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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
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B 250 U 264Archivalieneinheit
Würzburg (Wirtzburg), 1365 Juni 3 (am nechsten dynstag vor sant Bonifatien tag) 
Albrecht Bischof zu Würzburg beurkundet, daß er seinem Vetter (Vetter) Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Hohenloch genannt von Bruneck) die Hals- und Zentgerichtsbarkeit zu Markelsheim (Margoltzheim), Mergentheim und Igersheim (Ygersheim) sowie in den dazugehörigen Dörfern überträgt. 
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B 250 U 265Archivalieneinheit
1494 September 10 (am mitwochen nach nativitatis Marie) 
Peter von Finsterlohr (Vinsterloe) beurkundet, daß er Georg Graf von Henneberg, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheym), seine Leibeigene Anna, Tocher des Oswalt Wyndeysen zu Laudenbach (Lautenbach) und Ehefrau des Hans Weyman zu Markelsheim (Marckelßheym), übergibt. 
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B 250 U 266Archivalieneinheit
1498 November 20 (am dinstag nach Sant Elisabetentag) 
Bischof Lorenz zu Würzburg (Wurtzburg) und Herzog zu Franken (franngkn) beurkundet, daß er Linhard Wernher mit dem Zehntgrafenamt zu Markelsheim (Marckoltzheim) belehnt. 
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B 250 U 267Archivalieneinheit
1510 August 12 (montags nach sant Laurentzen tag) 
Erasmus von Enheim (Ehenheim) zu Eubigheim (Eybicken) und seine Ehefrau Klara geborene Fuchs von Schweinshaupten (Schweinhaubte) beurkunden, daß sie Prior Kilian und dem Konvent des Augustinerklosters Rebdorf (Rebdorff) im Bistum Eichstätt (Eystet) ihren Wein-, Getreide-, Heu-, und Hauszehnten zu Markelsheim (Marckelszheym) an der Tauber (Tawber) sowie ihr Haus und ihre Hofreite daselbst um 3.200 rheinische Gulden fränkischer Landeswährung (werunge des Landts zu Francken) verkauft haben. Sie übergeben den Käufern ein Verzeichnis der Güter, die in den Zehnten gehören, sowie eine Urkunde, die den A. verbrieft, daß sie die Güter , die sie zuvor von Albrecht von Bibra, Domprobst zu Würzburg (Wurtzpurgk) und Probst zu Neumünster (Neuen Münster) zu Lehen hatten, als freies Eigen besitzen. Desweiteren händigen sie den Käufer eine Urkunde aus, die besagt, daß derjenige, der auf den erwähnten Hof gesetzt wird , nicht Unterton des Deutschen Ordens sein soll. Die Bürgen solen ihren Dienst in Ansbach (Omoltzpach), Herrieden oder Rothenburg (Rottenburgk) leisten. Bürgen sind: Sigmund von Thüngen, Ritter, Amtmann zu Karlburg (Karelpurgk), Jörg Truchseß zu Baldersheim, Ritter, Amtmann zu Lauda (Lauden), Leonhard von Rosenberg (Rosenbergk), Amtmann zu Uffenheim (Ufenheym), Wolfhard von Enheim zu Forndorf (Vorndorf), Amtmann zu Feuchtwangen (Feuchtwang). 
