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Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim, Herrschaft
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B 114 U 1302Archivalieneinheit
1469 November 18 (St. Elisabethen Abend) 
Abt Ernfried zu Komburg erteilt ein Vidimus über nachfolgende Urkunde:
1469 Zinstag nach St. Michaels Tag
Der Hofrichter Graf Johann von Sulz zu Rottweil beurkundet, dass die Schenken Conrad und Albrecht zu Limpurg ein Mandat des Kaisers Friedrich, gegeben zu Graz am 10.Sept. 1469, vorgewiesen haben und vor Gericht verlesen ließen, wonach der Rechtsstreit zwischen den Schenken und Jörg von Enzlingen nach Verhör durch den kaiserlichen Kommissar, Markgraf Albrecht von Brandenburg, durch Remission zu rechtlichem Austrag vor das Kaiserl. Kammergericht verwiesen worden ist. Der Kaiser befiehlt daher dem Hofgericht wider die Schenken von Limpurg nicht weiter zu prozedieren. Die Ritter und Urteilssprecher des Hofgerichts erteilen demgemäß einen Urteilsbrief.
 
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B 114 U 635Archivalieneinheit
Stuttgart, 1470 (Samstag nach St. Paulstag) 
Ulrich Graf von Wirtemberg beurkundet den Vergleich in dem Streit zwischen den Schenken Conrad und Albrecht zu Limpurg und dem Jörg von Enslingen, wegen des Knechtes, der in den Geslegen geritten ist, und darum er in die Zent geeilet ist und das Schloss Gröningen belagert hat und dazu Schenk Albrecht kommen sein soll und wegen der Schmähworte des Schenken Conrad, und wegen der 50 fl., die derselbe dem Jörg von Enslingen schuldig ist. Die beiden Parteien sollen vor seinem Oheim Jos Niclas Graf zu Zollern als einem gemeinsam mit gleichem Zusatz erscheinen und den Austrag desselben annehmen. 
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B 114 U 210Archivalieneinheit
Heidelberg, 1472 (Samstag nach St. Martinstag) 
Pfalzgraf Friedrich tut kund, dass Streit entstand zwischen Schenk Jörg und seinen Untertanen von Berriet (Börrat) einerseits und Sigmund Schenk von Schenkenstein andererseits. Sigmund erscheint persönlich, Limpurg ist vertreten durch Meister Peter Wacker, unserer Universität Ordinarius. Sigmund beansprucht Fron- und andere Dienste von den armen Leuten zu Berriet (Börrat), einem Ort, der Schenk Jörg zugehörig ist. Schenk Jörg erhält den Bescheid "das Schenk Jorge Sigmund Schenken umb siner jetzt gethanen Forderung nit pflichtig sy". Hofrichter: Hans von Gemmingen zu Gutenburg, Herr Jost von Venningen, Altmeister Deutschordens, Martin von Helmstatt Ritter der Jung, Doktor Johanns Fogelin, Dr. Conrad von Gumeringen, Ludwig von Sikkingen, Wendel von Remchingen, Diether von Angelach, Eberhard von Gemmingen der Alt, Heinrich von Mooßheim, Friedrich Hunt von Sanwelnheim, Hans von Helmstat zu Grunbach, Hans von Venningen der Jung, Meister Peter Brechtel, Meister Peter von Crutzenach Licent und Meister Bernhard Frowis. 
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B 114 U 211Archivalieneinheit
Stuttgart, 1472 (Freitag nach dem Sonntag quasimodogeniti) 
Vor dem Gericht in Stuttgart des Grafen Ulrich von Württemberg erscheint der Anwalt des Schenken Albrecht, Jakob Brotzer, und der Vertreter von Gmünd, Hans Schurer, wegen einiger Gmündschen Güter, darauf Schenk Albrecht Vogtei und Schatzung laut Urteil erhält. 
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B 114 U 1298Archivalieneinheit
1477 (Aftermontag nach Pfingsten) 
Georg vom Stain, Dechant des Stifts zu Ellwangen, Jörg Adelmann zu Neupronnen und Burkhard von Wolmarshausen zu Rechenberg, Vogt zu Ellwangen, beurkunden einen Vergleich in dem Streite zwischen Schenk Albrecht von Limpurg und Georg von Schwabsberg, Domherrn des Stifts Augsburg wegen Forderungen, die der letztgenannte nach dem Tode seines Bruders Albrecht von Schwabsberg als dessen Erbe und als Vormund der Kinder seines Bruders Wilhelm von Schwabsberg zu machen hatte, nämlich 1) wegen etlich Zinsgelds, 2) wegen 20 fl. Dienstgelds, 3) wegen eines Knechtpferds im Wert von 20 fl., 4) wegen 11 fl. Schuldrests von einer Rechnung Georg von Schwabsbergs, 5) wegen 5 1/2 fl. für ein weiherlein, von Peter Maul herrührend. 
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B 114 U 754Archivalieneinheit
Heidelberg, 1480 (Dienstag nach Kilian) 
Pfalzgraf Philipp bei Rhein bestimmt einen Tag (auf Michelstag) nach Gmünd, auf welchem der Streit zwischen dem Abt von Lorch und Schenk Albrecht zu Limpurg wegen zweier Höfe geschlichtet werden soll. Der eine gehört zu dem pfälzischen Lehen des Schlosses Kransperg, der andere ist Eigentum des Klosters Lorch, zu dem genannten Schloss vogtbar. Der Pfalzgraf schickt auf diesen Tag einer seiner Räte. Die gewählten Zusätze und der pfalzgräfliche Rat sollen ohne Appelationsrecht entscheiden. 
