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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 42Archivalieneinheit
1485 Oktober 22 (Sa n. St. Gallen Tag) 
Cunlin Specker, gen. Fritz, von Wilflingen schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in das er wegen Friedensbruch gelangt war, seiner gnädigen Frau, Frau Barbara Schenkin, Wwe., zu Wilflingen (Wilfflingen), geb. Truchsessin zu Bichishausen (Bichißhusen), Urfehde und verpflichtet sich, unter gen. Bedingung 90 rh fl zu bezahlen. Als Bürgen stellt der A. die ehrbaren Michel Specker, seinen Bruder, Hanns Lieb d. A., Hanns Lieb d. J., Jörg Gartenflys, Haintz Wilhalm, Jörg Specker, Cu(o)li Lacher, alle aus Wilflingen, sowie Hanns Haß von Blochingen, Melchior Haß von Beuren (Burren) und die Gebrüder Jörg und Hanns die Payer von Hundersingen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 43Archivalieneinheit
1487 Mai 21 (Mo v. dem hl. Auffahrtstag) 
Jörg von Hornstain, gen. Hertenstein (Herttenstain), zu Grüningen (zu(o) Gru(e)ningen) bekundet für sich und seine Erben, dem festen Hanns von Mulfingen, Vogt zu Sigmaringen, und allen seinen Erben für 750 fl rh, deren Empfang bestätigt wird, zu freiem Eigentum verkauft zu haben: Den Burgstall Schatzberg mit Zubehör, das Dorf Egelfingen mit der Vogtei sowie alle dem Burgstall Schatzberg zustehenden und einzeln aufgeführten Zinsen und Gülten aus dem Vogtrecht der Kirche zu Emerfeld (Emmerfeld), der Feldmühle (Veldmulin) zu Langenenslingen, Zinszahlungen des Haintz Grif, Thys Ha(e)lding, Hanns App Jo(e)rg Schilling aus Erhart Ha(e)ldings Hofstatt, Schut, Bartholome Schwartz, Hans Stob aus des alten Gebels Hofstatt an Mulgasse, Eberlin Krumb aus Bartenstains Hofstatt, Zinsen aus dem Kirchhof zu Langenenslingen (Enslingen), l Wiese im Wytrid bei Ertingen, l Wiese unterm Hertenstain, l Gütlein zu Bingen, des Fritags Gut gen., sowie alle noch nicht verkauften Eigenleute des Burgstalls Schatzberg mit allen die gen. Gerechtigkeiten betr. Urkunden u. Rodeln. Der Burgstall Schatzberg mit Zubehör war vom verst. Vetter des A., dem edlen und festen Conrat von Hornstain, seiner Tochter Sophye von Hornstain, Wwe. des Sebastion von Stetten, als Heimsteuer in Höhe von 900 fl rh angewiesen worden, wofür der A. als Mitgewere bestimmt wurde. In einem Vergleich zwischen der gen. Sophye v. Hornstain und dem A. vor dem Hofgericht zu Rottweil (Rotwyl) unter dem Vorsitz des Gf. Jo(e)rg zu Werdenberg und zum Heiligenberg (Hailgenberg) wurde festgesetzt, daß auch der edle und feste Caspar von Hornstain, Vetter des A., über seinen Vater Miterbe des gen. Conrat von Hornstain an Schatzberg ist. Dem A. wurde der Burgstall Schatzberg mit der Vogtei des Dorfs Egelfingen, das Vogtrecht der Kirche zu Emerfeld mit allem Zubehör mitsamt dem Wasserrecht an der Lauchert sowie 750 fl rh unter der Bedingung übertragen, das Bargeld der gen. Sophye von Hornstain auszurichten und daß der gen. Caspar von Hornstein Verzeihung darauf geben soll. Der darüber ausgestellte Tädingsbrief wurde dem gen. Hanns von Mulfingen ausgehändigt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 44Archivalieneinheit
1490 Januar 18 (Mo v. Sebastianstag) 
Dorothea Ha(e)berlerlin, derzeit Meisterin in der Klause (Clusenn) zu Gorheim (Gorhain) bekundet, daß sie zusammen mit den anderen Konventsschwestern den ehrbaren Brüdern Eberlin und Cu(o)nrat den Müllern aus Egelfingen (Egellfingen) u. ihren Erben ihren Hof daselbst zu Erblehen nach Meierrecht verliehen haben. Den jährlichen Zins, bestehend aus 4 Malter Vesen, 3 Malter Hafer Veringer Maß, l Viertel Eier, 2 Herbsthühner und l Fastnachtshenne, haben die Müller und ihre Erben auf ihre Verantwortung, 8 Tage vor oder nach dem St. Martinstag [11. Nov.], nach Gorheim in den Kasten zu liefern. Die Gebrüder und ihre Erben sind verpflichtet, den Hof mit seinem Zubehör in gutem Zustand zu halten. Die Meisterin und der Konvent brauchen ihnen keine Zimmersteuer (Zimersture) zu geben. Für den Fall, daß das Erblehen hinfällig
werden würde, müssen die Müller und ihre Erben der Meisterin und den Konventsfrauen 10 ß h Handlohn geben. Von dem Rechtsgeschäft sind zwei Urkunden angefertigt worden.
 
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Dep. 38 T 1 Nr. 45Archivalieneinheit
1490 Januar 18 (Mo v. St. Sebastianstag) 
Die Gebrüder Eberlin und Cu(o)nrat die Muller von Egelfingen (Egellfingen) reversieren den Empfang eines Hofs zu Egelfingen als Erblehen nach Meierrecht gegen einen gen. jährlichen Zins gegenüber Meisterin und Konventsschwestern zu Gorheim (Gorhain) (vgl. hierzu Urkunde von 1490 Jan. 18). 
