Findbuch U 101/2symbol
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Urkunden und Briefe
Suchbereich
Landesarchiv insgesamt
Staatsarchiv Freiburg
dieses Findbuch
gewählte Gliederungsebene

Strukturansicht

Gliederung
Inhalt
Einträge  551 - 600 von 1148  Pfeil nach links Pfeil nach rechts  Alle
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 434Archivalieneinheit
Straßburg, 1605 April 3 
In Adam Zorns Haus in der Jungfrauengassen, einerseits neben Jakob Lantmuth, Amtmann zu Brumpt, Hof gelegen, in der unteren Stuben:

Jakob Kugler von Wolfach, Bürger zu Straßburg, offener und der Reichsstadt Straßburg geschworener Notar,
beurkundet, dass vor ihm und den Zeugen Philipp Strinz, Martin Jäeger, Schlosser, Georg Reynle, Schneider, Andres Meel und Hans Köpffer, beide Kornmesser, Bürger zu Straßburg, Philipp Jakob Böckle von Böcklinsauw, obwohl ziemlich betagt, jedoch gesunden Leibes und Geistes, persönlich, in Kodizillsweise, das Folgende veranlasst hat:
Er wünscht das, was er seinerzeit vor dem +Notar Daniel Bitsch und Zeugen seiner Ehefrau Clara Elisabeth geb. Marxin von Eckuersheym vermacht hat zu bestätigen. Zugleich bestimmt er, dass die Burg Wybelsheim mit Zubehör, welche nach dem von dem +Georg Böckle durch den +Notar Hilarius Meyger am 8. Oktober 1566 errichteten Kodizill an seinem Vetter Jakob fallen sollte, von dem sie der jeweils Älteste der Familie oder auch ein anderer Böcklin erhalten sollte, und die er nach Jakobs Tod geerbt hatte, nachdem sein eigener Sohn Claus Jakob vor ihm verstorben ist, seinem Vetter Philipp Böckle, Hanau-Lichtenbergischem Amtmann zu Wildtstetten (Willstätt) zufallen soll und ernennt Johann Reinhard, Grafen zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg, Bitsch und Ochsenstein, Marschall und Obervogt zu Straßburg, zum Exekutor. Im übrigen behält er sich vor, seinen letzten Willen nochmals zu ändern.

Kop. Pap. lib. 10 Bll., (begl. durch den Aussteller) begl. am 17. Januar 1754
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Jakob Kugler. Wolfach 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 435Archivalieneinheit
1605 Juli 15 
Kaspar, Abt, Prior und Konvent des Klosters Ebersheimmünster, OSB und Straßburger Bistums, beurkunden, dass, nachdem der +Wilhelm Böcklin von Böcklinsau, Dompropst und Ritter, die beiden Meiereien des Klosters zu Wittesheim und Schwabsheim zu Mannlehen getragen hatte, die nach seinem Ableben an Junker Ludwig Böcklin von Böcklinsau übergegangen waren, dieser jedoch, der Augustanischen Konfession zugetan, sich geweigert hatte, den üblichen Leheneid auf Gott und alle Heiligen zu leisten, woraufhin der Abt die Lehen eingezogen und seit (15)88 selbst genutzt hatte, nunmehr den Jakob Böcklin, als nunmehr ältesten der Familie, nachdem dieser versichert hat, bei der katholischen Religion verbleiben und den Eid leisten zu wollen, mit den beiden Meiereien belehnt haben, worüber der Belehnte auch den üblichen Leheneid abgelegt hat.

S.: die Aussteller
Or. Perg. 2 S. ab
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kaspar, Abt Ettenheimmünster 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 436Archivalieneinheit
1605 November 12 
Philipp Dietrich, Balthasar und Hans Ludwig Böcklin, Brüder, beurkunden, dass sie ihrem Vetter Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, ihr Viertel an einem Haus und an einem Häuslein, worin der +Hans von Pregiz gewohnt hatte, gelegen in Bibernanz Gassen bei der Zimmerleut Stuben, der Böckle Hof genannt, samt allem Zubehör um 900 fl. verkauft zu haben, und quittieren die Kaufsumme. 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Philipp Dietrich Böcklin u.a. 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 436aArchivalieneinheit
1605 November 12 
Philipp Dietrich, Balthasar und Hans Ludwig Böcklin, Brüder, beurkunden, dass sie ihrem Vetter Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, ihr Viertel an einem Haus und an einem Häuslein, worin der +Hans von Pregiz gewohnt hatte, gelegen in Bibernanz Gassen bei der Zimmerleut Stuben, der Böckle Hof genannt, samt allem Zubehör um 900 fl. verkauft zu haben, und quittieren die Kaufsumme. 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Philipp Dietrich Böcklin u.a. 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 437Archivalieneinheit
1605 November 12 
Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, dem seine Vettern Philipp Dietrich, Balthasar und Hans Ludwig Böcklin ihr Viertel an dem Haus zu Straßburg, in Bibernantzgassen bei der Zimmerleut Stuben gelegen, um 900 fl., 1 fl. zu 15 b gerechnet, lt. darüber aufgerichteten Kaufbriefs verkauft haben, verpflichtet sich für den Fall, dass seine Nachkommenschaft aussterben sollte, dass die genannten Vettern und deren Erben das Haus wieder erwerben können, indem sie den Hof mit 3600 fl. auslösen, vorbehaltlich allerdings des lebenslangen Wohnrechtes der Ehefrau des Ausstellers. Machen die Vettern gegebenenfalls von ihrem Lösungsrecht keinen Gebrauch, so sollen ihnen die Eigentumserben 1 Jahr einräumen, wollen sie auch nach dieser Zeit nicht lösen, so fällt das Haus an die Eigentumserben.

Kop. Pap. begl. am 22. Oktober 1717 zu Straßburg durch die Kanzlei der Ritterschaft im untern Elsass, m. Petschaft
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Hans Philipp Böckle, Straßburg 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 438Archivalieneinheit
Heidelberg, 1605 Dezember 21 
Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, Reichs-Erbtruchsess und Kurfürst, Herzog in Bayern etc. verspricht, nachdem unter dem 14. Dezember 1605 zwischen seinem Vizekanzler Dr. der Rechte Ludwig Cullmann einerseits und Philipp Böcklin von Böcklinsau, Gräfl. Hanauischem Amtmann zu Willstätt, und seiner Ehefrau Eva geb. Häsin von Laufen andererseits eine Ratifikation erfolgt ist, betr. die 32 Achtel jährlicher Korngülten, welche in die Häsischen, der Kurpfalz verfallenen Lehen gehören, die der Aussteller seinem Vizekanzler geliehen hatte, die jedoch wegen der Entfremdung von den Häsischen Eigentumserben nicht geliefert werden konnten, wonach ein Ersatz für diese Gült gestellt werden soll, Philipp Böcklin und dessen Ehefrau hinsichtlich dieses Vergleichs betr. die Stücke, welche die Hasen von Kurpfalz zu Lehen gehabt, Schadloshaltung versprechen.

Or. Perg. S. ab
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 439Archivalieneinheit
Durlach, Karlsburg, 1606 Februar 20 
Georg Friedrich, Markgraf zu Baden und Hachberg, Landgraf zu Sausemberg, Herr zu Rötteln und Badenweiler, belehnt, nachdem nach Ableben des Ludwig Böcklin von Böcklinsau der Gewalthaber und Bevollmächtigte des Philipp Jakob Böcklin, Johann von der Strassen, Bürger zu Straßburg, um Belehnung nachgesucht hatte, diesen, für seinen Auftraggeber und dessen Brüder Wolf und Hans Friedrich, Söhne des +Heinrich Böcklin, Philipp und Claus Friedrich, Brüder, Söhne des +Ludwig Böcklin, Jakob, Hans Ludwig, Hans Konrad, Heinrich, Wolf Friedrich und Hans Karl, Söhne des +Hans Konrad Böcklin, mit den Mannlehen zu Allmannsweier und Wittenweier, und beurkundet, dass der Bevollmächtige den üblichen Leheneid abgelegt hat.

S.: der Aussteller (m. U.)
Or. Perg. S.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Friedrich, Markgraf zu Baden 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 440Archivalieneinheit
Willstätt, 1606 November 11 
Philipp Böcklin von Böcklinsau, Hanau-Lichtenbergischer Amtmann zu Willstätt, beurkundet, dass er dem Georg Rapp, Bürger und Einwohner zu Straßburg, 90 £ Pfg Straßburger Währung schuldet und verspricht, diese Summe innerhalb Jahresfrist, allerdings ohne Zins, abzutragen.

S.: der Aussteller (m. U.)
Or. Pap. Petsch.
Lt. Dorsalvermerk wurde die Summe am 4. Juli 1607 (vermutlich an Christmann Meisch) zurückbezahlt
 
Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Philipp Böcklin von Böcklinsau 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 441Archivalieneinheit
Zabern, 1607 Januar 5 
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Bischof zu Straßburg und Passau, Administrator der Stifte Murbach und Lüders, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Württemberg, Landgraf in Elsaß, Graf zu Habsburg und Görz,
belehnt Wolf Dietrich Böcklin von Böcklinsau, für sich selbst und als Lehenträger seiner Verwandten Philipp Dietrich, Philipp, Hans Ludwig, Balthasar, Claus Friedrich, Hans Luz, Hans Karl, Wolf Friedrich, Hans Philipp und Jakob Friedrich Böcklin, Söhne des vormaligen Lehenträgers, des +Hans Philipp Böcklin, mit den 2 ½ Fuder Weingeldes auf der Bede zu Dalheim, ½ Fuder Weingeldes zu Neweiller und 5 £ Geldes auf 5 armen Mannen, gen Kögelberg gehörig, Mannlehen vom Stift Straßburg, und beurkundet, dass der bevollmächtigte des Belehnten, dessen Vetter Philipp Böcklin, Hanauischer Amtmann zu Willstätt, den Leheneid abgelegt hat.

Or. Perg. S.
Lt. Dorsale fielen an Gebühren an: Tax 9 fl., Kammer 1 fl.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Leopold, Erzherzog zu Österreich 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 441aArchivalieneinheit
Bockenheim, 1607 März 26 
Heiratsabrede zwischen Claus Ludwig Wurmbser und Maria Streifin von Lawenstein, Tochter des Johann Eberhard Streif von Lawenstein, Nassau-Saarbrückischen Rates und Amtmanns der Grafschaft Saarwerden. 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 442Archivalieneinheit
Wiboltzheim, 1607 Juli 6 
Protokoll,
aufgerichtet in Sachen Philipp Jakob Böcklin von Böcklinsau gegen Georg Melchior von Ratsamhausen vor den gräflich-Hanauischen Räten und Kommissarien Hans Philipp von Sulz, Oberamtmann, und Melchior Nördlinger, beider Rechte Doktor, in Gegenwart von Wolf Böcklin von Böcklinsau, Philipp Böcklin von Böcklinsau, Amtmann zu Willstätt, Samson von Landtsperg, Philipp von Weittersheim, Amtmanns zu Hatten und Hug Dietrich von Landtsperg einerseits, Hugo Sturm, Stettmeister zu Straßburg, Hans Wallraff Zuckmantel zu Brumpt und Konrad Dietrich von Ratsamhausen andererseits, die Streitigkeiten um die Beholzung des Böcklinschen Hauses Wiboltzheim betreffend.
Böcklin bringt vor: er habe sich seit unvordenklichen Zeiten ungestört aus den Auen und Böschen beholzt. Seitdem die Auen erst wenig vor Georgi aufgetan werden, zudem der Bezirk neu ausgesteckt und sehr eng umfasst worden ist, kann er dies nicht mehr im ausreichenden Maße tun. Ratsamhausen bestreitet, dass er Böcklin habe schädigen wollen, die genannten Maßnahmen habe er nur ergreifen müssen, nachdem zu ungewohnter Stunde und an verschiedenen Orten "Einfäll" geschehen seien. Böcklin erkennt diese Erklärung an, verlangt jedoch, dass die Neuerung ihm nichts an seinem Rechte nimmt und er zudem ausreichend beholzt werde. Nachdem Ratsamhausen vormals von Böcklin eine Entschädigung für zuviel abgefahrenes Holz verlangt hatte, was ihm nunmehr als nicht mehr gerechtfertigt erscheint, wird dieser Punkt den Kommissarien überlassen. Ein weiterer Streit um ein Vach und Einfluss aus der Ill in den Schlossgraben wird ebenfalls gütlich beigelegt: Ratsamhausen soll den Einfluß wieder beseitigen und über die Kosten wird man sich einigen.

