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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
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B 249 U 1Archivalieneinheit
1219 Dezember 16 ((1219)) 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß Andreas von Hohenlohe (de Hohenloch) vor seinem Eintritt in das Haus des Hospitals der heiligen Jungfrau Maria über das Meer in Jerusalem, das der Deutschen genannt wird, in seiner Anwesenheit, in der von dessen Brüdern Gottfried und Konrad, von Edlen des Landes und von geistlichen Ministerialen den mit seinen Brüdern vereinbarten Teilungs- und Abfindungsvertrag über ihre Burgen, Lehen und Dienstleute ritterlichen und bäuerlichen Standes, ausgenommen eines gewissen Bertoldo, den Andreas bereits erhalten hat, endgültig abgeschlossen hat. Andreas von Hohenlohe erhält dabei Güter und Rechte in Weikersheim (Wichartesheim), Schönbühl (Sconebuhel), einen Wald im Kammerforst, der ihrem Bruder Friedrich gehört hat, in Gelchsheim (Geulichesheim), Sonderhofen (Sunderenhoven), Mergentheim, einen Wald in Ketterich (Ketereit) und Weiden an der Tauber (Tubera). Darüber hinaus versprechen sie, ihre Schwester Kunigunde ehrenvoll zu verheiraten. 
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B 249 U 2Archivalieneinheit
1219 Dezember 16 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß Andreas von Hohenlohe (de Hohenloch) vor seinem Eintritt in das Haus des Hospitals der heiligen Jungfrau Maria über das Meer in Jerusalem, das der Deutschen genannt wird, in seiner Anwesenheit, in der von dessen Brüdern Gottfried und Konrad, von Edlen des Landes und von geistlichen Ministerialen den mit seinen Brüdern vereinbarten Teilungs- und Abfindungsvertrag über ihre Burgen, Lehen und Dienstleute ritterlichen und bäuerlichen Standes, ausgenommen eines gewissen Bertoldo, den Andreas bereits erhalten hat, endgültig abgeschlossen hat. Andreas von Hohenlohe erhält dabei Güter und Rechte in Weikersheim (Wichartesheim), Schönbühl (Sconebuhel), einen Wald im Kammerforst, der ihrem Bruder Friedrich gehört hat, in Gelchsheim (Geulichesheim), Sonderhofen (Sunderenhoven), Mergentheim, einen Wald in Ketterich (Ketereit) und Weiden an der Tauber (Tubera). Darüber hinaus versprechen sie, ihre Schwester Kunigunde ehrenvoll zu verheiraten. 
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B 249 U 3Archivalieneinheit
1219 Dezember 16 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe (de Hohenloch) in Anwesenheit seiner Boten in Mergentheim den Berg und den Wald Ketterich (Ketereit) von allen Rechtsansprüchen frei gemacht und eben diesen Berg und Wald ihrem Bruder Andreas und dem Haus der heiligen Jungfrau, das der Deutschen genannt wird, zu freiem Eigentum überlassen haben. 
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B 249 U 4Archivalieneinheit
1219 Dezember 22 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß in seiner Anwesenheit auf der einen Seite Heinrich und Friedrich von Hohenlohe (de Hohenloch) mit deren Brüdern Gottfried und Konrad auf der anderen Seite einen Tauschvertrag über Güter, ausgenommen der Lehen, die sie von ihm oder der Kirche in Würzburg innehaben, und Dienstleute ritterlichen und bäuerlichen Standes in Hollenbach (Holenbach), Mergentheim, Althausen (Husen), Enkersberge und in Stockheim (Stokheim), das Ludewici genannt wird, abgeschlossen haben. Darüber hinaus versprechen sie, die Vermögensverhältnisse ihrer Schwester Kunigunde zu regeln und für sie zu sorgen. 
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B 249 U 5Archivalieneinheit
1220 April 14 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß Gottfried und Konrad von Hohenlohe (de Hohenloch) die mit ihren Brüdern Andreas, Heinrich und Friedrich bei deren Eintritt in das Haus der heiligen Jungfrau in Jerusalem über das Meer, das der Deutschen genannt wird (domui beate virginis in Jerusalem transmarine, que Theotonicorum dicitur), abgeschlossenen Verträge bestätigen und noch einmal versprechen, diese treu zu halten. Darüber hinaus wird die bereits erfolgte Güterteilung über Güter und Einkünfte in Mergentheim und im Bistum Würzburg (episcopatu Herbipolensi) bestätigt, so auch die Verfügung über den Wald Breitenloch. Als Gewährsleute werden genannt Gernot von Herrenzimmern (de Zimberen) und Hildebrant von Hohenlohe (de Hohenloch). 
