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Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
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B 186 U 1645Archivalieneinheit
Nürnberg, 1488 Februar 26 (uf eritag nach dem Weissen Sunntag) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg vidimieren auf Ersuchen ihrer Amtskollegen von Schwäbisch Hall und gemäß einem (im Text inserierten) Befehlsschreiben Kaiser Friedrichs III. vom 15. September 1484 (zum Inhalt vgl. U 1555 und Insert von U 1649) ein der Stadt und den Bürgern von Hall durch Kaiser Sigismund 1436 erteiltes Gerichtsprivileg (Freiheit von fremden Gerichten) und bezeichnen gleichzeitig alle diejenigen, die (im Zusammenhang mit einem internen Haller Streit?) an diesem Dokument bzw. den darin getroffenen Regelungen interessiert sind ("... alle und yede, So derselben dinge Interesse zu haben vermainen...") und deshalb auf den heutigen Tag nach Nürnberg beschieden worden, jedoch nicht erschienen sind, als Ungehorsame. 
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B 186 U 1646Archivalieneinheit
Nürnberg, 1488 Februar 26 (uf eritag nach dem Weissen Sunntag) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg vidimieren auf Ersuchen ihrer Amtskollegen von Schwäbisch Hall und gemäß einem (im Text inserierten) Befehlsschreiben Kaiser Friedrichs III. vom 15. September 1484 (zum Inhalt vgl. U 1555 und Insert von U 1649) ein der Stadt und den Bürgern von Hall durch Kaiser Sigismund 1436 erteiltes Gerichtsprivileg (Freiheit von fremden Gerichten) und bezeichnen gleichzeitig alle diejenigen, die (im Zusammenhang mit einem internen Haller Streit?) an diesem Dokument bzw. den darin getroffenen Regelungen interessiert sind ("... alle und yede, So derselben dinge Interesse zu haben vermainen...") und deshalb auf den heutigen Tag nach Nürnberg beschieden worden, jedoch nicht erschienen sind, als Ungehorsame. 
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B 186 U 1647Archivalieneinheit
Nürnberg, 1488 Februar 26 (uf eritag nach dem Weissen Sunntag) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg vidimieren auf Ersuchen ihrer Amtskollegen von Schwäbisch Hall und gemäß einem (im Text inserierten) Befehlsschreiben Kaiser Friedrichs III. vom 15. September 1484 (zum Inhalt vgl. U 1555 und Insert von U 1649) ein der Stadt und den Bürgern von Hall durch Kaiser Sigismund 1436 erteiltes Gerichtsprivileg (Freiheit von fremden Gerichten) und bezeichnen gleichzeitig alle diejenigen, die (im Zusammenhang mit einem internen Haller Streit?) an diesem Dokument bzw. den darin getroffenen Regelungen interessiert sind ("... alle und yede, So derselben dinge Interesse zu haben vermainen...") und deshalb auf den heutigen Tag nach Nürnberg beschieden worden, jedoch nicht erschienen sind, als Ungehorsame (Zweitfertigung von U 1646). 
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B 186 U 1648Archivalieneinheit
1488 März 10 (am Montag nach dem Sonntag Oculi) 
Ulrich von Münkheim zu Schwäbisch Hall bestätigt als Testamentsvollstrecker die von seinem Vater Endres zur Beförderung seines Seelenheils den Pflegern von St. Michael dargebrachte Stiftung, die speziell zur Belohnung der dortigen Schüler verwendet werden soll, die unter Gesängen das Sakrament "des zarten fronleichnams unsers lieben herrn" umhertragen und "zu trost und hail" den "armen krancken ..." bringen. Die Stiftung ist mit Abgaben, Diensten und Nutzungen in Sittenhardt sowie einem Kapital von 20 fl rh dotiert, auf die der Aussteller auch namens seiner Erben hiermit verzichtet. 
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B 186 U 1649Archivalieneinheit
Nürnberg, 1488 März 13 (am Pfintztag nach Sand Gregorien tag des heiligen Babsts) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg vidimieren auf Ersuchen ihrer Amtskollegen von Schwäbisch Hall einen Kommissionsbefehl Kaiser Friedrichs III. vom 15. September 1484, demzufolge mehrere Reichsprälaten und Reichsstädte, darunter Nürnberg, beauftragt werden, durch ihre Kanzleien von den durch die Stadt Hall präsentierten originalen kaiserlichen und königlichen Gerichtsprivilegien beglaubigte Abschriften oder neue, rechtskräftige Exemplare ("Vidimus und Transsumpt") zu fertigen. 
