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Deutscher Orden, Regierung Mergentheim: Urfehden
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23 Einträge
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B 264 a U 44Archivalieneinheit
1501 März 31 (Mi nach Judica)
Hanns Müller, Bürger zu Miltenberg, wegen Drohungen gegen Georg Graf und Herr zu Hennberg, Komtur zu Mergentheim, gefangengesetzt, schwört Urfehde, verspricht, Mergentheim zu verlassen, und benennt zu Bürgen Hans Örlein, Kaspar Rustein (Rwstein), beide zu Rettersheim, Jörg Büsamer zu Bieberehren (Bieberern), Lienhard Wernlein zu Simmringen (Somerlingen), Hans Stando[r]ffer zu Herrenzimmern (Hernzymmern) und Hans Schneider zu Vilchband (Vilchpündt).
Sr.: 1) Weiprecht von Münchingen (Monnchingen), Johanniterkomtur zu Mergentheim, 2) Hans von Peulendorf (Pewlndorf), Amtmann auf der Reichelsburg (zum Reigelberg)
Ausf. Pap. - 2 Pap.-Sg. - Rv.: Sigillum Hansen von Peulsdorff, Ambtmans zu Reichelsperg
 
1 U 31. März 1501 
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B 264 a U 45Archivalieneinheit
1512 Juni 2 (Mi nach Pfingsten)
Hans Irrennfrid von Nagelsberg, gefangengesetzt von Hans Nothaft, Komtur zu Mergentheim, weil er half, drei Wagenpferde des dortigen Ordensspitals zu stehlen, schwört Urfehde.
Sr.: Junker Kilian von Stetten
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. abg. - Rv.
 
1 U 2. Juni 1512 
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B 264 a U 46Archivalieneinheit
1517 März 12 (Do, St. Gregorientag)
Hanns Gabriel von Habeneck und Hans von Habeneck, sein Sohn, gefangengesetzt wegen verschiedener Untaten, vor allem, weil Hans von Habeneck mutwillig Kilian Weypen[?] von Impfingen (Impficken), den Knecht des Lienhard Freundt zu Edelfingen (Ottelfingen), schwer (schwerlich und uf den Todt) verwundet hatte, schwören gegen die Gerichtsherren zu Edelfingen, Bastian von Adelsheim und die Erben des verstorbenen Balthasar von Thüngen, sowie gegen Burkhard von Seckendorff, Komtur zu Mergentheim, Urfehde.
Sr.: 1) Junker David Truchseß von Rieneck, 2) Junker Martin Sützel von Mergentheim
Ausf. Pap. - 2 Pap.-Sg. - Rv.
 
1 U 12. März 1517 
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B 264 a U 47Archivalieneinheit
1521 Mai 2 (Do nach Cantate)
Balthasar Stahell von Badwert, gefangengesetzt durch die Amtleute des Kurfürsten zu Mainz in Krautheim, weil er dem Prior des Predigerordens zu Mergentheim ein Pferd entwandte, um Burkhard von Seckendorff, Komtur zu Mergentheim, anzugreifen, schwört gegen den Kurfürsten und den Komtur Urfehde.
Sr.: Junker Jörg Bloem (Plümle) [von und] zu Krautheim
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. - Rv.: Baltaßar Stahels von Batwern, preussischen Söldners, Urpfede
 
1 U 2. Mai 1521 
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B 264 a U 48Archivalieneinheit
1522 Apr. 29 (Di nach St. Markus)
Hans Heck, Bürger zu Mergentheim, gefangengesetzt von Burkhard von Seckendorff, Komtur zu Mergentheim, weil er in der Stadt an einem Aufruhr teilgenommen hatte und den Rechtsweg, den ihm Jörg Knitzinger gen. Kitz, Diener und Reiterhauptmann des Deutschmeisters, nach dem Scheitern einer gültlichen Einigung gewiesen hatte, mit der Begründung ablehnte, daß der Deutschmeister nicht sein Herr sei, schwört nach seiner Begnadigung gegen den Deutschmeister und den Komtur Urfehde und erkennt den Deutschmeister und den Komtur Urfehde und erkennt den Deutschmeister [Dietrich von Cleen] als Gerichtsherrn an.
Z.: 1) Hans Bauer und 2) Christoph Schenkel, beide Richter und Ratsherrn zu Mergentheim, 3) Bernhard Schwenker, Bürger zu Mergentheim
Sr.: 1) Weiprecht von Münchingen, Johanniterkomtur zu Schwäbisch Hall, auf Bitten Hans Müllers, Bürgermeisters zu Mergentheim, Burkhard Kerns zu Boxberg und Bernhard Schwenkers, Bürgers zu Mergentheim, 2) Wolf von Luchau, Amtmann zu Neuhaus
Ausf. Pap., besch. - 2 Pap.-Sg. beiliegend - Rv.
 
