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Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände
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23 Einträge
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U 101/1 Nr. 381Archivalieneinheit
Neubelehnung der Familie Boecklin mit Lehen des Hochstifts Straßburg, der Markgrafen von Baden, der Grafen von Nassau und der Grafen von Hanau 
1 Fasz. 1570-1831 
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U 101/1 Nr. 4477Archivalieneinheit
Hans Mathäus Mußler, Amtmann zu Lahr, schreibt seinem Schwager Ludwig Böcklin von Böcklinsau, Amtmann zu Balbronn, betreffend den Empfang der nassauischen Lehen, dass sich dieser, nachdem der Aussteller nur erfahren hat, dass die Räte des Grafen Albrecht nichts von einer Belehnung wissen, wegen der Requisition am besten an den Grafen selbst nach Ottweyler oder Homburg wenden möge. 
Bem.: Lt. Anmerkung schickte Ludwig Böcklin sofort einen Boten mit der Requisition nach Ottweiler und erhielt den Requisitionsschein von der dortigen Kanzlei. Mit Unterschrift.
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 329 a. 
1 Schr. 1575 
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U 101/1 Nr. 4478Archivalieneinheit
NN Böcklin teilt Herrn Johann Rümelin, Lizentiat der Rechte und Amtmann zu Küntzingen (Kenzingen?), Nachbarn und lieben Freund des Ausstellers, mit, dass Paulus Hensler von Obenheim, Untertan des Ausstellers, seit (15)89 eine namhafte Summe für verkaufte Frucht von Friedrich Betz zu Weil, Amtsangehörigen des Amtmannes, zu erhalten hat, dass dieser den Schuldner vor ein Gericht zu Weil zitierte hatte, wo er zur Zahlung verurteilt worden war, ohne dass er dies anerkannt hätte, und bittet, dem Kläger zu seinem Recht zu verhelfen. 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 402. 
1 Schr. 1596 
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U 101/1 Nr. 4551Archivalieneinheit
Entschuldigung Friedrichs von Sickingen an die Mitortsherrschaften von Obenheim wegen seiner Verhinderung bei einer geplanten Versammlung zur bevorstehenden Ankunft von Erzherzog Leopold von Österreich in Ensisheim 
Enthält: Friedrich von Sickingen schreibt an die Obrigkeit des Fleckens Obenheim, seine Schwäger: Ihr Schreiben vom 11. a. K. mit der Einladung auf den 23. Oktober a. K. auf einen zu Obenheim angesetzten Tag zur Zusammenkunft der Obrigkeit dieses Fleckens hat er erhalten und sagt sein Kommen zu. (22.10.1622) Enthält: Friedrich von Sickingen schreibt an die Obrigkeit des Fleckens Obenheim, seine Schwäger: Obwohl er der Einladung nach Obenheim zugestimmt hat, um so mehr, als er vermutet, dort Rechte zu haben und die Untertanen ihm noch nicht gehuldigt haben, wird er jedoch kaum kommen können. Da man täglich mit der Ankunft des Landesfürsten, Erzherzog Leopold, rechnen muss und er von Statthalter und Räten zu Ensisheim schon zum zweiten Male aufgefordert worden ist, sich zu Hause antreffen zu lassen, zudem seine Diener, welche der letzten Tagsatzung beigewohnt hatten, krank sind, bittet er, ihn zu entschuldigen. (31.10.1631) 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nrn. 578 und 579. 
2 Schr. 1631 
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U 101/1 Nr. 4586Archivalieneinheit
Erklärung der Kanzlei des Grafen Philipp Wolfgang von Hanau, aus der Auslieferung des hanauischen Untertanen Philipp Lohmüller von Buchsweiler durch Hans Ludwig Boecklin und die anderen Bannherren von Bischheim (Bischofheim) keinen Rechtsanspruch abzuleiten 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 599. 
1 Schr. 1636 
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U 101/1 Nr. 380Archivalieneinheit
Neubelehnung der Familie Boecklin mit Lehen des Hochstifts Straßburg, der Markgrafen von Baden, der Grafen von Nassau und der Grafen von Hanau 
1 Fasz. 1650-1668 
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U 101/1 Nr. 4654Archivalieneinheit
Die hanauischen Räte und Befehlshaber zu Buchsweiler schreiben an Jakob Christoph Böcklin von Böcklinsau, Stettmeister zu Straßburg: Die beiden Untertanen des Grafen Friedrich Kasimir zu Geudertheim, Jakob Mühl und Wolf Claus, haben ehe- und vogtsweise bei ihnen vorgesprochen bezüglich der Eheabrede der Witwe des Schmiedes Georg Thader zu Bischen, die im Unterelsass nicht üblich ist und in welcher in einem Nachsatz die Kinder der Witwe benachteiligt werden. Sie fordern daher die Parteien auf, die Erben nicht mittels einer Eheabrede höher zu belasten. 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 697. Für die Benutzung gesperrt. 