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B 250 U 268Archivalieneinheit
1510 August 12 (auf erichtage nach sand Lorentzen tag) 
Erasmus von Enheim (Ehenheim) zu Eubigheim (Eybicken) und seine Ehefrau Klara geborene Fuchs von
Schweinshaupten (Schweinhaubte) beurkunden, daß sie Prior Kilian und dem Konvent des Augustinerklosters Rebdorf (Rebdorff) im Bistum Eichstätt (Eystet) ihren Wein-, Getreide-, Heu-, und Hauszehnten zu Markelsheim (Marckelszheym) an der Tauber (Tawber) sowie ihr Haus und ihre Hofreite daselbst um 3.200 rheinische Gulden fränkischer Landeswährung (werunge des landts zu Francken) verkauft haben. Sie übergeben den Käufern ein Verzeichnis der Güter, die in den Zehnten gehören, sowie eine Urkunde, die den A. verbrieft, daß sie die Güter, die sie zuvor von Albrecht von Bibra, Dompropst zu Würzburg (Wurtzpurgk) und Propst zu Neumünster (Neuen Münster) zu Lehen hatten, als freies Eigen besitzen. Des weiteren händigen sie den Käufer eine Urkunde aus, die besagt, daß derjenige, der auf den erwähnten Hof gesetzt wird , nicht Unterton des Deutschen Ordens sein soll. Die Bürgen sollen ihren Dienst in Ansbach (Omoltzpach), Herrieden oder Rothenburg (Rottenburgk) leisten. Bürgen sind: Sigmund von Thüngen, Ritter, Amtmann zu Karlburg (Karelpurgk), Jörg Truchseß zu Baldersheim, Ritter, Amtmann zu Lauda (Lauden), Leonhard von Rosenberg (Rosenbergk), Amtmann zu Uffenheim (Ufenheym), Wolfhard von Enheim zu Forndorf (Vorndorf), Amtmann zu Feuchtwangen (Feuchtwang).
 
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B 250 U 269Archivalieneinheit
1511 März 10 (montags nach dem weyssen sontag in latein Invocavit) 
Erasmus von Enheim (Ehenheim) zu Eubigheim (Eybicken), der seinen Wein- und Getreidezehnten zu Markelsheim (Marckelszhaim) an der Tauber an Prior Kilian und den Konvent des Klosters Rebdorf (Rebdorff) im Bistum Eichstätt (Eystet) verkauft und in der Kaufurkunde bestätigt hatte, daß er den Teil des Zehnten, den er früher von Albrecht von Bibra, Dompropst zu Würzburg (Wurtzpurgk) und Propst zu Neumünster (Neuen Munster), zu Lehen hatte, zu einem freien Eigen gemacht habe, beurkundet, daß ihm dies noch nicht gelungen sei, und verspricht, den erwähnten Teil des Zehnten innerhalb von 4 Jahren ledig zu machen. Bürgen sind: Georg von Enheim zu Geyern (Geyrn), Wolfhart von Enheim zu Forndorf (Vorndorff), Amtmann zu Feuchtwangen (Feuchtwang). 
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B 250 U 270Archivalieneinheit
1511 Mai 13 (am dinstag nach dem sontag Jubilate) 
Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen und die Gemeinde zu Markelsheim (Marckelszheim) beurkunden, daß sie an die von Johann Adelman von Adelmannsfelden (Adelmanßfelden), Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, mit Eberhard Lochner, Amtmann zu Neuhaus (Newenhausz), und Nikolaus Vehe, Kaplan zu Neuhaus, vereinbarten Regelungen bezüglich des Hauptrechts für Frauen zu Markelsheim halten, nachdem sie um Milderung der von dem früheren Kaplan zu Neuhaus, Hans Kriech, eingeführten Bestimmungen nachgesucht hatten. 
