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Montfort-Tettnang, Grafschaft
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B 123 II U 197Archivalieneinheit
1488 März 27 (Donnerstag vor Palmsonntag) 
Graf Hugo von Montfort und Rotenfels beurkundet, daß sich Wolf von Asch für seinen Schwiegersohn, den Grafen Ludwig von Löwenstein, um 2000 Gulden verschrieben hat. Er selbst verpflichtet sich, für diese Bürgschaft einzustehen. 
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B 123 II U 198Archivalieneinheit
1501 September 30 
Graf Ulrich von Montfort-Tettnang verkauft an Jakob Schellang, Bürger zu Ravensburg, 100 Gulden jährlichen Zins aus swinem Dorf Liebenau [Meckenbeuren, FN] und aus seinem Hof "Vorstenhüser" bei Tettnang um 2000 Gulden. Er verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich an Martini zu entrichten. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldner sind Graf Johann von Montfort-Rotenfels, Pfleger zu Kirchberg, und die Stadt Tettnang genannt. 
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B 123 II U 199Archivalieneinheit
1502 Oktober 5 (Mittwoch vor Gallus) 
Graf Johann von Montfort-Rotenfels verkauft an Hans Plarer 40 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Argen um 800 Gulden. Er verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich an Martini zu entrichten. Das Einlösungsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldener sind genannt: Graf Philipp zu Kirchberg, Graf Ulrich von Montfort-Tettnang, Wolf von Asch und Caspar von Goltzhain. 
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B 123 II U 200Archivalieneinheit
1526 April 24 (Dienstag nach Georg) 
Graf Johann von Montfort Rotenfeld d.Ä. verkauft an Christof Grötter, Bürger und Ratsherr zu Biberach, 30 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Argen um 600 Gulden. Der Aussteller soll den fälligen Zins jährlich am 23. April bezahlen. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldner wird Graf Hugo von Montfort genannt. 
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B 123 II U 201Archivalieneinheit
1534 November 18 (Mittwoch nach Othmar) 
Johann Vetter von Tettnang, Pfarrherr zu Schwenningen (Sweningen) und Vikar zu Bergatreute, RV, verkauft an Barthlome Hensler, Bürger und Ratsherr zu Ravensburg, einen Schuldbrief des Grafen Ulrich von Montfort-Tettnang vom 29. Oktober 1496. Die Kaufsumme beträgt 160 Gulden. Der jährliche Zins von 8 Gulden aus diesem Schuldbrief soll jeweils auf Simon und Judastag von den Grafen von Montfort an Barthlome Hensler bezahlt werden. 
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B 123 II U 202Archivalieneinheit
1536 Februar 1 (Dienstag nach Pauli Bekehrung) 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Michael von Schwarzach zu Konstanz 30 Gulden jährlichen Zins aus Schloß und Herrschaft Tettnang um 600 Gulden. Er verpflichtet sich, jeweils am 24. Juni und am 27. Dezember 15 Gulden des jährlichen Zinses zu bezahlen. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldner sind genannt: Burkart von Danketsweiler, die Stadt Tettnang sowie Gericht und Richter zu Argen. 
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B 123 II U 203Archivalieneinheit
1536 Juli 27 (Donnerstag nach Jakob) 
Graf Hugo von Montfort verkauft an die Pflege der Frauenkirche zu Ravensburg 28 Gulden jährlichen Zins aus Schloß und Herrschaft Tettnang um 560 Gulden. Er verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich an Philippi und Jakobi zu entrichten. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldner sind Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang genannt. 
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B 123 II U 204Archivalieneinheit
1537 November 12 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Ulrich Krötlin, Bürger zu Ravensburg, 30 Gulden jährlichen Zins aus den Schlössern und Herrschaften Tettnang und Argen um 600 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich an Martini entrichtet werden. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldner sind Bürgermeister und Rat der Stadt Tettnang genannt. 
