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Kloster Löwental
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B 471 U 48Archivalieneinheit
1415 Juni 1 (des jüngsten tags des Monats Junii) 
Günther von Schwartzenburg, Herr zu Rain, Hofrichter König Sigmunds, und Johannes von Bodman, genannt Frischhans, Ritter und Haupt zu Pappenheim, Reichserbmarschall urteilen in einem Rechtstreit zwischen Kloster Löwental und der Stadt Buchhorn um die Nutzung des Waldes Schwaderloch, nachdem die Parteien ihre Standpunkte dargelegt haben, daß dieser ein freies Eigentum des Klosters ist. Beide Parteien erhalten darüber eine Urkunde. 
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B 471 U 49Archivalieneinheit
Konstanz, 1415 Juni 27 (des nechsten Donnerstags vor St. Ulrichs Tag, unser Reiche, des Ungarischen etc. Inn dem Neun unnd Zwaintzigisten, Unnd des Römischen inn dem Fünfften Jahren) 
Sigismund, römischer König, bestätigt eine Urkunde des königlichen Hofrichters Günther von Schwartzenburg und des Reichserbmarschalls Ritter Johannes von Bodman zu Pappenheim von 1415 Juni 1, die inseriert ist, über einen Streit zwischen Kloster Löwental und der Stadt Buchhorn über den Wald Swaderloch (s. U 48). Er gebietet allen Angehörigen des Reichs, diesen Spruch zu achten bei vermeidung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes. 
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B 471 U 50Archivalieneinheit
Konstanz, 1415 Juli 14 (des naechsten suntags nauch sant margretten tag, unser riche des ungrischen etc. in dem nuinundzwantzigisten und des römischen in dem funften jare) 
Sigismund, römischer Kaiser, nimmt Priorin und Konvent des Predigerordensklosters zu Löwental in den besonderen Schutz des Reiches und bestätigt ihnen alle von seinen Vorgängern verliehenen Urkunden und Privilegien. Er gebietet allen Ständen und Untertanen des Reichs, nicht gegen das Kloster und seine Untertanen zu freveln bei Vermeidung der schweren Ungnade des Reichs und einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes. 
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B 471 U 51Archivalieneinheit
Kloster Löwental, 1416 Juni 22 
Johannes von Erkingen, genannt Sydenegger, Kleriker der Diözese Straßburg, öffentlicher kaiserlicher und bischöflich konstanzischer Notar, beurkundet, daß Bruder Leonhard von Florenz, Professor der Theologie und Magister des Dominikanerordens und die Schwestern Guta von Hertnegg, Priorin, Anastasia Herterin, Subpriorin, Elisabeth von Ow, Prokuratorin, Margareta Bursim, Fida von Hornstein, Margaretha Lusserin, Ita von Loenberg, Mechthild Pregentzerin, Margareta von Konstanz, Ursula Bruggerin, Agnes Stoekli, Magdalena Schoenom, Margaretha Schoenom, Ursula Schoenom, Anna Horwerin, Clara Horwerin, Anna Burgowerin, Ursula Kärpfin, Elisabeth Burstin, Anna Burstin, Anna von Ow, Margaretha Schmidin, Mechthild Schnebergin, Elisabeth Brisgerin, Fida Schnepffin, Anna Schriberin und Margaretha Gablerin als Mitglieder des Kapitels und Konvents des Dominikanerklosters Löwental ihrer Mitschwester Margaretha Kartzerin, die Profess abgelegt hat, und allen, die diese Urkunde sehen, gestatten, über ihren väterlichen oder mütterlichen Besitz frei zu verfügen. 
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B 471 U 52Archivalieneinheit
1416 Juli 4 (ahn St. Ulrichs Tag) 
Johannes Truchsess zu Waldburg, Reichslandvogt in Schwaben, entscheidet unter Mitwirkung der Städte Konstanz, Überlingen, Lindau, Ravensburg und Radolfzell einen Streit zwischen Kloster Löwental und der Stadt Buchhorn um Weiderechte und die Nutzung des Waldes und der Vischentz. 
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B 471 U 53Archivalieneinheit
Konstanz, 1417 September 25 (dez naechsten samstags vor sannt michelstag unsers riche des ungrischen etc. in dem ain und drissigesten und des Römischen in dem achtten jahren) 
Sigismund, römischer König, nimmt die Güter, Besitzungen und Eigenleute des Klosters Löwental in den besonderen Schutz des Reiches und erneuert und bestätigt ihnen die Freiheiten und Rechte, Privilegien und Urkunden, die ihnen von römischen Kaisern und Königen, Fürsten und Herren verliehen wurden, insbesondere das Recht, der Rückforderung ihrer Eigenleute, falls diese in Buchhorn oder anderen Städten Eigenleute geworden seien. Die Eigenleute sind sonst außer dem Kaiser niemand etwas schuldig. Über die Eigenleute hat das Kloster die Gerichtsbarkeit, nur die Blutgerichtsbarkeit behält sich der Kaiser vor. Er bestätigt dem Kloster ferner das Recht der Unverletzlichkeit seiner Güter und setzt Bußgelder für Übertretungen fest. Brunnen und Wasserleitung im Kloster sollen dem Kloster auf ewige Zeiten gehören. Das Kloster darf vor kein anderes Gericht als das des Landvogts in Schwaben gezogen werden. 
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B 471 U 54Archivalieneinheit
1421 Februar 21 (sant Agthen aubent der hailigen junkfrowen) 
Pfaff Martin Pruo*w von Lindau stiftet, Gott, Jesus Christus, der Mutter Maria und allen Heiligen zu Lob und Ehren, für sich, seine Eltern, Vorfahren und Nachkommen zum Seelenheil eine ewige Vigil- und Jahrzeit in der Sammlung zu Buchhorn. Die Jahrzeit soll zwischen Laurentii (10. Aug.) und seiner Oktav gefeiert werden und von ihrem näher beschriebenen Weingarten zu Hagnau und allen anderen Gütern 2 lb d gute und gemeine Landwährung jährlichen Zins für Speisen und Getränke erhalten. Bevor die Konventfrauen aufstehen vom Mahl, soll jede von den 2 lb d jährlich und ewiglich 1 ß d erhalten. Das, was von den 2 lb d übrig bleibt, soll ihrem Tisch zur Notdurft und zum Besten zufallen. Dafür hat Ausst. aus seinem väterlichen Erbe und Gut 100 lb h guter Währung dem genannten Weingarten mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Buchhorn zugewendet. 