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B 114 U 671Archivalieneinheit
Ansbach, 1481 (Donnerstag St. Pauls Bekehrung) 
Markgraf Albrecht von Brandenburg beurkundet, dass sein Sohn Friedrich, Markgraf von Brandenburg, eine Beteidigung im Felde vor Kottenheim getan habe, dass er auf Grund derselben heute zu Gericht gesessen und vor ihm erschienen sei sein Oheim und Rat Schenk Albrecht zu Limpurg, Simon von Stetten von Kocherstetten und Wilhelm von Saunsheim zu Hohenkottenheim. Schenk Albrecht begehrt durch seinen Fürsprechen Hans von Talheim, ihm als einen Freiherrn einen Warner oder Lehrer zu erlauben. Dies geschieht und er nimmt Oswald von Weiler hiezu. Die Genannte Beteidigung, die wörtlich in die Urkunde eingerückt ist, wird verlesen. Sie lautet:
Markgraf Friedrich von Brandenburg beurkundet, dass er zwischen Wilhelm und Götz von Saunsheim, Simon von Stetten und Cuntz von Bernheim und allen Schenken von Limpurg einen Vergleich geschlossen habe, dass die Fehde zwischen den genannten und allen Schenken von Limpurg ab sein soll und alle Gefangenen unentgeltlich losgelassen werden sollen, alles Weggenommene den Schenken wieder gegeben werden und über alles übrige Markgraf Albrecht entscheiden soll. Gegeben zu Neuenstat, Freitag nach St. Gallentag 1480.
Schenk Albrecht führt Klage gegen Simon von Stetten und Wilhelm von Saunsheim wegen ihrer Fehde. Simon von Stetten will durch den markgräflichen Rat Ludwig von Eib außerhalb Rechts reden, was von Schenken Albrecht angefochten wird. Weitere Verhandlungen vor Gericht über die Verpflichtung "in der Hauptsache zu antworten". Die (15) Gerichtsbeisitzer werden namentlich angegeben.
 
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B 114 U 212Archivalieneinheit
1484 (Mittwoch nach St. Veit des Märt. Tag) 
Hans Gentner zu Münster gesessen, genannt Seitzenhenslin, bekennt, dass Zwietracht entstanden ist, wegen Claus Fromens ungültbaren Gütern zu Bröckingen, die die Kinder aus 1. Ehe Jakob, Hans Schuhmacher, Tochtermann, Engel, Else und Endlin dem Grafen Eberhard von Würtemberg dem jüngeren zinsbar gemacht haben, während Conrad Bachmetzer und Hans Steinler genannt Mülhans, Vormünder der Kinder der letzten Frau des Clas Fromen, Heinz, Jörgen, Simon und Endlin sie Schenk Albrecht Zins- Gericht und dienstbar gemacht haben. Die Güter werden laut Urteil dem Schenk Albrecht gült- vogt- gericht- und dienstbar. Die Inhaber geben jedes Jahr zu rechter gült 3 Schilling Heller, 1 Faßnachthuhn; kommt es zu Fall durch Verkauf oder Absterben, zu Fall 3 fl., zu besten 1 1/2 fl. 
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B 114 U 1245Archivalieneinheit
Heidelberg, 1487 (Samstag St. Sebastians Tag) 
Philipp Pfalzgraf bei Rhein schlichtet Irrungen zwischen Schenk Albrecht und Ritter Götz von Adelsheim, pfalzgräflichem Hofmeister wegen eines Lehen zu Oberringelheim. Schenk Albrecht soll Götz von Adelsheim und seinen Erben, das nächste Lehen geben, das so gut und so viel abwirft. 
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B 114 U 757Archivalieneinheit
Stuttgart, 1487 (Freitag St. Othmarstag) 
Eberhard Graf von Württemberg d.Ä. verträgt Abt Jörg von Lorch und den Schenken Albrecht, die in Streit liegen
1) weil der Abt Hans Hag von Frickenhofen einen Leibeigenen des Schenken gefangen genommen hat, weil er seinen Geboten zu Frickenhofen widersprochen hat, wogegen der
Schenk Albrecht dem Abt 2 seiner Leibeigenen zu Frickenhofen gefangen und aus dem Gericht geführt hat,
2) wegen des Rischerwaldes,
3) wegen des Weilers Trigelhofen.
 
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B 114 U 213Archivalieneinheit
1488 (Mittwoch nach Mariä Magdalenä) 
Conrad Schenk von Winterstetten, Ritter, entscheidet zwischen Abt Jörg von Lorch und dem Schenken Albrecht bzw. ihren Anwälten Anselm von Horkheim, Konventual zu Lorch, und Jörg von Vohenstein. 2 Urteile liegen Schenk Conrad als einem "gemeinen" vor.
1.) 1487, Dienstag vor Simonis und Jude. Jakob Weltzer Doktor und Hans von Talheim entscheiden zu Bachnang Dienstag nach unserer Frauen Tag nativitatis in diesen Streitsachen, dass Schenk Albrecht, kaiserl. und königl. Briefe beibrachte, nach welchen dem Schenken im ganzen Bezirk Selach Gericht und Obrigkeit zukommt, Lorch habe 1 Gut zu Selach, 1 zu Steinsberg und zu Gebenweiler. Das Gericht entscheidet für Albrecht.
2.) 1487 Mittwoch nach St. Barbara. Jörg Truchseß genannt von Heimerdingen, Commenthur zu Winnenden und Hanß Gayßberger zu Schorndorf sprechen, dass der Abt und sein Gotteshaus dem Schenken nichts schuldig sei, laut eines vorgehenden Gerichtshandels vor Hofmeister und Räten des Grafen Ulrich von Würtemberg vom Dienstag Quasimodogeniti 1478. Der Schenk von Winterstetten entscheidet sich für Lorch.
 
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B 114 U 527Archivalieneinheit
1488 (Montag nach St. Martinstag) 
Albrecht von Rechberg von Hohenrechberg beurkundet zusammen mit Conrad von Ahelfingen und Rennwart von Wöllwart, Gabriel Öringer, Bürgermeister zu Nördlingen und Ambros Buchelberger, Bürgermeister zu Dinkelsbühl als erwählten Schiedsrichtern das Urteil in dem Streite zwischen Schenk Albrecht zu Limpurg und Kilian Wortwein Spitalmeister zu Hall über die Gerichtsbarkeit auf dem Gut des Spitals Hall zu Speck, auf dem Endris Killinger Hintersasse des Spitals sitzt, nach dem Vortrag der 2 nachgenannten Urkunden und dem Verhör einer Reihe von Zeugen. Die eingerückten Urkunden betreffen folgendes:
1) 1407 Montag vor Oberstentag zu Weihnachten
Gret von Öttendorf Ehefrau des Fritz von Neningen verkauft mit Willen ihrer Kinder, Gret, Ludwig und Klara und ihres Ehemanns gegen ein Leibgeding an Schenk Friedrich zu Limpurg näher beschriebene Güter und Gülten, darunter ihren halben Hof zu Öttendorf, 2/3 des Zehnten aus diesem Gut, wovon 1/3 an die Pfarr zu Westheim gehört, ferner 1/6 an dem Gericht und an der Tafern zu Öttendorf und die 1/2 von ihrem Vater ererbten Wälder zu Speck, ihre Hälfte an den Gericht und an der Tafern daselbst und näher beschriebene Güter zu Speck.
