Online-Findmittelsymbol
Suchergebnis
icon
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 11859074X
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 4
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 204
Archivalieneinheit
Sixt von Hausen zu Hausen (Husen) bekundet, dass er zum Seelenheil seines Vaters Eberhard von Hausen, seiner Mutter Margarethe von Suntheim selig, seiner Ahnfrau Magdalena von Weschbach selig, seiner einstigen Ehefrau Sigena von Freyberg selig, seiner Ehefrau Elisabeth Sürg vom Sürgenstein (Sirgin von Sirgenstein) und aller, die aus diesem Geschlecht geschieden sind, wie auch aller gläubigen Seelen zu Trost und Erlösung und um seines Heils willen dem Kirchherrn Christian Briel sowie Hans Widmaier, Heinrich Scherer, alle drei zu Egesheim (Egessen) in der Herrschaft Hohenberg, als Heiligenpflegern des Himmelsfürsten St. Peter und der Heiligen zu Egesheim mitsamt der hl. Jungfrau St. Ottilia seinen Zehnten zu Ensisheim (Enssesein) vermacht, den er laut Auskunft des Kaufbriefes vom Montag nach Letare [10. März] 1494 von Jörg von Werenwag gekauft hat. Ausgenommen sind hiervon die Äcker auf dem Berg oberhalb von Dietstaig, die St. Peter zu Nusplingen eigen sind, sodann jene Äcker im "Thal", die dem St. Blasius-Gut zu Nusplingen gehören, das der Spindler innehat, der Acker unter Dietstaig namens St. Peters-Acker, den Thomas Scherer innegehabt hat und der den Zehnten nach Nusplingen zahlt, wie es aus einem Brief vom Lichtmessabend [1. Februar] 1500 hervorgeht, sowie schließlich die anderen Äcker oberhalb von Dietstaig, die nicht St. Peter eigen sind und welche der Aussteller vormals der Allerheiligenbruderschaft zu Nusplingen als Gottesgabe übereignet hat. Alle anderen Zehnten zu Ensisheim im Tal und auf dem Berg sollen hingegen die Egesheimer Heiligenpfleger als ihr Eigentum einnehmen. In der Pfarrkirche zu Egesheim soll für den Aussteller eine Jahrzeit gefeiert werden. Der Aussteller gibt den genannten Zehnten mit allen hinzugegebenen Briefschaften in die Hände und Gewalt der Heiligenpflege zu Egesheim, damit Letztere ihn künftig einnehmen, innehaben, nutzen, besitzen, nießen, besetzen, entsetzen und damit wie mit anderem Heiligengut verfahren können, unverhindert durch den Aussteller und dessen Erben. Der Aussteller verzichtet für sich und seine Erben auf alle Forderungen, Rechte, Gerechtigkeiten und Ansprüche an besagtem Zehnten und den darüber weisenden Briefen zugunsten der Heiligenpfleger und deren Nachfolger. Der Aussteller verspricht, diese Aufgabe und Verschreibung gänzlich wahr und fest einzuhalten. / vf Donstag nach Martini desz heiligen Bischoffs

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Ottilia; Heilige, circa 660-720, 660-720
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 226
Archivalieneinheit
Auberlin Denkinger (Denckhinger) und Hans Huber (Hansz Hueber) zu Egesheim (Egiszhain), beide verordnete Pfleger des Himmelsfürsten Petrus als Patron zu Anhausen und Heiliger zu Egesheim und der Jungfrau St. Ottilia zum Bild daselbst, bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass sie mit Wissen und Geheiß des Johann Baptista Hämerlin, Landschreibers, und des Hans Schwaiger, derzeitigen Obervogtes in der Oberen Herrschaft Hohenberg sowie obersten Mitheiligenpflegers und Verwalters, ihrem Herrn, dem Grafen Jos Niklaus [II.] von Hohenzollern, Herrn zu Haigerloch, Erbkämmerer etc. und dessen Erben alle Zehnten beider obengenannten Heiligen zu Ensisheim (Ensieshaim), wie sie sie einst von Sixt von Hausen selig als Seelgerät für sich und seine verstorbenen Familienangehörigen geschenkt bekommen, verkauft haben. Ausgenommen vom Verkauf sind die Ecken auf dem Berg "ob Dietstaig", die St. Peter zu Nusplingen gehören, ein Acker im "Thall ob der Reingkhern" gelegen, der zum St. Blasius-Gut zu Nusplingen gehört, welches Gallin Klainer innehat, unten auf den Acker des Käufers und oben auf das Wiesfeld stößt, sowie der Acker "ob Dietstaig" namens St. Peter-Acker, der hinab gegen den "Dietstaig" und herauf gegen den Hag stößt. Selbige Äcker geben den Zehnten nach Nusplingen, ausgenommen den großen Zehnten. Die Aussteller übergeben den Zehnten ansonsten dem Käufer wie sie ihn mit allen Zugehörungen und Gerechtigkeiten innegehabt, hergebracht und genutzt haben, für 180 Gulden Landeswährung, deren bare Bezahlung sie dem Käufer kraft dieses Briefes bestätigen und quittieren. Graf Jos Niklaus [II.] und seine Erben sollen den genannten Zehnten mit allen Gerechtigkeiten und Zugehörden jetzt und künftig innehaben, einfordern, einnehmen, empfangen, besitzen, nutzen, brauchen und damit wie mit ihren anderen Eigenzehnten und -gütern verfahren, unverhindert durch die Aussteller und deren Nachfolger. Dieselben verzichten auf den besagten Zehnten und auf alle Gerechtigkeiten, Eigenschaften, Besitzungen und anderen Ansprüche, die sie bisher daran gehabt haben oder künftig daran gewinnen möchten. Die Aussteller und ihre Nachfolger fungieren als Gewährsleute dieses Verkaufes und haben für den Käufer nach Bedarf einzustehen. Sollte künftig ein Brief oder Register mit Bezug zum Zehnten aufgefunden werden, haben die Aussteller es dem Käufer unverzüglich zu überantworten. / auf Mitwoch nach Sontag Inuocauit in der Fasten

