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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 136241948
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 18 U 15
Archivalieneinheit
Gregor Lamparter reversiert gegen Herzog Ulrich von Württemberg für seine Bestallung als Kanzler. / 25. Juli 1501

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 34 U 27
Archivalieneinheit
Kassierte Obligation der Prälaten und der Landschaft um 3000 fl. Verehrung für Dr. Gregorius Lamparter. / 12. Juli 1520

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 34 U 29
Archivalieneinheit
Vidimus des Abts Johannes von St. Ulrich und St. Afra in Augsburg über ein Missiv, welches der grosse und kleine Ausschuss der Landschaft Württemberg Jakob Villinger, Kaiserlicher Rat und Schatzmeister, Joh. Renner, Niclaus Ziegler und Gregor Lamparter ausstellte, darin Sie bitten, der Bezahlung ihrer versprochenen Verehrung wegen noch eine zeitlang abwarten zu wollen. / 1521, Juli 1; 1523 Juni 1

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 34 Bü 1 c
Archivalieneinheit
Die Errichtung des Tübinger Vertrags:
Nr. 1: Der Landschaft Beschwerden wegen etlicher Personen Eigennützigkeit, Bestrafung der Verbrechen, Dienstgelder, Ersetzung der Dienste bei Hof, Kanzlei und auf dem Land, Beschwerden wider die Doctores, Abhör der Rechnungen, Forstmeister etc. (Ohr-Kober Nr. 59)
Nr. 2: Konzept landschaftlicher Erklärung auf des Herzogs Resolution und was für Artikel selbige noch weiter regiert. (1514)
Nr. 3: Ein weiteres Konzept gleichen Inhalts. (1514)
Nr. 4: a) Memorial-Punkte, wie sich die Landschaft auf des Herzogs Bezüchte gegen dieselben zu verantworten und was gegen Bewilligung des Hilfgelds auszubitten. (Ohr-Kober Nr. 61) 1514
Nr. 4: b) Das weitere Aktenstück ist eigentlich eine Beilage zu vorstehenden Punkten, Antwort der Landschaft Graf Ludwig von Löwenstein halber an Herzog Ulrich gegeben. (Ohr-Kober Nr. 33) 1510 Jan. 7 (Mo n. Dreikönigstag)
Nr. 5: Handlung des Landtags zu Tübingen. 1514 Juni 24 (Johannes)
Nr. 6: Vorschlag der Hilfe, was die Landschaft daran bewillige und dagegen sich einige Freiheiten vorbehalte. 1514
Nr. 7: Handlung Herzog Ulrichs mit der Landschaft, worin eine untertänige Supplication der Landschaft um rechte Haushaltung. (Ohr-Kober Nr. 98) 1514 Nov. 26 (Konrad)
Nr. 8: Der Landschaft fernere Erklärung auf dem Landtag zu Tübingen. (1514)
Nr. 9: Original-Druck des Tübinger Vertrags und des Nebenabschieds von 1514, 8 fol. gebunden. 1514 Juli 8 (Sa, Kilian)
Nr. 10: Gedruckter Extract des Tübinger Vertrags 1514 Juli 10 (Mo n. Kilian) bzw. Sept. 1 (Egidius) nebst Kaiser Maximilians I. Confirmation von 1515 Jan. 10 und Herzog Ulrichs Erklärung wegen der künftigen Landtage von 1515 Apr. 23 (Der Beglaubigungsvermerk ist von dem herzogl. Archivarius Friedrich Rüttel geschrieben.)
Nr. 11: Warnung des Kurfürsten Friedrich und des Herzogs Johann von Sachsen an die Landschaft, die Irrungen mit Herzog Ulrich weiter kommen zu lassen. (Ohr-Kober Nr. 55) 1514 Juni 20

