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Gemeinschaftliches Archiv Urkunden, Nachträge aus Akten - UNA (StAWt-G Rep. 101)
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G-Rep. 101 Nr. 51/2Archivalieneinheit
1311 November 30 (an dez zwelfboten tage sante Andres) 
Konrad von Hohenlohe und Konrad [IV.] von Boxberg (Bokesberg) nebst Ehefrau geben ihrer "swigervrowe" Kunigunde, Gräfin von Wertheim, völlige Freiheit in der Verwendung und Veräußerung der liegenden und erwirtschafteten Güter (waz sie der buwet oder genuzet) sowie der fahrenden Habe des Hofes Steinfurt. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/31Archivalieneinheit
1321 Januar 27 (feria tercia proxima post conversationem beati Pauli) 
Vor dem Offizial des Bischofs von Straßburg (iudice curie argentinensis) verkaufen der Edelknecht Lutzmann von Lampertheim, Sohn des verstorbenen Rulini (?) von Lampertheim, und seine Ehefrau Anna, Tochter des verstorbenen Dietmar von Rande, verschiedene Besitzungen (folgt Aufzählung der Güter) an Peter genannt Swarber, Straßburgischer Bürger, für 105 Pfund Straßburger Münzen. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/1Archivalieneinheit
Heidelberg, 1331 Juni 27 (an dem nehsten donrestage nach sant Johans tage baptiste zuengehten) 
Heinrich von der Wiesen, Vogt zu Lindenfels, bekundet (veriehen), dass ihm Graf Rudolf von Wertheim 60 Pfund Heller gegeben hat. Im Gegenzug soll Heinrich auf ewig sein Burgmann sein und noch in diesem Jahr (in dirre jars vrist) dem Grafen Rudolf für die vorgenannten 60 Pfund 6 Pfund Heller auf sein Eigengut verschreiben (bewisen). Diese 6 Pfund soll er dann als erbliches Burglehen erhalten. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/75aArchivalieneinheit
1342 April 2 (dinstag in den oisten) 
Wortwin von Raibach und seine Ehefrau Heike versprechen, dass ihre Erben und Nachkommen die von Wallbach (Wailbach) durch den kleinen Zehnten, welchen sie von den Grafen von Wertheim zu Lehen tragen, nicht stärker belasten werden als diese und ihre Vorfahren. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/75bArchivalieneinheit
1342 April 2 (dinstag in den ostern, um 1500 erstellte Abschrift) 
Wortwin von Raibach und seine Ehefrau Heike versprechen, dass ihre Erben und Nachkommen die von Wallbach (Wailbach) durch den kleinen Zehnten, welchen sie von den Grafen von Wertheim zu Lehen tragen, nicht stärker belasten werden als diese und ihre Vorfahren. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/54Archivalieneinheit
1347 April 25 (ipsa die Marci ewangeliste) 
Konrad Schenk zu Erbach, Konrad von Bickenbach und Ritter Heinz Stumpf von Lindenfels (Heynzeln Stump) bekunden, dass Graf Gerhard von Rieneck den drei vorgenannten gelobt hat, dem Erzbischof Heinrich von Mainz und dessen Stift an dem Haus zu Bickenbach keinen Schaden zu tun. Außerdem verpflichtet er sich, zugefügten Schaden zu ersetzen und, sollte er einen Anteil am Haus gewinnen, diesen den Ausstellern zu überlassen. 
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G-Rep. 101 Nr. 26/6aArchivalieneinheit
1351 September 24 (sabbato ante diem beati Michaelis archangeli) 
Gottfried von Eppstein verkauft der Kapelle im befestigten Hof Armada (zum Armude gelegen) bei Frauenstein/Wiesbaden fünf Mark Pfennige jährlichen Zinses, drei Heller für einen Pfennig gerechnet. Als Pfand dient eine Abgabe des Domherrenhauses zu Hochheim (Huchenn/Hucheim) und sämtliche anderen dortigen Gerechtsame und Besitzungen des Ausstellers. Die Gült ist durch Zahlung von 50 Mark Pfennigen an den Abt zu Bleidenstadt (Blidenstad), heute Taunusstein, wieder zu lösen. 
