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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
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10 Einträge
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B 250 Bü 13Archivalieneinheit
Vergleich zwischen der Kommende Mergentheim und einem von Vellberg über einen Neubruchzehnten zu Steinach und Selbach 
1 Schr. 1522 
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B 250 Bü 14Archivalieneinheit
Schriftwechsel zwischen dem Deutschordenskomtur zu Mergentheim und Wilhelm von Vellberg über einen Streit wegen Steinach 
3 Schr. 1442 
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B 250 Bü 15Archivalieneinheit
Befehl des Würzburger Landgerichts an Diez von der Kere (?) wegen eines Schlosses zu Steinach bei Morstein und Revers des von Kere 
2 Schr. 1447-1448 
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B 250 Bü 16Archivalieneinheit
Vergleich zwischen der Deutschordenskommende Mergentheim und einem von Morstein über dne sogenannten Kornzehnten in Steinach 
2 Schr. 1601 
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B 250 Bü 17Archivalieneinheit
Zehntsteinrevision zwischen dem Deutschen Orden und Hohenlohe-Langenburg zu Steinach und Dünsbach 
1 Schr. 27. Mai 1731 
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B 250 Bü 18Archivalieneinheit
Zehntsteinrevision zwischen dem Deutschen Orden und Hohenlohe-Langenburg zu Steinach 
1 Schr. 04./05. Mai 1731 
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B 250 U 307 aArchivalieneinheit
1290 April 4 (ipso die beati Ambrosii) 
Kraft von Hohenlohe (Hohenloch), sein Sohn Konrad, Gottfried, Sohn des verstorbenen Konrad von Hohenlohe und Albert, Sohn des verstorbenen Gottfried von Hohenlohe, geben ihre Zustimmung zur Verleihung des Patronatsrechts der Kirche zu Obersteinach (Steinach) durch ihren Vasallen Zurch, Ritter, den sie damit belehnt hatten, an das Haus und die Brüder des Deutschen Ordens (ordinis sancte Marie Theuthonicorum) zu Mergentheim. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 250 U 308Archivalieneinheit
1447 November 23 (uff donderstag nechst vor sant Katherin der heyligen jungfrawen tag) 
Rüdiger von Mergentheim, genannt Sützel, der von Jost von Venningen, Statthalter des Meisteramts in deutschen und welschen Landen und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, einerseits und von .....ssig, Hans Langenberg und Hans Sleicher, alle zu Steinach, für die Gemeinde Steinach, Brachbach und Atzmannsdorf (Atzmanßdorffe) andererseits in Gegenwart seines Schwager (swagers) Heinz von Crailsheim (Krewleß) um eine Entscheidung in deren Auseinandersetzng um den Zehnten gebeten wurde, beurkundet, daß er genannte Gemeinde dazu verurteilt hat, dem Deutschen Orden zu Mergentheim den Zehnt von der gesamten Ernte ohne vorherigen Abzug sowie 15 rheinische Gulden für die Gerichtskosten zu geben. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 250 U 490Archivalieneinheit
1446 Mai 29 (sontag Exaudi) 
Heinz von Reinstein d. A., Amtmann zu Neubrunn (Nunbrun), und Eberhard von Venningen (Vennyngen), Eberhards sel. Sohn, bekunden: Der geistliche Herr Jost von Venningen (Vennyngen), Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergenthein), hat vor ihnen Konz Sewter von Steinach (Steynach) seiner Gelübde, Eide und Verbindlichkeiten gegenüber ihm und dem Orden entbunden, worauf Sewter unter Eid kundtat: Um Ostern 1445 kam Jörg, Knecht des Überreuters zu Mergentheim (Mergenthein), zu ihm nach Steinach und forderte von Margaretha Hoffwoltzin die unverzügliche Bezahlung jener 53 fl., um die der Komtur zu Mergentheim ihren + Ehemann Hoffwoltz aus der Gefangenschaft zu Guttenberg (Gutemberg) gelöst hatte. Die Frau erkannte die Schuld an, erkläre sich aber vorerst trotz eines Zahlungsaufschubs, den ihr Jörg anbot, außerstande zu zahlen. Sie bat, die Schuld anstehen zu lassen, bis der Komtur in Mergentheim sei, damit sie sich mit diesem wegen der Schuld vergleichen lassen könne. Als Jörg ihr die Anwesenheit des Komturs mitteilte, sandte sie ihren Bruder Hans Langenburg, Konz Blessing und Konz Sewter (yne) nach Mergentheim. An der Mulfinger Steige sagte ihnen der Metzger des Deutschen Ordens zu Mergentheim, der Komtur sei nicht anwesend, worauf sie umkehrten und der Frau dies berichteten. Die A. bekunden bei dem Eid, den sie ihren Lehensherren geleistet haben - der von Reinstein dem Fürstbischof von Würzburg (Wirtzpurg), der von Vennyngen dem von Weinsberg (Winsperg) -, daß diese Kundschaft so vor ihnen gegeben wurde. 
Papier - Ausfertigung 
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