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B 186 U 1650Archivalieneinheit
Nürnberg, 1488 März 13 
Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg vidimieren auf Ersuchen ihrer Amtskollegen von Schwäbisch Hall einen Kommissionsbefehl Kaiser Friedrichs III. vom 15. September 1484, demzufolge mehrere Reichsprälaten und Reichsstädte, darunter Nürnberg, beauftragt werden, durch ihre Kanzleien von den durch die Stadt Hall präsentierten originalen kaiserlichen und königlichen Gerichtsprivilegien beglaubigte Abschriften oder neue, rechtskräftige Exemplare ("Vidimus und Transsumpt") zu fertigen (Zweitfertigung von U 1649). 
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B 186 U 1651Archivalieneinheit
Rom, 1488 März 15 (die XV martii) 
Papst Innozenz VIII. erlaubt Ulrich von Münkheim, eine Kapelle zu begründen und zu errichten. 
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B 186 U 1652Archivalieneinheit
Schwäbisch Hall, 1488 März 19 (am Mittwochen nach dem Sonntag letare) 
Stättmeister und Rat der Stadt Schwäbisch Hall beurkunden, dass Gabriel Senft und Hans Merstatt, Pfleger der Pfarrkirche St. Michael daselbst, auch namens ihrer Amtsnachfolger gelobt und versprochen haben, die aus der Stiftung des Haller Bürgers Endres von Münkheim zugunsten der Schüler von St. Michael resultierenden Verbindlichkeiten (vgl. U 1648) getreulich zu erfüllen. 
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B 186 U 1653Archivalieneinheit
1488 April 24 (die vero jovis vicesimaquarta mensis aprilis) 
Martin Krusch, Notar, bestätigt, dass der Altarist Peter Leyding die Pfründe des Maria-Magdalenen-Altars in der Pfarrkirche St. Michael zu Schwäbisch Hall in die Hände der Kollatoren resigniert hat. 
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B 186 U 1654Archivalieneinheit
1488 April 25 (am freytag nach sant Jorigen des hailigen ritters tag) 
Jörg Berler und Heinrich Firnhaber, beide Bürger zu Schwäbisch Hall und vom dortigen Rat verordnete Schiedsrichter (tädings Lewt), urteilen nach gehabtem Augenschein in der Streitsache zwischen Cunlin Weydenbach und Hans Löchner, beide wohnhaft zu Übrigshausen (Hufringshawsen) und Besitzer daselbst gelegener lehenbarer Güter des Haller Bürgers Michael Senft, um die Baulast des zwischen ihren Gütern gezogenen Zauns, dass jetzt und künftig ausschließlich Hans Löchner, dessen Erben und Besitznachfolger zu dessen Instandhaltung verpflichtet sind. 
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B 186 U 1655Archivalieneinheit
1488 Juni 10 (die vero martis decima mensis junii) 
Heinrich Sieder, Kleriker und Notar, beglaubigt die dem Ulrich von Münkheim erteilte Urkunde Papst Innozenz' VIII. (U 1651). 
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B 186 U 1656Archivalieneinheit
Schwäbisch Hall, 1488 Juni 16 (die vero lunae sextadecima mensis junii) 
Georg Widmann, Kleriker und Notar, bestätigt die Übertragung der in einem inserierten Verzeichnis aufgelisteten Güter und Rechte durch Ulrich von Münkheim an den Dreifaltigkeitsaltar der Schuppacher Kappelle. 
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B 186 U 1657Archivalieneinheit
Schwäbisch Hall, 1488 Juni 16 (die vero lunae sedecima mensis junii) 
Georg Widmann, Kleriker und Notar, beurkundet, dass sich der Rat von Schwäbisch Hall verpflichtet hat, die Ulrich von Münkheim durch Papst Innozenz VIII. bezüglich der Dreifaltigkeitsaltarstiftung in der Kapelle zu Schuppach erteilten Bestimmungen zu respektieren. 