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G-Rep. 101 Nr. 26/6bArchivalieneinheit
1351 September 24 (sabatho ante diem sancti Michaelis archangeli; Abschrift vermutlich um 1520) 
Abschrift von StAWt-G Rep. 101 Nr. 26/6a, vermutlich durch Jakob Nordenstadt (vgl. StAWt-G Rep. 101 Nr. 26/7):
Gottfried von Eppstein verkauft der Kapelle im befestigten Hof Armada (zum Armude gelegen) bei Frauenstein/Wiesbaden fünf Mark Pfennige jährlichen Zinses, drei Heller für einen Pfennig gerechnet. Als Pfand dient eine Abgabe des Domherrenhauses zu Hochheim (Huchenn/Hucheim) und sämtliche anderen dortigen Gerechtsame und Besitzungen des Ausstellers. Die Gült ist durch Zahlung von 50 Mark Pfennigen an den Abt zu Bleidenstadt (Blidenstad), heute Taunusstein, wieder zu lösen.
 
Papier - Abschrift 
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G-Rep. 101 Nr. 49/1Archivalieneinheit
1352 März 5 (mentag nach reminiscere) 
Graf Burkhard von Hohenburg quittiert dem Grafen Rudolf von Wertheim den Erhalt von 40 Gulden. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/31Archivalieneinheit
1358 Januar 28 (an dem nehsten suontage nach sant pauls tag, als er bekert wart) 
Graf Eberhard von Wertheim verleiht 10 gute kleine Gulden Florenzer Gewicht zu einem Breuberger Burglehen an Ritter Ulrich Pavey. Die Summe soll in Gulden oder entsprechender Summe guter Münzen, wie sie innerhalb einer Meile um Breuberg zu bekommen sind, jährlich am Weihnachtstage (25. Dezember) solange bezahlt werden, bis der Lehnsnehmer 100 Gulden erhalten hat. Damit erlischt die Verpflichtung zur Zahlung der Summe, und Ulrich soll Eigengut im Wert von 100 Gulden aufgeben, um es als Burglehen von Graf Eberhard oder seinen Erben verliehen zu bekommen. 
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G-Rep. 101 Nr. 28/4Archivalieneinheit
1362 März 8 (uff den nechsten dinstag vor sancte Gregorien tage dez heiligen Babists) 
Konrad von dem Habern und Werner Kuche (Wernher Kueche), Edelknecht, teilen (mutscharen) im Auftrag der verstorbenen Gräfin Agnes von Katzenelnbogen, der Gräfin Imagina von Rieneck (Mene zu Ryneck) und des verstorbenen Konrad von Bickenbach die Burg Habitzheim (folgt Beschreibung des Bickenbachschen Anteils). Tor und Turm bleiben in gemeinsamen Besitz. 
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G-Rep. 101 Nr. 28/1Archivalieneinheit
1364 Oktober 16 (ipso die sancti Galli) 
Konrad von dem Habern (Conrad vom Habern) und sein Sohn Henchien bekunden, dass sie 25 Morgen Acker, die um Habitzheim (Habilsheim) gelegen sind und von Graf Gerhard von Rieneck zu Lehen gehen, mit Zustimmung des Grafen für 120 Pfund Heller an Reinhold, Bürger zu Dieburg, verpfändet (versetzt) haben, und sie geloben, die Güter innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder zu lösen. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/10Archivalieneinheit
1365 Februar 2 (an unser frauwen tage kerzwihe) 
Edelknecht Albrecht von Hohenart, Ulrichs Sohn, gelobt, dem Grafen Eberhard von Wertheim Schaden zu warnen und Nutzen zu werben. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/36Archivalieneinheit
1365 Mai 25 (an sante Urbans tage) 
Albrecht Tuborn und seine Ehefrau Mechthild geben 30 Morgen Acker in der Mark Rimhorn (folgt Lagebeschreibung) dem Grafen Eberhard von Wertheim für die Wiese in der Mark Neustadt auf und bestätigen, dass Graf Eberhard die genannten Äcker als Mannlehen an Albrecht verliehen hat. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/3aArchivalieneinheit
1367 September 11 (an dem nehsten sameßtage nach unser frauwentage, als sie geboren wart) 
Graf Eberhard von Wertheim, seine Ehefrau Katharina und ihr gemeinsamer Sohn Johann vergleichen sich mit Ritter Konrad von Hardheim, den Brüdern Konrad (Cuncz) und Eberhard sowie den Brüdern Reinhard und Konrad (Cuncz) von Hardheim über ihre Rechte zu Hardheim zur Beilegung ihrer Streitigkeiten (folgen Detailregelungen). 
