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69 von Gemmingen-Gemmingen U 90Archivalieneinheit
Sinsheim, 1589 November 11 (11. November 1589) 
Anna Magdalena von Venningen geb. von Gemmingen, Ehefrau des speyrischen Hofmeisters und Rats Georg Christoph von Venningen, die Jungfrauen Maria, Anna Elisabeth, Agathe, Maria Jakobäa und Katharina von Gemmingen, Töchter des ¿Dietrich von und zu Gemmingen und seiner Ehefrau ¿Anna von Neipperg, sowie Johann, Wolf Dietrich, Eberhard und Philipp Ludwig von Gemmingen, Brüder, sowie Pleickard von Gemmingen, Jörg Wilhelm von Neipperg und Hans Jakob von Gemmingen als Vormünder der noch minderjährigen Ludwig und Christoph von Gemmingen teilen den Nachlaß ihrer Geschwister ¿Hans Pleickard, ¿Hans Friedrich und ¿Rosina von Gemmingen. Generell bleibt es bei der anläßlich der brüderlichen Teilung beschlossenen Abfindung der Schwestern mit [jeweils] 800 Gulden zur Hochzeit. Aus der Hinterlassenschaft Rosina von Gemmingens erhalten die noch unvermählten Schwestern bei ihrer Heirat zusätzlich je 130 Gulden 5 Batzen. Aus dem Nachlaß der Brüder Hans Pleickard und Hans Friedrich erhalten die Schwestern bei ihrer Verheiratung jeweils 200 Gulden in Silbermünzen, jedoch haben sie, falls künftig einer der derzeit lebenden Brüder stirbt, keine weiteren Ansprüche auf deren Hinterlassenschaft. 
Ausfertigung 
Aussteller: Geschwister von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 91Archivalieneinheit
1590 Januar 2 (23. Dezember 1589 [st. v.]) 
Lorenz Schefer, Bürger und Einwohner zu Gemmingen im Kraichgau, und seine Ehefrau Dorothea bekunden, daß sie dem Hieronymus Franck, Prediger, Kirchendiener und Verwalter der gemeinen Präsenz zu Gemmingen, um ein Kapital von 14 Gulden Landeswährung einen jährlich zu Weihnachten fälligen Zins in Höhe von 10 ½ Batzen auf näher bezeichneten Gütern, deren Bonität durch Schultheiß und Richter zu Gemmingen bestätigt wurde, verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme. Die Wiederlösung des Zinses zum gleichen Preis bleibt vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Lorenz Schefer und seine Ehefrau Dorothea zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 92Archivalieneinheit
Stuttgart, 1591 Juni 7 (28. Mai 1591 [st. v.]) 
Herzog Ludwig zu Württemberg bekundet, daß er dem Wolf Dietrich von Gemmingen erlaubt hat, auf sein Lehen ¿ "daß under schloß zue Gemmingen, uff der wüsen genannt, sambt dem hof füruber" und dem zugehörigen Garten, entsprechend der mit seinen Brüdern vorgenommenen Teilung ¿ 2000 Gulden Kapital zu einer jährlichen Gült von 100 Gulden aufzunehmen. Das Kapital darf nur "zu volnfüehrung aines angefengten baws an obberüertem seinem lehen und besßerung desselben" verwendet werden und ist innerhalb der nächsten sechs Jahre wieder abzulösen; in jedem Fall muß innerhalb der gesetzten Frist das Lehen wieder entlastet werden. 
Ausfertigung 
Aussteller: Herzog Ludwig von Württemberg 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen A 183 Verweisung}Archivalieneinheit
1592 August 13 ((13. August) 1592) 
Durch Hans Christoph von Degenfeld nach Gemmingen übermitteltes Verhörprotokoll und Geständnis des zu Neuhaus verhafteten Konrad Schmid von Bauerbach über die von ihm gemeinsam mit einem vormals als Hirte in Neckarelz beschäftigten und nun zu Guttenberg gefangengesetzten Jörg sowie mit Jörg von Lichtenau, Jörg von Gruppenbach und Löffel Jerg begangenen Diebstähle in Eichelberg, Rohrbach, Meckesheim, Ittlingen, Epfenbach, Obergimpern, Sinsheim, Elsenz und Dühren. Schmid war bereits in Landshausen und Odenheim in Haft. Die Diebe Schinder Jerglin und Seicher sind in Untereisesheim ausgebrochen. 
Entwurf 
Aussteller: Hans Christoph von Degenfeld 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 93Archivalieneinheit
Stuttgart, 1593 April 28 (18. April 1593 [st. v.]) 
Herzog Ludwig zu Württemberg bekundet, daß er zwischen Johann, Wolf Dietrich und Eberhard, Brüdern von und zu Gemmingen, und deren minderjährigem Bruder Ludwig, vertreten durch die Vormünder Pleickard von Gemmingen zu Fürfeld, den bereits genannten Johann von und zu Gemmingen, Hans Jakob von Gemmingen zu Mühlhausen an der Würm und Georg Wilhelm von Neipperg zu Adelshofen (Odelßhoven), einerseits sowie deren Untertanen, Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Gemmingen, andererseits den seit etlichen Jahren währenden Streit über die Abgabe des dritten Pfennigs in Erbfällen nach mehrmaliger Anhörung beider Parteien als "aigenthumbsherr" durch seinen Landhofmeister wie folgt hat vergleichen lassen: Bei künftigen Teilungen ererbter Häuser oder Scheunen zu Gemmingen ist der dritte Pfennig nicht zu entrichten, wenn unter den Erben kein "ußgeseßner" ist, sondern alle "zumahl ingeseßene und gemmingische underthonen" sind. Wird ein Anwesen verkauft, ist der Verkäufer verpflichtet, den dritten Teil des Erlöses an die Herrschaft zu entrichten. Sind unter den Erben Ausgesessene, müssen diese nach erfolgter Teilung von ihrem Anteil den dritten Pfennig geben. Haben die Ausgesessenen in Gemmingen wohnhafte Kinder oder Enkel, werden diese wie Eingesessene behandelt; sonstige ausgesessene Verwandte geben den dritten Pfennig "dergestalt [...], daß namlich an dem angellt wie auch järlichen zylen die vogtsjunckhern sich an dem dritten theyl jedesmals biß zu endtlicher völliger betzalung contentieren und benüegen lassen sollen". Bei sonstigen Verkäufen bleibt es hinsichtlich des dritten Pfennigs bei dem, was das Lagerbuch bestimmt. Dieser Vertrag wird doppelt ausgefertigt. 
Ausfertigung 
Aussteller: Herzog Ludwig von Württemberg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 94Archivalieneinheit
1595 Dezember 6 (26. November 1595 [st. v.]) 
Konrad Embert, Bürger und Einwohner zu Gemmingen im Kraichgau, und seine Ehefrau Christina bekunden, daß sie an Johann Steinlin, Johann Küchinbrot und Andreas Huttenloch, Prediger, Pfarrer und Schulmeister sowie Verwalter der gemeinen Präsenz zu Gemmingen, um 10 Gulden Landeswährung Kapital ½ Gulden jährlich zu St. Katharina (25. November) fälligen Zinses auf näher bezeichneten Gütern verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme. Die Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Embert und seine Ehefrau Christina zu Gemmingen 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen A 184 Verweisung}Archivalieneinheit
1596 Oktober 15 (5. Oktober [15]96 [st. v.]) 
Schultheiß, Anwalt, Bürgermeister und Gericht zu Massenbachhausen bekunden, daß vor ihnen sub dato "in verbanntem gericht" Barbara Bürklin, Tochter ihres ehemaligen Miteinwohners ¿Konrad Bürkel, die "einer strittigen ehe halben wider Jörgen Zieglern, bürgern und metzgern zu Gemmingen, iren gewesenen maister", vor den Brüdern Johann Eberhard und Ludwig von und zu Gemmingen sowie deren hierzu deputierten Eherichtern in Rechtfertigung steht, um Vernehmung des Zeugen Jakob Bürkel, Weingärtners und Bruders der Klägerin, gebeten hat und protokollieren dessen Aussagen ad generalia (in zwölf Punkten zur Person und zur Zeugenschaft) und ad articulos positionales (in fünf Punkten zur Sache). 