Schriften betr. den Landtag:
Nr. 12: Die Statthalter und Räte von Herzog Ulrich v. Württ. bitten den Abt und den Convent von Bebenhausen, den allmächtigen Gott anzurufen und um Gnad, Hilf und Beistand für den ausgeschriebenen Landtag zu bitten. 1515 Juni 28 (Vigilia Petri et Pauli)
I. Kaiserl. Commission an Pfalz und Würzburg, dass sie auf den Landtag am 1. Juli 1515 erscheinen. 1515 Juni 23
II. Antwort "der beruften" etlicher Städte von der Landschaft, so zu Stuttgart beieinander versammelt gewesen. (Verschiedene Punkte betr.) 1515
III. Schreiben der Herren von Hutten an die zu Stuttgart versammelte Gemeine Landschaft wegen Herzog Ulrichs an Hans von Hutten begangener Entleibung. 1515 Juni 28
IV. Ansetzung eines anderen Landtags und dabei persönliches Erscheinen S. F. G.; dass sie eine Botschaft an Kais. Maj. und an S. F. G. schicken wollen; Überschicken der Herren v. Hutten Schreiben an die Landschaft ausgangen; sie wollen eine Botschaft zum Hutten schicken. 1515 Juli 7 (Sa n. Ulrich)
V. Die von Stuttgart und Tübingen bitten um einen Landtag wegen merklich gross zufallend gefährlicher Sachen. (Ende Mai 1515?)
VI. Antwort der Landschaft an Herzog Ulrich v. Württ. auf dem Landtag zu Stuttgart: Bitten um Aufrichtung der Briefe, laut der übergebenen Kopien. Verordnung der Räte zu Beratschlagung weiterer Punkte. Um nochmalige Anrichtung guter nützlicher Haushaltung und für vorhabende Besetzung der Ämter mit edlen Amtleuten. Wieder beieinander Erscheinung auf Conradi. Einrichtung eines Kreuzgangs wegen gestillter Empörung. (Mit Registraturvermerk "credo 1515"; tatsächlich aber von Ende Aug./Anf. Sept. 1514)
VII. Herzog Ulrichs Copie-Schreiben an Kais. Maj. betr. die Entleibung des Hans v. Hutten und der deshalb vorgenommene Landtag, dass I. M. persönlich dabei erscheinen oder die trefflichsten Räte dazu schicken wolle. 1515 Okt. 5 (Fr n. Michael)
VIII. Conradt Breuning bittet H. v. Uffsas, Domherr zu Würzburg u. a., dass sie ihn bei Herzog U||lrich v. Württ. verantworten wollen, wegen des Verdachts, als solle er gewusst haben, dass S. F. G. Gemahlin Dietrich Speth hinwegführen wollte. 1515 Dez. 13 (Lucia)
IX. Antwort der Prälaten und Landschaft auf Herzog Ulrichs v. Württ. Vorhalten. Seiner F. G. Gemahlin Abschied und Ursachen desselben. Fürbitte für Conrat Breuning von Tübingen. Aufnehmung von Gülten seit dem Tübinger Vertrag. Den Untertanen zugefügter Wildschaden. Landsteuer. Frondienst. Reichung etl. Prälaten, Stifte u. Frauenklöster Hilfe, u. allenthalben Gleichheit halten der Hilf u. den Stillstand und Nitbezahlung der Gülten u. Schulden.
X. Herzog Ulrichs v. Württemberg fernerer Fürhalt auf der Landschaft Antwort. S. F. G. Gemahls Abschied und derhalben Schickung zu Kais. Maj. Handlung gegen Conradt Breuning zu Tübingen. Abwendung von Wildschaden. Begehrt Aufnehmung und Mitverschreibung von etlich Geld, zur Bezahlung der laufenden Schulden und Gülten. Hans von Hutten betr. Vorhabend Kommen in den Schwäb. Bund. Abschaffung von Singer, Pfeiffer, Trompeter und Rennhaus. (eine Abschrift gedruckt bei Sattler, Herzöge, I. Beil. 80), 1515.

