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Friedberg-Scheer: Akten
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15 Einträge
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 2497Archivalieneinheit
Nach einem vor einigen Jahren ergangenen Urteil einer kaiserlichen Kommission in Sachen der Truchsessen von Waldburg zu Scheer und Trauchburg gegen das Stift Kempten wegen Forsthoheit und Forstgerechtigkeit steht dem Stift das Jagen und Hagen in dem beanspruchten Bezirk des Trauchburger Forsts nicht zu; zugleich hatte aber der Truchseß auf eine ihm gerichtlich zuerkannte Kaution des Stifts aus Freundschaft zu diesem auf das Jagen? verzichtet. Wegen Nichteinhaltung des Spruchs durch das Stift verlangt der Truchseß nun aber durch einen Beauftragten vor einem Notar diese Kaution. 
1 Bg. um 1580/90 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 3343Archivalieneinheit
Forsthoheit und Geleitrecht des truchsessischen Hauses in der Grafschaft Friedberg-Scheer:
a) Grenzen und Marken der Forsthoheit und der vogteilichen Obrigkeit der beiden Herrschaften Bussen und Dürmentingen nach
der Renovation durch Graf Eberhard von Sonnenberg, 1480, Bl. 1-9v
b) Bezirk und Marken der Grafschaft Friedberg-Scheer, wie sie
Graf Wilhelm von Montfort Graf Eberhard von Sonnenberg überlassen
hat; Bl. 9v-10v
c) Grenzbereitung bzw. Beschreibung der Herrschaft Bussen und
Dürmentingen, von 1583; Bl. 11r-14r
Vidim. Abschrift, gef. in Dürmentingen auf Veranlassung des
Truchseß Josef Wilhelm durch Franz Ignaz Ranz, Notar, am
11. September 1752
 
1 Heft, 14 Bl. (1480, 1583) 1752 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 3446Archivalieneinheit
Einigung zwischen Truchseß Johann Graf von Sonnenberg und der Stadt Ravensburg über die Forst- und Gerichtshoheit im Altdorfer Wald 
5 Bl. (1500) 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 964Archivalieneinheit
Forstsachen der Grafschaft Friedberg 
Enthält u.a.:
Berichte des Forstmeisters Paul Alber von Dürmentingen v.a. über Forstfrevel, Beschreibung des oberen und unteren Forsts, Verleihung des Niederen Jagdrechts, Einzug des Forstgeldes, Forstgrenze gegen Uttenweiler, Augenschein mit Königsegg wegen Forstgrenzen im Rindfurt, strittiges Forst- und Jagdrecht im Dirlewang und um Betzenweiler mit Hans vom Stein, Bezirksbeschreibung der Nonnenmacherei bzw. des Forsts in der oberen und unteren Grafschaft 
1 Bü 1513-1614 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 882Archivalieneinheit
Eigentumsstreitigkeiten um den Schussenrieder Forst zwischen Truchseß Georg von Waldburg, Landvogt von Schwaben, und Truchseß Wilhelm von Waldburg 
3 Schr. 1530, 18. Jahrhundert 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 3447Archivalieneinheit
Forst- und Jagddifferenzen mit Nachbarn, teilweise auch Forst- und Jagdvergehen von und gegen Nachbarn bzw. deren Untertanen 
Enthält:
Forstdifferenzen mit Hohenzollern-Sigmaringen und Konferenz darüber, 1732 
1 Bü 1543-1752 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 378Archivalieneinheit
Forststreitigkeiten zwischen Württemberg und Friedberg-Scheer 
Enthält nur:
Mitteilung Herzogs Christoph von Württemberg an Truchseß Wilhelm von Waldburg über die Festnahme eines friedberg-scheerischen Wildbretschützen im württembergischen Forst, Ausdehnung des württembergischen Forst bis an die Munderkinger Brücke und Verschiebung des geplanten Augenscheins 
1 Schr. 1552 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 716Archivalieneinheit
Holz- und Jagdfrevel in den salemischen Wäldern durch friedberg-scheerische Untertanen: v.a. Stellungsgesuche 
1 Bü 1592-1648 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 3449Archivalieneinheit
Forst- und Holzfrevel durch Einzelne und Gemeinden in der Oberen und Unteren Herrschaft 
6 Bg., 2 Bl. 1600-1614, um 1710 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 470Archivalieneinheit
Urfehde des Anton Dämer und des Jakob Buck aus Ertingen wegen Forstfrevels im Ertinger Forst 
2 Schr. 1611 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 909Archivalieneinheit
Berichtbuch über Forststreitigkeiten u.a. wegen der Forstgerechtigkeit im Kehlberg, wegen Jagdrechts mit Hornstein-Göffingen, mit Helfenstein, mit Speth vom Stein und deren Verwandten 
Darin:
1) Verleihung des Wasens in der Herrschaft Bussen und zu Burgau an den Scharfrichter der Herrschaft Dürmentingen, Johannes Leiner
2) 1477 Jan. 13 (Hilarius)
Auf Befehl des Grafen Eberhard von Württemberg haben Dr. Balthasar Mesnang und Konrad Buch, Vogt von Tübingen, im Streit zwischen Graf Eberhard von Sonnenberg einerseits und den Speth vom Stein und deren Verwandten andererseits den Spruch gefällt, daß der Streit durch Albrecht von Rechberg nach Inaugenscheinnahme geschlichtet werden soll, was auch geschehen ist.
Abschrift, Papier, siehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 200 
1 Fasz. (1477) nach 1686 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 604Archivalieneinheit
Forstfrevel in den salemischen Waldungen, dem sogenannten Wagenhart und dem sogenannten Gschnait, durch friedberg-scheerische Untertanen: nur Stellungsgesuch des salemischen Oberamtmanns von Ostrach auf den salemischen Hof zu Pfullendorf 
1 Schr. 1691 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 3511Archivalieneinheit
Vergleich zwischen Truchseß Christoph Franz, Herr zu Dürmentingen, und Freiherrn Christoph Sigmund Wilhelm von Stotzingen zu Heudorf wegen der hohen und niederen Obrigkeit und des kleines Weidwerks in den Waldungen von Heudorf a.B., vom 25. November 1695:
1. Die hohe Obrigkeit soll in den zu Heudorf a.B. gelegenen Hölzern den Inhabern der Grafschaft Friedberg-Scheer und Herrschaft Dürmentingen gehören, ausgenommen in dem zum Schloß und Dorf Heudorf gehörigen Feldern und Wiesen den Freiherren von Stotzingen
2. Die niedere Gerichtsbarkeit in den Hölzern und den gebannten Hauen soll den Freiherren von Stotzingen zustehen
3. Die niedere Jagd auf Füchse und Hasen gehört in den Wäldern zwischen Heudorf a.B. und Neufra bei Riedlingen den Inhabern der Herrschaft Heudorf a.B.
4. Regelung und Teilung des Vogelfangs
5. Eichellesen
6. Forststrafen
- Ausfertigung mit Unterschrift und aufgedrucktem Lacksiegel der Parteien und Vermittler
 