1 U 29. April 1522 
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B 264 a U 49Archivalieneinheit
1526 Jan. 16 (Di nach dem Achtenden der heiligen dreier Khönig Tag)
Kaspar Wüschauff zu Markelsheim, gefangengesetzt von Dietrich von Cleen, Deutschmeister, weil er im Bauernkrieg samt einigen jungen Gesellen, denen es die Ehrbarkeit zu Markelsheim verboten hatte, trotzt der Fastenzeit (nach Mitfasten) mit der Trommel von Markelsheim nach Igersheim gezogen war und sich gegen seine Herrschaft empört hatte, begnadigt auf Bitten Eberhards von Ehingen, Komturs zu Heilbronn, verspricht, auf Lebenzeit ohne Erlaubnis des Deutschmeisters oder des Amtmanns zu Neuhaus die Markung Markelsheim nicht mehr zu verlassen, Hintersasse des Ordens zu bleiben, in derselben Pflicht zu stehen wie die anderen Hintersassen des Amts Neuhaus, an keiner Versammlung mehr teilzunehmen und als warnendes Beispiel auf der rechten Seite einen Bart wachsen zu lassen, die linke dagegen alle 14 Tage zu scheren, bis ihm die erlassen wird, und schwört Urfehde.
Sr.: Junker Jörg von Rosenberg
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. besch. - Rv. : Caspar Wischauffs Urfehd
 
1 U 16. Januar 1526 
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B 264 a U 50Archivalieneinheit
1529 Sept. 23 (Do nach Matthäus)
Augustin Sam von Lorbach*, verehelicht, und Margaretha Morin, derzeit Bürgerin zu Mergentheim, gefangengesetzt wegen wiederholten Ehebruchs und Meineids, verpflichten sich, innerhalb der nächstfolgenden vier Wochen ihre Habe zu verkaufen, ausstehende Schulden zu bezahlen sowie Mergentheim und die Obrigkeit des Deutschen Ordens zu verlassen, und schwören gegen Walther vom Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts und Deutschmeister, Urfehde.
Z.: 1) Michael Sultzer aus Schwäbisch Hall, Schreiber der Urkunde, 2) Johann Heun aus Miltenberg, beide Kanzleischreiber
Sr.: Gregor Spiess, Sekretär
Ausf. Pap. - 1 Sg. aufgedr. - U.: 1) - 2) die Z.- Rv.
*Lohrbach, Kr. Ansbach?
 
1 U 23. September 1529 
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B 264 a U 51Archivalieneinheit
1537 Apr. 26 (Do nach Markus)
Hans Walch der Junge, vordem Bürger zu Mergentheim, gefangengesetzt, weil er einen Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister, gegebenen Urfehdeschwur von 1536 Sept. 26 gebrochen hatte, indem er trotz seines Eids, sich aus Obrigkeit, Gebiet und Gerechtigkeit des Deutschmeisters zu begeben, zurückkehrte, sich im Haus seiner Eltern zu Unterbalbach, das dem Deutschmeister unmittelbar unterworfen, vogtbar, botmäßig und gerichtbar ist, einnistete und seiner kranken Mutter drohte, sie mit einem Messer zu erstechen, schwört nach seiner Begnadigung durch Wolfgang von Rosenberg, Komturamtsverwalter zu Mergentheim, Urfehde und verspricht, über den Main zu gehen, jenseits zu bleiben und auch dort sich nirgends aufzuhalten, wo der Deutsche Orden Besitz, Rechte oder auch nur einen einzigen Untertan hat.
Sr.: Reinhard von Hausen, JUD, 2) Gregor Spiess und 3) Georg Schule, beide Sekretäre
Ausf. Pap. - 3 Pap.-Sg. beiliegend - Rv.
 
