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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
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B 250 U 426Archivalieneinheit
1394 Januar 31 (uff den nehsten samsztag vor unßer lieben frawen tag kertzwihe) 
Wiprecht Mertin, Ritter von Mergentheim, und dessen Sohn Hans Mertin, beide zu Balbach, beurkunden, daß sich Hans Kober von Edelfingen (Otelfingen), bislang Leibeigener der A. (der bizher unser eigen man und gotzlehen gewest ist) um 25 Pfund Heller Mergentheimer Währung (Mergenthaimer werung) freigekauft hat und befreien ihn von allen Verpflichtungen enes Leibeigenen. 
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B 250 U 427Archivalieneinheit
1397 Februar 14 (an sant Faltins tag) 
Arnold von Rothenburg (Rotenburg) und seine Ehefrau Sophie (suffe) beurkunden, daß sie dem Bruder des Arnold, Wilhelm von Rothenburg vom Deutschen Orden, 650 rheinische Gulden schulden. Als Pfand setzen sie ihr Eigentum zu Schrozberg (Schrotzberg) ein. Dazu gehört der Zehnte zu Kälberbach (Kelberbach), der zweite Teil des Zehnten zu Herrentierbach (Herndierbach), der dritte Teil des Zehnten zu Hachtel (Heichtal) und die Hälfte des Zehnten zu Krailshausen (Kreilshusen). Als Frist für den Wiederkauf wurde der 22. Februar (sant peters tag Katera) des nächsten Jahres festgesetzt. 
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B 250 U 428Archivalieneinheit
1398 April 27 (uff den nehsten samsztag vor sant Walpurg tag) 
Else von Simmringen (Sumeringen), Tochter des Hans von Simmringen, Ehefrau des Hans Koch zu Mergentheim, begibt sich in die Leibeigenschaft des Deutschen Herren und des Deutschen Hauses zu Mergentheim. 
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B 250 U 429Archivalieneinheit
1408 August 30 (feria qinta ante Egidii) 
Johann Graf zu Wertheim gibt Rezze von Bächlingen, Domherr zu Würzburg (Wirtzpurg), zwei Teile des Zehnten zu Atzenrot (Otzenrode), den Zehnten zu Reissenbronn (Reiseg) sowie den halben Zehnten zu Oberrakkoldshausen (Obern Rogungszhausen) zu Mannlehen. 
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B 250 U 430Archivalieneinheit
1408 September 3 (an den nehsten mentag nach sant Egidien tag confessoris) 
Albrecht von Hohenlohe (Hohenloch) setzt Gottfried von Leimbach (Leymbach), Domherr zu Würzburg, auf Bitten des Rezze von Bächlingen (Bechligen), Domherr zu Würzburg, in dessen [des Rezze von Bächlingen] Lehen ein. 
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B 250 U 431Archivalieneinheit
1412 März 10 (an dem nechsten dunderstag vor Gregorii) 
Albrecht von Finsterlohr (Vinsterloch) der Junge und seine Ehefrau Margarete Reych akzeptieren die Entscheidung der Schiedleute Konrad von Hardheim, Peter von Klingenstein, Jakob Lechner, Andreas Zobel von Lobenhausen (Lobenhawsen) und Ulrich von Wildentierbach/Herrentierbach (Dirbach) zur Beilegung der zwischen ihnen [den A.] und Ulrich Wambolt, Komtur zu Mergentheim, bestehenden Auseinandersetzung um Wasserrechte auf einer Wiese, die Heinz Leuchs von Resper von Hollenbach (Holenbach) gekauft hat, und verzichten auf jegliche Forderungen gegenüber erwähntem Heinz Leuchs, nach dem ermitelt wurde, daß sie von Heinz Leuchs 22 Gulden für die Wasserrechte erhalten haben. 
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B 250 U 432Archivalieneinheit
Haßfurt, 1414 März 29 (am donerstag nach dem suntag Judica in der fasten) 
Johannes Bischof von Würzburg verleiht seinem Koch Otto den Zoll zu Gütbach (Gutbach). 
