Instruktion für M. Johann Tegen, Propst zu Sindelfingen, und M. Johann Wieland zur Verhandlung mit des jungen von Horn Statthalter, der als Mitgift für Philippe 12000 fl. verlangt, während Graf Ulrich von 3-4000 oder höchstens 5000 bietet.
Stuttgart, 1469 Dezember 22 (Freitag nach Thomas Ap.)
Die Grafen Ulrich und Eberhard d. J. von Württemberg stellen dem Grafen jakob von Horn eine Schuldurkunde über 8000 fl aus unter Bürgschaft des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, des Markgrafen Karl von Baden, des Eberhard von Eppstein.
Graf Ulrich schreibt (an Graf Jakob von Horn), dass er entsprechend der von M. Bernhard Merklinger, Chorherr zu Stuttgart, getroffenen Verabredung einen Schuldschein über die Mitgift seiner Tochter ausgestellt habe und dass dieser zu der auf die Zeit zwischen Ostern und Pfingsten (April 22 und Juni 10) festgesetzten Vermählung mitgebracht werden solle.
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