1 U 26. April 1537 
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B 264 a U 52Archivalieneinheit
1540 Juli 27 (Di nach Jakobus)
Jakob Bom von Mergentheim, der sich eidlich verpflichtet hatte, seiner wegen Diebstahls aus Mergentheim verwiesenen Frau binnen der nächsten vier Wochen zu folgen, dennoch nachts und noch dazu im dißen geverlichen, sorglichen und schweren leuffen der Mortbrennerey die Stadtmauer erstieg und deswegen wie auch wegen sonstigen unziemlichen Verhaltens von Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Perußen und Deutschmeister, gefangengesetzt wurde, schwört Urfehde gegen Wilhelm Halber von Hergern, Komtur zu Mergentheim, und verspricht, Mergentheim zu verlassen und niemals dorthin zurückzukehren.
Sr.: 1) Michel Hasenbart und 2) Matthäus von Sol (Solin) , beide Bürgermeister zu Mergentheim (der Stadt Secreth)
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. - Rv.
 
1 U - 43 -, - 14 - 
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B 264 a U 53Archivalieneinheit
1540 Okt. 28 (Do, Simon und Judas)
Wendel Weickh von Duttenberg (Thuttenberg), der zu Duttenberg straffällig geworden, als Anhänger der Sekte der Wiedertäufer entwichen und auf seinen Widerruf hin begnadigt worden war, schließlich nochmals gegen Pflicht, Eid und Erbhuldigung, mit denen er Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, verbunden war, entwich und lang ausblieb, Drohworte ausstieß und 1540 Apr. 17 (Sa nach dem So Misericordia domini) zu Wimpfen im Haus von Steffel Starcks Tochtermann laut wünschte, der Deutschmeister hänge an einem Baum, trotz des Widerspruchs von Veit Schuhmacher, Peter Greiff und Ludwig Schuhmacher, alle aus Gundelsheim, dies bekräftigte und deshalb zu Neckarsulm im Turm gefangengesetzt wurde, schwört nach seiner Freilassung Urfehde unter folgenden Auflagen: Nach dem Verlassen der Haft hat er eine halbe oder ganze Stunde am Pranger am Rathaus zu stehen, dann von der Schranke vor dem Oberen Tor mit bloßem Oberkörper, in einem Arm ein bloßes Messer oder Schwert, im andern eine Rute in die Stadt zurückzugehen, in diesem Aufzug unmittelbar hinter dem Oberen Tor, am Rathaus, an der Burggasse und an der Kirche beim Unteren Tor Gott und dem Deutschmeister knieend für die milde Strafe zu danken, das Haupthaar links wachsen zu lassen, rechts alle acht oder 14 Tage zu scheren, einen grauen, über die Knie reichenden Rock und graue Hosen zu tragen, die Markung Duttenberg sein Leben lang nicht zu verlassen und das nächste halbe Jahr während der Sonntagsmessen von der Wandlung bis zum Ende der Messe knieend Gott zu danken. Die Bürgen, sein Vater Bernhard, seine Brüder Kilian und Endris Weickh, seine Schwäger Peter Wagner und Michel Engelhart, alle von Duttenberg, Hans Kreiss von Bacharach, Nickel Voltz von Möckmühl, Konrad Stoff von Oedheim, Kaspar und Sander Weickh, Jörg Greiss und Wendel Voltz, alle von Obergriesheim, versprechen, den A. im Falle eines Eidbruchs innerhalb Monatsfrist wieder in die Haft zu überstellen oder 400 fl zu zahlen, wofür sie mit Hab und Gut haften.
Sr.: Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Neckarsulm (ir Gerichts Innsiegell)
Ausf. Perg. - 1 Sg. - Rv.: Wendell Weick von Twtenbergß Verurfed ...; Vermerke über durch den Deutschmeister verfügte Strafmilderungen von 1541 Feb. 15 (Di nach Apollonia) - diese auf Fürbitte des Junker Hartmann von Ehrenberg, des Trappierers Martin Emhart, der Verwandten und der Bürgen Weickhs - und von 1542 Mitte Feb. (in kurtzen Tagen vor Faßnacht) zu Horneck
 