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B 249 U 6Archivalieneinheit
1220 April 14 (1220) 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß Gottfried und Konrad von Hohenlohe (de Hohenloch) die mit ihren Brüdern Andreas, Heinrich und Friedrich bei deren Eintritt in das Haus der heiligen Jungfrau in Jerusalem über das Meer, das der Deutschen genannt wird (domui beate virginis in Jerusalem transmarine, que Theotonicorum dicitur), abgeschlossenen Verträge bestätigen und noch einmal versprechen, diese treu zu halten. Darüber hinaus wird die bereits erfolgte Güterteilung über Güter und Einkünfte in Mergentheim und im Bistum Würzburg (episcopatu Herbipolensi) bestätigt, so auch die Verfügung über den Wald Breitenloch. Als Gewährsleute werden genannt Gernot von Herrenzimmern (de Zimberen) und Hildebrant von Hohenlohe (de Hohenloch). 
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B 249 U 7Archivalieneinheit
1220 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß in seiner Anwesenheit und seines Domkapitels die Brüder des Hauses zur heiligen Jungfrau Maria in Jerusalem über das Meer auf der einen Seite mit Adelheid, Mutter der Kinder von Hohenlohe (de Hohenloch), und mit deren Ehemann Konrad von Lobenhausen (de Lobenhusen) auf der anderen Seite über ein Leibgeding, das Adelheid von Gütern in Mergenetheim zusteht und das nach ihrem Tod ganz an das vorgenannte Haus fallen soll, einen Tausch- und Abfindungsvertrag geschlossen haben, der die vorgenannten Güter und Leibeigenen, ausgenommen eine gewisse Agneta, und Rechte den vorgenannten Brüder als freies Eigentum überträgt. Adelheid und ihr Ehemann Konrad erhalten dafür von den vorgenannten Brüdern 150 Mark und aus dem Eigentum des Hauses zur heiligen Jungfrau einen Weinberg in Weikersheim (Wichartesheim) mit dem Haus, das über dem Haus des Rappoto, Schankwirt (tabernarii), liegt; darüber hinaus erhalten sie jährlich in Würzburg 14 Tage nach dem Fest des heiligen Martin 12 Pfund Würzburger (lb Herbipolensium). 
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B 249 U 8Archivalieneinheit
1222 Juni 22 (X. kalendas Julii, anno pontificatus nostri XVII) 
Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet die zwischen den Brüdern Konrad und Gottfried [von Hohenlohe] beim Eintritt von deren Bruder Andreas von Hohenlohe (de Hohenloch) in das Deutsche Haus der heiligen Maria in Jerusalem getroffene Vereinbarung über den dem Deutschen Orden zugesicherten Zehnten in Mergentheim, der in etwa 34 Talente beträgt. Sollte dem Deutschen Orden durch eine Nachlässigkeit der Brüder Konrad und Gottfried [von Hohenlohe] an diesem Zehnten ein Schaden entstehen, sollen sie durch Einkünfte aus nachstehenden Gütern entschädigt werden: Wermutshausen (Werinbrechtishusen), Ebertsbrunn (Eberhardisbrunnen), Raueck (Rawege), die Mühle, die Holzmühle (Holzmulen!) genannt wird, Laudenbach (Luthenbach), Hollenbach (Holenbach), Acendorf (?), Igelstrut und Wachbach (Wachebach). 
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B 249 U 9Archivalieneinheit
Parma (Parme), 1226 Mai ((05.1226) MCCXXV mense Maio, indictionis XIIII) 
Gottfried von Hohenlohe (de Hohenloch) beurkundet seinen Verzicht auf den ihm zustehenden Anteil an den Gütern des Walter von Langenburg (de Langenberch), die dieser an die Brüder des Hospitals der heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem verkauft hat. 
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B 249 U 10Archivalieneinheit
Lateran, 1225 März 3 (V. nonas Martii, pontificatus nostri anno nono) 
Papst Honorius III. bestätigt dem Meister und den Brüdern des Hauses der heiligen Maria der Deutschen den ihnen vom Bischof von Würzburg (Erbipolensis) in Übereinstimmung mit dessen Domkapitel überlassenen Zehnten in Mergentheim (Merenkeim). 
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B 249 U 11Archivalieneinheit
Rieti (Reate), 1225 Juli 13 (III. idus Julii, pontificatus nostri anno nono) 
Papst Honorius III. bestätigt dem Meister und den Brüdern des Hauses der heiligen Maria der Deutschen den ihnen von den Brüdern Gottfried und Konrad von Hohenlohe (de Honloch) im Einverständnis mit Bischof Theoderich von Würzburg (Herbipolensis) und dem Domkapitel übertragenen Zehnten in Mergentheim, den diese von der Kirche in Würzburg zu Lehen haben. 
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B 249 U 12Archivalieneinheit
((um 1226)) 
Walter von Langenburg (de Langenberc) verkauft in Übereinstimmung mit allen seinen Erben seinen ganzen Besitz, den er in Mergentheim hat, den Brüdern des Hospitals der heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem für 310 Mark Silber. 
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B 249 U 13Archivalieneinheit
((um 1229)) 
Walther von Langenburg (de Langenberc) verkauft in Übereinstimmung mit allen seinen Erben den Brüdern des Hospitals der heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem seinen ganzen Besitz mit allen Rechten, den er in Mergentheim hat, um 310 Mark Silber und verspricht den rechtmäßigen Besitz der Käufer gegen jeden Widerspruch und Anfechtung zu verteidigen. 