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B 186 U 1658Archivalieneinheit
Rom, 1488 Juni 19 (tercio decimo kal. julii) 
Papst Innozenz VIII. trifft Verfügungen hinsichtlich des Vikariats von Michael Molitoris an der Pfarrkirche zu Steinbach (Stainwag). 
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B 186 U 1659Archivalieneinheit
1488 Juni 21 
Johannes Polraus, Kleriker und Notar, bestätigt eine Urkunde Papst Innozenz' VIII. vom 22. Januar 1487 über eine Stiftung Ulrich von Münkheims (U 1602) an die Schuppacher Kapelle und zwei weitere Urkunden des Hans von Bachenstein betr. die Ausstattung derselben Kapelle mit Gütern und Rechten. 
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B 186 U 1660Archivalieneinheit
1488 Juni 30 (am Mentag nach sandt Petter und Pauls ... tag) 
Die Bürgermeister und Räte der Reichsstädte Rothenburg ob der Tauber, Schwäbisch Hall und Dinkelsbühl entlassen Endlin Schmeracher, Ehefrau des Paul Friedrich von Eltershofen "und an den Berg gen Kirchberg gehoerig gewest", deren jetzt lebende Kinder und diejenigen, die sie künftig noch gebären mag, gegen Zahlung von 31 fl rh aus ihrer gemeinschaftlichen Leibherrschaft. 
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B 186 U 1661Archivalieneinheit
1488 August 14 (am Donderstag vor sandt lorentzen tag) 
Lienhard Resch beurkundet, dass Junker Burkhart Eberhart zu Schwäbisch Hall, von dem er lehensweise einen Hof zu Hohenstein besitzt und bisher auch die Beholzungsrechte an dem dort gelegenen Wald "Au" innehatte, diese Gerechtigkeit durch lehenbare Übertragung einer Egart und eines Gehölzes (ebenfalls auf Hohensteiner Markung) im Gesamtumfang von ca. fünf Morgen abgelöst hat, deren Lage nach Anstößern beschrieben wird und für deren künftige Nutzung eine separate Herrengülte von jährlich einem halben Gulden, jeweils auf Michaelis, fällig wird. 
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B 186 U 1662Archivalieneinheit
1488 September 19 (am freytag vor sandt Matheus des hailigen Zwölffbotten tag) 
Dorothea Seitz, Witwe Kunlins des Schneiders und derzeit wohnhaft zu Schwäbisch Hall, verkauft Peter Mangolt und Fritz Weber, beide Bürger zu Hall und Pfleger der Pfarrkirche St. Katharina daselbst, sowie deren Amtsnachfolgern bzw. der Pfründe des Ewigen Licht[s] des Kärners auf dem Kirchhof genannter Pfarrkirche um 39 fl rh ihr Gütlein zu Markertshofen (Marckhartzhofen), das gegenwärtig ein gewisser Krauthans gegen Leistung bestimmter Dienste und Abgaben in Geld und Naturalien zu Erblehen besitzt. 
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B 186 U 1663Archivalieneinheit
1488 November 3 (am montag nach allerhailigen tag) 
Jörg Berler und Heinrich Firnhaber, Ratsmitglieder und Bürger zu Schwäbisch Hall sowie vom Magistrat verordnete Schiedsrichter (taidings männer), entscheiden nach gehabtem Augenschein die Streitsache zwischen Konrad Spieß zu Unterlimpurg und der Gemeinde Reinsberg um die Grenzen und angeblich exzessive Nutzung des dortigen Gehölzes Aichholz. 
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B 186 U 1664Archivalieneinheit
1488 November 3 (am Montage nach Allerheiligen tag) 
Wilhelm zu Limpurg, Reichserbschenk und Domherr zu Würzburg, schlichtet den Streit zwischen Abt, Prior und Konvent des Klosters Comburg und dem Gaildorfer Frühmesser Heinrich Geigenberg um das Eigentum an den Gütern in Steffersbach und deren Nutzung. 
