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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
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B 249 U 407Archivalieneinheit
1431 März 5 (am mentage in der fasten nach dem sunntage oculi) 
Fritz von Neubronn (Nunbron), Bürger zu Mergentheim, beurkundet, daß er Hans Edelman und dessen Ehefrau ELse, Tochter des A. 2 Morgen Weingarten am Ketherberge bei der Steinbrücke und 1 1/2 Morgen Weingarten an der Ottenklinge) für 45 Gulden verpfändet hat (ingesetzt und zu ursatz gelegt), wobei ein Wiederkaufsrecht des A. vereinbart wurde. 
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B 249 U 408Archivalieneinheit
1432 Juli 7 (an dem neschten mentag vor sant Kylans tag) 
Hans Brennlein und Kunz Gerlach, Schöffen und Ratsmitglieder der Stadt Mergentheim (schoppffen und des rates der stat tzu Mergethein), beurkunden, daß sie in Anwesenheit der Zeugen Herrn Johannes Müchez, Bruder des Deutschen Ordens, Hans Schleycher, Hans Weltz und Ulrich Erler, Schöfen und Ratsmitglieder der Stadt Mergentheim vor Herrn Volbrecht Lewen, Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim vorgebracht haben, daß Kunz Gress mit Zustimmung seines Bruders Hans Leng seinem Schwiegersohn (eydem) Kunz Halppmeyster und dessen Ehefrau Margarethe ein Erbteil übertragen hat (vermacht und gegeben het). 
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B 249 U 409Archivalieneinheit
1456 November 21 (am sontag nehest nach sant Elßbethen tag der heyligen wittwe) 
Albrecht von Gebsattel, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, Kraft Zobel von Guttenberg, Hans von Sole und Hans Kellerman beurkunden, daß sie als Schiedsleute (schiedmenner) in der Auseinandersetzung (spenne und vorderung) zwischen Hans Holdener und dessen Ehefrau Katherina einerseits und Kunz Backnat, Bürger zu Mergentheim und Stiefvater der bereits erwähnten Katherina, andererseits um ein Erbteil, das Anna Backnat, leibliche Mutter der bereits erwähnten Katherina, nach ihrem Tod hinterlassen hatte, eine für beide Parteien verbindliche Entscheidung getroffen haben, nachdem die bereits erwähnte Katherina ihren Stiefvater vor dem Landgericht zu Würzburg (Wirtzpurg) auf Herausgabe ihres Erbteils verklagt hatte. 
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B 249 U 410Archivalieneinheit
1611 Mai 7 (sambstags nach Cantate des sibenden Maij) 
Wilhelm Michael Schliderer von Lachen, Hauskomtur, Trappier und Odenwäldischer Überreiter zu Mergentheim (Mergenthaim) des Deutschen Ordens erläßt nach verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Meistern und Gesellen des Büttnerhandwerks eine Handwerksordnung für eben diese Zunft. 
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B 249 U 411Archivalieneinheit
Dörzbach, 1626 Februar 22 (am tag Petri cathedra) 
Georg Sigmund von Eyb zu Dörzbach (Dörtzbach) beurkundet, daß er Bürgermeister und Rat der Stadt Mergentheim mit Zustimmung von Herrn Johann Eustach [von Westernach], Administrator des Hochmeisteramts (administrators deß hochmeisterthumbs in Preußen) und Deutschmeister (meister teutsch ordens zu teutsch und welschen landen), Herr zu Freudenthal und Eulenberg (Eylenberg) eine jährliche Zinsverpflichtung in Höhe von 50 Gulden für 1.000 Gulden verkauft hat, wobei die Zinsverpflichtung durch Zahlung von 1.000 Gulden am Tag Kathedra Petri von ihm oder seinen Erben abgelöst werden kann. 
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