U.: Hans Philipp von Sulz
Dr. Melchior Nördlinger
 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 443Archivalieneinheit
Willstätt, 1607 August 3 
Wolf, Philipp Jakob und Hans Ludwig Böckle von Böcklinsau, Brüder und Vettern, Albrecht Besoldt von Steckhofen, als Gewalthaber der Verlassenschaft der +Brüder Friedrich und Hans Heinrich von Baden, und Hans Wilhelm Wurmser, als Vogt der Kinder letzter Ehe des +Hans Konrad Böckle, verkaufen an Johann von der Strassen, Schaffner und Bürger zu Straßburg, das große und kleine Gültgut zu Stilzheim, erkauft von Peter Völsch durch die Vormünder der genannten Brüder von Baden, alles inbegriffen, um 500 £ Hauptgut und drei, 1605 bis 1607 fällig gewesene Zinse von 75 £ Pfg, welche man aus dem Baden'schen Erbe den vier Pflegereien zu Straßburg schuldet und die der Käufer übernommen hat, ferner 1080 £ Pfg, welche der Käufer sich zu zahlen verpflichtet hat, wie folgt: auf kommende Weihnachten 540 £, auf Weihnachten 1608 weitere 540 £, so dass jeder Verkäufer pro Termin 30 £ erhält. Eine weitere Bedingung ist, dass der Käufer jährlich auf Martini dem alten Baden'schen Diener Hans Rott, der bei Hans Ludwig Böcklin in Bläßheim wohnt, auf Lebenszeit 10 V Weizen und Roggen gleichen Messes verabfolgen lassen soll.

S.: die Aussteller
Or. Perg. fleckig, von 6 S. 5 ab
Lt. Dorsalvermerk verlas und bestätigte am 16. März 1608 (Mittwoch) der Straßburger Rat, auf Ansuchen des Hans Wilhelm Wurmser, als Vogtes der minderjährigen Kinder letzter Ehe des +Hans Konrad Böcklin, Heinrich, Maria Cleopha, Wolf Friedrich, Hans Karl und Anna Margaretha die vorliegende Urkunde. Mit Unterschrift des Ratschreibers Johann Saltzmann.
 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 444Archivalieneinheit
1607 August 24 
Claus Jakob Wurmser, der Meister, und der Rat zu Straßburg
beurkunden, dass sie die vor ihrem Kontraktennotar vorgenommene und durch Lorenz Peter, Schultheiß, Paulus Hanseman, den Heimbürgen, Diebold Gaß, Hans Walther, Hans Gerster und Hans Pfister, alle des Gerichts zu Obenheim, in Anwesenheit des Friedrich Bock von Gersth(eim) und des Hans Ludwig Böcklin, mit Beistand der Straßburger Bürger Balthasar Junius und Philipp Leuprand, Schaffner der gesamten Obrigkeit zu Obenheim, bezeugte Erneuerung der Güter der Kirche in Obenheim, das Wydem Gut genannt, dessen Nutznießung der jeweilige Pfarrer hat, besiegelt haben.

Zu dem Gut gehören im Obenheimer Bann:

Im Ober Veldt:
3 Acker Feldes, nebeneinander in den strengen gelegen, zieht gegen Ill auf einen Gegenstoß und gegen Rhein auf die Landstraß, die Oberseite neben der Böcklein Gut, baut Hans Hannseman, niederseits ein Anwander,
1 ½ Acker Feldes in den langen Strengen, zieht mit dem obern Ort auf die vorgenannten 3 Acker und mit dem niedern Ort auf einen Gegenstoß, einerseits gegen Ill neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß, gegen Rhein neben des Kochs Gut, baut Lux Walther,
3 Acker, nebeneinander daselbst gelegen, st. mit dem obern Ort auf das Wydemgut, mit dem niedern Ort auf einen Gegenstoß, gegen Ill neben der Heiligen von Gerstheim und Obenheim Gut, gegen Rhein neben Michael Hencken von Gerstheim Lehengut gelegen,
2 Zweitel, nebeneinander daselbst gelegen, die Niederseite neben der Allmend, die Oberseite ein Anwander, st. gegen Ill auf der Trachen Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böcklin gehörig, baut Hans Gill, und wider Rhein auf die Landstraß,
4 Acker, nebeneinander in den Hürstell Ackheren gelegen, ziehen mit dem oberen Ende auf den Saum und mit dem unteren Ende auf einen Anwander, baut Hans Gerster, einerseits gegen Ill neben dem Lichtgut, andererseits gegen Rhein neben Lorenz Peter des Schultheißen Eigentum gelegen,
1 Acker daselbst, zieht wider Rhein auf die Landstraß und wider Ill auf des Kochs Gut, baut Lux Walther, Niederseite neben Junker Friedrich Bocks Gut, baut Marx Walther, Oberseite neben der Drachen Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böckell, bauen Michel Sengers Erben,
1 Acker im kleinen Veldt, zieht wieder Ill auf die Landstraß und wider Rhein auf Lorenz Peters, des Schultheißen, Eigentum, mit der Oberseite neben der Wildsperger Gut, baut Diebold Gaß, mit der Niederseite neben der Treubells Gut, baut Marx Walther, gelegen,
1 Zweitel in der selben Gewanden, st. gegen Ill auf die Landstraß, gegen Rhein auf Lorenz Peters, des Schultheißen Eigentum, mit der Niederseite ein Anwander, mit der Oberseite neben der Heiligen von Obenheim und Gerstheim Gut gelegen, baut Martin Bawman von Obenheim,
1 Vierzel im Kleinen Veldt neben der Allmend gelegen, st. mit dem oberen Ende aufs Allmend und ist wieder Ill ein Anwander,

Im mittell Veldt:
1 Acker Feldes, st. wider Rhein auf die Landstraß, gegen Ill auf einen Gegenstoß, die Niederseite ein Anwander, die Oberseite neben Michael Hencken von Gerstheim Lehengut gelegen,
1 Acker ebenda, die Niederseite neben Lux Walther, die Oberseite neben der Heiligen von Gerstheim und Obenheim Gut gelegen,
1 ½ Acker, ziehen gegen Rhein auf den Dinckell Gartten, gegen Ill auf einen Gegenstoß, die Oberseite neben der von Utenheim Gut gelegen, baut Wendling Kurtz, die Niederseite neben Diebold Hencken Erben Eigentum,
1 Acker, zieht mit dem niedern Ort auf den Illweg, oben aufs Oberfeld, ist gegen Rhein ein Anwander, gegen Ill neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß,
1 Acker uf der kleinen hördt, st. unten auf der Böckel Gut, gegen Rhein ein Anwander, gegen Ill neben Hans Hannsemans Eigentum, st. unten auf der Böckel Gut, mit dem oberen Ort neben Diebold Hencken Erben Eigentum gelegen, 2 Acker, nebeneinander gelegen, st. gegen Rhein auf den Bonen Winckell und gegen Ill auf einen Gegenstoß, die Niederseite neben dem Gut gelegen, das Hans Gerster baut, die Oberseite neben Kochs Gut, baut Lux Walther,
1 Acker im mittell veldt, den langen Weg neben dem Mülbweg, andererseits neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß, zieht gegen Rhein auf eine Allmend Egerten und gegen Ill auf Junker Friedrich Bocks Gut, baut Marx Walther.
Diesen Acker tauschte das Dorf Obenheim gegen 1 Acker, inn nider veldt gelegen und machte ihn, mit Zustimmung der Obrigkeit zu einem Allmendgrasweg.

Im Nider Veldt:
1 Acker niden am Dorf, st. gegen Ill auf die Landstraß und gegen Rhein auf einen Gegenstoß, die Oberseite liegt neben Kochs Gut, baut Lux Walther, die Niederseite neben Paulus Hannseman,
4 Acker, nebeneinander gelegen, st. gegen Ill auf die Landstraß und gegen Rhein auf einen Gegenstoß, mit der Niederseite neben der Heiligen von Gerstheim und Obenheim Gut gelegen, mit der Oberseite neben des Drachen Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böckell, baut Hans Gill,
1 Acker, zieht gegen die Seffell matt auf Junker Friedrich Bocks Gut, baut Marx Walther, gegen Ill auf einen Gegenstoß, mit der Niederseite neben des Drachen Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böcklin gehörig, gelegen, mit der Oberseite neben Paulus Hannseman,
4 Acker nebeneinander im Gerstheimer Bann im ober veldt gelegen, davon ziehen zwei über einen Allmendweg gegen Rhein und zwei auf das Drachen Gut, baut Hans Gerster, gegen Ill auf einen Gegenstoß, die Oberseite baut Paulus Hannseman, die Niederseite Michel Henckh zu Gerstheim,
1 Acker in der mittell gewanden, st. beiderseits auf einen Gegenstoß, die Niederseite neben Paulus Hannseman, die Oberseite neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß, 1 Acker uf dem Hix, beiderseits zum Teil ein Anwander, st. gegen Ill auf Paulus Hannseman Lehengut, gegen Rhein auf Lux Walther,
1 Acker im lützell veldt, st. gegen Rhein auf die Landstraß und gegen Ill auf einen Gegenstoß, mit der Niederseite neben Junker Friedrich Bocks Gut gelegen, baut Marx Walther, mit der Oberseite neben der Drachen Gut, baut Hans Gill,
3 Äcker, nebeneinander im lützell veldt gelegen, st. oben auf einen Anwander, baut Diebold Gaß, unten auf einen weiteren, bauen Michel Sengers Erben, einerseits gegen Ill ein Anwander, andererseits gegen Rhein neben Lorenz Peters des Schultheißen Eigentum gelegen,
1 Zweitel daselbst, zieht mit dem oberen Ort auf die Wegell und unten und unten auf Roman Ott zu Wittenwyhr eigenen Anwander, einerseits gegen Ill neben Hans Gill, andererseits neben dem Lichtgut gelegen,
1 Acker daselbst, gegen Rhein ein Anwander, gegen Ill neben Junker Friedrich Bocks Wald gelegen, zieht mit dem oberen Ort auf die Wegell und unten auf Michel Hencken Lehengut.

Matten:
18 Tagwan Matten, an einem Stück im Bofzheimer Bann gelegen, ziehen mit dem niederen Ende auf Obenheimer Allmend, einerseits gegen Ill neben der Fahr Matten, andererseits gegen Rhein neben der Hannse Matt gelegen,
12 Tagwan Matten daselbst uff den obern matten, ziehen über Bischoffs Werb, liegen gegen Rhein neben dem Krummen Graben und gegen Ill neben dem heyden strössell, mit dem andern End auf Obenheimer Bann.