Abschrift 
Aussteller: Gericht zu Massenbachhausen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 95Archivalieneinheit
Stuttgart, 1598 Juli 21 (11. Juli 1598 [st. v.]) 
Herzog Friedrich zu Württemberg bekundet, daß er, nachdem Schultheiß, Heimbürgen, Gericht und ganze Gemeinde des Markts zu Gemmingen sich 1594 über neue Lasten, die ihnen von ihren Vogtsjunkern, den Brüdern Johann, Wolf Dietrich, Eberhard und Ludwig von Gemmingen, entgegen altem Herkommen auferlegt wurden, bei ihm geklagt haben, beide Parteien wie folgt hat vertragen lassen. Beim ersten, im November 1594 in die herzogliche Kanzlei angesetzten Verhör, das "damalen eingerissener sterbender leuff wegen" nach Backnang vertagt werden mußte, verlangten die Brüder von Gemmingen, weil es sich bei ihrem Widerpart sowohl um Lehns- als auch um Eigentumsuntertanen handle, daß für beide Gruppen getrennt verhandelt werden solle; da die Vertreter der Gemeinde sich darauf nicht einlassen wollten, weil "die lehens- und aigenthumbsunterthanen, so viel diesen stritt betreffe, ein corpus" seien, ging man seinerzeit unverrichteter Dinge auseinander. Weil aber der Streit und die Beschwerden fortdauerten, lud der Aussteller im November 1595 und im September 1597 neuerlich zu Verhandlungen in seine Kanzlei; dazu erschienen Johann von und zu Gemmingen für sich selbst und als Bevollmächtigter seiner Brüder sowie Hans Philipp Greckh von Kochendorf, Bernolph von Gemmingen und Johann Gebhard von Zylnhardt (Zilnhardt), als Vormünder der Söhne des zwischenzeitlich verstorbenen ¿Wolf Dietrich von Gemmingen. Diesmal war die Gemeinde nur durch Lehnsuntertanen vertreten, gab aber der Erwartung Ausdruck, daß die zu treffenden Regelungen dann auch für die Eigenuntertanen gelten würden. Nachdem die Parteien 1595 nur auf Hintersichbringen verhandelt hatten, konnten Landhofmeister, Kanzler, Räte und Getreue des Ausstellers 1597 schließlich diesen Vergleich herbeiführen: 1) Von allem Wein und Most soll im Herbst unter der Kelter künftig immer vorrangig der Zehnt (das ist der zehend theil) abgeführt werden; sonstige Schuldigkeiten wie Boden-, Zins-, Bann- oder Kelterwein sind nachrangig zu behandeln. Hinsichtlich des Kelterweins wird die Herrschaft sich fortan statt des zwanzigsten Teils mit dem dreißigsten Teil begnügen und darüber hinaus nichts fordern. Im übrigen bleibt es bei dem, was im Lagerbuch nachzulesen ist. 2) Der Fronvertrag von 1567 soll weiterhin gelten und von der Herrschaft nicht "auf die leere behaussungen [...] extendirt werden". Die Untertanen sollen "sich auch demselben gemäß erzaigen, sonderlich aber in vertheilung der erbfäll ihren vogtsjunckhern zu nachtheil sich des darunter zu viel gesuchten vortheils meßen und enthalten". 3) Die "von gemeins fleckhen oder marckhts wegen aufgewandten uncosten" sollen auch künftig aus "selbigem fleckhens seckhel" bezahlt werden dürfen, jedoch wird den Untertanen "alle übermaaß und ohnnöthiges zöhren durch die junckhern nicht gestattet", vielmehr soll über alle Einnahmen und Ausgaben ordentlich und detailliert Rechnung geführt werden, unter Angabe, "wie, wo und wann, auch warum ein jedes eingenommen und widerum ußgeben worden". Diese Rechnung wird von der Herrschaft abgehört und gegebenenfalls gerügt. 4) Damit die Untertanen sich nicht über Unkenntnis des Lagerbuchs beschweren können, hat die Herrschaft sich erboten, dieses nach Abschluß des Vertrags, der doppelt ausgefertigt wird, vor versammelter Gemeinde publizieren zu lassen. 
Ausfertigung 
Aussteller: Herzog Friedrich von Württemberg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 96Archivalieneinheit
1599 Dezember 4 (24. November 1599 [st. v.]) 
Jakob Schmid von Gemmingen bekundet, daß er, nachdem er wegen seines im einzelnen geschilderten unsittlichen, verschwenderischen und gewalttätigen Lebenswandels sowie Mißachtung mehrfacher Verwarnungen von der Obrigkeit zu Gemmingen ¿ den Brüdern Eberhard und Ludwig von und zu Gemmingen und den Kindern ihrer Brüder ¿Johann und ¿Wolf Dietrich von Gemmingen ¿ ins Gefängnis geworfen und mit einer Geldstrafe belegt worden ist, Urfehde geleistet hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Schmid zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 97Archivalieneinheit
Speyer, 1602 Juni 14 (4. bzw. 14. Juni 1602) 
Der Notar Adam Hertzog von Strehla aus Meißen, fürstlich speyrischer geistlicher Gerichtsprokurator, bekundet, daß vor ihm und Zeugen in seiner Behausung "zum grossen Heusell" in St. Johanns-Gasse zu Speyer Walpurg Weberin von Mosbach versichert hat, Hans Kappelra, Einwohner zu Gemmingen, bei dem sie vor ungefähr zwei Jahren als Magd gedient hat und dem sie nun "ohne gefehr" auf dem Speyrer Markt begegnet ist, sei nicht der Vater ihres unehelichen Kindes und habe ihr "nichts unehrlichs [...] zugemuthet, wisse auch keinen theter in der weldt anzuge-ben dann Kappelra, gewesenen knecht, so Hans geheissen und sich von Heydelberg beruffen". 
Ausfertigung 
Aussteller: Adam Hertzog von Strehla, Notar 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 98Archivalieneinheit
1602 August 14 (4. August 1602 [st. v.]) 
Hans Kappelrein bekundet, daß er, nachdem er wegen des an seiner Ehefrau Katharina Stösßer wiederholt begangenen Ehebruchs ¿ unter anderem mit Walburga Weber, Geschwisterkind seiner Ehefrau, die er hernach zu einer notariellen Falschaussage veranlaßt hat ¿ und Mißhandlung seiner Familie von der Obrigkeit zu Gemmingen ¿ den Brüdern Eberhard und Ludwig von und zu Gemmingen und den minderjährigen Kindern ihrer Brüder ¿Johann und ¿Wolf Dietrich von Gemmingen, vertreten durch die Vormünder Bernolph von Gemmingen zu Bürg, Hans Philipp und Wolf Konrad Greckh von und zu Kochendorf und Johann Gebhardt von Zylnhardt ¿ im Gefängnis war, zu vier Jahren Kriegsdienst gegen die Türken in Ungarn und zur Haltung eines der Obrigkeit gehörigen Hundes verurteilt worden ist, Urfehde geleistet hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans Kappelrein 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 99Archivalieneinheit
1603 Januar 5 (26. Dezember 1602 [st. v.]) 
Hans Conradt, Bürger zu Ittlingen (Vttlingen) und flersheimischer Keller zu Grombach (Grumbach), und seine Ehefrau Margarethe bekunden, daß sie mit Zustimmung ihres Junkers Christoph von Gemmingen zu Guttenberg an Hans Dihrr und Elias Carli, Bürger und Einwohner zu Ittlingen sowie von wegen der Christoph und Ludwig von Gemmingen zu Guttenberg und Gemmingen, als Lehns- und Eigentumserben ihres Bruders ¿Philipp Ludwig von Gemmingen zu Guttenberg, Verweser, Pfleger und Ausspender des von Philipp Ludwig gestifteten immerwährenden Almosens, für ein Kapital von 40 Gulden Landes- und Pfennigwährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 17 ½ Schilling Pfennige) einen jährlich zu Weihnachten fälligen Zins von 2 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen näher bezeichnete Güter, deren Bonität durch Schultheiß und Richter zu Ittlingen bestätigt wurde, zu Unterpfand. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans Conradt und seine Ehefrau Margarethe zu Itlingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 100Archivalieneinheit
1604 September 3 (uff Bartholomei 1604 [st. v.]) 
Endris Schmid, Bürger zu Gemmingen, bekundet, daß er mit obrigkeitlichem Konsens an Gabriel Sauter, Prediger und Verwalter der Präsenz zu Gemmingen, für ein Kapital von 20 Gulden Landes- oder Pfennigwährung, das zuvor von Peter Stösßer und Martin Ziegler verzinst wurde, einen jährlich zu Bartholomäi ((24. August) fälligen Zins von 1 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt näher bezeichnete Güter, deren Bonität durch Schultheiß und Richter zu Gemmingen bestätigt wurde, zu Unterpfand. Die Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Endris Schmid zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 101Archivalieneinheit
Durlach, Karlsburg, 1604 September 30 (20. September 1604 [st. v.]) 