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B 123 II U 205Archivalieneinheit
1538 Mai 31 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Hans Schuldthayss zu Ravensburg 25 Gulden jährlichen Zins aus den Schlössern und Herrschaften Tettnang und Argen um 500 Gulden. Der Aussteller verpflichtet sich, die fälligen Zinsen jährlich an Christi Himmelfahrt zu entrichten. Das Einlösungsrecht bleibt eingeräumt. Als Mitschuldner wird die Stadt Tettnang genannt. 
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B 123 II U 206Archivalieneinheit
1543 Juni 14 
Jörg Ebertz, Bürger zu Isny, und seine Frau Barbara verkaufen an Marx Kirch d.Ä. , Bürger zu Lindau, zwei Schuldbriefe der Grafen von Montfort um insgesamt 880 Gulden, nämlich 600 Gulden in Münzen und 280 rheinische Gulden. Der erste Schuldbrief vom 12. November 1537, der vom Grafen Hugo von Montfort ausgestellt ist, betrifft den Verkauf von 30 Gulden jährlichen Zins. Der zweite Schuldbrief vom 4. Februar 1510 ist von Graf Johann von Montfort ausgestellt und betrifft den Verkauf von 14 rheinischen Gulden jährlichen Zins. 
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B 123 II U 207Archivalieneinheit
1551 Februar 23 (Montag nach Reminiscere) 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Scholastica Freifrau zu Schwarzenberg und Hohenlandsperg 100 Gulden jährlichen Zins aus einem Schuldbrief des Herzogs Wilhelm von Bayern vom 11. März 1536, mit der Schuldsumme von 2000 Gulden, und aus seinen Schlössern und Herrschaften Tettnang und Argen. Die Kaufsumme beträgt 2000 Gulden. Die fälligen Zinsen sollen jährlich an Reminiscere bezahlt werden. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. 
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B 123 II U 208Archivalieneinheit
1551 Oktober 1 (Donnerstag nach Michael) 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Caspar Ludwig von Haidenhaim zu Klingenberg 50 Gulden jährlichen Zins aus seinen Schlössern und Herrschaften Tettnang und Argen um 1000 Gulden. Als Mitgülte wird die Stadt Tettnang genannt. Der Aussteller verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich am 29. September zu entrichten. Das Einlösungsrecht bleibt vorbehalten. 
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B 123 II U 209Archivalieneinheit
1551 Dezember 23 (Mittwoch nach Thomas) 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Conrad Däschler zu Wangen 100 Gulden jährlichen Zins aus seinen Schlössern und Herrschaften Tettnang und Argen um 2000 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich am Thomastag bezahlt werden. Der Rückkauf ist dem Aussteller jederzeit gestattet. Als Mitschuldner ist die Stadt Tettnang angeführt. 
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B 123 II U 210Archivalieneinheit
1555 Januar 7 (Montag nach Dreikönige) 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Anna Khollmann, Klosterfrau der Sammlung zu Buchau, 7 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Tettnang um 140 Gulden. Der jährliche Zins soll jeweils am Dreikönigstag bezahlt werden. Dar Rückkaufsrecht ist eingeräumt. 
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B 123 II U 211Archivalieneinheit
1560 März 21 (Donnerstag vor Letare) 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Sebastian Gundelfinger, Vogt zu Neufra [Riedlingen, BC], 25 Gulden jährlichen Zins aus Schloß und Herrschaft Tettnang um 500 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich am Sonntag Letare erlegt werden. Der Rückkauf ist dem Aussteller jederzeit gestattet. 
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B 123 II U 212Archivalieneinheit
Wiesensteig, 1561 Juli 18 
Graf Ulrich zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, quittiert dem Grafen Hugo von Montfort den Empfang vom 1000 Gulden, die seine Gemahlin aus der Erbschaft der Freifrau Elisabeth zu Gundelfingen geb. Gräfin von Montfort zu beanspruchen hatte. 
