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| | 21 Nr. 3951 | Archivalieneinheit |
Laufenburg, 1545 April 16 |
Hans Otmar von Schönau, österreichischer Vogt zu Laufenburg, und Jakob Beyger, Statthalter des Vogts der Grafschaft Hauenstein, vermitteln zwischen den drei Gemeinden Oberwihl, Rotzel und Hochsal einerseits und den mit ihrem Gewerbe auf den Andelsbach angewiesenen Müllern und Hammerschmieden in Laufenburg dahin, daß die alten Vertragsbriefe von 1453 und 1516 weiter gelten sollen, und geben dazu einige ergänzende, das Recht der Benützung des Wassers des genannten Bachs regelnde Bestimmungen. |
Pergament |
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| | 21 Nr. 3952 | Archivalieneinheit |
Gurtweil, 1660 April 18 |
Mathias Ott, St. Blasianer Obervogt der Herrschaft Gutenburg, beurkundet nach dem Amtsprotokoll von Gutenburg, die auf Wunsch des Müllers zu Hochsal Klaus Baumgarter erfolgte Zeugenaussage des Hans Ebner von Steinbach darüber, daß sein Vater als Müller zu Hochsal mit der Gemeinde Oberwihl wegen des durch die Wiese Langmatt nach der Mühle fließenden Seltenwuhr Streit gehabt habe und beim Verkauf der Langmatt nach Oberwihl sich die Nutzung des Seltenwuhrs für die Mühle vorbehalten habe. |
Pergament |
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| | 21 Nr. 3953 | Archivalieneinheit |
1666 Februar 8 |
Fritz Bruetschin, geschworener Untervogt Hochsaler Einung, beurkundet, daß Thebus Beng von Hochsal, dem Müller Klaus Baumgarter daselbst ein Stück Matte am Bach, die Hausmatt genannt, um 14 Gulden verkauft hat, zum Zweck der Anlegung eines Weiers mit Zustimmung der Gemeinde Hochsal, die dem Baumgarter dazu ein gleich großes Stück aus der Almende geschenkt hat, unter der Bedingung, daß dadurch niemand an seinen Rechten Einbuße erleide. |
Pergament |
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| | {21 Nr. 3952 Verweisung} | Archivalieneinheit |
1667 April 18 |
siehe 1660 April 18 |
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| | 21 Nr. 3954 | Archivalieneinheit |
1670 Januar 29 |
Konrad Streitmatter, Vogt der Einung Görwihl, Hans Jakob Ortstain, Vogt von Hochsal, und andere entscheiden im Streit zwischen dem Müller Klaus Baumgarter zu Hochsal und der Gemeinde Oberwihl über Benutzung des Wührenbach und des Wassers Seltenwuhr, daß gemäß dem Kundschaftsbrief von 1660 (Vidimus von 1667) man dem Müller das Seltenwuhr laufen lassen soll, die Gemeinde Oberwihl auch von der Wuhr nicht mehr als ein Drittel auf ihre Güter leiten soll. |
Pergament |
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| | 21 Nr. 3955 | Archivalieneinheit |
Waldshut, 1781 Oktober 9 |
Extrakt aus dem Protokoll des österreichischen Waldvogteiamts der Grafschaft Hauenstein, enthaltend Urteil zwischen Johann Hierholzer und Konsorten von Oberwihl und dem Müller von Hochsal, Paul Schmidt, daß die Oberwihler dem Müller das Seltenwuhr laufen lassen müssen und daß zur Beseitigung der beständigen Wasserstreitigkeiten das Seltenwuhr gereinigt und in guten Stand gesetzt werden soll innerhalb drei Wochen. |
Papier |
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| | {21 Nr. 3951 Verweisung} | Archivalieneinheit |
1712 Juli 7 |
siehe 1545 April 16 |
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