Markgraf Georg Friedrich zu Baden bestätigt als Lehnsherr den zwischen Hans Ulrich von Sürgenstein (Sirgenstein), Marx Kaspar von Neuhausen, Wilhelm von Neuneck und Erasmus von Erlach, als Vormündern von Karl, Dietrich, Bernhard und Hans Konrad, Söhnen des ¿Wolf Dietrich von Gemmingen, einerseits und Ludwig von und zu Gemmingen und Guttenberg namens seiner Ehefrau Rosina, der einzigen Tochter des ¿Hans Pleickard von Gemmingen zu Steinegg (Steineckh) aus der gemmingischen Linie zu Tiefenbronn, andererseits von adligen Schiedsleuten am 4./14. Januar 1604 in der Stadt Durlach herbeigeführten Vergleich wegen der von ¿Hans Pleickard von Gemmingen hinterlassenen badischen Lehen Steinegg, Hamberg (Hamburg), Schellbronn (Scheltpronn), Hohenwart und Neuhausen. 
Ausfertigung 
Aussteller: Markgraf Georg Friedrich von Baden 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 102Archivalieneinheit
1605 März 13 (3. März 1605 [st. v.]) 
Polin Bastlin, Bürger und Müller zu Gemmingen auf der Aychmülin, und seine Ehefrau Helena bekunden, daß sie, nachdem Helena ein Drittel der Mühle von ihren Eltern ererbt und beide Eheleute die übrigen zwei Drittel käuflich erworben haben, die Herrschaft dabei aber auf das in Gemmingen übliche Recht des dritten Pfennigs verzichtet hat, sich verpflichtet haben, von der Herrschaft auf ewige Zeiten kein kostenloses Bauholz für ihre Mühle zu fordern. Hingegen hat die Herrschaft sich bereit erklärt, gegen einen jährlich zu Martini (11. November) fälligen Zins von 17 Maltern Korn auch künftig das für das Mühlwerk ¿ Räder, Kämme, Schaufel etc. ¿ benötigte Bauholz zu liefern. 
Ausfertigung 
Aussteller: Polin Bastlin zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 103Archivalieneinheit
1606 November 21 (1606 Martini [st. v.]) 
Konrad Bennder, Bürger zu Gemmingen, bekundet, daß er mit obrigkeitlichem Konsens an Gabriel Sauter, Prediger und Verwalter der Präsenz zu Gemmingen, für ein Kapital von 20 Gulden Landes- oder Pfennigwährung, das zuvor von ¿Konrad Johens, Bürgers zu Eppingen, Witwe verzinst wurde, einen jährlich zu Martini (11. November) fälligen Zins von 1 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt näher bezeichnete Güter, deren Bonität durch Schultheiß und Richter zu Gemmingen bestätigt wurde, zu Unterpfand. 
Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Bennder zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 104Archivalieneinheit
1608 April 6 (ostern 1608 [st. v.]) 
Anna, Ehefrau des gewesenen Gemminger Bürgers Hans Kappelrein, bekundet, daß sie mit obrigkeitlichem Konsens an Hans [..., ...] Präsenzverwalter zu Gemmingen, für ein Kapital von 25 Gulden Landes- oder Pfennigwährung, das zuvor von Jörg Mayer verzinst wurde, einen jährlich zu Ostern fälligen Zins von 1 Gulden 1 Ort verkauft hat. Die Verkäuferin quittiert über die Kaufsumme und setzt näher bezeichnete Güter, deren Bonität durch Schultheiß und Richter zu Gemmingen bestätigt wurde, zu Unterpfand. Die Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Anna, Ehefrau des Hans Kappelrein 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 105Archivalieneinheit
Stuttgart, 1613 Juli 24 (Mittwoch, 14. Juli 1613 [st. v.]) 
Herzog Johann Friedrich zu Württemberg bekundet, daß er dem Wolf Endris von und zu Gemmingen für diesen selbst und als Bevollmächtigten für seinen Bruder [!] Philipp Ott, Dietrich, Philipp Dietrich und Hans Wolf von und zu Gemmingen, desgleichen namens der Vormundschaft über seine minderjährigen Vettern Wolf Dietrich, ¿Wolf Dietrich von Gemmingens Sohn, Johann Pleickard, ¿Ludwig von und zu Gemmingens Sohn, Dietrich Ernst, Georg Wilhelm und Hans Bernhard, ¿Christoph von Gemmingens zu Guttenberg Söhne, sowie für die Brüder Friedrich von Gemmingen zu Fürfeld und Reinhard von Gemmingen zu Bonfeld die Güter, die dessen Ahnherr ¿Pleickard von Gemmingen von Württemberg zu Lehen hatte ¿ einen Teil am Wein- und Kornzehnt zu Stetten am Heuchelberg sowie zu Gemmingen und Neipperg ¿ zu Mannlehen verliehen hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Herzog Johann Friedrich von Württemberg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 106Archivalieneinheit
1614 Mai 4 (Ostern 1614 [st. v.]) 
Hans Bitsch, Bürger und Einwohner zu Gemmingen, und seine Ehefrau Agathe bekunden, daß sie an Christoph [Lesung unsicher] Mager, Bürger und Verwalter der gemeinen Präsenzeinkünfte zu Gemmingen, für ein Kapital von 30 Gulden württembergischer Landeswährung in unverschlagenen Königstalern (jeden zu 22 Batzen) einen jährlich zu Ostern fälligen Zins von 1 ½ Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen näher bezeichnete Güter, deren Bonität durch Schultheiß und Richter zu Gemmingen bestätigt wurde, zu Unterpfand. 
Ausfertigung 
Aussteller: Hans Bitsch und seine Ehefrau Agathe zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 107Archivalieneinheit
1628 April 25 (dienstag nach ostern 1628 [st. v.]) 
Sebastian Schwab und Georg Decker, bürgerliche Einwohner zu Gemmingen und derzeit verordnete Pfleger von ¿Balthas Magers, gewesenen Bürgers zu Gemmingen, Tochter Barbara, bekunden, daß sie an die gemeine Präsenz zu Gemmingen 1 Gulden 15 Kreuzer jährlichen, zu Ostern fälligen Zins württembergischer Landeswährung (den Guldenl zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) auf näher bezeichneten Gütern um 25 Gulden Kapital verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme. Die Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Sebastian Schwab und Georg Decker zu Gemmingen 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen A 186 Verweisung}Archivalieneinheit
1628 Mai 27 (17. Mai 1628; publiziert auf dem Rathaus zu Ittlingen am 7. Juni 1628 [st. v.]) 
Der Richter zu Ittlingen (Vcklingen) verhandelt sub dato über die durch den Schultheißen Elias Carlin gegen Michel Voltz vorgebrachte Klage über den gegen ihn erhobenen Vorwurf, Voltzens Ehefrau eine Buhlschaft zugemutet zu haben. Als Zeugen sagen aus Anton Herman und Jörg Ebert Hoffmann, beide Bürger und Gerichtsschöffen zu Ittlingen, Hoffmann überdies ehemaliger Bürgermeister daselbst. Nach geleistetem Reinigungseid (iuramentum purgationis) des Klägers wird der Beklagte verurteilt, seinen Vorwurf nicht weiter zu erheben. 