Siegler: Die Ausstellerin und ihr Gemahl, ferner Hans von Vellberg, Peter von Stetten d. J. und Eitel Eberhard zu Hall
2) 1413 Mittwoch nach Jubilate.
Elsbeth Lecher Witwe des Hans Glicher verkauft an Schenk Friedrich zu Limpurg die Hälfte des Gerichts und der Taferne zu Speck und 1/6 des Gerichts und der Taferne zu Öttendorf um 70 rh. fl.
Siegler: Die Ausstellerin und Conrad Klein Cuntz und Heinrich Berler.
Das Urteil der Schiedsrichter lautet, dass Schenk Albrecht von Limpurg den Hintersassen (arman) auf dem Gut zu Speck zu Recht zu stellen und nicht weiter zu beschweren habe.
 
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B 114 U 580Archivalieneinheit
Beutelsbach, 1489 (Freitag nach Matthäi Apostoli) 
Eberhard Graf zu Württemberg d.Ä. und Albrecht Schenk zu Limpurg schließen einen Vertrag über die beiderseitigen Untertanen der Dörfer Beutelsbach und Schnait, nämlich betr.
1) die Leibhennen und das Hauptrecht der Leibeigenen, die von Beutelsbach nach Schnait ziehen und umgekehrt,
2) betr. die Bestellung der Unterkäufer und Weinlader zu Schnait durch Schultheißen und Gericht zu Beutelsbach,
3) betr. die Keltern zu Schnait, nämlich die gräfl. unter der Rietwiese mit 1 Baum und diejenige des Schenken Albrecht mit 2 Bäumen bei Schnait gelegen. Von diesen Keltern soll Graf Eberhard 1/3, Schenk Albrecht 2/3 der Nutzung haben,
4) betr. die Beschwerung mit neuem Zoll durch Württemberg: Die Untertanen von Schnait sind erbietig für die Zollfreiheit die Steige am Kappellenberg über den Wald hinaus zu bauen. Es wird demgemäß vereinbart, dass aller Wein, der den Untertanen von Schnait im Beutelsbacher Zehnten wächst und über diese Steig hinausgeführt wird, zollfrei sein soll.
 
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B 114 U 214Archivalieneinheit
Stuttgart, 1498 (Montag nach Allerheiligentag) 
Graf Ulrich von Würtemberg vermittelt in dem Streit zwischen Abt Johann zu Murrhardt und dem Schenken Albrecht wegen eines Schweineackers in der von "Ettendorf Wäldern in seinem Forst gelegen, so die Unterthanen des Schenken zu Oberroth und Vichberg und der Flecken nießen. Graf Wolfgang von Fürstenberg, soll, wenn sie sich nicht einigen, als Landhofmeister entscheiden. 
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B 114 U 761Archivalieneinheit
1498 (Mittwoch vor St. Martinstag) 
Ulrich Herzog von Württemberg beurkundet einen Vertrag zwischen Abt Georg zu Lorch und Schenk Albrecht zu Limpurg, auch den Laibeigenen Groß- und Kleinhans Schocken, Gebrüdern, Hintersassen des Schenken Albrecht, den Landhofmeister und Räte vermittelt haben. Der Streit handelte sich:
1) um den Zehnten zu Hirsbach,
2) um das Gütlein zu Heldis, das Ulrich Hürtzel inne hat,
3) um die Äcker und Wiesen im Staigersbach. Der Vogt zu Stuttgart Hans Gaisberg soll mit 4 Zusätzen die Rechtslage prüfen und die Entscheidung ohne Appellationsrecht treffen. Es wurde bestimmt:
1) dass die Schocken von allem Holz, das sie künftig schlemen, führen oder flössen, dem Schenken Albrecht Wegmüttin geben sollen. Der bisher nicht gegebene Zoll und Wegmüttin soll nachgelassen werden.
2) Die Ochsen des Kleinhans Schock sollen gegen Ersatz der Atzung von Schenk Albrecht zurückgegeben werden.
3) Die vermeintlichen Frevel der beiden Schocken sollen von Schenk Albrecht nicht weiter betraft werden.
 
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B 114 U 760Archivalieneinheit
Stuttgart, 1498 (Mittwoch vor St. Martinstag) 
Ulrich Herzog von Württemberg beurkundet, dass in dem Streit zwischen Abt Berchthold von Adelberg und Schenk Albrecht zu Limpurg wegen zweier Wälder am "Henngsperg" und zum Hag. die Parteien vor Landhofmeister und Räten zu Stuttgart erschienen sind und über den Streit verhört werden. Der Vergleich geht dahin, dass der Vogt zu Stuttgart, Hans Gaisberg zu geeigneter Sommerszeit einen Augenschein und Kundschaft einnehmen soll und alsdann mit je 2 Zusätzen in Untergangsweise den Streit entscheiden soll. 
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B 114 U 219Archivalieneinheit
1504 (Zinstag nach Letare) 
Hans vom Holtz als "gemeiner Mann" beurkundet, dass zwischen "Otendorf" am einem, "Speck und Hegnau" am andern Teile, Holzhausens halber in dem Waldstück "Otendorffer gemaind genannt" Irrungen entstanden sind. Als Zusätze beider Parteien treten auf
1) Veyt von Weyssach genannt von "Treffern", wohnhaft zu Murrhardt und Leonhard Rupp, Spitalmeister zu Hall für Otendorf
2) Hans Schilling, Bürger zu "Geylendorff" und Barth. Schert zu Oberroth für Speck und Hegenau. Die Zusätze Ziff. 1 erklären, dass die von Hegenau und Speck keine Gerechtigkeit hätten, im Ottendorfer Wald Holz zu hauen, die Zusätze Ziff. 2 bejahen es. Der Obmann entscheidet, dass die von Otendorf bessere Kundschaft in dem genannten Waldstück auf der Ebene haben.
