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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein
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26 Einträge
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GemA Ing 6 U 1Archivalieneinheit
1485 (1485 April 17, Sonntag Misericordia) 
Georg Horn, "geistlicher Herr" zu Ingelfingen und Peter Krauß, Frühmesser zu Niedernhall, stiften an die Pfarrkirche zu Ingelfingen für Heinrich Frey, gewesener Frühmesser zu Künzelsau: einen Jahrtag für 6 Gulden und eine Salve durch die Adventszeit um eine Wiese in Belsenberg. 
Pergament - Ausfertigung 
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GemA Ing 6 U 2Archivalieneinheit
1505 (1505, November 17, Dienstag nach Martini) 
Hans Gassolt, genannt Henn, wohnhaft in Ingelfingen und seine Ehefrau Elisabeth, verkaufen an Simon von Stetten eine Gült in Crispenhofen und Nagelsberg um 54 Gulden. Diese Gült hat Hans Gassolt von Hans Herolt und dessen Ehefrau Els die Witwe des Michel Jäger gekauft, die dieser von Fritz von Ewerhausen (Euerhausen) erworben hat. 
Pergament - Abschrift 
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GemA Ing 6 U 3Archivalieneinheit
Neuenstein, 1514 (1514, Mai 14, Montag nach dem Sonntag Jubilate) 
Albrecht, Graf von Hohenlohe schlichtet einen Streit zwischen der Stadt Ingelfingen und Criesbach wegen Eigentum und Benutzung der beiden Wasen am Kocher; einer wurde Ingelfingen zugesprochen, der andere sollte von den Parteien genutzt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
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GemA Ing 6 U 4Archivalieneinheit
1516 (1516, April 16, Montag nach Sonntag Misericordia) 
Caspar Meuter, Bürgermeister und ein ganzes Gericht der Stadt Ingelfingen beschließen den Heuzehnt an die Herrschaft, an die Stifte Öhringen und Möckmühl, und die Almosen der Stadt Öhringen, durch eine jährliche Summe von 5 Gulden abzulösen, unter der Voraussetzung, daß die Einzugsberechtigten zustimmen. 
Papier - Abschrift 
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GemA Ing 6 U 5Archivalieneinheit
1541 (1541, Januar 20, Sebastianstag) 
Vergleichsbrief zwischen der Stadt Ingelfingen und Criesbach über etliche neue ausgereuther Äcker auf der Pfet gelegen, Ingelfinger Markung, die von Criesbacher Bürger genutzt werden. Diese dürfen die auf der Pfet ausgereuten Äcker nicht verkaufen und sollen jährlich auf Drei Königstag der Stadt Ingelfingen 6 Pfennig für Beeth und Zinß bezahlen. 
Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Keller Eysenmengens zu Ingelfingen 
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GemA Ing 6 U 6Archivalieneinheit
1549 (1549, Februar 13, Mittwoch nach Scholast) 
Keller, Bürgermeister und gericht zu Ingelfingen beauftragen zwei Ratsmitglieder, alle und jede leibeigene Manns- und Weibsperson aufzusuchen und somit ihren Kinder aufzuschreiben, zwecks Festlegung der Steuerpflichten. 
Papier - Ausfertigung 
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GemA Ing 6 U 7Archivalieneinheit
Neuenstein, 1550 (1550, Dezember 8, Montag nach Nikolaus) 
Albrecht, Graf von Hohenlohe ermäßigt die Nachsteuer in Ingelfingen, wegen schlechten Geschäftsgangs vom 4. auf den 10. Pfennig (von 1/4 auf 1/10 des Besitzes). 
Pergament - Ausfertigung 
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GemA Ing 6 U 8Archivalieneinheit
Belsenberg, 1555 (1555, März 29, Montag nach Appolonia) 
Jost Weigandt, Stadtschreiber zu Ingelfingen und aus kaiserlicher Freiheit offener Notar, setzt einen Vertrag betreffend Ordnung der Vermögensangelegenheiten der Anna, Ehefrau des Lienhart Karle aus Hermersberg, die in erster Ehe mit Heinz Dietz aus Belsenberg verheiratet war, und Kinder aus beiden Ehen hatte, auf. 
Pergament - Ausfertigung 
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GemA Ing 6 U 9Archivalieneinheit
Ingelfingen, 1573 (1573, Juni 29) 
Die Stadt Ingelfingen entleit, mit Einwilligung der Gräfin Anna von Hohenlohe, von Hans Schletz, wohnhaft in Ingelfingen, ein Kapital von 740 Gulden zu einem jährlichen Zins von 37 Gulden. 