Abschrift 
Aussteller: Gericht zu Ittlingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 108Archivalieneinheit
1628 (1628, ohne Tagesangabe) 
Bernhard Ebelmann, bürgerlicher Einwohner zu Gemmingen auf dem Kraichgau, und seine Ehefrau Katharina bekunden, daß sie an die Prädikatur zu Gemmingen 5 Gulden jährlichen, zu Christi Himmelfahrt fälligen Zins württembergischer Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) auf näher bezeichneten Gütern um 100 Gulden Kapital verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme. Die Wiederlösung zum gleichen Preis bleibt vorbehalten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Bernhard Ebelmann und seine Ehefrau Katharina zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 109Archivalieneinheit
Gemmingen, 1654 Juni 13 (3. Juni 1654 [st. v.]) 
Dietrich von und zu Gemmingen auf Guttenberg, Direktor der freien Reichsritterschaft Schwaben, des Viertels Kraichgau, und Magnus von und zu Gemmingen vermitteln sub dato zwischen Anna, ¿Balthasar Felix Gretters Wittwe, und dem Rittmeister Johann Christoph Laubinger folgenden Vergleich zur Beilegung jahrelang dauernder Differenzen: 1) Das unterm 27. März 1649 zu Heilbronn errichtete Testament wird kassiert. Die darin an das Almosen zu Gemmingen gestifteten 25 Gulden werden aus dem übrigen Vermögen oder aus dem Nachlaß der Witwe bezahlt; die den ohlnhausischen Erben zu Böckingen ¿ Anna, ¿Wendel Krumms Witwe, und Anna, Michael Rosenbergers Ehefrau ¿ legierten 100 Gulden sind im Jahr nach dem Tod der Witwe von dem Rittmeister oder dessen Erben zu bezahlen; die Fahrhabe steht zur freien Disposition der Witwe. 2) Die Witwe überläßt dem Rittmeister alle ihre Liegenschaften auf Gemminger und Streichenberger Gemarkung, Haus, Hof, Äcker, Wiesen, Waldungen, Wasser etc., wie dieser sie bisher genossen, zu freiem und ledigem Eigen. 3) Der Rittmeister wird der Witwe, so lang diese lebt, nach Gemmingen oder auf Wunsch drei Stunden weit jährlich ¿ je ein Viertel pro Quartal ¿ 1 ½ Esslinger Eimer Wein, 12 Malter Dinkel, 2 Malter Hafer und 32 Gulden an Geld liefern; die ihm nunmehr zu Eigentum überlassenen Güter dienen dafür als Unterpfand. 
Ausfertigung 
Aussteller: Dietrich von und zu Gemmingen auf Guttenberg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 110Archivalieneinheit
Gemmingen, 1655 Mai 7 (27. April 1655 [st. v.]) 
Jakob Albrecht, gewesener Bürger und Einwohner zu Gemmingen, bekundet, daß er, nachdem er wegen eines tätlichen Angriffs auf Magnus von Gemmingen ins Gefängnis geworfen und zu 12 Reichstaler Strafe verurteilt worden war, sich unterworfen und anstatt einer ausführlichen Urfehde mit vorliegendem Revers eidlich Gehorsam geleistet hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Albrecht 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 111Archivalieneinheit
Gemmingen, 1659 September 30 (20. September 1659 [st. v.]) 
Johann Rudolf und Pleickard Dietrich von Gemmingen bekunden, daß sie ihren in die St. Georgen-Pfründe gehörigen Gülthof zu Richen im Amt Hilsbach an Eberhard Klein und Konrad Heuberger erblich verliehen haben. Der Hof umfaßt folgende näher beschriebene Güter: eine Hofreite, 5 ¼ Morgen Wiesen, 1 Viertel Krautgarten und 43 ½ Morgen Äcker in drei Fluren. Die Beständer sind verpflichtet, jährlich in die Prädikatur zu Gemmingen 24 Malter dreierlei Frucht (Korn, Dinkel, Hafer) zu liefern. 
Abschrift 
Aussteller: Johann Rudolf und Pleickard Dietrich von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 112Archivalieneinheit
1661 November 21 (uff Martini, deß heyligen bischoffs tag 1661 [st. v.]) 
Johann Rudolf und Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen als regierende Herrschaft sowie Wolfgang Friedrich von Gemmingen zu Fürfeld als Vormund der Kinder ¿Dietrich von Gemmingens haben ein Lehen zu Großgartach (Großen Garttach), das einst dem Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Gemmingen die Besoldung geliefert hat, dann aber wie andere Güter durch die Kriegsläufte ruiniert wurde, und dessen Zugehörungen seither in Vergessenheit geraten waren, von einem Feldmesser renovieren lassen. Die näher beschriebenen Pertinenzen des Guts bestehen aus 15 Morgen 1 Viertel 4 ½ Ruten Äckern in drei Fluren sowie 2 Morgen 1 Viertel 10 ¾ Ruten Wiesen und Krautgärten. Bei der Renovation waren der Anwalt Hans Flinspach und der Gerichtsmann Lorenz Flinspach, Wolfs Sohn, zugegen. An den Gütern haben teil: Hans Wendel Nolff als Sammler mit 3/8, Hans Erckenbrecher als Sammler mit 1/8, Paulus Schlantz mit 2/8, ¿Philipp Dietrich Herrlingers Witwe mit 1/8 sowie Hans Schmidt und Hans Hettich mit 1/8. Mit Billigung der Herrschaft haben der derzeitige Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Gemmingen Johann Beygang und Georg Hirth, Heiligenpfleger daselbst, sich mit den Lehnsleuten dahingehend verglichen, daß das Gut dem Schulmeister und Gerichtsschreiber jährlich zu Martini (11. November) je 3 Malter 1 Simri 1 Immel 1 1/3 Viertel Korn, Dinkel und Hafer (insgesamt 9 ½ Malter, Speyrer Maß) nach Gemmingen zu liefern hat. Der den Lehnsleuten früher bei Anlieferung der Frucht gebotene Imbiß und Trunk entfällt künftig infolge Reduzierung der Gültpflicht. Dieser Brief wird doppelt ausgefertigt. 
Ausfertigung 
Aussteller: Johann Rudolf und Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 113Archivalieneinheit
1663 Juli 8 (Montag, 28. Juni 1663 [st. v.]) 
Zwischen Philipp von und zu Neipperg einerseits und Dietrich von Gemmingen, ¿Jakob von Pfreimds (?, Pfreumbs) Witwe und dem Domstift zu Speyer andererseits vermitteln Hans Schad, württembergischer Schultheiß zu Großgartach, und Kilian Khöll, Schultheiß zu Rohrbach, sowie Michael Khruhll, Schultheiß zu Kirchardt, und Nikolaus Astwaldt von Richen als von den Parteien "erbettene und willkuhrliche underhendler undt schiedtsrichter" einen näher ausgeführten Vergleich bezüglich der in St. Veits Zehnt unter dem Schloß Streichenberg in der "Zimerer flur" gehörigen Güter. 
Entwurf 
Aussteller: Philipp von und zu Neipperg und Dietrich von Gemmingen sowie das Domstift zu Speyer 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 114Archivalieneinheit
Metzelgehren, 1664 April 20 (uff Ostern 1664 [st. v.]) 