1 Schr. 1662 
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U 101/1 Nr. 4674Archivalieneinheit
Auseinandersetzung zwischen Konrad Ulman Boecklin und Wolf Eberhard von Dalberg, Kämmerer in Worms, wegen der Häuser in Mörburg 
Enthält: Wolf Eberhard Kämmerer von Worms, Freiherr von Dalberg, schreibt an die Räte der freien Ritterschaft in Schwaben, teils am Neckar und Schwarzwald ortenauischen Bezirks in Straßburg: Er hat das, was Wolf Jakob Böckle von Böcklinsau für sich selbst und namens seiner Mitlehensagnaten wegen des in der Matrikel inkorporierten Hauses Mehrburg, worauf ein Meier sitzt, gegen des Ausstellers Amtmann zu Offenburg, Johann Ludwig Dornbluth, eingebracht hat, zur Kenntnis genommen. Da ihm dies zu einseitig dünkt, will er dazu noch die Stellungnahme seiner Amtleute hören und bittet, in dieser Sache nichts zu übereilen, bis er eine ausführliche Information vorgelegt hat. Bis dahin bittet er, ihn bei seinen Rechten zu belassen. (05.07.1663) 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nrn. 700 und 704. Schr. wurden vereinigt mit U 101/1, Nr. 4610. 
2 Schr. 1663 
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U 101/1 Nr. 6193Archivalieneinheit
Johann Ludwig Dornblüt, Dalbergischer Amtmann zu Offenburg: Schreiben wegen der Geroldseckischen und Badischen Lehen der Familie Böcklin. 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 702. Für die Benutzung gesperrt. 
1 Schr. 1663 
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U 101/1 Nr. 9152Archivalieneinheit
Vollmacht für die Neubelehnung von Klaus Jakob Boecklin nach dem Tod von Jakob Christoph Boecklin mit Lehen des Reichs 
1 Schr. o.J. [1682?] 
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U 101/1 Nr. 172Archivalieneinheit
Abschriften von Lehensurkunden der Familie Boecklin 
Bem.: In Französisch. 
3 Schr. 1696-1757 
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U 101/1 Nr. 4471Archivalieneinheit
Statthalter, Regenten und Kammerräte des Kaisers als Erzherzog zu Österreich in den v. ö. Landen, J. S. von Wittenbach, J. B. Som(m)eruogell, Joseph Schmid, S. Moises und J. Maldoner, schreiben an N. Böcklin von Böcklinsau: Da sich die gesamten Wassergenossen beklagt haben, dass er den Bach ob der Mühle völlig verfache, wodurch der Fisch nicht steigen könne, in den Nebenbach zurückfalle und in dem dort stehenden Fallsack zugrunde gehe, mahnen sie ihn, da dies der Wasserordnung zuwiderläuft, an, dergleichen abzustellen, auch den Fallsack nicht zuzulassen, damit man nicht dazu gebracht werden muss, die völlige Abgrabung der Elz im österreichischen Hauser Bann vornehmen zu müssen. 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 410 a. 
1 Schr. 1688 
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U 101/1 Nr. 2538Archivalieneinheit
Antwort auf einen Brief eines Angehörigen des schwedischen Adels über den Status des schwedischen Adels in Frankreich [?] 
Bem.: französisch 
Ca. 1700 
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U 101/1 Nr. 5940Archivalieneinheit
Quittung der Kanzlei des Grafen Karl August von Nassau-Saarbrücken in Weilburg für Philipp August Boecklin über die Zahlung von Lehenstaxen 
1 Schr. 1729 
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U 101/1 Nr. 4645Archivalieneinheit
Franz August Ferdinand Böcklin von Böcklinsau an den Grafen von Hanau: Nach dem am 9. Juli 1730 erfolgten Ableben seines Vaters Philipp August requiriert er, als ältester Sohn, für sich selbst und seinen Bruder Philipp Wolfgang Antoni die Lehen von der Herrschaft Ochsenstein: das Dorf Irmstett und die Mittelburg Ochsenstein genannt Kleinochsenstein sowie die Lehen von der Herrschaft Lichtenberg: den Hubhof zu Bodersweier genannt der Liebenzeller Hof, Mannlehen, welche Ansprüche er durch Beilagen beweist und bittet um Ausstellung eines Mutscheins.

Mit Bescheinigung vom 4. Februar 1743, ausgestellt zu Buchsweiler, worin die Kanzleischreibstube daselbst den Empfang eines verschlossenen Schreibens des Franz August Ferdinand Böcklin zu Straßburg aus der Hand des Kanzleiprokuratoren Hilarius bestätigt
 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 846. 