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B 471 U 55Archivalieneinheit
1421 Juni 9 (am nächsten mäntag vor Sant Vyts tag) 
Ursel die Keßlerin, Priorin, und der Konvent der Sammlung zu Buchhorn übergeben dem Bentz Scheibenegkh aus Retterschen ihr Hofgut mit allem Zubehör als Erblehen gemäß Hauptbrief, ausgenommen das Weingärtlein am Otterberg zwischen Hans Wincklers und Claus Glathars Weingarten, das früher Claus Schmid aus Hemighofen (Hemickhoven) innehatte. Lehensträger soll auf seine Kosten ein neues Haus mit 3 Stockwerken und einer Grundfläche von 36 auf 32 Schuh bauen und den Stadel ausbessern. Als Zins und Hubgeld soll er jährlich an Martini nach Buchhorn an die Gretbruck liefern 4 Malter Fesen Lindauer Maß, 8 Herbsthühner und 100 Eier. Dem Kapitel zu Lindau soll er 1 lb d jährlichen Zinses an Michaelis geben laut Hauptbrief, ferner sollen sie dem Heiligen zu Gattnau 18 d geben. Besonders belehnt wurde er mit dem Weingarten an der Binshalde, der auch zu dem Hof gehören soll. Daraus soll er den 4. Eimer Wein Lindauer Maß geben nach Buchhorn an die Gretbruck; dafür erhält er Weinfässer. 
Vidimus 
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B 471 U 56Archivalieneinheit
1421 Juni 9 (mae*ntag vor sant Vitz tag) 
Bentz Schybenegg von Retterschen (Rae*terschen) bestätigt, daß die Sammlung des Predigerordens zu Buchhorn ihm ein Hofgut mit allem Zubehör, gelegen zu Retterschen (Rae*terschen), zu Lehen gegeben hat, ausgenommen den Weingarten am Ottenberg zwischen dem Weingarten von Hans Winkler und dem von Claus Glathar von Retterschen (Rae*terschen), den zuvor Claus Schmid aus Hemigkofen (Hemmikofen) inne gehabt hat. Ausst. soll auf dem Hof 1 neue Hufe machen, die an dem einen Weg 36 und an dem anderen 32 Schuh lang sein soll. Den Stadel, der auf dem Hof und Gut steht, soll Ausst. bessern. Ausst. soll jährlich am Sankt Martins Tag (11. Nov.), acht Tage davor oder danach, der genannten Sammlung Zins und Hubgeld geben, 4 Mlr. Lindauer Maß gutes Korn, 8 Herbsthühner und 100 Eier, und dem Kapitel zu Lindau 1 lb d an Sankt Michaels Tag (29. Sept.). Bei Nichtbezahlen können sich diese an dem Gut schadlos halten. 18 d soll Ausst. jährlich den Heiligen von Gattnau geben. Von dem Weinberg, der gelegen ist an der Binshalden, soll Ausst. jährlich im Weinmonat (Wimbnot) (Okt.) 4 Eimer Wein Lindauer Maß abgeben, wobei die Weinfässer von Buchhorn gestellt werden. 
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B 471 U 57Archivalieneinheit
1421 Juni 11 (Mittwochen vor sant vitz tag) 
Haintz Jäger, Hammann Jäger, Michel Oswalt, erklären für sich und ihre Erben, daß sie der Margret Sältzlin, Bürgerin zu Ravensburg, Witwe des Thoman Sältzlin, für die 3 J. Ackerland, von denen sie jedem von ihnen 1 J. nach Markrecht geliehen hat und auf dem sie Weinbau betreiben sollen, jährlich auf St. Martin nach Zinsrecht der Stadt Ravensburg folgende Zinsen geben: Haintz Jäger 5 ß Pfennig, Hammann Jäger und Michel Oswalt je 4 ß Pfennig. Sie haben das Recht, die Güter weiter zu verkaufen. Wenn sie oder ihre Erben den Zins nicht ordnungsgemäß zahlen, so können sie gepfändet werden. 
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B 471 U 57 aArchivalieneinheit
1421 Juni 11 (Mittwochen vor sant vitz tag) 
Margarete Sae*ltzlin, Witwe des Hans Sae*ltzle und Bürgerin in Ravensburg, gibt den ehrbaren Haintz Jae*ger, Hamann Jae*ger und Michel Oswalt mit Zustimmung ihres Vogtes Ruo*dolf Moe*tteli Äcker am Haldenberg (1 J., 2 J., 1 J.) als Weingärten nach Marktrecht zu Lehen gegen jährliche Zinsen an Martini (5 ß, 8 ß, 4 ß) nach Zins- und Ravensburger Stadtrecht und mit Vorkaufsrecht des Lehensherrn. 
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B 471 U 58Archivalieneinheit
1421 Oktober 15 (sant Gallen aubent) 
Burk, Müller von Ittenhausen (Hittenhusen), stiftet, Gott, Jesus Christus, Mutter Marien und allen Heiligen zu Lob und Ehren, für sich, seine Eltern, Vorfahren und Nachkommen zum Seelenheil der Sammlung zu Buchhorn und der im Konstanzer Bistum gelegenen Sammlung des Predigerordens 4 ß d guter Landwährung jährlichen und ewigen Zins von seinem näher beschriebenen Weingarten zu Berg "an der Halden", den vormals niemand nutzte und von dem 8 ß d Bodenzins in die Küsterei zu Konstanz gehen. Ausst., seine Erben oder wer immer den Weingarten inne hat, soll den Zins am Sankt Martins Tag (11. Nov.) erstmalig entrichten und danach jährlich am Sankt Martins Tag, acht Tage davor oder danach, an die genannte Sammlung geben. Wenn Ausst. und seine Erben und Nachkommen den genannten Zins und den Schaden des vormals unbezahlten Zinses in der vorgeschriebenen Weise nicht bezahlen, können die Frauen der Sammlung und ihre Nachkommen den Weingarten an sich nehmen und pfänden. 