Libell, 4 Bl. 1695 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 3529Archivalieneinheit
Vergleich zwischen Truchseß Josef Wilhelm und Graf [Karl] Seyfried Ferdinand von Königsegg-Aulendorf wegen langwieriger Forstdifferenzen über die von den Truchsessen beanspruchte Forsthoheit bei Hüttenreute, Hoßkirch und Milpishaus, wo Königsegg-Aulendorf ein Hochgericht und das Recht zur Kollektation und Homagium der Untertanen besitzt, sowie wegen der beiden bereits im Jahr 1588 wegen hoher Schulden von den Truchsessen an die Grafen von Zimmern verpfändeten, später mit Forst- und Gerichtshoheit an deren Miterben die Grafen von Königsegg-Aulendorf übergegangenen beiden Ämter Bierstetten und Tissen, deren Auslösung trotz einer Vereinbarung von 1627 wegen des Krieges vereitelt worden war, und da es wegen der Höhe der Ablösung ab 1713 erneut Streit gegeben hat:
1. Einstellung der Prozesse - künftige Behandlung der Juristdiktions-Frevel nach der nachbarschaftlichen Observanz
2. Friedberg-Scheer verzichtet auf die bisher beanspruchte hohe Jurisdiktion um Hüttenreute mit Hoßkirch, Milpishaus und Wolfertsreute mit zugehörenden Feldern und Wäldern und auf den Feldern von Ober- und Unterweiler bei Laubbach
4. Obwohl sich die truchsessische Forstfreiheit laut Vergleich von 1528 bis zu den o.g. Orten ausdehnt, verzichtet der Truchseß gegen Königsegg darauf in einem genau beschriebenen Bezirk
5. Königsegg-Aulendorf gibt die Ämter Bierstetten und Tissen mit den zugehörigen Orten Allmannsweiler, Bierstetten, Renhardsweiler, Bondorf, Steinbronnen und Nonnenweiler mit Forst- und Gerichtshoheit an Friedberg-Scheer zurück gegen
15 000 fl und den von Scheer überlassenen "kleinen Forstdistrikt"
6. Auslieferung der Urkunden und Akten darüber an Scheer
7. Alle von Scheer an Königsegg wegen der Pfandschaft abgetretenen Forderungen sollen erlöschen
8. Das Jägerhaus zu Tissen geht an Scheer zurück; dem Graf von Königsegg ist gestattet, mit seinen Jägern auf den Bondorfer Feldern zu jagen
10. Zustimmung der Agnaten und des oberösterreichischen Lehenhofs
11. Verbleib in Statu Quo bei verweigerter Zustimmung
Vom 15. Oktober 1728
 
23 S. (7 Bg.) 1728 
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Dep. 30/1 T 3 Nr. 959Archivalieneinheit
Anzeige der Gemeinde Hohentengen wegen Überhauung der Holzmarkung im Breitenlohe durch die Stadt Mengen 
6 Schr. 1785 
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