Graf Johann von Nassau verspricht, die von Graf Eberhard von Württemberg bar erhaltenen 3700 fl. zur Ablösung von Pfandschaften zu verwenden, die noch auf Kirchhain, Stauf und Dannenfels ruhen.
Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Graf Eberhard von Württemberg verabreden die Vermählung des Grafen Heinrich von Stollberg mit der verwitweten Gräfin Elisabeth von Nassau und bestimmen die Höhe von Heiratsgut und Widerlegen auf 24 000 fl., die durch die Herrschaft Frohndorf sichergestellt werden sollen; dazu wird der Elisabeth die etwaige Erbschaft von 20 000 fl. vorbehalten.
Herzog Wilhelm von Stauffen erlaubt als Lehensherr, dass Graf Heinrich von Stollberg seine Gemahlin Elisabeth mit 1200 fl. jährlicher Gült auf das Schloss Frohndorf und mit 200 fl. als Morgengabe auf das Dorf Großneuhausen verweise.
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