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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118628615
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 29 Bü 27
Archivalieneinheit
Versuch der Einführung der Reformation im Erzbistum Köln und die daraus entstandenen Unruhen / 1583-1586

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Köln, Gebhard; Erzbischof, Kurfürst, 1547-1601
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 444 U 6
Archivalieneinheit
Gebhard, Kurfürst und Erzbischof von Köln, beurkundet eine Schuldverschreibung über 3 000 Gulden gegen die Stadt Straßburg / 23. Dezember 1583

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Köln, Gebhard; Erzbischof, Kurfürst, 1547-1601
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 444 U 7
Archivalieneinheit
Hans Philip Böcklin, der Meister und der Rat der Stadt Straßburg vergleichen sich mit Friedrich, Herzog von Württemberg etc., wegen der Abtretung von 2 000 Gulden aus einer Schuldverschreibung des verstorbenen Gebhard, Kurfürst und Erzbischof von Köln / 7. April 1606

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Köln, Gebhard; Erzbischof, Kurfürst, 1547-1601
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 60 Bü 1433
Archivalieneinheit
Verschiedene Händel der Truchsessen von Waldburg: Beschwerde des Christoph Truchseß über Eingriffe seiner beiden Brüder Karl und Gebhard in sein väterliches Erbteil, Bitte um Unterstützung Erzherzog Ferdinands II. Bemühungen des Karl um Aussöhnung mit Erzherzog Ferdinand wegen der riedlingischen Unruhen (vgl. Nrn. 1428 -1432 dieses Bestandes). Auseinandersetzungen des Christoph Truchseß mit seinem Gläubiger, Wilhelm Grafen von Zimmern, wegen der Rückzahlung einer Summe Geldes. Rechtfertigung des Christoph gegenüber den Anschuldigungen des auf sein Geheiß wegen verschiedener dienstlicher Verfehlungen und der Unterschlagung eines Nachlasses amtsenthobenen Ammanns zu Einhart, Melchior Berner. / 1588-1589