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G-Rep. 101 Nr. 57/3bArchivalieneinheit
1367 September 11 (an dem nehesten samztage noch unser frawen tage als sye geborn wart) 
Ritter Konrad von Hardheim, die Brüder Konrad (Cuncz) und Eberhard sowie Reinhard und Konrad (Cuncz) von Hardheim, ebenfalls Brüder, vergleichen sich mit Graf Eberhard von Wertheim über ihre Rechte zu Hardheim zur Beilegung ihrer Streitigkeiten. 
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G-Rep. 101 Nr. 28/5Archivalieneinheit
1368 April 1 (in vigilia palmarum) 
Die Brüder Konrad von Bickenbach (Byggenbach) d. Ä. und d. J. verkünden ihre Übereinkunft mit Graf Johann von Wertheim und seiner Ehefrau Margarete in der Streitsache wegen des vier...(?) der zwei Gerichte zu Habitzheim (Habeltzheym) und Zimmern. 
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G-Rep. 101 Nr. 41/8Archivalieneinheit
Prozelten, 1371 Februar 24 
Fragment: Bruder Philipp, Deutschordenshaus in Prozelten, betreffend den Kauf des halben Dorfes Röllfeld von den Grafen von Wertheim für 1000 Gulden. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/20Archivalieneinheit
Eltville, 1377 April 23 (die sancti Georgii) 
Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer, bekundet, dass Graf Johann von Wertheim und Eberhard von Fechenbach (Vechinbach), Viztum zu Aschaffenburg, ihm zu Mergentheim in Anwesenheit anderer Fürsten, Grafen, Herren, Ritter und Knechte die Beilegung ihrer Fehde (worte, schaden und zweiunge) gelobt hätten (uff einander vorcziegen han luterlich und genczlich und uns darnach globeten eine gancze sune in die hand), und erneuert seinen Entscheid, dass beide Seiten mit allen Beteiligten auf alle Forderungen an die andere Seite verzichten sollen. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/68Archivalieneinheit
1384 August 17 (mitwoch nach unser frawen assumptionis tag) 
Eberhard Hund von Wenkheim (veste knecht gesezzen zu Wegenkein) tauscht mit dem Edelknecht (vestem kneht) Schmalvieh (? Smalvihe), ebenfalls zu Wenkheim, drei Morgen Wiesen und ein Stück Ackerland gegen drei Flecken Wiesen, alle bei Wenkheim gelegen (folgen Lagebeschreibung und Nennung der Anstößer). 
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G-Rep. 101 Nr. 24/74Archivalieneinheit