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B 123 II U 213Archivalieneinheit
1563 September 30 (Donnerstag nach Michael) 
Graf Ulrich von Montfort-Rotenfels, Herr zu Wasserburg, verkauft an Michael Maus, kaiserlichen Landschreiber zu Stockach, KN, 50 Gulden jährlichen Zins aus den Orten Wasserburg und Nonnenhorn am Bodensee um 1000 Gulden. Er verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich am 29. September zu bezahlen. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldner sind die beiden Dörfer Wasserburg und Nonnenhorn genannt. 
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B 123 II U 214Archivalieneinheit
1563 Dezember 18 
Graf Hugo von Montfort-Rotenfels, Herr zu Tettnang und Argen, verkauft an Hans Lienhart Montbrat von Spiegelberg die "Zürkhenriedt" 37 1/2 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Argen um 750 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich an Martini entrichtet werden. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitschuldner sind Amtmann, Richter und Gericht zu Argen angeführt. 
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B 123 II U 215Archivalieneinheit
1564 März 7 
Graf Hugo von Montfort beurkundet, daß er einen Schuldbrief des Grafen Ulrich von Montfort vom 18. Juni 1456 eingelöst habe. Der Schuldbrief war für Jos Humpiss, Bürger zu Ravensburg, ausgestellt und belief sich auf 220 Gulden in Gold. Der Aussteller verkauft nun erneut diesen Schuldbrief und zwar an Hans Lienhart Montprat von Spiegelberg zu Zürkhenriedt. Die Kaufsumme beträgt 2750 Gulden in Münze. Bis zur Einlösung dieser Schulden verspricht Graf Hugo, jährlich an Martini 137 Gulden und 30 Kreuzer Zins zu erlegen. 
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B 123 II U 216Archivalieneinheit
1564 Dezember 8 
Maria Kröl, Tochter des Anton Kröl von Lindau, bestätigt den Empfang von 200 Gulden, sowie den Empfang all ihrer Kleider und sonstigen Habe seitens des Grafen Ulrich von Montfort. Maria Kröl war Dienerin des Grafen Hugo von Montfort und sollte nach dessen Tod von seinem Sohn, dem Grafen Ulrich, für all ihre Dienste entlohnt werden. 
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B 123 II U 217Archivalieneinheit
1565 November 11 (Martin) 
Graf Ulrich von Montfort verkauft an Eberhard Rinngler, Pfleger zu Baumgarten [Eriskirch, FN], 30 Gulden jährlichen Zins aus seinem Weiler Bettnau samt der Mühle und dem Weiher dabei, zwischen der Stadt Lindau und dem Schloß Wasserburg gelegen. Der Verkauf erfolgt um 600 Gulden. Der fällige Zins ist jährlich an Martini zu entrichten. Das Einlösungsrecht bleibt vorbehalten. Als Mitbürge wird Hieronymus Roth von Schreckenstein genannt. 
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B 123 II U 218Archivalieneinheit
Speyer, 1567 August 22 
Graf Friedrich zu Leonstein, Herr zu Scharfenegg, kaiserlicher Kammerrichter, entscheidet, daß Graf Ulrich von Montfort die Summe, die er laut zweier Schuldverschreibungen, dem Hans Jakob von Danketsweiler schuldet, in rheinischen Gulden oder im Werte von rheinischen Gulden zurückzahlen soll. Hans Jakob von Danketsweiler hat dagegen gefordert, daß diese Schulden mit Goldgulden zu begleichen seien. 
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B 123 II U 219Archivalieneinheit
1569 März 3 
Hans Baptist Capittel, Andres Widnauer und Gallus Capittel, Vögte der Kinder des Hans Baptist Capittel, alle Bürger zu Feldkirch, verkaufen an Christoph Brockh, alten Stadtamtmann zu Feldkirch, und seine Frau Benedicta einen Schuldbrief des Grafen Hugo von Montfort vom 23. Dezember 1551 über 100 Gulden jährlichen Zins aus seinen Schlössern und Herrschaften Tettnang und Argen. Die Kaufsumme beträgt 2000 Gulden. 