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B 249 U 14Archivalieneinheit
([um 1229]) 
Siboto von Jagstberg (de Jaghesperch) verkauft in Übereinstimmung mit dem Bischofs von Würzburg (Herbipolensis) seinen ganzen Besitz in Mergentheim, ausgenommen den Hof des Schultheiß Rüdiger, der diesen von ihm zu Lehen hat, an die Brüder des Hospitals der Deutschen der heiligen Maria. 
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B 249 U 15Archivalieneinheit
([um 1229]) 
Konrad Reizo von Breuberg (de Brvberc) verzichtet mit Zustimmung seiner Ehefrau aus alle Ansprüche, die er auf den Besitz in Mergentheim hat, den sein Schwiegervater Siboto von Jagstberg (de Jagesberc) an die Brüder des Deutschen Hauses verkauft hat. 
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B 249 U 16Archivalieneinheit
([um 1229]) 
Konrad gen. Reizo von Breuberg (de Bruberg) verzichtet in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau auf alle Erbansprüche, die er auf die von seinem Schwiegervater Siboto Edler von Jagstberg (de Jaisberg) an die Brüder des Deutschen Hauses verkauften Güter in Hollenbach (Holenbach) hat. 
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B 249 U 17Archivalieneinheit
([um 1269]) 
Horenbogo erlaubt mit Zustimmung seines Herrn, des Edlen [Kraft] von Hohenlohe (de licentia et voluntate domini mei [Nachtrag: Craftonis] nobilis de Hohenloch) und in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau dem Deutschen Haus in Mergentheim gegen eine Abgabe in genannter Höhe durch seine Güter eine Wasserleitung anzulegen. 
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B 249 U 18Archivalieneinheit
Perugia (Perusii), 1235 Juni 1 (kalendas Junii pontificatus nostri anno nono) 
Papst Gregor IX. teilt der gesamten Geistlichkeit der Kirche mit, daß er die Landgräfin Elisabeth von Thüringen (Thuringie) für würdig erachtet hat, in das Verzeichnis der Heiligen eingetragen zu werden. Er befiehlt der gesamten Christenheit, den Todestag der hl. Elisabeth am 19. Nov. (XIII. kalendas Decembris) als ihren Festtag feierlich zu begehen und gewährt allen bußfertigen Gläubigen, die an diesem Tag und der darauffolgenden Woche ihr Grab aufsuchen, einen Ablaß von einem Jahr und vierzig Tagen. 
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B 249 U 19Archivalieneinheit
Perugia (Perusii), 1235 Juni 1 (kalendas Junii pontificatus nostri anno nono) 
Papst Gregor IX. teilt der gesamten Geistlichkeit der Kirche mit, daß er die Landgräfin Elisabeth von Thüringen (Thuringie) für würdig erachtet hat, in das Verzeichnis der Heiligen eingetragen zu werden. Er befiehlt der gesamten Christenheit, den Todestag der hl. Elisabeth am 19. Nov. (XIII. kalendas Decembris) als ihren Festtag feierlich zu begehen und gewährt allen bußfertigen Gläubigen, die an diesem Tag und der darauffolgenden Woche ihr Grab aufsuchen, einen Ablaß von einem Jahr und vierzig Tagen. 
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B 249 U 20Archivalieneinheit
([um 1246]) 
Heinrich von Löffelstelzen (de Löfelsterz) und seine Ehefrau Gisela übergeben dem Haus der heiligen Maria der Deutschen in Mergentheim (Mergenthein) Güter in Erlenbach (Erlbach), Mergental und Löffelstelzen (Lofelsterz) mit der Bestimmung, daß nach dem Tod von einem der beiden Ehepartner der überlebende mit seinem ganzen Vermögen dienend (ad serviendum) in das bereits erwähnte Haus aufgenommen wird. 
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B 249 U 21Archivalieneinheit
1250 Juli 1 (mense Julio indictionis VIII) 
Gottfried von Hohenlohe (de Hohenloch) gestattet auf Bitten der Brüder des Hospitals der Deutschen der heiligen Maria in Jerusalem (Jerosolimitane) Albert von Rothenfels (de Rotenvels), daß er diesen bereits erwähnten Brüder des Deutschen Ordens Einkünfte von seinen Gütern, die er von ihm zu Lehen hat, in Höhe bis zu 20 Mark übertragen darf. 
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B 249 U 22Archivalieneinheit
((um 1260) mense Martio) 
Irmgard von Reichenberg (Richenberc) erläßt den Brüdern des Deutschen Hauses in Mergentheim eine Schuld in Höhe von 12 Pfund Heller, die diese für immer ihr und ihren Erben jedes Jahr bezahlen müssen, mit Zustimmung ihres Ehemannes Konrad und ihrer Söhne Johannes und Ludwig, für die lebenslängliche Übernahme ihres Sohnes Konrad zur Versorgung durch den Orden und die jährliche Zahlung von 6 lb hl an sie am Martinstag, solange sie lebt. 