1386 Februar 25 (am nehsten süntag nach sant peterz tag z vasnaht ?) 
Georg Kratz, Ritter zu Sandbach (Jorge Kracz, Ritter zu Sampach) teilt Graf Johann von Wertheim mit, dass er von den ihm verliehenen wertheimischen Lehen seines Oheims von Dusenbach/Dachsbach (? Dahspach) nicht mehr liefern kann als vier Pfund Rentgeld (rentgelczs) und 4 Hühner. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/21Archivalieneinheit
1386 November 5 (feria secunda ante Martini) 
Hans von Fechenbach und seine Ehefrau Jutta (Guta) geben Graf Johann von Wertheim drei Morgen Weingarten (folgt Lagebeschreibung) auf und bestätigen, dass sie den genannten Weingarten zu einem Burglehen zu Freudenberg empfangen haben. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/15aArchivalieneinheit
1391 Januar 22 (am suntag Vincencii) 
Graf Johann von Wertheim verleiht an Gerhart von Erlenbach (Erlbach) dessen Haus zu Kainsbach (? Kunspach) mit Zugehör zu einem Mannlehen und bestimmt, dass das Haus für die Grafen von Wertheim ein Offenhaus sein soll. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/15bArchivalieneinheit
1391 Januar 22 (am suntag Vincencii) 
Gerhard von Erlenbach (Erlbach) bestätig, dass Graf Johann von Wertheim ihm sein Haus mit Zubehör in Kainsbach (Künspach) zu einem Mannlehen verliehen hat, und sagt zu, dass dieses Haus den Grafen von Wertheim ein Offenhaus sein soll. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/26Archivalieneinheit
1392 Januar 3 (feria quarta post circumcisionem domini nostri Ihesu Christi) 
Graf Johann von Wertheim verleiht an Konrad Kotbus (Konz Kodebuß) 6 Gulden jährliche Gült zu einem Burglehen auf Burg Freudenberg. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/27bArchivalieneinheit
1394 Januar 4 (uff den sontag vor dem zwolfften) 
Peter Rupeln bekundet, dass er seinem Schwiegersohn Konrad Kotbus (Contzce Kodebus) seine von Graf Johann von Wertheim rührenden Lehen zu Heubach (Heypach) überlässt (folgt Aufzählung der einzelnen Lehensgüter), und bittet den Grafen, diese seinem Schwiegersohn zu verleihen. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/27aArchivalieneinheit
1394 Februar 3 (feria tercia post diem purificationis beate virginis Marie) 
Konrad Kotbus (Cüntz Kotebus) bestätigt, den Teil des Dorfes zu Heubach (Heypach), den Peter Rupeln innehatte (folgt Aufzählung der einzelnen Gefälle), von Graf Johann von Wertheim zu einem Mannlehen empfangen zu haben. 
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G-Rep. 101 Nr. 48/1Archivalieneinheit
1395 November 19 (nesten sondag vor sant Matdeus dag) 
Balthasar Starkerad bekundet, dass er, wie auf dem Tag zu Hanau besprochen, Diener des Grafen Johann von Wertheim geworden ist, und gelobt Schaden zu warnen und Besseres zu werben. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/5Archivalieneinheit
1399 Juli 8 (feria tercia ante Maigarete virginis) 
Graf Johann von Wertheim stimmt zu, dass Heine Base seine Güter mit Namen Drei Huben (Drie Hube), ausgenommen die Weingärten, zu Wersau (Wersaw), die er von den Grafen von Wertheim zu Lehen trägt, an Michel von Mosbach für 150 fl verkauft. Für den Todesfall des Heine Base behält sich Graf Johann das Rückkaufsrecht vor. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/14Archivalieneinheit
1399 Juli 15 (feria tercia post Margarete virginis) 
Henne Baser, Edelknecht, bestätigt, seine Besitzungen in Wersau (Wersaw) als Lehen von Graf Johann von Wertheim empfangen zu haben. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/63Archivalieneinheit
1400-1500 ([15. Jh.]) 
Weistum der Zent zur Eich (zente zu der eyche), betreffend das Gebiet der Zent, die zu verhandelnden Strafsachen, Regelungen der Landwirtschaft in den Dörfern, sowie Verweise an das Landgericht Ostheim. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/57Archivalieneinheit