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B 250 U 271Archivalieneinheit
Würzburg (in choro...ecclesiae Herbipolensis), 1518 Mai 21 (die...Veneris) 
Johann von Guttenberg, Kanoniker und Scholaster (scolasticus) der Würzburger Kirche, und der Würzburger Offizial als vom Papst bestellte Richter und Kommissare an alle Kleriker in Stadt und Bistum Würzburg: Erasmus, von Ehenheim (Einheim), Edelknecht (armiger) aus dem Bistum Würzburg, Kläger, hat unter Vorlage einer wörtlich inserierten Urkunde (literas...cum vera bulla plumbea in cordula canapis) Papst Leos X. von 1516 Jan. 26 durch seinen Prokurator beantragt, gemäß dem Befehl des Papstes im Prozeß des Klägers gegen Dekan und Kapitel der Kirche St. Johann zu Neumünster (Novimonasterii) in Würzburg die Gegenpartei aufzufordern, Einwände gegen seine Supplik vorzubringen und eine Auflistung jener Güter anzuhören, die er der Propstei als Ersatz für jene Zehnterträge zu übereignen gedenke, welche er von ihr zu Lehen getragen und mit Zustimmung des verstorbenen Propstes Albert von Bibra an Prior und Konvent des Augustinerklosters Rebdorf im Bistum Eichstätt (Eystettensis) verkauft hatte; bei Beobachtung der in der Urkunde Leos X. wörtlich inserierten Konstitution Papst Pauls II. über die besondere Ermahnung von Kommissionen von 1465 Mai 11 sei seiner Bitte nachzukommen, da dieser Tausch offensichtlich der Propstei zum Nutzen gereiche. Die A. zitierten deshalb unter Androhung der Exkommunikation peremptorisch die Propstei und alle, die Erasmus von Ehenheim dazu auffordert, innerhalb von sechs Tagen bzw. auf den nächsten Gerichtstag danach vor ihr Gericht beim Marienaltar der Domkirche zu Würzburg, wo sie jeweils am Montag, Dienstag und Freitag zu Gericht sitzen.- Der Notar Johann Birnesser, Kleriker des Bistuma Würzburg, des Offizialats und des Vikariats der Stadt Würzburg (vicariatus civitatis Herbipolensis) sowie in diesem Prozeß geschworener Schreiber, fertigt hierüber ein Notariatsinstrument. 
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B 250 U 272Archivalieneinheit
Rom (Romae in domo habitationis nostrae sitae in regione sancti Eustachii), 1520 April 22 
Christoph Schirndinger (de Schirnting), päpstlicher Protonotar, decretorum doctor, Propst der Stiftskirche St. Johann zu Neumünster (Novimonasterii) in Würzburg, Kanoniker der Domstifte Bamberg, Würzburg, Eichstätt und Regensburg (Bambergensis, Herbipolensis, Eystettensis et Ratisponensis ecclesiarum) und päpstlicher Scutifer (de numero participantium scutifer), an den Scholaster (scolastico) Johann von Guttenberg, Kanoniker der Würzburger Kirche, und den Würzburger Offizial, beide kraft einer von Erasmus von Ehenheim aus Ochsenfurt, Edelknecht (domicelli) aus dem Bistum Würzburg, erwirkten päpstlichen Urkunde Beauftragte (deputati) Papst Leos X. im folgenden Prozeß: Der gen. Erasmus hat auch dem A. mitgeteilt, daß er einst den Wein- und Getreidezehnt samt Zugehör im Dorf Markelsheim (Marckolscheym) von der Propstei Neumünster zu Lehen getragen habe; mit Zustimmung des verstorbenen Propsts Albert von Bibra, unmittelbarer Vorgänger des A., habe er sie samt eigenen Zehnten und Gütern an Prior und Konvent des Augustinerklosters Rebdorf im Bistum EIchstätt verkauft, nachdem er andere, höherwertige Güter gekauft und der Propstei zu Lehen aufgetragen habe. Da er die Zustimmung des Propsts Albert nicht nachweisen könne, könne er die verkaufte Zehnten dem Priorat nicht übereignen. Er wolle deshalb der Propstei als Ersatz für die gen. Zehntn, die einst sein Großvater für 130 Gulden gekauft habe, andere Güter im Wert von 330 rheinischen Gulden übereignen und erbitte die Zustimmung des A. Dieser hat sie wegen des päpstlichen Verbots der Veräußerung von Kirchengut an Laien verweigert. Nachdem nunmehr ein entsprechender Befehl des Papstes vorliegt, benötigen die Kommissare noch seine Zustimmung. Der A. erteilt diese Zustimmung zu Verkauf, Veräußerung und Anweisung der gen. Güter in aller Form. Der päpstliche Notar Adam Richard (Richardi), Kleriker des Erzbistums Köln (Coloniensis), fertigt hierüber ein Notariatsinstrument. 