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B 249 U 23Archivalieneinheit
Röttingen (Rotingen), 1269 März 2 (VI. nonas Martii) 
Hildebrand von Seinsheim (de Sauwensheim) verkauft in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau [Agnes] von Obrigheim (de Oberkeim), mit Zustimmung seiner Familie, seines Herrn Heinrich von Brauneck (de Bruneke), dessen Bruder Gebhard und der übrigen Herren von Hohenlohe (de Hohenloh) an den Bruder Kraft [von Krautheim], Komtur, und die Brüder des Deutschen Hauses in Mergentheim seine Burg in Mergentheim und das Dorf Stuppach (Stütbach) mit allen Leibeigenen und Gütern für 900 lb hl und gibt dazu seine Güter in Reisfeld (Risvelt). 
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B 249 U 24Archivalieneinheit
Röttingen (Roetingen), 1269 März 14 (II. idus Marcii) 
Die Brüder Kraft und Konrad von Hohenlohe (de Hohenloch) beurkunden, daß Hildebrand Ritter von Seinsheim (de Säuwesenheim) mit ihrer Erlaubnis und in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau Agnes von Obrigheim (de Oberkeim) alle seine Güter, seine Burg und seine Leibeigenen in Mergentheim und seine Güter in Stuppach (Stuetbach) und Reisfeld (Risvelt) für 900 Pfund Heller an den Bruder Kraft [von Krautheim], Komtur, und die Brüder des Deutschen Ordens verkauft hat. 
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B 249 U 25Archivalieneinheit
Brauneck (Brunecke), 1269 Mai 8 (VIII. idus Maii) 
Gottfried von Hohenlohe (de Hohenloh) verbürgt sich dafür, daß sein Neffe Gebhard dem Verkauf der Burg Mergentheim und der Güter, die der Ritter Hildebrnd von Seinsheim (de Sauwesenheim) an den Komtur [Kraft von Krautheim] und die Brüder des Deutschen Hauses in Mergentheim verkauft hat, zustimmt und verspricht sich sonst sofort nach der Freilassung des Gebhard bis zur Erledigung der Angelegenheit auf eigene Kosten zum Einlager in Mergentheim einzufinden. 
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B 249 U 26Archivalieneinheit
Uffenheim (Uffenheim), 1269 September 1 (kalendas Serptembris) 
Albert von Hohenlohe (de Hohenloch) gestattet Ritter Hildebrand von Seinsheim (de Sauwesenheim), seine Burg, seine Leibeigenen und alle seine Güter in Mergenthem, sein Dorf Stuppach (Stütbach) mit allen Zugehörden und alle seine Güter und Rechte in Reisfeld (Risevelt) in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau Agnes von Obrigheim (de Obercheim) und mit Zustimmung seiner Söhne und Töchter um 90 lb hl an den Komtur Kraft [von Krautheim] und die Brüder des Deutschen Hauses in Mergentheim zu verkaufen und bestätigt ihnen diese Güter, sie seien seine Lehen oder nicht. 
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B 249 U 27Archivalieneinheit
((um 1292)) 
Der edle Mann Kraft von Hohenlohe (Hohenloch) verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Margareta von Hohentrüdingen (Trühendingen), seines Sohnes Konrad aus des A. erster Ehe mit [Willebirg] von Wertheim (Werthein) und seines Sohnes Kraft sein ganzes Gut im Dorf Stalldorf (Staldorf), das er von seinem Neffen Gottfried ererbt hatte, darunter 18 Malter Korngült vom Hof des Gernot von Hornberg (Hornburc), die dem Wittum der St. Blasiuskapelle in Röttingen (Roetingen) zustehen, und die mit einer Korngült in gleicher Höhe aus seinen zwei Mühlen in Röttingen entschädigt werden, an seinen Sohn Gottfried von Hohenlohe, Landkomtur des Ordens des Deutschen Hauses zu Franken, und dem Haus zu Mergentheim um 235 Pfund Heller. Bischof Mangold von Würzburg (Wirtzburc) beurkundet, daß der Tausch der Korngülte zu Stalldorf und Röttingen mit seiner und mit des Kaplans Konrad der St. Blasiuskapelle in Röttingen Zustimmung erfolgt ist. 
