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01.03.2019

Archivale des Monats März 2019

AdM März 2019 - Fürstenwürde auf Raten: Hohenlohisches Wappen aus dem Fürstendiplom von 1744. (HZAN GA 120 Nr. 14) pdf
Das hohenlohische Wappen im Fürstendiplom von 1744

Fürstenwürde auf Raten

1744 erhob Kaiser Karl VII. die bisherigen Grafen Karl Philipp, Josef und Ferdinand von Hohenlohe-Bartenstein und Philipp Ernst von Hohenlohe-Schillingsfürst in den Fürstenstand. Die Erhöhung war zunächst personenbezogen, galt also für die Grafen, ihre Ehefrauen und Nachkommen, nicht aber für ihre Herrschaftsgebiete. Die frischgebackenen Fürsten durften fortan ein erweitertes Wappen führen und sich mit "Hochgeboren" und "Durchlaucht" ansprechen lassen. Weitergehende Folgen hatte die 1757 erfolgte Erhöhung der bisherigen Grafschaften zu Reichsfürstentümern, die den Landesherren bei Reichs- und Kreistagen Sitz und Stimme auf der Fürstenbank einbrachten – aber auch Ärger mit der Verwandtschaft.

Die Fürstung der beiden katholischen Linien des Hauses Hohenlohe verstärkte den ohnehin schwelenden Konflikt mit den evangelischen und weiterhin gräflichen Linien Ingelfingen, Kirchberg, Langenburg und Oehringen. Das neu etablierte Ranggefälle drohte die bisher gepflogene Gleichberechtigung der hohenlohischen Linien zu zerstören. Obgleich das kaiserliche Fürstungsdiplom betonte, "daß solche Erhebung den im gesammten hohenloheschen Haus vorhandenen inneren Hausverträgen […] zu einem Abbruch und Nachtheil nicht gereichen könne", schienen Konflikte vorprogrammiert. Die veränderte Situation warf vor allem Fragen des Vorrangs auf: Bisher hatte der Senior des Hauses, also der älteste regierende Graf von Hohenlohe, die Gesamtheit der Linien in bestimmten Angelegenheiten vertreten. Aber konnte ein gräflicher Senior über einem jüngeren Fürsten stehen?

Die Lösung dieses Konflikts lag in der Rangangleichung der evangelischen Linien, die 1764 faktisch und 1772 formal gleichfalls in den Fürstenstand erhoben wurden. Die fürstliche Souveränität des Hauses Hohenlohe war nicht von Dauer: 1806 ging das Herrschaftsgebiet weitgehend im Königreich Württemberg auf. Immerhin: Die noch bestehenden Linien des Hauses Hohenlohe führen den Fürstentitel bis zum heutigen Tag.

Ein Archivale aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv in Neuenstrein GA 120 Nr. 14.