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Köln, Gebhard; Erzbischof, Kurfürst, 1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 126
Archivalieneinheit
Ehevertrag zwischen dem Reichserbtruchsessen Karl, Freiherrn von Waldburg[-Trauchburg], und der Gräfin Leonora von [Hohen-]Zollern, errichtet durch den Kardinal Otto, Bischof von Palestrina (Prenestin) und Augsburg, Propst und Herr zu Ellwangen, als oberstem Vormund der hinterlassenen Kinder des Reichserbtruchsessen Wilhelm [des Jüngeren] von Waldburg[-Trauchburg], durch den Pfalzgrafen und Herzog Albrecht [V.] von Bayern und durch den Vater der Braut, den Grafen Karl [I.] von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen etc.
1.) Graf Karl [I.] soll seine Tochter Leonora dem Erbtruchsessen Karl in die Ehe versprechen, dieser Leonora als Frau annehmen und beide Eheleute sollen die Ehe nach der allgemeinen christlichen und katholischen Ordnung mit Kirchgang und Beischlaf vollziehen.
2.) Graf Karl [I.] hat seiner Tochter vermöge der Erbeinigung der Grafen von [Hohen-]Zollern 2.000 Gulden zu rechter Ehesteuer und Heiratsgut zu geben, die Brautmutter hat 1.000 Gulden beizusteuern, weitere 1.000 Gulden empfängt die Braut aus einem Legat der seligen Gräfin Wandelberta von Hohenlohe[-Neuenstein] (Hoeloch), geborenen Gräfin von [Hohen-]Zollern. Die 4.000 Gulden, jeder Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, sind binnen Jahresfrist nach dem Beischlaf auszuzahlen oder jährlich zu verzinsen und dementsprechend mit Bürgschaften und Unterpfändern zu verweisen und zu versichern, auf dass Erbtruchsess Karl des Heiratsgutes habhaft wird und jährlich von 20 Gulden Hauptgut 1 Gulden Zins genießen kann. Des Weiteren sollen Johanna standesgemäße Kleider, Kleinodien und Schmuckstücke im Wert von 1.000 Gulden ausgefertigt werden.
3.) Erbtruchsess Karl hat seiner Ehefrau 4.000 Gulden als Widerlage und 1.000 Gulden als freie Morgengabe zu geben. Die 5.000 Gulden sind zureichend auf den väterlichen Erbteil des Erbtruchsessen zu verweisen und zu versichern, sodass Leonora im Witwenfall jedes Jahr von 20 Gulden Hauptgut 1 Gulden Zins empfangen kann. Die 1.000 Gulden Morgengabe kann Leonora verschenken oder frei vererben.
4.) Falls Erbtruchsess Karl vor seiner Ehefrau stirbt, soll diese einen Witwensitz in Riedlingen, Mengen oder Saulgau beziehen, den ihr Ehemann für sie erbaut. Erbtruchsess Karl oder seine Erben sollen den Bau auf ihre Kosten erhalten und die Witwe mit dem nötigen Brennholz, ferner anstelle eines Fischwassers jährlich mit 2 Zentnern Hecht, Karpfen und guten Fischen samt 30 Hennen, 60 Hühnern und 600 Eiern versorgen. Leonora ist nicht befugt, die Witwengüter zu verkaufen, zu versetzen, zu verändern oder zu beschweren.
5.) Falls Erbtruchsess Karl vor seiner Gemahlin stirbt und eheliche Kinder vorhanden sind, so darf die Witwe, solange sie im Witwenstand und bei ihren Kindern bleibt, diese bis zu ihrem mannbaren Alter aus dem väterlichen Gut erziehen, wohingegen die Regierung den verordneten Vormündern zufällt. Sofern keine ehelichen Kinder vorhanden sind oder Leonora als Witwe nicht bei ihren Kindern bleiben möchte, so soll sie ihr Wittum, ihr zugebrachtes Heiratsgut, die Widerlage und Morgengabe im Wert von zusammen 9.000 Gulden zeit ihres Lebens nutzen und nießen. Die Erben des Erbtruchsessen haben ihr 600 rheinische Gulden in bar für die fahrende Habe auszuhändigen, ferner ihre eheliche Bettstatt, vier Bettstätten für Jungfrauen und Mägde, 4 Fuder Wein, 100 Malter Vesen und 100 Malter Hafer, Riedlinger Maßes, sodann die Hälfte des geschenkten Silbergeschirrs, alle zum Leib gehörenden Kleider, Kleinodien und Gebende, schließlich auch das von ihr eingebrachte, ererbte oder erzeugte Silbergeschirr. Da die Hälfte des Silbergeschirrs ihrem Stande nicht entspricht, sollen ihr die Erben des Erbtruchsessen zur Besserung 200 Gulden in bar aushändigen, jedoch sollen das gebesserte Geschirr oder die 200 Gulden nach ihrem Tod oder nach Änderung des Witwenstandes an die Erben des Erbtruchsessen zurückfallen.
6.) Leonora ist als Witwe nicht verpflichtet, von ihrem Ehemann oder dessen Vorfahren gemachte Schulden oder Zinsen||zu bezahlen oder zu entrichten. Sofern sich Leonora erneut verheiraten sollte und Kinder bekommt, sollen die Kinder aus erster und zweiter Ehe ihre 4.000 Gulden Ehesteuer, die 1.000 Gulden Morgengabe, sofern noch vorhanden, und alle ihre liegende, fahrende sowie im Erbgang erworbene Habe zu gleichen Teilen erben. Dagegen haben die Kinder zweiter oder dritter Ehe keinerlei Rechte an der Widerlage von 4.000 Gulden.
7.) Stirbt Leonora vor ihrem Ehemann und hinterlässt ihm keine Kinder, soll Erbtruchsess Karl die 4.000 Gulden Heiratsgut ohne Minderung des Hauptgutes zeit seines Lebens genießen. Nach seinen Tod haben seine Erben binnen eines halben Jahres das ungeschmälerte Heiratsgut samt den Kleidern, Kleinodien, Silbergeschirr, Gebenden und Schmuckstücken seiner verstorbenen Frau dem Grafen Karl [I.] oder dessen Erben auszuzahlen und nach Sigmaringen zu verbringen. Falls die Morgengabe noch nicht aufgebraucht sein sollte, ist diese an ihre nächsten Erben auszuzahlen, während die 4.000 Gulden Widerlage gänzlich an Erbtruchsess Karl oder dessen Erben zurückfallen.
8.) Leonora und Erbtruchsess Karl haben auf Geheiß Graf Karls [I.] noch gerichtlich und in rechtlich genügender Form auf den väterlichen, mütterlichen, brüderlichen und vetterlichen Erbfall der Braut zu verzichten, ausgenommen ist nur jener Fall, in dem keiner der ehelich geborenen männlichen Grafen von [Hohen-]Zollern mehr am Leben wäre.
9.) Alle im Vertrag nicht geklärten Eventualitäten sollen nach den gemeinen geschriebenen Rechten und dem Landesgebrauch, im Besonderen aber gemäß der Erbeinigung der Grafen von [Hohen-]Zollern gehandhabt werden. Beide Parteien versprechen für sich und ihre Erben, die Bestimmungen des Heiratsvertrages einzuhalten und durchzuführen. / 1572 Mai 2