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B 186 U 1665Archivalieneinheit
1488 November 12 (uf Mittwoch nach sant mertins ... tag) 
Elsbeth Rössler zu Wackershofen, durch ihren verstorbenen ersten Ehemannn Peter Schneider mit lebenslangem Wohnrecht (Beisitz) auf einem freieigenen Hof in Wackershofen sowie dem Nießbrauch an demselben und einigen einzeln aufgeführten Weinbergen, Äckern und Wiesen versorgt, vereinbart mit Zustimmung ihres zweiten Ehemannes Hans Weidenbach mit ihrer Tochter Maria (Mergelin), deren Ehemann Michel Crafft sowie ihren anderen Töchtern Elsbeth, Endlin und Bärbelin, alle zu Gailenkirchen, folgenden Tausch: Die Rössler verzichtet auf Wohnrecht und Nießbrauch an dem genannten Hof, wohingegen Maria und Michel Crafft sowie die übrigen rösslerschen Töchter ihre Erb- oder Eigentumsansprüche auf die vorstehend genannten landwirtschaftlichen Güter an ihre Mutter bzw. Schwiegermutter und deren zweiten Ehemann abtreten. 
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B 186 U 1666Archivalieneinheit
Kempten, 1488 Dezember 13 
Nachdem die Stadt Schwäbisch Hall über etliche ihrer Nachbarherrschaften wegen unbefugter Errichtung von Tavernen, Badestuben, Mühlen, Schlössern und Befestigungen innerhalb der Haller Landwehr wie auch auf Gütern des Reiches Klage geführt hat, gebietet Kaiser Friedrich III. allen Fürsten, Prälaten, Grafen, Herren, Rittern, Städten etc. im Römischen Reich bei Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, die beanstandeten Betriebe und Befestigungen unverzüglich wieder abzubrechen und künftig keine neuen mehr zu errichten. 
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B 186 U 1667Archivalieneinheit
1489 Februar 14 
Papst Innozenz VIII. beauftragt den Abt des Klosters Schöntal und den Dekan der Kirche St. Peter und Paul zu Öhringen, gegen die Vernachlässigung der mit den Pfründen in St, Michael in Schwäbisch Hall und im Umland der Stadt verbundenen liturgischen Verpflichtungen durch die Pfründeninhaber vorzugehen. 
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B 186 U 1668Archivalieneinheit
1489 März 9 (am Montag nach dem Sonntag Invocavit) 
Kraft von Enslingen lässt Hans Huetner d. Ä. zu Helmshofen die von diesem "fur den Zehenden im Camers forst" jährlich zu entrichtende Gülte in Höhe von einem Ort (= 1/4 fl) um 7 fl rh ablösen. 
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B 186 U 1669Archivalieneinheit
1489 März 13 (die vero veneris tercia decima mensis martii) 
Hieronymus Porcharius, Kanoniker und IUD, äußert sich zum Stand der Reformbemühungen des Benediktinerordens im Kloster Comburg. 
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B 186 U 1670Archivalieneinheit
Rom, 1489 Mai 2 (sexto nonas maii) 
Papst Innozenz VIII. präzisiert auf Ersuchen von Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall den dort, in den Vorstädten und im Umland gesessenen Christen beiderlei Geschlechts, namentlich den Pfarrkindern von St. Michael, St. Katharina und St. Johann sowie von St. Johann Baptist in Steinbach (Steinwag), St. Lorenz in Westheim und St. Jörg zu Gottwollshausen die Fastengebote. 
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B 186 U 1671Archivalieneinheit
Rom, 1489 
Papst Innozenz VIII. präzisiert auf Ersuchen von Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall den dort, in den Vorstädten und im Umland gesessenen Christen beiderlei Geschlechts, insbesondere den Pfarrkindern von St. Michael, St. Katharina und St. Johann sowie von St. Johann Baptist in Steinbach (Steinwag), St. Lorenz in Westheim und St. Jörg zu Gottwollshausen die Fastengebote (= zeitgenöss. deutsche Übertragung von U 1670). 
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B 186 U 1672Archivalieneinheit
1489 Juni 8 (am Montag in der heyligen Pfingstferyen) 
Hans und Margaretha Clöpfer, Eheleute zu Steinbach, verkaufen um 11 1/2 fl rh dem Hans Vogel zu Altdorf (Groß- oder Klein-) und dessen Erben ihre geerbte freieigene Wiese zu Reinhartsweiler samt Zubehör, die, abgesehen von einer dem Pfarrer zu (Lorenzen-)Zimmern zu entrichtenden Gülte von 1 d pro Jahr, abgabenfrei ist. 