Regina Salome von Helmstatt, Witwe, geb. Schenk von Winterstetten, und ihre Töchter Elisabeth Juliane von Vohenstein, Maria Salome Wincklerin und Jungfrau Helene Sophie, alle drei geb. von Helmstatt, bekunden, daß sie dem Obristleutnant Sebstian von Möschlitz auf Bockschaft und dessen Ehefrau Maria Magdalena Katharina geb. von Helmstatt, Schwiegersohn respektive Schwager und Tochter respektive Schwester der Ausstellerin, ihr gefreites Schloß und adliges Haus zu Talheim, gelegen zwischen dem Rathaus, der Herberge des Gastwirts Jakob Saupp und der Allmende, samt allen Zugehörungen, wie diese einst der Ehemann respektive Vater der Ausstellerin, Obristleutnant ¿Peter von Helmstatt zu Wagenbach, es von ¿Hans Kaspar von Gundelsheim zu Talheim und dessen Ehefrau ¿Anna Christina geb. von Merlau zu freiem Eigentum käuflich erworben, um 800 Gulden Reichswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und leisten Währschaft. Der Besitz ist unbelastet, abgesehen vom allgemeinen Zehnt und fünf Karren Dung, die jährlich aus der hinteren Hofreite bei der Scheune an Johann Ludwig von Sperberseck zu Talheim und Steinreinach, Obervogt zu Lauffen, zu liefern sind. Außerdem schuldete das Anwesen früher dem inzwischen ausgestorbenen Geschlecht von und zu Talheim, später dem Philipp Gottfried von Vohenstein zu Adelmannsfelden und Talheim, jährlich 5 Schilling Pfennige, eine Fastnachthenne und fünf Karren Mist aus dem Haus und Hof mit Keller, Scheune und sonstigen Zugehörungen, die oberhalb des Röhrenbrunnens zwischen dem Rathaus der Gemeinde und dem Allmendweg liegen und oben und unten auf die Allmende stoßen, jedoch hat der von Möschlitz diese zuletzt genannte Schuldigkeit mit 34 Gulden bei dem von Vohenstein abgelöst. 
Ausfertigung 
Aussteller: Regina Salome von Helmstatt geb. Schenk von Winterstetten und ihre Töchter Elisabeth Juliane von Vohenstein, Maria Salome Wincklerin und Helene Sophie, alle drei geb. von Helmstatt 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 115Archivalieneinheit
Worms, 1665 März 14 (Samstag, 14. März 1665) 
Erzbischof Johann Philipp zu Mainz, Bischof zu Worms und Würzburg, bekundet, daß er dem Wolf Friedrich von Gemmingen für diesen selbst sowie für dessen Bruder Weirich von Gemmingen zu Bonfeld und Fürfeld und Vettern, die Brüder Pleickard Dietrich, Dietrich, Hans Dietrich, Bernolph Dietrich, Johann Dietrich und Otto Dietrich von Gemmingen (die letzteren vier minderjährig), ¿Dietrichs Söhne, Wolf Friedrich von Gemmingen, ¿Wolf Dietrichs Sohn, und Johann Rudolf von Gemmingen, ¿Wolf Andreas¿ Sohn, Burg, Stadt und Markt Fürfeld samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Erzbischof Johann Philipp von Mainz, Bischof von Worms und Würzburg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 116Archivalieneinheit
1666 März 20 (10./20. März 1666) 
Zwischen den Brüdern Pleickard Dietrich und Bernolph Dietrich von Gemmingen einerseits sowie Johann Grecken von Kochendorf andererseits haben Burkhard Dietrich von Weiler auf Maienfels, Ritterrat des Orts Odenwald, und Georg Schweickard von Gemmingen zu Presteneck wegen Streitigkeiten bezüglich des gemeinschaftlichen Fleckens Ittlingen (Üttlingen) sub dato folgenden Vergleich herbeigeführt: 1) Die durch ¿Pleickard von Gemmingen begonnene und inzwischen nahezu abgeschlossene Wiederherstellung der "im letzten verderblichen teutschen krieg" in Flammen aufgegangenen und ruinierten Kirche zu Ittlingen soll in Anbetracht der "kundbaren armuth" ohne weitere Beanspruchung der Untertanen durch Anordnung der gemmingischen Mitherrschaft, der "das ius patronatus sambt den heiligen alldorten alleinig zuständig", aus dem Steueraufkommen finanziert werden. Die 200 Gulden Kapital, welche die Brüder von Gemmingen dem Heiligenfonds schulden, sollen sie erst ab 1669 wieder verzinsen. Ein künftiger Neubau oder eine Reparatur der jetzt errichteten Kirche ist ¿ jedoch "anders nicht alß uf ratification und belieben hern Weyprechten von Gemmingen, derzeit ritterhauptmanns, als ältesten des orts und investirten gemmingischen familien Bürgemer linien" ¿, soweit die Einkünfte des Heiligenfonds nicht hinreichen, auf ewige Zeiten mit Hilfe aller Untertanen sowohl greckischer- wie gemmingischerseits zu bewerkstelligen. Von greckischer Seite hat man sich erboten, die noch fehlenden Kirchenstühle durch die beiderseitigen Untertanen beschaffen zu lassen. 2) Die Grecken sind unbeschadet des gemmingischen Patronatsrechts befugt, ihren Untertanen Eheschließungen zu bewilligen, ohne daß es dafür des gemmingischen Konsenses bedürfte. Neue Untertanen sollen sich entsprechend der Dorfordnung "allemahl recht legitimiren, also keines verschriehenen ruffs oder anderer herrschaften mit dem leib zugethan seyn". 3) Für die gemeinschaftliche Jagd und Waldung soll binnen drei bis sechs Monaten ein Jäger und Forstknecht auf gemeinsame Kosten angestellt werden. 4) Hinsichtlich der an "außländische" verkauften Güter sind deren Besitzer, namentlich die Feldmarschallin von Schmidberg und ihre Bedienten zu Ittlingen, beim nächsten Rüggericht darauf hinzuweisen, daß die mit diesen Gütern verbundenen Pflichten wie Schatzung und sonstige Obliegenheiten zu erfüllen sind. 5) Beim nächsten Rüggericht sollen die Untertanen verpflichtet werden, die öd liegenden Weingärten, vor allem solche, auf denen herrschaftliche Gülten ruhen, wieder zu bewirtschaften. 6) Anknüpfend an den Fall des Jean Adrian Michels auf dem Dammhof wird bestimmt, daß, wer um das Bürgerrecht zu Ittlingen nachgesucht oder sich dort bereits eingekauft hat, hinsichtlich Strafen nicht anders behandelt wird als wirkliche Untertanen. 7) Die Zinszahlungen, die Jean Adrian Michels von der ihm erbbestandsweise überlassenen Mühle in den zurückliegenden Jahren schuldig geblieben ist, sollen ihm gnadenhalber erlassen werden, nicht jedoch der Zins des Jahres 1665/66. 8) Die Grecken sind bereit, das Haus, das sie eine Zeit lang als Amtshaus gebraucht haben, unter Erstattung der dafür aufgewandten Baukosten an die Gemeinde zurückzugeben, und Hans Wenz Conrad aufzuerlegen, den mit der Gemeinde wegen seines Hauses geschlossenen Vertrag zu halten und die vereinbarten 150 Gulden, beginnend mit 10 Gulden zu Martini (11. November) des laufenden Jahres, zu bezahlen. Die Grecken wollen auf die Hälfte der erwähnten Baukosten verzichten, die andere Hälfte wird nach erfolgtem Verkauf des Hauses entrichtet. 
Abschrift 
Aussteller: Burkhard Dietrich von Weiler zu Maienfels und Georg Schweickard von Gemmingen zu Presteneck 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen A 568 Verweisung}Archivalieneinheit
Stuttgart, 1666 Dezember 22 (12. Dezember 1666 [st. v.]) 