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 127
Archivalieneinheit
Notariatsinstrument, aufgenommen im Schloss zu Sigmaringen im Frauenzimmer des oberen Gemachs, über den Vollzug des Erbverzichts der Gräfin Leonora, Tochter des Grafen Karl [I.] von Hohenzollern, anlässlich ihrer Vermählung mit dem Reichserbtruchsessen Karl, Freiherrn von Waldburg[-Trauchburg] im Beisein des Reichserbtruchsessen Gebhard, Freiherrn von Waldburg, Domherrn der Hochstifte Köln, Straßburg und Augsburg, der Grafen Eitel Friedrich [IV./I.] und Karl [I.] von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen etc. und des Reichserbtruchsessen Jakob [Christoph?], Freiherrn von Waldburg, Scheer und Trauchburg. Der Text der Verzichtsurkunde vom gleichen Tag wird wiedergegeben: Erbtruchsessin Leonora, Freiin von Waldburg, geborene Gräfin von [Hohen-]Zollern, bekundet für sich und ihre Erben, dass sie mit Rat, Gunst, Wissen und Willen ihres Gemahls, des Erbtruchsessen Karl, Freiherrn von Waldburg[-Trauchburg], und ihres hierzu erbetenen Vogtes, des Grafen Schweikhart von Helfenstein, Freiherrn zu Gundelfingen, gegen den Grafen Karl [I.] von Hohenzollern und Sigmaringen etc., ihren Herrn und Vater, und gegenüber allen dessen Erben und Nachkommen, für sich und alle ihre Erben auf alle väterlichen, mütterlichen, brüderlichen und vetterlichen Erbgerechtigkeiten und Erbanfälle, so diese in der gräflich hohenzollerischen Erbeinigung und in den gen. Gestalten begriffen sind, vollumfänglich verzichtet. Dagegen erhält Erbtruchsessin Leonora 2.000 Gulden Hauptgut samt 1.000 Gulden an Ausfertigungen. Mit diesen 3.000 Gulden Heiratsgut, zu denen noch 1.000 Gulden von ihrer Mutter, Gräfin Anna von Hohenzollern, geborenen Markgräfin von Baden[-Durlach], hinzukommen, hat Erbtruchsessin Leonora laut der verfertigten Heiratsverschreibung dergestalt zu verfahren, dass die obgenannten Stücke, Güter und Einnahmen weiterhin von Graf Karl [I.], dessen Erben und Nachkommen vollumfänglich innegehabt und genutzt werden, ohne Verhinderung durch Erbtruchsessin Leonora und deren Erben und Nachkommen. Erbtruchsessin Leonora verzichtet hierauf mit Rat, Wissen und Willen ihres hierzu berufenen Vogtes und ihres Ehemannes, wie sie auch auf jedweden Anspruch und Rechtsbehelf dagegen dauerhaft verzichtet. Lediglich im Falle des Todes aller männlichen, ehelich geborenen Grafen von Hohenzollern soll dieser Verzicht Erbtruchsessin Leonoras und ihrer Erben aufgehoben und Leonora zu ihrem Erbteil als einem freien ledigen Anfall zugelassen werden. Erbtruchsess Karl, Freiherr von Waldburg[-Trauchburg] und Graf Schweikhart von Helfenstein bekennen mit ihren Siegeln, dass dieser Verzicht mit ihrem Rat, Wissen und Willen vorgegangen und geschehen ist. Nach Verlesung des Urkundentextes leistet Erbtruchsessin Leonora vor dem Notar Spon zur erneuten Bestätigung ihres Erbverzichts einen Eid. / 1572 Mai 7

