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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
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B 249 U 265Archivalieneinheit
Würzburg (wirtzpurg), 1391 März 31 (an dem frytage in der osterwuchen) 
Johannes Graf zu Schwarzburg (Swartzpurg) und dessen Sohn Günther Graf [zu Schwarzburg] beurkunden, daß ihnen Anna Gräfin zu Schwarzburg, Schwester (swester) [von Johann Graf zu Schwarzburg] und Ehefrau von dessen Vetter (vetter), Günther Graf zu Schwarzburg, 3.000 Gulden geliehen hat, damit die A. [Schloß] Neuhaus (Nüwehus), bei Mergentheim gelegen, von Kunz von Berlichingen ablösen können und beurkunden darüberhinaus, daß sie eben dieses Schloß Neuhaus mit allen Rechten und Einkünften bis zu erfolgtem Widerkauf, wobei die Bezahlung in Mergentheim, Bischofsheim oder zu Wertheim erfolgen soll, an die bereits Anna Gräfin zu Schwarzburg übergeben. 
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B 249 U 266Archivalieneinheit
1391 Juli 4 (uff den dinstage vor sante Kylians tage) 
Heinrich Graf von Schwarzburg (Swartzburg), Domherr zu Würzburg (Wirtzburg), beurkundet, daß dessen Vater und Bruder, [Graf Johann und Graf Günther zu Schwarzburg], der Tante (mume) des A. Anna Gräfin zu Schwarzburg, Ehefrau seines Onkels Günther Graf zu Schwarzburg, mit seinem Einverständnis das Schloß Neuhaus (Nuwenhus) bei Mergentheim für 3.000 Gulden verschrieben haben. 
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B 249 U 268Archivalieneinheit
1398 Juli 27 (uff den nehsten samßtag nach sant Jacobstag des zwelffboten) 
Johannes Graf zu Schwarzburg (Swartzburg) und dessen Enkel (dyehter), die Brüder Heinrich Graf zu Schwarzburg und Günther Graf zu Schwarzburg, beurkunden, daß sie Herrn Konrad von Egloffstein (vom Eglofstein), Deutschmeister (meister dutsches ordens in dütschen landen), und dem Deutschen Orden [Schloß] Neuhaus (Newenhuse) mit allen Rechten und Einkünften verkauft haben; des weiteren beurkunden sie, daß sie für die Abfindung von Schuldnern (für die pfender und schuldener), die Ansprüche und Forderungen auf das bereits erwähnten [Schloß] Neuhaus haben und die von dem bereits verstorbenen Günther Graf zu Schwarzburg, ? (vetter) der A., herrühren, Sorge tragen werden, so daß dem Deutschen Orden kein Schaden entsteht. Bei den Schuldnern handelt es sich um Dienstleute, die dem bereits erwähnten Günther Graf von Schwarzburg für dessen Herrn [den Bischof] von Würzburg (Wirtzburg) im Verlauf des markgräflischen Krieges Dienste geleistet haben und die alle im Umkreis von Neuhaus ansässig sind; darüber hinaus versprechen die A. Herrn Konrad von Egloffstein und dem Deutschen Orden einen Verwilligungsbrief des Bischofs von Würzburg, als Lehensherren, über den Verkauf von Neuhaus vorzulegen. 
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B 249 U 269Archivalieneinheit
1398 Juli 27 (uff den nechsten samtztag nach sant Jacobs tag des heyligen zwelfboten) 
Johannes Graf von Schwarzburg (Swartzburg) und dessen Enkel (dyether), die Brüder Graf Heinrich, der auch von Leuchtenberg (Lutenberg) genannt wird, und Graf Günther zu Schwarzburg beurkunden, daß sie Herrn Konrad von Egloffstein, Deutschmeister (Meister des Dütschen ordens in dutschen landen), und dem Deutschen Orden ihre Burg Neuhaus (Nuehus), bei Mergentheim auf dem Kitzberg (kytzberg) gelegen, mit allen Rechten, Einkünften und der Gerichtshoheit um 7.000 rheinische Gulden (rynischer gulden) verkauft haben; dabei handeltes sich im einzelnen um Güter und Rechte bei Blaufelden (Blufelden), die Dörfer Markelsheim, Igersheim, Harthausen (Harthusen), Neuseß (Nueseß), Reisfeld (Rysveld), Apfelbach (aphelbach) und Althausen (Althusen), die zuvor deren verstorbener Vetter (vetter) oder Onkel Günther Graf [zu Schwarzburg] inne gehabt hatte; die A.haben mit dem Deutschen Orden ein einjähriges Wiederkaufsrecht vereinbart und Mergentheim oder Prozelten (Brotselden) als Zahlungsort für einen eventuellen Rückkauf festgelegt. 