 
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B 114 U 762Archivalieneinheit
1507 (Montag nach Lichtmeß) 
Schultheiß und Gericht zu Beutelsbach vergleichen zusammen mit Heinrich Gaisberg, Vogt zu Winnenden und dem Stadtschreiber Hans Dürr zu Schorndorf, zur Zeit Verweser des Vogts daselbst, Utz Gaisberger zu Schnait und Bastian zu Schnait auf der "Princkelo" wegen des Guts Winzeln (Princkelo). Das Gut wird als Lehen des Utz Gaisberger anerkannt. Als Zins werden daraus bezahlt 2 Pfd., 2 Sch. Heller, 2 Herbsthühner und 1 Fasnachtshenne samt Handlohn und Weglöse. 
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B 114 U 227Archivalieneinheit
1508 (Freitag den letzten März) 
Erscheint im "Schloß zu Gaildorf in der großen Stube des neuen Hauses" Georg von Vohenstein d.Ä., Anwalt des Schenken Georg, und tut kund, dass Irrungen bestehen zwischen dem Abt zu Lorch und Schenk Georg wegen des Abts Unterthanen und des Schenken Wegmueth vom Flözholz betreffend. Vor dem Notar, Johann Wecker, erscheinen zahlreiche namentlich genannte Untertanen, die Wegmut für verschiedene Stücke Floßholz schulden. 
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B 114 U 223Archivalieneinheit
Stuttgart, 1508 (Samstag nach St. Sebastian des Märt. Tag) 
Irrungen sind entstanden zwischen dem Schirmverwandten des Herzogs Ulrich von Württemberg, Abt Jörg von Lorch und den Schenken Christof und Jörg zu Stuttgart; sie werden vertragen 1. wegen der 2 Kirchengütlein zu Steiniberg, von welchen das eine baut Wilhelm Wall, das andere Hagen Thoma, zu Hundsberg 2 Gütlein, baut eines der Holl, das andere Conz Wölltz, und wegen des Hofs zu Walheim. Mit Verwilligung Herrn Conrad Hurrliuß, Kaplan zu Gebenweiler, treffen die Herzogl. Räte ihre Entscheidung, dass die Güter "ain gemeine hilff von wegen Römischer Königlicher Maiestet des hailigen Rychs oder Raißenshalb, so derglychen durch die Schennken zum Limppurg fürgenommen wurde", geben wie andere dergleichen Güter. Des Kleinhans Schoken Acker zu Unterrot, der in des Heiligen Gut zu Gebenweiler gehört, betreffend soll der Abt von Lorch und die Schenken je 1/2 Untergang uff denselben Span verordnen und bezahlen. 
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B 114 U 763Archivalieneinheit
Stuttgart, 1508 (Donnerstag nach Mariä Himmelfahrt) 
Herzog Ulrich von Württemberg beurkundet in dem Streit zwischen Schenk Christof und Jörg zu Limpurg und Wilhelm und Erkinger von Rechberg zu Hohenrechberg, dass die Parteien von dem Landhofmeister und den Räten des Herzogs miteinander vergleichen worden sind:
1) Das von beiden Teilen pfandweise genommene Vieh wird zurückgegeben.
2) Die Behauptung des Schock, dass Wilhelm von Rechberg ihm befohlen habe keinen Zoll zu geben, der nicht bisher gegeben worden sei, wird von den Räten untersucht; Schock soll je nach dem bestraft werden.
3) Die Vettern Wilhelm und Erkinger von Rechberg sollen den Schenken von Limpurg die Güter im Staigersbach zu kaufen geben.
 
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B 114 U 192Archivalieneinheit
1509 (Donnerstag St. Thomas des hl. Zwölfboten Abend) 
Hofmeister und Räte Herzogs Ulrich von Württemberg vergleichen die Schenken Christof und Jörg von Limpurg und Wilhelm und Erkinger von Rechberg wegen Pfändung des Viehs, der Bestrafung der Schocken, des Kaufgelds und die Gerechtigkeit der von Rechberg. Vogtei über die Schockengüter im Staigersbach; dafür sollen die Schenken geben 101 fl. Wegmut und Schutzgeld der betr. Güter. 
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B 114 U 220Archivalieneinheit
1510 (Montag nach unserer Frau Geburt) 
Michel Gfror, Bürger und des Rats zu Gmünd bekennt, dass Irrungen bestehen einerseits zwischen Ötendorf und Niderndorff, andererseits Hegnau Holzhausens halb an der "Engelhalden" und auf dem "Hussengern" bei Hegnau, den Hegenau für sich beansprucht, und über das Mithauen in der Engelshalden. Die Grundherrn Abt Philipp von Murrhardt und Schenk Jörg von Limpurg führen einen Entscheid herbei; Obmann ist Michel Gfror von Gmünd; für Ottendorf und Niederndorf Jakob Gscheidlin Bürgermeister zu Winnenden und Claus Schradin, Bürgermeister zu Murhard, für Hegenau Michel Renhart Vogt zu Gröningen am Kochen undHans Schilling, Bürger und des Gerichts zu Gaildorf als Zusätze. Bescheid: Die von Hegnau dürfen in der Engelhalden kein Holz hauen. 
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B 114 U 196Archivalieneinheit
auf dem Landtag bei Stockach, 1511 (Montag nach ausgehender Osterwoche) 
stellt Friedrich von Hägkelbach Freilandrichter im Hegau und Madach dem Schenk Christof Vogt zu Nellenburg und Hauptmann, bezw. seinem Bevollmächtigten Jakob Kautt Procurator des Landgerichts ein Vidimus aus des Briefs von 1399 Treibholz betr. (U 194) 
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B 114 U 224Archivalieneinheit
Stuttgart, 1511 (Mittwoch nach vincula Petri) 
Zwischen Abt Sebastian von Lorch und den Schenken Christof und Jörg entstehen Irrungen, die beigelegt werden durch Räte Herzog Ulrichs, 1. wegen der armen Leute zu Gebenweiler, 2. wegen des von den Schenken den Hintersassen des Kaplans von Gebenweiler zu Steinberg auferlegten Diebschillings, wegen Wegmut und Schutzgeld, wegen Umgeld im Amt Seelach, des Talheimer Waldes wegen, wegen Hansen Hellersgut genannt Lutelswyler, die Beholzung der 3 Maiger zu Welzheim, wegen des Heiligen zu Rot Gütlein zu Rupertshofen, wegen der Frevler zu Aistrut, so die Schenken dem Abt zu Lorch stellen sollen. 
