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Gemeinschaftliches Archiv Lade V C, Schenkungen und Übergaben von und an die ...
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10 Einträge
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 1Archivalieneinheit
1273 Februar 5 (anno domini MCCLXX tercio in die beate Agate virginis et martyris) 
Rupertus de Durne gibt mit Einverständnis seiner Gattin Mechthildis de Brunecke und seiner Kinder seinem Schwiegersohn, dem nobilis vir Cunr(adus) de Boxberg (Bockesberg), seine Güter in Burcheim als Freieigen, die jährlich 18 pf. und 4 h eintragen, welche Cunradus dictus Rupes, Ulricus dictus Sagitarius, Henricus de Glasoven und Cunradus de Sinderingen, seine Treuhänder (fideiussores), seinem Schwiegersohn für 80 M zu zahlen sich verpflichtet haben. 
Pergament - Ausfertigung 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 2 in G-Rep. 9 Lade XIII Nr. 166Archivalieneinheit
1291 September 24 
Der edle Gottfried von Schlüsselberg (de Sluzelberg), seine Gemahlin Mechthildis geb. Gräfin von Wertheim und deren Schwester Elizabeth, die Witwe Gottfrieds von Hohenlohe, übergeben dem Grafen Rudolf von Wertheim und seinen Erben ihren Teil an Burg und Stadt Wertheim mit allem Zubehör innerhalb der Markungsgrenzen, dem Patronatsrecht der Pfarre zu Reicholzheim und dem Recht über alle zur Burg Wertheim oder zur Herrschaft von alters gehörigen Lehen. Auch versprechen sie, keinen Eigenmann des Grafen Rudolf von Wertheim in Prozelten als Bürger aufzunehmen, es habe denn der Graf und die Stadt den Konsens dazu gegeben. 
Papier - Abschrift 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 3Archivalieneinheit
1299 November 2 (anno domini mill. CCXC nono secunda feria proxima post festum omnium sanctorum) 
Der nobilis Cunradus Rupertus de Boxberg (Bockesberg) überträgt dem Rudolfus comes de Wertheim Schloß und Stadt Schweinberg (Sveineburc), Königheim (Kennenkeim), Widinn und alle seine übrigen Besitzungen und Gerechtsame. 
Pergament - Ausfertigung 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 5Archivalieneinheit
1311 Januar 5 (gesch. und geg. 1311 do vier wochen weren an unser vrowen tag Kerzewihe) 
Cunrad edler Herr von Boxberg (Bokesberg) bestimmt für den Fall seines Todes ohne Hinterlassung von Leibeserben seinen Vetter (bule) Conrad von Hohenlohe und seine Erben und seine Schwiegermutter, die Gräfin Kunegund von Wertheim und ihre Erben zu Erben der Veste Schweinberg (Sweineburg) samt zugehörigen Land und Leuten, überhaupt aller seiner Güter. Doch müssen sie erst die Güter von der ehelichen Wirtin des Erblassers, Kunegund von Wertheim, mit 600 M Silber oder einer entsprechenden Summe h lösen. Er selbst verpflichtet sich, keines der Güter mehr ohne Einwilligung der eingesetzten Erben zu versetzen oder zu veräußern, widrigenfalls seine Schritte ungültig sein sollen. Für den Fall eines Streites mit seiner Schwiegermutter setzt er zu Schiedsrichtern den genannten Cunrad von Hohenlohe, Herrn Gotze Duringe, Herrn Werenher von Hardheim und den Schultheiß von Hardheim, deren Spruch für beide Teile bindend sein und für deren jeden bei seinem Wegfall ein Ersatzmann gewählt werden soll. Vermögen diese keine Einigkeit zu erzielen, so kann der Aussteller die Erbschaft von Vetter und Schwiegermutter wieder lösen, und zwar durch ebensoviel Gut, als sie ihm gegeben zu haben mit rechter Rechnung beweisen können. 
Pergament - Ausfertigung 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 9Archivalieneinheit
1316 Mai 3 (geg. 1316 nach Ostern an des heilgen crucis tage) 
Kungund Gräfin von Wertheim, Conrad von Boxberg und seine Wirtin Kungund räumen ihren Vettern (bulen), den beiden Grafen Rudolf von Wertheim gleichen Anteil an ihren Rechten auf Burg und Veste Schweinberg (Sweinburg) ein. Jeder Akt der Untreue, etwa Einsetzen eines Wächters oder Torwarts wider Willen der andern, zieht für die betreffende Partei Verlust ihrer Anrechte nach sich. Die Habergülte auf die Veste behalten sich die Aussteller vor, gestehen aber bei deren Versetzung oder Verkauf den neuen Partnern das Vorkaufsrecht zu. Im Fall des Todes ohne Hinterlassung von Leibeserben beerben sie gegenseitig ihr Anrecht. 