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B 250 U 433Archivalieneinheit
1419 Januar 9 (am montage nach dem heiligen obersten tage) 
Johannes, Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) erlaubt Kuntz von Rosenberg zu Röttingen (Rotingen), den Zoll zu Riedbach (Rietbach) von Otto Koch für 48 rheinische Gulden zu kaufen. 
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B 250 U 434Archivalieneinheit
1419 August 26 (am samsztag nach sant Bartholomeustag) 
Hans von Seldeneck, der Ältere, Hans von Seldeneck, der Jüngere und seine Ehefrau Elsbeth von Helmstatt (Helmstat) verkaufen ihren Teil des Schlosses zu Bartenstein (Barttenstein) sowie die Rechte, die ihr Bruder, Onkel und Schwager Leopold von Seldeneck, der Ältere, an demselben hatte, die Burg zu Riedbach (Ryeppach), das halbe Dorf Riedbach, den Zehnten zu Schweigern (Swaygern), Stuppach, Dörtel (Dürttel), Irmelshausen (Irmelßhawsen), Hirschbronn (Hirßprun), Reckertsfelden (Reckerßfelden), Leopoldsweiler (Lewpoltzweyler) und zu Hornungshof (Hornungsßhofe) sowie die Dörfer Herren-/Wildentierbach (Tyerbach), Wittenweiler (Wyttenweyler), Raboldshausen (Raboltzhausen), Heuchlingen (Hewchelheim), Zell (Zelle), Leopoldsweiler, Stuppach (Supach), Adolzhausen (Ottelßhawsen), (Geßhawsen), Ganertshausen (Ganerßhawsen), Ettenhausen, Ettenhawsen), Hirschbronn Kottmanßweyler) um 5.500 rheinische Gulden an Kuntz von Rosenberg zu Röttingen. Die eingesetzten Bürgen sollen ihren Dienst in Mergentheim oder in Rothenburg leisten. Bürgen sind: Leopold von Seldeneck der Ältere, Rüdiger Sützel, der Ältere, Rudolf von Bebenburg, Jörg Langkweyder, Peter von Finsterlohr (Ffinsterloch), Hans von Bolzhausen (Boltzhawsen), Kuntz von Schrozberg (Schrotzberg), Andreas Zobel. 
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B 250 U 435Archivalieneinheit
1421 März 2 (uff den suntdag zu mittvasten) 
Rüdiger Sützel von Mergentheim und seine Ehefrau Margarete von Laimbach (Leymbach) verkaufen Götz Ruker, Spitalmeister, und dem Spital zu Mergentheim 3 Pfennig jährliche Zins und Gülte um 8 Gulden von einem oberhalb Neunkirchen liegenden Weingarten, den früher Ulrich Scheffer innehatte. 
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B 250 U 436Archivalieneinheit
1421 Februar 22 (uff sant Peters tage zu Latein genant Cathedra at..) 
Albrecht von Hohenlohe (Hohenloch) erlaubt seinem Lehensmann Ulrich von Herren-/Wildentierbach (Tyerbach), den halben Zehnten zu Eichswiesen (Eyßwisen) um 60 rheinische Gulden an Michael Zurch zu verkaufen. 
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B 250 U 437Archivalieneinheit
1423 April 23 (an sant Jörgen tag) 
Rüdiger Sützel, Kuntz von Ochsenfurt (Ochßenfurt), Kuntz von Rosenberg zu Reichelsburg (Reygelberg), Kuntz von Rosenberg zu Bartenstein (Barthenstein), Hans von Dottenheim, Dietrich Geyr, Hartrach Truchszeß und Heinrich Knebel, die gegenüber Eberhard von Seinsheim, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, für Reinhard von Uissigheim (Ussikeim) als Bürger für den Kaufpreis von 2.080 Gulden für Schloß Zimmern (Zymmern) eingetreten sind, versprechen, die Bürgschaft weiterhin bis zur Bezahlung der Summe zu übernehmen, nachdem der genannte Eberhard von Seinsheim die Zahlungsfrist um ein Jahr verlängert hat. 
