Das Verfahren gegen den flüchtigen Ludwig Pfau endete im Januar 1850 mit einem Urteil auf dreimonatige Haft und eine Geldstrafe von 30 Gulden. Der folgende "Anklage-Act" wurde ausgestellt. Pfau befand sich zu diesem Zeitpunkt längst im sicheren Schweizer Exil.
Originalquelle mit Transkriptionshilfe - Umschrift und Erläuterungen
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gegen den flüchtigen Redacteur des Eulenspiegels, Ludwig Pfau von Stuttgart, wegen Beleidigung der StaatsRegierung mittelst der Presse, gefertigt auf den Grund eines VerweisungsErkenntnisses des Criminalsenats des K[öniglichen] Gerichtshofs für den Neckar Kreis |
Rubrum | |
vom 5. Januar 1850. |