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B 249 U 270Archivalieneinheit
1398 Juli 27 (uff den nechsten samsztage nach sante Jacobs tage des heiligen zwelffboten) 
Gerhard Bischof (Byschoff) zu Würzburg (Wirtzburg) beurkundet, daß Johannes Graf zu Schwarzburg (Swartzburg), Vetter des A., und die Brüder Heinrich Graf zu Schwarzburg und Günther Graf zu Schwarzburg Herrn Konrad von Egloffstein, Deutschmeister (Meister des Dütschen ordens zu Dütschenlanden), und dem Deutschen Orden mit seinem Einverständnis als Lehnsherr [Schloß] Neuhaus (Nüwehus) mit allen Rechten und Einkünften verkauft haben. 
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B 249 U 271Archivalieneinheit
1405 Februar 6 (an sante Dorotheen tage der heiligen jungfrauwin und merterin) 
Johannes Graf und Herr zu Schwarzenburg (Swartzpurg) und dessen Enkel (dythern) Graf Heinrich zu Schwarzburg und Graf Günther zu Schwarzenburg beurkunden, daß ihnen von Herrn Konrad von Egloffstein, Deutschmeister (meister dutschs ordens in dutschen und welischin landen), und dem Deutschen Orden [zusätzlich] 200 Gulden auf [Schloß] Neuhaus (Nuwehuß) geliehen wurden. 
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B 249 U 272Archivalieneinheit
1407 Juni 17 (am frytage vor sant Johans tage baptiste) 
Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swartzpurg), Enkel (tiether) des verstorbenen Johannes Graf zu Schwarzburg, beurkundet, daß ihm Herr Konrad von Egloffstein (Eglofsteyn), Deutschmeister (meister dutsches ordens in dutschen und welischen landen), 3.100 rheinische Gulden (rinischer guldin) geliehen hat, die der A. zusammen mit dem bereits ausbezahlten Geld (heubtgelde daz sie vor off), da der A. und dessen Vorfahren vom Deutschen Orden auf Schloß Neuhaus (Nuwenhuse) erhalten haben, bei einem eventuellen Wiederkauf an den Deutschen Orden zurückbezahlen sollen. 
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B 249 U 273Archivalieneinheit
1407 September 12 (am montag vor des heiligen crewtz tag als es erhobet warde) 
Stephan von Absberg (Abbsperg), Landrichter zu Nürnberg (Nuerenberg) beurkundet, daß vor dem Landgericht zu Nürnberg Herr Wilhelm von Jagstheim (Jacksheim), als Bevollmächtigter von Herrn Konrad von Egloffstein (vom Eglofstein), Deutschmeister (meister tewtsch ordens in tewtschen und welschen landen), und des Deutschen Ordens erschienen ist und bestehende Ansprüche des Deutschen Ordens auf Schloß Neuhaus (Newhaws) bei Mergentheim an der Tauber (Tawber) gelegen mit allen Rechten und Einkünften in Höhe von 2.000 fl einklagt (daß ihm mit Urteil von gerichte anleit darauf gegeben warde), wobei Kunz von Ochsenfurt (Ochssenfurt) als Vollzieher der Einsetzung in die erklagten Gütern) genannt wird; des weiteren wird festgelegt, daß dem Fürsten und Herrn Friedrich Burggraf zu Nürnberg an seinen Rechten [an Schloß Neuhaus] kein Schaden entstehen darf. 