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B 186 U 1673Archivalieneinheit
1489 Juli 13 (am montag nach Sant Kylians tag) 
Burkhart Eberhart und Heinrich Berler, beide vom Rat der Stadt Schwäbisch Hall verordnete Pfleger des Siechenspitals am Bach, und Kilian Wortwein, Spitalmeister, verkaufen um 150 fl rh an Barbara von Rinderbach, Witwe des Hans Sieder, und Anna Mettelmann, Witwe des Jörg Wunhart, beide Pflegerinnen der armen Kinder und Pfründner in dem genannten Spital, die für dieselben jährlich zu entrichtende Abgabe (Unterhaltszuschuss?) von 3 1/2 fl rh. 
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B 186 U 1674Archivalieneinheit
1489 August 7 (uf Dornstag Sant Auffren tag) 
Balthus Traub (Truwb) zu Tullau beurkundet auch namens seiner Ehefrau Anna, dass ihre Streitigkeiten mit deren Onkel Schneiderhans zu Michefeld um das elterliche und großelterliche Erbe der Anna durch die Tädingsleute Junker Hans Neufer zu Schwäbisch Hall und Conz Maybach zu Bubenorbis verglichen worden sind, und dass sie hiermit gegen eine Ablöse von acht Gulden rh auf ihre bisherigen Ansprüche und Forderungen verzichten. 
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B 186 U 1675Archivalieneinheit
Unterer Werd im Kocher bei Schwäbisch Hall, 1489 August 9 (sant laurentien aubent) 
Thomas Orgler, Notar aus dem Bistum Augsburg, beurkundet und bestätigt, dass in seiner und namentlich benannter Zeugen Gegenwart Konrad Spiess, pfalzgräflicher Diener, und das Ratsmitglied Michael Sulger sowie der Stadtschreiber Jörg Seibolt, beide Vertreter der Reichsstadt Schwäbisch Hall, wegen der von ersterem ursprünglich zugesagten, dann jedoch verweigerten Aufrichtung eines Notels (zu dessen Inhalt oder zu den Ursachen der Differenzen keine Angaben) ergebnislos unterhandelt haben, dass sich die Parteien schließlich aber wenigstens darauf verständigen konnten, die Angelegenheit beim pfalzgräflichen Hofgericht anhängig zu machen und sich dessen Spruch zu unterwerfen. 
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B 186 U 1676Archivalieneinheit
1489 August 26 (am mittwochen nach Sant bartholomeß des heyligen Zwolfpotten) 
Kraft von Enslingen verkauft um 20 fl rh dem Jörg Sick, Kastner und Bürger zu Crailsheim, eine jährlich auf Martini fällige Ewiggülte von einem Gulden, die aus den Erträgen des von Seitz Hofacker bewohnten und bewirtschafteten Hofes in Markertshofen gespeist wird. 
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B 186 U 1677Archivalieneinheit
1489 September 30 (ufMittwoch nach Sant Michels des hailigen Ertzengels tag) 
Kunz Feuchter zu Altenhausen bekundet, dass er von Junker Friedrich Schletz zu Schwäbisch Hall vier Tagwerk Wiesen und vier Morgen Ackerland jeweils mit Zubehör, alle gelegen neben namentlich genannten Anstößern in der Flur "Streitbusch", in Erbpacht empfangen hat. Auch namens seiner Erben gelobt der Aussteller die pünktliche Entrichtung der hierfür fälligen Herrengülte in Geld und Naturalien jährlich auf Michaelis und die Entrichtung des (in seiner Höhe nicht spezifizierten) Handlohns bei Besitzwechseln durch Tod oder Veräußerung. 
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B 186 U 1678Archivalieneinheit
1489 November 12 (am Dornstag nach Sant Mertis tag) 
Kunz Wiest zu Enslingen bekundet, dass er von Junker Michael Senft zu Schwäbisch Hall das Gut auf der "Lackesklinge genannt der Aichelberg" (Flurbez. in Enslingen?) samt Zubehör in Erbpacht empfangen hat. Auch namens seiner Erben gelobt der Aussteller die pflegliche Behandlung des Gutes sowie die pünktliche Entrichtung der hierfür fälligen Abgaben in Geld und Naturalien jährlich auf Michaelis (29. September), die schuldigen Dienste dürfen mit einem Dienstgeld von vier Böhmischen Groschen (beheimsch hallischer wehrung) jährlich abgelöst werden. 