Nr. 13: Punkte, über die auf dem Landtag auf Luciae zwischen Herzog Ulrich und der Landschaft verhandelt wurde.
Nr. 14: Revers Herzog Ulrichs in Copie, wie die Landschaft demselben 100.000 fl. zu Bezahlung der schädlichen Gülten aufzunehmen bewilligt und Herzog Ulrich sich dagegen verschrieben hat. 1516 Jan. 26 (Sa n. Pauli Bekehrung)
Nr. 15: Herzog Ulrichs Ausschreiben eines neuen Landtags nach Stuttgart betr. 1516 Aug. 9 (Vigiliae Laurentii)
Nr. 16: Einige Fragmenta eines ehemals vorhanden gewesenen Fascikels, wovon nur noch folgende Nummern vorhanden sind:
Nr. VI: Kaiser Maximilians Mandat an alle Stände des Fürstentums Württemberg, dass sie einen trefflichen Ausschuss von ihnen erkiesen u. denselben zu Ihrer Maj. verordneten Räten gen Lauingen schicken, inzwischen aber versammelt beieinander bleiben sollen. 1516 Sept. 9
Nr. VIIII: Copie des Schreibens durch die von der Landschaft wegen des Huttischen Handels nach Augsburg Abgeordneten denen von Stuttgart geschickt, dass ihr Gutdünken sei, Herzog Ulrich sollte sich zu Willen u. Gnad Hzl. Maj. begeben. 1516 Okt. 6 (Mo n. Franziskus)
Nr. XI: Kaiser Maximilians Geleitsbrief für die abgeordneten Prälaten, von der Ritter- u. Landschaft als den 3 Ständen des Herzogtums Württemberg. 1517 Jul. 28
Nr. XII: Graf Ludwig zu Löwenstein gibt seinen Leuten Gewalt auf Dienstag zu Stuttgart bei der Landschaft zu erscheinen u. schickt in seinem Namen Wendel Hippler, seinen Diener, an seiner Statt, mit Begehren, Brief u. Siegel nicht zu widersprechen. 1519 Jan. 2
Nr. XIII: Conceptschreiben der Prälaten, Ritter- u. Landschaft in Württemberg an die von Hutten auf ihre Mahnbriefe wegen des ihnen zu bezahlenden Gelds, dass sie solches nicht an die von Hutten, sondern Kaiserl. Majest. zu bezahlen schuldig u. erbötig seien. 1519 Jan. 5
Nr. XIV: Instruction der Prälaten u. Landschaft, was ihre Abgeordneten bei den zu Herrenberg versammelten Grafen u. Ritterschaft des Herzogtums Württemberg handeln sollen, nämlich:
1) Bezahlung des Huttischen Vertraggelds halb; 2) wegen der obliegenden Schulden u. Beschwerden, wann das eroberte Herzogtum Herzog Christoph zugestellt werden sollt;
3) wegen Vereinigung der 3 Stände, in Nöten einander nicht zu verlassen.
Nebst 1 Copie von 1519 Juni 20 (Mo n. Trinitatis)
Nr. XV: Antwort der Ritterschaft auf solche Handlung, worin sie zum Beschluss protestieren, dass sie kein dritter Stand oder Landsässen, sondern Freie von Adel seien. 1519 Juni 28 (Zinstag n. Johannes Bapt.)
Nr. XVII: Copie eines Schuldbriefs, wie Ludwig, Graf von Löwenstein, Sebastian von Nippenburg, Conrad Thumb u. Philipp von Nippenburg 600 fl. von Wolf von Gültlingen am Huttischen Geld entlehnt haben. 1521 März 19
Nr. XVIII: Schreiben der Ritterschaft an Wilhelm von Sachsenheim, dass er zur Erl||egung der auf dem Fürstentum stehenden Beschwerden auch seine Hilfe beweisen wolle. 1521 Aug. 22
Nr. XIX: Schreiben der Prälaten, Ritter- u. Landschaft an Jacob Mittag zu Freiburg, dass er ungeachtet seiner getanen Mahnung mit begehrender Bezahlung seiner Gült 14 Tage oder einen Monat stillstehen wolle. 1521 Apr. 24 (Mi n. Georg)
Nr XX: Der Stadt Urach Erklärung, unter welchen Bedingungen sie die Schuldenlast helfen annahmen und dass sie die Verschreibung Möckmühl halber gegen Würzburg nicht besiegeln wollen. 1521