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B 250 U 273Archivalieneinheit
1522 April 3 (uff donnerstag nach dem sonntag Letare) 
Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, einerseits und Franz Rüde, Wolf von Adelsheim (Adeltzheim) zu Wachbach und deren Hintersassen zu Wachbach, Dörtel Thürtal), Hachtel (Haichtal), Acendorf (Otzenndorf) und Igelstrut, sämtlich zur Zent Markelsheim gehörig, andererseits beurkunden, daß sie ihre Auseinandersetzung um die Zent- und Halsgerichtsordung unter Hinzuwirkung des Wolf von Luchau (?), Amtmann zu Neuhaus (Neuenhaus) beigelegt haben. Franz Rüde und Wolf von Adelsheim hatten sich entgegen der Zentordnung geweigert, einen ergriffenen Übeltäter in die Haft nach Neuhaus zu überführen; sie geloben mit ihren Hintersassen, die Zehntordnung zu halten. Die Urkunde wird zweifach ausgefertigt. 
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B 250 U 274Archivalieneinheit
1524 November 9 (die ...Mercurii) 
Wipert von Grumbach, Scholaster (scolasticus), und Michael von Seinsheim, Offizial (officialis curiae episcopalis Herbipolensis), beide Kanoniker der Würzburger Kirche, verkünden als von Hl. Stuhl beauftragte Richter und Vollstrecker folgendes Urteil: Erasmus von Ehenheim, Edelknecht (armiger) aus dem Bistum Würzburg, Kläger, hat unter Vorlage einer wörtlich inserierten Urkunde (literas...vera bulla plumbea in cordula canapis...bullatas) Papst Leos X. von 1516 Jan. 26 im Prozeß gegen Dekan und Kapitel der Stiftskirche St. Johann zu Neumünster (Novimonasterii) in Würzburg durch seinen Prokurator Exekution beantrag, worauf die Richter die Beklagten zitiert haben. Durch seinen Prokurator Dr. Nikolaus von Gnotstath, Advokat, ließ der Kläger daraufhin wörtlich inserierte Behauptungen (articuli sive positiones vorlegen, wonach er Wein- und Getreidezehnten aus Weingärten und Bauerngütern (de vineis et praediis rusticanis) in der Markung Markelsheim, die von seinen Vorfahren (parentibus) um 130 rheinische Gulden gekauft worden seien und die er von den Beklagten zu Lehen getragen habe, mit Einwilligung des Propsts von Neumünster an Prior und Konvent des Augustinerklosters Rebdorf im Bistum Eichstätt (Eystettensis) verkauft habe; als Ersatz hierfür wolle er der Propstei freieigene (franca et allodialia) Güter in der Gemarkung Wilerzheim übereignen, nämlich 4 1/2 Joch (iugera) Weingärten im Hagen im Wert von 225 rheinische Gulden, 2 Joch Wiesen in der Sommerleite im Wert von 45 rheinischen Gulden, zusammen Güter im Wert von 330 rheinischen Gulden; er bittet, den Verkauf der Zehnten zu billigen, eventuelle Mängel zu beseitigen und zu erlauben, daß die Güter der Propstei übertragen und ihm, Erasmus, zu Lehen gegeben würden. Nach Zulassung dieser Behauptungen, Anhörung der Zeugen, Überprüfung des Werts der Güter anhand einer durch die Brüder Martin, Johann und Friedrich von Wiesenbronn gen. Gebarte für Konrad von Ehenheim von Ochsenfurt ausgestellte Urkunde, Wiederaufnahme des Prozesses mit den Vormündern der Erben des + Klägers und Feststellung des Einverständnisses von Dekan und Kapitel von Neumünster billigen und bestätigen die A. kraft päpstlicher Vollmacht den Verkauf der Zehnten samt allem, was folgte, beseitigen etwaige Mängel, teilen die von Erasmus von Ehenheim angebotenen Güter der Propstei zu und erlauben Prior und Konvent von Rebdorf, die Zehnten dauernd in Besitz zu nehmen. Der Notar Johann Birnesser, Kleriker des Bistums Würzburg, des Offizialats und des Vikariats der Stadt Würzburg (vicariatus civitatis Herbipolensis) sowie in diesem Prozeß geschworener Schreiber, fertig hierüber ein Notariatsinstrument. 