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Dep. 38 T 1 Nr. 46Archivalieneinheit
1491 November 2 (Mo n. St. Michaelstag) 
Hansz Wilhalm (in der Vorlage: Wilhelm; vgl. hierzu Urkunde von 1485 Aug. 19) und Michael Spegker, Pfleger St. Peters in der Unteren Kirche zu Wilflingen, bekunden, daß der ehrbare Jerg Gartenfliss von Wilflingen zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit und zum Lobe der Mutter Maria für seine Hausfrau Margareth [Gartenflissin], ihr beider Kind, ihre Verwandten für 8 fl rh, die bar bezahlt wurden, einen Jahrtag gestiftet hat. Der Jahrtag soll alljährlich in der Woche vor oder nach dem St. Gallentag [16. Oktober] von den beiden Priestern und Pfarrern der Unteren und der Oberen Kirche in der Unteren Kirche zu Wilflingen begangen werden mit einer langen Vigil, einem gesungenen Seelamt, einer gesprochenen Seelmesse und einem Placebo. Der Jahrtag soll jeweils von der Kanzel der Unteren Kirche verkündet werden. Dafür soll dem Pfarrer der Unteren Kirche 3 ß h und dem Pfarrer der Oberen Kirche 15 pf Riedlinger W. von den Heiligenpflegern gegeben werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 47Archivalieneinheit
1492 April 30 (Mo n. St. Marx dem hl. Evangelisten) 
Michel Syler und Martin Buwmann, Pfleger der Oberen Pfarrkirche St. Lupus zu Wilflingen (Wilfflingen), beurkunden, daß sie von den ehrbaren Eheleuten Jacob Muller und Barbal Aisin von Wilflingen 8 fl rh für einen Jahrtag zum Heil von Conlin Schnider, dem früheren Ehemann der gen. Barbal Aisin, sowie für deren Eltern und Geschwister empfangen haben. Der Jahrtag soll jeweils in der Woche vor oder nach So Laetare zu Halbfasten in der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen von den Pfarrern der Oberen und Unteren Pfarrkirche mit einer langen Vigil, einem gesungenen Amt, einer gesprochenen Seelmesse, einer gesprochenen Seelvesper und Placebo begangen werden. Der Jahrtag ist jeweils am So davor von der Kanzel der Pfarrkirche von Oberwilflingen (Oberwilfflingen) zu verkünden. Für die Jahrzeit soll der Pfarrer der Oberen Kirche 4 1/2 ß, der Pfarrer der Unteren Kirche 2 ß und der Mesner der Oberen Kirche 3 pf Riedlinger (Ru(o)dlinger) W. erhalten. Die Stifung ist mit Willen und im Beisein der ehrsamen und ehrbaren Herren Conrat Fabri, Kirchherrn, Ammann und Gericht zu Wilflingen erfolgt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 48Archivalieneinheit
1492 Juni 25 (Mo n. St. Johannistag Sonnwendin) 
Michel Syler und Martin Buwmann, Pfleger der Oberen Pfarrkirche St. Lupus zu Wilflingen (Wilfflingen), beurkunden, daß sie von dem ehrbaren Caspar Mayer von Billafingen (Billenfingen) 8 rh fl für einen Jahrtag zum Trost und Heil seiner verst. Gemahlin Margretha Harscherin und für Else Mayerin sowie für alle ihre Vorfahren und Nachkommen empfangen haben. Die Stiftung ist mit Wissen und Willen von Vogt und Rtr. von Wilflingen und auch des ehrbaren Herrn Conrat Fabri, Kirchherrn der Oberen Pfarrkirche, erfolgt. Der Jahrtag soll jeweils in der Woche nach So Quasimodogeniti mit einer gesungenen langen Vigil, einem gesungenen Seelamt, einer gesprochenen Seelmesse und Placebo in der Oberen Kirche zu Wilflingen mit dem Kirchherrn der Unteren Kirche begangen werden. Der Jahrtag soll am Sonntag davor von der Kanzel der Oberen Kirche verkündet werden. Der Jahrtag wird in dem Seelbuch der Oberen Pfarrkirche eingetragen. Für den Jahrtag stehen dem Kirchherrn der Oberen Pfarrkirche 4 1/2 ß h, dem Mesner 3 pf und dem Kirchherrn der Unteren Pfarrkirche 2 ß h Riedlinger (Ru(o)dlinger) W. zu. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 49Archivalieneinheit
1492 November 24 (St. Katharinenabend) 
Marx Koch schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis der edlen Frau Barbara Schenkhin, geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichißhusen), des edlen festen Junkers Wernher Schenk von Stauffenberg (Stouffenberg) Wwe., Urfehde. Für ihn verbürgen sich der alte Hans Koch, sein Vater, und seine Brüder Thomas und Caspar Koch aus Wilflingen (Wilfflingen) und Joß Koch aus Langenenslingen mit 40 rh fl. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 50Archivalieneinheit
1493 Februar 25 (Mo n. Sonntag Invocavit) 
Hanns Lo(e)ßlin, Sohn des Jo(e)rg Lo(e)ßlin, aus Wilflingen (Wulfflingen) schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in das er wegen Treuebruch gekommen war, der edlen und ehrbaren Frau Barbara Schenkin, geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichißhusen), Urhfehde. Für ihn verbürgen sich sein Vater Jo(e)rg Lo(e)ßlin, seine beiden Vettern Hennßlin und Galle Lo(e)ßlin sowie Haintz Giger und Hanns Tu(o)cher mit 60 fl rh. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 51Archivalieneinheit
1493 März 24 (Frauenabend der Verkündigung) 
Haintz Wilhalm und Galli Löslin, Pfleger der Unteren Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Wilflingen (Wilfflingen), bekennen, daß Henslin Lieblin und seine beiden Hausfrauen Gretha Mayerin und Ella Epin aus Wilflingen zum Trost und Heil ihrer Verwandten, ihrer Söhne Michel, Canlin und Caspar Lieb und Töchter Andlin, Appolonie und Gretha Lieblin und allen Gläubigen für 8 lb rh, deren Empfang bestätigt wird, mit Wissen und Willen des Ammanns und des Gerichts zu Wilflingen einen Jahrtag und eine Jahrzeit gestiftet haben. Die Stiftung soll jeweils 8 Tage vor oder nach dem St. Jörgentag [Apr. 23] in der Unteren Pfarrkirche von Wilflingen von dem Pfarrer dieser Kirche zusammen mit dem Pfarrer der Oberen Kirche mit einer langen gesungenen Vigil, einem gesungenen Seelamt, einer gesprochenen Seelmesse mit einem Placebo begangen werden. Die Jahrzeit ist am Sonntag davor in der Unteren Kirche zu verkünden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 52Archivalieneinheit
1493 Juli 4 (St. Ulrichstag) 