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B 114 U 225Archivalieneinheit
Stuttgart, 1512 (Samstag nach St. Lucian) 
Die Räte Herzog Ulrichs schlichten Streit zwischen Abt Sebastian von Lorch und Christof und Jörg Gebrüder von Limpurg wegen Wegmut und Schutzgeld der Unterthanen des Klosters, die Holz flößen. 
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B 114 U 184Archivalieneinheit
1516 (Montag nach St. Veit des Märt. Tag) 
Wilhelm von Neuhausen, Commenthur zu Kapfenburg, Walther von Hürnheim zu Hochaltingen und Caspar Töber, Bürgermeister zu Gmünd vertragen Schenk Georg und Herdegen von Hirnheim zu Wöllstein: 1. wenn Hirnheim zu Wöllstein oder ihre Erben Floßholz über der Schenken Grund und Boden schleifen, so sollen sie geben von 60 Stauden = 1 Stuck (nach Lymburg.Brauch) 1 Ort zu Wegmiet; von neuerkauften Gütern zahlen die Hürnheim keine Wegmiet. 2. das Gut im Deschenthal das dem Heiligen zu Gröningen gehört, soll Hirnheim kaufen, ausgenommen des Ruppen Reute ob der Mühle im Rötenbach, die Butz Gilg jetzt inne hat. 3. erhält Herdegen im "Brastell" das Geäcker. 4. der Weg im Rötenbach zu der Mühle soll offen bleiben. 5. der Mühlgrab bei der Mühle im Rötenbach soll unverändert bleiben. 
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B 114 U 226Archivalieneinheit
1523 (Freitag nach Maria Magdalenae) 
Johann Vischer Stadtschreiber zu Gmünd Obmann, Philipp Erer, der Rechten Dr. von Heilbronn, Johann Fünfer, Einwohner zu Gmünd, Beisitzer, entscheiden Irrungen zwischen Abt Oswald von Murrhardt und Georg von Limpurg einerseits, und der Stadt Hall andererseits 1) "betr. den gerichtszwange und andere oberkait" in "Otendorff" und Niderndorf und das Gut zu Westheim des Judenhuts Gut genannt. Anwälte der Parteien sind Martin Mörlin, Großkeller zu Murrhardt, Heimbrand Schwarzenburger, Vogt zu Gaildorf, Conrad Büschler, Stetmeister zu Hall. 2) wegen der 2 neugebauten Güter, des in der "Zarge" und des Kochenschneiders Gut. 
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B 114 U 229Archivalieneinheit
1523 (Samstag nach Allerheiligen) 
Werden Irrungen beigelegt "des Geäckers und anders trybs halben" zwischen "Otendorf" und Nyderndorff einerseits und Schenk Georg und Wilhelm von Limpurg Flecken und Unterthanen andererseits. Obmann ist Hans Lieb, Dierich von Weiler zu Lichtenberg, Oberamtmann zu Botwar und Beilstein und Rudolf von Eltershofen zu Eltershofen sind Tädingsleute. 
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B 114 U 647Archivalieneinheit
1527 (Samstag nach Pauli Bekehrung) 
Abt Laurentius zu Lorch und Schenk Georg zu Limpurg schließen miteinander einen Vertrag wegen strittigem Rais- und Schatzgeld, Landsteuer und andere Auflegungen und Beschwerden, die Schenk Georg auf die Besitzer und Inhaber der 17 Güter im Amt Seelach zu schlagen vorgenommen hat. Die Parteien einigten sich auf einen Schiedsmann und gleiche Zusätze in einem Vertrag vom 27.Sept. 1526. Die Parteien einigten sich nun auf einen Austrag durch Heinrich Trösch von Buttler, böhmischer Rat und Regent in Württemberg, als gemeinen Obmann und die 4 Zusätze; Conrad von Schwabsberg Kammergerichtsadvokat und Veit von Rinderbach, ferner Jacob von Kaltental und Georg von Wöllwart. 
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B 114 U 185Archivalieneinheit
1527 (Donnerstag nach Sebast.martiris) 
Christof Gaißberg, Forstmeister zu Reichenberg, Heimbrand Schwarzenberger zu Gaildorf, Sigmund von Morstein zu Hall und Sebastian Biermesser, Schultheiß zu Limpurg, vertragen Schenk Wilhelm und Hans Diener, Vogt zu Obersontheim, der des Mords an Hans Maisen beschuldigt wird. 
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B 114 U 241Archivalieneinheit
1531 (Sonntag nach Laurentii) 
Conrad Bischof von Würzburg sucht die Irrungen zwischen Dechant und Capitel Comburg und den Schenken Wilhelm und Johann zu schlichten. Obmann bei dem Compromiß ist Heinrich Dresch, genannt von Buttlar, oder Jörg von Vellberg oder Jakob von Bernhausen oder Dr. Jakob Lorcher Probst zu Backenau. Jede Partie soll 2 unparteiische mitbringen zum Augenschein. 
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B 114 U 222Archivalieneinheit
1536 (Montag nach dem Sonntag Oculi) 
Irrungen sind entstanden zwischen "Ottendorf" und Niderndorff einerseits und andererseits Schenk Georgs und Schenk Wilhelms, Vettern, Flecken und Unterthanen "Honartsweyler, Oberrot, Steckach, Hausen, Mittelroth, Vichberg, Gailndorff, Michelbach, Clainaltdorff, Großaltdorff, Euttendorf, Hegna, Speckh und Felbach" "geäckhers und anders tribs halben". Weiland vertrug sie Hans Lieb Obmann, Dieterich von Weyler zu Lichtenberg und Rudolf von Eltershofen selig. Um die neuerdings entstandenen Irrungen abzustellen, haben Herzog Ulrich von Württemberg von des Gotteshauses Murrhardt Hintersassen zu Ottendorf und Niederndorf wegen verordnet Johann Kungspach, der Rechten licent., Marx Scharnstetter Forstmeister zum Stromberg, Peter Greiner Huetmeister im Fautspach und Veltlin Mezger von Waiblingen. Schenk Wilhelm erscheint persönlich und im Namen seines Bruders Johann, der Rath zu Hall entbietet seinen Stetmeister, Ratsfreund und Stadtschreiber Hans Ott, Jobst Haug und Mathernus Wurzelmann von wegen ihrer Hintersassen und Zentgehörigen zu Ottendorff und Niderndorf zu einem Augenschein für die beiden Gemeinden, für den sich Hans Grove, Kilian Pach, Hans Weiß, Endris Lanckh, Hans Müller, Leonhard Bender, Kaspar Fruem und Bernhard Rieckher als Anwälte stellen. Die von Ottendorf und Niederndorf erhalten den Zutrieb in des Abts Halden, ebenso dürfen sie die Hardt Stainlingen und Schenckh-Elsa-Hölzlin genannt, gebrauchen nach Belieben. 