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B 250 U 275Archivalieneinheit
1530 Dezember 17 (sampstag nach sannt Lucien tag) 
Bischof Konrad von Würzburg und Herzog zu Franken (Franncken) beurkundet, daß Martin Schmid mit dem Zentgrafenamt zu Markelsheim (Marckelsheim) belehnt wurde. 
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B 250 U 276Archivalieneinheit
1536 Februar 28 (montagß nach sandt Peterßtag stulfeier) 
Wendel Hunn und seine Ehefrau Agnes zu Markelsheim (Marckelßheim) bestätigen, daß sie von Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, durch Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Neuenhauß), zwei Weinberge zu den in der wörtlich inserierten Urkunde des genannten Walter von Cronberg niedergelegten Bedingungen zu Lehen empfangen haben. 
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B 250 U 277Archivalieneinheit
1536 Februar 28 (montagß nach sandt Peterßtag stulfeier) 
Valentin Grenner und seine Ehefrau Margareta zu Markelsheim (Margelßhaim) beurkunden, daß sie zwei Weingärten von Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, zu den in der wörtlich inserierten Urkunde des Walter von Cronberg niedergelegten Bedingungen zu Erblehen erhalten haben und, daß sie diese von Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Neuenhauß) empfangen haben. 
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B 250 U 278Archivalieneinheit
1536 Februar 28 (montags nach sandt Peterß tag stulfeier) 
Klaus Bauman und seine Ehefrau Magdalena zu Markelsheim (Margkelszhaim) beurkunden, daß sie zwei Weingärten von Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, zu den in der wörtlich inserierten Urkunde des Walter von Cronberg niedergelegten Bedingungen zu Erblehen erhalten haben und, daß sie sie diese von Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Neuenhauß) empfangen haben. 
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B 250 U 279Archivalieneinheit
1542 Juli 17 (montag nach Margarethe) 
Martin von Uissigheim (Ussickheim), Domherr zu Würzburg (wirtzburg) und Propst des Stifts St. Johann zu Neumünster (Neuenmunster) zu Würzburg, beurkundet, daß er mit Einverständnis des Matthäus Mein, Dechant, und des Kapitels des Stifts die Güter, die Klilian Leib, Prior, und der Konvent des Klosters Rebdorf (Rebdorff) bei Eichstätt (Eistatt) vor Jahren von dem inzwischen verstorbenen Erasmus von Enheim (Ehenhein), Schwager des A. (schwager) gekauft hatten und die von dem Stift Neumünster zu Lehen rührten, gegen Zahlung von 100 rheinischen Gulden fränkischer Landeswährung, die er von Ludwig von Hutten zu Frankenberg (Fordernfranckenberg), Ritter, Schwager des A., erhalten hat, von der Lehenschaft lossagt. Der genannte Erasmus von Enheim hatte seinen Wein- und Getreidezehnten zu Markelsheim (Marckelsheim) an das erwähnte Kloster Rebdorf verkauft und versprochen, den Teil der verkauften Güter, der von der Probstei Neumünster zu Lehen rührte, von der Lehenschaft zu befreien. Nachdem er diesem Versprechen jedoch nicht nachgekommen war, hatte der erwähnte Kilian Leib und der Konvent des Klosters Rebdorf dessen Söhne Daniel, Philipp und Christoph von Enheim, Shwäger der A., vor dem Landgericht des Herzogentums zu Franken (Francken) angelegt. Auf Vermittlung des erwähnten Ludwig von Hutten, Onkel der Jungen von Enheim, kam es zur Einigung. 
