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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
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B 250 U 352Archivalieneinheit
1337 Juni 14 (an dem abende des heiligen merterers sent Vites und siner gesellen) 
Heinrich, der lange Durkel genannt, zu Lauda (Luden), Edelknecht, verkauft Agnes, der Meisterin der Klause zu Wachbach, und den Klausnerinnen zwei Malter Korn und ein Fastnachthuhn jährliche Gülte auf seinen Hof zu Heckfeld (Hetfelt), der nahe dem Hof seine Bruders Reymar liegt und auf dem Konrad Clepsheim, Bauer, sitzt, für 8 Pfund Heller. 
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B 250 U 353Archivalieneinheit
1381 April 19 (uf dem nehsten fritage nach dem ostertage) 
Hans und Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch) zu Brauneck (von Brunecke) erklären ihr Einverständnis zu den zwischen Agnes von Reinsbronn (Reinsprunne), Meisterin der Klause zu Wachbach, deren Schwester Grete, Else Krumler und Gerhus Ryn, alle Klausenfrauen zu Wachbach, einerseits und Jonrad Rude, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dem Haus zu Mergentheim andererseits getroffenen Vereinbarungen über die erwähnte Klause und die dazugehörigen Güter. 
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B 250 U 354Archivalieneinheit
1385 Dezember 21 (uf sente Thomas dage dez heiiligen apposteln) 
Der Komtur und die Brüder des Deutschen Hauses zu Mergenthem geben Agnes von Reinsbronn (Reinsbrunne) jährlich 4 Malter Korn und ein Fastnachthuhn als Leibgeding für das Gut zu Aufstetten (Uffsteten), das erwähnte Agnes, deren verstorbene Schwester Grete und andere Klausnerinnen mit weiteren Gütern und Gülten, die zu der Klause zu Wachbach gehörten, an die A. gegeben hatten. Auf genanntem Gut sitz ein gewisser Rupprecht. 
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B 250 U 355Archivalieneinheit
1390 Januar 9 (an dem nehsten Suntage nach dem obirsten dage)) 
Dieter Gans der Ältere, Amtmann zu Otzberg (Otzsperg), seine Ehefrau Katharina und Berengar Reyche von Mergentheim zu Wachbach, Edelknecht, denen Siegfried von Venningen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen Landen, die Klause zu Wachbach mit den dazugehörigen Gütern, die Konrad Rude an den Deutschen Orden gebracht hatte, überlassen hat, erklären, daß der Hof zu Aufstetten (Uffsteten), den ein gewisser Rupprecht innehat, nicht dazugehört und übergeben diesen an Dietrich von Venningen, Komtur zu Mergentheim. 
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B 250 U 356Archivalieneinheit
1393 April 27 (am nehsten suntag nach sente Marx tage dez heilgen ewangelisten) 
Kuntz von Reinsbronn (Reinsprune), Sohn des verstorbenen Heinz von Reinsbronn, und seine Ehefrau Else verzichten auf ihre Ansprüche auf das Gut Aufstetten (Uffsteten), das ein gewisser Rupprecht innehat, und auf die Gülte von diesem Gut, die früher seinen verstorbenen Schwestern, Agnes und Margarete von Reinsbronn in der Klause zu Wachbach, zustand und jetzt dem Deutschen Haus zu Mergentheim zusteht. Sie erhalten dafür 60 Pfund Heller von Dietrich von Venningen, Landkomtur zu Franken (Francken) und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim. 
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B 250 U 357Archivalieneinheit
1413 Juli 8 (uff sant Kylians tag des heyligen bischoffs) 
Berengar Ryche von Mergentheim (Hasselach) zu Wachbach erlaubt seiner Dienstmagd Else von Harlach, sich mit ihren gemeinsamen Kindern in die Leibeigenschaft des Ulrich von Wambold, Komtur des Deutschen Ordnes zu Mergentheim, und der Brüder des Hauses daselbst zu begeben. 