Pergament - Ausfertigung 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 6 TranssumptArchivalieneinheit
Mergentheim, 1373 August 12 (geg. zu Mergentheim uff den neysten frytag nach sandt Laurentzien dage 1373) 
Rupprecht I. der Ältere, Kurfürst von der Pfalz, überträgt Graf Johann I. zu Wertheim die Vogtei über Kloster und Dorf Höchst (Hoeste), verpflichtet sich, darin dessen Rechte zu wahren, allenfalls später aufgefundene Urkunden nicht zu seinem Schaden auszubeuten, vorteilhafte aber ihm auszuliefern. (Transsumpt im Vidimus des Abtes von Bronnbach von 1427 Dezember 22: StAWt-G Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 6) 
Transsumpt 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 4Archivalieneinheit
1380 Dezember 6 (geg. 1380 an sant Nyclaus tag) 
Rudolf Graf von Wertheim, Domherr zu Würzburg, überträgt seinem Vetter Grafen Johann zu Wertheim zu erblichen Nießnutz, nach Maßgabe der darüber ausgestellten und mit überantworteten Urkunden, Veste und Schloß Homburg (Hohenburg), wie er sie von Bischof Gerhart und dem Domkapitel zu Würzburg gekauft hat. 
Pergament - Ausfertigung 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 6Archivalieneinheit
1427 Dezember 22 (geg. am mantage nach sandt Thomas dage anno domini MCCCCXX septimo) 
Johann Abt zu Bronnbach (Brunebache) vidimiert eine besiegelte Pergamenturkunde, worin Ruprecht I. Kurfürst von der Pfalz dem Grafen Johan I. zu Wertheim die Vogtei zu Höchst überträgt (siehe Transsumpt von 1373 August 12: StAWt-G Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 6 Transsumpt). 
Pergament - Vidimus 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 7Archivalieneinheit
Frankfurt, 1442 August 4 (geg. zu Frankfurt 1442 an sambstag nach sant Peters tag ad vincla) 
König Friedrich III. bestätigt der Gräfin Elisabeth von Leiningen, Klosterfrau zu Königsfelden (Kungsfelden), eine Jahresrente von 20 fl., die ihr sein Großvater Herzog Lutpolt d. Ä. und sein Vetter, Herzog Lutpolt d.J. zu Österreich, lebenslänglich auf das Geleit zu Bruck (Prugk) verschrieben haben, verschreibt dieselbe Rente mit Wirkung vom Tod der Empfängerin der Gräfin Utlin von Wertheim, Klosterfrau im selben Kloster, lebenslänglich und gibt Anweisung, die 20 fl. dem jeweiligen Geleitmann zu Bruck an seiner Jahresrechnung abzuziehen. 
Pergament - Ausfertigung 
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G-Rep. 12a/1 Lade V C Nr. 8Archivalieneinheit
Frankfurt, 1632 Februar 28 (28. Februarii 1632) 
König Gustav Adolf von Schweden schenkt den Grafen Ludwig, Wolfgang, Ernst und Friedrich Ludwig als Sieger nach Kriegsrecht die Ämter Remlingen, Schweinberg, Freudenberg und Laudenbach, die Klöster Holzkirchen, Bronnbach, Triefenstein und Grünau mit allen Gerechtsamen; ebenso die erst vor drei Jahren durch Würzburg mit Gewalt genommenen Dörfer Reicholzheim, Dörlesberg und Nassig, die Zent Michelrieth und 1/3 an der Zent Wertheim, 40 Morgen Acker zwischen Homberg und Remlingen, ein Zehntlein zu Böttigheim (Bettigkeim), Rheinstein'sche Lehen, den Haidhof (Hof zur Newen Haydt), die Zehnten, Zinsen und Gülten zu Dertingen, Urphar und Eichel, das Irrmuths-Lehen zu Dertingen. Die Schenkung versteht sich erblich in männlicher und nach deren Aussterben in weiblicher Linie und genießt den Schutz der Krone Schwedens insonderheit gegen die Bischöfe und das Stift zu Würzburg. 
Pergament - Ausfertigung 
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