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B 471 U 59Archivalieneinheit
1421 November 14 (an dem naechsten frytag nach sant Martins tag) 
Búnk Múller von Ittenhausen (Hittenhusen) verkauft Priorin und Konvent der Sammlung des Predigerordens zu Buchhorn für 22 lb d Landwährung einen ewigen Zins von 1 lb d, zahlbar jährlich an Martini, aus seinem näher beschriebenen Weingarten an der Halde zu Berg, der als Pfand eingesetzt wird. Ausst., seine Erben und jedermann haben das Recht den Zins wieder abzulösen. 
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B 471 U 60Archivalieneinheit
Konstanz, 1422 April 16 (am Donstag in der Osterwue*chen) 
Abte Heinrich von St. Gallen als zuständiger Lehensherr bestätigt der Wiwe Margarete Zschalfigg den ihr von ihrem verstorbenen Ehemann Thomas Sae*ltzli aus Ravensburg als Pfandschatz hinterlassenen Weingarten zu Ailingen, genannt Haldenberg, und belehnt damit pfandweise als ihren Lehenträger den Engelhart Spiser, Bürger zu Diessenhofen. Thomas Sae*ltzli hatte der Margarete den Pfandschatz als Sicherheit für 900 lb h Heimsteuer und 100 lb h Morgengabe urkundlich überschrieben und den Pfandbrief mit seinem sowie dem Siegel des Heinrich Ehinger, Stadtammanns zu Konstanz, besiegeln lassen. 
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B 471 U 61Archivalieneinheit
1422 Mai 22 (Fritag vor sant urbanstag nach Christi geburt) 
Margaretha Schannwiggin, Witwe zu Ravensburg, verkauft mit Zustimmung des Vogtes Rudolff Möttelli im Namen der Kinder, die sie mit Thomas Sältzlin hat, für 620 lb Ravensburger Währung einige Güter an Jos und Ytal Huntpiss den Älteren, Stadtammann zu Ravensburg. Bei den Gütern handelt es sich um einen bei Ailingen am Haldenberg gelegenen Weingarten, ein Gut bei Oberailingen, genannt die Hub, das zur Zeit von Hammann Jae*ger bebaut wird, ein Gut zu Unterailingen, genannt das Weingarthus, das zur Zeit von der Busel bebaut wird, sowie ein Fuder jährliches Heugeld aus den Gütern zu Ettenkirch (ettikilch). Die Güter sind Lehen des Abtes Hainrich und des Klosters Sant Gallen. Von dem Kauf sind die an Weingarten verliehenen 5 J. Acker bei Waltenweiler (waltenwyler) ausgenommen. 
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B 471 U 62Archivalieneinheit
1425 Dezember 10 (Mantag nach Sant Niclaus tag) 
Ulrich Brokk, Stadtammann zu Ravensburg, urteilt in einem Streit zwischen der Priorin als Vertreterin ihres Klosters Löwental und Herrn Hans Amman, Konventsherr, als Vertreter des Abts des Klosters Weißenau (gotzhus in der Ow) um den gemeinsamen Viehtrieb zu Windhag und Manzell. Der Vertreter des Klosters Weißenau hatte im Verlauf der Verhandlung darauf hingewiesen, daß vor kurzem ein Rechtsgutachten nach Besichtigung (gelopti kuntschaft) über die Rechte beider Seiten ergangen sei, von dem der Gegenseite nichts bekannt war. Das Gutachten soll innerhalb von 14 Tagen vorgelegt werden; sollte dies nicht möglich sein, so soll eine entsprechendes Gutachten erfolgen, bei dem es dann verbleiben soll. 
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B 471 U 63Archivalieneinheit
1426 März 2 (Sampstag nach Sant Mathys tag) 
Claudia Riserin, Witwe des Haenni Riser, und Adelhait Gaeßlerin von Buchhorn erklären, daß sie sich mit der Priorin und dem Konvent des Klosters Löwental über die Güter geeinigt haben, die sie innehaben, nämlich den Hof zu Schlatt, den Zehnten und den Pfennigzins zu Heiseloch (Hisliloch) sowie ihr Zehntrecht zu Tronschweiler (Tronswyler) und die für heimgefallen erklärt wurden, so daß sie diese ihr Leben lang nutzen können. Nach ihrem Tod sollen sie an das Kloster zurückfallen. Ihre Forderungen am Hof zu Tronschweiler haben sie dagegen aufgegeben, er soll ihren Erben zufallen. 
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B 471 U 64Archivalieneinheit
1426 März 10 (Mitterfasten) 
Abt Johannes und der Konvent des Prämonstratenserklosters Weissenau (der mindern Ow) erklären, daß sie sich Priorin und Konvent des Frauenklosters zu Löwental über die Streitigkeiten geeinigt haben, die sie wegen des Viehtriebs ihrer Hintersassen zu Winthag und Manzell gehabt haben, da beider Güter unmittelbar aneinanderstoßen. Jeder soll das Vieh nur auf seine Güter treiben. An dem Wald, der das nider holtz heißt, sollen sie einen Zaun aufrichten, zu dem beide Seiten Zweige und Stangen liefern sollen. Beide Seiten sollen ihre Äcker, Wiesen und Wälder sichern und einzäunen. Wenn ein Teil das versäumt und dem andern dadurch Schaden entsteht, soll er ihm 1 ß h zahlen. Schäden an der Einzäumung sollen unverzüglich repariert werden. 
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B 471 U 65Archivalieneinheit
1427 Februar 13 (sant valentins abend nach Christi geburt) 
Hammann Jäger verkauft für 16 lb d an Josen und Ytal Huntpiss, Bürger zu Ravensburg, 4 Eimer ewiges Weingeld, die jährlich aus seinem Neusatz und Bivang und allem, was dazugehört, zu liefern sind. Dieses Land, bei Ailingen am Haldenberg gelegen, besteht aus 2 Jauchert und war zuvor von der Sältzlin an Josen und Ytal Huntpiss mit allen Zinsen und Rechten verkauft worden. Hammann Jäger verpflichtet sich, das Weingeld jährlich im Herbst zur Zeit der Weinlese zu geben, und pfändet hierfür mit seinem Gut, das mit Ausnahme einer Abgabe von 8 ß Pfennig frei eigen ist. 