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B 114 U 228Archivalieneinheit
Stuttgart, 1537 Dezember 17 
Herzog Ulrich beurkundet einen Vergleich zwischen 1) den wirt. Kammerräthen und dem Forstmeister auf dem Reichenberg einerseits, 2) dem Schenken Johann und 3) Margaret, Witwe Caspar von Roths, wegen der Obrigkeit Bußen, Frevel, Umgeld und anderer Gefälle uff der Scherbenmühle. Limpurg und Margareta von Roth vertrat bei der Verhandlung am 26. Nov. Jakob Schaffner 
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B 114 U 242Archivalieneinheit
1539 (Freitag nach dem Sonntag Misericordia Domini) 
Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen für die Schenken Wilhelm und Johann, Daniel Trautwein Amtmann zu Boxberg, für Dechant Gernand von Schwalbach als verordnete Besitzer, Berthold Nüttel Stuttgart, alter Registrator und württ. Hofgerichtsschreiber als Obmann schlichten langjährige Streitigkeiten zwischen limpurg. Untertanen und Kombergischen Stiftshintersassen. Über verschiedene Punkte einigten sich beide Parteien schon 1538. Freitag convers. Pauli: 1. wegen eines Hundes, den der Besitzer des Komb. Hofs Witzenweiler will. 2. des wilden Jmens halber, den Jakob Vogel zu W. ausgehoben 3. die Heiligenrechnung Euttendorf und Großaltdorf. 4. Hirtenhaus zu Kleinaltdorf, 5. Fischwasser und der Rudolf zugehörenden Zehenten, 6. Äcker und Güter im Hagen und Anger 7. Bauholz in Eutendorfschen Wäldern, das Komburg beansprucht. 8. Betr. Neugüter. Gößweins Gut zu Rippersberg, Wegmut zu Hausen, 105 fl. Schulden, Thann im Nießbach, Gut des Korn Veit zu Kirnberg. Die neuen Punkte: 1. Heg, Ausreuten, Viehtreiben um Winzenweiler 2. Wiesen im Meusbach 3. Wälder und Hölzer im Thennig, Pfanenbach, Meußbach, zum Hohenstein Prentenfallen, ungefähr 800 Morgen. Den Comburg.Halbtheil können die Schenken um 1 fl. 1 Ort den Morgen einlösen 4. wegen der strittigen Wälder über dem Meußbach gelegen im Sanwol und Gaißbühell, Buttengern, Schenkengern und Weinsperggern sollen Limpurg die zwei letzten zugehörig sein. Von 4 Hölzern im Zainbach gehören nach dem Vertragsbrief von 1383, durch Wilhelm von Hohenrechberg und Conrad von Rechberg aufgerichtet, jeder Herrschaft die Halbe Nutzung. 5. wegen des Guts von Stöckach, das Leonhard Weng jetzt besitzt, 6. wegen des Aichwalds, zu der Scheuer genannt, 7. wegen des guts zu Speck, das Hagel Melchior besitzt. 
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B 114 U 243Archivalieneinheit
1542 (Donnerstag nach Pfingsten) 
Dechant von Comburg Gernand von Schwalbach beurkundet den Vertrag zwischen Comburg und Limpurg betr. den Eichwald in der "Scheuer" bei Hausen. 
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B 114 U 186Archivalieneinheit
1544 Dezember 23 (Aftermontag) 
Gernant von Schwalbach, Dekan des Stifts Comberg und Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen für Schenk Wilhelm und andererseits Jörg von Rechberg zu Hohenrechberg zu Donsdorf und Eitel Eberhard Besserer, Bürger und Ratsherr von Ulm für Gmünd vergleichen zwischen Limpurg und Gmünd 1. wegen eines Guts zu Schlechtbach, darauf Jörg Munz sitzt, der eine Behausung erbaut auf einer gesonderten Hofstatt, die Gerichtsbarkeit darauf macht Gmünd streitig 2. ebenso sei die Hönigsmühle und Beutenmühlen Limpurg gerichtsbar 3. wegen eines Erbguts zu Spraitbach, darauf Michel Rupp sitzt 4. wegen Hirtenhäuslein zu Vorderlinthal. 
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B 114 U 221Archivalieneinheit
1545 (Dienstag nach Ostern) 
Sigmund Siginger, Keller zu Öhringen, urkundet, dass Irrungen entstanden sind zwischen Schenk Wilhelm und Abt Martin von Murrhardt wegen 1/2 des Glashofer Gemeindewalds, das Lenzen Peter beansprucht, welcher 2 Güter inne hatte, von denen das 1 Schenkisch ist, das andere Murrhardisch. Entscheid: Der eine Halbteil des Waldes bleibt wie bisher Georg Buch, die andere strittige Hälfte soll geteilt werden. 
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B 114 U 215Archivalieneinheit
1549 (Donnerstag nach St. Bartholomäus) 
Peter von Bragenhofen genannt Fetzer, Emich von Hornau, Sigmund von Wöllwart zu Fachsenfeld und Jörg Conrad von Helmstatt, Vogt zu Wasseralfingen, vertragen Schenk Wilhelm und Hans Conrad von Hirnheim zu Wöllstein wegen des Zehenten auf dem Hof zu Kürnhart. Der Zehente gehört in die Pfarr Eschach sagt der Schenk, aber Betz Jäcklin hat 1548 denselben Zehenten erkauft um 2 fl 1 Ort, und im Jahr 1549 habe der Schenk 45 Garben genommen, gelte für den Zehenten von der Winterfrucht. Jäcklin bezahlt noch 1 fl 1 Ort; nach 9 Jahren kann der Schenk den Zehenten frei verkaufen, bis dahin muss er den Zehnten dem Betzlein um 2 1/2 fl. jedes Jahr verkaufen. 