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B 250 U 438Archivalieneinheit
1424 März 25 (an unß liben frawen kleybel tag) 
Veronika Mertin von Megentheim (Mergetheim) beurkundet, daß ihr Bruder Eitel Mertin von Mergentheim ihrem Vetter Eberhard Mertin seinen gesamten Besitz zu Dörzbach (Tortzbach) mit ihrem Einverständnis verkauft hat. 
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B 250 U 439Archivalieneinheit
1432 Februar 9 (am samsztag nach nach unser liebenfrawen tag kertzweih) 
Johannes Luckenbach, Pfarrer zu Lendsiedel (Lentsideln), verspricht, jährlich für Andreas Zobel und dessen Ehefrau Anna von Thüngersheim (Tungerszheim) einen Jahrtag zu begehen. Dafür hat Rüdiger Sützel ihm ein Gut zu Atzenrot (Otzenrod) gegeben. 
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B 250 U 440Archivalieneinheit
1432 März 12 (am nehsten Mitwoch nach dem sontag Invocavit) 
Kraft von Hohenlohe (Hohennlohe) verleiht Konrad von Rosenberg den Teil an dem Schloß zu Bartenstein, den dieser von Hans von Seldeneck gekauft hatte, sowie ein Haus und eine Hofreite zu [Röttingen], die dieser von Fritz von Geyselnheim gekauft hatte, zu Mannlehen. Sollte erwähnter Konrad von Rosenberg ohne männliche Erben bleiben, sind seine Töchtererbberechtigt. Deren Söhne solln die genannten Güter wieder zu Mannlehen empfangen. 
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B 250 U 441Archivalieneinheit
1443 Februar 5 (am dinstag nach unnser lieben frauwen tag liechtmese) 
Burkhard von Wollmershausen (Wolmershuszen) und seine Ehefrau Margarete von Adelsheim (Adletzheim) verkaufen ihre Eigenleute Peter Kleindinst, Peter Herman, Hans Herman und Heinz Hern (?) zu Mittelbach um 68 rheinische Gulden an Jost von Venningen, Komtur, und die Brüder des Deutschen Hauses zu Mergentheim. 
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B 250 U 442Archivalieneinheit
1445 Mai 26 (am mitwochen nach sant Urbans tag) 
Dietrich von Berlichingen und Adam Hundt beurkunden, daß Gottfried Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) ihnen den dritten Teil am Gericht zu Dörzbach (Tortzpach) verliehen hat und daß Konrad Schenck der Ältere, zu Limpurg (Lympurg) ihnen den Teil am Schloß zu Dörzbach, den früher Ulrich von Herren-/Wildentierbach (Türbach) innehatte, verliehen hat. 
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B 250 U 443Archivalieneinheit
1469 Dezember 30 (ane Samstag des newen Jars abend) 
Philipp der Ältere zu Weinsberg (Weinsperg), Erbkämmerer, tauscht seinen Leibeigenen Fritz Gessener zu Nassau (Nassa) mit Andreas von Grumbach, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gegen Engel Schenck zu Stalldorf (Staldorff). 
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B 250 U 444Archivalieneinheit
1474 August 25 (an donerstag nach sant Bartholomeus tag) 
Albrecht Graf von Hohenlohe (Hoenloe) und Ziegenhain (Zigennhayn) verleiht Fritz von Crailsheim (Crewlßheym) den halben Zehnten zu Triftshausen (Trifftshawsen). 
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B 250 U 445Archivalieneinheit
1475 Januar 19 (am donerstag nach sanct Anthonien tag) 
Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohennloe) und zu Ziegenhain verleiht Wilhelm Sützel von Mergentheim den halben Zehnten zu Triftshausen (Triefshawsen). 