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B 471 U 66Archivalieneinheit
1429 Mai 20 (fritag vor sant Urbans tag) 
Cuo*ntz Wanner von Waggershausen (Waugershusen) schließt mit Priorin und Konvent des Klosters Löwental eine Vereinbarung, nachdem er auf Bitten des Grafen Wilhelm von Montfort, Herrn zu Tettnang, aus der Gefangenschaft von Kloster Löwental entlassen wurde, in die er wegen Nichtbezahlung von Zinsen als Leibeigener geraten war. Ausst. soll das Gut Waggershausen für 3 Jahre ab dem nächsten Waldburgatag zum selben Zins haben wie bisher. Der Zins ist jährlich fällig an Martini, bzw. 14 Tage vorher oder nachher, und beträgt im ersten und zweiten Jahr jeweils 5 Scheffel Korn und 7 ß d, im dritten Jahr 4 Scheffel Korn und 6 ß d. Er verspricht auch den ausständigen Zins in Höhe von 14 Scheffel Korn und 1 lb d zu bezahlen. Nach 3 Jahren fällt das Gut an das Kloster zurück und Ausst. hat keinen Anspruch, weiter auf dem Gut zu bleiben, es sei denn, er würde mit dem Kloster in Freundschaft übereinkommen, daß sie ihm dieses weiterhin überliessen. Seine Kinder, die Bürger von Buchhorn geworden sind, will Ausst. sich bemühen, wieder in die Leibeigenschaft des Klosters zu bringen. Ausst. schwört Urfehde. Als Bürgen benennt Ausst. Jos Winter von Seemoos (Semos), Haintz Eberlin von Kestenbach, Hans Henlin von Hofen, Hans Decker der Ältere von Wannenhäusern (Wannenhusen) und Rudi Lue*b von Windhag. Bei Nichterfüllung der Bedingungen sind außerdem 50 lb d fällig. 
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B 471 U 67Archivalieneinheit
Überlingen, 1430 Dezember 4 (an sant barbara tag, unser riche des ungrischen etc. in dem vierundvierzigisten, des römischen in dem ainundzanzigisten und des beschimischen in dem ainliften jare) 
Sigismund, römischer Kaiser, gebietet dem Landvogt Jakob Truchsess von Waldburg, dafür Sorge zu trage, daß die Privilegien des Klosters Löwental geachtet werden, insbesondere die Freiheit, daß das Kloster nur vor dem Landvogt vor gericht gefordert wird. Die Landvogtei soll ihm bei der Einziehung der Gefälle behilflich sein. 
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B 471 U 68Archivalieneinheit
Ravensburg, 1431 Mai 9 (an Mittwochen vor unsers herren uffart tag) 
Jos Humpiss, Bürger zu Ravensburg, vermittelt in einem Streit zwischen der Priorin des Klosters Löwental und dem Spitalmeister des Heiliggeistspitals zu Lindau um einen Zehnten zu Ailingen und Ettenkirch, im Auftrag des Rats und lädt die Parteien auf den Abend vor St. Veit vor sich nach Ravensburg. Als Beisitzer stellt das Kloster Jakob Schellang und Albrecht Arnold, Schreiber des Landvogts, der Spitalmeister Heinrich Pfanner von Lindau und Michel Huntpiß von Ravensburg. Nach Austausch der Argumente und Schriftsätze beider Seiten folgt Ausst. der Ansicht von Heinrich Pfanner und Michel Huntpiß und bestimmt, daß das Spital eine von beiden Parteien unabhängige Kundschaft auf das Gut schicken darf und daß danach geschehe, was Recht ist. 
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B 471 U 69Archivalieneinheit
1431 September 29 (Sant michels tag nach Christi geburt) 
Jos Huntpiss, Bürgermeister zu Ravensburg, schlichtet einen Streit des Klosters Löwental und des Heiligen Geist Spitals zu Lindau um den Zehnten der Dörfer Ailingen und Ettenkirch (ettikilch). Beide Parteien entsenden zwei Schiedsmänner, die Partei des Klosters Löwental vertreten Joe*rg Kroe*l, Untervogt des Heiligen Reiches, sowie Ulrich Brok, Bürger zu Ravensburg, die des Spitals Rue*din Ramsperg und Jae*ck Mocken. Da das Urteil der Schiedsmänner auch nach einer Anhörung von sieben ehrbaren Männern jeder Streitpartei unterschiedlich ausfällt, entscheidet Jos Huntpiss, daß das Kloster Löwental die bessere Kundschaft habe und somit den Zehnten zugesprochen bekommt. 
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B 471 U 70Archivalieneinheit
1432 Mai 2 (an des hailigen Crutz aubend ze mayen als es funden ward) 
Paul Schindelin, Stadtammann zu Ravensburg, entscheidet einen Rechtsstreit zwischen der Priorin Guo*tta von Hertnegg und Cuntz Schmäh von Lottenweiler um die Erbschaft an einem Gut zu Ailingen, das dem verstorbenen Lüb gehört hat. Nach Anhörung der im einzelnen geschilderten Argumente entscheidet Ausst., daß Cuntz Schmäh das Gut, das er an sich genommen hat, wieder herausgeben muß. 
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B 471 U 71Archivalieneinheit
Basel, 1434 Februar 28 (am suntag occuli in der vasten, unser riche des ungrischen etc. im syben und viertzigisten, des römischen im vier und zwaintzigisten, des Behemischen im vierzehenden und des kayserthumbs im ersten jaren) 
Sigismund, römischer Kaiser, bestätigt dem Kloster Löwental alle Privilegien, Freiheiten und Urkunden, die sie von seinen Vorgängern erhalten haben, und gebietet allen Ständen und Untertanen des Reichs sie darin zu schützen. 
