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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
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B 249 Bü 12Archivalieneinheit
Verträge mit Hohenlohe 
Enthält: Vertrag zwischen dem Deutschmeister Wolfgang und Graf Ludwig Casimir zu Hohenlohe-Langenburg wegen etlicher Steuerfälle, Trieb- und Weide- sowie Jagdrechte in den Deutschordenswaldungen und der Zollforderungen von Deutschordensgefällen (1564 Jun. 21); Ratifikation des Vertrags durch Graf Ludwig Casimir (1564 Juli 8); Vertrag zwischen dem Deutschmeister Heinrich und Graf Wolfgang zu Hohenlohe-Langenburg über nachbarliche Irrungen (1576 Sept. 1); Vertrag zwischen Deutschmeister Heinrich und Graf Wolfgang zu Hohenlohe-Langenburg über Holzfällungen in Herbsthausen und das Grasen in den Deutschordenswaldungen (1579 Sept. 30); Schreiben Graf Wolfgangs zu Hohenlohe-Langenburg an den Deutschmeister wegen des Zehntstreits auf Deubacher Gemarkung (1585 Juli 3); Vertrag zwischen Graf Wolfgang zu Hohenlohe-Langenburg und Komtur Johann Eustachius von Westernach zu Mergentheim wegen nachbarlicher Irrungen (1592 Febr. 14/24); Vertrag zwischen dem Deutschmeister Erzherzog Maximilian und Graf Wolfgang zu Hohenlohe-Langenburg wegen der Irrungen in den Ämtern Mergentheim, Neuhaus und Weikersheim ( 1598 Juli 10/20); Kaufbrief von Ulrich und Friedrich von Hohenlohe gegen Götz und Albrecht von Finsterlohe über den Verkauf des Gerichts zu Laudenbach und einen Hof zu Elpersheim an dieselben (1388 Jan 28, Abschr. 19. Jhd.); Verzichtsbrief des Gottfried von Hohenlohe gegenüber Wilhelm von Finsterlohe und Wipprecht und Konrad Finsterlohe über Leute und Güter zu Laudenbach (1336 März 17, Abschr. 19. Jhd.) 
9 Schr. (1336, 1388) 1564-1952 (19. Jhd.) 
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B 249 U 380Archivalieneinheit
Rothenburg ob er Tauber (Rotemburg uff der Taubr) im Haus des Fritz Malsthen, 1494 März 5 (am mitwochen nach dem sonntag Oculi) 
Erkinger von Seinsheim, Ritter zu Hohenkottenheim, beurkundet, daß in der Auseinandersetzung (irrung) zwischen Herrn Jörg Graf und Herr zu Henneberg (Hennberg), Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, einerseits und Herrn Gottfried Graf von Hohenlohe und zu Ziegenhain (Zyegenheim) andererseits von ihm als Vermittler (obman oder gemein) und Eberhard Lochinger, Amtmann zum Neuhaus (Newenhauß) über Mergentheim. und Hans von Seckendorff zu Kreßberg (Creßberg) als Beisitzer (zusetzen) eine gütliche Einigung erzielt hat; wobei Gottfried Graf von Hohenlohe und zu Ziegenhain vor dem A. und den Beisitzem vorbringt (clagweise hat furbringen lassen), daß Horneck zu Zell ? nach Hollenbach gericht- und vogt bar sein soll, die Güter des Deutschen Ordens zu Niederhausen (Nydernhausen) und deren Inhaber nach Nassau (Nassaw) gerichtbar und nach Weikersheim (Weyckersheim) vogtbar sein sollen und die Güter des Deutschen Ordens zu Honsbronn (Hanßprun) und deren Inhaber nach Weikersheim gericht- und vogtbar sein sollen; des weiteren betrifft die Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien auch den Schaftrieb zu Bernsfelden, abschließend beurkundet der A., daß Herr Andreas von Grumbach, Deutschmeister (maister des teutschn ordens inn teutschen und welischen lannden) der gütlichen Einigung des A. und der Beisitzer zugestimmt hat. 
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B 249 U 381Archivalieneinheit
1528 Juli 22 (uff Maria Magdalenentag) 
Walther von Cronberg (Cronbergk), Deutschmeister (Meister teutschs ordenns In Teutschenn und Welschenn landen), und die Brüder Albrecht und Georg, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), beurkunden, daß sie, nachdem zwischen den A. eine Auseinandersetzung wegen der Beschädigung von Gütern entstanden war, wobei diese Beschädigungen einerseits an Häusern und Schlössern des Deutschen Ordens in Horneck, Mergentheim (Mergetheim), Scheuerberg (Schewerberg), Neuhaus (Newenhaus), Gelchsheim (Geilichsheim), Heuchlingen und Talheim bei Mosbach (Mospach) durch Albrecht, Georg und Wolf Grafen von Hohenlohe, deren Untertanen (ir aigen gerichtbarn und vogtbarn undersassen) und Verwandten angerichtet wurden und andererseits durch Unteranen des Deutschmeisters zu Sulm (=Neckarsulm), Erlenbach und zu Biswang/Beiswangen ? (Bißwangen) den Grafen von Hohenlohe zugefolgt wurden, in dieser Auseinandersetzung einen Vergleich getroffen haben, wobei sich der Deutschmeister die Forderung an die Untertanen [der Grafen von Hohenlohe] in Niedemhall (Nieddemhall) und Künzelsau (Contzelsaw) vorbehält und mit Wolf Graf von Hohenlohe auf einem Gerichtstag zu Heidelberg (Heidelbergk) oder an einem anderen Ort eine gütliche Einigung erreichen will. 
