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Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
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20 Einträge
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B 486 U 10Archivalieneinheit
1300 Januar 1-1300 Dezember 31 (ohne Datumsangabe, um 1300) 
Werntz der Jüngere von Erolzheim, Sohn des Marquart von Erolzheim, schließt mit Prior, Propst und Konvent von Ochsenhausen, die von ihm die Vogtei zu Berchtenrot und Erolzheim gekauft und ihn darüber auf Lebenszeit zum Vogt bestellt haben, einen Vertrag, daß er jährlich nicht mehr als 2 Malter Hafer Memminger Maß beanspruchen soll. Laut Vogtrecht stehen ihm aus dem Haus zu Erolzheim, das einem Laienpriester (?) gehört, 1 Huhn zu; aus dem Gütlein zu Kirchberg, das Rentz Wislin bebaut, ebenfalls. Von allen Bußen für schwere Vergehen sollen dem Kloster 1 Drittel, ihm aber 2 Drittel zufallen. 
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B 486 U 49Archivalieneinheit
1377 Mai 15 
Werntz von Erolzheim und Heinrich von Ysenburg treffen einen Vergleich in dem Streit mit Kloster Ochsenhausen wegen der Vogtgülten aus den Gütern zu Aichenberg, Erolzheim, Bonlanden, Büren, Waltenhofen und Kirchdorf, deren etliche von dem alten Werntz von Erolzheim an Heinrich von Ysenburg gekommen sind. Danach stehen ihnen aus diesen Besitzungen des Klosters nur die Gült und einige Dienstleistungen zu, sonst aber keine anderen Leistungen, wofür sie die Leute und Güter zu beschützen haben, besonders die von Aichenberg, die nicht zum Gericht der Obengenannten gehören. Sie behalten sich das Verkaufsrecht vor; erfüllen sie ihre Vogtpflichten nicht, so steht die Gült dem Propst und Konvent des Klosters Ochsenhausen zu. Siegler: Die beiden Aussteller 1377, Freitag vor dem Pfingsttag. ,Abschrift der Originalurkunde, daher ohne S.,Schrift stark verblaßt. 
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B 486 U 152Archivalieneinheit
1456 November 23 
Eberhard Bloß, Stadtammann zu Ulm, urteilt in dem Streit zwischen Kloster Ochsenhausen, vertreten durch Jos Knus, Schulmeister zu Ochsenhausen, mit dem Fürsprech Hans Ehinger, genannt Rümelin, Bürgermeister, und Hans von Erenzheim mit seinem Fürsprech Heinrich Tuttenhaimer, Altenbürgermeister, wegen der Lehenschaft der Mühle zu Berchtenrot. Die Richter Hans Beßrer, Altenbürgermeister, Wilhelm Ehinger, Peter Umgelter, Ulrich Ehinger, genannt Österreicher, und Konrad Ott erkennen dem Hans von Erenzheim das bessere Recht zu, er muß aber beeiden, daß ihm die 10 Schilling Heller Weglösung aus der Mühle zu Berchtenrot von Rechts wegen zustehen. Der Schulmeister Hans von Erenzheim bittet um Aufschub bis auf den hl. Obristentag (6. Januar), was ihm gewährt wird. Besiegelt von Eberhard Bloß und den beiden Fürsprechern. Ulm, 1456, auf Aftermontag vor St. Katharinentag. , 3 S. anhängend, davon 1 in Holzkapsel. 