1 U 28. Oktober 1540 
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B 264 a U 54Archivalieneinheit
1541 Juni 24 (Johannes der Täufer)
Wolf Dytz und Jost Stecher, beide Einwohner zu Talheim, die ihren Pflichten als Vormünder der Kinder des Lenhard Ammenclaus nicht nachgekommen und daher in die Haft der Vogtherren und Junker zu Talheim gekommen waren, schwören Urfehde, verpflichten sich, ihren ehemaligen Pflegekindern bzw. deren jetzigen Vormündern 150 fl Schadenersatz zu zahlen, und bestimmen zu Bürgen Bernhard Werner, Wolf Müller, Michel Leutze und Lenhard Wynther, alle zu Tallheim, die sie bei Bruch ihres Versprechens binnen Monatsfrist wieder in Haft zu stellen oder jeder den Vogtherrn und Junkern 100 fl zu bezahlen haben.
Sr.: 1) Friedrich und 2) Sg., 1 besch. - Rv.
 
1 U 24. Juni 1541 
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B 264 a U 55Archivalieneinheit
1544 Jan. 2 (Mi nach Neujahr)
Hanns Vogel zu Hachtel (Hachtal), Hintersasse des Junkers Stephan von Adelsheim, gefangengesetzt, weil er sich in einem vor Gericht in Struppach ausgetragenen Streit mit Hieronymus Lutz, Hintersassen des Deutschordens zu Wachbach, nicht in das gegen ihn ergangene Urteil gefügt hatte, vielmehr aus der Leibeigenschaft des Deutschordnes austrat und anonyme Schmähbriefe in Wachbach anschlug, verspricht, das Urteil anzunehmen und schwört nach seiner Begnadigung Urfehde gegen Bernhard Reichardt, Amtsverweser zu Neuhaus, in Vertretung von Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeisterums in Preußen und Deutschmeister.
Sr.: Junker Stephan von Adelsheim
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. - Rv.: ... 1534
 
1 U 2. Januar 1544 
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B 264 a U 56Archivalieneinheit
1550 Mai 12
Georg Weißlein, gebürtigt von Ellingen, der sich an der Hinterlassenschaft seines früheren Dienstherrn Eberhard von Ehningen, Landkomtur der Ballei Franken und Komtur zu Würzburg vergangen hatte und deshalb von Wolfgang [Schutzbar], Administrator [des Hochmeisteramts in Preußen] und Deutschmeister, in Neuhaus gefangengesetzt worden war, schwört gegen Bernhard Reichert, Amtsverweser zu Neuhaus, Urfehde und setzt zu Bürgen seinen Vater Leonhard Weißlein zu Ellingen sowie seine Vettern Leonhard Hegner zu Stertzbach und Hans Weißlein zu Asbach (Massbach), die bei einer Strafe von 50 fl rh und mit ihren Gütern haften müssen, falls Weißlein seine Urfehde bricht und sich nicht innerhalb Monatsfrist erneut der Haft stellt.
Sr.: Schultheiß und Gericht zu Markelsheim (ir Gerichts Insigel)
Konzept Pap. - Rv.
 
1 Schr. 12. Mai 1550 
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B 264 a U 57Archivalieneinheit
[um 1550] *
Martin Widman von Neckarsulm, Spitaler zu Gundelsheim, der wegen Ehebruchs mit einer Konkubine (Ketzweib) zu Horneck in die Gefangenschaft des Deutschmeisters Wolfgang [Schutzbar] gekommen war, sich aber nach Aussetzung der Strafe durch Philipp von Altdorf gen. Wollenschleger, Hauskomtur zu Horneck, trotz Versprechens erneut derselben Vergehen schuldig gemacht hatte, schwört Urfehde und verspricht, Wirtshäuser zu meiden, binnen Monatsfrist 50 fl Strafe zu zahlen und für die durch seine Haft entstandenen Kosten aufzukommen. Er setzt zu Bürgen seine Vettern Wendel Widmann und Veit Widmann, beide zu Neckarsulm, die im Falle seiner Wortbrüchigkeit binnen Monatsfrist 50 fl zahlen oder ihn erneut der Haft überstellen müssen, wofür sie mit Hab und Gut haften.
Konzept Pap. - Rv.
* Wollenschleger war 1549-1554 Hauskomtur bzw. Komtur zu Horneck
 
