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34 Nr. 771Archivalieneinheit
1291 August 6 (feria secunda ante festum sancti Laurencii martiris) 
Johannes, genannt Huggerich, und Bürger von Gengenbach, gestattet dem Ritter Bruno von Staufenberg die Lösung des sogenannten Strichelins-Lehen zu Lenderswald, welches Lehen einst dem Ritter Albert, genannt Tarant von Staufenberg, und Vater des Ritters Bruno von Staufenberg, dem Schwiegervater des Johannes Huggerich, dem Johann genannt Pavian (dictus Paviam) zu Renchen, um 4 1/2 Mark Straßburger Silbers verkauft hatte. 
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34 Nr. 760Archivalieneinheit
1340 Oktober 26-1341 März 24 (VII. kalendas Nouembris (1340) IX. kalendas aprilis (1341)) 
Vor dem Straßburger Hofgericht verkaufen der Ritter Albrecht, genannt Röder von Neuweier (Newilr), seine Frau Adelheid sowie ihre Kinder, der Edelknecht Johannes und Konrad, Pfarrer zu Steinbach, dem Kloster Allerheiligen genannte Gülten zu Unterwasser und Lenderswald für 30 Pfund und 10 Schilling Straßburger Pfennige. 
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34 Nr. 761Archivalieneinheit
1340 Oktober 28 (an dem nehsten samestag vor allerheilgen dag) 
Die Brüder Johannes Röder und Konrad, Kirchherr zu Steinbach (Cuntze kirchherre zuo Steinbach) bestätigen den von ihren Eltern bereits getätigten Verkauf von 3 Pfund und 16 Pfund jährlichen Zinses an Kloster Allerheiligen. 
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34 Nr. 772Archivalieneinheit
1357 Dezember 29 (an sante Thomas dag noch winnahten) 
Der Edelknecht Reinbold von Schauenburg verkauft Ruefelin Stigelin zu Kappelrodeck einen jährlichen Zins von 26 Unzen Straßburger Pfennigen und ? Kappen, 6 Erntehühner, 3 Fastnachtshühner, 40 Eiern von genannten Gütern zu Lenderswald um 23 Pfund Straßburger Pfennige. 
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34 Nr. 762Archivalieneinheit
1381 September 18 (XIIII. kalendas octobris) 
Vor dem Straßburger Hofgericht verkaufen die Brüder Reinbold, Walter und Sigelin von Schauenburg zusammen mit ihren Frauen Elsa, Elsa und Heilka dem Kloster Allerheiligen, insbesondere dem derzeitigen Prior Konrad Sunnenschin, näher beschriebene Gülten zu Lenderswald im Kirchspiel zu Achern um 36 Pfund Straßburger Pfennige. 
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34 Nr. 763Archivalieneinheit
1407 Februar 7 (uff mentag nehst noch der grossen vasthnaht) 
Die Brüder Menlach und Hans von Dettlingen und ihre Schwester Stefelin und ihr Schwager Heinrich von Neuenstein verzichten auf das ihnen zustehende Recht an einer von Heinzmann Byschoff um 48 Pfund verpfändeten Gült, von 4 Pfund Gelds mit Hühner, Fällen und anderen Rechten zugunsten des Bertholf von Wickersheim, einem Konventualen zu Allerheiligen, gegen Zuzahlung von 4 Pfund Straßburger Pfennige. Wiederlösung der Gült mit 52 Pfund vorbehalten. 
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34 Nr. 764Archivalieneinheit
1414 Mai 5 (uff samßtag nach dez heylgen cruczes tag als es funden ward) 
Hans von Dettlingen, Burgvogt von Ullenburg, bekennt, dass er auf in dem Briefe nicht genannte Güter, die er und sein Bruder Meinlach dem Kloster Allerheiligen bereits um 52 Pfund versetzt hatten, noch weitere 6 Pfund aufgenommen hat, so dass die Rückkaufsumme nunmehr 58 Pfund beträgt. 
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34 Nr. 765Archivalieneinheit
1417 April 27 (uff den nehsten zinstag nach sanct Jörgen tag) 
Die Edelleute Menlach und Eylsa von Dettlingen und Hans und Barbel von Dettlingen verkaufen dem Kloster Allerheiligen eine ihnen zustehende Gült von 4 Pfund Straßburger Pfennigen mit Hühnern, Kappen, Fällen und anderen Rechten, die bereits früher dem Kloster, beziehungsweise dem Konventualen Bertholf Schruz, genannt von Wickersheim, um 52 Pfund verpfändet worden war, um 16 Pfund Straßburger Pfennige und unter Verzicht auf Wiederkauf. 