Haintz Wilhalm und Galli Lößlin, Pfleger der Unteren Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Wilflingen (Wilfflingen), bekennen, daß der ehrbare Rentz Gaisser, nun B. zu Sigmaringen, im Hinblick auf seine Lieben, die auf dem Kirchhof der genannten Kirche ruhen, mit Wissen, Willen und Gunst der edlen Frau Barbara Schenkin, geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichißhusen), des Ammanns und des Gerichts zu Wilflingen für 20 rh fl, deren Empfang bestätigt wird, zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit und der Mutter Maria und zum Heil seiner selbst, seiner Hausfrau Elizabeth, seiner Eltern Conradt Gaisser und Endlin Gaisserin, der Eltern seiner Hausfrau, Burcken und Endlin A(e)chser, und ihrer beiden Kinder sowie aller Seelen eine Jahrzeit und Jahrtag gestiftet hat. Diese sollen von dem Pfarrer der Unteren Pfarrkirche jeweils l Tag vor oder nach St. Jacob des hl. Zwölfbotentags [25. Juli] und in der Woche vor oder nach dem St. Jorgentag [23. Apr.] in der Unteren Pfarrkirche mit einer langen Vigil, einem gesungenen Seelamt, einer gesprochenen Seelmesse und nach dem Amt mit einem Placebo begangen werden. Der A. und seine Nachkommen sollen dafür je 2 Bahrtücher und 2 brennende Kerzen stellen lassen. Die Jahrzeiten sind jeweils an dem vorangehenden Sonntag von der Kanzel der gen. Kirche zu verkünden. Für die Jahrzeit erhält der Pfarrer der gen. Kirche 4 1/2 ß h, der Priester, der ihm dabei hilft, 3 1/2 ß und der Mesner 3 pf. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 53Archivalieneinheit
1493 Dezember 2 (Mo v. St. Barbaratag) 
Barbara Schenkin, geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichishusen), Wwe. des edlen festen Wernher Schenk von Stauffenberg von Wilflingen (Wilfflingen), bekundet zusammen mit Ammann, Gericht und Gemeinde, den Pflegern der Frauenkapelle oberhalb des Dorfs Wilflingen, Jacob Muller und Haintz Giger, den Eheleuten Lorentz Gaisser und Elizabetha Gaisserin, B. zu Sigmaringen, und dem ehrsamen Jörg Stoll, Pfarrer der Unteren Pfarrkirche, und Conradt Schmid, Pfarrer der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen, und dem erwählten Bischof Thomas von Konstanz (Costantz) aus Dankbarkeit gegenüber der hl. Dreifaltigkeit, zum Nutzen aller Seelen und zum Lobe der Mutter Maria und der himmlischen Heere, mit Wissen und Willen der gen. Pfarrer der Unteren und Oberen Kirche zu Wilflingen und ihrer beiden Söhne Hanns und Wernher, Schenken von Stauffenberg, eine ewige Frühmesse für den Altar in der Frauenkapelle oberhalb des Dorfs Wilflingen, der Unserer Lieben Frau und dem hl. Kreuz Aufrichtung geweiht ist, gestiftet haben. Die Dotation der Frühmeßpfründe besteht aus 13 Malter halb Korn und halb Hafer Ewigzins, einem Haus mit Hof und Garten, einem Vogtrecht vor oder nach Weihnachten, das der Stifterin bisher der Pfarrer der Unteren Pfarrkirche gereicht hat, Zehnten aus etlichen Gütern in Wilflingen und Gülten, die im Anschlag jährlich 35 lb h Konstanzer W. betragen. Der Kaplan dieser Frühmeßpfründe ist u. a. dazu verpflichtet, Haus, Hof und Garten auf eigene Kosten instandzuhalten, dem Pfarrer der Unteren Pfarrkirche unter gen. Bedingungen bei dem Gottesdienst behilflich zu sein, in Wilflingen Wohnung zu nehmen, keine anderen Pfründe anzunehmen, jede Woche 4 Frühmessen in der Liebfrauenkirche feiern, wovon eine zum Trost und Heil der Stifterseele zu lesen ist. Sollte jemand im Schloß zu Wilflingen krank sein, muß er dort wöchentlich 2 Messen lesen. Für den Fall, daß der Kaplan sich seinem Priesteramt nicht entsprechend verhält, ist der jeweilige Eigentümer des Schlosses und des Dorfs Wilflingen berechtigt, ihn beim Bisch. von Konstanz oder seinem Vikar zu verklagen, der ihn dann der Kaplanei und der Pfründe entsetzen mag. Der Inhaber der Pfründe darf ohne Wissen und Willen des Eigentümers der Herrschaft diese nicht wechseln, übergeben oder tauschen. Die Stifterin bzw. der jeweilige Eigentümer der Herrschaft Wilflingen hat das Recht, einen ehrbaren Priester dem Bischof von Konstanz oder seinem Vikar zu präsentieren. Dieser soll keinen anderen ohne Anzeige und Widerrecht in diesem Amte bestätigen. Der Bischof von Konstanz wird gebeten, die Dotation des Altars zu bestätigen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 54Archivalieneinheit
Konstanz, 1493 Dezember 21 (die vicesimaprima mensis decembris) 
Thomas von Gottes und apostolischen Gnaden Bisch. von Konstanz bestätigt und bekräftigt die Errichtung, Dotation und Bestimmungen der Frühmeßstiftung zum Lobe und Ruhm des Heilands, der hl. Jungfrau und Mutter Maria, der himmlischen Heerscharen und zum Heil aller Seelen in der Kapelle der hl. Jungfrau außerhalb des Dorfs Wilflingen (Wulfflingen) im Kirchspiel Unterwilflingen (Vnderwulfflingen) Konstanzer Diözese, durch die ehrbare Frau Barbara Schenkin, geb. Truchsessin von Bichishausen, (natam dapiferam de Bichishusen), Patronatsherrin der Pfarrkirche daselbst, die bescheidenen Rtr., die ganze Gemeinde, die Pfleger der gen. Kapelle, Jacob Muller und Haintz Giger, und die Eheleute Lorenz (Laurentium) Gaisser und Elizabetha Gaisserin. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 55Archivalieneinheit
Überlingen, 1495 März 16 (Mo n. So Reminiscere) 
Als Hans Jakob von Bodman d.J., Ritter, Hauptmann, Heinrich, Abt zu Schussenried, Hans von Reischach zu Neuhewen, Ritter, Jakob von Ems von Hohenems und Caspar von Randeck, alle geordnete Räte der Gesellschaft St. Jörgenschilds des Teils im Hegau und am Bodensee, kraft ihrer Vereinigung in der Neuen Stube des Rathauses der Reichsstadt Überlingen saßen, erschienen vor ihnen der edle feste Werner Schenk von Stauffenberg als bevollmächtigter Anwalt seiner Mutter Barbara Schenkin, geb. Truchsessin von Bichishausen, Wwe., auf der einen Seite und der wohlgeborene Herr Jörg, Gf. zu Werdenberg und zum Heiligenberg, als Antworter auf der anderen Seite. Durch seinen Fürsprecher, den edlen festen Konrad von Reischach, gibt Schenk Werner zu erkennen, daß er nach vorausgegangenen Prozessen nun gekommen sei, ein Urteil in Sachen seiner Mutter gegen die Herren von Werdenberg zu empfangen. Desgleichen bekundete auch Gf. Jörg von Werdenberg durch seinen Fürsprecher Hans von Mulfingen. Nach Verlesen der vorausgegangenen Gerichtshändel und Prozesse von 1493 Juni 10 (vgl. Urkunde von 1493 Juni 10), 1494 Okt. 24 (vgl. Urkunde von 1494 Okt. 24) und 1494 Juli 7 (vgl. Urkunde von 1494 Juli 7) ergeht von den A. das folgende Urteil:
1) Die Schenkin darf ohne Behinderung seitens der Herren von Werdenberg in ihren Wäldern und Hölzern roden, Äcker und Wiesen machen und dabei auch bärhafte Bäume abhauen lassen
2) Die Schenkin darf ihre Hölzer mit eigenem und anderem Vieh beschlagen
3) Die armen Leute, die in der Schenkin Hölzer Immen finden, sollen diese mit den Herren von Werdenberg zu teilen nicht schuldig sein
4) Die Schenkin darf ohne Behinderung durch die Herren von Werdenberg aus ihren Wäldern und Hölzern Reifen und Daugen verkaufen
5) Wenn Marken unwissend verrückt oder verändert werden, soll dies von dem Niederen Gericht geahndet werden; werden Marken aber in Gefahr abgehauen, soll dies vom Hohen Gericht verurteilt werden
6) Die Schenkin darf Füchse, Hasen und dergleichen hetzen und fangen. Von dem Urteil begehren beide Parteien eine Urkunde, was ihnen zugesichert wird.