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B 249 U 28Archivalieneinheit
1298 April 25 (in die beati Marcii ewangeliste) 
Kraft von Hohenlohe (de Hohenloch), Edler, verkauft in Übereinstimmung mit seiner Ehefrau seiner Söhne Konrad und Kraft dem Bruder Hermann genannt Lesche, Landkomtur der Ballei Franken und Komtur des Deutschen Hauses St. Maria in Mergentheim, zur Bezahlung von Schulden in Höhe von 530 Pfund Heller, die er dem Würzburger (Herbipolensi) Bürger Heinrich von Rebestok schuldet, Güter und Einkünfte in Riedenheim (Rietheim), Tiefentalerhof (Tieffental), Insingen und Bolzhausen (Bolzhusen) für 577 Pfund Hellerl. Dabei handelt es sich um folgende Güter und Einkünfte: in Riedenheim der Hof des Konrad genannt Hoveman, der Hof des Siegfried, Sohn des Schultheiß von Riedenheim, der eines gewissen Billunger und der Hof, der von einer gewissen Reinbotin bewohnt wird, ebenso der Hof des verstorbenen Mangold, den jetzt die Hausherrin Elisabeth bewohnt und der untere Hof Husen; in Tiefentalerhof der Hof des Hermann Vorster, der Hof des Herrn genannt Heiminne, das Gut Rockenerin, Güter des Heinrich von Tieffental und Güter der Hausherrin genant Benoltin; in Insingen der Hof des Heinrich Ubirhei (?) und ein Hof in Bolzhausen. B.: Konrad [von Hohenlohe], Kraft [von Hohenlohe], Söhne des A., Hermann Lesche, Konrad von Finsterlohr (de Vinsterloch), Wipert von Herrenzimmern (de Zimmern), Gottfried von Sachsenflur (de Sahsenvlür), Ritter (milites), Konrad, unser Schultheiß (scultetus) in Riedenheim (Rietheim). 
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B 249 U 29Archivalieneinheit
1302 Mai 9 (feria quarta post inventionem sancte crucis) 
Kraft von Hohenlohe (de Hohenloch) beurkundet die Übertragung der von Hermann Ohselin aufgelassenen Weinberge Knur, Wunnehart und Retersheimer an dessen Tochter Gisela und deren Ehemann Konrad Phister in Mergentheim gegen eine jährliche Zahlung von 6 Pfund Heller. 
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B 249 U 30Archivalieneinheit
1317 Juli 25 (an sant Jacobstag) 
Ritter Arnold von Sachsenflur (Sahsenfluor) und seine Ehefrau Alhus beurkunden, daß ihnen der Bruder Arnold von Sinsheim (Suenshein), Komtur, und die Brüder des Deutschen Hauses in Mergentheim in Übereinstimmung mit Konrad von Gundelfingen (Gundolvingen), Landkomtur [des Deutschen Ordens] zu Franken, den Hof mit der dazugehörigen Holzlaube, der vorher Wahsm(a)otes Hof genannt wurde, auf Lebenszeit gegen eine jährliche Gülte von 5 Pfund Heller am Martinstag verliehen haben; diese 5 Pfund Heller sollen aus Weinbergen, die mit Walhsloch und Küttebach in Königshofen (kungeshoven) bezeichnet sind, erlöst werden, wobei darüber hinaus vereinbart wurde, daß diese 5 Pfund Heller in den nächsten 5 Jahren abgelöst werden können, und zwar jedes Pfund mit 10 Pfund Heller. 
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B 249 U 31Archivalieneinheit
1317 Februar 24 (an sant Mathyes tac des heiligen zelfboten) 
Ritter Konrad Pfal (phale) von Grünsfeld (Grünsvelt), beurkundet, daß ihm Bruder Arnold von Sinsheim (Suenshein), Komtur, und die Brüder des Deutschen Hauses zu Mergentheim (Mergenthein) das Seelgerät (selgeret) in Höhe von 250 Mark Silber gewährt haben, das sein verstorbener Vetter Herr Rüdiger Pfal für sein und das Seelenheil seiner Ehefrau Adelheid dem Orden übertragen hatte, und daß sein Vetter ihn und dessen Beichtvater (bihter) vor seinem Tode zu gleichen Teilen in eben dieses Seelgerät eingesetzt hat. 
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B 249 U 32Archivalieneinheit
1318 Januar 6 (an dem obersten tage genant epyphania domini) 
Ritter Gernot von Stetten (Steten) genannt von Gabelstein (Gabelnstein), sein Sohn Hermann und alle seine Kinder und Ritter Zürich von Stetten genannt von Gabelstein und seine Ehefrau Mye [Maria?] beurkunden, daß sie dem Komtur und den Brüdern des Deutschen Hauses in Mergentheim 23 namentlich genannte und zahlreiche nicht namentlich genannte Leibeigene in Lustbronn (Luogsprunn), Veitshöchheim (Hoechein), Edelfingen (Oetelvingen), Althausen (Althusen), Schweigern (Sweigern), Stuppach (Stupach), Lillstadt (Luettichstat) und Assamstadt (Asmstat) für 36 Pfund Heller verkauft haben. Bürgen sind: Herr Friedrich von Neuenstein (Nuwenstein), Ritter, Vogt (voget) zu Waldenburg (Waldenburc), Herr Konrad von Dörzbach (Tortzbach), Ritter. 
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B 249 U 33Archivalieneinheit
1318 August 14 (feria secunda proxima ante festum assumptonis sancte Marie verus) 
Ulrich, Pfarrer (plebanus) in Neuenkirchen (Nuewenkirchen), beurkundet, daß der Komtur und die Brüder des Deutschen Hauses in Mergentheim den Zehnten in Höhe von 3 Schilling Heller, der der Kirche in Neuenkirchen von Weizenäckern zusteht, die in der Gemarkung Mergentheim oberhalb der Äcker des Ritters Martin und bei dem sogenannten Riet gelegen sind, auf die Bitte des A. hin durch Einkünfte in gleicher Höhe aus Weingärten und einen Acker, der mit Bogsbrech bezeichnet wird, bei Siegfried genannt Kyrchner in Neuenkirchen ersetzt haben. 