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34 Nr. 766Archivalieneinheit
1444 Juli 31 (uff fritag nehst nach sanct Jacobs tag des heiligen zwölffbotten) 
Der Schultheiß Hans Schulmeister und das Gericht zu Oberkirch entscheiden auf Klage des Klosters Allerheiligen gegen Oberlin Beren von Lenderswald dahin, dass der letztere schuldig sei, dem Kloster die beanspruchte auf dem sogenannten Zettelers Gut ruhende Gült von 2 Pfund Pfennige fürderhin auszuzahlen, die seit 8 Jahren verfallenen Gülten nachträglich zu zahlen oder aber, wenn er glaube, dass er die betreffenden Güter nicht im Besitz habe, dieselben dem Kloster "zeugen und rugen" und den derzeitigen Besitzer der Güter um die genannten 2 Pfund "antheissig" machen. 
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34 Nr. 767Archivalieneinheit
1451 September 27 (am mentag vor sanct Michahels tag des heiligen Ertzengels) 
Vogt Stephan und das Gericht zu Oppenau entscheiden die Streitsache zwischen dem Kloster Allerheiligen und Oberlin Beren von Lenderswald dahin, dass das von dem Oberkircher Gericht gefällte Urteil Bestand hat, in der Form, dass also Ber die Gült von 2 Pfund Pfennigen von dem sogenannten Zettelers Gut zu Lenderswald bezahlen soll oder nachweisen muss, wer der derzeitige Besitzer dieser Güter sei. 
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34 Nr. 768Archivalieneinheit
1457 Mai 2 (uff mentag nehst nach Philippi Jacobi der heiligen zwelffbotten) 
Der Schultheiß Jerg Vebelin von Ohssenfurt und das Gericht zu Oberkirch erkennen in der Streitsache des Klosters Allerheiligen gegen Oberlin Beren von Lenderswald zu Recht, dass Ber schuldig sein solle, dem Kloster von dem sogenannten Zetelers Gut zu Lenderswald einen jährlichen Zins von 2 Pfund Pfennige zu reichen, die verfallenen Zinse zu bezahlen und dem Kloster die Gerichtskosten zu ersetzen. 
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34 Nr. 773Archivalieneinheit
1463 Mai 23 (am montag nach dem suntag Exaudi) 
Schultheiß und Gericht zu Oberkirch entscheiden auf Klage des Junkers Wilhelm von Schauenburg gegen Bartholome Habermann zu Lenderswald, wegen des von Habermann beanspruchten, von Wilhelm von Schauenburg ihm bestrittenen Eckerrichtsrechts für selbst gezogene Schweine in des Junkers eigenen Wälder bei Lenderswald dahin, dass Habermann das Eckerrichtsrecht für von ihm selbst gezogene Schweine in den genannten Wäldern zustehe. 
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34 Nr. 769Archivalieneinheit
1488 Mai 21 (uff mitwoch nehst nach unsers herren uffaretz tag) 
Das Propstteiamt und die Pietanz zu Allerheiligen vertauschen näher beschriebene Gülten zu Lenderswald, in den Kirchspielen von Kappelrodeck und Sasbach und zu Griesbaum, in der St. Johannespfarrei zu Oberachern. 
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34 Nr. 770Archivalieneinheit
1488 Mai 21 (uff mitwuch nehst nach unsers herren uffart tag) 
Das Propstteiamt und die Pietanz zu Allerheiligen vertauschen näher beschriebene Gülten zu Lenderswald, in den Kirchspielen von Kappelrodeck und Sasbach und zu Griesbaum, in der St. Johannespfarrei zu Oberachern. 
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34 Nr. 759Archivalieneinheit
1496 Juni 13 (uff mentag nehst vor sant Vitus und Modestins tag) 
Das Gericht zu Kappelrodeck entscheidet auf Klage des Junkers Batt von Schauenburg gegen Hans Plochinger zu Lenderswald, wegen des vom letzteren beanspruchten, von Batt von Schauenburg bestrittenen Rechts, in den eigenen Wäldern der genannten Herren von Schauenburg Bauholz zu seiner Notdurft zu schlagen, dahin, dass dem Plochinger von Lenderswald das Recht zustehe, in den von Schauenburgischen Wäldern bei Lenderswald Bauholz zu schlagen. Batt von Schauenburg vertritt seine Brüder und seinen Vetter Melchior von Schauenburg. 
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