Durchführung des Friedensvertrags: Entwaffung der Zivilbevölkerung: freiwillige Ablieferung von Waffen und Munition, Zahlung von Prämien; Durchführung des Entwaffnungsgesetzes von 1920: Anordnungen des Landesentwaffnungskommissars, Ablieferung der Waffen an die Reichstreuhand-Gesellschaft in Stuttgart; Nachforschung nach versteckten Waffen durch den interalliierten Überwachungsausschuss; Durchführung des Entwaffnungsultimatums 1921: Übersichten über die Bewaffnung von Beamten (Polizeidiener, Nachtwächter, Wald- u. Feldschützen, Forstbeamte, Gefängnisaufseher) |