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B 250 U 446Archivalieneinheit
1475 Januar 26 (uff dornnstag vor unnser liebenn frauwen liechtmeß tag purificationis zu latine genant) 
Leonhard Bender und Hans Herlig bestätigen, daß sie den Hof zu Dörzbach (Dortzbach), den zuvor Leonhard von Bachenstein innehatte, die halbe Hofreite vor dem Schloß zu Dörzbach, die Hofreite, die die Retzbach innehatten, von Ulrich von Lentersheim, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, zu Lehen empfangen haben. Dazu gehören auch sieben Morgen Wiese, die zuvor Peter von Thann (Thanne) innehatte. Dafür müssen sie neben zwei Gulden und zwei Fastnachthühnern jährlicher Gülte 8 Malter Korn und 8 Malter Hafer an den Deutschen Orden nach Mergentheim (Mergetheym) oder Neuhaus (Nuwenhuse) entrichten. Der Deutsche Orden bewilligt ihnen die Ablösung von je einem Malter Korn mit 15 Gulden und je einen Malter Hafer mit 10 Gulden. 
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B 250 U 447Archivalieneinheit
Neuenstein ( Newenstein), 1487 Oktober 7 (uff sonntag nach sanct Franciscen tag) 
Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohennloe) und zu Ziegenhain (Ziegennhayn) erlaubt Hans von Seckendorff-Aberdar zu Unternzenn (Nydern Zenne), Ritter, seinem Sohn Burkhard von Seckendorf vom Deutschen Orden 20 Gulden als Leibgeding auf den halben Zehnten zu Altenbauren (Altenbawr), der von ihm (dem A.) zu Lehen rührt, zu verschreiben. 
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B 250 U 448Archivalieneinheit
1488 Juli 8 (uff sant Kylianns des heyligen bischoffs und merterers tag) 
Hans und Peter von Finsterlohr (Vinsterloe), Vettern, die von Reinhard von Neipperg (Nypperg), Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, zuvor zu Neuhaus (Newenhauß) gehörige Zinsen und Gülten gekauft hatten, erklären, daß sie den Deutschen Orden nicht wegen der ihnen verkauften Gülten von Kuntz Ruckker, Walter Swein und Peter Ubelacker, die dem Deutschen Orden nicht zustanden, belangen. 
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B 250 U 449Archivalieneinheit
1491 Juli 7 (uff donerstag nach frawen tag visitationis) 
Wilhelm Sützel von Mergentheim erhält von Kraft Graf von Hohenlohe (Hohennloe) und zu Ziegenhain (Ziegennhayn) die Güter, die er von Reinhard und Erasmus Truchsess von Baldersheim (Balderszheim) gekauft hat, zu Lehen. Es handelt sich dabei um den Teil des Dorfes Oberbalbach (Obern Balbach), den Reinhard Truchseß, Ritter, von dem verstorbenen Rafan Truchseß gekauft hatte, um ein Haus zu Unterbalbach (Nydern Balbach), wozu auch ein Fischwasser in der Taber (Tawber) gehört, sowie um den halben Zehnten zu Triffshausen (Triffhawsen) und zu Herrentierbach (Tybach). 
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B 250 U 450Archivalieneinheit
1497 Januar 23 (an montag nach sannd Sebastianstag) 
Philipp der Ältere von Weinsberg, Erbkämmerer, entläßt Andreas Diraff auf Bitten seiner Schwester, der Fürstin [Elisabeth] von Sachsen [-Lauenburg], aus der Leibeigenschaft. 
