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Bauern und Leibeigene
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Thema
Amtsbücher
Urbare gehören zur Quellengattung der Amtsbücher.
Amtsbücher sind Einheiten von buchmäßig angelegten
Verzeichnissen, Niederschriften oder sonstigen aufeinanderfolgenden Aufzeichnungen – zum Beispiel Steuer- und Musterungslisten oder Protokollbände. Seit dem Mittelalter wurden Amtsbücher zunehmend als ein Hilfsmittel der Verwaltung eingesetzt. Heute haben computergestützte Verfahren ihre Funktion übernommen, man denke nur an das elektronische Grundbuch.
Amtsbücher sind als Einzelstücke oder als ganze Serien – zum Beispiel in Gestalt jährlicher Rechnungsbände über die Einnahmen und Ausgaben einer Herrschaft – entstanden.
Literatur-Tipps:
Gregor Richter, Lagerbücher- oder Urbarlehre, Stuttgart 1979
Links:
Präsentation zum Habsburger Urbar
Exponate zum Thema
Zinsbuch des Klosters Ellwangen
Urbar des Klosters Ellwangen
Federkiel
























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