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Ottilia; Heilige, circa 660-720, 660-720
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 227
Archivalieneinheit
Auberlin Denkinger (Aberlin Denckhinger) und Hans Huber (Hanns Huober) zu Egesheim (Egeszhaim), beide verordnete Pfleger des Himmelsfürsten Petrus als Patron zu Anhausen und Heiliger zu Egesheim und der Jungfrau St. Ottilia zum Bild daselbst, bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass sie mit Wissen und Geheiß des Johann Baptista Hämerlin, Landschreibers, und des Hans Schwaiger, derzeitigen Obervogtes in der Oberen Herrschaft Hohenberg sowie obersten Mitheiligenpflegers und Verwalters, ihrem Herrn, dem Grafen Jos Niklaus [II.] von Hohenzollern, Herrn zu Haigerloch, Erbkämmerer etc. und dessen Erben alle Zehnten beider obengenannten Heiligen zu Ensisheim (Eimssiszheim), wie sie sie einst von Sixt von Hausen selig als Seelgerät für sich und dessen verstorbene Familienangehörige geschenkt bekommen, verkauft haben. Ausgenommen vom Verkauf sind die Ecken auf dem Berg "ob Dietstaig", die St. Peter zu Nusplingen gehören, ein Acker im "Thal ob der Ringkernen" gelegen, der zum St. Blasius-Gut zu Nusplingen gehört, welches Galle Klainer innehat, unten auf den Acker des Käufers und oben auf das Wiesfeld stößt, sowie der Acker "ob Dietstaig" namens St. Peter-Acker, der hinab gegen den "Dietstaig" und herauf gegen den Hag stößt. Selbige Äcker geben den Zehnten nach Nusplingen, ausgenommen den großen Zehnten. Die Aussteller übergeben den Zehnten ansonsten dem Käufer, wie sie ihn mit allen Zugehörungen und Gerechtigkeiten innegehabt, hergebracht und genutzt haben, für 180 Gulden Landeswährung, deren bare Bezahlung sie dem Käufer kraft dieses Briefes bestätigen und quittieren. Graf Jos Niklaus [II.] und seine Erben sollen den genannten Zehnten mit allen Gerechtigkeiten und Zugehörden jetzt und künftig innehaben, einfordern, einnehmen, empfangen, besitzen, nutzen, brauchen und damit wie mit ihren anderen Eigenzehnten und -gütern verfahren, unverhindert durch die Aussteller und deren Nachfolger. Dieselben verzichten auf den besagten Zehnten und auf alle Gerechtigkeiten, Eigenschaften, Besitzungen und anderen Ansprüche, die sie bisher daran gehabt haben oder künftig daran gewinnen möchten. Die Aussteller und ihre Nachfolger fungieren als Gewährsleute dieses Verkaufes und haben für den Käufer nach Bedarf einzustehen. Sollte künftig ein Brief oder Register mit Bezug zum Zehnten aufgefunden werden, haben die Aussteller solches dem Käufer unverzüglich zu überantworten. / vff Mitwoch nach Sontag Inuocauit in der Fasten

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Ottilia; Heilige, circa 660-720, 660-720
Staatsarchiv Sigmaringen FAS H 1/1 T 1 VII,41
Archivalieneinheit
Hettingen (St. Ottilia)

Details...

Symbol für LesezeichenBestellsymbol

Ottilia; Heilige, circa 660-720, 660-720
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 11859074X
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer:4