S.: die Aussteller (Kontraktensiegel)
Or. Perg. besch. S. ab
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Claus Jakob Wurmser, Straßburg 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 445Archivalieneinheit
1607 August 24 
Claus Jakob Wurmser, Meister, und der Rat zu Straßburg,
beurkunden, dass vor ihrem Kontraktennotar Lorenz Peter, der Schultheiß, Paulus Hannseman der Heimburg, Diebold Gaß, Hans Walther, Hans Gerster und Hans Pfister, alle des Gerichts zu Obenheim, in Anwesenheit des Friedrich Bock von Gersth(eim) und des Hans Ludwig Böcklin, mit Beistand des Straßburger Bürgers Balthasar Junius und des Philipp Leuprand, beide Schaffner der Obrigkeit zu Obenheim, die Güter des hl. Remigius zu Obenheim und des hl. Dionysius zu Gerstheim, welche beiden gemeinsam und ungeteilt gehören, haben erneuern lassen. Es sind dies:

Im Gerßheimer Ober Veldt:
1 Acker Feldes, zieht mit einem Ende gegen Ill auf die mittel gewandt und mit dem anderen Ende gegen Rhein aufs Drachen Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böckele gehörig, die Oberseite neben des Heiligen Gut zu Gerßheim, baut Voltzen Dieboldt daselbst gelegen, die Niederseite baut Hans Gerster zu Obenheim

Im Obenheim Banne:
1 Acker Feldes uff die Sebell matt, einerseits neben dem Lichtgütel, baut Lorenz Peter, der Schultheiß, gelegen, die Oberseite neben Marx Walthers zu Obenheim Eigentum, st. gegen Rhein auf Junker Friedrich Bocks Gut und gegen Ill auf die mittell gewandt,
1 Acker Feldes in der mittell gewanden, zieht über den hohen Weg, mit beiden Enden auf einen Gegenstoß, die Niederseite neben dem Drachen Gut gelegen, jetzt Hans Ludwig Böckell gehörig, die Oberseite neben der Landtsperger Gut, baut Paulus Hannseman von Obenheim,
1 Acker Feldes, Egerden, uff dem hyx hinter dem Dorf Obenheim, einerseits neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß, andererseits neben des Kochs Gut, baut Lux Walther, st. mit dem obern Ort auf den Hygx Graben, mit dem unteren Ort auf Lorenz Peters, des Schultheißen Eigentum,
1 Acker Feldes, zieht etwan auf die Westerlach, jetzt gegen Ill auf die Landstraß und gegen Rhein auf die mittell Gewandt, die Niederseite neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß, die Oberseite neben Hans Gersters Eigentum,
1 Acker Feldes, zieht auf die Westerlach, jetzt gegen Ill auf die Landstraß und gegen Rhein auf die mittell gewand, die Oberseite neben den vier Widum Äckern, andererseits neben des Kochs Gut, baut Lux Walther, gelegen,
1 Zweitel, zieht gegen Rhein auf die Rustlach und gegen Ill auf die mittell Gewandt, die Oberseite neben der Bürger Acker zu Gerßheim und neben der Zornen Gut, baut Michel Henckell zu Gerßheim, gelegen.

Im Obenheimer mittell Veldt:
1 Acker Feldes, zieht gegen Rhein auf die Westerlach und gegen Ill ein Gegenstoß, die Niederseite neben dem Widumgut, die Oberseite neben des Kochs Gut gelegen, baut Lux Walther,
1 Acker Feldes uff der Hördt, gegen Ill ein Anwander, gegen Rhein neben der Drachen Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böckel gehörig, stößt mit dem niedern Ort auf Lorenz Peters, Schultheißen, Eigentum, und oben auf einen Gegenstoß,
1 Acker Feldes hinder dem obern Gartenn, jetzt genannt der Bonen Winckell, die Niederseite baut Hans Gerster, die Oberseite Paulus Hannseman, st. gegen Ill aufs Drachenn Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böckell zuständig, und gegen Rhein auf den obern Garten oder Bonen Winckel,
1 Acker Feldes, zieht mit dem obern Ort auf den Illweg, mit dem niederen Ende auf der Böckel Gut, die Niederseite gegen Rhein neben Junker Friedrich Bocks Gut gelegen, die Oberseite gegen Ill ist ein Anwander,
1 Acker Feldes, zieht gegen den Dachßbüchell auf der Wildsperger Gut unten und mit dem obern Ort auf den Illweg, gegen Ill neben der Utenheimer Gut gelegen, baut Wendling Kurtz, und gegen Rhein ein Anwander,
1 Acker Feldes, zieht mit dem obern Ort auf den Illweg und unten auf einen Gegenstoß, gegen Ill neben der Uttenheimer Gut gelegen, baut Wendling Kurtz, gegen Rhein neben Lux Walthers Eigentum,
1 Zweitel, zieht gegen Rhein und Ill auf zwei Anwander, die Niederseite ist ein Anwander, die Oberseite baut Lux Walther,
1 Garten, beschlossen, ca. 1 Zweitel Grunds umfassend, außerhalb des Dorfes Obenheim gelegen, st. mit dem obern Ort auf die Landstraß, mit dem niedern Ort auf der Wildsperger Gut, gegen Ill neben der Frühmeß Gut, gegen Rhein neben des Treubells Gut gelegen, baut Marx Walther

Im Obenheimer Ober Veldt:
1 Acker Feldes in dem kleinen Veldt, st. gegen die Westerlach, gegen Ill auf die Landstraß und gegen Rhein auf Lorenz Peters des Schultheißen Eigentum, einerseits neben dem Widemgut, die Oberseite neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß,
1 Acker Feldes daselbst, st. oben auf die Allmend und unten auf der Bürger von Rheinau Gut, baut Lux Walther von Obenheim, gegen Ill neben Lorenz Peters, des Schultheißen Eigentum, gegen Rhein neben dem Gut gelegen, baut Paulus Hannseman,
1 Strang in den strengen, st. mit dem obern Ort aufs Widumgut und unten auf einen Gegenstoß, gegen Rhein neben dem Drachen Gut, jetzt Junker Hans Ludwig Böckel, gegen Ill neben dem Gut gelegen, das Paulus Hannseman baut,
1 ½ Acker in den strengen, gegen Rhein neben der Allmend, gegen Ill neben der Heiligen von Obenheim Gut gelegen, baut Marx Walther, st. oben auf der Wildsperger Gut, baut Diebold Gaß, unten auf die Landstraß,
1 Acker inn den langen strengen, gegen Rhein neben dem Widumgut, andererseits neben dem Obenheimer Heiligengut gelegen, st. mit dem obern Ort aufs Widumgut und unten auf Hans Sengers Eigentum,
1 Acker Feldes, zieht mit dem niedern Ort gegen den krummen Graben und oben auf einen Gegenstoß, gegen Ill ein Anwander, gegen Rhein neben dem Lichtgut gelegen, baut Lorenz Peter der Schultheiß,
1 Acker inn den Pfannen, st. mit dem oberen Ort auf den krummen Graben, unten auf den Illweg, gegen Ill neben dem Drachengut, jetzt Junker Hans Ludwig Böckell, gegen Rhein neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß.

Matten:
4 Tageren Matten, einerseits neben dem Steinegerden und andererseits neben dem Steinlöchell gelegen, zieht mit dem niederen Ort auf des Dorfs Allmend.

S.: die Aussteller (Kontrakt-Insiegel)
U.: Hilarius Meyger, Notar (auf Siegelstreifen)
Or. Perg. S.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Claus Jakob Wurmser, Straßburg 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 446Archivalieneinheit
1607 August 24 
Claus Jakob Wurmser, der Meister, und der Rat zu Straßburg
beurkunden, dass vor ihrem Notar die Bereinigung der zum sogenannten Liechtgut des hl. Remigius zu Obenheim gehörigen Güter durch Lorenz Peter, Schultheiß, Paulus Hannseman, Heimburg, Diebold Gaß, Hans Walther, Hans Gerster und Hans Pfister, alle des Gerichts zu Obenheim, festgestellt worden ist, in Anwesenheit des Friedrich Bock von Gersteim und des Hans Ludwig Böckell, verbeiständet durch die Straßburger Bürger Balthasar Junius und Philipp Leuprand, Schaffner der Obrigkeit zu Obenheim.
Dazu gehören im Obenheimer Bann

Im Oberfeld:
1 Vierzel im kleinen Veldt, zieht mit dem niederen Ende auf die Landstraß und mit dem oberen auf das Widemgut, einerseits wider Ill neben Lorenz Peter des Schultheißen Eigentum, andererseits wider Rhein neben dem gemeinsamen Gerstheimer und Obenheimer Heiligengut gelegen,
1 Zweitel inn den hürstell Ackern, st. auf die Landstraß und gegen Ill auf den Saum, die Oberseite neben den Edeln von Baden, baut Hans Gerster, die Unterseite neben Michel Hencken von Gerstheim Lehengut gelegen,
1 ½ Acker daselbst, ziehen mit dem oberen Ende auf den Saum, mit dem unteren Ende auf einen Anwander, baut Hans Gerster, einerseits gegen Rhein neben dem Widumgut, gegen Ill an einem Anwander gelegen,
1 ½ Acker inn den strengen, st. gegen Ill auf der von Berckheim Gut, baut Wendling Kurtz, und gegen Rhein auf das Widumgut, die Oberseite neben denen von Wildsperg gelegen, baut Diebold Gaß, die Niederseite zum Teil ein Anwander,
½ Acker in den langen strengen, zieht oben auf einen Anwander, der in das Widumgut gehört, unten auf einen Anwander, der Hans Sengers Eigentum ist, beiderseits zwischen dem Obenheim und Gerstheim gemeinsamen Heiligengut gelegen,
1 Grasacker, zieht oben auf der von Berckheim Gut, baut Wendling Kurtz, unten auf den krummen Graben, gegen Ill neben dem genannten Heiligengut von Obenheim und Gerstheim, gegen Rhein neben Nicolai Walthers, derzeit Pfarrers zu Obenheim, Eigentum gelegen,

Im Mittelfeld:
1 Acker uff der kleinen hördt, zieht gegen Ill auf das Widumgut und gegen Rhein auf der von Berckheim Gut, baut Wendling Kurtz, die Oberseite an Diebold Gaß gelegen, die Niederseite neben Lorenz Peter des Schultheißen Eigentum,
1 Acker inn der mittell gewannden, st. gegen Ill auf einen Anwander, der denen von Wildsperg gehört, baut Diebold Gaß, und gegen Rhein auf des Drachen Gut, baut Hans Gerster, die Oberseite neben genanntem Drachengut, bauen Michel Sengers Erben, gelegen, die Niederseite neben der Wildsperger Gut, baut Diebold Peter,
1 ½ Acker, ziehen gegen Ill auf der Wildsperg Anwander, baut Diebold Gaß, gegen Rhein auf des Heiligen Gut, vormals der ober Garten, jetzt der Bonen Winckell genannt, die Oberseite neben Roman Ott von Nonnenweier Eigentum, die Niederseite zum Teil neben der Böcklerin Gut, baut Hans Hannseman, teils neben der Edeln von Baden Gut, bauen Michel Sengers Erben,

Im Niederfeld:
1 Acker, zieht gegen Ill auf die mittel Gewandt und gegen Rhein auf einen Anwander, baut Hans Gerster, die Oberseite neben deren von Berckheim Gut, baut Wendling Kurtz, gelegen, die Niederseite neben dem Gut, das Hans Gerster baut,
2 Acker in genannter Gewandten nebeneinander gelegen, st. gegen Ill auf die mittel Gewandt, und gegen Rhein auf Junker Friedrich Bocks Anwander, baut Marx Walther, die Oberseite neben der Heiligen von Gerstheim und Obenheim gemeinsamen Gut gelegen, die Niederseite neben der Böcklerin Gut, baut Hans Hannseman,
1 Acker uff die Ruostlach, zieht wider Ill auf die mittel Gewandt, die Oberseite neben den Wildspergern, die Niederseite neben des Treubels Gut gelegen, baut Marx Walther,
1 Acker niden am Dorff, zieht über die Landstraß, die Oberseite neben Lorenz Peter des Schultheißen Eigentum, die Niederseite neben der Badener Gut gelegen, baut Hans Gill, 1 Acker inn dem lützell Veldt, zieht mit dem oberen Ende auf die Wegel, mit dem unteren auf Roman Otts von Nonnenweier eigenen Anwander, einerseits gegen Ill neben dem Widumgut, andererseits gegen Rhein neben der Wildsperger Gut gelegen, baut Diebold Gaß,

Matten:
2 Tagwan Matten uff der hohen Matten, st. gegen Ill auf das Heydenn Ströslin und gegen Rhein auf Hans Bremhursters von Boftzheim Eigentum, die Oberseite neben Hans Gersters Eigentum, die Niederseite neben Michel Sigells, des Schultheißen von Boftzheim Lehengut gelegen.

S.: die Aussteller (Kontrakten-Insiegel)
U.: Hilarius Meyger, notarius (auf Siegelstreifen und im Buck)
Or. Perg. l. besch. S.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Claus Jakob Wurmser, Straßburg 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 446aArchivalieneinheit
1608 Mai 26 
Eheabrede
zwischen Lorenz Boner und Anna, Tochter des +Heinrich Humel, Bürgers zu Bischheim.
Was beide in der Ehe erwerben oder erben soll teilbares Gut sein, wovon er als Witwer 2/3, sie als Witwe 1/3 erben. 1 ½ Acker, im Adelshofer Bann gelegen, dem Lorenz Rhein, Schultheißen zu Schiltingheim um 51 fl. versetzt, welche Anna mit ihrem eigenen Geld ausgelöst hat, sollen nach dem Tod der Ehegatten ihr und ihren Erben zum Voraus bleiben.
Hinsichtlich des Hausrates sagt die Mutter der Braut, Katharina, dass der Schwiegersohn nichts besessen sondern ihre Tochter ihm alles zugebracht hat.