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B 114 U 216Archivalieneinheit
1549 (Freitag nach St. Ulrich des Bischofs Tag) 
Abt Benedict von Lorch, Schenk Wilhelm und Stadt Gmünd treffen ein Abkommen wegen Güter, Trieb und Gut ihrer Untertanen zu Durlangen. Jörg Auchters Wittib ist Schenk Wilhelms Hintersasse, ebenso Hans Auchter. Der Langhans, Gmünder Unterthan, hat 2 Tagwerk Wiesen am heiligen Bühl. Hans Seuffer ist Abt Benedicts Unterthan. 
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B 114 U 244Archivalieneinheit
Gaildorf, 1550 (Dienstag nach St. Veit) 
Peter von Bragenhofen, genannt Fetzer, und Jacob Hofseß, der Zeit Vogt zu Murrhardt vergleichen Schenk Willhelm und Gernand von Schwalbach, Dechant des Stifts Comburg, wegen einiger Missverständnisse im Vertrag von 1539, wegen Neugereut in Eutendorf, des Triebs von Gaildorf, Großaltdorf, Winzenweiler, um Winzenweiler, großen und kleinen Zehenten zu Eutendorf, der Stumpfwies im Eichelbach, die Leonhart Traub von Honcling hat, wegen der Lehengüter Comburgs, die dem Schenken vogtbar sind, wegen eines Untergängers zu Seeck und Altdorf. 
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B 114 U 245Archivalieneinheit
1555 Dezember 24 
Erasmus Neustetter Dechand zu Komberg und Schenk Christof vergleichen sich 1.) wegen der Neumühlen bei dem Rudolfsbrunnen in Hans Zieglers zu Kleinaltdorf Grund, Limpurg vogtbar und eigentümlich 2.) wegen Untergänger auf des Stifts Hof zu Speck 3.) wegen des Thanns im Jeschbach 4.) wegen des Stifts 4 Bauern zu Unterrot 5.) wegen der Kelter Knecht zu Eutendorf 6.) wegen des Hans Veyth zu Speck, den der Schenk an das Gericht Gaildorf haben will 7.) der Bestrafung des Benedict Neubauer in hausen a.d. Rot 8.) See in Meußbach 9.) wegen des Hummels, den der Pfarrer in Eutendorf haben soll. 10.) wegen des Zehenten zu Hegenau, wo Thamelle Grau, des Stifts Unterthan, mit seinem Wein gen Oettendorf gefahren 11.) wegen der Bauern zu Eutendorf Pfählholz für ihre Weinberge. 
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B 114 U 81Archivalieneinheit
1556 November 16 
Herzog Christof von Württemberg und die Schenken Christof und Heinrich von Limpurg vergleichen sich wegen Waldungen außerhalb des Reichenberger Forsts. Württemberg bleibt die "Hochwardt" ca. 80-100 M., 2). 1 Wald in der "Heuwart" ca. 50 M. (in der untern Klingen steht ein gewappneter Stein, der scheidet Limpurg, Murrhardt, Württemberg, Comburg und Ottendorfer Waldung Waldteile: Stiersklingen, Stiersbach, Heuwartklingen). 3). 1 Wald der "Wiesenbach" ca. 70 M. (erwähnt wird der "Glaßhoff" Wald, bey der Krefflinholz, der Wald des Philipp Lenz von Glaßofen). 4). der "Ofenberg" ca. 130 M. zwischen der Rot und dem Maurbach.
Der Wald die "Dilmanshalden", stoßt oben an Hohnhartsweiler, unten an Stiersbach, gehört den Schenken, dsgl. die Erbishalten ca. 44 M., derBeylstein ca. 36 M.; stoßt auf Glashoferheusteig und Kloster Murrhardt Wäldern der "Scherbenhau" ca. 70 M. zwischen den Wäldern der Schenken Christoph und Heinrich und Lienhard Stiefel von Schönbrunn, stoßt oben an Veronica Wielhansen Witwe und Lienhard Lenz von Schönbrunn, unten an die Rot; der "Ründsbauch" ca. 50 M.: 1 Stück im Heidenbach, ca. 66 M., am Maurbach der Heidenklingen; 1 Stück im Altenbach ca. 16 M., oben an Jakob Schüner von Hohenhartsweiler, unter an Altenbach; 1 Stück ca. 16 M. am Amsleberg zwischen Thomas Schenk zu Obermühle und Jakob Schiner von Hohenhartsweiler; 1 Stück 30 M. in der Winterhalden zwischen Jörg Gaisberg und einem Wald, der oben an die Oberrother Gemeinde und 1 Wiese im Fronbach stoßt; 1 Stück in der Winterhalden, 30 M., stoßt an Hans Semet von Ebersberg, Philipp Lenz von Glasofen, unten an die Wiesen im Fronbach; 1 Stück ca. 40 M., im "Weyßenstein", zieht gegen den "Raittelbach" an Haller und Sittenharder Wald; 1 Stück ca. 15 M. im "Frauenhau" an Hall und Sittenhard stoßend.
 
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B 114 U 217Archivalieneinheit
1556 September 7 
Christoph und Heinrich von Limpurg, Gebrüder, und Walter von Hirnheim zu Hochaltingen und Wöllstein vergleichen sich, nachdem bisher Irrungen waren zwischen ihrem Vater Schenk Wilhelm und seinem Vetter zu Wöllstein, dem von Hirnheim, von wegen Hagens und Jagens im Teschental zu Gaildorf; Hecken im Teschenthal zu schlagen steht allein den Schenken zu; jagen aber dürfen beide an diesem strittigen Ort. 
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B 114 U 516Archivalieneinheit
1559 Dezember 6 
Christoph Herzog zu Württemberg beurkundet, dass in dem Streit zwischen Christoph und Heinrich zu Limpurg zugleich im Namen der Schenken Albrecht und Hans zu Limpurg ihrer Gebr. und den württ. Rentkammerräten und dem Untervogt zu Schorndorf wegen der niedergerichtlichen Obrigkeit zu Schnait, der Landhofmeister, Kanzler und Räte diesen Streit dahin entschieden haben, dass sie im Flecken Schnait einen gemeinsamen Schultheißen und ein gemeinsames Gericht aufrichten. Im Vogtgericht sollen die württ. Amtleute den Stab allein halten, doch können die Herrn von Limpurg dabei sein. Große und kleine Frevel der niedergerichtlichen Obrigkeit sollen beiden Teilen je zur Hälfte zukommen. Die Herrn von Limpurg sollen die halbe niedergerichtliche Obrigkeit vom Herzogtum Württemberg zu Mannlehen tragen. 