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B 123 II U 220Archivalieneinheit
1571 November 8 (Donnerstag vor Martin) 
Graf Ulrich von Montfort verkauft an Egenolf, Herrn zu Rapelstain, Hoheneck und Geroldseck am Wassichin, und Graf Heinrich von Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Vormünder des Grafen Albrecht von Fürstenberg, 300 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Wasserburg um 6000 Gulden. Er verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich an Martini zu entrichten. Das Rückkaufsrecht bleibt vorbehalten. Mitschuldner sind Amtmann, Richter und Gemeinde der Herrschaft Wasserburg. 
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B 123 II U 221Archivalieneinheit
1571 November 8 (Donnerstag vor Martin) 
Graf Ulrich von Montfort verkauft an Egenolf Herrn zu Rapolzstain, Hoheneck und Geroldseck am Wassichin, und Graf Heinrich von Fürstenberg, Werdenberg und Heiligenberg, Vormünder des Grafen Albrecht von Fürstenberg, 500 Gulden jährlichen Zins aus Schloß und Herrschaft Tettnang um 10 000 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich an Martini erlegt werden. Mitbürge ist die Stadt Tettnang. 
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B 123 II U 222Archivalieneinheit
1572 November 13 (Donnerstag nach Martin) 
Graf Ulrich von Montfort verkauft an die Stadt Neuenburg im Breisgau 110 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Argen um 2200 Gulden. Der Zins soll jährlich an Martini bezahlt werden. Das Einlösungsrecht steht dem Aussteller zu. Mitbürgen sind Egenolf, Herr zu Rapelstain, Hoheneck und Geroldseck, und Amtmann, Richter und Gericht der Gemeinde Argen.

Beilage: Eine Papierurkunde vom 12. November 1591, in der die Stadt Neuenburg den Empfang dieser Schuldsumme bestätigt.
 
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B 123 II U 223Archivalieneinheit
1572 November 13 (Donnerstag nach Martin) 
Graf Ulrich von Montfort verkauft an Caspar Aichenlaub, Statthalter zu Haitersheim, 50 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Argen um 1000 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich an Martini bezahlt werden. Das Rückkaufsrecht bleibt eingeräumt. Mitbürgen sind Egenolf, Herr zu Rapoltstein, und die Gemeinde Argen. 
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B 123 II U 224Archivalieneinheit
1578 Januar 22 
Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm vidimieren auf Bitten des Jörg Schleicher und seiner Frau Barbara geb. Gretter einen Schuldbrief des Grafen Johann von Montfort vom 24. April 1526, in dem dieser dem Christof Gretter, Bürger und Ratsherr zu Ravensburg, 30 Gulden jährlichen Zins aus seiner Herrschaft Argen um 600 Gulden verkauft. 
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B 123 II U 225Archivalieneinheit
1578 September 16 
Ursula Reuttin von Wellenstein, Witwe des Jakob Becker zu Tettnang, beurkundet, daß durch den Grafen Georg von Montfort zugleich im Namen seiner Brüder Hans, Sigmund, Anton und Wolfgang ein Schuldbrief des Grafen Ulrich von Montfort vom 10. März 1510 über eine Schuldsumme von 200 Gulden eingelöst wurde. Außerdem wurden von den Grafen der rückständige Zins von 3 1/2 Jahren erlegt. Die zurückbezahlte Summe beträgt 296 rheinische Gulden 30 Kreuzer in Münzen. 
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B 123 II U 226Archivalieneinheit
1580 Juni 21 
Hans Gaudenz von Raitnau [Unterreitnau, LI] zu Hofen und Lochen bestätigt dem Grafen Georg von Montfort und seinen Brüdern Hans, Anton und Wolfgang den Empfang von insgesamt 5143 Gulden und 10 Kreuzern, die von den Grafen von Montfort zur Rückzahlung von Schulden erlegt wurden. Die Schuldsumme rührt aus einem Schuldbrief des Grafen Ulrich von Montfort vom 14. November 1456 über 400 Gulden in Gold und aus einer Verschreibung des Grafen Hugo von Montfort vom 2. Februar 1539 über 4000 rheinische Gulden in Münzen, sowie aus den fälligen Zinsen aus beiden Schuldbriefen her. 