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B 249 U 274Archivalieneinheit
1409 Januar 7 (am mentag nach obersten) 
Konrad von der Kere, Domherr zu Würzburg (Wirtzpurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken (Francken), beukundet, daß Heinz Truchseß (truchsesse) beim Landgericht zu Franken bestehende Ansprüche auf Schloß und Festung (slos und veste) Neuhaus (zum Newenhus) oberhalb von Mergenhteim gelegen, mit allen Rechten und Einkünften, insbesondere auch Rechte in [Igersheim ?], (Elpersheim] und Markelsheim (Marckelsheim), die der bereits erwähnte Heinz Truchseß an den bereits verstorbenen Johannes Graf zu Schwarzburg (Swartzpurg) bzw. dessen Erben und an Herrn Wiprecht von Helmstatt (Helmstut), Komtur des Deutschen Hauses zu Würzburg, den Deutschmeister (Meister) und den den Deutschen Orden verkauft (?) hat, eingeklagt und vom A. Recht erhalten hat (auch mit rechter clage und urteil in Nutzgewere gesetzt ist), wobei als Vollzieher (Anleiter) der Einsetzung in die erklagten Güter Berthold von Enheim (Ehenheim) genannt wird und mehrere Beschützer (schirmern und zu helffern) der Ansprüche des bereits erwähnten Heinz Truchseß eingesetzt werden; dabei handelt es sich um Friedrich Graf von Henneberg, Johannes Graf von Wertheim, Thomas Graf von Rück ? (Ruecke), Linhart Graf von Castell (Castel), Herr Johannes von Hohenlohe (Hohenloch) und Landfriedensmeister (lantfridmeister) und der ganze Landfriede, Konrad Herr zu Bickenbach, Herr Burghart von Seckendorf (Seckendorff), Herr Dietrich Fuchs, Herr Hans Zolner, Herr Brand ? von Seinsheim (Saunsheim), Herr Wilhelm von Grumbach (Grumbach), Dietz von Thüngen (Tungen) und deren Familien, Bürgermeister, Räte, Schultheiße und die Bürger der Städte Würzburg, Mergentheim (Mergetheim), Karlstadt (Karlstat), Gemünden (Gemunden) und Lohr (Lore). 
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B 249 U 275Archivalieneinheit
1408 Juli 30 (am nehsten mentag nach sant Jacobstag) 
Konrad von der Kere, Domherr zu Würzburg (Wirtspurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken, beurkundet, daß die Brüder Hans und Kunz Hittenheim ? und Hans Schwarz (Swartz) bestehende Ansprüche auf Schloß und Festung (slos und vesten) Neuhaus (Nuwehus) mit allen Rechten und Einkünften, insbesondere auch Rechte in Igersheim und Markelsheim (Marckelsheim (Marckelsheim), die diese an den bereits verstorbenen Johannes Graf zu Schwarzburg (Swartzpurg) bzw. dessen Erben und an Herrn Wiprecht von Helmstatt (Helmstat), Komtur des Deutschen Hauses zu Würzburg und den Deutschen Orden verkauft (?) haben, (eingeklagt haben und vom A. Recht erhalten haben (mit rechter clage und urteil in Nutzgewere gesetzt sint), wobei aber der Frau von Brauneck (Brunecke), Witwe des verstorbenen Heinrich Graf von Schwarzburg, an ihrer Morgengabe und auch dem Komtur und Konvent zu Mergentheim (Mergetheim) des Deutschen Hauses und dem Deutschen Orden an ihrem Pfand (pfantschaft), das sie auf Schloß Neuhaus haben, kein Schaden entstehen darf; als Vollzieher (Anleiter) der Einsetzung in die erklagten Güter wird Hans Nest von Obrigheim (Oberkeim) genannt; darüber hinaus werden mehrere Beschützer (schirmen und zu helffern) der Ansprüche der bereits erwähnten Hans und Kunz Hittenheim und Hans Schwarz eingesetzt; dabei handelt es sich um Wilhelm Graf von Henneberg, Johannes [Graf] von Wertheim, Thomas [Graf] von Rück ? (Ruecke), Linhart Graf von Castell (Castel), Herr Johannes von Hohenlohe (hohenloch), und deren Familien, Friedrich Schnek, Herr zu Limpurg und Landfriedensmeister und der ganze Landfriede, Herr Albrecht von Egloffstein, Herr Burghart von Seckendorf (Seckendorff), Brand von Seinsheim (Saunsheim), Herr Wilhelm von Grumbach (Grunbach), Dietz von Thüngen (Tungen), und deren Familien, Herr Reinhart Sant und alle Vögte, Hans Hunt und dessen ganze Familie, Bürgermeister, Räte, Schultheiß, Schöffen ud Bürger der Städte Würzburg, Mergentheim, Karlstadt (Karlstat), Lohr (Lore) und Gemünden (Gemunden). 