Nachdem der Kaiser ihn auf Bitten der "varenbbüler- und langjährischen erben und interessenten" bereits unterm 18. Juli 1662 mit einer Kommission in Sachen der von ¿Anna Varenbülerin innegehabten Hälfte an dem Gut Faurndau gegen ¿Bernhard Schafelitzki von Muckendell beauftragt, hat Herzog Eberhard zu Württemberg die Parteien ¿ einerseits, vertreten durch den württembergischen Kanzleiadvokaten Franz Wilhelm Finxen: Georg Wilhelm Bidenbach von Treuenfels, Oßweil und Ehningen, württembergischer Geh. Regimentsrat und Reichstagsgesandter in Regensburg, für seine Ehefrau Susanne und für Jakobine, beide geb. Varnbüler von Hemmingen, Johann Konrad Crafft, derzeit in Ulm, für seine Ehefrau Agnes geb. Varnbüler, Johann Leonhard Breitschwerdt von Buchenbach für seine Ehefrau Regina geb. Varnbüler, Johann Varnbüler, württembergischer Titularrat, curatorio nomine (anfangs) für die Brüder Johann Gerlach, Johann Eberhard und Johann Friedrich Varnbüler, die inzwischen selbst rechtsfähig sind, Achilles Ludwig von Glauburg für seine Ehefrau Maria Elisabeth geb. Langjährin von Buchberg, Levin von Kniestädt, brandenburgischer Hofjunker und Kornett, und Christoph Philipp Wolffhardt, Lic. iur. utr., brandenburgischer Hof- und Ritterlehngerichtsadvokat zu Bayreuth, als erbetene Beistände für Margarethe Elisabeth Langjährin geb. von Metzenroth, brandenburgische Hofmeisterin, und ihre Söhne Gustav Magnus und August Langjahr, Paul Jakob Rümelin, württembergischer Amtmann und herrenalbischer Pfleger zu Merklingen, sowie Friedrich Philipp Kielmann für sich und seine minderjährigen Geschwister; andererseits, vertreten durch Vitus Werner, Konsulenten der freien Reichsritterschaft in Schwaben, sowie Friedrich Ludwig von Janowitz und Philipp Ludwig von Neipperg als Vormünder für Bernhard und Margarethe, minderjährige Kinder des ¿Ernst Christoph Schafelitzki von Muckendell aus seiner Ehe mit Julina Agnes von Sperberseck: die Witwe und die Mündel ¿ am 3. und 4. April 1665 vernehmen und dahingehend vergleichen lassen, daß die Ansprüche der adligen Witwe [Schaffalitzky von Muckodell] mit 4000 Gulden "in guten landtschafftsgülten" und angefallenen Zinsen abgefunden werden. 
Aussteller: Herzog Eberhard von Würtemberg 
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{69 von Gemmingen-Gemmingen A 17 Verweisung}Archivalieneinheit
Heilbronn, 1667 Februar 17 (17. st. n. und 7. st. v. Februar 1667) 
Nachdem der durch Honoratus Courtin als Beauftragten König Ludwigs XIV. von Frankreich und David Mevius als Beauftragten König Karls von Schweden zwischen Kurfürst Johann Philipp zu Mainz als Bischof zu Würzburg und Worms, Kurfürst Karl Kaspar zu Trier, Kurfürst Maximilian Heinrich zu Köln, Herzog Karl zu Lothringen, Bischof Lothar Friedrich zu Speyer, Bischof Franz Egon zu Straßburg, den Rheingrafen und "deß Heiligen Römischen Reichs ohnmittelbarer ritterschafft" am Rheinstrom, in Schwaben, Franken und zugehörigen Orten (mediatos Sancti Romani Imperii nobiles in tractu Rheni, Sueviae et Franconiae et appertinentibus locis) einerseits und Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz andererseits im Streit um Wildfang, Zoll und Geleit samt anhangenden Rechten in Heilbronn vermittelte Kompromiß vom 1./11. November 1666 durch die Parteien ratifiziert ist, wird das Laudum [Heilbronnense] in lateinischer und deutscher Sprache verkündet. 
Abschrift 
Aussteller: Gesandte der Könige von Frankreich und von Schweden 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 117Archivalieneinheit
Gemmingen, 1669 Februar 6 (27. Januar 1669 [st. v.]) 
Pleickard Dietrich, Dietrich, Hans Dietrich, Bernolph Dietrich und Otto Dietrich von Gemmingen, Söhne ¿Dietrichs, als Schuldner (debitores) einerseits sowie Wolf Friedrich von Gemmingen, ¿Wolf Dietrichs Sohn, als Gläubiger (creditor) andererseits vereinbaren im Anschluß an den unterm 9. März 1621 in Gemmingen zwischen Dietrich von und zu Gemmingen und dessen Brüdern Hans Wolf und Wolf Dietrich geschlossenen Vertrag, demzufolge Dietrich die väterlichen Güter in Gemmingen zugefallen sind, die Brüder aber mit jeweils 3811 Gulden 7 Batzen abgefunden wurden, folgenden Rezeß, der notwendig geworden ist, weil die Abfindung bis dato nicht ganz erfolgt ist: 1) Die Schuldner bezahlen an Wolf Friedrich und übernehmen für diesen 908 Gulden 22 Kreuzer entsprechend der Guttenberger Vereinbarung vom 20. Juni 1658, dazu gemäß der guttenbergischen Schuldenverteilung, bei der ¿Dietrich 285 Gulden erhalten hat, 142 ½ Gulden, des weiteren 800 Gulden, zahlbar an die Brüder von Gemmingen zu Bürg und Presteneck, 500 Gulden aus Bürg, die den Schuldnern dort für Wein zustehen, 375 Gulden Kapital auf der Pforzheimer Landschaft, 22 ½ Gulden bei dem Stettener Schultheißen Hans Lutz sowie 135 Gulden bei dem Wimpfner Bürger und Rotgerber Hans Peter Emert ¿ alles samt Zinsen. 2) Die Debitoren verpflichten sich, die Schulden (ein namhaftes zu bezahlen), die Wolf Friedrich bei seinem Vetter Achilles Christoph von Gemmingen zu Bürg hat, mit einem Kapital von 1000 Gulden samt rückständigen Zinsen in Höhe von 200 Gulden, das bei Johann Friedrich von Stetten zu Kocherstetten steht und das ihnen unterm 3. Januar 1668 von Johann Albrecht von Gemmingen zu Wien überlassen wurde, sowie mit 500 Gulden Kapital samt Zinsen auf Jörg Schweickard von Gemmingen zu Presteneck zu bezahlen. 3) Die Debitoren verpflichten sich weiterhin, zur Zahlung von 500 Gulden in der Weise, daß jeder der Brüder jährlich zu Lichtmeß (2. Februar) ¿ beginnend 1670 ¿ in Gemmingen und Guttenberg 10 Gulden bezahlt, bis diese Summe abgetragen ist. Sie verzichten auf Ansprüche, die ihr Vater ¿Dietrich wegen der Guttenberger Haushaltung erhoben hatte und die 1653 vom Kraichgauer Ritterdirektorium bestätigt wurden. 4) Weil unsicher ist, ob Achilles Christoph von Gemmingen sich mit den unter Punkt 2 vereinbarten Regelungen einverstanden erklärt, bleibt es Wolf Friedrich ein Vierteljahr lang vorbehalten, diesen Rezeß anzunehmen oder nicht. 
Ausfertigung 
Aussteller: Brüder und Vettern von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 118Archivalieneinheit
Gemmingen, 1669 Juli 20 (10. Juli 1669 [st. v.]) 
Zwischen Pleickard Dietrich und Bernolph Dietrich einerseits und Johann Dietrich und Otto Dietrich andererseits, allen Brüdern von Gemmingen, wird folgender Tausch vereinbart: 1) Pleickard Dietrich und Bernolph Dietrich überlassen an Johann Dietrich und Otto Dietrich den ihnen durch Los zugefallenen Gülthof im deutschordischen Flecken Bachenau (Bachana) samt allen Rechten und Zugehörungen, wie dieser von alters her Pertinenz des wormsischen Lehens Guttenberg ist. In der Guttenberger Teilung von 1659 fiel der Hof an ¿Pleickard von Gemmingen und in der nachherigen brüderlichen Teilung an Pleickard Dietrich und Bernolph Dietrich; er soll künftig wieder zum Haus Guttenberg gehören. Einem "hochadeligen gemmingenschen hauß- und lägerbuch zu Guttemberg" zufolge diente die davon fallende Gült der Besoldung des Pfarrers von (Neckar-) Mühlbach, jedoch ist dessen Besoldung inzwischen anderweit geregelt. 2) Zur Kompensation übergeben Johann Dietrich und Otto Dietrich an Pleickard Dietrich und Bernolph Dietrich ein Drittel an den Gefällen zu Neipperg (Neupperg), bestehend aus Fastnacht-, Sommer- und Martinshühnern, Gänsen, flürlicher Frucht, Korn und Hafer sowie Wein, Wiesen Wäldern und Geld, außerdem ein Drittel am großen Zehnt zu Stetten unterm Heuchelberg von Korn, Dinkel, Hafer und Wein, wie ihr Vater ¿Pleickard von Gemmingen dieses Drittel innehatte und es in der brüderlichen Teilung Johann Dietrich und Otto Dietrich zugefallen ist. Alle diese Einkünfte rühren von Württemberg zu Lehen. 