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B 123 II U 227Archivalieneinheit
1601 Februar 1 
Graf Johann von Montfort verkauft an Magdalena Bundhofer, Witwe des Ludwig Bundhofer, Wirt zum "Güldenen Hecht" in Ravensburg, 25 Gulden jährlichen Zins aus seinem Hof zu Mühlebach bei Liebenau [Meckenbeuren, FN] um 500 Gulden. Der Aussteller verspricht, den fälligen Zins jährlich am 21. Oktober zu entrichten. Das Rückkaufsrecht wird eingeräumt. 
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B 123 II U 228Archivalieneinheit
1603 Juli 28 
Jakob Hiltprandt d.Ä., Bürger zu Ravensburg, verkauft im Namen seines Mündels Philipp Ulin zu Ravensburg an die Pflege der St. Niklauskapelle zu Schmalegg [Ravensburg, RV] einen Schuldbrief des Grafen Johann von Montfort vom 23. April 1591 über 34 Gulden 27 Kreuzer jährlichen Zins. Die Kaufsumme beträgt 689 rheinische Gulden in Münzen. 
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B 123 II U 229Archivalieneinheit
1607 Januar 27 
Graf Johann von Montfort beurkundet zugleich im Namen seines Bruders Wolfgang, daß er dem David Regulus Villinger, Bürger zu Ulm, 400 Gulden schuldet. Bis zur Einlösung dieser Schuld verpflichtet sich der Aussteller, jährlich an Lichtmeß 20 Gulden Zins zu entrichten.

Beilagen:
1) Eine Papierurkunde vom 16. März 1657, in der Johann Chistoph Schneyder, Kaiserlicher Stadt- und Landschreiber zu Ravensburg als Vertreter der Erben des David Regulus Villinger beurkunden, daß Graf Hugo von Montfort für fälllige Zinsen aus dieser Schuld 30 Gulden, 1 Fuder guten alten Wein und 7 Malter Kernen übergeben hat.

2) Papierurkunde vom 14. Januar und 15. März 1668, worin Christoph Schneyder, Stadt- und Landschreiber zu Ravensburg, in dessen Besitz der Schuldbrief nun übergegangen ist, den Empfang von jeweils 100 Gulden, die zur endgültigen Tilung der Schuld noch zu erlegen waren, bestätigt.
 
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B 123 II U 230Archivalieneinheit
1608 März 16 
Die Grafen Johann und Wolfgang von Montfort beurkunden, daß Graf Hugo von Montfort im Jahre 1466 an Jörg von Freyburg genannt von Bach 100 Gulden jährlichen Zins um 2000 Gulden verkauft hat. Am 8. Juli 1566 wurden durch Graf Ulrich von Montfort 500 Gulden von dieser Schuldsumme abgelöst. Nach dem Aussterben der Linie Montfort-Tettnang-Rotenfels wurden alle Schulden von den Ausstellern übernommen. Die Grafen Johann und Wolfgang kommen daher nun mit Johann Scheubel zu Schadthausen und seiner Frau Cordula geb. Schenkin von Winterstetten, den jetzigen Inhabern des oben genannten Schuldbriefes, überein, daß sie die seit dem Jahre 1574 ausstehenden Zinsen aus der Schuldsumme von 1500 Gulden bezahlen wollen. Für die eigentliche Schuld über 1500 Goldgulden oder Königstaler stellen sie einen neuen Schuldbrief aus und verpflichten sich, den daraus fälligen Zins von 75 Goldgulden bzw. Königstalern jeweils an Letare zu entrichten. Als Unterpfand setzen sie Burgstall und Schloß Flockenbach [Tettnang, FN] ein. 
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B 123 II U 231Archivalieneinheit
Tettnang, 1615 Februar 3 
Graf Johann von Montfort verkauft an Georg Stoll, des geheimen Rats zu Ravensburg, 50 Gulden jährlichen Zins aus 3 Höfen zu Siggenweiler [Tettnang, FN] und aus einem Gut zu Herrgottsweiler [Tettnanng, FN] um 1000 Gulden. Der Zins soll jährlich an Lichtmeß bezahlt werden. Das Einlösungsrecht bleibt vorbehalten. 