1 Schr. [um 1550] 
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B 264 a U 58Archivalieneinheit
1553 Juli 31
Barthel Beck, gebürtig von Elpersheim, der wegen Gotteslästerung und Schmähreden auf die Herrschaft 1553 Juni 4 (So nach Trinitatis) von Philipp Landschad von Steinach, Hauskomtur zu Mergentheim, gefangengesetzt worden war, schwört nach seiner auf Bitten seiner Verwandten (Vetter und Freundschafft) erfolgten Freilassung Urfehde, verspricht, die Unkosten zu begleichen und seinen Streit mit dem Trapponeischreiber Eoban Saffer von Wiesbaden zu beenden. Er setzt seine Verwandten, die Brüder Michael und Hans Beck von Elpersheim zu Bürgen, die ihn im Falle des Eidbruchs binnen Monatsfrist erneut der Haft überstellen oder aber dem Hauskomtur 60 fl Strafe zahlen müssen, wofür sie mit Hab und Gut haften.
Sr.. 1) Gregor Spieß, Kanzler des Deutschmeisters, 2) Konrad Hepp und Lukas Treutwein, beide Bürgermeister zu Mergentheim (ir aigen und der Stat Mergentheim klein Insiegel)
Konzept Pap.- Rv.
 
1 Schr. 31. Juli 1553 
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B 264 a U 59Archivalieneinheit
1553 Dez. 2 (Sa nach Andreas) - Mergentheim
Hans Stumpf zu Gelchsheim (Geilichßheim), von Wachbach gebürtig, der 1553 Aug. 20 (So nach Mariä Himmelfahrt) mit Michel Schefer zu Gelchsheim Streit begonnen hatte, lärmend mit einer Büchse durch das Dorf gelaufen war und, nachdem ihn Gabriel von Sol (Solin), Keller zu Gelchsheim, zur Rede gestellt und die Büchse verlangt hatte, auf ihn geschossen hatte, allerdings ohne zu treffen, schwört nach seiner auf Fürsprache des Junkers Zeisolf von Rosenberg zu Haltenbergstetten (Halbernstetten), seiner Vettern und Schwäger sowie seiner Ehefrau erfolgten Entlassung aus der Haft zu Gelchsheim und Mergentheim Urfehde und verspricht, das Kostgeld zu bezahlen, seine Habe zu Gelchsheim innerhalb von zwei Monaten zu verkaufen und den Ort zu verlassen gemäß der Dorfordnung. Er setzt zu Bürgen seine Vettern und Schwäger Anton Stumpf, Schultheiß [zu Wachbach], und Hans Ulrich zu Wachbach, Simon, Hans und Lorenz Helm (die Helmischen) und Hans Grab zu Gelchsheim sowie Jakob Woltz zu Althausen. Die Bürgen versprechen Philipp Landschad von Steinach, Komturamtsverwalter zu Mergentheim, Stumpf, falls er eidbrüchig würde, innerhalb Monatsfrist in die Haft zurückzubringen oder innerhalb eines halben Jahres 100 fl zu zahlen, wofür sie mit Hab und Gut haften.
Sr.: 1) Konrad Hepp und 2) Lukas Treutwein, beide Bürgermeister zu Mergentheim (der Stat kleiner Ingesigel)
Konzept Pap. - Rv.
 
1 Schr. 2. Dezember 1553 
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B 264 a U 60Archivalieneinheit
1556 Dez. 24 (Do nach Thomas)
Michael Lehner, Bürger zu Mergentheim, gefangengesetzt von Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, Propst und Herr zu Ellwangen, schwört nach seiner auf Bitten seiner Frau, seines Sohnes, seines Schwagers und anderer erfolgten Freilassung Urfehde und setzt zu Bürgen Ludwig Fintzer, seinen Sohn, Georg Baur und Hans Sebot, seine Schwäger, alle Bürger zu Mergentheim, die ihn, falls er seinen Eid bricht, binnen Monatsfrist wieder in die Haft überstellen oder aber 16 fl Strafe entrichten müssen.
Sr.: 1) Friedrich Schleenrieth und 2) Jobst Sebot, beide Bürgermeister zu Mergentheim (gemeiner Stat Mergentheim cleiner Insigill)
Konzept Pap.
 