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B 471 U 72Archivalieneinheit
1434 März 29 (Mentag nach usgander osterwochen) 
Berchtold Haßlach, freier Landrichter der Grafschaft Heiligenberg, stellt im Namen des Grafen Johann zu Werdenberg für das Landgericht zu Schattbuch auf Bitten Thomas Ulmers, Hofmeister des Klosters Löwental, ein Vidimus aus über die Privilegienbestätigungsurkunde Kaiser Sigimunds von 1434 Februar 28, die inseriert ist (s. U 71). 
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B 471 U 73Archivalieneinheit
Ravensburg, 1434 August 31 (an dem nechsten zinstag nach sant partolomeus tag) 
Volk Syfrid Frig, Landrichter auf Leutkircher Heide und in der Pyrs bestätigt in Vollmacht für Kaiser Sigismund und für Jakob Truchsess von Waldburg, Landvogt in Ober- und Unterschwaben, im offenen Gericht zu Ravensburg an der offenen Reichsstraße auf Bitten von Priorin und Konvent des Predigerordensklosters zu Löwental die Privilegienverleihungensurkunde Kaiser Sigimunds von 1417 Sept. 25, die inseriert ist (s. U 53). 
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B 471 U 74Archivalieneinheit
Ravensburg, 1434 August 31 (an dem naechsten zinstag nauch sant bartholomeaus tag) 
Völl Syfrid Fry, Landrichter auf Leutkircher Heide, bestätigt im Auftrag König Sigismunds und des Landvogts in Ober- und Niederschwaben Jakob Truchsess von Waldburg im Gericht an der offenen Reichsstraße zu Ravensburg auf Bitten von Priorin und Konvent des Predigerordensklosters Löwental die Urkunden Kaiser Sigimunds von 1415 Juli 14 und von 1430 Dezember 4, die inseriert sind (s. U 50 und U 67). 
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B 471 U 75Archivalieneinheit
1437 September 1 (Sontag nach Sant Polayen tag) 
Lutz Gaessler d.Ä., zur Zeit Stadtammann zu Ravensburg erklärt, daß er unter Beteiligung genannter Beisitzer einen Streit zwischen Frau Elsbeth von Ow, Priorin, und dem Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental auf der einen Seite und Herrn Johann Dietenhaimer, Propst, und dem Gotteshaus zu Hofen über den Viehtrieb der Untertanen des letzteren zu Seemos und der Untertanen des ersteren zu Windhag geschlichtet hat. Die drei genannten Bauern zu Seemoos sollen ihr Vieh, aber nicht mehr als 8 Stück "Hauptvieh", auf die Weiden von Windhag treiben, sie sollen aber die Viehweiden der Bauern von Windhag unbehelligt lassen. Nach der Ernte sollen die von Seemos vierzehn Tage warten, bis sie das entsprechende Feld wieder nutzen. Beide Parteien stimmen dem Vergleich zu, Hofen mit Zustimmung des Abts Freidang und des Konvents des Klosters Weingarten. 
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B 471 U 76Archivalieneinheit
Sanwelshofen, 1438 März 16 (am Sontag als man in der heiligen Kirchen singet Oculi) 
Die Gebrüder Heinrich und Wilhelm von Arnsperg zu Sammletshofen (Sanwelshofen) verkaufen in rechtskräftiger Weise der geistlichen Frau Margareth Schönowin, Priorin, und dem Konvent des Gotteshauses Löwental den halben Teil ihres Holzes mit allem Zubehör im Wald zu Schwaderloch, das zuvor Bentz von Sammletshofen gehörte. Der andere halbe Teil ist zuvor den Frauen und ihrem Gotteshaus zu Löwental gegeben worden von den verstorbenen edlen Herren Johann und Otto Truchseß von Waldburg. Der Kauf des Halbteils kam um 4 lb h zustande. Ausst. verzichten auf alle ihre Ansprüche. 
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B 471 U 77Archivalieneinheit
1438 März 23 (am Sontag als man in der hailigen kirchen singet letare) 
Lutz Gässler der Alte, Stadtammann zu Ravensburg, urteilt in dem Rechtstreit zwischen Priorin Margarethe Schoenowerin und dem Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental einerseits und den vesten Heinrich und Wilhelm von Arnsperg, Brüder von Sammletshofen und Pauli Schindeli, Bürger zu Ravensburg, andererseits um das Oberholz, das unter Eggenweiler im Schwaderloch gelegen und näher beschrieben ist. Nach der Vorlage von Urkunden und der Verhandlung mit beiden Parteien - Löwental, vertreten durch den vesten Eggen von Rorschach, Vogt des Klosters, Dietfurt, Unterlandvogt in Schwaben im Auftrag des Reichslandvogts Junker Jörg Truchsess zu Waldburg sowie die Schiedsleute, der veste Rus Kröl und Heinz Örler Amann in der Grafschaft Heiligenberg, die Brüder Arnsberg und Paul Schindeli vertreten durch den vesten Hans von Nidegg und Heinrich Sürg, Bürger zu Ravensburg - sowie nach Eidesleistung erging die Entscheidung zugunsten der Frauen von Löwental, denem darüber eine Urkunde ausgestellt wird. 
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B 471 U 78Archivalieneinheit
Konstanz, 1438 Juni 26 
Bartholomaeus Günther aus Koblenz (Confluentia), durch Ermächtigung des Kaisers und der Stadt Konstanz Kollateralnotar, stellt unter Beiziehung des Priesters (presbytero) Burkard Ferr und des Laien Heinrich Zinswinger aus der Konstanzer Diözese ein Instrument aus über die Verhandlung und das Urteil des Johannes Resch, Dr. decretorum und Konstanzer Kanoniker, in der Auseinandersetzung zwischen Marquard von Königsegg (Kungsegg), Komtur des Deutschordenshauses Mainau (Maynow) (wegen der der Deutschordenskommende inkorporierten Pfarrei Ittenhausen) und Erhard Frydang, Propst des Benediktinerklosters Hofen (wegen der dem Kloster inkorporierten Pfarrei Hofen) einerseits und Priorin und Konvent des Dominkanerinnenkloster Löwental andererseits über den Bezug des kleinen Zehnten auf den Äckern, bebauten Gütern und Zelgen Schraiesch, Mulesch und Leugre, die in der Nähe des Klosters Löwental liegen. Johannes Resch soll unter Beteiligung von Magister Jakob Grimm, Licentiatus in decretis, als Vertreter der Deutschordenskommende und des Klosters Hofen sowie von Dr. decretorum Ulrich Sattler, Kanoniker von St. Johann in Konstanz einen Kompromiß finden, den die Parteien unter Androhung einer Strafe von 200 fl rh. einzuhalten versprechen. Nach Anhörung der Vertreter beider Seiten, deren Argumente im einzelnen geschildert werden, und der Prüfung vorgelegter päpstlicher Urkunden entscheidet er zugunsten des Klosters Löwental und verurteilt die Agenten der Gegenseite zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits. Die Parteien werden angewiesen seinen Urteilsspruch unter Androhung der vereinbarten Strafe einzuhalten. 