Nr. 17: Vollmacht der Prälaten und des Landschaftsausschusses für Ludwig Stähelin, Bürgermeister und Amtsverweser, und Ulrich Wintzelhausen als Gesandte zu Verhandlung mit Probst, Dechant und Capiteln, auch Vögten, Bürgermeistern, Richtern und Räten mehrerer Stifte, Capitel und Städte wegen verschiedener Händel. 1521 Febr. 20 (Mi n. Invocavit)
Nr. 18: Kaiser Maximilian fordert die Prälaten und die Gemeine Landschaft, die nach dem zu Augsburg aufgerichteten Vertrag 6 Jahre lang Württemberg regieren und verwalten sollen, zu einem in Urach auf Monat nach St. Lucien (= 15. Dez.) zu haltenden Landtag auf. 1516 Nov. 20
Nr. 19: Ein Fascikel, enthaltend einige Fragmente, die Herzog Ulrichs Ungnade bei Kaiser. Maj. wegen des Huttischen Handels betreffen:
1.) Copie Kaiser Maximilians I. Befehl an die Landschaft bei Herzog Ulrich daran zu sein, dass er vermöge Kaiserl. an ihn ergangenen Mandats die Werbungen in der Schweiz einstellen u. ausser Rechtens in Ungutem mit niemand etwas vornehmen möge. 1516 Mai 26, Meran
2.) Schreiben der landschaftl. Verordneten auf den Reichstag nach Augsburg an die versammelte Landschaft in Stuttgart, worin sie raten, dass Herzog Ulrich wegen seiner Gemahlin u. Huttischen Sache in den vorgeschlagenen Mitteln nicht disputieren, sondern sich der Kaiserl. Gnade u. Willen vollkommen unterwerfen solle. 1516 Okt. 1 (Mi n. Michael)
3.) Schreiben der genannten Abgeordneten an Johann Stickel, Bürgermeister zu Stuttgart, zunächst vorerwähntes Schreiben der Landschaft ohne Verzug einzuhändigen, in deren Abwesenheit aber jemand von Tübingen zu beschreiben u. indessen diesen Brief um weitere Handlung zu pflegen gerichtlich vorlesen zu lassen. 1516 Okt. 1 (Mi n. Michael)
4.) Copie der Landschaft zu Württemberg zum Reichstag in Augsburg Abgeordneten Schreiben u. rätliche Bedenken an die übrige Landschaft, zu Stuttgart versammelt. 1516 Okt. 1 (Mi n. Michael)
5.) Copie des Schreibens K. Maximilians an die Württembergische Landschaft, weil Herzog Ulrich in die Acht erklärt sei, dass sie ihm nicht mehr verpflichtet seien. 1516 Okt. 11
6.) Copie oben erwähnten Schreibens, von Kaiser Maximilian. 1516 Okt. 11
Nr. 20: Verschreibung der Prälaten, Grafen, Ritter und der Landschaft betr. 27.000 fl. Hutten'sches Geld. 1516 Okt. 22

Blaubeurer Vertrag:
Kaiser Maximilian entscheidet in der Sache zwischen Herzogin Sabina, denen von Hutten und Herzog Ulrich dahin, dass dem letzteren auf 6 Jahre ein Regimentsrat an die Seite gesetzt werde, dass Sabina eine jährl. Summe nach Augsburg zu liefern sei, dass die Württ. Landschaft den Huttenschen bez. dem Kaiser 27.000 fl. bezahlen solle.
Orig. Perg., 4 S. anh.: des Kaisers (besch.), des Herzogs Wilhelm von Bayern, des Herzogs Ulrich v. Württ., und des Ludwig v. Hutten. (in duplo) 1516 Okt. 22, Augsburg
(s. jetzt im Hausarchiv, Bestand G 41 Bü 4)
Urkunden über die von der württ. Landschaft denen von Hutten bezahlten Strafgelder 1517-1553 (s. ebenda, Büschel 6)

Nr. 21: Von den drei Ständen der Prälaten, der Ritterschaft und gemeinen Landschaft des Fürstentums Ausschreiben an die vom Adel wegen der 27.000 fl., die dieser Fürst dem von Hutten geben musste, ihre Hilf und Steuer daran bis Mitfasten gen Stuttgart zu erlegen. 1517 Febr. 5 (Do n. Purific. Mariae), Druck
Nr. 22: Ludwig von Huttens Schreiben: Die Entleibung des Hans v. Hutten; 27.000 fl. Entschädigungssumme, die von Prälaten, Landschaf||t und Ritterschaft bewilligt wird. 1517 Juni 7 (So Trinitatis)
Nr. 23: Abt Johann von Maulbronn entschuldigt sich bei den Prälaten, der Ritterschaft und der Landschaft, dass er nicht zu dem wegen der Hutten'schen Angelegenheit festgesetzten Jahrtag in Stuttgart kommen könne, aber Prior Heinrich zu seiner Vertretung entsende. 1519 Jan. 3. (Mo n. dem neuen Jahrtag), Maulbronn
Nr. 24: Der Württ. Landschaft Instruction u. Anbringen an die Stände des Bundes zu Esslingen betr. Überlassung des Lands an Herzog Christoph, Verhör Conrad Thumbs, Vorladung Lamparters, Rückgabe des Klosters Alpirsbach, Zustellung des Privateigentums, Verwendung für Graf Georg von Württemberg. 1519 Mai 25 (Mi n. Cantate)
Nr. 25: "Der Landschaft Beschwerden wegen Entrichtung der Gülten", die auf dem Land verschrieben, auf dem Bundestag übergeben. (NB.: ist Beschwerde der Regierung, nicht der Landschaft!) 1519 Dez. 8 (Concept. Mariae)
Nr. 26: Wie man den Prälaten, der Ritterschaft u. gemeiner Landschaft geschrieben hat des von Hutten Geld halb 1520 Jan. 4 (Mi n. dem heil. neuen Jahrtag) / 1515-1553