2 Schr. (Konzept) 1730-1743 
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U 101/1 Nr. 8489Archivalieneinheit
Antrag von Franz Jakob Christian Boecklin an den Grafen von Hanau-Lichtenberg um Hilfe in Auseinandersetzungen mit der Bürgerschaft von Buchsweiler 
1 Schr. 1756 
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U 101/1 Nr. 6012Archivalieneinheit
Schreiben der Regierung von Nassau-Saarbrücken in Wiesbaden an Franz Friedrich Sigmund August Boecklin zur Teilung der Allmende in Kehl sowie Abschrift einer Antwort der Regierung auf eine Eingabe der Einwohner von Kehl und Sundheim 
2 Schr. (1793); 1795 
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U 101/1 Nr. 4606Archivalieneinheit
Die fürstlich Nassau-Saarbrücken'schen Räte an NN (Freiherrn von Böcklin): Wegen dessen "Erinnerung" vom 1. des Vormonats betr. dessen Verfügungen (als condominus der Gemeinde Dorf Kehl) über die gerichtliche Aufbewahrung der Gefälle des Stiftes Frauenhaus in Straßburg haben sie sich bereits am 3. Juni mit der markgräflich Badischen Regierung in Karlsruhe in Verbindung gesetzt und einen entsprechenden Antrag gestellt, auf den sie bis heute keine Antwort erhalten haben, weshalb sich die Sache bis jetzt verzögert hat. Sie finden es jedoch richtig, dass nicht nur der Adressat 1/3 von den genannten Gefällen sowohl derjenigen seit dem 3. Oktober vorigen Jahres wie auch von den künftigen zustehen soll, sondern auch ihrem Beamten, den sie entsprechend instruiert haben. Sie überlassen es dem Adressaten, ein Gleiches bei der Regierung in Karlsruhe zu erwirken. 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 1024. 
1 Schr. 1794 
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U 101/1 Nr. 4601Archivalieneinheit
Des Erzherzogs Ferdinand Wirklicher Geheimer Rat, Regierungs- und Kammer-, auch Revisionspräsident und Räte der erzherzoglichen Regierung und Kammer über Breisgau und die Ortenau, an Reichsfreiherrn Böcklin von Böcklinsau, Herrn zu Rust, betr. dessen Beschwerde vom 6. Juni gegen die Gemeinden Ober- und Unterhausen wegen wassergenossenschaftswidriger Anlegung eines Mühlkanals am Elzfluss: Laut Bericht des Obervogteiamtes Kenzingen haben die Gemeinden im Einverständnis der Wassergenossen (Ober- und Niederhausen, Rust und Kappel) und zu deren Vorteil gehandelt. Der von Ober- und Niederhausen 1795 angelegte neue Wasserleitungskanal sei von Landeskommissär Winter entworfen, vom landesfürstlichen Kommissär geprüft und der Plan von der k. k. Landesstelle am 22. Juni 1795 bestätigt, die Ausführung dem Obervogteiamt befohlen worden. Gleiches gilt für die zur Sicherung des Mühlkanals angelegten Wuhren, diesen dienten überwiegend der Sicherung der Ufer. Auch der Fischzug werde nicht behindert. Die Beschwerde sei daher nicht berechtigt, zumal sich hinter dieser ohnehin die Absicht verberge, die Gemeindemühle von Ober- und Niederhausen nach dem kurbadischen Plan auf das Elzufer zu versetzen, wodurch die Gemeinden Rust und Kappel mehr Wasser erhalten würden, als ihnen zusteht. Dir Gemeinden Ober- und Niederhausen können dem daher nicht zustimmen. Die Aussteller vertreten die Meinung, der Adressat habe durch "falsche Vorspiegelung und höchst eigenwillige Absichten" die Gemeindevorsteher von Rust und Kappel zu dieser Beschwerde verleitet. Sie werden ihn gegebenenfalls weiter unterrichten. 
Bem.: Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 1045. 
1 Schr. 1805 
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U 101/1 Nr. 291Archivalieneinheit
Profilansicht des Denkmals der Herzöge Carl Wilhelm Ferdinand und Friedrich Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg in Braunschweig 
1 Bl. Ca. 1822 
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U 101/1 Nr. 7920Archivalieneinheit
Briefwechsel wegen einer Wiese derer von Berstett bei Rust 
3 Bl. 1835 
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U 101/1 Nr. 6134Archivalieneinheit
Skizze genealogischer Zusammenhänge (?) deutscher Bundesfürsten 
1 Schr. o.J. [19. Jahrhundert] 
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U 101/1 Nr. 6635Archivalieneinheit
Familiengeschichtliche Studien zum britischen Königshaus 
1 Schr. o.J. [Ende 19. Jahrhundert] 
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