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B 486 U 157Archivalieneinheit
1458 Juli 6 
Eberhard Bloß, Stadtammann zu Ulm, urteilt in dem Streit zwischen Abt Michel von Ochsenhausen und Klaus Müller von Berchtenrot wegen der Bezahlung von 10 Gulden Handlohn. Eine erste Verhandlung hatte zu Ulm am Montag vor St. Simon und Judastag (24. Okt. 1457) stattgefunden durch einen Fürsprech für Abt Michel, Mang Kraft, Richter zu Ulm, der den Klaus Müller auf Grund eines "Briefs" zur Bezahlung des Zinses verklagte, und dessen Anwalt Heinrich Tüttenheimer, Bürgermeister. Müller weigert sich mit der Begründung, daß der "Brief" von seinem Vater im Gefängnis erpreßt worden unter der Voraussetzung, daß die Mühle nur dem Kloster Ochsenhausen gehöre. Inzwischen habe es sich herausgestellt, daß die Weglösung der Mühle 3 Parteien, darunter dem Hans von Erolzheim gehöre, und nach Landessitte solle die Weglösung und der Handlohn gleich hoch sein, welchen er bezahlen wolle, doch müsse festgestellt werden, wem er den Handlohn zu zahlen verpflichtet sei. Mang Kraft entgegnet, das Recht des von Erolzheim gehöre nicht hierher, auch sei der Brief des Altenmüllers nicht erzwungen worden, sonst hätte der Abt von Rot nicht sein Siegel darunter gesetzt.-Zur Urteilsfindung wird aas Gericht auf 6. Juli 1458 vertagt, wo die beiden Fürsprecher mit Heinrich Kraft, Bürgermeister, Wilhelm Ehinger, Peter Umgelter, Ulrich Ehinger gen. Österreicher, Jakob Ehinger, Konrad Ott, Hans Rentz und Martin Greck den Spruch fällen, daß Klaus Müller die 10 Gulden Handlohn an das Kloster bezahlen muß; wird diese Summe auch von anderer Seite verlangt, so hat ihn der Abt von Ochsenhausen dagegen zu verteidigen. Besiegelt vom Aussteller und den 2 Fürsprechern. Ulm, 1458, auf Donnerstag nach St. Ulrichs des hl. Bischofs Tag. , 3 S. anhängend, gut erhalten. 
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B 486 U 199Archivalieneinheit
Konstanz, 1483 Januar 16 
Urkundbrief des Offizials der Konstanzer Kurie in der Streitsache zwischen Abt und Kloster Ochsenhausen als Kläger und Michael Brachs und dem Bauern Hensel von Waltenhofen als Angeklagte wegen der Benützung des Walds und Hains in der Nähe von Bachen, genannt "das Waldbuch" und "auf dem Schelmen". Diese werden von dem Kloster als Eigentum beansprucht, ohne dessen Genehmigung niemand Eicheln und andere Baumfrucht sammeln noch Vieh weiden soll. Diesem Verbot haben die Angeklagten zuwider gehandelt und ihr Vieh in die Wälder getrieben, weshalb sie vor Gericht gefordert werden. Der Abt sucht durch Urkunden zu beweisen, daß ihm das alleinige Recht über die Waldstücke zusteht. Der Offizial lädt nach Untersuchung der Rechtslage die Angeklagten und Kläger vor das Konstanzer Gericht. Als Vertreter des Klosters erscheint Augustin Tünger, für die Angeklagten Johannes Truckembrot. Nach Anhörung beider Parteien entscheidet der Offizial, daß die Angeklagten kein Recht haben, ihr Vieh in den Wäldern zu weiden; die Frage der Gerichtskosten wird aufgeschoben, weil Johannes Truckembrot gegen das Urteil Berufung einlegt und seine Appellation an das bischöfliche Gericht in Mainz richten will. Der Offizial beschließt darauf einen Aufschub von 3 Monaten, binnen welcher Frist die Appellation erfolgen muß. 
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B 486 U 210Archivalieneinheit
1486 Juni 14 
Notariatsinstrument des Peter Stärk von Haslach über eine Verhandlung in Kloster Ochsenhausen, wo vor Abt Simon von Ochsenhausen Endris Peter und August Münsterlein von Aichenberg erschienen wegen der Ableitung eines Baches, der bisher in die Mahdbaind durch den Laucher zu Aichenberg floß und nun durch die von Erolzheim abgeleitet wird. Auf Befragen des Abts müssen die Vorgenannten zugeben, daß dies nicht zu Unrecht geschieht und man denen von Erolzheim kein Zuwiderhandeln wider das Recht vorwerfen könne. Zeugen sind: Konrad von Burgau und Ambrosi von Elchingen, Steinmetzen. Ochsenhausen, in der Kemenate, 1486, 14. Juni. , links das Notariatszeichen. 