1400 Juni 15 (tercia feria ante festum corporis Christi ?) 
Heinrich von Lindenfels, den man nennt "mit den Kindern", gelobt Graf Johann von Wertheim d. Ä., nichts mehr gegen ihn, seine Erben und die Herrschaft zu tun; außerdem die Gefolgschaft in Kriegen und Nöten. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/11Archivalieneinheit
1400 Dezember 17 (an dem nehsten fritag nach sanct Lucien tag) 
Peter Schrenke, Bürger zu Wertheim, bekundet, dass Graf Johann von Wertheim ihm bewilligt hat, seinen Wohnsitz in Orb (Orba) zu nehmen, und gelobt im Gegenzug, jährlich ein Malter Salz nach Wertheim zu liefern. Sollte er vom Grafen nach Wertheim geladen (gemant) werden, so will er innerhalb von 14 Tagen erscheinen. Mit der Ladung erlischt die Verpflichtung zur Zahlung des Salzes. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/12Archivalieneinheit
1402 Februar 8 (quarta feria ante invocavit) 
Hans Hesse schwört für sich, seine Hausfrau und seine Kinder gegenüber Graf Johann von Wertheim, dass sie Wertheimer Untertanen bleiben und ihre Wohnung zu Schweinberg oder zu Wertheim nehmen wollen. Außerdem gelobt Hans Hesse dem Grafen, Schaden zu warnen und Frommen zu werben. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/9aArchivalieneinheit
1404 April 23 (an santh Georii tage dez heilgin ritters und mertelers Christi) 
Georg (Jurge) und Helferich Bache von Neustadt, Brüder, bekunden, dass sie ihr Haus zu Neustadt (Nuwenstat), mit Namen das Haus (daz hus), das ihr junger Herr von Wertheim gebrochen und das Georg Bache erbaut hat, mit Zugehör von Graf Johann von Wertheim d. Ä. als Mannlehen empfangen haben. Das Haus soll dem genannten Johann von Wertheim und allen seinen Erben ein Offenhaus sein, allerdings soll in einem Konflikt der Grafen von Wertheim mit dem Erzbischof von Mainz keiner der Streitenden eingelassen werden. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/9bArchivalieneinheit
1404 April 23 (an santh Georii tage dez heilgin ritters und mertelers Christi) 
Georg Bache von Neustadt (Jurge Bache) bestimmt für das Haus in Neustadt, das er als Mannlehen von Graf Johann von Wertheim d. Ä. trägt und auf das die Morgengabe seiner Ehefrau Agnes verschrieben ist, für den Fall, dass er vor seiner Frau stirbt: Wenn er einen Sohn hinterlässt, soll dieser das Mannlehen tragen, wenn er keinen Sohn hinterlässt, möge seine Witwe dem Grafen einen Lehensträger benennen, wenn er Töchter hinterlässt, sollen deren Ehemänner das Mannlehen tragen. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/16aArchivalieneinheit
1405 November 25 (ipso die beate Katherine virginis Christi gloriose) 
Friedrich von Erlenbach (Fritze von Erlbach) bekennt, dass er von Graf Johann von Wertheim d. Ä. die folgenden Güter zu Mannlehen empfangen hat: den Hof zu Wörth (Werde), in der Stadt bei der Kirche gelegen, mit Zugehör; alle Güter, die er, sein Bruder Heinrich von Erlenbach und Vetter Hans von Erlenbach in dem Dorfe und in der Mark Seckmauern (Seckmurn) haben; ihren Zehnten zu Wald-Erlenbach (Walterlbach), ihre Güter zu Ober-Kainsbach (Obern Kunspach) sowie zu Gersprenz (Gerspencze) u.a. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/16bArchivalieneinheit
1405 November 25 (ipso die beate Katherine virginis) 
Graf Johann von Wertheim d. Ä. verleiht Friedrich von Erlenbach (Fritze von Erlbach) die folgenden Güter zu Mannlehen: den Hof zu Wörth (Werde), in der Stadt bei der Kirche gelegen, mit Zugehör; alle Güter, die er, sein Bruder Heinrich von Erlenbach und Vetter Hans von Erlenbach in dem Dorfe und in der Mark Seckmauern (Seckmurn) haben; ihren Zehnten zu Wald-Erlenbach (Walterlbach), ihre Güter zu Ober-Kainsbach (Obern Kunspach) sowie zu Gersprenz (Gerspencze) u. a. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/32Archivalieneinheit
1408 März 5 (am mantage nach invocavit) 
Henchien Starkerad bestätigt, seinen Hof zu Spachbrücken mit Zugehör von Graf Johann von Wertheim zu einem Mannlehen empfangen zu haben. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/28Archivalieneinheit
1409 März 15 (am nesten freitage vor dem suntage als man an der heiligen kirchen singet "Letare") 
Graf Johann von Wertheim bekundet, dem Konrad Kotbus (Cuntz Kotbuß) die folgenden Güter zu Mannlehen verliehen zu haben: die Mühle zu Wörth (Werde), bei St. Martin gelegen, mit allem Zugehör; 18 Morgen Acker zu Rimhorn und Konrads Güter zu Heubach (Heippach) (folgt Aufzählung), außerdem 6 Gulden zu Burggut zu Freudenberg. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/73Archivalieneinheit
1409 März 17 (am suntage als man in der heiligen kirchen singet "Letare" in der fasten) 
Hans Drache von Balzenbach (? Batzelnbach), Neustadt, und seine Ehefrau Anne bekunden, dass sie Graf Albrecht von Wertheim, Bischof von Bamberg, Graf Eberhard von Wertheim, Domherr zu Würzburg, und Graf Johann von Wertheim als den Vormunden des Grafen Michael und seiner Geschwister schuldig sind 101 1/2 Malter 1/2 Simmer Korn sowie 179 Malter 2 1/2 Simmer Hafer und dass sie diese den genannten Vormunden innerhalb von 4 Jahren entrichten werden. 