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B 249 U 34Archivalieneinheit
1322 August 26 (an dem nehsten donderstag noch sand Bartolomeus tag des heiligen zwelfboten) 
Konrad, Edler von Hohenlohe (Hohenloch), seine Ehefrau Elisabeth von Öttingen (Oetingen), Kraft, Edler von Hohenlohe, seine Ehefrau Adelheid von Württemberg (Wirtenperch), Gottfried von Hohenlohe und seine Ehefrau Elisabeth von Eberstein beurkunden, daß sie dem Bruder Konrad von Gundelfingen (Gundelvingen), Landkomtur des Deutschen Ordens in Franken, dem Komtur und den Brüdern des gleichen Ordens zu Mergentheim ihr Steinhaus (Kemnath), in dem der verstorbene Greiner gewohnt hat, mit der dazu gehörenden Hofreite und Garten mit allen Rechten, Einkünften und Leibeigenen ausgenommen ihre Edelleute insbesondere Konrad von Schüpf (Schipfe), [Schwiegersohn ?] der Frau von Hohebach (Hobachinneliden), um 800 Pfund Heller verkauft haben. Gottfried, Bischof von Würzburg (Wirzepurch) bestätigt diesen Verkauf. 
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B 249 U 35Archivalieneinheit
1322 August 26 (an dem nehesten donderstage noch sante Bartolomens tage des heiligen zwelfpoten) 
Konrad, Edler von Hohenlohe (Hohenloch), seine Ehefrau Elisabeth von Öttingen (Oetingen), Kraft, Edler von Hohenlohe, seine Ehefrau Adelheid von Württemberg (Wirtenperch), Gottfried von Hohenlohe und seine Ehefrau Elisabeth von Eberstein beurkunden, daß sie dem Bruder Konrad von Gundelfingen (Gundelvingen), Landkomtur des Deutschen Ordens in Franken, dem Komtur und den Brüdern des gleichen Ordens zu Mergentheim ihr Steinhaus (Kemnath), in dem der verstorbene Greiner gewohnt hat, mit der dazu gehörenden Hofreite und Garten mit allen Rechten, Einkünften und Leibeigenen ausgenommen ihre Edelleute insbesondere Konrad von Schüpf (Schipfe), [Schwiegersohn ?] der Frau von Hohebach (Hobachinneliden), um 800 Pfund Heller verkauft haben. 
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B 249 U 36Archivalieneinheit
1328 Dezember 8 (an dem nehsten donerstag nah sand Nyculaus tag des pischolfs) 
Rüdiger Sutzel, Edelknecht von Mergentheim, und seine Ehefrau Guet beurkunden, daß sie in Übereinstimmung und auch auf den Rat hin des Ritters... der Geyer genannt wird von Giebelstadt (Gybelstat), Schwiegervater (sweher) des A., dem Bruder Walther dem Rezzen, Komtur des Deutschen Hauses ihren Hof mit genannten Einkünften und Rechten in [Mergentheim], Königshofen (chunigshofen), Tanbach, Hohenstadt (Hohenstat) für 6 Pfund Heller verkauft haben. Bürgen sind: Herr Gernot der Puchner, ein Ritter, Rüdiger Lesch von Mergentheim, Konrad von Rolbach. 
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B 249 U 37Archivalieneinheit
1331 März 11 (an sant Gregorien abend des pabestes) 
Konrad Petsche, Bürger zu Mergentheim, und seine Ehefrau Jute beurkunden, daß sie dem Bruder Walther dem Rezzen, Komtur, und den Brüdern des Deutschen Hauses in Mergentheim ihren Weingarten, der mit Kotzlin bezeichnet wird, in der Gemarkung Mergentheim bei dem Isenberg gelegen für 20 Pfund Heller verkauft haben und daß ihnen der Deutsche Orden diesen Weingarten für die jährliche Zahlung von 2 Pfund Heller Zins zu Lehen gibt. 
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B 249 U 38Archivalieneinheit
1331 Juni 11 (sant Barnabastag des zwelfboten) 
Heinrich der Zolner, Bürger zu Mergentheim, und seine Ehefrau Jutta beurkunden, daß sie ihren am Kirchhof der Pfarrkirche gelegenen Hof mit allen Rechten und Einkünften an Bruder Walther dem Rezze, Komtur, und den Brüdern des Deutschen Hauses in Mergentheim um 50 Pfund Heller verkauft haben, mit dem Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung durch die A. gegen einen jährlichen Zins in Höhe von 3 Pfund Heller. 