Zeugen des Hochzeiters: Clausen Jörg der Schultheiß, Hans Boner von Schiltingheim, Thiebolt Boner des Hochzeiters Vater,
Zeugen der Braut: M. Adam Schwarzrucker, der Pfarrer zu Bischheim, Georg Humel, ihr Bruder, Veltin und Wolf Humel, ihre Vögte.

Kop. Pap. besch.
 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 447Archivalieneinheit
1608 Juli 4 
Friedrich Bock von Gerstheim und Anna Maria von Andlau, Tochter des + Sebastian von Andlau, tauschen, letztere mit Zustimmung ihres Bruders Alexander, die folgenden Gefälle:
Bockh übergibt 16 V an 20 V Habergült, wovon die restlichen 4 V ihm allein gehören, welche die Gemeinde Wyuers(heim) (Weiersheim) jährlich auf Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt zu entrichten hat, lt. Urkunde von Montag, den 6. ?.68, besiegelt von den Brüdern Hans Werner und ......... sowie Wolf Bastian von Reichenstein und Ludwig Wurmser, welche Urkunde Bockh, da darin noch andere Güter verzeichnet sind, bei sich behält, seiner Base jedoch ein Vidimus davon gegeben hat.
Dafür erhält er 5 .g... Geldes und 1 Kappen, welche bisher Andres und Mathys Meyer, Roman Öttle und Hans Hurst, alle von (Altdorf), sodann Hans Caspar, Schultheiß zu Schmieheim, und Hans Hartmann zu Orschweier und Konsorten jährlich zwischen Mariae Himmelfahrt und Geburt, den Geld- und Kappenzins jedoch auf Martini entrichten sollten. Der Zins geht von ......., 6 Sestern Haber, 1 £ 12 ß 6 Pfg, 4 ½ Kappen und 3 Hühnern, wovon 15 V Haber, 12 ... und 3 ½ Kappen dem Ritter Wolf von Andlauw d. Ä. ihrem ...., gehören, .... Haber und 3 Hühner ihren Geschwistern und die restlichen 10 ß Pfg Herrn Johann Mockh, Schaffner und Bürger zu (Straßburg), welche jedoch dem Friedrich Bock ebenfalls eingetauscht worden sind, lt. einer besonders darüber aufgerichteten Verschreibung, worüber eine Erneuerung vom 16. .. ... unter dem Siegel des Rudolf von Endingen vorliegt.

S.: Friedrich Bock
Alexander von Andlau
Or. Perg. besch. 2 S.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Friedrich Bock von Gerstheim 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 448Archivalieneinheit
1608 Dezember 25 
Schultheiß, Gericht und ganze Gemeinde von Stadt und Amt Willstätt samt den zugehörigen Dörfern, nämlich Eckbrachsweyler, Höselhurst (Hesselhurst), Otelshouen (Odelshofen), Leichelshurst (Legelshurst), Alten Sundt, Schweighausen, Auenheim, Querbach, Korck, Neuwmüel (Neumühl), Dachshurst, Newensandt, und Hoffenhurst
verpflichten sich, nachdem ihre Obrigkeiten Johann Philipp von Sultz, Oberamtmann, Balthasar von Weittersheim, Amtmann zu Balbron, Philipp Böckle von Böcklinsau, Amtmann zu Willstätt, und Philipp von Weittersheim, Amtmann zu Hatten, 10.000 fl., zu 15 b gerechnet, und 500 fl. jährlichen, jeweils auf Weihnachten zu entrichtenden Zinses bei Sebastian Müeg von Boffzheim, d. Ä., Alt-Stettmeister zu Straßburg, für sie aufgenommen und sich dabei für sie verbürgt haben, die 500 fl. jeweils pünktlich entrichten zu wollen unter Einsatz ihrer liegenden und fahrende Güter und versprechen ihren Herren Schadloshaltung. Darüber haben sie Hans Reinhard, Grafen zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg und Ochsenstein, Marschall und Obervogt zu Straßburg, einen Eid geleistet.

S.: die Aussteller (Gerichtsinsiegel)
Or. Perg. besch. von 5 S. 1 ab
 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 449Archivalieneinheit
Straßburg, 1609 März 17 (1609, März 17 (= Freitag vor Oculi)) 
Philipp Dietrich und Balthasar Böckle, Brüder, einigen sich mit ihrem jüngsten Bruder Hans Ludwig sowie mit Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, nachdem ihre Vettern, Schwäger und Freunde Adam von Berstett, Wolf Böcklin von Böcklinsau, Samson von Landsperg und Hans Heinrich Hüffel zwischen ihnen vermittelt und die beiden Erstgenannten wegen Philipp Dietrichs eigenem Haus zu Rust einen Vertrag abgeschlossen hatten, wonach das Haus, sollten sie ohne männliche Nachkommenschaft sterben, auf ihren jüngsten Bruder Hans Ludwig und, falls dieser ebenfalls ohne männliche Nachkommen sterben sollte, auf Hans Philipp Böcklin übergehen sollte, gegen welchen Vertrag jedoch die beiden Letztgenannten Bedenken angemeldet hatten,
zunächst dahin, dass, sollte der Stettmeister erben und er oder seine Nachkommen das Haus verkaufen und dabei keine 5500 fl. erzielen, er nur ein Viertel des Verlustes tragen müsse, während die restlichen drei Viertel auf die Nachkommen der Brüder fallen würden. Ferner, da Hans Ludwig seine Zustimmung zu dem Vergleich davon abhängig gemacht hat, dass der Besitzstand des Böcklinschen Stammhauses zu Hüttenheimb, Giesenburg genannt, geklärt wird, verzichtet dieser, nachdem bereits unter dem 21. November 1605 in Straßburg ein entsprechender Revers des Hans Philipp Böckle ausgestellt worden ist, auf alle Ansprache an das derzeit verfallene Haus mit Zubehör. Balthasar seinerseits verkauft seinem Bruder seinen Anteil daran um 400 fl., die er erhalten hat.
 
4 Bl. - Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Philipp Dietrich Böckle 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 450Archivalieneinheit
Straßburg, 1609 März 17 (1609, März 17 (= Freitag vor Oculi)) 
Philipp Dietrich und Balthasar Böckle, Brüder, einigen sich mit ihrem jüngsten Bruder Hans Ludwig sowie mit Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, nachdem ihre Vettern, Schwäger und Freunde Adam von Berstett, Wolf Böcklin von Böcklinsau, Samson von Landsperg und Hans Heinrich Hüffel zwischen ihnen vermittelt und die beiden Erstgenannten wegen Philipp Dietrichs eigenem Haus zu Rust einen Vertrag abgeschlossen hatten, wonach das Haus, sollten sie ohne männliche Nachkommenschaft sterben, auf ihren jüngsten Bruder Hans Ludwig und, falls dieser ebenfalls ohne männliche Nachkommen sterben sollte, auf Hans Philipp Böcklin übergehen sollte, gegen welchen Vertrag jedoch die beiden Letztgenannten Bedenken angemeldet hatten,
zunächst dahin, dass, sollte der Stettmeister erben und er oder seine Nachkommen das Haus verkaufen und dabei keine 5500 fl. erzielen, er nur ein Viertel des Verlustes tragen müsse, während die restlichen drei Viertel auf die Nachkommen der Brüder fallen würden. Ferner, da Hans Ludwig seine Zustimmung zu dem Vergleich davon abhängig gemacht hat, dass der Besitzstand des Böcklinschen Stammhauses zu Hüttenheimb, Giesenburg genannt, geklärt wird, verzichtet dieser, nachdem bereits unter dem 21. November 1605 in Straßburg ein entsprechender Revers des Hans Philipp Böckle ausgestellt worden ist, auf alle Ansprache an das derzeit verfallene Haus mit Zubehör. Balthasar seinerseits verkauft seinem Bruder seinen Anteil daran um 400 fl., die er erhalten hat.
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Philipp Dietrich Böckle 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 451Archivalieneinheit
Straßburg, 1609 März 17 
Philipp Dietrich und Balthasar Böckle, Brüder, einigen sich mit ihrem jüngsten Bruder Hans Ludwig sowie mit Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, nachdem ihre Vettern, Schwäger und Freunde Adam von Berstett, Wolf Böcklin von Böcklinsau, Samson von Landsperg und Hans Heinrich Hüffel zwischen ihnen vermittelt und die beiden Erstgenannten wegen Philipp Dietrichs eigenem Haus zu Rust einen Vertrag abgeschlossen hatten, wonach das Haus, sollten sie ohne männliche Nachkommenschaft sterben, auf ihren jüngsten Bruder Hans Ludwig und, falls dieser ebenfalls ohne männliche Nachkommen sterben sollte, auf Hans Philipp Böcklin übergehen sollte, gegen welchen Vertrag jedoch die beiden Letztgenannten Bedenken angemeldet hatten,
zunächst dahin, dass, sollte der Stettmeister erben und er oder seine Nachkommen das Haus verkaufen und dabei keine 5500 fl. erzielen, er nur ein Viertel des Verlustes tragen müsse, während die restlichen drei Viertel auf die Nachkommen der Brüder fallen würden. Ferner, da Hans Ludwig seine Zustimmung zu dem Vergleich davon abhängig gemacht hat, dass der Besitzstand des Böcklinschen Stammhauses zu Hüttenheimb, Giesenburg genannt, geklärt wird, verzichtet dieser, nachdem bereits unter dem 21. November 1605 in Straßburg ein entsprechender Revers des Hans Philipp Böckle ausgestellt worden ist, auf alle Ansprache an das derzeit verfallene Haus mit Zubehör. Balthasar seinerseits verkauft seinem Bruder seinen Anteil daran um 400 fl., die er erhalten hat.
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Philipp Dietrich Böckle 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 451aArchivalieneinheit
Straßburg, 1609 März 17 
Philipp Dietrich und Balthasar Böckle, Brüder, einigen sich mit ihrem jüngsten Bruder Hans Ludwig sowie mit Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, nachdem ihre Vettern, Schwäger und Freunde Adam von Berstett, Wolf Böcklin von Böcklinsau, Samson von Landsperg und Hans Heinrich Hüffel zwischen ihnen vermittelt und die beiden Erstgenannten wegen Philipp Dietrichs eigenem Haus zu Rust einen Vertrag abgeschlossen hatten, wonach das Haus, sollten sie ohne männliche Nachkommenschaft sterben, auf ihren jüngsten Bruder Hans Ludwig und, falls dieser ebenfalls ohne männliche Nachkommen sterben sollte, auf Hans Philipp Böcklin übergehen sollte, gegen welchen Vertrag jedoch die beiden Letztgenannten Bedenken angemeldet hatten,
zunächst dahin, dass, sollte der Stettmeister erben und er oder seine Nachkommen das Haus verkaufen und dabei keine 5500 fl. erzielen, er nur ein Viertel des Verlustes tragen müsse, während die restlichen drei Viertel auf die Nachkommen der Brüder fallen würden. Ferner, da Hans Ludwig seine Zustimmung zu dem Vergleich davon abhängig gemacht hat, dass der Besitzstand des Böcklinschen Stammhauses zu Hüttenheimb, Giesenburg genannt, geklärt wird, verzichtet dieser, nachdem bereits unter dem 21. November 1605 in Straßburg ein entsprechender Revers des Hans Philipp Böckle ausgestellt worden ist, auf alle Ansprache an das derzeit verfallene Haus mit Zubehör. Balthasar seinerseits verkauft seinem Bruder seinen Anteil daran um 400 fl., die er erhalten hat.
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Philipp Dietrich Böckle 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 870Archivalieneinheit
Straßburg, 1609 März 17 (1609, März 17 (= Freitag vor Oculi)) 
Philipp Dietrich und Balthasar Böckle, Brüder, einigen sich mit ihrem jüngsten Bruder Hans Ludwig sowie mit Hans Philipp Böckle, Stettmeister zu Straßburg, nachdem ihre Vettern, Schwäger und Freunde Adam von Berstett, Wolf Böcklin von Böcklinsau, Samson von Landsperg und Hans Heinrich Hüffel zwischen ihnen vermittelt und die beiden Erstgenannten wegen Philipp Dietrichs eigenem Haus zu Rust einen Vertrag abgeschlossen hatten, wonach das Haus, sollten sie ohne männliche Nachkommenschaft sterben, auf ihren jüngsten Bruder Hans Ludwig und, falls dieser ebenfalls ohne männliche Nachkommen sterben sollte, auf Hans Philipp Böcklin übergehen sollte, gegen welchen Vertrag jedoch die beiden Letztgenannten Bedenken angemeldet hatten,
zunächst dahin, dass, sollte der Stettmeister erben und er oder seine Nachkommen das Haus verkaufen und dabei keine 5500 fl. erzielen, er nur ein Viertel des Verlustes tragen müsse, während die restlichen drei Viertel auf die Nachkommen der Brüder fallen würden. Ferner, da Hans Ludwig seine Zustimmung zu dem Vergleich davon abhängig gemacht hat, dass der Besitzstand des Böcklinschen Stammhauses zu Hüttenheimb, Giesenburg genannt, geklärt wird, verzichtet dieser, nachdem bereits unter dem 21. November 1605 in Straßburg ein entsprechender Revers des Hans Philipp Böckle ausgestellt worden ist, auf alle Ansprache an das derzeit verfallene Haus mit Zubehör. Balthasar seinerseits verkauft seinem Bruder seinen Anteil daran um 400 fl., die er erhalten hat.
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Philipp Dietrich Böckle 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 451bArchivalieneinheit
1609 Oktober 23 
Joachim und Johann Ernst von Berstett, letzterer vertreten durch den Doktor der Rechte Theobaldus Faber, einigen sich mit Philipp Dietrich Böckle von Böcklinsau und Hugo Dietrich von Landsperg, als Ehevögten der Anna Maria Böcklin von Böcklinsau geborene von Berstett und der Ursula Maria von Landsperg geborene von Berstett über das Erbe des +Adam von Berstett, nachdem sie durch Hans Wallraff Zuckmantel von Brumat, Philipp Wolf Böckle von Böcklinsau und Samson von Landsperg, ihre Schwäger, verglichen worden sind, wie folgt:
das Erbe ihres +Vetters soll spezifiziert und jedem der Erben sein Anteil zugeteilt werden.
Der Wert des in Straßburg gelegenen Berstettischen Hofes, dessen vierten Teil die von Böcklin und Landsperg erheiratet haben, ist auf 1400 fl. festgelegt worden, welche Summe die beiden Brüder den Schwestern in zwei Raten, nämlich 700 fl. auf Weihnachten 1609, den Rest auf Weihnachten 1610 entrichten sollen, womit alle Anrechte auf sie übergehen.
Zur Abgeltung der Ansprache der Ehefrau des Hugo Dietrich von Landsperg an die 14 V halb Roggen, halb Gerste jährlich ab Sandt bei Benfeldt soll der von Berstett für den Anteil von 3½ V 200 fl. zu den obengenannten Terminen bezahlen und ihr auf Johannis 1610 30 Reichstaler zu einem Messkram zustellen.
 
