Graf Ulrich von Württemberg trifft mit seiner Gemahlin Margarethe folgende Abrede: 1) Die letztere verzichtet auf Aussetzung jährlicher 3000 fl. für die durch Pfalzgraf Friedrich abgedrungenen aus den Zöllen zu Mannheim und Oppenheim; der erste gibt ihr dagegen 500 fl. von dem von König von Sizilien jährlich eingehenden 2000 Kronen 2) Dieselbe verzichtet auf Jägerei und Forsthaber in den ihr angewiesenen Ämtern Backnang und Winnenden; der Graf gewährleistet ihr den ruhigen Besitz dieser Ämter und des früher verschriebenen Schorndorf und weist ihr 50 Scheffel Haber und des nötige Bau- und Nutzholz an 3) Dieselbe verzichtet auf Ersatz der 600 fl., die sie für Zehrung zum Könige von Sizilien dargeliehen, und auf den Mehrwert des ihr von Ulrich genommenen Silbergeschirrs gegenüber dem dafür gegebenen Salzfass mit dem Neidhartstanz; der Graf verspricht ihr den goldenen Becher einzulösen, den sie in Heilbronn um 800 fl. versetzt hat 4) Graf Ulrich verpflichtet sich, die ältere der beiden jüngsten Töchter zum König von Sizilien auszufertigen oder sonst zu verheiraten, wogegen die Gräfin die jüngere aussteuert 5) Beide vergleichen sich über den Hofstaat der Gräfin, darunter die Hofmeisterin, 4 edle Jungfrauen, den Hofmeister, 2 Edelknaben, den Zwerg und einen Kaplan |