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B 249 U 39Archivalieneinheit
1336 April 23 (an sant Georgientage) 
Bruder Eberhard von Villingen, Prior und die Brüder des Predigerordens [Dominikaner] zu Mergentheim beurkunden, daß sie von den Brüdern des Deutschen Hauses zwei Hofsstätten mit der dazugehörigen Gasse, von denen die eine von Gerhusen von Klingenvele bewohnt wird und die andere von dem verstorbenen Heinrich Stuppach bewohnt wurde, für 60 Pfund Heller gekauft haben, wobei die Gerichtsbarkeit bei den Brüdern des Deutschen Hauses verbleibt. Die beiden Hofstätten liegen zwischen dem Kloster des Predigerordens, dem Pferdemarkt (Rossemarkket) und innerhalb dem Markstein zwischen Konrad Koppen und dem bereits erwähnten Stuppach-Hof. 
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B 249 U 40Archivalieneinheit
1339 September 28 (an sant Michels abent) 
Konrad [von Fullbach gen.] Vrischebach, Edelknecht zu Mergentheim, und seine Ehefrau Huse beurkunden, daß sie ihre Hofreite in Mergentheim, die am Markt gelegen ist neben der Spengelerin Haus und oberhalb von dem Haus der Wuerstin, für 50 Pfund Heller an den Komtur und die Brüder des Deutschen Hauses zu Mergentheim verkauft haben. 
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B 249 U 41Archivalieneinheit
1342 Mai 21 (an dinstag nehste vor sant Urbans tage) 
Elisabeth von Urban, vormals Ehefrau des Ritters Wiprecht Mertin und ihre Kinder Margarethe, Katherina und Wiprecht beurkunden, daß sie von Bruder Johann dem Schader (Schoder), Komtur, und den anderen Herren des Deutschen Hauses für ihre abgegrabenen Güter zu Mergentheim und den dadurch von den Deutschen Herren und den Bürgern zu Mergentheim erlittenen Schaden 150 Pfund Heller erhalten haben, darüber hinaus eine ewige Gülte in Höhe von 10 Schillinge Heller und ein Fasnachtshuhn von dem Gut am Anger, auf dem Walter Snider sitzt, gelegen bei Hermann Sne. Dies wurde von den Schiedsleuten Berhold Hobach, Konrad Kursner, Berhold Helblink und Konrad Fuchs von Neunkirchen (Fuhs von Nuewenkirchen) enschieden und des weitern festgelegt von ihnen, daß das von ihnen vermessene Land von den Marksteinen, die vor dem Haus der A. liegen durch den Graben bis an die Tauber (Tuebery) den Deutschen Herren und ihrem Orden gehört. Bürgen sind: Konrad Mertin, Ritter, Schwager der A., Johann Goltstein, Wiprecht von Finsterlohr (Vinsterloh) und Götz Mertin, Edelknechte. 
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B 249 U 42Archivalieneinheit
1342 November 5 (an distag nehste vor Martini) 
Ritter Rüdiger der Riche genant von Mergentheim und seine Ehefrau Huse beurkunden, daß sie durch einen Vergleich, den die Schiedsleute Heinrich von Dürrwangen (Durwang), Landvogt zu Rothenburg (Rotenburg), Herr Heinrich der Pfal, Herr Konrad Mertin und Herr Götz Ryn, Ritter, Konrad von Schüpf (Schippfe) und Bertold Hobach, zwei Bürger zu Mergentheim festgelegt haben, von Bruder Johann dem Schader (Schoder), Komtur, und den anderen Herren des Deutschen Hauses zu Mergentheim 270 Pfund Heller für den ihnen durch die Erweiterung des Stadtgrabens entstandenen Schaden an ihren Gütern, insbesondere an ihrer Hofreite Baumgarten (Buemgarten), erhalten, wobei die eine Hälfte am Martinstag, die andere am nächsten Obersten bezahlt werden soll; darüber hinaus beurkunden sie vorbehaltlich der Einwillung von Herzog Stephan von Bayern (Beyern), [Lehnsherr des A.], den Verzicht auf genannte Güter und Einkünfte zugunsten des Deutschen Hauses. 
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B 249 U 43Archivalieneinheit
1343 Januar 14 (an dinstage nehste vor sant Marcellen tage des heiligen marterers) 
Ritter Rüdiger der Reych genannte von Mergentheim, seine Ehefrau Huse, Rüdiger, Sohn des A., Elisabeth Druchsezzin und Sophie, Töchter des A., beurkunden, daß sie als Entschädigung für entstandene Schäden, die durch die Erweiterung des Stadtgrabens an ihren Gütern, insbesondere an ihrer Hofreite und Baumgarten entstanden sind, von den Deutschen Herren zu Mergentheim 250 Pfund Heller und 12 Schilling Heller erhalten haben und übertragen genannte Güter und Einkünfte den Deutschen Herren als freies Eigentum. Bürgen sind: Edelknecht Gerung Druhsezz, Schwiegersohn des A.. 