2 Urkunden - Papier - Abschrift 
Aussteller: Joachim von Berstett 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 451cArchivalieneinheit
1609 Oktober 23 
Joachim und Johann Ernst von Berstett, letzterer vertreten durch den Doktor der Rechte Theobaldus Faber, einigen sich mit Philipp Dietrich Böckle von Böcklinsau und Hugo Dietrich von Landsperg, als Ehevögten der Anna Maria Böcklin von Böcklinsau geborene von Berstett und der Ursula Maria von Landsperg geborene von Berstett über das Erbe des +Adam von Berstett, nachdem sie durch Hans Wallraff Zuckmantel von Brumat, Philipp Wolf Böckle von Böcklinsau und Samson von Landsperg, ihre Schwäger, verglichen worden sind, wie folgt:
das Erbe ihres +Vetters soll spezifiziert und jedem der Erben sein Anteil zugeteilt werden.
Der Wert des in Straßburg gelegenen Berstettischen Hofes, dessen vierten Teil die von Böcklin und Landsperg erheiratet haben, ist auf 1400 fl. festgelegt worden, welche Summe die beiden Brüder den Schwestern in zwei Raten, nämlich 700 fl. auf Weihnachten 1609, den Rest auf Weihnachten 1610 entrichten sollen, womit alle Anrechte auf sie übergehen.
Zur Abgeltung der Ansprache der Ehefrau des Hugo Dietrich von Landsperg an die 14 V halb Roggen, halb Gerste jährlich ab Sandt bei Benfeldt soll der von Berstett für den Anteil von 3½ V 200 fl. zu den obengenannten Terminen bezahlen und ihr auf Johannis 1610 30 Reichstaler zu einem Messkram zustellen.
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Joachim von Berstett 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 452Archivalieneinheit
Zabern, 1610 März 11 
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Bischof zu Straßburg und Passau, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Württemberg, Landgraf zu Elsass, Graf zu Habsburg, Tirol und Görz,
belehnt nach Ableben seines Vorgängers und Vettes Karl, Kardinals zu Lothringen, Bischofs zu Straßburg und Metz, seinen lieben Getreuen Philipp Jakob Böcklin von Böcklinsau, für sich selbst und als Lehenträger des Hans Philipp, Wolf, Philipp Dietrich, Philipp, Hans Ludwig, Balthasar, Jakob, Klaus Friedrich, Hans Konrad, Hans Luz, Hans Karl und Hans Friedrich, alle Böcklin von Böcklinsau, Brüder und Vettern, mit den Stift-Straßburgischen Lehen und beurkundet, dass der Belehnte den üblichen Leheneid geleistet hat.

Or. Perg. S.
Lt. Dorsale waren als Taxe 12 fl., der Kammer 2 fl. zu entrichten
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Leopold, Erzherzog zu Österreich 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 453Archivalieneinheit
Zabern, 1610 März 11 
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Bischof zu Straßburg und Passau, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Württemberg, Landgraf zu Elsass, Graf zu Habsburg, Tirol und Görz, belehnt, nach Ableben seines Vorgängers Karl, Kardinals zu Lothringen, Bischofs zu Straßburg und Metz, seines Vetters, seinen lieben Getreuen Philipp Jakob Böcklin von Böcklinsau, für sich selbst und als Lehenträger des Hans Philipp, Wolf, Philipp Dietrich, Philipp, Hans Ludwig, Balthasar, Jakob, Klaus Friedrich, Hans Konrad, Hans Lutz, Hans Karl und Hans Friedrich Böcklin, mit den 2½ Fuder Weingeldes auf der Bede zu Dalheim, ½ Fuder Weingeldes zu Neuweiler und 5 £ Geldes auf 5 armen Mannen, gen Kugelberg gehörig, und anderen Mannschaften, die ihm von dem +Grafen Nikolaus zu Saarwerden, Domherrn des Hochstiftes Straßburg, heimgefallen waren und beurkundet, dass der Belehnte den üblichen Leheneid geleistet hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Leopold, Erzherzog zu Österreich 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 454Archivalieneinheit
1610 November 29 
Johann Reinhard, Graf von Hanau und Zweibrücken, Herr zu Lichtenberg und Ochsenstein, Erbmarschall und Obervogt zu Straßburg, erlaubt seinen Untertanen, den lieben Getreuen Schultheiß, Gericht und ganzen Gemeinden der drei Dörfer des Amtes Willstätt, Eckartsweier, Legelshurst und Kork, auf ihre Bitten hin, insgesamt 400 £ Pfg, nämlich Eckartsweier 150 £, Legelshurst 100 £ und Kork 150 £ Pfg bei des Ausstellers Amtmann zu Willstätt, Philipp Böckle von Böcklinsau, zum landläufigen Zins von 5% aufnehmen zu dürfen, wofür sie ihre Allmenden, ihren Besitz und notfalls auch ihre eigenen Güter einsetzen sollen.

Or. Perg. S. l. besch.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Reinhard, Graf von Hanau 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 455Archivalieneinheit
Freiburg, 1611 Oktober 16 
Andreas Flader, Obrister Meister zu Freyburg i. Br. beurkundet, von Junker Johann Beuwrinckhauser von Walmenrodt, markgräflich-Badischem Rat, namens der Priorin und des Konventes des Klosters St. Agnes daselbst wegen Frau Elisabeth Böcklerin von Böcklinsau 331 fl. 5 b in guter Währung und Dukaten erhalten zu haben, deren Empfang er quittiert.