Ausfertigung 
Aussteller: Pleickard Dietrich und Bernolph Dietrich sowie Johann Dietrich und Otto Dietrich von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 119Archivalieneinheit
Neipperg, 1670 Dezember 1 (21. November 1670 [st. v.]) 
Eheberedung zwischen Friedrich Jakob von Reischach zu Nußdorf, württembergischem Forstmeister zu Stuttgart, Sohn des württembergischen Geh. Rats ¿Johann Jakob von Reischach und der Maria Katharina von Münchingen, und Maria Margarethe von Neipperg (Neupperg), Tochter des Kraichgauer Ritterdirektors Philipp Ludwig von und zu Neipperg und Adelshofen und der Bernhardine Juliane Schaffalitzky von Muckodell (Schaffalitzkin von Mockhotell). Das Heiratsgut der Braut beläuft sich auf 2000 Gulden Kapital (den Taler zu 1 ½ Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer), zuzüglich Kleidung, Kleinodien und Schmuck; der Bräutigam widerlegt 4000 Gulden Landeswährung, zahlt 1000 Gulden (auf der Stadt Reutlingen) Morgengabe und verschreibt statt des üblichen Witwensitzes jährliche Einkünfte im Wert von 50 Reichstalern. 
Abschrift 
Aussteller: Friedrich Jakob von Reischach zu Nußdorf und Maria Margarethe von Neipperg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 120Archivalieneinheit
Gemmingen, 1672 Juli 4 (uff Johannis Baptistae tag 1672 [st. v.]) 
Eheberedung zwischen Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen auf Bonfeld, Sohn des ¿Dietrich von und zu Gemmingen und Guttenberg und der Juliane, Tochter zu Eltz, und Sabine Barbara von Wollmershausen, Tochter des ¿Georg Albrecht von Wollmershausen auf Burleswagen (Borlesschwaben) und Amlishagen (Ameleshagen) und der ¿Eva von Münster. Das Heiratsgut der Braut beläuft sich auf 2000 Gulden Kapital (den Taler zu 1 ½ Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer), zuzüglich Kleidung, Kleinodien und Schmuck; der Bräutigam widerlegt 2000 Gulden Landeswährung, zahlt 500 Gulden Morgengabe und verschreibt statt des üblichen Witwensitzes jährliche Einkünfte im Wert von 50 Reichstalern. 
Ausfertigung 
Aussteller: Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen auf Bonfeld und Sabine Barbara von Wollmershausen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 121Archivalieneinheit
Massenbach, 1680 April 3 (24. März 1680 [st. v.]) 
Reinhold von und zu Massenbach, Leutnant im Dragoner-Leibregiment des Prinzen von Oranien, bekundet für sich und seinen Vetter Fabian von und zu Massenbach, Obristleutnant, daß er, nachdem er beim letzten Besuch "das unser zu dreyen theilen zuegehörige dorf Masßenbach" in einem teils durch Kriegsläufte, teils durch die Unachtsamkeit des gemeinschaftlichen, inzwischen mit Frau und Kindern absentirten Amtmanns Matthias Salomon Schmoll (hat seinen abschied hinter der thür genommen) verursachten schlechten und verwahrlosten Zustand vorgefunden hat, seinen Vetter Johann Dietrich von Gemmingen zu Gemmingen bevollmächtigt, ihn und seinen Vetter Fabian in der Verwaltung ihrer drei Teile des Dorfs Massenbach gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. 
Ausfertigung 
Aussteller: Reinhold von und zu Massenbach 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 122Archivalieneinheit
Stuttgart, 1680 Juli 8 (28. Juni 1680 [st. v.]) 
Herzog Friedrich Karl zu Württemberg an Johann Reinhard Ostertag, Amtmann zu Gemmingen: Befreit auf Bitten Hans Dietrich von Gemmingens und seiner Brüder, Kondominatsherren zu Gemmingen die Krämer, die den an Mariä Himmelfahrt (15. August) in Gemmingen zu haltenden, privilegierten Jahrmarkt besuchen, für die Dauer von zwei Jahren vom ausländischen Zoll. Dem Markt, der "seyther dem vorigen fridenschluß underlaßen" worden war, soll mit dieser temporären Zollbefreiung wieder aufgeholfen werden. 
Ausfertigung 
Aussteller: Herzog Friedrich Karl von Württemberg 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 123Archivalieneinheit
Worms, 1680 August 9 (Freitag, 9. August 1680) 
Bischof Franz Emmerich Kaspar zu Worms bekundet, daß er dem Pleickard Dietrich von Gemmingen für diesen selbst sowie für dessen Brüder und Vettern Dietrich, Bernolph Dietrich, Johann Dietrich und Otto Dietrich von Gemmingen, ¿Dietrichs Söhne, Wolf Friedrich von Gemmingen, ¿Wolf Dietrichs Sohn, und Johann Rudolf von Gemmingen, ¿Wolf Andreas¿ Sohn, Burg, Stadt und Markt Fürfeld samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. 
Ausfertigung 
Aussteller: Bischof Franz Emmerich Kaspar von Worms 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 124Archivalieneinheit
Speyer, 1683 Juli 6 (6. Juli 1683) 
Kaiser Leopold bekundet, daß er auf Bitten des Dr. iur. Johann Marx Giesenbier, Advokaten und Prokurators am kaiserlichen Kammergericht, die Angehörigen der Kraichgauer Reichsritterschaft Dietrich von Gemmingen und Karl Valentin von Helmstatt zu Vormündern Philipp Adam von Neippergs, des minderjährigen Sohnes ¿Friedrich Dietrichs, bestellt hat. Beide wurden durch den Kammergerichtspräsidenten Philipp Franz Eberhard Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg vor Urteilern und Assessoren vereidigt. 
Ausfertigung 
Aussteller: Kaiser Leopold 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 125Archivalieneinheit
1685 Februar 6 (27. Januar 1685 [st. v.]) 
Eheberedung zwischen Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen auf Bonfeld und Ittlingen, Sohn des einstigen Kraichgauer Ritterdirektors ¿Dietrich von und zu Gemmingen auf Guttenberg und der Juliane von Eltz (Elß), und Maria Philippina von Adelsheim, Tochter des Wilhelm Heinrich von und zu Adelsheim und der Elisabeth von Gemmingen. Das Heiratsgut der Braut beläuft sich auf 1000 Gulden bares Kapital (den Taler zu 1 ½ Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer), zuzüglich Kleidung, Kleinodien und Schmuck; der Bräutigam widerlegt 1000 Gulden Landeswährung und zahlt 500 Gulden Morgengabe. 
Ausfertigung 
Aussteller: Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen und Maria Philippina von Adelsheim 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 126Archivalieneinheit
Obermögersheim, 1698 Oktober 7 (27. September 1698 [st. v.]) 
Eheberedung zwischen Johann Dietrich von Gemmingen, Herrn zu Guttenberg, Fürfeld, Hüffenhardt und Kälbertshausen, Sohn des ¿Otto Dietrich von Gemmingen und der ¿Anna Rosina von Ellrichshausen, und der Christina Johanna Albertine Hofer von Lobenstein, Tochter des ¿Christian Albrecht Hofer von Lobenstein zu Tempelhof und der Maria Katharina Schertlin von Burtenbach, verwitweten Freifrau von Knöringen. Das Heiratsgut der Braut beläuft sich auf 3200 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) an guten Obligationen; der Bräutigam widerlegt 3200 Gulden und zahlt 300 Gulden Morgengabe. 