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B 250 U 280Archivalieneinheit
Speyer (Speir), 1550 Juni 27 
Kaiser Karl V. beurkundet, daß Wilhelm Wernher, Graf zu Zimmern (Zymbern) und Herr zu Wildenstein, kaiserlicher Kammerrichter, die Appellation des Wolfgang, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und des Hans Weit zu Markelsheim (Marckelscheim) an das kaiserliche Kammergericht zu Speyer gegen ein Urteil des Wilhelm, Graf zu Sulz (Saltz), Hofrichter zu Rottweil (Rotweil zugunsten des Veit Ul, Bürger und Hofgerichtsbote zu Rottweil, für rechtsmäßig erklärt und die Angelegenheit an den Richter erster Instanz zu Mergentheim zurückverwiesen (remittirn) hat. In der Auseinandersetzung tritt Veit Ul als Inhaber einer Schuldverschreibung der Katharina Stiber von Hettingen gegen genannten Hans Weit als Fürsprecher seiner Ehefrau Appollonia, Witwe des Hans Hilprandt, der Güter beliehen hatte, auf. In den wörtlich aufgenommenen Klageschriften und Erwiderungen des Adam Wernher von Themor, Doktor der Rechte, Anwalt des Administrators und des Hans Weit, und des Mauritius Breunlein, Lizentiat der Rechte, Anwalt des Veit Ul, wird u.a. auf eine Appellation, die durch Johann Meckher, Magister, Anwalt des Administrator und des Hans Weit, am 25. Januar 1549 Markus Esslinger, Statthalter und Verweser der Kanzlei und des Hofschreiberamt zu Rottweil, zugestellt worden war, sowie auf eine gerichtliche Entscheidung in der Sache Bartholmäus Brunenfeld gegen Wolf von Habsberg verwiesen. 
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B 250 U 281Archivalieneinheit
1558 November 7 (monntags nach omnium sanctorum den sibenten Novembris) 
Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und die Gemeinde zu Markelsheim (Marckelsheim) beurkunden, daß Wolfgang [Schutzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens, sie gemäß wörtlich inserierter Urkunde gegen jährliche Entrichtung von 16 Gulden an die Amtleute oder Amtsverweser zu Neuhaus (Newenhaws) aus der Leibeigenschaft entlassen hat. 
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B 250 U 281 aArchivalieneinheit
1578 Juni 21 
Wolfgang [Schultzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er die Bitte des Schultheißen, Bürgermeister, Gerichts und der Gemeinde zu Markelsheim, sie aus der Leibeigenschaft zu entlassen, gegen jährliche Bezahlung von 16 Gulden in Silbermünzen, den Gulden zu 15 Batzen oder 16 Kreuzern gerechnet, an die Amtleute oder Amtsverweser zu Neuhaus bewilligt hat. 
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B 250 U 282Archivalieneinheit
1578 Juni 21 (am Sambstag nach Viti ainundzweinzigten Monats tag Juny) 
Julius, Bischof von Würzburg (Wirtzburg) und Herzog zu Franken (Francken), beurkundet, daß seine Räte in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Propst, Dechant und Kapitel des Stifts St. Johann zu Neumünster zu Würzburg als Kläger und dem Hufenbauer des Fronhofs zu Markelsheim (Marckelsheim) als Beklagten um Rechte an erwähntem Fronhof unter Berücksichtigung des Weistums des Hufenbauer vom Jahre 1465 entschieden haben, die Klage abzuweisen. Die Auseinandersetzung war zuvor vor dem verstorbenen Konrad von Bibra geführt worden. Den Beklagten wird auferlegt, ihrer Lehenspflicht gemäß der Gewohnheit (wie von allter herrkommen und gepreuchlich gewesen) nach zukommen und dem Amtmann auf dem Fronhof Holz nach Bedarf zuzugestehen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien abgelehnt; sie haben um Referentialapostel gebeten, um an das Kammergericht des Kaisers Rudolf II. zu appellieren. Dieser wurden ihnen erteilt. 