S.: der Aussteller
Euphrosina von Schreckenstein, Priorin (beide m. U.)
Or. Pap. besch. von 2 Petsch. 1 ab
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas Flader, Freiburg 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 456Archivalieneinheit
1611 November 22 
Dorothea von Fegersheim geborene Häsin von Lauffen, Witwe des Blasius von Fegersheim, bischöflich-Straßburgischen Statthalters, Amtsverwesers und Rates,
errichtet ihr Testament und bestimmt darin Folgendes:
Sie wünscht in Elsasszabern in der oberen Stiftskirche neben ihrem verstorbenen Gatten oder in dessen Grab beigesetzt werden.
Das Testament, welches sie, zusammen mit ihrem Gatten, am 4. Juni 1582 in Elsasszabern vor dem Notar Adam von Boys schriftlich errichtet und dasjenige, welches sie am 3. Juni 1607 in Willstätt im gräflich-Hanauischen Schloss vor sieben Zeugen und dem Notar und Straßburger Bürger Christian Textor aufgerichtet hatte, sowie alle sonstigen Vermächtnisse werden durch das vorliegende Testament ungültig.
Von ihrer Hinterlassenschaft sollen 60 fl. Straßburger Münz genommen und davon 10 fl. für ihr Begräbnis verwendet werden, den Rest, 2 bis 4 fl., sollen die Hausarmen erhalten. Weitere 10 fl. sollen am 7. und 30. für die Kirche und die Hausarmen verwendet werden, ebenso die restlichen 30 fl. zur ersten Jahrzeit.
600 fl. Hauptgut, Straßburger Münz, 1 fl. zu 15 b oder 60 xern gerechnet, vermacht sie armen Schülern und Studenten, welche, aus Zabern gebürtig, katholische Akademien etc. besuchen und sich dort ehrbar und gottesfürchtig verhalten. Diesen soll der jährliche Zins von Propst und Dekan des Stiftes Zabern als Exekutoren dieses Legates zugeteilt werden. Sind keine Studenten aus Zabern vorhanden, so soll die Stiftung nach Ermessen der Exekutoren auf andere Studenten des Bistums Straßburg ausgedehnt werden.
Den Stiftsherren hinterlässt sie 200 fl. zu 15 b, wovon ein jährlicher Zins von 10 fl. erkauft werden soll. Davon sollen die Stiftsherren 5 fl. erhalten, die restlichen 5 fl. sollen Propst und Dekan zu ihrer Jahrzeit unter die Armen verteilen. Diese Summe soll dem Stift gleich nach ihrem Tode durch ihre Erben ausgehändigt werden. Über die Verwendung soll der jeweilige Kirchenschaffner Propst und Dekan jährlich Rechnung ablegen.
Sollte der katholische Glaube aufhören und ihre Jahrzeit nicht mehr begangen werden, so soll das Geld auf Spital, Elendenherberge, Sondersiechen und Gutleuthaus zu Zabern übergehen, wofür Unterschultheißen und Spitalpfleger jährlich 1 fl. für ihre Mühe erhalten sollen.
Den Barfüssern im Franziskanerkloster zu Zabern hinterläßt sie 200 fl. zu einem Almosen,
den Jesuiten in Hagenau 200 Gulden.
Ihrer Schwester Amalia von Zorwa zu Pfettelbach geborene Häsin von Lauffen vermacht sie die Hälfte aller Zinse und Gülten, die bei ihrem Ableben vorhanden sein werden auf Lebenszeit, nach deren Ableben erhält alles die Haupterbin.
Ihrer Base Jungfrau Maria Schenkin von Winterstetten, die ihr und ihrem Mann über 30 Jahre lang Treue und Freundschaft gehalten hatte, hinterlässt sie zur Nutznießung auf Lebenszeit 150 fl. jährlichen Zinses aus 3000 fl. Hauptgut, 11 V harter Früchte zu Hochstetten und 5 V Korn und 2 V Haber zu Steinburg jährlicher Gült, dazu 1 ½ Fuder guten Weines samt der Nutzung von 4 Acker Matten hinter Montzweyler und den dortigen Garten, an der Steigen gelegen, dazu Wohnrecht in ihrem Hause in Zabern, welches ihre Erben unterhalten sollen, ferner das weißsilberne Dutzend Tischbecher, 1 Dutzend silberne Löffel, einen vergoldeten Becher und ihr tägliches silbernes Trinkkännchen, vier vollständige und zwei Gesindebetten mit Zubehör und notwendigem Hausrat, Wäsche und Geschirr, was alles nach dem Tod der Begünstigten ebenfalls in den Besitz der Haupterbin übergehen soll.
Ihrem Vetter und Sohn Wolf Ludwig Böcklin von Böcklinsau hinterlässt sie zum Voraus, sobald er sich verheiratet, den sogenannten vergulten Becher mit der nackhenden Frawen, einen Deckelbecher, der ihm am Hochzeitstage zu übergeben ist.
Ihrem Vetter, Sohn und Pfetterig Philipp Ulman Böcklin von Böcklinsau hinterlässt sie zu einem Voraus ihren großen vergoldeten markgräflichen Becher, der 19 M. S. wiegt. Dieser soll in der Familie bleiben und, sollte der Begünstigte keine Erben hinterlassen, an dessen ältesten Bruder und immer an den ältesten Sohn, gegebenenfalls auch an Schwestern fallen, aber immer im Besitz der älteren Linie bleiben.
Ihrem Vetter und Sohn Hans Christoph Böcklin von Böcklinsau, dem jüngsten der Geschwister, vererbt sie zu Voraus den großen vergoldeten Becher mit dem Bergwerk.
Alle drei Brüder erhalten darüber hinaus eine goldene Kette, die sie ihnen hat anfertigen lassen. Missbraucht einer der Brüder das Legat, so geht dieses an seine Geschwister.
Dem Kloster St. Johann bei Zabern hinterläßt sie 100 fl., zu je 15 b gerechnet, zu ihrem Gedächtnis.
Ihren Vettern Georg Wormbser zu Scheffoltzheim und Hermann Ritter von Uhrendorff vermacht sie wegen der ihr erwiesenen Wohltaten je ein silbernes, vergoldetes Tablett von je 40 fl. Wert.
Ihrem Vetter Philipp von Weyttersheim hinterlässt sie das Trinkgeschirr, die Krauß genannt und die seidengesteppte Decke, welche sie von seiner Base erhalten hatte,
dessen Tochter Maria Elisabeth 100 fl. zu einer goldenen Kette.
Ihrem angenommenen Kind hinterlässt sie 200 fl., zu je 15 b gerechnet. Ihre Erben sollen ihn, wenn er volljährig sein wird und dies will, ein Handwerk lernen lassen, bis er sich selbst ernähren kann. Hält er sich dann gut, soll er anlässlich seiner Hochzeit 100 fl. erhalten, hält er sich weiterhin gut, auch die restlichen 100 fl.
Ihr Gesinde und die Dienstboten sollen alle in schwarz lindisch Tuch gekleidet werden.
Die gesamte restliche Erbschaft erhält die Base der Ausstellerin, Eva Böcklerin von Böcklinsau, Tochter des +Hans Ulrich Has von Lauffen, Bruders der Ausstellerin. Sollte diese vor der Erblasserin sterben, so geht die Erbschaft an ihre Kinder.
Missbraucht einer der Begünstigten sein Legat und schafft er etwa Unfrieden, so geht er der Erbschaft verlustig.
Etwaige Missverständnisse sollen die Testamentsvollstrecker klären.
Weitere Verfügungen der Erblasserin sollen an das Testament angebunden oder dabei verwahrt werden.
Zu Testamentsvollstreckern bestimmt sie Christoph von Wangen zu Geroldseck am Wassichen, Fürstlich Straßburgischen Amtmann in der Wantzenau, und Hans Peter von Firdenheim zu Rorburg, denen sie für ihre Mühe je einen Becher aus ihrem Silbergeschirr im Wert von 24 fl. oder das Bargeld dafür hinterlässt.

mit eigenhändigem Nachtrag der Erblasserin und Unterschrift auf jeder Seite.
Nachträge:
1611, November 23 beurkundet Claus Friedrich von Westhausen, Schwager der Erblasserin, die Echtheit des Testamentes. S.: der Aussteller
1611, November 30 (Mittwoch, St. Andreas Tag) - Elsasszabern - beurkundet Johann Eberhard Contz, Dr. der Rechte, die Echtheit des Testamentes. S.: der Aussteller
ebenso Johann Arnold Mitterspacher, Dr. der Rechte und Rat des Erzherzogs Leopold, Bischofs zu Straßburg und Passau. S.: der Aussteller
ebenso Johann Heinrich Theut, Kanzleisekretär des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Bischofs zu Straßburg und Passau. S.: der Aussteller (Petschaft)
ebenso Stephan Zwanger, Schultheiß zu Zabern. S.: der Aussteller
ebenso Philipp Heuglin, Hofgerichts-Sekretärs. S.: der Aussteller
1611, November 30 beurkundet in Elsasszabern, in der alten oder Oberstadt, im Hause des Johann Holtzapffel, beider Rechte Doktor und Rat des Erzherzogs Leopold zu Österreich etc., in der Steigerstraße, gegen des Stiftes Kasten gelegen, in der mittleren Stuben Johann Cromer, geschworener Notar, Straßburger Bistums, dass die genannte Erblasserin, mit Beistand des Stadtschreibers Wilhelm Steger, das Testament beglaubigen ließ und zugleich alle bisherigen Verfügungen widerrufen hat.
 
24 Bll, davon 2 unbeschrieben, von 8 S. 2 besch. - Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Dorothea von Fegersheim 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 457Archivalieneinheit
1612 Februar 16 
Ruprecht Sallomon, Schultheiß, Konrad Volz, Diebolts Anstett, beide Meister, und die vier geschworenen Gerichtsschöffen zu Irmstett beurkunden, dass vor ihnen Niclaussen Claus, Bürger zu Ohrenheim, ihrem Mitbürger Peter Vierling und dessen Ehefrau Katharina 1 Vierzel Reben im Irmstetter Bann, zu Affterab gelegen, einerseits neben Hans Volzen, andererseits neben Jakob Schuoller, st. oben auf Affterab Pfedell, unten auf Ehrenheimer Bannscheide, zinst jährlich 1 Pfg 1 H in den Dinghof nach Irmstett, sonst eigen, um 14 £ Pfg gemeiner Münz und Landeswährung verkauft hat, über welche Summe der Verkäufer quittiert, der auch die Haftung übernimmt.

Or. Perg. S. ab
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ruprecht Sallomon, Irmstett 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 458Archivalieneinheit
Zabern, 1612 Mai 29 
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Bischof zu Straßburg und Passau, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Württemberg, Landgraf zu Elsass, Graf zu Habsburg, Tirol und Görz, belehnt seinen lieben Getreuen Hans Philipp Böckle von Böcklinsau, für sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder und Vettern Wolf, Philipp Dietrich, Philipp, Hans Ludwig, Balthasar, Jakob, Claus Friedrich, Hans Luz, Hans Karl und Hans Friedrich Böckle, mit 2½ Fuder Weingeldes auf der Bede zu Dalheim, ½ Fuder Weingeldes zu Neuweiler und 5 £ Geldes auf fünf armen Mannen, gen Kögelberg gehörig, und beurkundet, dass der bevollmächtigte Anwalt und Vetter des Belehnten, Philipp Böcklin von Böcklinsau, Hanauischer Amtmann zu Willstätt, den üblichen Leheneid abgelegt hat.

Or. Perg. S. ab
Lt. Dorsalvermerk waren an Taxen 9 fl., der Kammer 1 fl. zu entrichten
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Leopold, Erzherzog zu Österreich 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 459Archivalieneinheit
Zabern, 1612 Mai 29 
Leopold, Erzherzog zu Österreich, Bischof zu Straßburg und Passau, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Württemberg, Landgraf zu Elsass, Graf zu Habsburg, Tirol und Görz, belehnt seinen lieben Getreuen Hans Philipp Böckle von Böcklinsau, für sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder und Vettern Wolf, Philipp Dietrich, Philipp, Hans Ludwig, Balthasar, Jakob, Claus Friedrich, Hans Luz, Hans Karl und Hans Friedrich Böckle, mit den Stift-Straßburgischen Lehen und beurkundet, dass des Belehnten bevollmächtigter Anwalt und Vetter, Philipp Böckle von Böcklinsau, Hanauischer Amtmann zu Willstätt, den üblichen Leheneid abgelegt hat.

Or. Perg. fleckig S. ab
Lt. Dorsalvermerk waren an Taxen 12 fl., der Kammer 2 fl. zu entrichten
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Leopold, Erzherzog zu Österreich 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 460Archivalieneinheit
Prag, 1612 Oktober 9 
Mathias, römischer Kaiser, Mehrer des Reiches, König in Germanien, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Slawonien, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Württemberg, Graf zu Tirol etc. beurkundet, dass er auf Ansuchen der Brüder und Vettern Hans Philipp, Wolf, Philipp Dietrich, Philipp, Hans Ludwig, Balthasar, sodann des Jakob, Claus Friedrich, Hans Lutz, Hans Karl und Hans Friedrich, Söhne des +Hans Konrad Böcklin, nachdem seinerzeit der +Hamann Böcklin, als Nachfolger des +Philipp Jakob Böcklin, als Lehenträger des Ludwig, Claudius, Claus und Philipp Böcklin, seiner Vettern am 10. März 1608 von Kaiser Rudolf II. mit den 60 V Korngeldes zu Ebersheim belehnt worden war, der Zins nach Hamans Ableben auf Ludwig übergegangen war und nachdem auch Philipp Jakob als letzter Lehenträger verstorben ist, die obengenannten Vettern unter Lehenträgerschaft des Hans Philipp Böcklin, als nunmehr ältestem der Familie mit diesem Zins belehnt hat und dass anstelle des Lehenträgers dessen bevollmächtigter Agent am kaiserlichen Hof, Hans Lew, den üblichen Leheneid abgelegt hat.

S.: der Aussteller (m. U.)
U.: L. von Ulm
J. L. Pucher (ad mandatum)
Sartor (Registratura)
Or. Perg. S.
Auf dem Dorsale beurkundet Taxator Alb. Mechtl die Einnahme von 22 fl. für Taxe und 4 Goldgulden für iura
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Mathias, römischer Kaiser 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 461Archivalieneinheit
Obenheim, 1612 November 17 
Nachdem am Ausstellungstag in Sachen Gemeinde Obenheim als Klägerin gegen die Gemeinde Boftzheim, welch letztere ihr Vieh auf einen Platz an der Straße von Rheinau treibt, den die von Obenheim als in ihrem Bann gelegen ansprechen, ein Augenschein gehalten worden ist, wobei die Gemeinde Boftzheim erklärt hat, der fragliche Platz, den sie immer unangefochten genutzt hätte, läge in ihrem Bann, der jenseits des Obenheimer Brückle bis an dieses Brückle oder Steg reiche, was von der Gegenseite bestritten wurde, nachdem beide Gemeinden ihre Rechte nicht eindeutig nachweisen konnten und ihre Urkunden nicht dabeihatten, ist festgesetzt worden, dass beide Gemeinden auf dem strittigen Platz Weiderechte haben sollen, das Holzfällen und Weiden Stunlen jedoch bis zur Klärung durch die Obrigkeit ausgesetzt werden soll.