1 Schr. 24. Dezember 1556 
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B 264 a U 61Archivalieneinheit
1558 März 30 (Mi nach Judica)
Hans Backmut, Bürger zu Mergentheim, der wegen seiner Verfehlungen die Auflage gehabt hatte, seine Habe in Mergentheim zu verkaufen, die Stadt zu verlassen und seiner ebenfalls straffällig gewordenen flüchtigen Frau Dorothea nachzuziehen, dem aber nicht nachkam, gegen seine Verhaftung Widerstand leistete und zwei Fluchtversuche unternahm, verspricht Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, Propst und Herr zu Ellwangen, sich innerhalb von acht Tagen auf immer aus Mergentheim und der Obrigkeit des Administrators hinwegzubegeben, seine Schulden zu Mergentheim zu bezahlen und seine restliche Habe zu verkaufen, wobei ihn gegebenenfalls sein Bruder Georg Backmut, sein Schwager Wendel Schneider und sein Verwandter (Freundt) Fritz Keßler unterstützen sollen. Er setzt seinen Bruder Georg und Keßler zu Bürgen und schwört Urfehde.
Sr.: 1) Gregor Spies, Kanzler des Deutschmeisters, 2) Fr. Thomas Meierhoffer
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. aufgedr., besch. - Rv.
 
1 U 30. März 1558 
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B 264 a U 66Archivalieneinheit
1565 März 16
Hans Stutzell zu Schmalfelden, gefangengesetzt im Gefängnis zu Mergentheim, schwört nach seiner auf Bitten seines Schwagers und Bruders erfolgten Freilassung, gegen Johann Hardt, Komturamtsverwalter zu Mergentheim, Urfehde

Sr.: Junker Christoph Sutzell zu Unterbalbach
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg.ausgeschnitten - Rv.
 
Bem.: Abgabe des HZN vom 30.10.1986 
1 U 16. März 1565 
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B 264 a U 62Archivalieneinheit
1572 Aug. 1 - Mergentheim
Hans Koch von Stuppach, gefangengesetzt zu Neuhaus von Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, Propst und Herr zu Ellwangen, schwört nach seiner Entlassung aus der Haft Urfehde und setzt zu Bürgen seinen Vater und seine Verwandten Bastian Riethmüller, Burkhard Ruckhard, Michel Schilling, alle zu Stuppach, und Antonius Stumpff, Schultheiß zu Wachbach, die ihn im Falle eines Eidbruchs innerhalb Monatsfrist erneut der Haft überstellen oder 100 fl rh an den Deutschmeister zahlen müssen.
Sr.: 1) Friedrich Schlehenriedt und 2) Georg Bröttling, beide Bürgermeister zu Mergentheim (gemainer Statt klain Innsigell)
Ausf. Pap., besch. - 1 Pap.-Sg. abg. - Rv.
 
1 U 1. August 1572 
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B 264 a U 63Archivalieneinheit
1575 Okt. 12
Jakob Bettenhofer, Kaplan, der von Heinrich [von Bobenhausen], Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister, in Neckarsulm gefangengesetzt worden war, weil er, als er die ihm dort zuerkannte Frühmesse versah, etliche Schulden machte und schließlich ohne Erlaubnis von Neckarsulm fortzog, schwört nach seiner Freilassung gegen den Deutschmeister und seine Gläubiger, die eine Obligation erhalten haben, Urfehde.
Sr. Z.: Schultheiß, Bürgermeister und Richter der Stadt Neckarsulm (gemeiner Statt aigenn Innsigell)
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. - U.: der A. - Rv.
 