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B 250 U 358Archivalieneinheit
1449 April 2 (an mitwoch nechst nach dem suntag Judica in der vasten) 
Wipprecht von Crailsheim (Crewlßheym), Hans Bacherat und Hans Heßler, Schultheiß zu Würzburg (Wirtburg), verkaufen auf Geheiß von Gottfried, Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken (Ffrancken), der Elisabeth Herzogin von Sachsen (Sachssen), geborene von Weinsberg (Weinsperg), Witwe, der Anna von Weinsberg, geborene von Henneberg, Witwe, des Kraft von Hohenlohe (Hoenlohe) und des Konrad, Schenk von Limpurg, des Älteren für die Kinder von Weinsberg den Weinzehnten zu Unterbalbach (Nidern Balwach) und Wachbach, den der verstorbene Konrad zu Weinsberg zu Lebzeiten mit anderen Zehnten für 1.450 Gulden an Margarete von Messelhausen (Messelwawsen) verkauft hatte, den die A. jedoch wieder zurückgekauft hatten, um 850 Gulden an Rüdiger Sützel von Mergentheim (Mergetheym) und Dietrich von Berlichingen. 
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B 250 U 359Archivalieneinheit
1530 Juni 3 (uff freytag nach dem sontag Exaudi) 
Johann von Guttenberg, Dekan des Domstifts zu Würzburg, bestätigt, daß Martin von Mergentheim, genannt Sützel, ihm die wörtlich inserierte Urkunde mit der Bitte um Ausstellung eines Vidimus vorgelegt hat. 
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B 250 U 360Archivalieneinheit
1449 Dezember 26 (uf sant Steffas tag) 
Dietrich von Berlichingen und seine Ehefrau Barbara, die mit Rüdiger Sützel den Weinzehnten zu Balbach und zu Wachbach gekauft haben, versprechen, daß erwähnter Rüdiger Sützel, der diese Weinzehnten ihrer Mutter und Schwiegermutter Margarete Messelhausen überlassen hat, nach deren Tod die Hälfte an beiden Zehnten wider erhält. Genannter Rüdiger Sützel soll den A. dann nach Jahresfrist 425 Gulden geben. 
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B 250 U 361Archivalieneinheit
1502 Juni 23 (am abent Johannis deß dauffers) 
Hans von Adelsheim (Adeltzeim) verkauft 6 Morgen Wiese oberhalb von Wachbach (Wachpach), genannt der Pruel, für 110 rheinische Gulden unter Vorbehalt des Wiederkaufs an Hartmann von Stockheim, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen. 
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B 250 U 362Archivalieneinheit
1533 August 16 (uff sampstag nach unnser liebenn frawenn himelfart tag) 
Hans Dhurr zu Wachbach verkauft das Eigentumsrecht an seinem Weingarten in der Markung Wachbach im Ertthal, für den als Anstößer Stephan von Adelsheim (Adeltzhaim), Martin Stolltze und Martin Grosser genannt werden, an Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und bestätigt, daß er denselben Weingarten von genanntem Komtur gegen eine jährliche Gülte von einem Sommerhuhn oder 8 Pfennigen zu Erblehen erhalten hat. 
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B 250 U 363Archivalieneinheit
1533 November 15 (sambstags nach Martini) 
Hans Dhur zu Wachbach bestätigt, daß er sein Haus und seine Hofreite, die zu Wachbach zwischen der Badstube und dem Haus des Peter Hier liegt, sowie 4 1/2 Morgen Weingarten, die im Eerthal zwischen den Weingärten des Stephan von Adelsheim (Adeltzheim) und Martin Grosser liegen, gemäß dem Lehenbrief von 1533 Nov. 13 (uff donnerstag nach sant Martins des hailigen bischofstag) von Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheim), zu Erblehen erhalten hat und verspricht, sich an die darin getroffenden Vereinbarungen zu halten. 
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B 250 U 364Archivalieneinheit
1533 November 15 (sambstags nach Martini episcopi) 
Hans Dhur zu Wachbach bestätigt, daß er sein Haus und seine Hofreite, die zu Wachbach zwischen der Badstube und dem Haus des Peter Hier liegt, sowie 4 1/2 Morgen Weingarten, die im Eerthal zwischen den Weingärten des Stephan von Adelsheim (Adeltzheim) und Martin Grosser liegen, gemäß dem Lehensbrief von 1533 Nov. 13 (uff donnerstag nach sant Martins des hailigen bischofs tag) von Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheim), zu Erblehen erhalten hat und verspricht, sich an die darin getroffenden Vereinbarungen zu halten. 