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B 123 II U 232Archivalieneinheit
Tettnang, 1615 Februar 28 
Graf Johann von Montfort verkauft an Magdalena Fölß geb. Hiller, Bürger zu Ravensburg, 80 Gulden jährlichen Zins aus 5 Höfen zu Flockenbach [Tettnang, FN] und aus dem Schupflehenhof zu Ucht bei Flockenbach um 1600 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich am 1. März bezahlt werden. Das Einlösungsrecht bleibt vorbehalten. 
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B 123 II U 233Archivalieneinheit
Tettnang, 1615 Februar 28 
Graf Johann von Montfort, der an Magdalena Fölß geb. Hiller, Bürger zu Ravensburg, 80 Gulden jährlichen Zins um 1600 Gulden verkauft hatte, verspricht, diese Schuld nach Ablauf von vier Jahren auf Verlangen jederzeit einzulösen. Bei der Rückforderung muß aber eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr eingehalten werden. 
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B 123 II U 234Archivalieneinheit
Tettnang, 1615 Juni 6 
Graf Johann von Montfort verkauft an Dr. Hans Jakob Taffinger, Bürger zu Ravensburg, 55 Gulden jährlichen Zins aus vier Gütern zu Biggenmoos [Tettnang, FN] und aus einem Schupflehenhof zu Gemertsweiler [Tettnang, FN] um 1100 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich an Pfingsten entrichtet werden. Das Rückkaufsrecht bleibt eingeräumt. 
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B 123 II U 235Archivalieneinheit
Tettnang, 1615 Juni 6 
Graf Johann von Montfort, der an Dr. Hans Jakob Taffinger, Bürger zu Ravensburg, 55 Gulden jährlichen Zins um 1100 Gulden verkauft hat, verspricht, diese Schuld nach Ablauf von 5 Jahren auf Verlangen jederzeit einzulösen, jedoch soll bei einer Rückforderung durch den Gläubiger eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr eingehalten werden. 
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B 123 II U 236Archivalieneinheit
Tettnang, 1615 Juli 24 
Graf Johann von Montfort verkauft an Georg Stoll, des geheimen Rats zu Ravensburg, 125 Gulden jährlichen Zins aus 15 Höfen und Gütern zu Oberdorf um 2500 Gulden. Er verspricht, den fälligen Zins jährlich an Jakobi zu entrichten. Das Rückkaufsrecht wird eingeräumt. 
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B 123 II U 237Archivalieneinheit
1616 April 24 
Graf Johann von Montfort verkauft an Prior Andreas Mayr und den Konvent des Karmeliterklosters zu Ravensburg 25 Gulden jährlichen Zins aus einem Hof zu Hirschach [Meckenbeuren, FN] um 500 Gulden. Der
Aussteller verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich am 23. April zu entrichten. Bei der Rückforderung durch die Gläubiger soll eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr eingehalten werden, jedoch darf der Rückkauf nicht vor dem Ablauf von 5 Jahren erfolgen.
 
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B 123 II U 238Archivalieneinheit
1618 April 23 
Graf Johann von Montfort verkauft an Margaretha Schindelin von Unterreitnau [Lindau, LI], wohnhaft zu Ravensburg, 75 Gulden jährlichen Zins aus 2 Gütern zu Vorstenheußer vor Tettnang gelegen und aus zwei Gütern zu Müssenhart oder zum Thurn [Tettnang, FN] um 1500 Gulden. Die Zinsen sollen jährlich am 23. April entrichtet werden. Das Rückkaufsrecht wird eingeräumt.

Beilage: Papierurkunde vom 27. September 1651, in der Johann Philipp Schindelin von Unterreitnau dem Empfang dieser Schuldsumme samt den fälligen Zinsen [insgesamt 1839 Gulden] quittiert.
