
| Thema | ||
| Urkunden | ||
| Urkunden sind Schriftstücke von rechtserheblicher Bedeutung. Sie waren (und sind!) gerichtlich verwertbar. Die Abbildungen entstammen dem Sachsenspiegel, einem Rechtsbuch aus dem ersten Drittel des 13. Jahrhunderts. | ||
| Der König überreicht eine Urkunde. Das Siegel verleiht der Urkunde Rechtskraft; abgebildet ist darauf der König. | ||
| Bauern berufen sich vor Gericht auf eine Urkunde, die sie vorweisen. |
| Exponate zum Thema |
| Urkunde Kaiser Ludwig des Frommen über das Kloster Gunzenhausen |