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B 249 U 276Archivalieneinheit
Creglingen (Kreglingen), 1358 November 22 (an den nehesten dunrstage vor sand Katherinen tage) 
Gottfried von Hohenlohe (Hohenloch), Herr zu Brauneck (Brunecke), beurkundet, daß er dem Pfalzgrafen Ruprecht dem Äteren seine Burg Neuhaus (Nuwehus), bei Mergentheim gelegen, für 1.200 Gulden, die dieser dem A. auf den Zoll zu Kaub angewiesen hat, als freies Eigentum übergibt und erhält Neuhaus von diesem wieder als Mannlehen. 
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B 249 U 277Archivalieneinheit
1411 Juni 28 (am sontage nest nach sant Johans tage des teuffers) 
Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swartzpurg), Enkel (tiehter) des verstorbenen Johannes Graf zu Schwarzburg, beurkundet, daß er mit Einverständnis des Fürsten und Herren Johannes Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) und von Hermann Graf von Orlamünde, in Vertretung für den Dechant und das ganze Kapitel des Stifts zu Würzburg, Herrn Konrad von Egloffstein (Eglofsteyn), Deutschmeister (Meister dutsches ordens in dutschen und welischen landen) und dem Deutschen Orden seine bei Mergentheim auf dem Kitzberg gelegene Burg Neuhaus (Nuwehus), die der A. vom Bischof zu Würzburg zu Lehen hat, mit allen Rechten und Einkünften, insbesondere auch die Dörfer Markelsheim (Marckelsheim), Igersheim, Harthausen (Harthusen), Neuseß (Nuwenseß), Apfelbach und Althausen (Althusen) um 15.100 rheinische (rinischem) Gulden verkauft hat, wobei ein Wiederkaufsrecht vereinbart wurde und Mergentheim oder Prozelten (Brotselden) als Zahlungsort festgelegt wurden. 
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B 249 U 278Archivalieneinheit
1411 Juni 30 (am nehsten dinstag nach der zweyer zwelffbotten sant Peters und sant Pauls tag) 
Albrecht von Hohenlohe (Hohenloch), Konrad Herr zu Weinsberg (Weinsperg), Anna von Weinsberg, geborene von Hohenlohe und Margarethe von Brauneck (Bruneck), vormals Gräfing von Schwarzburg (Swartzpurg) beurkunden, daß Günther Graf und Herr zu Schwarzburg mit ihrem Einverständnis Schloß Neuhaus (Nuwehuse) auf dem Kitzberg gelegen mit allen Rechten und Einkünften an Herrn Konrad von Egloffstein (vom Eglofstein), Deutschmeister (meister dutsch ordens in dütschen und welschen lannden), und den Deutschen Orden verkauft hat. 
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B 249 U 279Archivalieneinheit
1411 Juli 12 (am sontage nest nach sant Kylians und syner geselleschafft tage) 
Johannes Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) beurkundet, daß Konrad von Egloffstein (Eglofsteyn), Deutschmeister (meister dutsches ordens In dutschen und welischen landen), und der Deutsche Orden Schloß Neuhaus (Nuwehus) von Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swartzpurg), Enkel (tiethter) von Johannes Graf zu Schwarzburg, mit dem Einverständnis des A., als Lehnsherren, gemäß der in einer Kaufurkunde, die im Anschluß wörtlich inseriert ist, getroffenen Vereinbarungen, um 15.100 Gulden gekauft haben, wobei die Kaufurkunde vom 28. Juni 1411 über diesen Sachverhalt hinaus besagt, daß der Verkauf von Neuhaus auch die Dörfer Markelsheim (Marckelsheim), Igersheim, Harthausen (Harthusen), Neuseß (Nuweseß), Apfelbach und Althausen (Althusen) einschließt und daß sich Günther Graf zu Schwarzburg ein Wiederkaufsrecht vorbehält; des weiteren wurde vom A. ein Wiederkaufsrecht vereinbart, wobei bei einem eventuellen Wiederkauf der Deutsche Orden alle Urkunden, die in dieser Sache von denen von Schwarzburg, von Hohenlohe (Hohenloch), von Weinsberg (Winsperg), von Brauneck (Brunecke) oder anderen ausgestellt wurden, an den A. übergeben sollen; darüber hinaus werden dem Deutschen Orden durch den A. gewisse Gerichtshoheiten in der Stadt und Gemarkung Mergentheim übertragen und eine Rückzahlung der Instandsetzungskosten von Schloß Neuhaus bei einem Wiederkauf durch den A. zugesichert. In Vertretung für Dechant und Kapitel [des Domstifts zu Würzburg] beurkundet Herrmann Graf von Orlamünde (Orlemünde) deren Einverständnis. 