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 34 Bü 8
Archivalieneinheit
Nr. 1: Ein Faszikel mit 4 Unterfaszikeln betreffend die von der Württ. Landschaft dem Kaiserl. Orator Maximilian von Bergen von Siebenbergen getane Verehrung, worüber sich dieselben mit Philipp Adler von Augsburg vergleichen.
1. Lit. A und B
2. Nr. 1-6
3. Nr. 107-124
4. Lit. A, B, C. (Abschriften)
A: Deutsche Übersetzung des Schreibens Karl V. an Ferdinand I. 1532 Okt. 31
B: Französische Kopie nach dem Orig. von Lit. A.
C: Verschreibung der Prälaten und der Landschaft (Abschrift) 1520 März 12
Nr. 2: Kopie des Vertrags zwischen dem Ausschuss der Landschaft, den drei Verordneten der Kammer und Hans Renner betr. Verehrungsgeld. Kop. Pap. 1524 Aug. 9
Nr. 3: Hans Renners Schreiben an die Landschaft betr. Auszahlung von fälligen 450 fl. an seinen Schwager Hainrich Treschen von Buttler. Orig. Pap. mit aufgedr. Pap. S. 1526 Jan. 31
Nr. 4: Akten betr. die von der Württ. Landschaft dem Dr. Gregor Lamparter getane Verehrung und sonderlich, wie die von der Landschaft protestiert haben, solche auf 5 Jahre zu erstrecken. Nr. 1-21 (dabei Nr. 16 a und b, Nr. 20 a und b) 1520-1926
Nr. 5: Kopie-Obligation der Prälaten und der gemeinen Landschaft Württemberg Dr. Lamparter 3.000 fl. Verehrung zu geben. 1520 März 12
Nr. 6: Nicklass Rabenhaupt von Sucher, erzherzogl. Sekretär, bittet Hans Stickl, Bürger und des Gerichts zu Stuttgart, um Aushändigung seiner Verehrung über 1.000 fl. von der Landschaft Württemberg. Orig. Pap. 1526 März 18 / 1520-1532

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 43 Bü 1
Archivalieneinheit
1501
Eingabe eines Conrad Scherer, der in Stuttgart wegen Holzdiebstahls verhaftet ist, mit Beibericht und Erlaß.

1518
Klage gegen den Lengerer Waldvogt, da er sich mit etlichen Personen dahingehend verbunden hat, falls einer von ihnen gefangen würde, sich mit den anderen außerhalb des Landes zu begeben und ihrem Anhänger zu helfen.
A. und B. signiert.

1518
Urgicht des Wilhelm Beltz und etliche Kundschaften der Leute von Marbach und Löwenstein: Dabei auch Dr. Beat Widmans und Dr. Gregor Lamparters Entschuldigung wegen der Beschuldigung, die Wilhelm Beltz auf sie bekannt haben sollte.
Nr. 1 bis 7 signiert.

1522 Nov. 7 (Fr. nach Allerseelen)
Urteilsspruch des Gerichts zu Nürtingen über Michel Krüger von Ulm und Jos Michel von Kirchen wegen Mordes.
Kop. Pap.

1523
Gerichtsakte von Hans Hasenfuß von Herrenberg, der zu Böblingen gefangen wurde, und da er ein Straßenräuber, Verräter und Mordbrenner (zumal durch seine Anstiftung dem Eberhard von Frauenberg ein Hof samt Kind und Vieh verbrannt wurde) gewesen, enthauptet, gevierteilt und verbrannt worden.
Nr. 1 bis 8 signiert.

[1520/21]
Ordnung, wie man in Peinlichen Sachen handeln und prozessieren soll.
Zweifach

1524
Urgicht des Michel Bott und Artikel, worauf er gefragt worden Herzog Ulrichs halber; er ist auf dem Asperg gefangen gelegen.
Nr. 1 bis 5.

1525-1526
Bekenntnis etlicher Personen, die 1525 zu Stuttgart gefangen gelegen wegen Herzog Ulrich, nämlich: Conrad Tollinger, Christen Vogler, Peter Kornmesser, Keller Hensi, Hans von Schorndorf, Mang Schmid, Blesin Tuchscherer, Hanns Mertelin, Bernhard Schlemmer.