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B 186 U 1679Archivalieneinheit
1489 November 20 (uf freytag nach Sant Elsbethen tag) 
Friedrich Schwab, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet folgenden Gütertausch: Matthis Zettrolf, Bürger zu Hall, tauscht sein Haus in der Pfaffengasse, gelegen zwischen den Häusern der St. Ambrosien- und der St. Wendrichs-Altarpfründe, gegen Haus und Hofreite der Haller Bürger Klara, Witwe Peter Sultzers, ihres Sohnes Jos, Priester, und ihrer Tochter Kathreinlin (vertreten durch ihre Vormünder Michel Sultzer und Clas Fuchs), gelegen Im Haal zwischen den Häusern des alten Wolf und des Heinrich Firnhaber. Beide Parteien übergeben ihre Liegenschaften und übernehmen für ihren Teil des Geschäfts die Gewähr. 
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B 186 U 2822Archivalieneinheit
1489 Dezember 7 (Montag Nach Sant Niclaus des hayligen Bischouestag) 
Die Ratgeben der Reichsstadt Augsburg teilen ihren Amtskollegen zu Schwäbisch Hall auf deren Anfrage hin mit, was ihnen aus Berichten ihrer Gewährsleute in Antwerpen und Mecheln über die Kriegsunruhen in den Niederlanden, die dort operierenden Aufgebote der deutschen Fürsten und Städte, den angeblichen Friedensschluss mit Brügge und anderen Städten Flanderns und deren Aussöhnung mit "der kunigklichen würde" (= König Maximilian I.) bekannt ist. 
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B 186 U 1680Archivalieneinheit
Ca. 1490 
Exzerpt aus zwei Instrumenten mit Inhaltsangaben päpstlicher Bullen zu den Regeln, Gewohnheiten und Privilegien der Brüder und Schwestern der Dritten Orden (die Originale wurden durch das bischöfliche Offizialat in Straßburg [s.d.] und das Würzburger Generalvikariat [1403] gefertigt). 
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B 186 U 1681Archivalieneinheit
1490 Januar 4 (am Montag nach dem heiligen Jarstag) 
Els Geyersberg zu Haagen (Hag am Kocher) verkauft mit Zustimmung und im Beisein ihrer Söhne Hans und Jörg sowie ihrer Schwiegersöhne Wendel Scheufler und Konz Wustern (?) an Heinrich Kannengießer, Kaplan des Spitals zu Schwäbisch Hall, und Johann Fischer, Pfarrer der dortigen Pfarrei St. Katharina jenseits Kochers, als den Prokuratoren der Präsenz-Bruderschaft bei St. Michael in Hall um 10 fl rh einen jährlich auf Martini fälligen Ewigzins von 12 sh h, gespeist aus den Erträgen mehrerer nach Anstößern beschriebener Güter (Gehölze, Gärten und Wiesen), die hiermit den Empfängern übertragen werden. 
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B 186 U 1682Archivalieneinheit
1490 März 9 (am Dinstag nach dem Suntag Reminiscere) 
Stefan Bock zu Westheim verkauft um 1 1/2 fl rh an Junker Gabriel Senft zu Schwäbisch Hall eine aus jährlich 2 sh h und einem Herbsthuhn bestehende Herrengülte, die aus einem nach Anstößern beschriebenen freieigenen und hiermit dem Käufer als Unterpfand überlassenen Weinberg, "im Ebertal gelegen", erwirtschaftet werden soll. 
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B 186 U 1683Archivalieneinheit
1490 März 10 (am Mitwochen nach dem Suntag Reminiscere) 
Friedrich Schwab, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet folgende Transaktion: Lutz Fischer, Bürger zu Hall und Besitzer eines daselbst gelegenen und nach Anstößern beschriebenen Weinbergs "an der Schütt", der bisher der Pfarrkirche St. Katharina in Hall jährlich 1 sh h und ein Drittel des Ertrags als Gülte entrichtet hat, wandelt diese Abgabe im Einvernehmen mit den Heiligenpflegern Fritz Weber und Peter Mangolt in eine Geldzahlung von jährlich 18 sh h um; der Heiligenpflege werden - wie auch bisher schon - zur Sicherheit umfassende Pfandrechte gegen Fischers Weinberg eingeräumt. 