1 U 12. Oktober 1575 
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B 264 a U 64Archivalieneinheit
1585 Okt. 29 - Talheim
Johann Ludwig Lyher zu Talheim bekundet: Trotz der Ermahnungen der Vogtherren und Ganerben zu Talheim hat er, bezecht bzw. im Zorn, in fünf näher geschilderten Fällen folgende Personen durch Schläge, Hiebe, Stiche oder Büchsenschüsse geschädigt und in ihrer Ehre gekränkt: Wendel Häberlin, Schultheiß der Vogtherren zu Talheim, Ott Köchlen, Kaspar Löhrlin und dessen zwei Söhne gen. der jung Kaspar und [N], Burkhard Koch, alle Untertanen zu Talheim, sowie Rochius Lyher, Bruder des A. Schließlich hat er 1585 Apr. 2 den alten Sebastian von Weitershausen, seinen Wohltäter, auf dessen Fürbitte bei Kurpfalz die gegen den A. zu Kaiserslautern verhängte Urfehde kassiert worden war, im Haus des Konrad Knipping, Komtur zu Heilbronn, während der Tafel, im Beisein seiner adligen Standesgenossen Knipping, Philipp Lemlin zu Horkheim und Philipp Christoph Lemlin zu Talheim sowie des Schultheißen Häberlin, aufs schwerste in seiner Ehre gekränkt, weil Weitershausen ihm seine Untaten, besonders gegenüber Häberlin, vorgehalten hatte, ihn mit blanker Waffe auf den Hof gefordert und, nachdem der Komtur eingeschritten war, Weitershausen vor dessen Haus aufgelauert und ihn überfallen, wobei er dessen Schreiber durch Bein und Mantel schoß. Auf Fürbitten von Albrecht Graf zu Löwenstein und Herr zu Scharfeneck, Bernhard von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen [am Neckar], Wolf Christoph von Ramsdorf, Obervogt zu Vaihingen [an der Enz], Christoph von Degenfeld zu Hoheneyb[ach], württembergischer Haushofmeister, Philipp von Neipperg zu Schwaigern, Philipp von Wittstadt gen. Hagenbach zu Helfenberg und Friedrich Güss von Güssenberg aus der Verstrickung in seinem Haus entlassen, in die ihn der Komtur Knipping, Philipp Lemlin zu Horkheim, Hans Ulrich von und zu Talheim, Hans Ludwig von Frauenberg und Rochius Lyher, Ganerben und Vogtherren zu Talheim, 1585 Apr. 4 geboten hatten, schwört er ihnen und Weitershausen Urfehde und verspricht, sich in drei Monaten auszurüsten, drei Jahre in der ungarischen Grenzfeste Kanischa (Kanysia) gegen den türkischen Erbfeind zu kämpfen, währenddessen nicht nach Talheim zurückzukehren, bei der Rückkehr eine Urkunde des Festungskommandaten vorzulegen und vor dem Aufbruch seine Schulden und die Unkosten zu begleichen, die er mit seinen Untaten verursachte hat. Er gelobt bei seiner adligen Ehre, die alles zu halten, wie er es zu Gott und dem heiligen Evangelium geschworen hat. Bricht er seinen Eid, können die Vogtherren oder die jeweilige Obrigkeit nach ihrem Gefallen mit ihm und seinem Besitz verfahren.
Sr.: 1) der A. (alls Principal- und Selbst-Sächer), 2) Bernhard von und zu Liebenstein, Obervogt zu Lauffen, 3) Philipp von Wittstadt gen. Hagenbach zu Helfenberg
Ausf. Perg. - 3 Sg. in Holzkapsel, 1. mit Deckel, 2. besch. - U.: der A. - Rv.
 
1 U 29. Oktober 1585 
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B 264 a U 65Archivalieneinheit
1623 März 29 - Mergentheim
Bernhard Bröller von Tölz (Deltz) in Bayern, Reiter im Herbersdorffischen Regiment, der auf offener kaiserlicher Landstraße einen Boten beraubt und einen Knecht des Deutschmeisters Karl, Erzherzogs zu Österreich, erschossen hatte und deshalb gefangengesetzt worden war, schwört nach seiner Begnadigung Urfehde und verspricht, die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sr.: 1) Lorenz Dürr und 2) Paul Nachtrab, beide Amtsbürgermeister zu Mergentheim (gemeiner Statt kleiner Insiegel)
Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg., Lack-Petschaft mit den Initialen S[ignet] I. K. - Rv.
 
1 U 29. März 1623 
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