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B 471 U 79Archivalieneinheit
1438 Oktober 13 (Montag vor Sant Gallen tag) 
Nesa Krayenberg, Klosterfrau im Dominikanerinnenkloster Löwental, verkauft mit Zustimmung von Priorin und Konvent dem ehrbaren Heinz Fuggus und Elsbeth seiner Ehefrau ihr Haus und ihre Hofraite mit Baumgarten und allem Zubehör genannt der Vogelsang in Allmannsweiler (Altmanswilr) beim Maierhof gelegen für 103 lb h Landwährung. Das Gut zinst jährlich 6 Pfennig an die Kustorei des Klosters Löwental. 
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B 471 U 80Archivalieneinheit
1439 Juli 6 
Der Generalvikar des Bischofs Heinrich von Konstanz entscheidet einen Streit zwischen der Priorin Elizabeth von Bunckhoven und Anna Hoe*rnlerin, Schlüsselträgerin und Prokuratorin, von der Gemeinschaft der nach der Disziplin des Heiligen Dominikus lebenden Schwestern in Buchhorn auf der einen Seite und Anna und Dorothea Oe*henin aus Buchhorn von der nach der gleichen Ordnung lebenden Gemeinschaft der Schwestern in Ennetach (Enendach) bei Mengen auf der anderen Seite über die Rückgabe von beweglichen und unbeweglichen Gütern, die durch Anna und Dorothea der Gemeinschaft in Buchhorn aufgrund freundschaftlicher Beziehungen gegeben worden sind. Beide Parteien verzichten auf gegenseitige Ansprüche und bekräftigen dies unter Eid. 
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B 471 U 81Archivalieneinheit
1440 April 29 (uff den nae*chsten frytag vor sant waltpurgen der hailigen Jungkfrowen tag den man nempt den maygtag) 
Hans Bunyer, genannt Ödenacker, und Ulrich Marpacher, genannt Appenzeller, Bürger von Buchhorn (Buo*chhorn), verkaufen dem Dominikanerinnenkloster Löwental ihre 5 1/2 Anteile an dem Hof und den Gütern zu Ödenacker, der insgesamt in 7 Teile geteilt worden ist, von denen Hans Bunyer 3 und Ulrich Marpacher 2 1/2 gehören. Die Anteile werden im einzelnen beschrieben. Der Verkauf erfolgt mit allem Zubehör an Äckern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wasserleitungen sowie mit allen Rechten und Abgaben, mit Ausnahme eines jährlichen dem Kloster Weingarten zustehenden Zinses von 18 Pfennig aus einer Wiese und einem urbar gemachten Stück Land zu dem Hae*chenfurt, für 155 lb Pfennige Landwährung. Wenn dem Kloster jemand den Besitz der verkauften Güter streitig machen will, so versprechen sie, das sie das Kloster in seinem Besitz verteidigen ohne daß dem Kloster dafür Kosten entstehen. Für den Fall, daß sie das versäumen, kann das Kloster sich an ihren sonstigen Gütern schadlos halten. 
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B 471 U 82Archivalieneinheit
1442 September 1 (uff sant Verenen tag) 
Konrad in der Bund, genannt Bull der Ältere, zur Zeit Vogt zu Baumgarten (Bombgarten), gibt im Namen von Bischof Heinrich von Konstanz seine Zustimmung zu dem Verkauf von 1 1/2 Teilen des Hofs und der Güter zu Ödenacker und von 1/4 der Wiese und des urbar gemachten Landstückes zu Hae*chenfurt für 45 lb Pfennig an das Kloster Löwental durch Burck Ruscher aus Niederbaumgarten. 
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B 471 U 82 aArchivalieneinheit
1442 November 6 (mentag nach allerhailigentag) 
Rue*gger Hartzer von Konstanz und Ruo*s Kroe*l teilen dem Lutz Gae*ßler, Stadtammann zu Ravensburg mit, daß der in dem Streit zwischen Priorin und Konvent zu Löwental und Propst Jos von Kloster Hofen um Triebrechte erlassenen Urteilsbrief nach eingehender Prüfung für richtig erkannt wurde. 
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B 471 U 82 bArchivalieneinheit
1442 Februar 14 (uff sant valentinnus tag des heiligen martrers) 
Jos Ryser und Hans Mayer, Bürger zu Buchhorn, teilen dem Lutz Gäßler, der Ältere, vormals Stadtammann zu Ravensburg mit, daß sie den strittigen Artikel in dem Urteilsbrief in der Auseinandersetzung zwischen Kloster Löwental und Kloster Hofen so auszulegen ist, daß die von Seemoos, die Kloster Hofen zugehören, in gleicher Weise Trieb und Tratt haben sollen, wie die von Windhag. 
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B 471 U 83Archivalieneinheit
1443 April 24 (Mitwochen in den hailigen osterfuo*ren) 
Lutz Gäßler der Ältere, Bürger zu Ravensburg, entscheidet einen Streit, der zwischen Priorin Elsbeth von Ow und dem Konvent des Klosters Löwental und Propst Jos Diettenhaimer und seinem Gotteshaus Hofen entstanden ist über die Auslegung eines Artikels einer Vereinbarung, die 1437 unter Vorsitz des Ausst. über den Viehtrieb derer von Seemoos und von Windhag im Wald Niderholz unterhalb von Seemoos getroffen worden ist. Beide Parteien haben zunächst Gutachten eingeholt, die dem Ausst. unter dem Datum 1442 Nov. 6 und 1443 Febr. 14 zugestellt wurden und die inseriert sind. Er entscheidet zugunsten der Gutachter der Klosters Löwental, die für die Gültigkeit der früher gefällten Entscheidung votierten. 