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B 249 U 44Archivalieneinheit
1343 Januar 18 (an samstage nehst vor sant Vintentien tage des heiligen marterers) 
Stephan, Markgraf zu Brandenburg, Pfalzgraf bei Rhein u. Herzog in Bayern (Margref ze Brandenburg, Pfalentzgref bi dem Ryne und Hertzoge in Beyern) beurkundet, daß Rüdiger der Riche Ritter von Mergentheim (Mergenthein) genannte Güter und Einkünfte, die er von ihm zu Lehen hatte, dem Komtur und den Brüdern des Deutschen Hauses mit seinem Einverständnis verkauft hat. 
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Aussteller: München 
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B 249 U 45Archivalieneinheit
1343 Januar 30 (an donerstage nehst vor unser frawentag lichtmesse) 
Heinrich Mesfried, Bürger zu Mergentheim, und seine Ehefrau Gerhus beurkunden, daß sie ihren Weingarten, der im Löffelstelzen (Loffelstertzen)-Tal gelegen ist und den Heinrich Loffelstertz zu Lehen hat, und einen Garten der in Riet (Ryet) gelegen ist und den Butlerolfs (?) Töchter inne haben, den Deutschen Herren zu Mergentheim übergeben, wobei die genannten Güter nach dem Tode der beiden Ehepartner erst in den Besitz der Deutschen Herren, die dafür ewig Seelenmessen halten solen, übergehen. Des weiteren wird von den A. festgelegt, daß die Deutschen Herren für die Verringerung der auf den beiden Gütern lastenden Einkünfte nach ihrem Tod zwei Morgen Acker am Isenberg, die die alte Hobachin von den A. zu Lehen hat, als Entschädigung erhalten. 
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B 249 U 46Archivalieneinheit
1343 Mai 31 (an dem phingstabend) 
Kraft von Hohenlohe (Hohenloch), der Alte, sein Sohn Kraft und dessen Ehefrau Anne [von Leuchtenberg] beurkunden, daß sie dem Meister (maister), Landkomtur (lantkomentiure) und den Brüdern zu Mergentheim (Mergenthain) des Deutschen Ordens ihre Burg, das von ihnen gebaute Haus mit allen Rechten und Einkünften und alle Leibeigenen um 2.000 Pfund Heller verkauft haben. 
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B 249 U 47Archivalieneinheit
1344 August 20 (an dem nesten fritage noch unser frawentage der jungeren in der erne) 
Johann Witichstad und seine Ehefrau Hedwig beurkunden, daß sie Herrn Heinrich von Gotach, Pfarrer zu Sulzdorf (pharrer zu Sultzdorf), fünf Morgen Weingarten in der Gemarkung Mergentheim, die vom Komtur (kunmentur) des Spitals St. Johann zu Mergentheim zu Lehen sind (?), und zwei Häuser in Mergentheim, von denen das eine Herlin der Bäcker (phister) und das andere Heinrich Reynhart bewohnt, um 40 Pfund Heller verkauft haben und für 4 Pfund Heller jährlicher Gülte eben diese Weingärten und Häuser wieder zu Lehen erhalten. Drei [Morgen] dieser erwähnten Weingärten liegen in Otevelingen [Edelfingen ?], der vierte an dem Bramersrode und der fünfte an den Arnkey, wobei Wipprecht, Konrad Makel, Vistherlin, Mesfried, Konrad von Schüpf (Schipf) und Sutzel von Mergentheim als Anstößer genannt werden. 
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B 249 U 48Archivalieneinheit
1346 März 13 (an dem nehsten montag nach sant Gregorien tag des heiligen babstes) 
Götz Mertin, Sohn des verstorbenen Herrn Wipprecht Mertin, und seine Ehefrau Kathrin beurkunden, daß sie ihr Gut zu Mergentheim, das Ernst und Heinrich Gremer gegen einen jährlichen Zins in Höhe von 10 Schilling Heller und einem Fastnachthuhn zu Lehen haben, dem Komtur und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Mergentheim zur Erweiterung des Stadtgrabens um 6 Pfund Heller verkauft haben. 
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B 249 U 49Archivalieneinheit
1352 September 14 (an dem nehsten fritag nach unser frowentag als sie geborn wart) 
Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch) genannt von Brauneck (Pruneck), seine Ehefrau Lise [Elisabeth von Merenberg] und Andreas von [Hohenlohe] genannt von Brauneck, Domstiftsherr zu Mainz (tümherre zu Mentz) und Propst zu Bingen (probest zu Byngen), beurkunden, daß sie aus besonderer Freundschaft ihres Oheims Herrn Wolfram von Nellenburg, Meister des Deutschen Ordens zu Deutschen Landen, und um ihrer Brüder Gebhart und Götz, und den anderen Brüdern des Deutschen Ordens, willen dem Deutschen Orden alle ihre Leibeigenen in Mergentheim mit allen Rechten übergeben. 
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B 249 U 50Archivalieneinheit
1352 Oktober 25 (an dem nehsten dornstag vor dem heiligen zwelfboten tag Symonis et Jude) 
Ritter Wilhelm von Stetten (Steten), Berhold und Götz, seine Söhne, beurkunden, daß sie dem Komtur und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Mergentheim alle ihre Leibeigenen in Mergentheim mit allen Rechten übergeben haben. 
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