 
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Dep. 38 T 1 Nr. 56Archivalieneinheit
1495 August 27 (St. Belayen Abend) 
Cristan Müller von Sigmaringen (Sigmeringen) bekundet, daß die edle Frau Barbara Truchsessin von Bichishausen (truchsenssin von Bu(e)chetzhusen), Wwe. des edlen und festen Junkers Hans [Werner] Schenk von Stauffenberg [sic], ihm und seiner Ehefrau Elsa, Leibeigene der gen. Frau Barbara, auf Vermittlung der Sigmaringer B. Theus Beck, des Rats, und des Meisters Hans Müller, erlaubt hat, unbeschadet der Rechte und Gerechtigkeiten der gen. Frau Truchsessin und ihrer Erben wegziehen zu dürfen, wohin sie wollen. Der A. erklärt für sich und seine Erben, der Truchsessin und ihren Erben jährlich eine Fastnachtshenne zu liefern. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 57Archivalieneinheit
1496 Juni 6 (Mo n. Fronleichnamstag) 
Goriuß Burcklin, B. zu Sigmaringen (Sigmeringen der Statt), begibt sich mit freiem Willen und mit Wissen der ehrsamen Theyas Beck und Jörg Vischer, beide B. zu Sigmaringen und geordnete Pfleger seiner Ehefrau, zusammen mit seiner Ehefrau Bethen Huginnen (auch: Betha Hugin) und ihren ehel. Kindern Theyassen und Anndlin, alle bisher frei, in die Leibeigenschaft des edlen und festen Junkers Hanns von Mulfingen, Vogts zu Sigmaringen, und seiner Erben. Die beiden Vögte und Pfleger der Ehefrau des A. geben dazu ihre Zustimmung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 58Archivalieneinheit
1500 November 12 (Do n. St. Martinstag) 
Anndres, Gf. zu Sonnenberg (Sonnemberg), Truchseß zu Waldburg (Waldpurg) und Herr zu Scheer (zur Schar), bekundet, daß sich der edle und feste Wernher Schenk [von Stauffenberg] zu Wilflingen ihm als Bürge um 600 fl rh Hauptgut und 30 fl jährlichen Zins gegen Jakob Schorp von Freudenberg (Frewdenberg) zur Verfügung gestellt hat. Der A. erklärt für sich und seine Erben, daß sich der gen. Wernher Schenk und seine Erben wegen dem Hauptgut und den daraus entstehenden jährlichen Zinsen dafür schadlos halten darf. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 59Archivalieneinheit
1505 Oktober 4 (die quarta mensis octobris) 
Bruder Balthasar vom Predigerorden, Bisch. von Troya, Weihbisch. (in pontificalibus vicarius generalis) des Bisch. Hugo von Konstanz, bekundet, daß er am 4. Okt. 1505 im Landkapitel Riedlingen (in decanatu rurali Ru(e)tdlingensi) die Untere Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Wilflingen in der Diözese Konstanz mit 3 Altären, Chor und Friedhof wieder geweiht hat. Der Altar auf der rechten Seite wurde dem Leiden Jesu Christi und den Hll. Anna, Joachim, der Jungfrau Maria, Josef, Johannes, Paul, Cosmas, Damian, Christophorus, Valentin, Franziskus, Maria Magdalena und Dorothea geweiht. Der Altar in der Mitte wurde zu Ehren des Erzengels Michael und aller Engel und Apostel, der Hll. Drei Könige, der 14 Nothelfer, aller Heiligen und aller Seelen geweiht. Zu Ehren der Güte (pietatis) Jesu Christi, der hl. Jungfrau Maria, Johannes des Täufers, Sebastian, Georg (Jeorii), des Bisch. Lampert, des Papstes Urban, Margarethe, Barbara, Elisabeth und Hildegard wurde der Altar auf der linken Seite geweiht. Der A. bestimmt als Tag der Kirchweihe den Tag der hl. Anna [2. Juli], als Tag der Weihe des rechten Altars den Tag nach Annatag, als Weihetag des mittleren Altars den Tag vor Allerheiligen [31. Okt.] und als Weihetag des rechten Altars den Tag nach Maria Himmelfahrt [Aug. 16]. Allen Christgläubigen, die an den Weihetagen der Altäre sowie an den Tagen ihrer Patrone die Kirche besuchen und dort Gebete verrichten und für die Kirchenfabrik oder für andere gute Werke etwas spenden, wird ein 40tägiger Ablaß gewährt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 60Archivalieneinheit
1507 Januar 18 (Mo v. St. Sebastianstag) 
Hans Weinschenk, B. zu Riedlingen, verkauft dem ehrbaren Jakob Müller von Wilflingen für 20 lb h einen jährlichen Zins, zahlbar an St. Michaelstag [29. Sept.] oder acht Tage davor oder danach, in Höhe von l lb h Riedlinger W. aus seinen eigenen, näher beschriebenen Äckern. Der Zins kann nach Kündigungsfrist von einem Monat abgelöst werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 61Archivalieneinheit
1507 März 28 (Mo v. dem hl. Palmtag) 
Jakob Muller und Michel Scher, beide Pfleger der Oberen Pfarrkirche St. Lupus zu Wilflingen, bekunden, daß Margreth, Ehefrau des verst. Conlin Harscher, gen. Thea Conlin, von Billafingen (Belenfingenn), für das Heil ihres erw. Ehemannes Thea Conlin, ihrer beider Väter und Mütter, ihrer Kinder und Nachkommen sowie für alle gläubigen Seelen für 12 fl rh, deren Empfang sie bestätigen, mit Zustimmung von Konrad Schmid, Kirchherrn der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen, sowie von Gericht und Ammann zu Wilflingen einen ewigen Jahrtag, acht Tage vor oder nach St. Veitstag [15. Juni], in der Oberen Pfarrkirche gestiftet hat. Der Jahrtag soll mit 3 Priestern, nämlich den Pfarrern der Oberen und Unteren Pfarrkirche und dem Frühmesser zu Wilflingen, mit einer gesungenen langen Vigil, einem gesungenem Seelamt, zwei gesprochenen Seelmessen und einer gesprochenen Seelvesper und mit Ansprachen begangen werden. Dafür sollen die A. und ihre Nachfolger dem Pfarrer der Oberen Pfarrkirche 4 ß h, den beiden anderen Priestern 5 kr und dem Mesner der Oberen Pfarrkirche 3 pf geben. Der Pfarrer der Oberen Kirche ist verpflichtet, den Jahrtag den beiden anderen Priestern rechtzeitig anzuzeigen und den Zeitpunkt der Jahrtagsfeier in seiner Kirche zu verkünden. Für den Fall, daß der Jahrtag nicht begangen werden sollte, können sich die Erben der gen. Margreth an dem liegenden und fahrenden Gut der A. und ihrer Nachfolger schadlos halten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 62Archivalieneinheit
1508 April 30 (Sa n. St. Georg dem hl. Ritter) 
Gf. Anndreas zu Sonnenberg, Truchseß zu Waldburg (Waltpurg) und Herr zu Scheer (Schär) bekundet: Auf seine Bitten hin hat der edle und besondere Wernher Schenk [von Stauffenberg] zu Wilflingen die Bürgschaft für 600 fl Hauptgut und 30 fl rh Zins, jährlich zahlbar auf Georgi [23. Apr.], lt. Einer Hauptverschreibung gegen Hans Huntpiss, Altbm. zu Ravensburg, übernommen. Der A. stellt für sich und seine Erben dem gen. Wernher Schenk und seinen Erben für die gen. Beträge eine Schadloserklärung aus. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 63Archivalieneinheit
1508 November 10 (Fr v. St. Martin des hl. Bischofs) 
Rudolf von Ehingen bekundet, daß sich der edle und feste Wernher Schenk von Stauffenberg auf seine Bitten hin für 2337 1/2 fl Hauptgut und 117 1/2 9 ß jährliche Gült, die der A. von seinem Bruder Wolf von Ehingen aufgenommen hat, lt. einem versiegelten Gültbrief verbürgt hat. Der A. stellt für sich und seine Erben dem gen. Wernher Schenk und seinen Erben für die Bürgschaft eine Schadloserklärung aus. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 64Archivalieneinheit
1511 Juli 7 (Mo n. St. Ulrichstag) 
Hz. Ulrich von Württ. und Teck gibt seinem lieben Getreuen Hans Schenk von Stauffenberg die Burg Ditzingen mit der Gerechtigkeit im Geringer Wald zu Lehen. Schenk Hans hatte das württ. Lehen von dem Vorbesitzer, Ritter Wilhelm von Münchingen käuflich erworben. 