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B 471 U 84Archivalieneinheit
1443 Juli 13 (uff sant Margretten tag der heiligen magt) 
Pfaff Konrad von Moosheim (Moßhain), Pfarrer und Dekan zu Teuringen (Thüringen), Peter Hagen, Bürgermeister, und Peter Louchsommer, Stadtammann zu Buchhorn, entscheiden einen Streit zwischen Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental einerseits und Bürgermeister und Rat zu Lindau (als Vetreter ihres Spitals) andererseits um die Zehntberechtigung auf zwei neu gerodeten näher beschriebenen Grundstücken zu Oberlottenweiler und Reinach (Rynach). Das Lindauer Spital soll das Kloster Löwental in ihrer Zehntberechtigung auf dem Grundstück zu Oberlottenweiler nicht behindern, während Löwental das Spital Lindau in der Zehntberechtigung auf dem Grundstück in Reinach belassen soll. Wenn neue Stücke urbar gemacht werden, die zur Pfarrkirche in Ailingen gehören, die dem Kloster Löwental inkorporiert ist, so wird vereinbart, daß beiden Parteien ihre Rechte gewahrt werden. Konrad Nunkommen, Oswald Kroel, Vogt und Pfleger, und Hans Foetzsch, Ammann des Spitals Lindau stimmen zu. 
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B 471 U 85Archivalieneinheit
Konstanz, 1447 November 4 (Indictione X) 
Der Generalvikar des Bischofs Heinrich von Konstanz an die Geistlichen der Diözese: Das Kloster zu Ehren des heiligen Johannes in Löwental ist baufällig an Mauern, Dächern und Wänden. Ausst. bittet, die Frauen auf ihren Antrag einmal im Jahr zu unterstützen und die Gläubiger dazu anzuhalten. Dafür werden 40 Tage Ablaß gewährt nach empfangener Beicht. 
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B 471 U 86Archivalieneinheit
1455 August 14 
Der Generalvikar des Bischofs Heinrich von Konstanz entscheidet einen Streit zwischen Nikolaus Rosch, Pleban und Ewigvikar der Pfarrkirche zu Ailingen, und Priorin und Konvent des Predigerklosters Löwental über die angemessene Ausstattung seiner Pfründe und der Portio congrua. Nachdem der Generalvikar beide Parteien über die Rechte des Plebans in inkorporierten Pfarreien belehrt und die vorgelegten Urkunden geprüft hat, erklärt er, daß die Forderungen des Klägers unberechtigt sind und beide Parteien ihre Streitigkeiten begraben und friedlich und freundschaftlich miteinander umgehen sollen. 
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B 471 U 87Archivalieneinheit
1455 Oktober 18 (uff Sambstag nach Sant Gallentag) 
Hans Reisacher, Stadtammann zu Konstanz sitzt an Stelle des hochwürdigen Fürsten Heinrich, Bischofs von Konstanz und Verweser von Chur, zu Gericht: Vor ihn kommen Frau Anna von Hägne die man Frygin nennt, Bürgerin zu Konstanz mit Herrn Marquart Brisacher, Ritter, als ihrem erkorenen Vogt auf der einen Seite und Frau Margarete Hartzerin und Frau Adelheid Frygin, Tochter der oben genannten Anna, beide Konventfrauen von Löwental im Namen dieses Konvents auf der anderen Seite. Anna von Hägne gibt durch ihren Vogt bekannt, daß sie dem Gotteshaus um ihres Seelenheiles willen freiwillig und wohl bedacht ihr fahrendes und liegendes Gut ihrer Tochter und damit dem Gotteshaus Löwental vermache, nämlich ihr Haus und ihre Hofstatt mit allem Zubehör zu Konstanz an der Münstergasse, das zwischen den Häusern von Jerg von Asch und dem des Rappen liegt, dazu kommen sonstiges Eigentum, Lehen, Barschaft, Pfand, Gülten, Zins, Hausrat, Bett, ausgenommen sind 10 lb d Konstanzer Währung, ein Bett und eine Bettstatt mit Zubehör, ein Hafen und eine Kanne, die Margaret Wölfin, ihrer Jungfrau, zufallen soll; Jakob Appenteger soll einen silbernen Becher erhalten und dessen eheliche Hausfrau Aufren eine silberne Schale. 
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B 471 U 88Archivalieneinheit
1459 Juni 1 (uff fritag nae*chst nach Sant urbans tag) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau schlichten einen Streit zwischen Priorin und Konvent des Klosters Löwental einerseits und Ammann, Bauernschaft und Kirchgenossen zu Eriskirch andererseits über die Nutzung des beiden Parteien gemeinsamen Waldes Schwaderloch für den Schweinetrieb, das Recht der Überfahrt über die gemeinsamen Weideplätze sowie das Recht, Wiesen und Weiher auf ihren Anteilen anzulegen und über die Erneuerung der Marken. Nach Anhörung beider Parteien, deren Argumente im einzelnen wiedergegeben werden wird entschieden, daß 1. die von Eriskirch so viele Schweine wie sie in einem Jahr schlachten können in den genannten Wald hineintreiben dürfen, ohne daß jedoch der Wald übersetzt wird, 2. das sie die Überfahrt gemeinsam haben sollen, 3. daß jeder an seinem Teil Wiesen und Weiher anlegen darf, 4. daß sie bei unterschiedlicher Auffassung die Markenerneuerung nach der Erkenntnis ehrbarer Leute vornehmen sollen. 
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B 471 U 89Archivalieneinheit
1459 Dezember 24 (uff Mentag vor dem hailgen wyhennechtag) 
Peter Bae*rtz, Bürger zu Buchhorn, verkauft Priorin und Sammlung zu Buchhorn für 3 lb 10 ß d einen ewigen Jahreszins von 3 ß d, zahlbar an Martini, aus 2 Rebstücken an dem Otlaspott; Anstößer sind Hans Götz, Hans Sporer, Konrad Braster. 