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B 249 U 382Archivalieneinheit
Mergentheim (Mergenthaim), 1536 August 12 (sambstags nach sant Laurentzen tag) 
Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (maister teutsch ordenns inn teutschenn und welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (Holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (Zhaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. Streitigkeiten um Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren auf den Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. Schäden, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montag nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt. 
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B 249 U 383Archivalieneinheit
Mergentheim (Mergenthaim), 1536 August 12 (sambstags nach sant Laurentzen tag) 
Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (Maister Teutschs Ordenns Inn Teutschenn und Welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (thaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. Streitigkeiten um Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. die Schäden, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montags nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt. 
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B 249 U 384Archivalieneinheit
Mergentheim, 1536 August 12 (sambstags nach sannt Laurentzen tag) 
Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (maister teutschs ordenns inn teutschenn und welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen die Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren um ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (thaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. auf Streitigkeiten Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. solchenn, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montags nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt. 
Papier - Ausfertigung 
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B 249 U 385Archivalieneinheit
1538 Oktober 9 (uff sant Dionisien tag) 
Der Dorfmeister und die ganze Gemeinde zu Adolzhausen (Adoltzhaußen) und zu Herbsthausen (Herbsthaußen) und Leonhard Betz, Hofmann (Hoffmann) zu Schönbühl (Schonbuhel), beurkunden, daß sie aufgrund eines Urteils des Schultheiß und der Schöfen des Gerichts zu Stuppach (Stupach) in einer Auseinandersetzung (irrung) eine gütliche Einigung erzielt haben. 
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B 249 U 386Archivalieneinheit
1598 Juli 10 (den zwanzigsten neuen und zehenden alten calenders des monats Julii) 
Maximilian Erzherzog von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister (meister teutsch ordens in teutschen und welschen lannden) und Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und Herr zu Langenburg (Lanngenburg) beurkunden einen Vertrag zwischen den A., der aufgrund von Auseinandersetzungen (irrungen) geschlossen wurde, die sich bereits zwischen Vorgängern von Maximilian Erzherzog von Österreich im Amt des Hoch- und Deutschmeisters, Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Georg [Hund von Wenkheim] und Heinrich [von Bobenhausen] und Vorfahren des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg, den Herren Albrecht, Georg und Ludwig Casimir Grafen von Hohenlohe und Herren zu Langenburg, ergeben hatten. Diese Streitpunkte waren nach erfolgter Erbteilung des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg mit dessen Brüdern Philipp und Friedrich auf diesen übergegangen (uff uns erwachsen und kommen), wobei der erste Streitpunkt bereits bis ind das Jahr [15]36 zurückreicht, als es zwischen Walther von Cronberg und Wolf Graf von Hohenlohe zu einer Auseinandersetzung um Rechte im Amt Weikersheim (Weyckherßheim) gekommen war, die unter anderem durch den Bischof zu Würzburg entschieden wurde. Des weiteren die Auseinandersetzung um die Fräuleinsteuer (und die Steuer oder anlagen vonn wegen deß heurathguts) von zwei Gräfinnen [von Hohenlohe], von denen eine mit einem Rheingrafen und die andere mit einem von Staufen (Stauffen) vermählt wurde, und auch um die fränkische Kreissteuer in Höhe von 5 % (fünff batzen uffs hundert), die in der Auseinandersetzung zwischen Bamberg, Würzburg und Nürnberg (Nürmberg), als drei fränkische Einigungsstände, gegen Markgrafen Albrecht zu Brandenburg erhoben wurde. Als weitere Streitpunkte werden die Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Orden und dem Haus Hohenlohe um den Viehtrieb in Roth (Rodt), Hollenbach, Herbsthausen und Adolzhausen (Adoltzhausen), um Holzrechte in der Gemarkung Azendorf (Otzendorff) und um Jagdrechte in den Gemarkungen Schönbühl, Markelsheim (Markelßheim), Rüsselhausen, Igersheim (Igerßheim), Neuseß (Neuses), Elpersheim und Bemsfelden (Bemßfelden) genannt, wobei dem Amt Neuhaus (Neuenhauß) des Deutschen Ordens in der Auseinandersetzung um die Jagdrechte gewisse Rechte zugesprochen werden und in diesem Zusammenhang Ailvingen (Alvingen), Igelstrut, Apfelbach (Apffelbach), Herrenzimmern im Amt Bartenstein, Schäftersheim (Scheffterßheim), Igersheim (Egerßheim), Harthausen und Stalldorf erwähnt werden; des weiteren werden in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den Schaftrieb zu Herbsthausen unter anderem Niederhausen (Niderheus) und Nassau (Nassaw) und in Zusammenhang mit den Abgaben von begüterten Untertanen in der Gemarkung Azendorf der Ort Hachtel erwähnt. Die Auseinandersetzungen zwischen dem Haus Hohenlohe, Neuenstein (Newenstein) und Waldenburg um das Gericht ? (Schied) zu Brüchlingen, die Auseinandersetzungen um die Obrigkeit und Fischrechte zu Ebersbach, wobei in diesem Zusammenhang Unterregenbach (Nidern Regenbach) und Mergentheim (Margentheim) erwähnt werden, und unter anderem die Vereinbarung über das Pfarrhaus zu Hohebach (Hoebach), wobei hier der Ort Rengershausen (Rengerßhausen) genannt wird, werden abschließend abgehandelt. 
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