Pergament - Ausfertigung 
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GemA Ing 6 U 10Archivalieneinheit
Neuenstein, 1574 (1574, Januar 30) 
Anna, Gräfin von Hohenlohe und Albrecht und Wolfgang, ihre Söhne, beurkunden: Im Streit der Stadt Ingelfingen mit der Gemeinde Criesbach über die Wüstung an dem Prausberg gegen Niedernhall, soll sich Criesbach mit dem früher schon zugeteilten Zipfel begnügen, der Viehtrieb auf den neuen Rodungen am Braunsberg soll ihnen frei stehn, der Felduntergang soll weiterhin durch den Schieder aus Ingelfingen besorgt werden, die Criesbacher Ausmärker die Güter auf Ingelfinger Markung besitzen, sollen hierfür die Beet geben müssen. 
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GemA Ing 6 U 11Archivalieneinheit
Ingelfingen, 1596 (1596, April 8) 
Bürgermeister, Gericht und die ganze Bürgerschaft zu Ingelfingen erteilen den Gerichtsmitgliedern Stoffel Landtbeck und Georg Glock und den Bürgern Hanns Bayer, Wendel Landbeck und Hanns Grünsfelder die Vollmacht, die Stadt bei den Verhandlungen in Neuenstein, über Weid und Triebsgerechtigkeit auf dem Braunsberg, zu vertreten. 
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GemA Ing 6 U 12Archivalieneinheit
Weikersheim, 1596 (1596, April 13) 
Wolfgang, Graf von Hohenlohe beurkundet: Im Markungsstreit der Stadt Ingelfingen mit der Gemeinde Criesbach soll es bei den früher getroffenen Vereinbarungen von 1514 und 1574 verbleiben. 
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GemA Ing 6 U 13Archivalieneinheit
Kupferzell, 1598 (1598, Juni 13) 
Schultheiß Hans Conradt Schabell und Gericht zu Kupferzell urkunden in einem Brief die eheliche Geburt des Bernhardt Pfeffle, Sohn des Hieronymus Pfeffle und der Anna Kisterin von Brachbach, beide ehrlich, fromme Biederleuth, wohnhaft in Kupferzell. 
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GemA Ing 6 U 14Archivalieneinheit
Schwäbisch Hall, 1605 (1605, Juli 5) 
Stettmeister und Rat der Reichsstatt Schwäbisch Hall bekennen und tun kund die eheliche Geburt des Hanns Steinbrenner, Sohn des Leonhard Steinbrenners und der Magdalena Henlin, beide fromme Eheleut und Untertanen zu Michelfeld. 
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GemA Ing 6 U 15Archivalieneinheit
Ingelfingen, 1608 (1608, Oktober 28, Simon und Juda) 
Bürgermeister, Gericht und ganze Bürgerschaft entleihen von Michel Kern, Bürgermeister zu Forchtenberg zur Auslosung der Keßelmühle 150 Gulden guter grober Reichsmünz mit 8 Gulden verzinsbar. Sie setzen dafür alle der Stadt gehörigen Güter zum Pfand. 
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GemA Ing 6 U 16Archivalieneinheit
Weikersheim, 1609 (1609, Oktober 20, Freytags vor Simon und Juda) 
Assecuration - Amt Ingelfingen
Wolfgang, Graf von Hohenlohe verfügt die Umwandlung der Fräuleinssteuer (zur Aussteuer der gräflichen Töchter), der außerordentlichen Reichs- und Kreisanlagen, des Luntengelds in eine Landsteuer von 9 Batzen von Hundert und die Umwandlung der ungemessenen Fronen in ein jährliches Dienstgeld. Unterzeichnet Graf Wolfgang und seine Söhne Georg Friedrich, Crafft und Philipp Ernst.
 
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GemA Ing 6 U 17Archivalieneinheit
Neuenstein, 1609 (1609, November 11) 
Wolfgang, Graf von Hohenlohe, stellt fest, daß einige in der Assecuration vom 20. Oktober 1609 festgelegten Verordnungen bei Untertanen zu Mißverständnissen geführt haben und erstellt eine Vollmacht zur Erläuterung der Assecuration. 
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GemA Ing 6 U 18Archivalieneinheit
Langenburg, 1610 (1610, August 3) 
Philipp Ernst, Graf zu Hohenlohe, erteilt der Stadt Ingelfingen die Erlaubnis, die gelöste Kesselmühle abzubrechen, da diese eine merkliche Hinderung für die andern zwei stadteigenen Mühlen sei, und durch ihr Wehr die neu erbaute Brücke und die dabei gelegenen Güter gefährdet. 