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B 486 U 211Archivalieneinheit
1487 Mai 30 
Urteilsbrief des Ulrich von Frundsberg zu St. Petersberg, Ritter, in dem Streit zwischen Abt Simon von Ochsenhausen und Eitel und Hans von Erolzheim zu Erolzheim wegen des Gerichtszwangs zu Berchtenrot. Zeugen für Erolzheim sind: Kaspar von Lainberg und Jörg von Bernwag, für Ochsenhausen Jörg Satler, Pfarrer zu Rainstetten, und Peter Rissel von Memmingen. Unter Zuziehung von Ritter Six von Schinen zu Gamerswang und Hans von Knöringen zu Krumbach wird das Urteil gefällt. 1.) Die von Erolzheim sollen Abt Simon den Gerichtszwang zu Berchtenrot des Fischerhäusleins wegen, das sie dort besitzen, nicht streitig machen. Jeder Fischer untersteht dem Gericht von Berchtenrot, doch soll keiner zum Richter gemacht werden. Der Inhaber des Hauses soll nicht dem Kloster, sondern denen von Erolzheim zu dienen verpflichtet sein. 2.) Der Zwang der Hundefütterung, den die von Erolzheim den Armenleuten zu Aichelberg auferlegt haben, soll aufgehoben werden, sie aber ihr Vogtrecht nicht verlieren. 3.) Die Kündigung des Vogtrechts der von Erolzheim über die Vogteien Erolzheim, Beuren, Waltenhofen, Aichenberg und Kirchdorf, den Abt Simon ausgesprochen hat, ist ungültig. 4.) Die zwei Armenleute der von Erolzheim aus Waltenhofen, welche wegen Trieb und Tratt vor dem Konstanzer geistlichen Gericht waren und Kosten zahlen mußten, sollen solche von Abt Simon erlassen bekommen und in Zukunft ihr Vieh wie andere Leute des Klosters weiden dürfen. 5.) Der Streit um die Güter zu Kirchdorf soll von beiden Parteien ohne Einspruch des Gerichts auf freundschaftliche Weise beigelegt werden. Siegler: Ulrich von Frundsberg, Jörg von Bernwag, Peter Rissel, Abt Simon, Konvent von Ochsenhausen, Eitel und Hans von Erolzheim. 1487, Mittwoch nach dem Sonntag Exaudi vor Pfingsten. , 7 S. anhängend, teilweise beschädigt. 
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B 486 U 239Archivalieneinheit
1493 März 26 (Aftermontag nach dem Sonntag Judica) 
Ulrich von Frundsberg zu Mundelheim, Hauptmann, Diebold vom Stain zu Riesensburg, Siegmund von Weiden zu Weiden, Ritter, Burkhard von Eilerbach zu Laupheim und Konrad von Very zu Öfingen, Räte der Gesellschaft St. Georgen Schilds in Schwaben, urteilen in dem Streit zwischen Abt Simon von Kloster Ochsenhausen und den Brüdern Eitel, Caspar und Wigeloys von Erolzheim um den Neubau einer Mühle auf Grund und Boden derer von Erolzheim, wogegen Abt Simon Einspruch erhoben hat. Nachdem zu einem ersten Termin in Ulm die von Erolzheim nicht erschienen, wurde von den 12 Räten daselbst entschieden, daß der Bau der Mühle einzustellen sei, was Ulrich von Frundsberg in einem Brief vom Samstag nach Laurentiustag (11. Aug.) 1492 bekanntmachte. Auf den Einspruch derer von Erolzheim fand auf Aftermontag nach Nativitas Mariae (11. Sept.) eine neue Verhandlung zu Ulm statt mit dem Ergebnis, daß der Bau einzustellen sei, bis ein endgültiges Urteil gefällt werde. Als sich die von Erolzheim nicht danach richteten, wurde auf St. Mauricientag (22. Sept.) durch die obengenannte Gesellschaft die Mühle zerstört. Die von Erolzheim forderten darauf neuerdings die Anberaumung eines Rechtstags; falls es da zu keiner gütlichen Einigung komme, solle der Spruch der Gesellschaft gelten. Da es zu keiner Einigung kam, erscheinen beide Parteien am 26. März zu Mundelheim vor Ulrich von Frunsberg. Vertreter des Abts ist Schulmeister Petrus Sterck, derer von Erolzheim Eitel von Erolzheim. Das Urteil der Gesellschaft lautet, daß die Mühle nicht errichtet werden darf, wogegen Eitel von Erolzheim Berufung einlegt und an Kaiser Friedrich appelliert. 
