Der Hof-, Pfalz- und Reichshofgraf Johann Wolfgang Dorlch, Licentiat beider Rechte, hochgräflich-öttingischer Regierungsrat zu Wallerstein und Spielberg, Lehenprobst und Oberamtmann der Herrschaften Hohenburg, Markt [Bissingen] und Unterbissingen, beurkundet, dass ihn Graf Anton Maria Friedrich von Fürstenberg (vollständiger Titel) als Senior des hochfürstlichen und hochlandgräflichen Hauses von Fürstenberg zu einem kaiserlichen Pfalz- und Reichshofgraf (Comes Palatinus) ernannt und ihm unter anderen Privilegien und Freiheiten in einem am 3. April 1716 in Eichstätt erteilten Palatinats- und Freiheitsbrief auch die besondere Gnade bewilligt hat, Männer und Frauen als ehelich zu legitimieren, die sich in einem verdunkelten Stand der Ehre befinden, welche Namen die auch immer haben mögen. Unter Berufung auf diese Gnade setzt der Aussteller Rosina Dürr aus Amerdingen und ihre unehelich geborene Tochter Maria Barbara in die Würde des Ehrenstandes, so dass ihrer Tochter dieser Fehler weder inner- noch außerhalb eines Gerichtes oder auf eine andere Art und Weise vorgehalten, sondern ihre Tochter als im heiligen Ehestand geboren betrachtet werden soll. Die Bittstellerin hatte zuvor dem Aussteller vorgetragen, dass sie sei zwar von ehelichen Eltern geboren sei, sich aber vor ungefähr fünf Jahren mit einem Schäfer namens Melchior Baumann von Blindheim, der das ihm anvertraute Vieh entwendet hatte, verfehlt und mit ihm in Unehre ein Kind namens Maria Barbara gezeugt habe. Rosina und Maria Barbara Dürr werden dadurch zu allen Ehren, Würden, Zünften und Handwerken als ehrlich und ehelich zugelassen und können alle Gnaden, Freiheiten und Güter genießen. Außerdem erklärt der Aussteller, dass Maria Barbara Dürr alle Erbschaften durch Testamente, Bekundungen des letzten Willens, Schenkungen, ohne Testamente oder auf andere Art und Weise empfangen kann. Die Erbrechte der anderen ehelich geborenen natürlichen Erben in ab- und aufsteigender Linie und ihrer Geschlechte bleiben davon unbeeinträchtigt. Bei Verstößen ist eine Strafe von 200 Mark lötigem Gold jeweils zur Hälfte zum einen an die Kammer des Kaisers und Heiligen Reiches und zum anderen an Fürst Anton Maria Friedrich von Fürstenberg und seine Nachkommen zu bezahlen. / 27. Januar 1722 Details...
Fürstenberg, Anton Maria Friedrich von; 1661-1724 |
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