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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118505114
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 8
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 477 Bü 1, 10
Dokument
Bischof Eberhard II. von Konstanz setzt das Kloster Mariaberg in seinen früheren Zustand wieder ein und überlässt dasselbe der Meisterin Liutgard und ihren Schwestern zu dauerndem Aufenthalt unter der von ihm selbst zu empfangenden Regel des Hl. Augustin. / kal. Maii

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Augustinus, Aurelius; Kirchenvater, Heiliger, Theologe, Philosoph, Bischof von Hippo Regius, 354-430
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 508 a U 1 a
Archivalieneinheit
Bischof Heinrich von Konstanz verleiht Priorin und Konvent im minderen Konvent (in minori conventu) in Saulgau (Sulgen), da diese bisher ohne bestimmte Regel dem Herrn gedient haben, den Orden und die Regel des hl. Augustinus. Er nimmt sie und ihre gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen in seinen Schutz und verleiht ihnen Recht und Freiheit des vorgenannten Ordens, unbeschadet der gebührenden Unterstellung unter den Bischof und dessen Nachfolger. Er erlaubt, daß die Priorin kraft seiner Vollmacht und in seiner Vertretung Schwestern zur Profeß aufnehmen kann, wenn sie sich zum feierlichen Eid der Regel verpflichten wollen. Die Predigerbrüder, ihre Beichtväter (confessores), können in bischöflichem Auftrag Schwestern von der Exkommunikation freisprechen, die sie sich zuziehen können, wenn eine gegen die andere handgreiflich wird (manem imponeret violentam). Der A. bestätigt die Bestimmungen, welche die Predigerbrüder unter den Frauen über Ein- und Absetzung einer Priorin gemacht haben. Die gegenwärtige Urkunde soll in Kraft bleiben, so lange der A. sie nicht schriftlich (per nostras literas patentes) widerrufen hat. / 3. Non. Dec.

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Augustinus, Aurelius; Kirchenvater, Heiliger, Theologe, Philosoph, Bischof von Hippo Regius, 354-430
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 508 a U 18
Archivalieneinheit
Bischof Ulrich von Konstanz inkorporiert mit Zustimmung des Konstanzer Kapitels die Pfarrkirche in Sießen, der nur Klosterangehörige zugeordnet sind, dem gemeinen Tisch des Klosters Sießen (unter den Predigerbrüdern, Ordung des Hl. Augustinus), dem das Patronatsrecht gehört. Der Gottesdienst soll von einem dem Ortsordinarius zu präsentierenden Weltgeistlichen versehen werden, der mit einer Pfründe wie die einer Nonne dieses Klosters auszustatten ist. Er soll Täglich 1 Maß Wein Mengener Maßes, an drei Tagen der Woche einmal im Tag Fleisch, jährlich 30 ß Konstanzer Pfennige und 1 graue Tunica aus dem Vermögen dieser Kirche bekommen. / feria quarta post festum Purificationis Marie virginis

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Augustinus, Aurelius; Kirchenvater, Heiliger, Theologe, Philosoph, Bischof von Hippo Regius, 354-430
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 1 T 1-5 U 607
Archivalieneinheit
Bischof Eberhard [II. Truchsess von Waldburg] von Konstanz bekundet, dass er der Priorin und dem Konvent in Mengen (Vriemaeingen) und deren Nachfolgern wegen ihrer ausdauernden Religiosität und ihres Gottvertrauens die Regel des seligen Augustinus verliehen hat. Der Aussteller nimmt zugleich die Schwestern und deren gegenwärtige wie zukünftige Besitzungen in seinen Schutz und Schirm auf. / 1257 Juni 1

