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B/2. "Anklage-Act"

Das Verfahren gegen den flüchtigen Ludwig Pfau endete im Januar 1850 mit einem Urteil auf dreimonatige Haft und eine Geldstrafe von 30 Gulden. Der folgende "Anklage-Act" wurde ausgestellt. Pfau befand sich zu diesem Zeitpunkt längst im sicheren Schweizer Exil.

 

Originalquelle mit Transkriptionshilfe - Umschrift und Erläuterungen

 

 

 

 

 

 



Schrifttafel

Quellennachweis

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Verfügung
 
Anklage-Act
gegen
den flüchtigen Redacteur des Eulenspiegels,
Ludwig Pfau von Stuttgart,
 
wegen Beleidigung der StaatsRegierung mittelst der Presse,
gefertigt
auf den Grund eines VerweisungsErkenntnisses
des Criminalsenats des K[öniglichen] Gerichtshofs
für den Neckar Kreis

  Rubrum

vom 5. Januar 1850.
Eßlingen, den 16. September 1850.

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