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B 486 U 249Archivalieneinheit
1496 Dezember 31 
Libell, enthaltend die Verhandlungen und das Urteil des Wilhelm Besserer, Ritterhauptmanns des hl. Reichs Städtebunds in Schwaben, und Mang Kraft, beide Altenbürgermeister zu Ulm, sowie des Jakob Ehinger des Älteren, Richters und Bürgers daselbst, über den Austausch der Güter zwischen Abt Simon von Kloster Ochsenhausen und den Gebrüdern Eitel, Hans Caspar und Wigeleis von Erolzheim auf Grund eines Urteils- und Vertragsbriefs von Worms, der die Vorgenannten zu Schiedsleuten einsetzte. Siegler: Die Aussteller. 1496, auf den h. neuen Jahrs Abend. , Libell aus 6 Doppelblättern, 3 S. anh. Dazu Kopie Papier, vidimiert von Burkhart Hans von Öllerbach, Endris von Hoheneck, Hans von Stadion, Kaspar von Werdenau und Hans Besserer zu Günzburg, Dienstag nach Quasimodogeniti 1531, zugestellt auf Samstag vor St. Mathäustag 1534.Kopie Papier. 
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B 486 U 253Archivalieneinheit
1498 Juni 7 
Heinrich Besserer, Bürger zu Memmingen, verkauft an Abt Hieronymus von Kloster Ochsenhausen um 100 rheinische Gulden seine 2 Malter Roggen Hubgült und 3 Pfund 5 1/2 Shilling Heller Heugeld aus der Mühle zu Berchtenrot, die jetzt Claus Müller innehat, sowie die 8 1/2 Schilling Heller jährlichen Zins aus der Söld daselbst, die Hans Kolb jetzt besitzt (Vgl. U 252). Siegler: Der Aussteller und Egloff Stöbenhaber, Stadtammann zu Memmingen. 1498, Donnerstag in den hl. Pfingstfeiern. , 2 S. anh., 1 in Holzkapsel, gut erhalten. 
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B 486 U 314Archivalieneinheit
1522 Juni 16 
Urteilsbrief des Endris von Hoheneck zu Fülßeck, Pflegers zu Rötenberg, und der Schiedsleute Ruland von Schwendi zu Schwendi und Hans Freiberger von Schelklingen, Hofmeisters zu Gutenzeil, in dem Streit zwischen Abt Endriß von Ochsenhausen mit seinem Hintersassen zu Berchtenrot und Jörg und Eitelhans von Erolzheim mit ihren Eigenleuten, der Gemeinde zu Erolzheim, wegen Grund und Boden, Holzschlag, Trieb und Tratt im Wald genannt an der Heiligen Äcker. In einem Lokaltermin entscheiden die Schiedsleute nach Anhören von Kundleuten beider Parteien, welcher Teil des Waldes den Leuten von Berchtenrot und welcher denen von Erolzheim zur Nutzung zusteht, indem die jeweiligen Grenzen festgelegt werden. Siegler: Die Aussteller. 1522, Montag nach St. Veit des hl. Märtyrers Tag. , 3 S. in Holzkapseln anh., unbeschädigt. 