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B 249 U 280Archivalieneinheit
1411 Juli 25 (an sant Jacobs tage) 
Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swartzpurg), Enkel (tiechter) des verstorbenen Hans [Johannes] Graf von Schwarzburg beurkundet, daß er das von seinem Großvater (Elderfater) ererbte Schloß Neuhaus (Nuwe hus) bei Mergentheim auf dem Kitzberge gelegen, das von Herrn Johannes Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) und seinem Stift zu Lehen ist, an Herrn Konrad von Egloffstein (Eglofsteyn), Deutschmeister (meister dutsches ordens), und den Deutschen Orden um 15.100 Gulden verkauft hat und verzichtet in dieser Urkunde neben allen damit verbundenen Rechten auch auf das in der Verkaufsurkunde eingeräumte Wiederkaufsrecht. 
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B 249 U 281Archivalieneinheit
1411 September 26 (am sonabned vor Michael archang) 
Günther Graf und Herr zu Schwarzburg beurkundet, daß er von Herrn Konrad von Egloffstein (Eglofsteyn), Deutschmeister (meister dutsches ordens zu dutschen und welschen landen) und dem Deutschen Orden 15.100 Gulden für [Schloß] Neuhaus (Nuwenhuß) mit allen Rechten und Einkünften erhalten hat und quittiert deren Empfang. 
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B 249 U 282Archivalieneinheit
1411 September 28 (an sant Michels abende) 
Johannes Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) beurkundet, daß Herr Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swartpurg) mit Datum der Ausstellung dieser Urkunde mit dem Einverständnis des A. [als Lehnsherr] von Herrn Konrad [von Egloffstein], Deutschmeister (meister dutsches ordens in dutschen und welischen lannden) und dem Deutschen Orden 15.100 für [Schloß] Neuhaus (Nwenhus) und alle damit verbundenen Rechte und Einkünfte erhalten hat. 
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B 249 U 283Archivalieneinheit
1421 September 27 (am samstag nach sant Matheus tag) 
Johannes Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) beurkundet, daß ihm Herr Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister dutsches ordens in dutschen und welischen landen) und der Deutsche Orden 2.000 rheinische Gulden (rinische gulden) für einen Zeitraum von zwei Jahren geliehen haben, wobei vereinbart wurde, daß der A. Schloß Neuhaus (Newhuß) als freies Eigentum ohne Wiederkaufsrecht an den Deutschen Orden verschreibt, falls er die bereits erwähnten Summe und zusätzlich 500 Gulden aufgewendete Renovierungskosten (bawgeltes) nicht nach Ablauf der zwei Jahre an den Deutschen Orden in Mergentheim entrichtet. Richard von Maßbach, Techant, beurkundet, daß dies mit dem Einverständnis des Domstifts zu Würzburg erfolgt ist. 
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B 249 U 284Archivalieneinheit
1421 September 28 (am suntag vor sant Michels tag) 
Johannes Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) beurkundet, daß ihm und dem [Dom]stift [zu Würzburg] Herr Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister dutschs ordens In dutschen und welischen lannden), 2.000 rheinische Gulden (rinische gulden) für einen Zeitraum von zwei Jahren geliehen hat und des weiteren, daß von diesen 2.000 Gulden in diesem Zeitraum 200 Gulden Gülte fällig werden. 
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B 249 U 285Archivalieneinheit
1421 Oktober 2 (am donnerstag nach Michaelis) 
Johannes Bischof von Würzburg (Wirtzpurg) beurkundet, daß ihm Herr Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister dutsches ordens in dutschen und welischen lannden), 2.000 rheinische Gulden (Rinische gulden) geliehen hat, und ihm daher Herr Johann von Frankenstein (Franckstein), Komtur [des deutschen Ordens] zu Mergentheim, 1.500 Gulden ausbezahlt hat und die verbleibenden 500 Gulden an Eitel Hiltmar, Domherr zu Würzburg, ausbezahlt hat, dem der A. diese Summe schuldig war. 