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B 250 U 365Archivalieneinheit
Mergentheim (Mergenthaim), 1535 Januar 29 (uff freitag nach sannt Paulus bekerung tage) 
Georg von Rosenberg, Daniel Trautwein, Amtmann zu Boxberg (Boxsperg) und Johann Heber, hohenlohischer (hoenloischer) Sekretär, vermitteln in der Auseinandersetzung zwischen Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergennthaim) und Würzburg (Wurtzpurg), und Niklas Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaws), einerseits und Stephan von Adelsheim (Adeltzhaim) zu Wachbach (Wachpach) und Franz Rüdt von Bödigheim (Bödickhaim) andererseits um Rechte zu Wachbach. Über die strittigen Punkte einigen sich die Parteien folgenermaßen: Die Deutschen Herren verzichten auf Rechte an der Schenke, der Badstube und am Gut des Peter Eberhart, wogegen Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt auf die Obrigkeit, Gerichtsbarkeit und Lehenschaft am Gut des Philipp Richter, das auch der Frühmesse zu Wachbach gültpflichtig ist, verzichten. Dem Deutschen Orden bleiben sämtliche Rechte an den Gütern seiner Hintersassen zu Wachbach, Dörtel (Dürthal) und Hachtel (Hachthal). Das Gut des Heinz Kümel (Kümelhaintz) ist ein freies Gut. Das Gut, auf dem Wendel Ulrich sitzt, wird mit dem Einverständnis des Wolfgang von Bibra an Stephan von Adelsheim verkauft. Das von alters her gebräuchliche Vorgehen gegen Hintersassen der einen Herrschaft, die auf Gütern der anderen Herrschaft gefrevelt haben, deshalb gefangengesetzt und vor das Gericht zu Stuppach gebracht werden, wird dahingehend geändert, daß künftig auf die Gefangensetzung verzichtet wird. Hinsichtlich der Beschwerde des Stephan von Adelsheim und des Franz Rüdt, daß der Deutschen Orden den Weinzehnten in der Markung Wachbach einnehme, obgleich doch sie den Zehnten von dem Markgrafen zu Brandenburg zu Lehen hätten, und der Erwiderung des Amtsverweser und Kaplan zu Neuhaus, der Orden habe über den Weinzehnten vereinbart, daß dem Deutschen Orden der Weinzehnte auf allen Weingärten bleiben soll, wo er ihn bisher eingenommen hat; zukünftig sollen jedoch Äcker und Wüstungen, die in Weingärten umgewandelt werden, Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt zehntpflichtig bleiben, während umgekehrt Weingärten, die in Äcker umgewandelt werden, dem Deutschen Orden zehntpflichtig bleiben sollen. Bezüglich des Weide- und Treibrecht für die Schäferei für die Schäferei des Stephan von Adelsheim und des Franz Rüdt einigten sich beide Parteien darauf, daß diese in Richtung Apfelbach (Apffelbach) nicht weiter als bis zu der nach Herbsthausen (Harpsthausenn) führenden Straße und in Richtung Lillstadt (Lustat) und Stuppach nicht weiter als bis zu dem Bildstock, der zwischen Lillstadt und Wachbach steht, treiben und weiden dürfen. Für die Schäferei der Deutschen Herren gilt dieser Bildstock in Richtung Wachbach ebenfalls als Grenzpunkt. Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt werden verpflichtet, sich künftig aller Angelegenheiten der hohen Obrigkeit und des Zentgerichts zu enthalten, wie es der zwischen Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dem verstorbenen Wolf von Adelsheim und Franz Rüdt geschlossene Vertrag vorsieht. Über die Frage der Zehntpflichtigkeit etlicher Güter, die die Scheissesel und andere zu Wachbach innehaben und die von dem Deutschen Orden zu Lehen rühren, sollen sechs Männer von Wachbach befragt werden. Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, stimmt dem Vertrag zu. Von der Urkunde erhalten das Haus Mergentheim, das Amt Neuhaus sowie Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt je ein Exemplar. 