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 345
Archivalieneinheit
Graf Friedrich [V.] von Oettingen[-Wallerstein], Graf Karl [I.] von Hohenzollern und Sigmaringen etc., Graf Georg von Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen etc., und Graf Alwig von Sulz (Albeckh Graue zu Sultz), Landgraf im Klettgau etc., entbieten dem Dekan und dem Kapitel des freiadeligen Stiftes St. Gereon in Köln (Cöllen) ihren freundlichen Gruß und bekunden, dass der ehrwürdige und wohlgeborene Gebhard, Domherr der Erz- und hohen Stifte Köln und Augsburg, Reichserbtruchsess, Freiherr von Waldburg, ehelicher Sohn des wohlgeborenen Wilhelm des Jüngeren, Erbtruchsessen, Freiherrn von Waldburg selig ist. Seines Vaters Vater sei ein Freiherr von Waldburg genannt Wilhelm der Ältere gewesen und dessen Vater wiederum habe Hans Truchsess, Freiherr von Waldburg geheißen. Dessen Hausfrau sei eine geborene Gräfin von Oettingen gewesen, Anna genannt; die Mutter von Gebhards Vater selig sei eine geborene Gräfin von Sonnenberg gewesen, Sibylla genannt, deren Vater wiederum ein Graf von Sonnenberg gewesen sei, Andreas genannt; desselben Hausfrau sei eine geborene Freiin von Starhemberg gewesen, genannt Margaretha. Die vier Ahnfamilien von Vaters wegen sind Waldburg, Sonnenberg, Oettingen und Starhemberg, so dass alle Vorgenannten freie, edle Grafen und Gräfinnen von freien, edlen Stämmen geboren und in rechter Ehe gesessen sind. Die Aussteller versichern eidlich, dass die genannten Familien nach ihrem Wissen seit Menschengedenken frei und edel genannt und geachtet werden. / 1567 April 3

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 R 53,812
Archivalieneinheit
Sigmaringen: Korrespondenzen zwischen dem Erzherzog Ferdinand zu Österreich aus Innsbruck, dem Kurfürsten Ernst von Köln (Herzog von Bayern) aus seiner Stadt Lüttich, da er zugleich Bischof daselbst war, mit dem Grafen Karl II. zu Hohenzollern und Sigmaringen wegen des abgesetzten Bischofs Gebhard von Köln (Cöln) (Gebhard III. Truchsess von Waldburg) / 1589-1595

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 R 184,10
Archivalieneinheit
Waldburg: Schreiben an den Herzog Friedrich [I.] von Württemberg wegen des Testaments des verstorbenen Truchsessen Gebhard von Waldburg (Waldenburg)