U.: Friedrich Bock
Philipp Lawbrandt, Hoffwartischer Schaffner
Philipp Dietrich Böckle
Sebastian Müeg zu Bofftzheim
Franz Konrad von Sickingen
Or. Pap.
 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 462Archivalieneinheit
Straßburg, 1612 Dezember 7 
Nachdem seinerzeit der +Georg Böcklin von Böcklinsau testamentarisch sein Schloss oder Burg zu Wybolzheim, Knoblochspurg genannt, seinem Vetter Jakob hinterlassen hatte, wobei der jeweils älteste der Familie Böcklin Zugang haben sollte, dann das Schloss an die Brüder und Vettern Ludwig, Heinrich, Hans Konrad, Philipp Jakob und Wilhelm Böcklin gekommen war, welche in einem Vertrag von 1576 das Schloss als Stammhaus bestätigt hatten, welches von einer Linie an die andere übergehen könne und letztlich der +Philipp Jakob Böckle das Haus dem Philipp Böcklin, Gräflich Hanau-Lichtenbergischen Amtmann zu Willstätt vermacht hatte, unter Ernennung des Grafen Johann Reinhard zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg und Ochsenstein, als Testamentsvollstrecker, nachdem jedoch Wolf, Jakob, Hans Ludwig und Klaus Friedrich Böcklin sowie Eberhard von Kippenheim als Vormund der minderjährigen Söhne Wolf Friedrich und Hans Karl des +Hans Konrad Böcklin Bedenken gegen dieses Testament eingebracht hatten, ist folgendes festgesetzt worden:
Philipp Böcklin verzichtet auf sein Recht an dem Legat. Zwar erhält er das Schloss mit Zubehör und allen damit verbundenen Pflichten, jedoch soll er den obengenannten Verwandten für ihre Verzichtleistung 2400 fl., zu je 15 b gerechnet, in zwei Raten, die Hälfte auf kommende Weihnachten, den Rest auf Weihnachten 1613 entrichten.
Sollte der Mannesstamm Philipps erlöschen, so tritt der Mannesstamm seines Bruders Claus Friedrich in diese Rechte ein. Erlischt auch der Mannesstamm dieser Linie, so treten die Lehenserben in die Rechte ein, die jedoch den Eigentumserben dafür 1000 fl. zahlen müssen. Dies gilt auch für die Nachkommen des eventuellen Lehenerben.
Die Ehefrau des Philipp Böcklin, Eva Böcklerin geborene Häsin von Lauffen, hat, sollte sie ihren Mann überleben, auf Lebenszeit Wohnrecht in genanntem Schloss.
 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 463Archivalieneinheit
Straßburg, 1612 Dezember 7 
Nachdem seinerzeit der +Georg Böcklin von Böcklinsau testamentarisch sein Schloss oder Burg zu Wybolzheim, Knoblochspurg genannt, seinem Vetter Jakob hinterlassen hatte, wobei der jeweils älteste der Familie Böcklin Zugang haben sollte, dann das Schloss an die Brüder und Vettern Ludwig, Heinrich, Hans Konrad, Philipp Jakob und Wilhelm Böcklin gekommen war, welche in einem Vertrag von 1576 das Schloss als Stammhaus bestätigt hatten, welches von einer Linie an die andere übergehen könne und letztlich der +Philipp Jakob Böckle das Haus dem Philipp Böcklin, Gräflich Hanau-Lichtenbergischen Amtmann zu Willstätt vermacht hatte, unter Ernennung des Grafen Johann Reinhard zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg und Ochsenstein, als Testamentsvollstrecker, nachdem jedoch Wolf, Jakob, Hans Ludwig und Klaus Friedrich Böcklin sowie Eberhard von Kippenheim als Vormund der minderjährigen Söhne Wolf Friedrich und Hans Karl des +Hans Konrad Böcklin Bedenken gegen dieses Testament eingebracht hatten, ist folgendes festgesetzt worden:
Philipp Böcklin verzichtet auf sein Recht an dem Legat. Zwar erhält er das Schloss mit Zubehör und allen damit verbundenen Pflichten, jedoch soll er den obengenannten Verwandten für ihre Verzichtleistung 2400 fl., zu je 15 b gerechnet, in zwei Raten, die Hälfte auf kommende Weihnachten, den Rest auf Weihnachten 1613 entrichten.
Sollte der Mannesstamm Philipps erlöschen, so tritt der Mannesstamm seines Bruders Claus Friedrich in diese Rechte ein. Erlischt auch der Mannesstamm dieser Linie, so treten die Lehenserben in die Rechte ein, die jedoch den Eigentumserben dafür 1000 fl. zahlen müssen. Dies gilt auch für die Nachkommen des eventuellen Lehenerben.
Die Ehefrau des Philipp Böcklin, Eva Böcklerin geborene Häsin von Lauffen, hat, sollte sie ihren Mann überleben, auf Lebenszeit Wohnrecht in genanntem Schloss.
 
Pergament - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 464Archivalieneinheit
Straßburg, 1612 Dezember 7 
Nachdem seinerzeit der +Georg Böcklin von Böcklinsau testamentarisch sein Schloss oder Burg zu Wybolzheim, Knoblochspurg genannt, seinem Vetter Jakob hinterlassen hatte, wobei der jeweils älteste der Familie Böcklin Zugang haben sollte, dann das Schloss an die Brüder und Vettern Ludwig, Heinrich, Hans Konrad, Philipp Jakob und Wilhelm Böcklin gekommen war, welche in einem Vertrag von 1576 das Schloss als Stammhaus bestätigt hatten, welches von einer Linie an die andere übergehen könne und letztlich der +Philipp Jakob Böckle das Haus dem Philipp Böcklin, Gräflich Hanau-Lichtenbergischen Amtmann zu Willstätt vermacht hatte, unter Ernennung des Grafen Johann Reinhard zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg und Ochsenstein, als Testamentsvollstrecker, nachdem jedoch Wolf, Jakob, Hans Ludwig und Klaus Friedrich Böcklin sowie Eberhard von Kippenheim als Vormund der minderjährigen Söhne Wolf Friedrich und Hans Karl des +Hans Konrad Böcklin Bedenken gegen dieses Testament eingebracht hatten, ist folgendes festgesetzt worden:
Philipp Böcklin verzichtet auf sein Recht an dem Legat. Zwar erhält er das Schloss mit Zubehör und allen damit verbundenen Pflichten, jedoch soll er den obengenannten Verwandten für ihre Verzichtleistung 2400 fl., zu je 15 b gerechnet, in zwei Raten, die Hälfte auf kommende Weihnachten, den Rest auf Weihnachten 1613 entrichten.
Sollte der Mannesstamm Philipps erlöschen, so tritt der Mannesstamm seines Bruders Claus Friedrich in diese Rechte ein. Erlischt auch der Mannesstamm dieser Linie, so treten die Lehenserben in die Rechte ein, die jedoch den Eigentumserben dafür 1000 fl. zahlen müssen. Dies gilt auch für die Nachkommen des eventuellen Lehenerben.
Die Ehefrau des Philipp Böcklin, Eva Böcklerin geborene Häsin von Lauffen, hat, sollte sie ihren Mann überleben, auf Lebenszeit Wohnrecht in genanntem Schloss.
 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 464aArchivalieneinheit
Straßburg, 1612 Dezember 7 
Nachdem seinerzeit der +Georg Böcklin von Böcklinsau testamentarisch sein Schloss oder Burg zu Wybolzheim, Knoblochspurg genannt, seinem Vetter Jakob hinterlassen hatte, wobei der jeweils älteste der Familie Böcklin Zugang haben sollte, dann das Schloss an die Brüder und Vettern Ludwig, Heinrich, Hans Konrad, Philipp Jakob und Wilhelm Böcklin gekommen war, welche in einem Vertrag von 1576 das Schloss als Stammhaus bestätigt hatten, welches von einer Linie an die andere übergehen könne und letztlich der +Philipp Jakob Böckle das Haus dem Philipp Böcklin, Gräflich Hanau-Lichtenbergischen Amtmann zu Willstätt vermacht hatte, unter Ernennung des Grafen Johann Reinhard zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg und Ochsenstein, als Testamentsvollstrecker, nachdem jedoch Wolf, Jakob, Hans Ludwig und Klaus Friedrich Böcklin sowie Eberhard von Kippenheim als Vormund der minderjährigen Söhne Wolf Friedrich und Hans Karl des +Hans Konrad Böcklin Bedenken gegen dieses Testament eingebracht hatten, ist folgendes festgesetzt worden:
Philipp Böcklin verzichtet auf sein Recht an dem Legat. Zwar erhält er das Schloss mit Zubehör und allen damit verbundenen Pflichten, jedoch soll er den obengenannten Verwandten für ihre Verzichtleistung 2400 fl., zu je 15 b gerechnet, in zwei Raten, die Hälfte auf kommende Weihnachten, den Rest auf Weihnachten 1613 entrichten.
Sollte der Mannesstamm Philipps erlöschen, so tritt der Mannesstamm seines Bruders Claus Friedrich in diese Rechte ein. Erlischt auch der Mannesstamm dieser Linie, so treten die Lehenserben in die Rechte ein, die jedoch den Eigentumserben dafür 1000 fl. zahlen müssen. Dies gilt auch für die Nachkommen des eventuellen Lehenerben.
Die Ehefrau des Philipp Böcklin, Eva Böcklerin geborene Häsin von Lauffen, hat, sollte sie ihren Mann überleben, auf Lebenszeit Wohnrecht in genanntem Schloss.
 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 465Archivalieneinheit
1612 Dezember 7 (1612, Dezember 7) 
Nachdem seinerzeit der +Georg Böcklin von Böcklinsau testamentarisch sein Schloss oder Burg zu Wybolzheim, Knoblochspurg genannt, seinem Vetter Jakob hinterlassen hatte, wobei der jeweils älteste der Familie Böcklin Zugang haben sollte, dann das Schloss an die Brüder und Vettern Ludwig, Heinrich, Hans Konrad, Philipp Jakob und Wilhelm Böcklin gekommen war, welche in einem Vertrag von 1576 das Schloss als Stammhaus bestätigt hatten, welches von einer Linie an die andere übergehen könne und letztlich der +Philipp Jakob Böckle das Haus dem Philipp Böcklin, Gräflich Hanau-Lichtenbergischen Amtmann zu Willstätt vermacht hatte, unter Ernennung des Grafen Johann Reinhard zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg und Ochsenstein, als Testamentsvollstrecker, nachdem jedoch Wolf, Jakob, Hans Ludwig und Klaus Friedrich Böcklin sowie Eberhard von Kippenheim als Vormund der minderjährigen Söhne Wolf Friedrich und Hans Karl des +Hans Konrad Böcklin Bedenken gegen dieses Testament eingebracht hatten, ist folgendes festgesetzt worden:
Philipp Böcklin verzichtet auf sein Recht an dem Legat. Zwar erhält er das Schloss mit Zubehör und allen damit verbundenen Pflichten, jedoch soll er den obengenannten Verwandten für ihre Verzichtleistung 2400 fl., zu je 15 b gerechnet, in zwei Raten, die Hälfte auf kommende Weihnachten, den Rest auf Weihnachten 1613 entrichten.
Sollte der Mannesstamm Philipps erlöschen, so tritt der Mannesstamm seines Bruders Claus Friedrich in diese Rechte ein. Erlischt auch der Mannesstamm dieser Linie, so treten die Lehenserben in die Rechte ein, die jedoch den Eigentumserben dafür 1000 fl. zahlen müssen. Dies gilt auch für die Nachkommen des eventuellen Lehenerben.
Die Ehefrau des Philipp Böcklin, Eva Böcklerin geborene Häsin von Lauffen, hat, sollte sie ihren Mann überleben, auf Lebenszeit Wohnrecht in genanntem Schloss.
 
Papier - Abschrift 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 466Archivalieneinheit
Durlach, Karlsburg, 1613 Januar 4 
Georg Friedrich, Markgraf zu Baden und Hachberg, Landgraf zu Sausenberg, Herr zu Rötteln und Badenweiler, belehnt, nach Absterben des Philipp Jakob Böcklin von Böcklinsau, Wolf Böcklin von Böcklinsau, als den nunmehr Ältesten der Familie, für sich selbst und als Lehenträger der Söhne des +Ludwig Böcklin, Philipp und Claus Friedrich, sowie der Söhne des +Hans Konrad Böcklin, Jakob, Hans Ludwig, Wolf Friedrich und Hans Karl, mit den markgräflichen Lehen zu Allmannsweier und Wittenweier, Mannlehen, ablösig mit 300 rheinischen Gulden.