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B 250 U 451Archivalieneinheit
1501 Juni 21 (am montag nach sandt Veitstag) 
Engelhard von Berlichingen zu Dörzbach (Dortzpach), der sich laut Urkunde von 1471 März 2 (Samstag vor Invocavit) mit 123 rheinischen Gulden Hauptsumme gegen Dietrich von Stein, Komtur zu Donauwörth (Werde), verschrieben hat und dessen Schuld zum jetzigen Zeitpunkt noch 92 Gulden ohne Kosten und Schaden des Deutschen Ordens beträgt, bestätigt, daß Götz von Steten, Eberhart Lochinger und Berengar von Berlichingen zwischen ihm und Herwort Thieln, Anwalt des Berthold von Sachsenheim (Sachszenheim), Komtur zu Donauwörth, entschieden haben, daß er genannten Komtur 70 rheinische Gulden für die entstandenen Kosten und den Schaden zu bezahlen hat. Er verspricht, diese Summe zu den vereinbarten Raten dem Komtur oder Trappier in Mergentheim zu entrichten. Bürgen sind: Götz von Stetten, Berengar von Berlichingen. 
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B 250 U 452Archivalieneinheit
1501 Januar 8 (uff sanct Erharts tag) 
Jörg von Rosenberg (Rosenberck), Ritter, Stephan von Adelsheim (Adeltzheym), Amtmann zu Wildenberg (Wildenberck), Peter von Finsterlohr (Finsterloe), Amtmann zu Bütthard (Büthart), und Wilhelm von Crailsheim zu Morstein (Krewlssen zw Mersteyno) entscheiden einen Streit zwischen Georg Graf von Henneberg (Henneberck), Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheym), und Melchior Sützel von Mergentheim folgendermaßen: Es steht Melchior Sützel zu, die zwei Kirchenlehen der Pfarrei zu Neunkirchen und der Frühmesse zu Althause (Althawsen) zu verleihen. Die Fischerei in dem von Wachbach herabfließenden Bach steht Melchior Sützel von der Stelle an zu, wo das von Lillstadt (Lüllstat) herabfließende Bächlein einmündet, bis zu dem unterhalb Neunkirchen liegenden Markstein, der die Grenze zwischen den Markungen Mergentheim und Neunkirchen markiert. Dem Deutschen Orden ist der Schaftrieb mit den Schäfereien zu Mergentheim und zu Neuhaus (Newenhawß) durch die Markung Neunkirchen gestattet. Von dieser Urkunde erhalten beide Parteien je eine Ausfertigung. 
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B 250 U 453Archivalieneinheit
1507 Februar 22 (an sanct peters tag cathedra gnant) 
Johann Graf von Hohenlohe (Hohennlohe), der dem Bürgermeister, dem Rat und der Stadt Weikersheim (Weyckerßheim) befohlen hatte, sich um 25 rheinische Gulden jährliche Gülte gegen Jörg Hertlin, Frühmesser der Berlichinger Pfründe in der Pfarrkirche zu Creglingen (Kregling) sowie gegen Hans Müller und Hans Schewman, beide Gotteshausmeister und Pfleger der genannten Pfarrkirche, auf Wiederkauf zu verschreiben, worüber eine von dem A. und der Stadt Weikersheim versiegelte Urkunde von 1507 Februar 24 (uff mitwochen nach sant Peters tag cathedra genant) vorliegt, bestätigt, daß er 500 Gulden Hauptgut von den Bürgern zu Weikersheim empfangen hat und daß diesen keine Kosten und Zinsen entstehen. Zur Zinszahlung soll der hohenlohische Keller zu Weikersheim alle Quattember und Goldfasten 6 Gulden und 1 Ort entrichten. 