1540
Verzeichnis von Mordbrenner-Brandzeichen: Brenner zu Markgröningen, Murrhardt, Eberstadt und Stein bei Weinsberg, Böblingen, Marbach, Stuttgart usw.
Aus Handschrift 48 h hierhergelegt. / 1501-1540

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 64 U 1
Archivalieneinheit
Herzog Ulrich von Württemberg verschreibt gegen Pleikart von Gemmingen ein Kapital über 5200 fl. zu einem jährlichen Zins von 260 fl. auf Martini. / Martini

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 U 6
Archivalieneinheit
Graf Eitelfriedrich [II.] von Zollern, kaiserlicher Hofmeister und Erbkämmerer, errichtet sein Testament.
1. Befiehlt er seine Seele Gott und der Jungfrau Maria.
2. Will er in Hechingen im Stift begraben werden, wo auch der Siebte, der Dreißigste und die Jahrtage begangen werden sollen.
3. Von den ausstehenden Kapitalien - 10 000 fl bei Herzog Ulrich von Württemberg, die noch nicht hypothekarisch gesichert sind, 10 000 fl beim Hochstift Augsburg, 10 000 fl auf dem Zoll laut einer vom Kaiser ausgestellten Urkunde, [Herrschaft] Spitz, zu
10 000 fl angeschlagen und 10 000 fl bei den Welsern in Augsburg mit halbjähriger Kündigungsfrist - soll man für die reformierten Barfüßer um etwa 2000 fl ein Kloster bauen, Frucht kaufen und sie im Notfall damit versorgen, alle Jahr 1 Zentner Wolle kaufen, verspinnen, weben, Tuch daraus machen und den Brüdern Kleider geben und besonders die Zinsen und Schulden bezahlen. Alle seine schwarzen und weißen Kleider soll das künftige Kloster nach Umarbeitung für den Kirchendienst erhalten. Der älteste Sohn soll Pferd und Harnisch und das Schloß Zollern mit seinen Zubehörden erhalten. Mit den übrigen Gütern soll es gehalten werden, wie es die mit kaiserlicher Zustimmung erlassene Ordnung vorsieht. Die ehelichen Söhne und die Töchter erhalten, was ihnen nach der Ordnung zusteht. Als Testamentsvollstrecker und Exekutoren setzt Eitelfriedrich Herzog Ulrich von Württemberg und seine Vettern und Schwäger Graf Christoph von Werdenberg und Heiligenberg, Frh. Christoph von Limpurg und Georg Truchseß Frh. von Waldburg ein, deren Unkosten aus dem Erbe befriedigt werden sollen. Eventuelle Änderungen des Testaments behält sich Eitelfriedrich vor. Sein Diener Kaspar von Gültlingen soll das Pferd und den Harnisch, die er derzeit benützt, sowie 100 fl erhalten. Der württembergische Kanzler Dr. Gregor Lamparter soll 100 fl, die Kirche in Hechingen alle seine golddurchwirkten Stoffe für gottesdienstliche Zwecke erhalten. / Mi n. Vitus