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1514 Februar 4 (Sa n. Unserer Lieben Frau Lichtmeß) 
Jos von Hornstein, gen. von Hertenstein, bekundet: Auf Bitten hin hat sich der feste Werner Schenk von Stauffenberg für 3000 fl rh Hauptgut und 150 fl Zins gegen den edlen und festen Wilhelm von Stotzingen und seine Erben gem. einem darüber ausgestellten Hauptbrief mitverbürgt, desgleichen für einen Verweilbrief, den der A. im Laufe der nächsten 3 Jahre nach Datum dieser Urkunde dem Marx von Knöringen, Fürstabt des Kl. Reichenau, zu überantworten hat. Der A. stellt dem gen. Werner Schenk und seinen Erben dafür eine Schadloserklärung aus. 
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1516 Juni 17 (Zinstag n. St. Veitstag) 
Hans von Ow zu Hirrlingen (Hurnnlingenn) bekundet, daß der edle und feste Werner Schenk von Stauffenberg sich mit ihm laut eines darüber ausgestellten Zinsbriefs gegen seinen Bruder, den edlen und festen Jörg von Ow, für 700 fl rh Hauptgut und einen jährlichen Zins in Höhe von 35 fl verbürgt hat; der A. stellt seinem Bürgen darüber eine Schadloserklärung aus. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 67Archivalieneinheit
1517 Januar 6 (Hl. Dreikönigstag) 
Udalricus Kramer, Priester des Bistums Konstanz und Kaplan in der Kapelle und des Altars Unserer Lieben Frau zu Wilflingen, bekennt: Der edle feste Werner Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen (Wernher Schenck von Stoffenberg zu(o) Wilfflingen), der ihm die Pfründe zu Wilflingen verliehen hat, verklagte ihn wegen Nichteinhaltung der mit der Pfründe eingegangenen Verpflichtungen beim Bisch. von Konstanz. Um die dadurch zugezogene Ungnade und den Unwillen bei seinen geistlichen und weltlichen Herren in Zukunft zu vermeiden, verspricht er, einen priesterlichen Lebenswandel zu führen, das ihm übergebene Haus und den Hof in gutem baulichen Zustand zu halten und Messen und Gottesdienst abzuhalten. Bei Nichteinhaltung des Versprechens will der A. dem gen. Werner Schenk von Stauffenberg gem. Inhalt des Stiftungsbriefs mit dem Einverständnis des Bisch. von Konstanz, der auch diese Verschreibung zugelassen hat, oder seines Vikars seine Pfründe ohne Widerrede zurückgeben. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 68Archivalieneinheit
1518 Januar 21 (Do n. St. Sebastianstag) 
Bastian Strigel von Langenenslingen bekundet für sich und seine Erben, dem ehrbaren Jakob Muller von Wilflingen für 20 lb h Riedlinger W., deren Empfang er bestätigt, einen jährlichen Zins von l lb h aus seinen 3 1/2 J. Äcker, deren Lage beschrieben wird, verkauft zu haben. Die Güter sind frei eigen, ausgenommen der 3. Teil des dem Kaplan des St. Verena-Altars zu Hundersingen zustehenden Laienzehnten; die Güter hat der A. von Jakob Schwarz von Langenenslingen erworben. Die Ablösung des Zinses ist nach Kündigungsfrist von einem Monat möglich. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 69Archivalieneinheit
1518 November 23 (Zinstag v. Katharina) 
Die Eheleute Konrad Frey und Margareth Gräffinn von Langenenslingen verkaufen für 33 lb Konstanzer h Michael Lieb aus Wilflingen l J. Acker mit näherer Bezeichnung im Wilflinger Esch und mehr l Mm. Wiese daselbst. Die Liegenschaften sind frei eigen, doch sind aus ihnen 3 ß h an den hl. Moritz zu Langenenslingen zu entrichten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 70Archivalieneinheit
1519 Juli 12 (Di n. Benedikt) 
Jörg Stör, Pfarrer zu Langenenslingen, Hans Stöcklin und Augustin Steltzer, beide wohnhaft zu Langenenslingen und Pfleger des hl. Moritz daselbst, bekunden, daß der ehrbare Michel Lieb von Wilflingen den jährlichen Zins von 3 ß h Konstanzer W. für den gen. Heiligen aus den Äckern und Wiesen des Konrad Frey auf Wilflinger Bann, zu Prielen gelegen, mit dem Betrag von 3 fl, deren Empfang die A. bestätigen, abgelöst hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 71Archivalieneinheit
1519 Dezember 23 (Fr n. Thomas Apostel) 
Ursula Schmidin von Langenenslingen sowie Hans Sutter Schmid und Jerg Muller, beide als Pfleger der Ursula Schmidin, alle von Langenenslingen, bekunden, dem ehrbaren Jakob Miller von Wilflingen und allen seinen Erben l lb h Konstanzer W. aus näher bezeichneten Äckern und Wiesen der Ursula Schmidin verkauft zu haben. Die gen. Acker und Wiesen sind frei eigen; aus ihnen geht der gewöhnliche Zehnt und aus einem Acker entweder 6 Viertel Vesen oder 4 Viertel Hafer an den hl. Moritz zu Langenenslingen. Der Kauf ist geschehen für 20 lb h. Der Zins ist jeweils an St. Johannes Evangelista [27. Dez.] (acht Tage davor oder danach) zu entrichten; er kann jeweils nach einer Kündigungsfrist von einem Monat abgelöst werden. 
