Das Hofgericht zu Baden entscheidet zwischen Hans Trutmann und Erhard Wild von Bilfingen einerseits und Teng Mönch und Adrian Funk von Elmendingen andererseits im Streit um das Eigentum an einem Wiesenstück zu Wilferdingen, das zum Hof (Kleinheinzen Hof) des Klosters Frauenalb in Bilfingen gehört. Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Untergerichts zu Bilfingen, wonach die beiden Bilfinger den beiden Elmendingern von dem Wiesenstück 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer reichen sollen, unbeschadet des Eigentumsrechts des Klosters als Lehnsherr des Hofs. |