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B 249 U 286Archivalieneinheit
1424 Juni 21 (an unsers herren lichnams abende) 
Johannes Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) beurkundet, daß Herr Eberhard von Seinsheim (Sawnsheim), Deutschmeister (meister dutschs ordens in dutschen und welischen lannden) [und der Deutschen Orden]. die Frist, die für die Ablösung (widerlosung) von 2.000 Gulden vereinbart worden war, die der bereits erwähnte Eberhard von Seinsheim dem A. für die Verpfändung von Schloß Neuhaus (Newenhus) geliehen hatte, auf St. Peter Cathedra des kommenden Jahres verlängert hat, wobei darüber hinaus vereinbart wurde, daß nach Ablauf dieser Frist neben der Grundschuld in Höhe von 2.000 Gulden eine Zinsschuld in Höhe von 300 Gulden für die drei Jahre fällig wird; des weiteren wird vereinbart, daß der A. Schloß Neuhaus dem Deutschen Orden als freies Eigentum überträgt, wenn er bis Ablauf der Frist seine Schuld nicht begleicht. Richard von Moßbach (Moßpach), Techant, beurkundet für das ganze Kapitel [des Domstifts zu Würzburg], daß dies mit dessen Einverständnis erfolgt ist. 
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B 249 U 287Archivalieneinheit
1426 Februar 14 (die beati Valentini martiris) 
Johannes Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) beurkundet, daß Herr Eberhard von Seinsheim (Sawnsheim), Deutschmeister (meister dutsches in dutschen und welischen lannden), [und der Deutschen Orden] die Frist von zwei Jahren, die für die Ablösung (widerlosunge) von 2.000 Gulden vereinbart worden war, die der bereits erwähnte Eberhard von Seinsheim dem A. für die Verpfändung von Schloß Neuhaus (Newhus) geliehen hatte, auf drei weitere Jahre verlängert hat; wobei darüber hinaus vereinbart wurde, daß nach Ablauf der drei Jahre neben der Grundschuld in Höhe von 2.000 Gulden und 200 Gulden bereits entstandender Zinsen zusätzlich 300 Zinsen zu bezahlen sind und daß Schloß Neuhaus an den Deutschen Orden fällt, wenn der A. nach Ablauf der Frist seine Schuld nicht begleicht. 
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B 249 U 288Archivalieneinheit
1427 Juni 17 (am dinstag nach sannt Veyts tag) 
Johannes Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) beurkundet, daß Herr Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister tutsch ordens In tutschen und welischen lannden) [und der Deutsche Orden] die Frist, die für die Ablösung (widerlosung) von 2.000 Gulden vereinbart worden war, die der bereits erwähnte Eberhard von Seinsheim dem A. für die Verpfändung von Schloß Neuhaus (Newenhuß) geliehen hatte, um ein weiteres Jahr verlängert hat, wobei darüber hinaus vereinbart wurde, daß nach Ablauf dieses Jahres neben der Grundschuld in Höhe von 2.000 Gulden und einer bereits entstandenen Zinsschuld in Höhe von 500 Gulden zusätzlich 100 Gulden Zinsen für das weitere Jahr fällig werden; des weiteren wird vereinbart, daß der A. Schloß Neuhaus dem Deutschen Orden als freies Eigentum überträgt, wenn er bis Ablauf der Frist seine Schuld nicht begleicht. Richard von Maßbach (Maßpach), Dechant, beurkundet, daß dies mit dem Einverständnis des Kapitels [des Domstifts zu Würzburg] erfolgt ist. 
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B 249 U 289Archivalieneinheit
1428 August 24 (an sannd Bartholomeus tag des heiligen zwolffboten) 
Johannes Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) beurkundet, daß er in Übereinstimmung mit dem Kapital [des Domstifts zu Würzburg] Herrn Eberhard von Seinsheim (Sawnßheym), Deutschmeister (meister tutsch ordnes in teutschen und welschen landen) und dem Deutschen Orden Schloß Neuhaus (Newhauß) auf dem Kitzberg bei Mergentheim gelegen mit allen Rechten und Einkünften um 3.400 Gulden rheinischer Landeswährung (rinischer landwerunge) verkauft hat, wobei 2.000 Gulden davon in bar ausbezahlt wurden, 900 Gulden in Zinsen zu Speyer verschrieben wurden und 500 Gulden der Deutsche Orden an Baukosten für Schloß Neuhaus aufgewendet hat, des weiteren wurde vereinbart, daß das Rückkaufsrecht, daß der Deutsche Orden dem A. für die Dauer von 2 Jahren einräumt, nach Ablauf dieser Frist endgültig erlischt. Anton ? (Anthonig) vom Rotenhan, Dompropst (Tumprobst), und Richard von Maßbach (Maßpach), Dechant, beurkunden, daß dies mit dem Einverständnis des Kapitels [des Domstifts zu Würzburg] erfolgt ist. 
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