Papier - Abschrift 
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Dep. 38 T 1 Nr. 72Archivalieneinheit
1521 Mai 2 (Do n. Walpurge virginis) 
Veit Schegk, ehel. Sohn des verst. Claus Schegk, B. zu Veringenstadt (Veringen), bekundet, mit Zustimmung des würdigen Meisters Michel Möchel, Pfarrers zu Veringenstadt, den bescheidenen Eberlin Miller und Valentin Derrer, beide wohnhaft zu Egelfingen und Pfleger der Kapelle daselbst, sowie allen ihren Nachfolgern für 50 Ib Konstanzer W. einen jährlichen Ewigzins von l Malter Vesen und l Malter Hafer aus seinem Hof zu Egelfingen, den zur Zeit Eberlin Miller innehat und bebaut, verkauft zu haben. Der Hof wurde lt. eines beim Rat zu Veringenstadt hinterlegten versiegelten Lehenbriefs am 12. Juli 1506 von Ludwig Vischer, Kaplan des Altars der hl. Katharina, und Baltizar Vischer, beide zu Veringenstadt (Veringen der Statt) an der Lauchert, dem Vater des A., Claus Schegk, verliehen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 73Archivalieneinheit
1521 November 15 (Fr n. St. Martinstag) 
Hans Winschenck, Gerber, und Jörg Bücheler, B. zu Riedlingen, bekunden dem ehrbaren Jakob Miller, wohnhaft zu Wilflingen, und seinen Erben für 31 lb h Riedlinger W., deren Empfang bestätigt wird, einen jährlichen Zins in Höhe von 31 ß h, den die A. und ihre Erben je hälftig an Martini [11. Nov.], acht Tage davor oder danach, nach Wilflingen zu entrichten haben, verkauft zu haben. Der Ewigzins soll aus ihrem 3 J. Acker an der Appeshalden, anwandend im Heudorfer Esch, unten auf Michel Gering stoßend, sodann aus Hans Winschencks 1 J. Acker, stoßend auf die Heerstraße zu Harthausen bei dem großen Steib, sodann aus Jörg Büchelers 2 J. Äckern, wovon die 1 J. an Michel Gerings Acker gelegen ist und auf die Heudorfer Heerstraße stößt, die andere J. auf Goffinger Samen neben Konrad Böchs Acker stößt, bezahlt werden. Die besagten Äcker sind freies Eigentum der A. und gehören zu den 21 J. eines Konstanzer Guts, aus denen 4 1/2 Malter Kernen nach Konstanz und der gewöhnliche Zehnt gehen. Die A. stellen gegenüber Jakob Miller und seinen Erben für den Ewigzins eine Schadloserklärung aus. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 74Archivalieneinheit
1521 Dezember 14 (Sa n. Unserer Liebfrauentag Empfängnis) 
Werner Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen und Jakob Miller aus Wilflingen zeigen dem Bisch. Hugo von Konstanz an, daß sie mit Wissen von Jörg Stoll, Pfarrer der Unteren Pfarrkirche, und Bartlome Schmid, Pfarrer der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen, eine Kaplaneipfründe mit Messe für den St. Anna-Altar in der St. Peter und Paul geweihten Unteren Pfarrkirche zu Wilflingen gestiftet haben. Für das Auskommen des Kaplans haben Werner Schenk 5 lb h, ablösig mit 100 lb h Hauptgut, sowie eine Behausung mit Garten (Anst.: Hans Lorch, Bach) im Bereich der Unteren Pfarrkirche unterhalb der Burg zu Wilflingen, woraus 6 h an die Untere Pfarrkirche gehen, und Jakob Miller 50 lb h Konstanzer W. jährl. Gült, ablösig mit 1000 lb h Konstanzer W. Hauptgut, gestiftet. Die gen. Güter dürfen weder versetzt noch verkauft werden. Die Inhaber des Schlosses zu Wilflingen haben, sooft die Kaplaneipfründe ledig sein wird, das Recht innerhalb Monatsfrist, dem Bisch. von Konstanz einen ehrbaren und tugendvollen Priester für die Pfründe zur Investitur zu präsentieren. Der Kaplan der Pfründe hat ein priesterliches Leben zu führen und die ihm übergebene Behausung in einem guten Zustand zu halten. Die Pfründe muß von ihm persönlich versorgt werden. Der Kaplan hat in der Woche 4 Messen und am So 1 Messe zu lesen. Von diesen 4 Messen ist jeweils eine als Seelmesse, da Jakob Miller und seine Ehefrau Barbara Aysin und ihr vorheriger Ehemann Konrad Schnider sel. zu der Pfarrei daselbst gehören bzw. gehörten, die anderen 3 Messen sind in der Unteren Pfarrkirche auf dem St. Anna-Altar zu lesen, wovon eine auf Di vor St. Anna mit Kollekte für die Stifterseele gehalten werden soll. Außerdem ist der Kaplan an Feiertagen und an weiteren angegebenen Tagen und Orten u. a. am St. Lupustag [29. Juli] zur Meßfeier verpflichtet. Schließlich ist dem Kaplan auferlegt, bei Krankheitsfällen des Adels auf dem Schloß wöchentlich 2 Messen zu lesen. Sonst ist er ständig verpflichtet, dem Pfarrer der Unteren Kirche zu Wilflingen beim Singen im Amt, Metten und Vesper zu helfen, doch soll er pfarrliche Versehungen wie Taufen, Beichthören, Predigen oder das Spenden von Sakramenten nicht schuldig sein. Was er aber für Messen und dergleichen erhält, muß er an den Pfarrer der Unteren Pfarrkirche abführen. Kommt der Kaplan seiner Pflicht nicht nach, muß er resignieren und die Pfründe mit allen Rodeln und Registern dem Lehnsherrn übergeben. Bei Übergabe der Pfründe hat er dem Pfarrer der Unteren Pfarrkirche zu Wilfingen zu schwören, die Pfründe nach Inhalt der Dotation zu versehen und dem Lehnsherrn darüber eine Urkunde mit den S. von 2 Biedermännern zu geben. Für den Fall, daß mit der Zeit die eine oder andere Gült abgelöst wird, soll dem gen. Werner Schenk und seinen Nachkommen das Hauptgut zur weiteren Anlage für die Pfründe übergeben werden. Die A. bitten den Bisch. um Konfirmation der Dotation und der darin enthaltenen Artikel. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 75Archivalieneinheit
1521 Dezember 23 (Mo n. St. Thomastag des Apostels) 
Johannes Gebel von Andelfingen, Priester des Bistums Konstanz, bekundet: Der edle feste Junker Werner Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen hat ihm auf Grund des Patronatsrechts die Kaplanei und die Pfründe am Altar der hl. Anna in der Unteren Pfarrkirche zu Wilflingen mit allen Nutzungen, Rechten, Gülten und Zubehör übertragen. Der A. verspricht, die Pfründe und die Kaplanei selbst in eigener Person zu versehen, sie nicht einem anderen zu übertragen und durch einen anderen nutzen zu lassen, das Pfründhaus in gutem baulichen Zustand zu halten, keine päpstliche und königliche Privilegien anzunehmen, ein priesterliches Leben zu führen, keine Kellerin bei sich zu haben und alle Punkte und Artikel der Pfründdotation einzuhalten. Bei Zuwiderhandeln soll ihm die Pfründe genommen und an einen anderen Priester gegeben werden. Darüber hat er dem ehrsamen Jörg Stoll, Pfarrer der Unteren Pfarrkirche zu Wilfingen, den Eid geleistet. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 76Archivalieneinheit
1522 April 9 (Mi v. dem hl. Palmtag) 
