Landes-Intelligenz-Blatt.
Im Namen des Königs.
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In Anklagesachen gegen den vormaligen Redakteur
des Tagblattes "Eulenspiegel", Ludwig Pfau von Stuttgart, wegen
des Bezüchts der Beleidigung der Staatsregierung erkennt der Schwurgerichtshof
für den Neckarkreis, Bezirks Eßlingen, |
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Relatio |
nach vorgängiger öffentlicher Verhandlung
im Wege des Ungehorsamsverfahrens,
auf den Grund des Verweisungs=Erkenntnisses des Kriminal=Senats
des K. Gerichtshofs für den Neckarkreis vom 5. Januar 1850 und des
darauf gestützten Strafantrags des Staatsanwalts,
in Gemäßheit der Vorschriften des Schwurgerichts=Gesetzes
vom 14. August 1849, Art. 235. 236. 237. 238. 239. 240 und 242.,
sowie in Betracht der Bestimmungen der Art. 167 und 23.
des Str.=Ges.=Buches und des Art. 240., letzter Absatz, des Schwurgerichts=Gesetzes
vom 14. August 1849:
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daß der Angeklagte, Ludwig Pfau von Stuttgart,
wegen Beleidigung der Staatsregierung zu einer auf der Festung zu erstehenden
Kreisgefängnisstrafe von drei Monaten,
sowie
in eine Geldbuße von dreißig Gulden,
auch zum Ersatze sämmtlicher Prozeßkosten zu verurtheilen seye.
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Verfügung 1 |
Zugleich wird verordnet, daß gegenwärtiges
Erkenntniß in den Staatsanzeiger und in den Schwäbischen Merkur
einzurücken seye.
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Verfügung 2 |
So beschlossen, Eßlingen, den 25. Sept.
1850.
Pfaff. Binder. Gemmingen.
Pantlen.
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