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B 250 U 454Archivalieneinheit
1510 September 1 (uff sanct Gilgenn des hailigenn abts tage) 
Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohenlohe), der in der Auseineinandersetzung zwischen Melchior Sützel von Mergentheim (Mergetheim), Ritter, und der Witwe des verstorbenen Wilhelm von Craulsheim (Crewlzheim) und deren Söhne um Vermittlung gebeten wurde, setzt einen Tag zur Anhörung in Neunstein (Newennstain) fest, wo Melchior Sützel vorbringt, daß ihm der Zehnte zu Triftshausen (Trieffshawsenn) zustehe, da sich der verstorbene Fritz von Crailsheim gegen seinen Vater Wilhelm Sützel von Mergentheim über 288 Gulden verschrieben habe. Der Zehnte rühre von den Grafen von Hohenlohe zu Mannlehen und sei ihm in einem Prozeß vor dem Landgericht zu Würzburg (Wurtzburg) zugesprochen worden. Dagegen wenden genannte Witwe und deren Sohn Wilhelm ein, daß Melchior Sützel keinen Anspruch auf besagten Zehnten habe, daß dieser ihm auch nicht von den Vorfahren des A. verliehen worden sei und vorweisen darauf, daß Melchior Sützel ihnen 260 Gulden schulde. Albrecht Graf von Hohenlohe entscheidet, daß genannte Witwe und deren Sohn Wilhelm Melchior Sützel zum nächsten St. Mertinstag 130 Gulden in Mergentheim oder in Rothenburg (Rotemburg ann der Thawber) übergeben sollen. Damit stellen dann alle gegenseitigen Forderungen beglichen sein, wobei auch jene 100 Gulden aus der Verschreibung des verstorbenen Wilhelm von Crailsheim, des Jost von Luchau (Luchawe) und des Georg Truchsess, Ritter, über 300 Gulden gegen Heinrich Stieber, Ritter, für Melchior Sützel, welche die Schuldner selbst ausgelöst haben, berücksichtigt werden. Sollte Melchior Sützel innerhalb eines Jahres beweisen, daß er dem verstorbenen Wilhelm von Crailsheim die 100 Gulden gegebenhat, so soll dessen Witwe Melchior Sützel 50 Gulden geben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 455Archivalieneinheit
1557 Oktober 17 (uff sontag nach Burckardi der do was der siebenzehend tag des monats Octobris) 
Der Notar Michael Haud, gebürtig von Lahr im Bistum Mainz (Meintz), wohnhaft zu Mergentheim (Mergenthaim), vidimiert im Beisein der Zeugen auf Bitten des Georg Mörsch, Amtmann zu Neuhaus (Newenhawß), des Michael Landwehr, Spitalmeister zu Mergentheim, des Joachim Engelfried, des Hans Brandt, des Leonhard Schmid, des Veit Eysen, des Hans Gundner, des Wendel Spelter und des Michael Schielt, alle zu Neunkirchen, eine von ihm beglaubigte Kopie der wörtlich inserierte Urkunde der verstorbenen Brüder Martin und Rüdiger Sützel. 
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B 250 U 456Archivalieneinheit
1516 Dezember 27 (uff sampstag der do was der neunundzweinzigst tag des monats decembris) 
Der Notar Johann Blofelde, Priester im Bistum Würzburg (Wurtzburg) bestätigt, daß er und die Zeugen bei der wörtlich aufgenommenen Erklärung des Hans Bubenleben und des Michael Semmerich zugegen waren. 
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B 250 U 457Archivalieneinheit
1522 April 28 (uff montag nach dem Sonntag quasimodogeniti) 
Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und Martin Sützel von Mergentheim sowie dessen Hintersassen zu Neunkirchen beurkunden, daß Wolf von Luchau, Amtmann zu Neuhaus (Neuennhaus), mit Martin Sützel und dessen Hinterassen zu Neunkirchen vereinbart hat, daß letztere künftig denselben Geboten wie die Hintersassen des [Deutschen] Ordens, die zur Zent Markelsheim (Margkelsheim) gehören, unterstehen und daß sie die Übeltäter, die sie zu Neunkirchen fassen, unverzüglich nach Neuhaus zu übergeben haben. Bisher hatte Martin Sützel seine Einwilligung dazu verweigert. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 458Archivalieneinheit
1525 Juli 25 (am dinstag sandt Jakobs des heiligen zwelffboten tagk) 
Jakob Regest von Königshofen (Konigszhoven), Fischer, dem Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, das Fischwasser in der Tauber (Thauber) bei Mergentheim auf 5 Jahre verliehen hat, verspricht, daß er und seine Ehefrau die in dem wörtlich inserierten Lehenbrief genannten Bedingungen erfüllen. 