Jakob Muller und Anton Beiger von Wilflingen, Pfleger des hl. Lupus in der Oberen Pfarrkirche daselbst, bekunden, daß der ehrbare Hans Harscher von Langenenslingen für 5 fl rh, deren Empfang sie bestätigen, im Andenken und zum Nutzen seiner Vorfahren und aller gläubigen Seelen einen ewigen Jahrtag in der gen. Pfarrkirche zu Wilflingen gestiftet hat. Der Jahrtag soll jeweils an St. Othmarstag [Nov. 16], acht Tage davor oder danach, von dem Pfarrer der gen. Kirche mit einer gesprochenen langen Vigil, gesungenem Seelamt, Seelvesper und Placebo begangen werden. Der Jahrtag ist am So vor dem Jahrtag von der Kanzel zu verkünden, wobei auch der Seelen der Stifterfamilie gedacht werden soll. Die Pfleger haben dem Pfarrer 4 ß und dem Mesner 6 h Riedlinger W. zu geben. Bei Nichteinhaltung dieser Abmachung können sich Hans Harscher und seine Nachkommen an dem liegenden und fahrenden Gut der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen schadlos halten. Die Stiftung ist mit Zustimmung des ehrbaren Barthlome Fabri, Pfarrers der Oberen Kirche, des Ammanns und des Gerichts zu Wilflingen geschehen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 77Archivalieneinheit
1522 Juni 30 (Mo n. St. Johannes des hl. Täufers Tag) 
Thomas von Ehingen zu Rechberghausen (Röchberghawsen) hat von dem edlen festen Hans von Nippenburg (Nipemburg) zu Schelklingen [?] (Schecknigen) und dessen Erben lt. einer Verschreibung von 1522 2000 fl Hauptgut mit einem jährlichen Zins von 100 fl, zahlbar am Tag des hl. Johannes des Täufers [24. Juni], aufgenommen und dabei neben anderen auch den edlen festen Wernher Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen als Bürgen eingesetzt. Der A. bittet den gen. Wernher Schenk, die Bürgschaft zu übernehmen und sein Siegel an die erw. Verschreibung anzuhängen. Der A. gibt dafür eine Schadloserklärung ab. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 78Archivalieneinheit
Nürnberg, 1523 März 6 (6. Tag des Monats März) 
K. Karl V. verkündet, nachdem am 5. September 1498 die Schenkin Barbara gegen das von Abt Martin von der Reichenau [am 17. Jan. 1498] (vgl. Urkunde von 1498 Jan. 17) gefällte Urteil in der Streitsache zwischen ihr und den Gff. Jerg, Ulrich und Hug zu Werdenberg und zum Heiligenberg appelliert hatte, dem Gf. Christoph zu Werdenberg und zum Heiligenberg einerseits und Werner Schenk von Stauffenberg andererseits das Urteil des Reichskammergerichts: Hinsichtlich des Hetzens von Füchsen und Hasen und auch der Immen habe Abt Martin übel geurteilt. Es soll deshalb auch bei dem Urteil durch Hans Jakob von Bodman, Hauptmann, und der geordneten Räte der Gesellschaft des St. Jörgenschilds des Teils im Hegau [vom 16. März 1495] (vgl. Urkunde von 1495 März 16) bleiben. Die Kosten des Verfahrens hat Gf. Christoph zu tragen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 79Archivalieneinheit
1528 Dezember 4 (Fr v. St. Nikolaus des hl. Bischofs Tag) 
Michel Fuchs, wohnhaft in Imnau, bekundet, daß er im Jahre [15]22 den Verkauf von 3 Mm. Wiesen zu Imnau auf der Obernau (Obernaw), zwischen den Äckern des Hans Reyber und Konrad Beyttem gelegen, an den edlen und festen Jörg von Ow zu Wachendorf abgesprochen hat. Als Kaufpreis wurden damals 120 fl vereinbart. Zur Überreichung des Fertigungsbriefs über den Verkauf durch den A. ist es jedoch infolge des unmittelbar danach erfolgten Ablebens des Käufers nicht mehr gekommen. Der A. bezeugt der ehrbaren Frau Dorothea von Ow, geb. von Gültlingen, Wwe. des Jörg von Ow, auf ihre Bitten hin, daß er ihr die gen. Wiesen mit allen Rechten und Zubehör zu einem ewigen Kauf gegeben hat. Als Kaufpreis in Höhe von 120 fl Lw. hat Frau Dorothea von Ow dem A. einen versiegelten Schuldbrief übergeben, womit sich der A. einverstanden erklärt. Die Wiesen sind außer dem gemeinen Zehnten frei eigen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 80Archivalieneinheit
1531 April 24 (Mo n. St. Georgentag) 
Lupus Geyger zu Wilflingen überstellt nach der Verehelichung seine Gemahlin Barbara Hayscherin von Billafingen sowie ihre Kinder in die Leibeigenschaft des edlen und festen Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 81Archivalieneinheit
1532 März 11 (Mo n. Mitfasten) 
Michel Lübb von Wilflingen übergibt seine Ehefrau Ursula Herpstin von Emerfeld und ihre Kinder in die Leibeigenschaft des edlen und festen Junkers Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen. Die Ehefrau des A. gibt hierzu ihre Zustimmung. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 82Archivalieneinheit
1532 Juli 15 (15. Tag Julii) 
Die Gebrüder Konrad und Martin Harscher aus Langenenslingen gebürtig waren wegen freventlicher Handlung gegen den Zwing der Strafe des edlen festen Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen verfallen. Auf ihre Bitten hin und gegen 12 fl wurde ihnen die Strafe erlassen. Sie schwören dem Schenken und seinen Erben Urfehde. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 83Archivalieneinheit
1532 September 20 (St. Mathiasabend) 
Michel Koch von Wilflingen überstellt seine Ehefrau Genoveva Schuchmacherin von Andelfingen mit ihren Kindern in die Leibeigenschaft des edlen festen Junkers Sebastian Schenk von Stauffenberg. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 84Archivalieneinheit
1535 Mai 10 (Mo n. Auffahrt Christi) 
Hans Müller aus Egelfingen bekennt für sich und seine Erben, daß er mit freiem Willen und mit Zustimmung der vornehmen und ehrsamen Balthasar Harscher, Amtmann, sowie Gericht und ganzer Gde. der beiden Dörfer und Flecken Egelfingen und Billafingen, den vornehmen ehrsamen Sebastian Koser, Schultheiß, Michel Lacher, Pfleger der Katharina-Kapelle zu Egelfingen, sowie Georg Maier und Hans Garsthen, Pfleger der Nikolauskapelle zu Billafingen, und allen ihren Nachfolgern sein eigenes Feld Prima Büchill gen., zwischen deren von Bingen und Schatzberg Tratt gelegen, das zur Zeit untergemarktet ist und dies auch in Zukunft bleiben soll, mit allem Zubehör für 110 lb h Konstanzer W., deren Empfang er bestätigt, zu einem ewigen Kauf verkauft hat. Das Feld ist nach Aussage des A. frei ledig. Der A. verspricht, alle das Feld betr. Urkunden und Briefe den Käufern auszuhändigen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 85Archivalieneinheit
1537 Dezember 3 (Mo n. St. Andreas des hl. Apostels) 
Wilhelm, des hl. röm. Reiches Erbtruchseß, Frh. zu Waldburg, röm. kgl. Majestät Rat etc., tauscht mit Bastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen die zu seiner Herrschaft Scheer als Leibeigene gehörige Katharina Specker aus Wilflingen mit ihren gegenwärtigen und zukünftigen Kindern gegen die Leibeigene Magdalena Hermann und ihre gegenwärtigen und zukünftigen Kinder aus Herbertingen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 86Archivalieneinheit
1537 November 29 (Do v. St. Andreas des hl. Zwölfboten) 