S: der Aussteller (m. U.)
Or. Perg. S. (lt. Umschrift von 1592)
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Friedrich, Markgraf 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 467Archivalieneinheit
Straßburg, 1613 Januar 6 
Adam Zorn, Stettmeister (zu Straßburg) und Philipp von Weitersheim, Amtmann zu Hatten, namens ihrer Ehefrauen einerseits, Philipp Böckle von Böcklinsau, Amtmann zu Willstätt, als Inhaber des Hauses zu Wiboltzheim, Knobelsperg genannt, andererseits,
vertragen sich nach Ableben des Philipp Jakob Böckle von Böcklinsau wegen der Baukosten, von den Erben zu 3000 fl. angeschlagen, dahin, dass Philipp Böckle oder seine Erben den genannten Vettern und Schwägern 2070 fl., zu 15 b gerechnet, entrichten sollen, nämlich auf künftige Weihnachten einen Zinsbrief über 400 fl., auf Johannismeß 1613 600 fl., auf Johann Bapt. 1614 500 fl. und auf Johann Bapt. 1615 die restlichen 570 fl., wofür die Schwäger ihm die beiden Tresorkensterlin mit Zubehör in den beiden untersten Stuben des Hauses sowie die Schlaguhr und Brodt Rieß herausgeben und ihm die Lehengerechtigkeit der auf dem Mittelgereut gelegenen Matten überlassen sollen, wofür er ihnen aber jährlich 8 £ 10 ß und dem Stift und Schaffner zu Eschau 3 £ 10 ß Zins bezahlen soll, ebenso soll er 5 V Weizen, womit die Gartengüter angesät worden sind, ersetzen. Außerdem haben die Erben zugesagt, Philipp die hinter dem Walt gelegenen 1½ Tagenmatten 9 Jahre lang gegen jährlich 3 £ nutzen zu lassen.

(S. und U.: die Aussteller)
Kop. Pap. begl. am 20. September 1761
 
Papier - Abschrift 
Aussteller: Adam Zorn, Straßburg 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 468Archivalieneinheit
1613 März 3 
Relation des Johann Friedrich Gulden, öffentlichen Notars und Bürgers zu Straßburg, als Gewalthabers des Junkers Wolf Böcklin von Böcklinsau, über die Belehnung mit den markgräflich-Badischen Lehen.
Markgraf Georg Friedrich zu Baden und Hochberg, Landgraf zu Sausenberg, Herr zu Rötteln und Badenweiler, hatte Junker Wolf auf den 4. Januar nach Karlsburg zum Lehenempfang geladen. Der Aussteller erschien daraufhin am bestimmten Tag in der Fürstlichen Kanzlei in Durlach, übergab seine Vollmacht und erhielt Lehenbrief und -revers, den er mit dem Sekretär Manner kollationieren wollte. Nachdem jedoch inzwischen einige der Begünstigten, Hans Friedrich Böcklin, Bruder des Wolf, sowie die Brüder Hans Konrad und Heinrich, Söhne des +Hans Konrad Böcklin, verstorben waren, wurde die Belehnung zwecks Neufassung der Briefe verschoben. Auf Anfrage, warum seinerzeit die Lehenrequisition unterlassen worden sei, reichte Junker Wolf innerhalb Monatsfrist seinen schriftlichen Bericht ein und wurde darauf auf den 2. März erneut zum Empfang bestellt. Der Bevollmächtigte wurde auf den 3. März verwiesen, wo ihm in der Ratstube morgens zwischen 7 und 8 Uhr vom Kanzler Johann Peter Breitenacker eröffnet wurde, dass man diesmal die Sache hinnehmen und Junker Wolf belehnen wolle. Sollte sich Ähnliches wieder ereignen, würde man sich den Umständen entsprechend verhalten. Daraufhin habe der Aussteller den üblichen Eid abgelegt.

U.: der Aussteller
Or. Pap.
 
Papier - Ausfertigung 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 469Archivalieneinheit
Rottweil, 1613 April 13 (1613, April 13 (Zinstag nach Quasimodogeniti)) 
Johann Felix Freiherr von Spaur und Valor, Erbschenk der fürstlichen Grafschaft Tirol, sowie Erbhofrichter und Statthalter des kaiserlichen Hofgerichtes zu Rottweil, teilt Schultheiß, Gericht und ganzer Gemeinde zu Bischen (Bischheim) bei Schiltigheim mit, dass Hans Braun und Andres Jerg von Bischen auf Klage des Johann Seipel, Schaffners zu Straßburg, ebenso wie Paul Landtgraff der Metzger auf Klage des Leonhard Blanckensteiner von Straßburg Jahr und Tag in der Acht gewesen und sich nicht hatten absolvieren lassen sondern im Ungehorsam darin verharren, und gebieten ihnen, dieselben in ihrem Zwing und Bann nicht zu hausen, zu herbergen etc. Auch ein Privileg, Ächter zu hausen würde in diesem Falle nicht gelten.

S.: Hofgericht Rottweil
Or. Perg. S. rückwärtig aufgedrückt
Lt. Dorsalvermerk am 29. Mai durch den Hofgerichtsboten Paul Schuffart übergeben
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Felix Freiherr von Spaur und Valor 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 470Archivalieneinheit
1613 Juli 4 (1613, Juli 4 (Ulrici)) 
Johann Reinhard, Graf zu Hanau und Zweibrücken, Herr zu Lichtenberg und Ochsenstein, Erbmarschall und Obervogt zu Straßburg, erlaubt seinen Untertanen zu Willstätt, Schultheiß, Gericht und ganzer Gemeinde, 2000 fl., zu 15 b gerechnet, aufzunehmen und zu verzinsen und dafür Allmend, Bann, Wasser und Waid und ihre eigenen Güter einzusetzen.

S.: der Aussteller (m. U.)
Or. Perg. besch. S. ab
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Reinhard, Graf zu Hanau und Zweibrücken 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 471Archivalieneinheit
Zabern, 1613 August 14 
Schultheiß und Rat der Stadt Zabern beurkunden, dass der +Blasius von Fegersheim, Rat und Statthalter-Amtsverweser des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Bischofs zu Straßburg, ihrem Kollegiatstift ULF testamentarisch 400 fl. vermacht hatte, wovon Propst, Dekan und Kapitel 100 fl. beliebig verwenden, dafür aber jährlich in der Stiftskirche den Jahrtag des Stifters mit Vigil, Seelämtern usw. begehen und 300 fl. zu 15 fl. jährlichen Zinses anlegen sollten. Davon sollten 14 fl. unter die Armen verteilt werden, in den restlichen Gulden Unterschultheiß und Spitalpfleger als Verwalter des Legates sich teilen. Dieses Kapital war dem Stift ebenfalls angeboten, jedoch wegen erschwerter Anlagemöglichkeiten abgelehnt worden.
Nachdem nun auch die Witwe des Verstorbenen, Dorothea von Fegersheim geb. Häsin von Lauffen der Stadt die 300 fl. in einem auf die Stadt lautenden Zinsbrief angeboten hat, wobei der Zins auf Mariae Himmelfahrt zu entrichten wäre, die Stadt sich aber nicht weiter verschulden wollte, haben sie endlich die Summe gedrittelt und zu je 100 fl. bei Peter Schaden Erben, Jakob Jäckhlins Erben und ihrem Mitratsfreund Herrn Niklaus Lang angelegt. Sie quittieren nunmehr die Witwe über diese 300 fl., die sie zuhanden ihres Oberlohnherren Hans Adolf Stotluß empfangen haben und versprechen jährliche Zinszahlung auf Mariae Himmelfahrt, erstmals 1614 zu leisten, wofür die ihren Besitz und ihre Einkünfte einsetzen.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Schultheiß und Rat der Stadt Zabern 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 472Archivalieneinheit
Saarbrücken, 1614 März 1 (1614, März 1 (Dienstag)) 
Ludwig, Graf zu Nassau und Saarbrücken und zu Saarwerden, Herr zu Lahr, Wiesbaden und Itzstein, belehnt, als derzeit ältester Herr zu Lahr und Mahlberg, seinen lieben Getreuen Hans Philipp Böcklin von Böcklinsau, für sich selbst und als Lehenträger des Wolf Böcklin, Sohn des +Heinrich Böcklin, der Brüder Philipp und Claus Friedrich, Söhne des +Ludwig Böcklin, der Söhne Hans Ludwig, Wolf Friedrich und Hans Carl des +Hans Konrad Böcklin und der Söhne Philipp Dietrich, Balthasar und Hans Ludwig des +Hans Ludwig Böcklin mit dem vierten Teil an den Dörfern Kehl, Ittigheim, Irckheim und Suntheim mit allem Zubehör und beurkundet, dass der bevollmächtigte Gewalthaber des Belehnten, der eingeschriebene Notar Johann Friedrich Gulden, den üblichen Leheneid abgelegt hat.

Or. Perg. S.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ludwig, Graf zu Nassau und Saarbrücke 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 473Archivalieneinheit
Saarbrücken, 1614 März 1 
Ludwig, Graf zu Nassau und Saarbrücken und zu Saarwerden, Herr zu Lahr, Wiesbaden und Itzstein, belehnt, als derzeit ältester Herr zu Lahr, seinen lieben Getreuen Hans Philipp Böcklin von Böcklinsau, für sich selbst und als Lehenträger des Wolf, Sohn des +Heinrich Böcklin, der Brüder Philipp und Claus Friedrich, Söhne des +Ludwig Böcklin, der Söhne Hans Ludwig, Wolf Friedrich und Hans Carl des +Hans Konrad Böcklin und der Söhne Philipp Dietrich, Balthasar und Hans Ludwig des +Hans Ludwig Böcklin,
mit den 50 fl. rh. Manngeldes, auf Lichtmess ab der Herrschaft Lahr zu entrichten.

Or. Perg. S.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ludwig, Graf zu Nassau und Saarbrücke 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 474Archivalieneinheit
Eschau, 1614 Juni 19 
Johann von Weiß und Johann Eberhard Guntz, des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Bischofs zu Straßburg und Passau, zur Visitation von dessen Stiftsämtern verordnete Räte und Kommissarien, erlauben dem Philipp Böckle von Böcklinsau, der eine Matte, das mittel Gerieth genannt, dem Stift Eschau gehörig, auf 18 Jahre gegen jährlich 3 £ 10 ß Zins zu Lehen erhalten und bisher 10 Jahre lang genutzt hatte, obwohl die Matte mehr ertragen könnte, dieselbe noch weitere 9 Jahre zu nutzen, jedoch gegen jährlich 5 £ 10 ß auf Martini, nach welcher Zeit er die Matte dem Stift wieder abtreten soll.

Or. Pap. 2 U.
 
Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Johann von Weiß und Johann Eberhard Guntz 
Details ...
Symbol - Lesezeichen setzenBestellsymbol
U 101/2 Nr. 475Archivalieneinheit
1614 November 30 (1614, November 30 (=St. Andreas Tag)) 
Ulrich Geyder, Bürger zu Rust, der dem Balthasar Böcklin 15 £ Straßburger Pfg geliehen hat, verspricht, diese mit jährlich 15 ß Pfg auf den Andreastag und erstmals 1615 verzinsen zu wollen und setzt als Unterpfand
1 Bletz Matten in der Bläuwel Matten, streckt mit dem oberen Ort auf des Junkers Wasser, mit dem unteren Ort auf des Dorfs Allmend, einerseits neben Schultheiß Hans Mezger, andererseits neben Sebastian Geyder gelegen, zinst jährlich auf Martini 5 ß, sonst eigen und unbelastet, und
½ Acker im obern Veldt in der Stohrende, streckt mit dem obern Ort gegen der Sonnen Aufgang, mit dem unteren gegen Untergang, einerseits neben Lorenz Schwarz, andererseits neben Brosi Schwarz gelegen, zinst dem Dorf Rust jährlich 5 Pfg, sonst eigen,
alles von einem ehrsamen Gericht als ausreichendes Unterpfand anerkannt.
 
3 Bl. - Papier - Ausfertigung 
Details ...