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B 250 U 459Archivalieneinheit
1535 Juni 16 (mitwochs nach sannt Veits tag) 
Gregor Spies, Sekretär des Deutschmeisters, bestätigt, daß er die Brunnenwiese, die er um 111 1/2 Gulden 1 Pfund 13 Pfennig von Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gekauft hat, gegen eine jährliche Gülte von 3 Sommerhühnern oder für je eines 5 Pfennig zu erblehen erhalten hat. Genannte Wiese, die zuvor die Äbtissin und der Konvent des Klosters zum Paradies zu Heidingsfeld (Heydingsfelt) innehatte, liegt in der Markung Neunkirchen und stößt an der nach Meßbach (Mesbach) führenden Straße an die Wiese des Georg Hotz von Althausen (Althausenn) und in Richtung Neunkirchen an die Wiese des Andreas Heber an. 
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B 250 U 460Archivalieneinheit
Mergentheim (Mergennthaim), 1535 Mai 20 (donnerstags nach dem heiligenn pfingstag) 
Niklas Vehe, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim, der von Anna von Bibra, Äbtissin, und dem Konvent des Benediktinerklosters zu Heidingsfeld (Heydingsfelt) im Bistum Würzburg (Wurtzburg) die an dieselben gekommenen Güter, Einkünfte und Rechte der Klause zu Neunkirchen um 2.250 Gulden gekauft hat, übergibt einen Teil derselben und dazu 16 Gulden mit dem Einverständnis des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, an Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim und derzeitiger Komtur zu Würzburg sich mit 650 Gulden an dem Kauf beteiligt hatte. Bei der Lagebeschreibung der Güter und Gülten werden die Orte Mergentheim, Neunkirchen, Meßbach (Moßbach), Althausen (Lathaesenn) und Lillstadt (Lulstatt) erwähnt. 
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B 250 U 461Archivalieneinheit
1538 Februar 4 (montags nach unnser liebfrauwenn liechtmeß) 
Daniel Treutwein, Amtmann zu Boxberg, und Wipprecht von Thüngen zu Estenfeld (Estennfeldt) verkaufen als Vormünder für Sebastian, Sohn des verstorbenen Martin Sützel, das Fischrecht in dem durch Wachbach und vor Neunkirchen (Neunkirchenn) herabfließenden Bach mit dem Einverständnis des Lehensherrn Konrad, Bischof zu Würzburg (Wuertzburg) und Herzog zu Franken (Franncken), für 200 Gulden in Silbermünzen unter Vorbehalt des Wiederkaufs an Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und an das Amt Neuhaus (Newenhauß), um die Gültverpflichtung gegenüber Philipp von Seldeneck, die der verstorbene Mertin Sützel seinen Sohn hinterlassen hat, ablösen zu könne. Das Fischrecht erstreckt sich von dem Wehr, wo das Lillstadt (Lullstatt) herabfließende Bächlein in genannten Bach mündet, bis zu dem Unerhalb Neunkirchen liegenden Markstein, der die Grenze den Markungen Mergentheim und Neunkirchen Mergentheim und Nunkirchen markiert. 