Karl [I.], Gf. zu Hohenz. und Sigmaringen, des hl. röm. Reiches Erbkämmerer etc., bekundet, daß er mit dem edlen und festen Sebastian (auch: Bastion) Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen seine Leibeigene Margrethe Mandelin, Wwe. des Augustin Buscher zu Senhofen (Senhoffen), mit ihren gegenwärtigen 5 Kindern Jorig, Jakob, Veit, Anna und Agatha [Buscher] und ihren zukünftigen Kindern mit aller Dienstbarkeit gegen Anna Kochin, Wwe. des Hans Ruprecht zu Sigmaringendorf (Sigmeringen dem Dorff), ehel. Tochter des Thoman Koch und der Ursula Schuchmacherin von Wilflingen, mit ihren gegenwärtigen 5 Kindern Valentin, Jakob, Stefan, Ursula und Appollonia [Ruprecht] und ihren zukünftigen Kindern getauscht hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 87Archivalieneinheit
1538 März 21 (Do n. So Reminiscere) 
Abt Gerwig, Prior und Konvent des Kl. Weingarten bekunden, daß sich am Tag der Ausstellung der Urkunde Barbara Pennglini, ehel. Tochter des verst. Hanns Penngel und der Margaretha Schmidin zu Rosna (Rosenaw) gesessen, sich für 4 fl rh aus der Leibeigenschaft des Kl. Weingarten losgekauft hat. Sie darf sich anderswo in ferner Städte und Länder Schirm und Burgrecht suchen und darf, wie und wann sie will, mit ihrem Hab und Gut wegziehen. Die künftigen Kinder der Barbara Pennglini sind aller Pflichten gegenüber dem Kloster ledig. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 88Archivalieneinheit
1538 Juli 24 (St. Jakob Abend) 
Gf. Karl [I.] zu Zollern und Sigmaringen, des hl. röm. Reiches Erbkämmerer, und Sebastian von Gültlingen zu Hohenentringen, Vormünder der Rosina, Tochter der verst. Frau Katharina von Gültlingen, geb. von Mulfingen, bekunden, daß sie zum Nutzen ihrer Pflegetochter für 1600 fl (je 15 Batzen Konstanzer W.), die bar bezahlt wurden, dem edlen festen Sebastian Schenk von Stauffenberg und allen seinen Erben und Nachkommen verkauft haben: Den Burgstall Schatzberg mit dem Berg, auf dem der Burgstall steht, das Dorf Egelfingen mit der Vogtei und den dazugehörigen Hölzern, Wäldern, Wun und Weide, Leuten, Gütern, Zwingen und Bannen, alles, was zu dem Burgstall Schatzberg gehört wie Hauptrechte, Leibeigenschaft der Eigenleute, die zum Schloß Schatzberg gehören und innerhalb und außerhalb des Dorfes Egelfingen seßhaft sind, sowie das Fischwasser an der Lauchert von Hitzkofen bis an des Gf. Karl zu Zollern und Sigmaringen eigenes Wasser, das jetzt Bartlin Fischers Wwe. von Sigmaringendorf innehat, und alle Lehen und Pfandschaften, die der verst. Kaspar von Gütlingen und danach seine Wwe. Katharina von Gültlingen gehabt, gebraucht und genossen haben und an die Pflegetochter gekommen sind; sodann alle Zinse und Gülten, die zum Burgstall und Burg Schatzberg und der Vogtei des Dorfes Egelfingen gehören; so gehen aus dem Vogtrecht der Kirche zu Emerfeld jährlich 2 lb h; Bastian Strigel von Langenenslingen gibt jährlich aus einem Wieslein am Andrechen 3 ß h; Bartlin Harscher gibt aus des alten Erhard Heldings Haus vierthalb ß h; Theis Sutor 5 ß h und 1 Fastnachtshenne aus einem Garten; der Stöb gibt 4 ß h aus des alten Gebels Hofraite; die Feldmühle, die zur Zeit Hans Gugler innehat, gibt jährlich 7 lb h, 2 Malter Kerne, 1 Viertel Eier, 4 Hühner, 2 Fastnachtshennen; Hans Helding gibt 16 ß, 1 Fastnachtshenne aus des alten Merk Schwinken Gut; Harscher der Müller gibt dritthalb Malter Vesen, 10 ß h, 30 Eier und 1 Fastnachtshenne aus der Schoblin Gut; Jakob Ruff gibt von Langhans Müllers Gut 10 ß, 1/2 Viertel Eier, 1 Fastnachtshenne, 1 Malter Roggen, 2 Viertel 2 Ime Kerne, 1 Wiese in Weit Riedt gibt jährlich 3 ß. Dem Kauf eingeschlossen sind die folgenden Pfandgüter zu und um Langenenslingen: Simon Sutor gibt aus des alten Bentzen Sutors Gut 10 ß h, 1/2 Viertel Eier, l Fastnachtshenne, 10 Viertel Roggen, 7 Viertel Kerne Riedlinger Maß; Bentz Sutor d. J. gibt aus Rugcker Sailers Gut 6 ß h, 1/2 Viertel Eier, 1 Fastnachtshenne, 5 Viertel 1 Ime Kerne, 1 Malter Roggen; Cunlin Maier gibt aus Mauritzen Gaisers Gut 7 ß h, 30 Eier, 1 Fastnachtshenne, 1 Malter Kerne; Peter Weber gibt aus Heinz Sutors Lehen 10 ß h, 1 Fastnachtshenne, 1 Malter Kerne; Hans Sutor gibt aus Heinz Walthers Gut 1 lb 4 ß h, 1 Fastnachtshenne, 7 Viertel Kerne, 14 Viertel Roggen; das Fischwasser an der Lauchert gibt jährlich 9 lb h und 4 Dienstfische, jeder Dienstfisch zu 5 ß h. Die gen. Gülten und Güter, nämlich Schatzberg und die Vogtei Egelfingen mit Leuten, Gütern, auch das Vogtrecht der Kirche Emerfeld, die Pfandgüter, auch das Fischwasser sind frei eigen und sind der Pflegetochter erblich zugefallen. Von dem Verkauf ausgenommen bleibt jedoch ausdrücklich das Vogtrecht über die Kirche Emerfeld selbst. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 89Archivalieneinheit
1538 September 30 (Mo n. Michaelstag) 
Jakob Sauter aus Langenenslingen bekennt, daß er aus freiem Willen dem edlen und festen Junker Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen und allen seinen Erben für 20 lb h Riedlinger W., deren Empfang er bestätigt, einen jährlichen Zins in Höhe von 1 lb h Riedlinger W. aus seinem Acker, des Schimmels Acker gen., in Langenslingen (grenzt teils an Hans Miller und teils an Jakob Blers) gelegen, verkauft hat. Der jährliche Zins ist jeweils an Michaelstag [29. Sept.] oder einige Tage danach nach Wilflingen zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können sich der Käufer und seine Erben an dem A. und seinen Erben und Nachkommen schadlos halten. Ein Rückkauf des Zinses ist jederzeit nach einer Kündigungsfrist von l Monat gegen 20 lb h Riedlinger W. möglich. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 90Archivalieneinheit
1539 März 27 (Do v. dem Palmtag) 
Jerg Garttenflyss von Wilflingen überstellt seine Gemahlin Barbara Bennglin nach Loskauf aus der Leibeigenschaft von Abt und Konvent des Gotteshauses Weingarten in die Leibeigenschaft des edlen und festen Sebastian Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 91Archivalieneinheit
1539 Oktober 13 (Mo v. St. Ambrosius des hl. Bischofs Tag) 
Jakob Bader aus Langenenslingen bekundet für sich und seine Erben, den ehrbaren Johann Herdlin, Pfarrer, Caspar Geiger und Michael Lieb, derzeit Pfleger der Pfarrkirche Unserer Lieben Frau zu Wilflingen [sic], und allen ihren Nachfolgern einen Ewigzins von 35 ß h Lw. (15 Batzen je fl) aus seiner Badstube mit allem Zubehör zu Langenenslingen für 35 lb Konstanzer W., deren Empfang er bestätigt, verkauft zu haben. Der Zins ist alljährlich auf St. Ambrosiustag [17. Okt.] oder acht Tage danach in Wilflingen zu bezahlen. Amtmann und Gericht von Langenenslingen haben das Unterpfand für ausreichend erklärt. Nach Aussage des A. ist die Badstube außer 6 lb h Konstanzer W., die an die Herrschaft zu Sigmaringen gehen, frei eigen. Der Kauf ist mit Wissen des edlen festen Bastian Schenk von Stauffenberg als Oberpfleger erfolgt. Bei Unterlassung der Zinszahlungen können sich die Käufer an dem A. und seinen Erben schadlos halten. Der A. behält sich das Recht vor, selbst oder seine Erben den Zins jederzeit nach einer Kündigungsfrist von 2 Monaten um den Kaufpreis des Zinses ablösen zu können. 
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