 
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B 123 II U 239Archivalieneinheit
1619 Dezember 31 
Graf Hugo von Montfort beurkundet für sich selbst und gleichzeitig als Mitvormund für seinen minderjährigen Bruder Johann, daß er vom zweiten Vormund seines Bruders, dem Freiherrn Georg Fugger zu Kirchberg und Weissenhorn, Landvogt in Schwaben, 3000 Gulden geliehen bekam. Für diese Schuldsumme verpflichtet er sich, jährlich am 1. Januar 150 Gulden Zins bis zur Einlösung der Schuld zu erlegen. 
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B 123 II U 240Archivalieneinheit
1620 August 31 
Graf Hugo von Montfort verkauft für sich selbst und zusammen mit dem Freiherrn Georg Fugger zu Kirchberg und Weissenhorn, Vormund des Grafen Johann von Montfort, an Maria Kröttling geb. Kreydenweiß zu Ravensburg 75 Gulden jährlichen Zins aus dem Hof zu Waldhub [Tettnang, FN], aus dem Gut auf dem "Adelhartsperg", aus dem Gut zu "Bühel" und aus zwei Höfen zu Feurenmoos [Tettnang, FN]. Die Kaufsumme beträgt 1500 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich am 1. September bezahlt werden. 
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B 123 II U 241Archivalieneinheit
1626 August 25 
Graf Hugo von Montfort, der von den Söhnen des Hans Ulrich Gessler von Memmingen bzw. deren Vormündern Hans Ludwig Stebenhaber, alten Stadtamtmann, und Carl Böckhlin, des Gerichts zu Memmingen, zwei Höfe zu Ober- und Unterlachen [Deggenhausertal, FN] gekauft hat, verpflichtet sich, die Kaufsumme von 2000 Gulden zur Hälfte an Weihnachten 1626, zur anderen Hälfte an Weihnachten 1627 zu erlegen. 
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B 123 II U 242Archivalieneinheit
1626 Dezember 6 
Graf Hugo von Montfort verkauft an das Frauenkloster Inzigkofen bei Sigmaringen 100 Gulden jährlichen Zins aus der Kochermühle in der Herrschaft Argen um 2000 Gulden. Er verpflichtet sich, den fälligen Zins jährlich am 6. Dezember zu entrichten. Das Rückkaufsrecht wird eingeräumt. 
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B 123 II U 243Archivalieneinheit
1627 April 4 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Agnes Gengg geb. Pfister, Gemahlin des Kornmeisters der Deutschordenskommende zu Altshausen in Ravensburg, 75 Gulden jährlichen Zins aus seiner Mühle zu Argen um 1500 Gulden. Dieser Zins soll jährlich an Pfingsten entrichtet werden. Das Kapital soll vom Gläubiger nicht vor dem Ablauf von 3 Jahren zurückgefordert und dann mindestens ein halbes Jahr vorher gekündigt werden. 
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B 123 II U 244Archivalieneinheit
Tettnang, 1628 April 2 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Adam Tschudi von Glarüs und Amerschweil, St. Gallischer Rat und Vogt zu Neuravensburg, 45 Gulden jährlichen Zins aus all seinen Gütern um 900 Gulden. Der Zins soll jeweils an Mittfasten entrichtet werden. Eine Rückforderung soll nicht vor dem Ablauf von 3 Jahren stattfinden. 
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B 123 II U 245Archivalieneinheit
1628 Juni 29 
Graf Hugo von Montfort verkauft an Abt Placidus und den Konvent des Klosters Mehrerau zu Bregenz 67 Gulden 30 Kreuzer jährlichen Zins aus seinem Gut "die Badhütten" [Neukirch, FN] um 1350 Gulden. Der fällige Zins soll jährlich an Peter und Paul erlegt werden. Das Rückkaufsrecht wird eingeräumt. 
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B 123 II U 246Archivalieneinheit
Tettnang, 1628 August 2 
Hans Freiherr zu Bemelberg und Hohenberg quittiert dem Grafen Hugo von Montfort den Empfang von 4000 Gulden, die dieser seiner Tochter Catharina, Gemahlin des Ausstellers, als Heiratsgut ausgesetzt hatte. 
Pergament - Ausfertigung 
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