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B 186 U 1684Archivalieneinheit
1490 März 30 (am dinstag nach dem Sonntag .... Judica) 
Zeisolf von Adelsheim, als Erbe seines Vaters Götz neuerdings Inhaber eines Teils des Ganerbiats Maienfels, beschwört den von den Maienfels'schen Ganerben 1462 der Stadt Hall ausgestellten Revers über gute und friedfertige Nachbarschaft. 
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B 186 U 1685Archivalieneinheit
Rom, 1490 April 28 (die 28. aprilis) 
Papst Innozenz VIII. erlaubt den Gläubigen beiderlei Geschlechts an den Kirchen der Stadt Schwäbisch Hall und in den Dörfern des Umlands Ausnahmen von den Fastengeboten an bestimmten kirchlichen Feiertagen. 
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B 186 U 1686Archivalieneinheit
Unterlimpurg, 1490 Mai 6 
Johannes Enderbach, Priester und Notar zu Unterlimpurg, beurkundet und bestätigt, dass in seiner und in Gegenwart namentlich benannter Zeugen Elsa Boch (keine Wohnortangabe) gegen das vor dem Senft'schen Schultheißengericht in Westheim gegen sie ergangene Urteil (keine Angaben zur Sache) an Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall appelliert und zugleich ihre Bereitschaft erklärt hat, sich deren Urteilsspruch anstandslos zu beugen. 
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B 186 U 1687Archivalieneinheit
1490 Mai 10 (uf Montag nechst nach dem Suntag Cantate) 
Kunz Zimmermann, Obmann des durch die Gemeinden Dörrmenz an der Jagst (Törmentz) und Ilshofen (Vlshofen) eingesetzten, insgesamt siebenköpfigen Schiedsgerichts, entscheidet mit seinen namentlich genannten Gerichtsleuten nach gehabtem Zeugenverhör die seit längerem zwischen beiden Gemeinden herrschenden Streitigkeiten um Trieb und Tratt auf den Wiesen "Romentzwinckel", "Mertinsklingen" und "Mertinsanspan". 
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B 186 U 1688Archivalieneinheit
Nürnberg, 1490 Mai 6 (auf Dornstag Sant Johannstag vor der guldin portten) 
Bürgermeister und Rat zu Nürnberg, kaiserliche Kommissare in dem Rechtsstreit:

Reichsstadt Schwäbisch Hall (Kläger) ./. Wilhelm, Jörg, Friedrich und Gottfried Reichserbschenken zu Limpurg sowie Walter Kraus, deren Schultheiß und Richter zu Unterlimpurg, (Beklagte) wegen Missachtung der städtischen Halsgerichtsbarkeit bzw. des Hochgerichtsbezirks durch die von Kraus angemaßte unbefugte Achterklärung gegen zwei aus Hall stammende Totschläger,

nehmen die Rücknahme eines Teils der Klage Halls gegen die Schenken Wilhelm und Jörg zur Kenntnis, stellen gegen Einwendungen der beklagten Partei zugleich fest, für den Austrag der anhängigen Sache durch kaiserliche Bevollmächtigung hinreichend befugt, qualifiziert und tauglich (nicht untuglich) zu sein, und erklären sich auf den Protest und die Appellationsankündigung des limpurgischen Anwalts hin bereit, Apostelbriefe zuhanden des kaiserlichen Hofgerichts zu fertigen (im vorliegenden Libell ist außerdem ein Teil des in o.g. Streitigkeiten erfolgten Schriftwechsels zwischen den Parteien inseriert).