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B 250 U 462Archivalieneinheit
1546 Juni 29 (am dinstag Petri und Pauli) 
Die Räte des Melchior, Bischof von Würzburg (Wirtzpurg) und Herzog zu Franken (Francken), legen eine Auseinandersetzung zwischen den Vettern Wilhelm und Bastian Sützel von Mergentheim (Mergethaim) bei. Es handelt sich dabei um den Zehnten, die Vogtei, Zinsen und Gülten zu Althausen und Neunkirchen, die die Vorfahren der streitenden Parteien für 1.800 Gulden an die von Thüngen versetzt hatten und die der verstorbene Martin Sützel, Vater des Bastian Sützel vor einigen Jahren wieder zurückgekauft hatte. Nachdem Bastian Sützel seinem Vetter Wilhelm Sützel die Ablösung der Hälfte davon verweigert und dies auch damit begründet, daß der unmündige Bruder des Wilhelm Sützel, Christoph Sützel, der sich außer Landes befinde, später mit Forderungen bezüglich dieser Rechte und Einkünfte an ihn herantreten könne, entscheiden genannte Räte, daß er seinem Vetter Wilhelm Sützel die Ablösung mit 900 Gulden gestatten soll. Dafür soll dieser in einer Verschreibung gegen Bastian Sützel versprechen, denselben gegenüber etwaigen Ansprüchen seines Bruders Christoph Sützel schadlos zu halten. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 463Archivalieneinheit
1553 März 7 (am siebenden tag des monats Martii) 
Hans von Berlichingen zu Schrozberg räumt Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen und Probst zu Ellwangen (Elwangen), den Wiederkauf der jährlichen Zinsen von 20 Talern und 20 Gulden zu 15 Batzen der Landeswährung zu Franken (Francken), über die eine Zimsverschreibung des Administrators von 1553 Febr. 15 (am Aschermittwochen) vorliegt und die aus dem Getreide zehnten zu Hollenbach bezahlt werden, um 400 Taler und 400 Gulden ein. 
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B 250 U 464Archivalieneinheit
1558 September 5 (montag nach Egidi) 
Gottfried von Berlichingen zu Hornberg und Sebastian Geyer von und zu Giebelstadt (Gibelstat) einigen sich mit ihren Untertanen zu Neunkirchen über deren Pflichten und Dienste dahingehend, daß die Ordnung, die die Sützel gegeben haben, im Kraft bleiben soll. Bezüglich für ihre Herrschaft zu fischen und die Fische drei mal jährlich nach Rossach (Rossa) oder Giebelstadt zu bringen. Die beiden A. sowie die Gemeinde Neunkirchen erhalten je eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 465Archivalieneinheit
Langenburg, 1576 Januar 23 
Wolfgang Graf von Hohenlohe-Langenburg (Grave von Hohenloe und Herr zu Langennburg) gibt Christoph Sützel Güter und Gülten zu Oberbalbach (Obernbalbach) und Unterbalbach (Unnderbalbach) in genannten Lagen sowie den halben Zehnten zu Triftshausen (Triefshausenn) und den Zehnten zu Deubach (Deupach) zu Lehen. Diese Güter und Einkünfte hatte Christhoph Sützel von seinem Vater und von seinem Vetter Hans Rudolf Sützel von Mergentheim geerbt. Bei der Lagebeschreibung der Güter wird der Ort Oesfeld (Esfeldt) erwähnt. Die andere Hälfte der Güter, Gülten und des verstorbenen Ludwig Casimir, Graf von Hohenlohe-Langenburg, Im Jahre [15] 68 auf 11 Jahre an Hans Zobel verkauft. 
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B 250 U 466Archivalieneinheit
1617 April 17 
Maximilian von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, Hans Heinrich Geyer von Giebelstadt (Gibelstatt) zu Goldbach (Goldtbach) und Hans Friedrich Schenk von Siemau zu Birnbaum (von Symaw zum Biernbaum), Vormund des minderjährigen Sohnes des verstorbenen Philipp Geyer von Giebelstadt, beurkunden, daß sie die Auseinandersetzung um die Zent und hohe Obrigkeit zu Neunkirchen durch den wörtlich inserierten Vergleich beigelegt haben. 
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B 250 U 467Archivalieneinheit
Hollenbach, 1647 August 4 
Ludwig Wührt und Dietrich Widtmann, Untertanen des Amts Hollenbach zu Herbsthausen (Herbsthausten), und deren Ehefrauen Anna und Margeretha verkaufen 4 Morgen Wald, für den als Anstößer Georg Braun, Hofbauer zu Eyßroth (?) genannt wird, für 18 Reichstaler an Leopold Wilhelm von Österreich, Administrator und Meister des Deutschen Ordens, und an das Haus und die Trappenei Mergentheim. 
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