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B 250 U 283Archivalieneinheit
1578 Juni 21 (am sambstag nach Viti den 21 monatstag Juny) 
Julius, Bischof von Würzburg (Wirtzburg) und Herzog zu Franken (Francken), beurkundet, daß seine Räte in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Propst, Dechant und Kapitel des Stifts St. Johann zu Neumünster zu Würzburg als Kläger und dem Hufenbauer des Fronhofs zu Markelsheim (Marckelsheim) als Beklagten um Rechte an erwähntem Fronhof unter Berücksichtigung des Weistums des Hufenbauer vom Jahre 1465 entschieden haben, die Klage abzuweisen. Die Auseinandersetzung war zuvor vor dem verstorbenen Konrad von Bibra geführt worden. Den Beklagten wird auferlegt, ihrer Lehenspflicht gemäß der Gewohnheit (wie von allter herrkommen und gepreuchlich gewesen) nach zukommen und dem Amtmann auf dem Fronhof Holz nach Bedarf zuzugestehen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien abgelehnt; sie haben um Referentialapostel gebeten, um an das Kammergericht des Kaisers Rudolf II zu appellieren. Dieser wurden ihnen erteilt. 
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B 250 U 284Archivalieneinheit
1582 November 28 (uff mittwochen den acht und zwantzigisten Novembris) 
Julius, Bischof zu Würzburg (Wirtzburg) und Herzog zu Franken (Francken), beurkundet, daß er Hans Weid mit dem Zentgrafenamt zu Markelsheim (Marckelshaim) belehnt hat. 
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B 250 U 285Archivalieneinheit
1612 Dezember 22 (sambstag den zweuundzweinzigsten Decembri) 
Julius, Bischof zu Würzburg (Wirtzburgk) und Herzog zu Franken, beurkundet, daß er Engelhard Glück mit dem Zentgrafenamt zu Markelsheim belehnt hat. 
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B 250 U 286Archivalieneinheit
Markelsheim (Marckelsheimb), 1614 August 11 
Der Notar Christian Neitz von Gundelsheim und Horneck (Horneckh) am Neckar (Neckher), Ratschreiber des Deutschmeisters zu Mergentheim, bestätigt, daß er und die Zeugen bei der Verlesung des wörtlich inserierten Testaments der Anna, Witwe des Peter Bender, Bürger und Müller zu Markelsheim, zugegen waren. 
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B 250 U 287Archivalieneinheit
1620 Dezember 18 (uf freitag den achtzehenden Decembris) 
Johann Gottfried, Bischof zu Bamberg und Würzburg (Würzburg) und Herzog zu Franken (Franckhem), beurkundet, daß er Christoph Hirnstein von Wildenroth (Wiltenroth) in Bayern mit dem Zentgrafenamt zu Markelsheim (Marckhleßheimb) belehnt. 
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B 250 U 288Archivalieneinheit
Rebdorf (Rebdorf), 1727 September 9 
Erhard, Prälat, und das Kapitel des Augustinerklosters zu Rebdorf beurkunden, daß sie ihren Wein-, Getreide- und Heuzehnten zu Markelsheim (Marckelsheimb) an der Tauber mit dem Einverständnis des Generalkommissars, Vizegeneral und Propstes zu Aachen um 7.000 Gulden Reichswährung, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, an Franz Ludwig [von Pfalz-Neuburg], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dessen Kammer zu Mergentheim verkauft haben, wobei die zehntpflichtigen Güter sämtlich in einem gesonderten Verzeichnis aufgeführt sind. 
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B 250 U 497Archivalieneinheit
1563 April 30 
Zeisolf von Rosenberg zu Haltenbergstetten bekundet: Aufgrund der kaiserlichen Halsgerichtsordnung hat er gegen seinen abgesandten Feind Hans Dilling von Ebertsbronn, den er in die Haft des Herrn Wolfgang, Administrator und Deutschmeister, auf Schloß Neuhaus bei Mergentheim überstellt hat, wegen ihm und seinen Untertanen gegen alle Billigkeit zugefügten Schadens und wegen Rechtsverweigerung geklagt. Da der Administrator gegen entsprechende Kaution zugelassen hat, Dilling unter Verwendung der Folter (peinlicher massen) den Prozeß zu machen, verspricht der A. bei seinen adligen Treuen und Glauben, nach Brauch und Herkommen der Cent Markelsheim die auflaufenden Prozeßkosten zu tragen, gleichgültig ob die Wahrheit ans Licht kommt und er den Prozeß gewinnt oder nicht. Ferner verspricht er, im Fall der Niederlage dem Beklagten Schmach und Schaden zu ersetzen. 
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