Markgraf Ludwig von Mantua und Graf Eberhard schließen den Ehevertrag zwischen diesem und Barbara ab mit der Bestimmung, dass deren Heimsteuer von 20 000 fl. nebst der Wiederlage, zusammen also 40 000 fl. durch Herrenberg und Zugehör sichergestellt werden solle.
Papst Sixtus IV. beauftragt den Generalvikar des Kardinals von Mantua, Eberhard u. Barbara, die im 4. Grade verwandt, von dem Hindernisse zu dispensieren, das ihrer geschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Ehe entgegensteht.
Markgraf Ludwig von Mantua beauftragt seinen Sohn Rudolf und seinen Rat Dr. Raimund de Lupis, seine Tochter Barbara samt einer Ausstattung im Wert von 9000 fl. u. dem Rechte der Mitgift von 5000 fl. bis 28. Juni dem Grafen Eberhard nach Kempten zuzuführen.
Markgraf Ludwig von Mantua bevollmächtigt den Dr. Raimund de Lupis, den am 6. Mai von Heinrich Müller, Kaufmann aus Augsburg, zu Venedig auf Ulm gezogenen, am 25. Juni fälligen Wechsel über 5000 fl. einzulösen
Verzeichnis der Begleiter der am 10. Juni 1474 von Mantua aufgebrochenen Markgräfin Barbara und Briefe der Reisenden nach Mantua: 1) der Barbara vom 13., 14., 17., 23. und 28. Juni, dabei spätere [Briefe] vom 30. November und 19. Dezember 2) ihres Bruders Rudolf vom 11., 12. und 17. Juni und vom 7. Juli 3) des Stephanio Guidotto vom 15. Juni.
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.