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B 114 U 189Archivalieneinheit
1560 (5. Tag des Brachmonats) 
Irrungen entstanden zwischen den Hintersassen des Abts Benedict von Lorch und der Stadt Gmünd Hintersassen und Hinter- und Vorder-Steinenberg und Nartenheim einerseits und den Hintersassen zu Kapff von wegen eines Fahrwegs, welcher durch den Hof der Hintersassen zu Karpff und des Schenken Wiese hinabgeht, den die Lorcher und Gmünder Hintesassen zu fahren und zu wandeln Recht zu haben vermeinten"; die limpurgischen meinen wenn die von Lorch und Gmünd den Weg benützen, so sollten sie ihn auch im Bau halten. Es erscheint für Lorch Hans Stump, Schreiber daselbst, für Gmünd Jörg Rieckher und Christof Steinhuser, Vogt zu Spraitbach, für Limpurg Melchior Schnabel, Vogt zu Gschwend. Entscheid: 1. Der Weg soll ewig bleiben 2. die Hintersassen der 3 Herrschaften zu Vorder- und Hinter-Steinenberg, Nartenheim, Seelach und Gschwend sollen ihn in Bau halten. Der Weg fängt an bey dem Keppelin zu Kapff, geht hinab in den Grund an das Lorchisch gut unterm Brunnen. Wegmeister sollen sein Hans Abelin von Kapff und Melchior Munz von Hintersteinenberg. 
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B 114 U 190Archivalieneinheit
1560 (5. Tag des Brachmonats) 
Irrungen entstanden zwischen den Hintersassen des Abts Benedict von Lorch und der Stadt Gmünd Hintersassen und Hinter- und Vorder-Steinenberg und Nartenheim einerseits und den Hintersassen zu Kapff von wegen eines Fahrwegs, welcher durch den Hof der Hintersassen zu Karpff und des Schenken Wiese hinabgeht, den die Lorcher und Gmünder Hintesassen zu fahren und zu wandeln Recht zu haben vermeinten"; die limpurgischen meinen wenn die von Lorch und Gmünd den Weg benützen, so sollten sie ihn auch im Bau halten. Es erscheint für Lorch Hans Stump, Schreiber daselbst, für Gmünd Jörg Rieckher und Christof Steinhuser, Vogt zu Spraitbach, für Limpurg Melchior Schnabel, Vogt zu Gschwend. Entscheid: 1. Der Weg soll wie ewig bleiben 2. die Hintersassen der 3 Herrschaften zu Vorder- und Hinter-Steinenberg, Nartenheim, Seelach und Gschwend sollen ihn in Bau halten. Der Weg fängt an bey dem Keppelin zu Kapff, geht hinab in den Grund an das Lorchisch gut unterm Brunnen. Wegmeister sollen sein Hans Abelin von Kapff und Melchior Munz von Hintersteinenberg 
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B 114 U 191Archivalieneinheit
1560 (5. Tag des Brachmonats) 
Irrungen entstanden zwischen den Hintersassen des Abts Benedict von Lorch und der Stadt Gmünd Hintersassen und Hinter- und Vorder-Steinenberg und Nartenheim einerseits und den Hintersassen zu Kapff von wegen eines Fahrwegs, welcher durch den Hof der Hintersassen zu Karpff und des Schenken Wiese hinabgeht, den die Lorcher und Gmünder Hintesassen zu fahren und zu wandeln Recht zu haben vermeinten"; die limpurgischen meinen wenn die von Lorch und Gmünd den Weg benützen, so sollten sie ihn auch im Bau halten. Es erscheint für Lorch Hans Stump, Schreiber daselbst, für Gmünd Jörg Rieckher und Christof Steinhuser, Vogt zu Spraitbach, für Limpurg Melchior Schnabel, Vogt zu Gschwend. Entscheid: 1. Der Weg soll wie ewig bleiben 2. die Hintersassen der 3 Herrschaften zu Vorder- und Hinter-Steinenberg, Nartenheim, Seelach und Gschwend sollen ihn in Bau halten. Der Weg fängt an bey dem Keppelin zu Kapff, geht hinab in den Grund an das Lorchisch gut unterm Brunnen. Wegmeister sollen sein Hans Abelin von Kapff und Melchior Munz von Hintersteinenberg 
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B 114 U 218Archivalieneinheit
1560 (Dienstag nach Mathei) 
Irrungen sind entstanden zwischen Otto, Kardinal und Bischof zu Augsburg Probst und Herr zu Ellwangen, dem Schenken Friedrich, Erasmus Neustetter genannt Stürmer, Dechant von Camberg, Hans Barthelmesser von Vellberg daselbst, Hans Wolf von Rechberg zu Heuchlingen, Rath und Städtmeister zu Hall als Ganerben des Weilers Unterfischach einerseits, Schenk Christof und Heinrich Gebrüder von Limpurg andererseits wegen der Waldeshut Trieb und Geäcker, desgl. des Weilerbachs zu Unterfischach. Das Abkommen trafen Wendelin Berg, der Rechten licent., Vogt zu Thannenburg, Hans Gaisberger, Vogt zu Obersontheim, Matheus Büchler, Schultheiß zu Comberg, Bonifacius Prunhöfer, Vogt zu Vellberg, Balthas Benner, Vogt zu Heuchlingen und Georg Seger, Einspenniger zu Schw. Hall als Bevollmächtigte der Ganerben, dann Emich von Horneck, Caspar Ferber, Vogt zu Gaildorf, und Jörg Kratzer, Vogt daselbst, Bevollmächtigte der Schenken Christof und Heinrich 
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B 114 U 187Archivalieneinheit
Eschach, 1563 November 15 
vergleichen sich Christof und Heinrich von Limpurg und anderseits Ulrich von Rechberg von Hohenrechberg zu Heuchlingen, Sohn des + Hans Wolf von Rechberg zu Hohenrechberg wegen der zu Heuchlingen und Eschach gesessenen Juden. 
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