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 193 U 9
Archivalieneinheit
Die Brüder Franz Wolfgang, Joachim und Eitelfriedrich, Grafen von Zollern und Reichserbkämmerer, bekennen, dass sie für sich und ihre Erben die von ihrem Vater Graf Itelfriedrich [II.] von Zollern, kaiserlichem Hofmeister und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, wegen der Streitigkeiten der früheren Grafen von Zollern untereinander, die zur Minderung des Besitzes und zur Zerstörung der Burg Zollern geführt hatten, erlassene Ordnung annehmen werden und es so halten wollen:||1) Die 3 Brüder werden stets zusammenhalten.
2) Hat ein Graf nur eine Tochter soll er ihr nicht über 6000 fl Mitgift geben, hat er zwei, soll er jeder nicht mehr als 3000 fl, hat er drei, soll er jeder nicht mehr als 2000 fl geben. So ausgesteuerte Töchter müssen einen Erbverzicht leisten. Hat ein Graf mehr als 3 Töchter, soll er sie in ein Kloster geben und mit einem Leibgeding ausstatten. Bei schlechter Vermögenslage können die genannte Sätze unterschritten werden.
3) Die Güter eines Grafen samt der darauf ruhenden Belastung soll der nächstverwandte männliche Erbe erhalten, während die Fahrhabe unter den männlichen Erben des gleichen Grads geteilt wird.||4) Nach dem Testament des Vaters erhält Franz Wolfgang als ältester Sohn Schloß und Herrschaft Zollern mit Zugehörden und wird es in Primogenitur vererben, er hat das Schloss in gutem Bau zu halten und für genügend Geschütz, Hausrat und Körn zu sorgen.
5) Der Inhaber von Schloß und Herrschaft Zollern soll Söhne, Töchter, Brüder und Schwestern aus anderen Gütern versorgen; hat er außer dieser Herrschaft nur wenige oder keine anderen Güter, darf er die Herrschaft zur Aussteuerung der Kinder, zur Verweisung der Frau und für die eigenen Bedürfnisse angreifen, doch so, dass beim Schloss stets 500 fl unbeschwerte Gült bleiben und so die Unterhaltung des Schlosses gesichert ist.||6) Will einer der Brüder oder ihrer Nachkommen liegende Güter versetzen oder verkaufen, so muss er sie zum landesüblichen Preis dem nächsten Verwandten im Haus Zollern anbieten; binnen dreier Monate hat dieser zu kaufen oder abzulehnen. Im Ablehnungsfall hat er die Güter nacheinander allen Grafen von Zollern anzubieten, damit sie dem Stamm erhalten bleiben.
7) Versetzungen oder Verkäufe an nicht dem Haus Zugehörige erlangen keine Rechtskraft; die betreffenden Güter fallen an den nächsten Blutsverwandten, der den landesüblichen Preis dem Pfandherrn oder Verkäufer geben und wenn dieser ihn nicht annehmen will, bei ehrlichen Personen hinterlegen soll.||8) Werden solche Güter von allen Grafen von Zollern ausgeschlagen, dann dürfen sie an Fremde versetzt oder verkauft werden.
9) Alle Grafen sollen sich ihre Städte und Schlösser gegenseitig offenhalten, doch zu Lasten dessen, der Öffnung begehrt. Vorräte an Frucht oder Pulver dürfen gegen Ersatz verbraucht werden.
10) Alle künftigen Grafen dürfen sich Grafen von Zollern und Reichserbkämmerer nennen. Nur der älteste Graf soll das Kämmereramt verwalten, doch kann er es einem, der kürzer oder länger am Hof weilt, zur Ausübung übertragen.||11) Alle Grafen sollen das Stift Hechingen, das nach dem Testament Graf Eitelfriedrichs [II.] zu erbauende Barfüßerkloster sowie die Anordnung über Frucht im Wert von 1000 fl, die zu Gunsten der Landschaft im neuen Rathaus liegen soll, treulich handhaben und schützen.
12) Die 3 Brüder haben korrekte Einhaltung dieser Einung eidlich gelobt und legen für ihre Nachkommen fest, dass die Vereidigung auf die Einung dem Herrschaftsantritt vorausgehen soll.
13) Diese Urkunde soll in Reutlingen hinterlegt werden, wobei die Hinterlegungs- und Reversbriefe ausgestellt werden sollen. Jeder der 3 Brüder, der Stadtamtmann, das Kloster und das Stift zu Hechingen sollen ein Transsumpt herstellen. Benötigt jemand die Urkunde, kann er sie gegen Sicherheit für einen Monat erhalten. / Fr. v. Nativitas Mariae

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 252 Bd. 5
Archivalieneinheit
Prosopographisches Dienerbuch der hochfürstlichen württembergischen Kanzlei von 1366 bis 1720 / 1720, weitere Nachträgen bis ca. 1800

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 382 U 2
Archivalieneinheit
Vertrag zwischen der Pfarrei Nagold und dem Filial Emmingen wegen Versehung der Messe in dortiger Kapelle. / Mittwoch nach Jubilate

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart {A 602 Nr. 11150 = WR 11150}
Archivalieneinheit
Gregorius Lamparter, Dr. und Kanzler, beurkundet Verhandlung und Urteil des Hofgerichts im Streit zwischen dem Keller zu Nagold amtshalber und dem Maier Mathis Rigel daselbst wegen Einsammlung des Zehnten. / 7. Februar 1500

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 469 I U 527
Archivalieneinheit
Hz. Ulrich von Württemberg quittiert Abt Berchtold und dem Konvent zu Adelberg über 600 fl rh Darlehen, rückzahlbar bis 6. Januar 1499. / 10. September 1498

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 489 U 560
Archivalieneinheit
Gregorius Lamparter, Doktor und Kanzler zu Württemberg, vergleicht einen Streit zwischen dem Kloster Herrenalb (Abt Marx) und dem Augustinerkloster zu Weil der Stadt wegen einer von Heinz Holzing auf das Kloster zu Weil übergegangenen Gült von 1 Gulden aus Gütern zu Merklingen. / St. Egidientag