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GemA Ing 6 U 19Archivalieneinheit
Ingelfingen, 1619 (1619, Oktober 28, Simon Juda) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Ingelfingen verpachtena auf 3 Jahre an Wendel Sauer, Bürger der Stadt, zur Förderung und Nutzen der Bürgerschaft die stadteigene Kochermühle, ob der Brücken gelegen. Im Verleihungsbrief werden alle Rechte und Pflichten des Pächters aufgeführt. 
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GemA Ing 6 U 20Archivalieneinheit
Langenburg, 1622 (1622, August 28, Mittwochs nach Bartholomä) 
Philipp Ernst, Graf von Hohenlohe, vermittelt im Streit zwischen der Stadt Ingelfingen und Criesbach wegen des Vertriebs und des bislang gemeinsamen Wasens am Kocher. Es wird festgestellt, daß beide Teile in Widerwärtigkeiten gelebt, den gemeinsamen Wasen verwüstet und verdorben haben. Da kein besseres Mittel zu Fried und Ruhe zu finden sei, soll der gemeinsame Wasen aufgeteilt und versteint werden. Beide Parteien sollen zur Erhaltung guter Nachbarschaft weitere Markungsstreitigkeiten in Güte und Frieden schlichten und einander nicht gleich rügen und pfänden. 
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GemA Ing 6 U 21Archivalieneinheit
Künzelsau, 1655 (1655, März 27) 
Schultheiß und Gericht von Künzelsau (Cuntzelsawe) beurkunden die eheliche Geburt der Anna Maria Hammel, Tochter des Sebastian Hammel, Fuhrmann in Künzelsau und der Eva, Tochter des Georg Renners, ehemaliger Metzger in Künzelsau. Es wird bezeugt, daß Anna Maria Hammel, die sich in Ingelfingen verheiraten will, der Leibeigenschaft ledig ist. 
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GemA Ing 6 U 22Archivalieneinheit
Künzelsau, 1668 (1668, Februar 11) 
Schultheiß und Gericht beurkunden die eheliche Geburt der Anna Barbara, Tochter des Sebastian Breuninger, Bäcker in Künzelsau und dessen Ehefrau, die Witwe des Stoffel Breuningers, Handelsmann in Künzelsau. Anna Barbara Breuninger, die sich in Ingelfingen verheiraten und daselbst häuslich niederlassen möchte, ist der Leibeigenschaft ledig und los. 
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GemA Ing 6 U 23Archivalieneinheit
Langenburg, 1670 (1670, Sepember 5) 
Heinrich Friedrich, Graf von Hohenlohe bestätigt das Nachsteuerprivileg von 1550 und vermehrt es durch folgende Punkte:
1. Ein Bürger der seine Bürgerrechte quittiert, muß von seinen gesamten Gütern Nachsteuer bezahlen, egal ob er sie behält
oder verkauft.
2. Ein Bürgerskind, das sich auswärts verheiratet, muß für die Mitgift Nachsteuer zahlen.
3. Jedwediche Erbschaft, die an ortsfremde Personen geht, ist der Nachsteuerpflicht unterworfen.
 
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GemA Ing 6 U 24Archivalieneinheit
Gerabronn, 1698 (1698, Oktober 24) 
Johann Matthias Hoffmann, Fürstlich Brandenburgisch Onolzbachischer Kastner zu Gerabronn bezeugt die eheliche Geburt des Georg Caspar Zimmermann, Bürger zu Ingelfingen, Sohn des Caspar Zimmermann, Weber aus Gerabronn. 
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GemA Ing 6 U 25Archivalieneinheit
1704 (1704, Februar 26) 
Christian Kraft, Graf von Hohenlohe, bestätigt der Stadt Ingelfingen die Privilegien von 1550 und 1670, und weitere alte Gerechtigkeiten und Freiheiten wie:
- Einzugsgeld von Neubürger von 5 Gulden zu erheben
- Pfahlbürger abzuweisen
- Nachsteuer einzuziehen
- von Stadt-Leibeigenen Leibsbeet zu erheben, außerhalb der Stadt wohnende, nicht frei gekaufte Leibeigene, zahlen 7 1/2
Kreuzer; Abkaufsgeld für Leibeigene von 1 Gulden 30 Kreutzer bis 6 Gulden.
 
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GemA Ing 6 U 26Archivalieneinheit
Ingelfingen, 1767 (1767, Dezember 1) 
Philipp Heinrich, Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen, bestätigt und erneuert der Stadt das Privileg von 1704 und dehnt die Nachsteuer aus: auf alle Erbfälle und auf die mit Häuser und Güter angesessenen fürstlichen Diener. 
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