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B 471 U 90Archivalieneinheit
1460 September 21 (uff Santt Matheus tag) 
Heinz Lohmeyer, genannt Hüblin, wohnhaft zu Unterreute, Ammann, schlichtet einen Streit zwischen Priorin und Konvent des Predigerklosters Löwental einerseits und Junker Hans Sürg, Bürger zu Ravensburg, als Vogt Bae*ntilin Gundels andererseits über die Zehnten auf den zur Kirche in Ailingen gehörenden Äckern im Oppenloch, im Erlach, in der Egg, in Sigkenrutti, zum Längenriedt, in Berg, im Danholtz und in den Grabnenwiesen. Als Beisitzer fungieren von Seiten Kloster Löwentals Peter Harwen, Ammann zu Weissenau (in der Ow), und Hans Widmer zu Oberteuringen (Theuringen), Waibel, von Seiten Hans Sürgs Ulrich Elsässer, oberster Ratsknecht der Stadt Ravensburg und Hans Hiltprand zu Ittenhausen. Nach den im einzelnen geschilderten Verhandlungen, in deren Verlauf auf 2 weiteren Tagen die Beisitzer ihr Urteil abgeben, kommt Ausst. zu der Auffassung, daß Kloster Löwental die besseren Beweismittel hat, gibt aber kein endgültiges Urteil ab. 
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B 471 U 91Archivalieneinheit
1464 Oktober 30 (an Zinstag vor aller hailigen tag) 
Verena Olarin, Priorin und Konvent zu Löwental verleihen an Hans Haengkin, seine Frau Else, und an Konrad, Sohn der verstorbenen Dorothee Hilprädin auf Lebenszeit den Acker des Gotteshauses an des spanns Ruti am Oberholzbach mit allem Zubehör gelegen. Als Zins sind 8 Tage vor oder nach Martini in das Kloster zu geben 4 ß d Landeswährung. Die Belehnten dürfen den Acker weiter verleihen und Holz zum Zäunen des Ackers schlagen, nämlich in den Hölzern Essig im Oberholz oder wo andere Hölzer von uns sich befinden. 
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B 471 U 92Archivalieneinheit
1465 August 17 (sampstag nach unser lieben frowen tag in dem ougsten als sy zu himel fur zuo latin genannt Assumptio Marie) 
Hans Fridower, Unterlandvogt [der Landvogtei Schwaben], schlichtet einen Streit zwischen Priorin und Konvent des Klosters Löwental einerseits und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Buchhorn andererseits über die Weidegerechtigkeit auf dem Großberg. Das Wasser, das vom Großberg entspringt und in das Kloster fließt, sollen die von Buchhorn dem Kloster überlassen und Quelle und Wasserleitung in gutem baulichen Zustand halten. Was das Weiderecht auf dem Espan betrifft, so soll das Kloster künftig auf dem oberen Teil des Espan zusammen mit Buchhorn den Viehtrieb haben. Der Viehtrieb in einem anderen Stück wird dahingehend geregelt: Nach der Ernte durch das Kloster sollen die von Buchhorn im Winterösch und Sommerösch an drei Tagen danach ihren Viehtrieb haben. Auf den länginnen bei St. Georgen gegen Allmannsweiler soll es bei dem Spruch bleiben, den Johann Truchsess von Waldburg, Landvogt der Landvogtei Schwaben erlassen hat, daß nämlich die von Buchhorn auf dem Ösch der länginnen gegen Wiggenhausen oberhalb der Landstraße keine Triebrechte haben, es sei denn er liegt brach. Die Acker genannt die Maygerhof und knecht jucharten, die zu diesem Ösch gehören und unterhalb der Landstraße liegen in Richtung Löwental, gehören nur dem Kloster. Stadt und Kloster stimmen zu. 
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B 471 U 93Archivalieneinheit
Konstanz, 1467 Februar 25 
Hermann, Bischof von Konstanz, entscheidet in einer Auseinandersetzung zwischen dem Abt des Augustinerchorherrnstifts in Kreuzlingen, Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental und dem Pfarrer Johannes Hager von Brochenzell über das Recht, den Novalzehnten in dem Wald Swaderloch zu erheben, der zwischen den Pfarreien Ettenkirch (Ettenkilch) und Hirschlatt (Hirßschlacht) liegt, von denen erstere dem Kloster Löwental, letztere dem Kloster Kreuzlingen inkorporiert ist. Nachdem der Streit bereits einmal im Auftrag seines Vorgängers Bischof Burckard dahingehend entschieden wurde, daß die Parteien zu schweigen hätten, wogegen Johannes Hager über den Propst von Zürich an den apostolischen Stuhl appelliert hatte, ohne daß dieser die Sache weiter verfolgt hatte, erschienen die Parteien wieder vor dem Ausst., der entschied, daß die Parteien jeweils ein Drittel des Zehnten in dem genannten Wald haben sollten. 
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Rom, 1467 Oktober 19 (quartodecimo K(a)l(endas) Novembr(is), pontificatus nostri Anno Quarto) 
Papst Paulus [II.] beauftragt den Abt von St. Gallen, sich der Sache der Priorin und Schwestern des Klosters Buchhorn anzunehmen. Die Nonnen klagen, daß der Schultheiß und die Bürgerschaft der Stadt Buchhorn von ihnen gegen das Kirchenrecht Steuern eintreiben wollen und sie schwer bedrücken. Der Abt von St. Gallen soll, wenn dies den Tatsachen entspricht, Schultheiß und Bürgerschaft mit kirchlichen Zwangsmitteln dazu bringen, derartige Steuereintreibungen gänzlich zu unterlassen. Die Möglichkeit einer Appellation für die Stadt Buchhorn besteht nicht. Falls Zeugen aus Dankbarkeit, Haß oder Furcht sich der Vernehmung entziehen, sollen sie ebenfalls mit Zwangsmitteln zur Aussage gebracht werden. 
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