Ausfertigung 
Aussteller: Johann Dietrich von Gemmingen und Christina Johanna Albertine Hofer von Lobenstein 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 127Archivalieneinheit
1705 Juli 27 (27. Juli 1705) 
Johann Knebel, Ammann der Reichsstadt Nördlingen, erteilt dem sub dato vor dem versammelten Stadtgericht erschienenen Leinenweber Johann Georg Strobel, der sich zur Zeit in der Reichsstadt Wimpfen aufhält, eine Bescheinigung über dessen eheliche Geburt und Freiheit von Leibeigenschaft. Dem vorgelegten, von dem Nördlinger Pfarrer und Superintendenten Johann Daniel Haak beglaubigten Auszug aus der Taufmatrikel zufolge sind die Eltern der Leinenweber Johann Strobel und ¿Anna Regina, Tochter des Nördlinger Bürgers und Kirchenhüters ¿Balthasar Holland, die am 21. Juli 1674 in der Nödlinger Pfarrkirche St. Georg geheiratet haben. Der Sohn Johann Georg wurde am 4. August 1680 geboren; Gevatter war der Bürger und Loder Kaspar Nagel. 
Ausfertigung 
Aussteller: Johann Knebel, Ammann der Reichsstadt Nördlingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 128Archivalieneinheit
1706 Juli 8 (am tag Kiliani 1706) 
Schultheiß, Anwalt, Bürgermeister, Gericht und ganze Gemeinde in dem gemeinschaftlichen Ort Gemmingen bekunden, daß sie zur Ablösung anderer Kapitalien und weil es ihnen "in den gegenwärtigen betrangten kriegszeitten" nicht möglich ist, das dafür nötige Geld sonst aufzubringen, mit Konsens ihrer Herrschaften Württemberg und Gemmingen ein Kapital von 140 Gulden Kapital Reichswährung (den Gulden zu 15 Kreuzer oder 60 Batzen) aufgenommen haben, das auf Kiliani (8. Juli) "einer wohllöblichen freyen reichßstatt Heylbron zu hiesiger praedicatur oder der preesenzpfleg zu verzinßen [ist und] vor geraumen jahren allß eine stiftung von der adenlichen, damahlen alhier gewesten herrschaft vorgelehnet und nunmero ablosungsweiß hiehero gezogen worden ist". Für das Kapital und die pünktliche Zahlung der Zinsen (7 Gulden 42 Kreuzer ) haften die Gemeinde und alle Einwohner zu Gemmingen mit ihrem gesamten Besitz. 
Ausfertigung 
Aussteller: Gericht und Gemeinde zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 129Archivalieneinheit
Gemmingen, 1710 April 22 (22. April 1710) 
Johann Adam von und zu Gemmingen bekundet, daß er "zu abstossung einiger [...] obliegenden schuldbezahlungen" an seine Vettern, die Brüder Pleickard Dietrich und Franz Reinhard von Gemmingen die ihm in Kirchhausen zustehenden jährlichen Gülten, nämlich je 5 Malter Korn, Dinkel und Hafer, um 550 Gulden (den Gulden zu 60 Kreuzer) verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme. 
Abschrift 
Aussteller: Johann Adam von und zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 130Archivalieneinheit
Bonfeld, 1714 Juni 6 (6. Juni 1714) 
Pleickard Dietrich und Franz Reinhard von und zu Gemmingen und Bonfeld, Söhne des ¿Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen, vergleichen sich unter Zugrundelegung des 1711 über die nachgelassenen Güter, Gefälle und Einkünfte ihres Vaters errichteten Inventars in näher beschriebener Weise wegen der Korrektur der zwischen ihnen unter teilweise falschen Voraussetzungen erfolgten Erbteilung. 
Ausfertigung 
Aussteller: Pleickard Dietrich und Franz Reinhard von und zu Gemmingen und Bonfeld 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 131Archivalieneinheit
Bonfeld, 1715 Mai 28 (28. Mai 1715) 
Benedikte Helene von Gemmingen geb. von Gemmingen, Witwe des ¿Friedrich Christoph von Gemmingen auf Guttenberg, gewesenen baden-durlachischen Oberstallmeisters und Obristwachtmeisters des Schwäbischen Kreis-Dragoner-Regiments Graf von Hohenzollern, als Mutter und Vormünderin ihrer Söhne Friedrich Casimir, Reinhard und Philipp von Gemmingen, mit Beistand des kraichgauischen Ritterrats Gottfried von Schmidberg auf Lehrensteinsfeld und Adersbach (in vormundtschafts nahmen) einerseits sowie Franz Reinhard von Gemmingen andererseits vergleichen sich wegen mehrerer näher bezeichneter, zu ihren freiadligen Wohnungen in Bonfeld gehöriger Grundstücke und Gebäude. 
Ausfertigung 
Aussteller: Benedikte Helene von Gemmingen geb. von Gemmingen und Franz Reinhard von Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 132Archivalieneinheit
Gemmingen, 1715 September 1 (1. September 1715) 
Johann Adam von und zu Gemmingen, Herr zu Gemmingen und Ittlingen, bekundet, daß der kurpfälzische Schutzjude Baruch Weyl zu Sinsheim ihm in zwei Raten 600 Reichstaler geliehen hat, und verpflichtet sich, die vereinbarten Zinsen pünktlich zu bezahlen. 
Ausfertigung 
Aussteller: Johann Adam von und zu Gemmingen 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 133Archivalieneinheit
Gemmingen, 1716 (0hne Tagesangabe) 
Johann Adam von Gemmingen, Herr zu Gemmingen, Bönnigheim und Ittlingen, und seine Schwester Bernhardine Sophie von Gemmingen vergleichen sich, nachdem ihre Mutter, Juliane Margarethe von Gemmingen geb. von Neipperg verstorben ist, wegen Bernhardine Sophies seit dem Tod ihres Vaters Johann Dietrich von Gemmingen (¿20. November 1706) anstehender Alimentation wie folgt: 1) Von den ihr seit dem Tod des Vaters zustehenden 600 Gulden hat Bernhardine Sophie bisher 110 Gulden für ein Kleid erhalten, 56 Gulden für ein weiteres Kleid sowie noch 34 Gulden; weiterhin wurden ihre Schulden beim Stebbacher Schultheißen Christoph Becker (12 Gulden) und bei dem Juden Joseph in Richen (26 Gulden) übernommen; von den verbliebenen 362 Gulden hat sie "zur bezeugung schwesterlicher lieb und freundschaft" auf 100 Gulden verzichtet; mithin verbleibt ihr ein Anspruch auf 262 Gulden. 2) Johann Adam verspricht, seiner Schwester, so lang diese ledigen Standes ist, jährlich 150 Gulden oder 100 Reichstaler in vierteljährlichen Raten von 37 Gulden 30 Kreuzer zu bezahlen. 
Ausfertigung 
Aussteller: Johann Adam von Gemmingen und seine Schwester Bernhardine Sophie 
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69 von Gemmingen-Gemmingen U 134Archivalieneinheit
Speyer, 1717 Mai 16 (16. Mai 1717) 
Dechant und Kapitel des Domstifts zu Speyer bekunden, daß sie ihren Anteil am großen Frucht-, Wein- und Kleinzehnt sowie am Wittum und anderen Zinsen und Gefällen samt dem ius patronatus oder Kirchensatz und dem Pfarrhof mit allen seinen Rechten zu Gemmingen mit Konsens des Bischofs Heinrich Hartard von Speyer an Johann Adam und Pleickard Dietrich von und zu Gemmingen sowie an beider Ehefrauen Albertine Sophie Maria geb. von Zylnhardt zu Widdern und Christine Dorothea geb. Göler von Ravensburg zu Sulzfeld verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 3000 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) und leisten Währschaft. Bei künftiger Veräußerung dieser Güter und Rechte sollen stets die Agnaten von und zu Gemmingen ein Vorkaufsrecht haben. 
Ausfertigung 
Aussteller: Domkapitel zu Speyer 
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