 
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B 186 U 1689Archivalieneinheit
1490 Juli 22 (uf Sant Marie Magdalene tag) 
Mathis von Rinderbach beauftragt Jörg Widmann, Pfarrer zu Tüngental und Altarist im Spital am Bach in Schwäbisch Hall, den Präsenzmeister Michel Molitoris, Pfarrer, und alle übrigen Kapläne und Altaristen der Präsenzbruderschaft bei St. Michael in Hall mit der Durchführung der Ämter und Messen eines Jahrtags, den er hiermit um des Seelenheils zahlreicher seiner namentlich genannten Vorfahren und Familienangehörigen willen errichtet. Die Jahrzeit ist dotiert mit einer Gülte von jährlich drei Gulden, zwei Herbsthühnern und einem Fastnachtshuhn, die aus dem von Thoma Höffel bewirtschafteten Rinderbach'schen Gut in Steinbach bezogen werden soll, Art und Anzahl der jeweils im Zeitraum acht Tage vor bis acht Tage nach St. Margarethe (13. Juli) abzuhaltenden Vespern, Seelenmessen und Vigilien, an denen alle Präsenzherren und der Schulmeister bei St. Michael teilnehmen müssen, werden genau beschrieben, Entlohnungen der Beteiligten und Sanktionen bei Nichterfüllung festgelegt. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 186 U 1690Archivalieneinheit
1490 August 17 (uf dinstag nach unser lieben frawentag Assumptionis) 
Hans Egen zu Dinkelsbühl beurkundet, dass er als erbetener Schiedsrichter den seit längerem zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und den Grafen Albrecht und Craft von Hohenlohe zu Ziegenhain herrschenden Streit um die Besteuerung verstreuter Güter außerhalb der Haller Landheg verglichen hat. Demnach tauschen die Grafen umfangreichen, vormals gnadentalischen Besitz in Altenberg und Sittenhardt gegen etliche einzeln aufgeführte Güter der Stadt, ihres Spitals oder einzelner ihrer Bürger in Döttingen, Goggenbach u.a. Orten. Die Stadt erhält das Recht, ihre neuen Besitzungen in ihre Landheg einzubeziehen, und bekommt überdies wegen deren insgesamt geringeren Wertes eine Ausgleichszahlung von 687 1/2 fl rh. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 186 U 1691Archivalieneinheit
1490 September 30 (am donderstag nach sant michels des hailigen Ertzengels tag) 
Schneiderhans zu Westheim beurkundet, dass er von Junker Gabriel Senft einen daselbst, im Ebertal, gelegenen Weingarten samt Zubehör in Erbpacht empfangen hat, und verspricht auch namens seiner Erben, das Gut pfleglich zu behandeln und ohne Zustimmung des Eigentümers oder dessen Erben keine Bestandteile davon zu veräußern. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 186 U 1692Archivalieneinheit
Ladenburg, 1490 November 17 (uf mitwoch nach Martini) 
Das Kollegium des kurpfälzischen Hofgerichts ermäßigt nach Würdigung der Einlassungen der anwesenden Parteienvertreter den laut Urteil vom 14. Juni 1490 ( montag nach corporis cristi) der Stadt Schwäbisch Hall in ihrem Rechtsstreit mit Konrad Spieß von Unterlimpurg (keine Angaben zur Sache) zugesprochenen Schadenersatz um 20 fl rh. 
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B 186 U 1693Archivalieneinheit
Stuttgart, 1490 Dezember 6 (uf Sant Niclaus des hailigen bischofs tag) 
Durch Vermittlung (?) und in Anwesenheit der Räte Graf Eberhards d. Ä. von Württemberg treffen Johannes, Abt zu Murrhardt, sowie Friedrich Schletz, Stättmeister, und Jörg Seybolt, Stadtschreiber, als Vertreter der Reichsstadt Schwäbisch Hall Vereinbarungen hinsichtlich der Führung der Heiligenrechnungen in den Dörfern Bibersfeld, Sanzenbach und Westheim, der von Hall geforderten Hinterlegung der Heiligengefälle (der hailigen gepueren) beim Westheimer Gericht, dessen Unzuständigkeit für Haller Bürger, Erhebung von Steuer und Reisegeld durch Hall in den genannten drei Orten, der Frondienste der Heiligengüter in Westheim sowie des Fortbestands der dortigen Murrhardter Badstube und Schenke. Den Parteien steht frei, bis zum nächsten Dreikönigsfest Abschriften der hier protokollierten Übereinkunft fertigen und in der gräflichen Kanzlei in Stuttgart rechtskräftig besiegeln zu lassen. 
Papier - Abschrift 
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