Abschrift / 7. Juli 1601

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 1922
Archivalieneinheit
Briefe der zu Ingolstadt studierenden Söhne des Truchseß Wilhelm d.J., der Truchsessen Friedrich, Gebhard und Karl und ihres Hofmeisters M. Johannes Spatz an die Eltern; sowie sonstige Dokumente über ihren Studienaufenthalt / 1558

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 1646
Archivalieneinheit
Studienreise zweier Söhne des Truchseß Wilhelm d.J., der Truchsessen Gebhard und Christoph, über Speyer und Köln nach den Niederlanden und zurück in Begleitung und unter Aufsicht des Freiherrn Balthasar von Hornstein
- Instruktion an Freiherrn Balthasar von Hornstein über Reiseweg, Stationen und Verrichtungen bzw. Verhalten
- 3 Empfehlungsschreiben für unterwegs, Frachtpaß
- Ausgabenverzeichnisse / 1563

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 706
Archivalieneinheit
Korrespondenzen
1. des Truchsessen Christoph von Waldburg und seiner Amtleute v.a. mit Truchseß Gebhard von Waldburg, Graf Wilhelm von Zimmern, den Erzherzögen Ferdinand und Maximilian von Österreich, Herzog Wilhelm von Bayern, Wilhelm Dietrich Speth von Zwiefalten, dem Stiftskapitel Köln und den truchsessischen Agenten zu Speyer und Innsbruck
2. des Truchsessen Karl von Waldburg mit Erzherzog Ferdinand von Österreich und seinem Schwager Melchior Hannibal von Wolkenstein / 1566-1611

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 1926
Archivalieneinheit
Die truchsessiche Familie von Waldburg-Trauchburg schickt eine Gesandtschaft an den Kurfürsten- und Fürstentag zu Rothenburg o.T. mit dem Auftrag, sich um die Freilassung des Truchseß Karl aus der Gefangenschaft des Erzbischofs und Kurfürsten von Köln, Ernst Herzog von Baiern, zu bemühen; Truchseß Karl hatte sich in den "Kölner Wirren" für seinen Bruder Gebhard, den abgestzten Erzbischof von Köln, eingesetzt. / 1584

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 1929
Archivalieneinheit
Gefangenschaft des Truchseß Karl, Bruder von Gebhard, abgesetzter Erzbischof von Köln, bei dessen Nachfolger Erzbischof und Kurfürst Ernst, Herzog von Baiern; Karls Freilassung auf Interzession der truchsessischen Familie / 1584-1586, 1591

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 1928
Archivalieneinheit
Bericht über die 3 letzten Tage der Krankheit und des Sterbens des Truchseß Karl am 17. Juni 1593, Sohn von Truchseß Wilhelm d.J., verfaßt von seiner Schwägerin Agnes Gräfin von Mansfeld, Gemahlin des Truchseß Gebhard.
Ausführlich geschildert wird das christliche Verhalten der beiden und insbes. die Bibelkenntnis der Schwägerin. / 1593

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 40
Archivalieneinheit
Auseinandersetzung und Einigung wegen der väterlichen Erbteilung zwischen den Söhnen des Truchseß Wilhelm d. J., den Truchsessen Gebhard, Erzbischof zu Köln, Karl und Christoph, insbes. Widerspruch des Truchseß Gebhard
Teil I / 1572, 1578, 1587-1590

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 41
Archivalieneinheit
Auseinandersetzung und Einigung wegen der väterlichen Erbteilung zwischen den Söhnen des Truchseß Wilhelm d. J., den Truchsessen Gebhard, Erzbischof zu Köln, Karl und Christoph, insbes. Widerspruch des Truchseß Gebhard
Teil II / 1590-1593