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B 486 U 424Archivalieneinheit
1570 Mai 2 
Wilhelm Brandenburg, Bürgermeister, Otmar Herbrunger, Bürger und Rat zu Biberach, Ambrosi Staiger, Vogt zu Erolzheim, und Wilhelm Hösch, Hofmeister zu Gutenzeil, schlichten einen Streit zwischen Abt Andreas von Ochsenhausen und Simprecht von Erolzheim zu Beuren wegen der Viehweide ihrer Hintersassen zu Bonlanden und Binnrot. Ein Lokaltermin am 15. Mai 1568, an dem von Seiten Ochsenhausens Jörg von Thierberg von der Wildenthierberg, Vogt zu Ochsenhausen, Johann Ernst, Großkeller, und Berchtold Zimmermann, Sekretär daselbst, teilnahmen, von Seiten Simprecht von Erolzheims er selbst, seine Söhne Hans, Friedrich und Wigeleis und Wolfgang Zeller, Vogt zu Balzheim, führte zu keinem Ergebnis. Deshalb hat sich das Schiedsgericht entschlossen, ein Urteil zu fällen, das für beide Parteien verbindlich sein soll. In 9 Punkten wird das Weiderecht der Dörfer Bonlanden und Binnrot geregelt, die Kosten des Verfahrens haben beide Parteien zu tragen, die auch versprechen, den Schiedsspruch einzuhalten. Siegler: Abt Andreas, Simprecht von Erolzheim und die Schiedsleute. 1570, Dienstag nach Philippi und Jacobi Apostolorum. , 6 S. anh. z.T. gut erhalten. 
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B 486 U 498Archivalieneinheit
1592 Mai 2 
Abt Johannes von Ochsenhausen gestattet den leibeigenen Untertanen Georg Zisel, Ammann, Hans Zisel dem ält., Hans Kösler, Hans Zisel dem jüngeren, Georg Böppel und Hans Rebling, alle von Bonlanden, die ihm ihre Hofhölzer und einiger Stockäcker verkauft haben, über welche der Viehtrieb von Bonlanden geht, daß sie künftig ihr Holz in den Klosterwäldern schlagen dürfen wie andere Erblehenleute, doch an Stellen, wo es ihnen angewiesen wird. Auch soll die Gemeinde Bonlanden ihren Viehtrieb wie bisher behalten dürfen. Org. Perg., 1 S. fehlt 
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B 486 U 524Archivalieneinheit
1597 November 10 
Vergleichsvertrag zwischen Gall Wuest, Müller zu Berchtenrot, Untertan des Klosters Ochsenhausen, und Caspar Hegenmiller, Sägemüller an der Dietbruck, Untertan des Herrn Konrad d. Alt., Freiherrn zu Bemelburg und Hohenburg, Herrn zu Markt Bissingen, zu Bischhausen und Erolzheim, Rat und Pfleger zu Wembdingen, wegen der Wasserstauung an der Rot zwischen Berchtenrot und Dietbruck und der Reinigung des Wassergrabens, der zu dem Sägemüller führt. Zur Schlichtung der Streitfrage entsendet Abt Christoph von Ochsenhausen Bartholomä Ehinger, Großkeller, Jakob vom Stain, Obervogt, und Mang Plank, Sekretär zu Ochsenhausen, Freiherr Konrad aber Hans Papst, Kastner zu Markt Bissingen, und Andreas Walz und Balthasar Stettberger, Amtsleute zu Erolzheim. Nach Besichtigung des Geländes urteilen sie, daß Gall Wuest 2 Meßpfähle in der Rot anbringt, den einen an dem Mahd des Herrn von Bemelburg, den andern zwischen Jakob Geßner und Wolf Teuffels Mähdern und das Wasser immer auf dem an ihnen markierten Stand halten soll, damit der Sägmüller genügend Wasser hat. Dieser muß dafür jährlich 4 fl entrichten. Der Wassergraben ist von beiden gemeinsam zu säubern, doch hat der Sägemüller zwei Mann, der Müller zu Berchtenrot nur einen dazu zu stellen. Ferner soll das Wasser in dem Graben zur Sägmühle nicht zu sehr gestaut und der Sägmüller nicht mehr Bäume in ihn werfen, als er sogleich zerschneiden kann. Siegler: Abt und Konvent zu Ochsenhausen, Konrad, Freiherr zu Bemelburg. , 2 S. in Blechkapseln, 1 in Holzkapsel anh. 2 sehr gut erh., 1 stark besch. 