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B 250 U 366Archivalieneinheit
1536 März 7 (dinstags nach dem sontage Invocavit) 
Stephan von Adelsheim (Adeltzhaim) zu Wachbach (Wachbache) quittiert den Wiederkauf einer Wiese zu Wachbach um 250 rheinische Gulden gemäß der Kaufurkunde der Brüder Bernhard und Hans von Adelsheim von [1535] April 28 (mitwochen nach dem sontage, so man inn der heyligen kirchenn singt Cantate). Dieser Wiederkauf wurde ihm von Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, aufgrund eines durch Georg von Rosenberg, Daniel Treutwein, Amtsmann zu Boxberg (Boxperg), und Johann Heber, hohenlohischer Sekretär, vermittelten Vertrags von 1535 Jan. 29 (freytags nach sannd pauls bekherung tage) auf 5 Jahre eingeräumt. Die Wiese war dem Deutschen Orden von Vorfahren des A. unter Vorbehalt des Wiederkaufs verkauft worden. Der Deutsche Orden hatte sich zunächst geweigert, die Wiese zurück zu geben und dies damit begründet, daß der A. samt dem verstorbenen Wolf von Adelsheim, dem der Widerkauf zugestanden hatte, die Erbschaft aufgrund beträchtlicher Schulden zurückgewiesen (repudiert) hätte. 
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B 250 U 367Archivalieneinheit
1536 Juni 12 (montag nach dem sontag Trinitatis) 
Johann Fabri, Vikar des Altars Maria Magdalena im Stift St. Johann zu Haug (Hawg) zu Würzburg (Wurtzpurg), verkauft Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dem Haus Mergentheim mit Einverständnis des Philipp Suppan, Dechant, und des Kapitels des Stifts zu Haug sämtliche Einkünfte und Rechte seiner Vikarei an genannten Gütern zu Wachbach und Ailringen (Elringen) um 207 rheinische Gulden fränkischer Landeswährung in Silber, 7 Würzburger Schillinge und 2 Pfennige. Unter diesen Gütern befindet sich ein Weingarten in den alten Jagst, der auch Valentin von Berlichingen zu Dörzbach (Dortzbach) und dem Fronhof zu Markelsheim (Marckelßheim) gültpflichtig ist. Bei der Lagebeschreibung der Güter wird das Amt Neuhaus (Neuenhaus) erwähnt. 
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B 250 U 368Archivalieneinheit
1536 Mai 3 (mitwochs nach dem sontage misericordia dominy) 
Brigitta, Witwe des Heinz Kümelman zu Wachbach (Wachbacher) unterwirft sich, ihre Hofreite und ihr Haus, das zwischen den Häusern des Bastian Fluerer und Hans Beder liegt, auf Rat des Lorenz Kumelman zu Hachtel (Haichtal), Marcus Rester und Hans Rigel, beide zu Lillstadt (Lulstat), Wendel Ziemen zu Wachbach und Hans Dilling zu Hollenbach (Holenbache) der Vogtei und Gerichtsbarkeit des Deutschen Ordens und dessen Haus zu Mergentheim (Mergenthaim) und schwört Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, den Geboten und Verboten des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, des genannten Komtur und des Hauses Mergentheim als ihrer Herrschaft zu gehorchen und in des Ordens Gericht zu Stuppach Recht zu nehmen und zu geben. In dem zuvor durch Georg von Rosenberg, Daniel Trautwein, Amtmann zu Boxberg (Boxperg), und Johann Heber, hohenlohischer (hohenloscher) Sekretär) vermittelten Einigungsvertrag zwischen Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Stephan von Adelsheim (Adeltzhaim) zu Wachbach war festgestellt worden, daß es sich bei besagtem Gut des Heinz Kumel[man] (Kumelhaintz) um ein freies Gut handelt. 