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 489 U 561
Archivalieneinheit
Michael Schmid, Prior, und der Konvent des Augustinerkloster zu Weil quittieren über 30 Gulden, welche einem von Kanzler Lamparter geschlossenen Vergleich gemäß das Kloster Herrenalb als Ersatz für eine Gült aus einem Hof zu Merklingen zu zahlen hatte. / Montag nach St. Egidientag

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 489 U 568
Archivalieneinheit
Konrad von Westerstetten zu Katzenstein vergleicht als Gemeiner und Obmann mit Dr. Gregorius Lamparter, Kanzler, Konrad Thumb von Neuburg, Erbmarschall, Wilhelm von Sternenfels und Albrecht Göler von Ravensburg (Geller von Rabensperg) als Zusätzen einen Streit zwischen dem Kloster Herrenalb (Abt Marx) und Martin Froedinger von Bretten (Brethain) wegen gewisser Ansprücher desselben an etliche Güter des Klosters zu Merklingen. / Dornstag nach conversionis Pauli

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 526 Bü 2, 1
Vorgang
Fertigung der heiligen Pfleger des Stifts Stuttgart über den Verkauf für 4 fl. Leinöl jährlicher ewiger Gült an Kanzler Dr. Gregor Lamparter zu Unterhaltung einer brennenden Ampel und ewigen Lichts, so er im Kreuzgang des Dominikanerklosters zu Stuttgart gestiftet hat. / 1516

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 530 U 3
Archivalieneinheit
Universität und Stift Tübingen schließen einen Vertrag über das Präsentationsrecht bezüglich einiger Priesterstellen in Tübingen. / in vigilia nativitatis Mariae

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 571 U 6
Archivalieneinheit
Schiedsspruch des Abts Johannes (II.) von Hirsau und Gregor Lamparter, württembergischer Kanzler, in einer Streitsache zwischen Dr. Lux Schlepp, Pfarrer zu Calw, Jacob Hegelin, Jörg Wyßhar, Hans Cunrad Lamparter, Martin Wernheri, Gregor Krug, Endris Grieb, Kapläne an den dortigen Stadtpfründen einerseits, sowie dem Vogt, Gericht und Gemeinde zu Calw andererseits, betreffend die Verpflichtung der ersteren zur Ausübung priesterlicher Funktionen. / Dienstag nach dem St. Franziskustag

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr 808 = WR 808
Archivalieneinheit
Gregorius Lamparter reversiert für seine Bestallung als Rat mit 150 fl. Dienstgeld. / 30. November 1491

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr 14869 = WR 14869
Archivalieneinheit
Dr. Lamparter, Kanzler, erteilt dem Freiherrn Stephan von Gundelfingen Instruktion zum Epfang der in WR 4765 genannten böhmischen Lehen für Herzog Ulrich. / 1499 [erschl.]

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr 9226 = WR 9226
Archivalieneinheit
Konrad Veßler, Chorherr zu Tübingen, und Gregorius Lamparter von Biberach vergleichen im Auftrag Graf Eberhards (V.) d. Ä. und des Hofgerichts die Parteien in den Krußischen Erbschaftsstreitigkeiten (WR 9223 und 9224). / 31. März 1489

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr 11150 = WR 11150
Archivalieneinheit
Gregorius Lamparter, Dr. und Kanzler, beurkundet Verhandlung und Urteil des Hofgerichts im Streit zwischen dem Keller zu Nagold amtshalber und dem Maier Mathis Rigel daselbst wegen Einsammlung des Zehnten. / 7. Februar 1500

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 59 U 149
Archivalieneinheit
Karl V., erwählter römischer Kaiser, usw. verleiht dem Dr. Gregor Lamparter von Greiffenstein, kaiserlichem Rat, die Exspektanz auf württembergische Mannlehen, die sich derzeit noch im Besitz des Wendel von Hailfingen befinden, auf den Fall der Appertur derselben, ferner auf eine Propstei bzw. Pfarrei für seine beiden Söhne. / 20. Dezember 1520

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 198 U 233
Archivalieneinheit
Heiratsbrief zwischen der Jungfrau Dorothea Thoman, eheliche Tochter des verstorbenen Albrecht Thoman, und Alexius Hillenson, beide Bürger zu Ravensburg / Mittwoch nach St. Hilarius

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Lamparter, Gregor; Kanzler, Politiker, Jurist, Hochschullehrer, 1463-1523
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 136241948
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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