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B 486 U 575Archivalieneinheit
1607 Oktober 25 
Abt Urban von Kloster Ochsenhausen spricht den Eigenmann des Klosters Hans Mertz von Ringschnaidt, Sohn des Georg Mertz und der Waldburga Halder, der Leibeigenschaft ledig und los. Siegler: Abt und Konvent von Ochsenhausen. . 
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B 486 U 634Archivalieneinheit
1618 November 12 
Abt Johann, Prior und Konvent von Ochsenhausen sprechen die Maria Schott vom Ergach der Leibeigenschaft los. Besiegelt mit Abtei- und Konventssiegel. 2 S. anh., stark beschädigt. 
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B 486 U 659Archivalieneinheit
1623 Februar 23 
Bartholmäus, Abt von Ochsenhausen, entläßt Georg Huberlin von Tannheim, Margarete Beutler, dessen Frau, und ihr Kind Hans Huberlin aus der Leibeigenschaft. Besiegelt mit Abtei- und Konventssiegel. 2. fehlen. 
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B 486 U 667Archivalieneinheit
1626 August 6 
Abt Bartholomäus von Ochsenhausen entläßt die Barbara Kienzier von Tannheim, Tochter des Georg Kienzel und seiner Frau Waldburga Musch, die beide noch leben, aus der Leibeigenschaft. Besiegelt mit Abtei- und Konvente Siegel. 2 S.fehlen. 
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B 486 U 673Archivalieneinheit
1627 Januar 21 
Abt Bartholomäus von Kloster Ochsenhausen entläßt den Michael Metsch von Ilgenbach, Sohn des Melchior Metsch und seiner Frau Barbara Kopf, aus der Leibeigenschaft. Besiegelt mit Abtei- und Konventssiegel. . 
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B 486 U 703Archivalieneinheit
1659 August 25 
Vergleich zwischen Abt Alphonsus von Kloster Ochsenhausen durch seinen Vertreter Placidus Spieß, Prior des Klosters, und Hans Freiherrn zu Bemmelberg und Hohenburg mit seinem Verteidiger Wilhelm Geyer von Ockenhausen auf Beuren zur Beilegung eines Streites, der seit 1620 zwischen beiden Parteien herrschte, als der Freiherr von Bemelberg seine zu Dietbruck gelegene Sägemühle in eine Mahlmühle umbauen ließ. Dagegen protestierte Abt Bartholomäus von Ochsenhausen, weil seiner zu Berchtenrot gelegenen Mühle, die für die Einwohner des Dorfes Erolzheim eine Zwangmühle ist, dadurch Eintrag geschehe. Der Fall kam vor das Kammergericht nach Speyer, blieb aber liegen. Der Vergleich bestimmt, daß Ochsenhausen seine Ansprüche, die Mühle zu Berchtenrot sei eine Zwangmühle für Erolzheim, aufgibt: Die Bewohner können frei wählen. Dafür hat der von Bemelberg jährlich einen Zins von 2 Maltern Roggen und 3 1/2 Maltern Hafer an das Kloster zu liefern und darf den freien Lauf der Rot vor der Mühle zu Berchtenrot nicht hindern. Siegler: Abt und Konvent von Ochsenhausen, Freiherr Hans zu Bemelberg. , 3 S. in Holzkapseln anh. sehr gut erh. 
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