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B 250 U 369Archivalieneinheit
1579 September 3 
Der Notar Ferdinand Franz Beyer, gebürtigt von Speyer (Speier), wohnhaft zu Mergentheim, bestätigt, daß er und die Zeugen bei der wörtlich inserierten Protesterklärung des Heinrich [von Bobenhausen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dessen Kanzler Thomas Maierhover zugegen waren. Des weiteren bestätigt der Notar Ferdinand Franz Beyer, daß er am 4. September Andreas Linck, Vogt des Georg Sigmund von Adelsheim zu Wachbach, die Kopie der Urkunde überreichen wollte, daß dieser ihm nach Verweigerung der Annahme und Verweisung an Georg Sigmund von Adelsheim nach Röttingen (Rotingen) jedoch zugesagt hat, genannten Georg Sigmund von Adelsheim über den Inhalt der Urkunde zu informieren. Daraufhin hat der Notar in Gegenwart der Zeugen dem Brunnenmeister und den Arbeitern die Urkunde vorgelesen, ihnen von dem Gespräch mit genannten Andreas Linck berichtet und sie zur Weiterarbeit aufgefordert, wobei Georg Hertlin, Bernhard Scheuerman und Hans Leer, alle drei Untertanen derer von Adelsheim zu Wachbach, zuhörten. 
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B 250 U 370Archivalieneinheit
Mergentheim, 1581 Februar 25 
Heinrich [von Bobenhausen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen un welschen Landen, und Georg Sigmund von Adelsheim (Adoltzheim) zu Wachbach, würzburgischer Amtmann zu Reichelsberg (Reigelperg) und Röttingen, die wegen strittiger Rechte zu Wachbach, Dörtel (Turtel) und Hachtel vor dem kaiserlichen Kammergericht, vor der kurfürstlichen Pfalz und vor dem Herzog zu Württemberg (Württemberg) prozessierten, einigen sich auf Vermittlung des Eustachius von Schlitz, genannt von Görtz, würzburgerischer Hofmeister und Amtmann zu Neustadt (Neuenstatt), Hans Heinrich von Heusenstamm, kurfürstlich mainzischer Rat und Amtmann zu Ammerbach und Johann Koch, Doktor der Rechte, Rat und Amtman zu Wertheim, alle drei Vettern und Unterhändler des genannten Administrators, sowie des Theobald Julius von Thüngen, Würzburgischer Rat und Amtmann zu Ebenhausen (Ebenhaussen) und Botenlauben (Bodenlauben), des Bernhard von Hutten zu Frankenberg (Vordern Franckhenberg) und des Samuel Hormoldt, Doktor der Rechte zu Heilbronn (Hailbron), Schwager, Gevatter, Freunde Unterhändler des Georg Sigmund von Adelsheim, über einen Teil der Streitpunkte, die am 20. Febr. 1581 zu Mergentheim im Bisein von Konrad Knipping, Komturamtsverwalter, zur Verhandlung (Tractation) kamen. Folgende Orte und Namen werden dabei erwähnt: Neuhaus (Neuhausz), Markelsheim (Marckelßheim), Stuppach, Lillstadt (Lulstatt), Rot (Rodt), Igelstrut (Igelstret), Neunkirchen, Edelfingen (Öttelfingen), Löffelstelzen (Löffelsteltz), Igersheim (Igersßheim), Michael Federolff, Petr Köller, Hans Springer, die Thorheusser und Hans Koller, alle zu Wachbach, die Hurb zu Stuppach, Stroschneider zu Hachtel, Hans Ulrich zu Lillstadt, Kasimir Wolf von Seckendorff, das Stift Haug. Von der Urkunde erhalten beide Partien je eine Ausfertigung. 
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B 250 U 371Archivalieneinheit
1581 November 29 
Hans Ulrich zu Wachbach verkauft Heinrich [von Bobenhausen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und der Kellerei des Deutschen Ordens zu Wachbach sein Krautgärtlein, für das er Wolf Kolbenschlag, Bürger zu Mergentheim, jährlich 4 1/2 Pfennige Steuer bezahlt, um 16 rheinische Gulden. Als Anstößer in Richtung Mergentheim wird Lorenz Rotenfels, in Richtung Dorf Klaus Ulrich genannt. 