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 42
Archivalieneinheit
Auseinandersetzung und Einigung wegen der väterlichen Erbteilung zwischen den Söhnen des Truchseß Wilhelm d. J., den Truchsessen Gebhard, Erzbischof zu Köln, Karl und Christoph, insbes. Widerspruch des Truchseß Gebhard
Teil III / 1593

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 43
Archivalieneinheit
Auseinandersetzung und Einigung wegen der väterlichen Erbteilung zwischen den Söhnen des Truchseß Wilhelm d. J., den Truchsessen Gebhard, Erzbischof zu Köln, Karl und Christoph, insbes. Widerspruch des Truchseß Gebhard
Teil IV / 1594-1601

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 243
Archivalieneinheit
Erbstreitigkeiten zwischen dem herzoglichen Hause Württemberg und dem reichsgräflich truchsessischen Hause wegen dem Testament des Truchseß Gebhard, ehemaliger Erzbischof und Kurfürst zu Köln, zugunsten des Herzogs Friedrich von Württemberg
Teil I / (1516)

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 244
Archivalieneinheit
Erbstreitigkeiten zwischen dem herzoglichen Hause Württemberg und dem reichsgräflichen truchsessischen Hause wegen dem Testament des Truchseß Gebhard, ehemaliger Erzbischof und Kurfürst zu Köln, zugunsten des Herzogs Friedrich von Württemberg
Teil II / 1607-1610

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 245
Archivalieneinheit
Erbstreitigkeiten zwischen dem herzoglichen Hause Württemberg und dem reichsgräflich truchsessischen Hause wegen dem Testament des Truchseß Gebhard, ehemaliger Erzbischof und Kurfürst zu Köln, zugunsten des Herzogs Friedrich von Württemberg
Teil III / 1611-1615

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 246
Archivalieneinheit
Erbstreitigkeiten zwischen dem herzoglichen Hause Württemberg und dem reichsgräflich truchsessischen Hause wegen dem Testament des Truchseß Gebhard, ehemaliger Erzbischof und Kurfürst zu Köln, zugunsten des Herzogs Friedrich von Württemberg
Teil IV / 1619-1635

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 247
Archivalieneinheit
Erbstreitigkeiten zwischen dem herzoglichen Hause Württemberg und dem reichsgräflich truchsessischen Hause wegen dem Testament des Truchseß Gebhard, ehemaliger Erzbischof und Kurfürst zu Köln, zugunsten des Herzogs Friedrich von Württemberg und kaiserliche Kommission an Kurfürst Christian II. von Sachsen und Herzog Maximilian von Baiern zur Beilegung / 1602-1609

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Waldburg-Trauchburg, Gebhard von; Reichserbtruchsess, Erzbischof, Köln,1547-1601
Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 30/1 T 3 Nr. 687
Archivalieneinheit
Korrespondenz v.a.
1. des Truchsessen Wilhelm des Jüngeren von Waldburg mit Bilgrin von Reischach-Hohenstoffeln, Hans Konrad von Bodmann, Gebhard von Schellenberg-Hüfingen, Hans Christoph von Knöringen und einem Agenten in Straßburg
2. des Truchsessen Friedrich von Waldburg mit Graf Karl von Hohenzollern-Sigmaringen, der Truchsessin Johanna von Waldburg, geborene Gräfin von Fürstenberg, mit den Grafen Eitelfriedrich und Heinrich von Lupfen
3. des Truchsessen Gebhard von Waldburg mit Obervogt Christoph von Hausen zu Dürmentingen
4. des Truchsessen Christoph von Waldburg mit Probst Wolfgang von Ellwangen und dem Schaffner zu Sipplingen
5. des Truchsessen Wilhelm Heinrich von Waldburg mit dem Amtsschreiber zu Dürmentingen
6. der friedberg-scheerischen Amtleute mit Markgraf Philipp von Baden, dem Agenten zu Speyer, der Hohenemsischen Kanzlei und dem Verwalter zu Isny / 1558-1631

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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118628615
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