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G-Rep. 101 Nr. 48/2Archivalieneinheit
1410 Januar 6 (an dem obristen tage den man nennet epiphania domini im latin) 
Henne von Raibach quittiert den Grafen Johann und Michael von Wertheim die Bezahlung aller seiner Dienste. 
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G-Rep. 101 Nr. 51/6 VidimusArchivalieneinheit
1410 April 26 (des nechsten samßtages nach sant Gorgen tage des heiligen mertelers) 
Philipp von Nassau-Saarbrücken und Anna von Hohenlohe, seine Ehefrau, verkaufen auf Wiederkauf den halben Teil von Schloss und Stadt Möckmühl nebst Zugehör (folgt genauere Beschreibung) an Dieter Landschad von Steinach und dessen Ehefrau Irmgard für 5500 Gulden (folgen Detailregelungen). 
Vidimus 
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G-Rep. 101 Nr. 57/13Archivalieneinheit
1410 September 29 (ipse die beati Michahelis archangeli) 
Hans Zimmermann und seine Ehefrau Anna aus Königheim (Kennenkenn) bekunden, dass sie "junge burger" des Grafen Johann von Wertheim geworden sind, nachdem Graf Johann ihnen in Wertheim Bedefreiheit zugesichert und Hans Zimmermann zum Werkmeister der Stadt ernannt hat. 
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G-Rep. 101 Nr. 57/14Archivalieneinheit
1411 Februar 3 (an santh Blasii tage) 
Fritz Schrecke, Bürger zu Wertheim, bekundet, dass Graf Johann von Wertheim ihn von Abgaben und Diensten befreit hat (ist inseriert). 
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G-Rep. 101 Nr. 57/14 InsertArchivalieneinheit
1411 Februar 3 (an santh Blasii tage) 
Graf Johann von Wertheim befreit Fritz Schrecke, Bürger zu Wertheim, für seine treuen Dienste lebenslang von seinen Abgaben und Diensten. 
Insert 
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G-Rep. 101 Nr. 57/15Archivalieneinheit
1412 Mai 1 (die sancte Walpurgis virginis Christi gloriose) 
Mosse Jude von Külsheim, Jude zu Wertheim, tut kund, dass er nach gütlicher Einigung aus wertheimischen Diensten entlassen wurde, sich aber bei Klagen durch den Grafen von Wertheim sowie dessen Untertanen dem Gericht am Ort des Klägers unterwerfen wird. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/33aArchivalieneinheit
1413 Mai 6 (ipso die sancti Johannis ante portam latinam) 
Henchien Starkerad und sein Sohn Heinrich Starkerad verkaufen Graf Michael von Wertheim ihre Eigengüter zu Rimhorn (folgen Aufzählung und Detailregelungen) auf Wiederkauf. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/33bArchivalieneinheit
1413 Mai 25 (an sant Urbanstag) 
Henchien Starkerad und sein Sohn Heinrich Starkerad verkaufen auf Wiederkauf die Lehen zu Rimhorn, die Henchien innehat (folgt Aufzählung) und die von Rodenstein zu Lehen rühren, mit Wissen und Willen des Lehnsherren für 70 Gulden an Graf Michael von Wertheim. 
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G-Rep. 101 Nr. 24/13Archivalieneinheit
1413 Mai 29 (evtl. auch: August 14; feria secunda ante festum ascensionis) 
Konrad von Bickenbach (Bickem-), Burggraf in Miltenberg, und seine Ehefrau Jutta von Runkel, bekennen, dass sie Güter in Trennfurt (Tribenfurt) (folgt Aufzählung) zu freiem Eigen von der "Scheiblerynn" gekauft und dem Bischof Albrecht von Bamberg als Lehen aufgetragen haben, der die genannten Güter als Mannlehen an Konrad von Bickenbach verliehen hat. 
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