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B 250 U 372Archivalieneinheit
1583 Juni 8 
Lorenz Schmidt und sine Ehefrau Anna, Witwe des Hans Bader zu Wachbach, verkaufen sieben Morgen Wiese, für die jährlich 2 Pfund Gülte an den Deutschen Hof zu Mergenteim zu bezahlen sind, um 44 rheinische Gulden an Heinrich [von Bobenhausen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordns in deutschen und welschen Landen. Als Anstößer werden Hans Burckhardt zu Wachbach und Hans Setzer zu Rengershausen (Rengerßhaussen) genannt. 
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B 250 U 373Archivalieneinheit
1590 Juni 24 (am tag Johannis deß heyligen teuffers) 
Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Wachbach verkaufen Agatha von Hohenstadt (Hohenstatt), geborene von Wassenbach (?), mit Einverständnis des Johann Eustachius von Westernach, Statthalter und Rat des Maximilian von Österreich und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheim), Zinsen in Höhe von 75 Gulden in Silber, 15 Batzen oder 60 Kreuzer für den Gulden gerechnet, die sie jährlich zum 24. Juni (uff Johannis des heyligen Teffers tag) nach Waibstadt (Waibstatt) entrichten müssen, um 1500 Gulden. Sie behalten sich ein Wiederkaufsrechts vor. Als Pfand setzen sie die Gemeindegüter ein. 
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B 250 U 374Archivalieneinheit
Mergentheim, 1617 März 10 (neuen calenders) 
Maximilian von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und die Brüder Johann Christoph und Konrad Albert zu Adelsheim (Adolszheim) und Wachbach versprechen, den wörtlich inserierten Vereinbarungen zur Beilegung der schon zwischen den Vorfahren der erwähnten Brüder und genanntem Administrator bestehenden Auseinandersetzung nachzukommen. Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, und Joachim Ernst, Markgraf zu Brandenburg, die Lehensherren der genannten Brüder, versprechen am 16. Mai 1617 ebenfalls, den Vertrag, was ihr Eigentum zu Wachbach anbelangt, zu halten. 
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B 250 U 375Archivalieneinheit
1636 April 15 (den 15/5 Aprilis) 
Beurkundet wird, daß die zur Beilegung der Auseinandersetzung zwischen dem Ritterlichen Deutschen Orden und den Herren von Adelsheim um den Weinzehnten in der Markung Wachbach vereinbarte Steinsetzung nebst einem Austausch zehntpflichtiger Güter im Beisein von Rudolf Wigolaeus Hundt von Lauterbach, Hauskomtur, Trappier und odenwäldischer Überreiter, und Stephan Baumann, Doktor der Rechte, kaiserlicher Holzpfalzgraf und Rat des Hoch- und Deutschmeisters zu Mergentheim, für den Deutschen Orden sowie von Nikolaus Mollinger, Lizentiat der Rechte, kaiserlicher Hofpfalzgraf, Justus Staubitz, Advokat der Herren von Adelsheim und deren Vogt zu Wachbach, erfolgt ist. Zur Vermidung weiteren Streits wird vereinbart, daß Weinberge von ihren Inhabern künftig nicht ohne Wissen des Zehntherren in Äcker und Äcker nicht n Weinberge umgewandelt werden dürfen. Des weiteren wird beschlossen, daß den Untertanen beider Herrschaften zu Wachbach, Dörtel (Türtel) und Hachtel befohlen werden soll, bei der Bewirtschaftung der Güter künftig wenigstens einen halben Schuh Abstand von den Zehntsteinen einzuhalten. 
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B 250 U 376Archivalieneinheit
1641 Mai 26 
Philipp Jakob von Kaltental (Kaltenhal), Hauskomtur, Trappier und odenwäldischer Überreiter des Deutschen Ritterordens zu Mergentheim, und Hans Christoph und andere Herren zu Adelsheim (Adoltzheim) tauschen zwei in der Markung Wachbach gelegene Wiesenstücke mit Einverständnis des Johann Kaspar [ von Stadion], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen. Beide Partien erhalten eine Ausfertigung der Urkunden. 
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