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Augustinus, Aurelius; Kirchenlehrer, 354-430
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 121
Archivalieneinheit
Otto [III. von Hachberg], Bischof von Konstanz, bekundet Luzia und den übrigen Schwestern, Klausnerinnen oder frei wohnend, der Zelle oder Klause an der Kirche St. Johannes Baptist in Wannental, Filiale der Pfarrkirche Dürrwangen (Turnwangen), Konstanzer Diözese, dass er auf ihre Bitten hin den bisher nach der Drittordensregel des hl. Franziskus in Klausen und frei wohnenden Schwestern zu Wannental erlaubt, diesen Orden zu verlassen und künftig nach der Regel des hl. Augustinus als Regularkanonikerinnen zu leben. Der Aussteller entspricht dem Wunsch der Schwestern angesichts verständlich dargelegter Gründe, löst sie aus der Drittordensregel des hl. Franziskus und verleiht den Schwestern und ihrer Zelle respektive Inklusorium kraft seiner Amtsautorität die Ordenszugehörigkeit und Regel des hl. Augustinus. Die Schwestern und ihre Nachfolgerinnen haben künftig und dauerhaft die Augustinerregel zu beachten und einzuhalten. Der Aussteller inkorporiert die Schwestern in den neuen Orden und verleiht ihnen die Fähigkeit, einen Konvent zu bilden. Der Konvent darf die Zahl von 13 verschleierten Frauen und Inklusen nicht überschreiten. Sie müssen das Gelübde ablegen und sich dauerhaft nur in der Kirche, der Zelle oder dem Inklusorium aufhalten. Die Aufsicht über das zu erbauende Inklusorium wird den Augustinerchorherren des Klosters zu Beuron übertragen. Nach der Augustinusregel dürfen die Schwestern aus ihrer Gemeinschaft eine Vorsteherin frei wählen. Luzia und ihre Schwestern und Nachfolgerinnen haben sich der geistlichen Autorität des Propstes und der Brüder des Klosters in Beuron (Burren) zu unterstellen. Die Profeß der Schwestern erfolgt in die Hände der Beuroner Chorherren, diesen obliegt ferner die Zurechtweisung (correctio) der Insassinnen und Besucher. Die Wahl des Seelsorgers und Sakramentenspenders erfolgt in Abstimmung mit dem Propst von Beuron. Der Aussteller bestätigt und erneuert die Wannental einst zuerkannten Privilegien des Grafen Friedrich [V.] von Zollern[-Schalksburg] (mit Zustimmung des Kirchenpatrons und Pfarrherrn von Dürrwangen), der Gräfin Henriette in Württemberg (Wirtenberg) und in Mömpelgard (Mumpelgarten), der Grafen Ludwig [I.] und Ulrich [V.] von Württemberg, wie er auch die von Wannental besessenen Güter, Besitzungen, Rechte und Zugehörde bestätigt. Der Aussteller nimmt schließlich die Gemeinschaft von Wannental in seinen und der Konstanzer Kirche besonderen Schutz auf. Zuwiderhandelnde und Schädiger verfallen dem göttlichen Strafgericht. / Millesimo Quadringentesimo vicesimo sexto mensis Septembris die Sexta Indictione Quarta

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Augustinus, Aurelius; Kirchenlehrer, 354-430
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 26 T 2 Nr. 130
Archivalieneinheit
Giuliano Cesarini (Iulianus), Kardinaldiakon von S. Angelo und päpstlicher Legat in Germanien, bekundet gegenüber der Priorin und dem Konvent des Klosters in Wannental an der St. Johannes-Pfarrkirche desselben Ortes, dass er die vom Konstanzer Bischof Otto [III. von Hachberg] vorgenommene Herauslösung der Priorin Luzia (Lucie) und ihrer Schwestern aus dem Dritten Orden des hl. Franziskus und die Unterstellung ihrer Zelle unter den Orden des hl. Augustinus unter auferlegter dauerhafter Beachtung der Regel des hl. Augustinus bestätigt. Der Aussteller bestätigt und bekräftigt im Nachfolgenden die von Bischof Otto von Konstanz erlassenen Bestimmungen, namentlich zunächst die Inkorporation der Schwestern in den neuen Orden und ihre Fähigkeit, einen Konvent zu bilden. Der Konvent darf des Weiteren die Zahl von 13 verschleierten Frauen und Inklusen nicht überschreiten. Sie müssen das Gelübde ablegen und dürfen sich dauerhaft nur in der Kirche, der Zelle oder dem Inklusorium aufhalten. Die Aufsicht über das zu vergrößernde Klostergebäude wird dem Propst des Klosters zu Beuron übertragen. Nach der Augustinusregel dürfen die Schwestern aus ihrer Gemeinschaft eine Vorsteherin frei wählen. Luzia und ihre Schwestern und Nachfolgerinnen haben sich der geistlichen Autorität des Propstes und der Brüder des Klosters in Beuron (Burren) zu unterstellen. Die Profeß der Schwestern erfolgt in die Hände der Beuroner Chorherren, diesen obliegt ferner die Visitation der Schwestern in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten. Die Wahl des Seelsorgers und Sakramentenspenders erfolgt in Abstimmung mit dem Propst von Beuron. Der Aussteller bestätigt und bekräftigt auf Bitten der Priorin und der Schwestern mit seiner Amtsautorität schließlich die Wannental einst zuerkannten Privilegien des Grafen [Friedrich V.] von Zollern[-Schalksburg] (comitem de Zalr) und der Gräfin Henriette in Württemberg (Henricam Comitissam in Wirtemberg). / die prima Iulii Anno a Natiuitate domini Millesimo quadringentesimo tricesimoquarto

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Augustinus, Aurelius; Kirchenlehrer, 354-430
Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 169 T 1 Nr. 857
Archivalieneinheit
Reproduktionen (Kupfertiefdruck, Fotografie) von Kunstwerken als Postkarten

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Augustinus, Aurelius; Kirchenlehrer, 354-430
Staatsarchiv Sigmaringen FAS Sa Nr. 189
Archivalieneinheit
Abgelöste Einbandfragmente / o. J.

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Augustinus, Aurelius; Kirchenlehrer, 354-430
Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 118505114
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
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