Wiederaufbau der Justiz in Westdeutschland und Beginn der Ahndung von NS-Verbrechen 1945–1948

Termin

24.04.2018 19:00 Uhr

Vortrag von PD Dr. Edith Raim

Edith Raim 1

Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen begann in Deutschland bereits kurz nach Kriegsende 1945. Dabei ist bis heute die Aufarbeitung noch nicht vollends abgeschlossen; nach wie vor werden ehemalige NS–Verbrecher zur Rechenschaft gezogen. Die Prozesse in diesem Zusammenhang waren und sind nicht nur eine Aufgabe, die das demokratische Deutschland verpflichtet ist zu erfüllen. Sie hat große Auswirkungen auf die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen insbesondere der Bundesrepublik gehabt. Das Thema führte unter anderem 1979 dazu, dass Mord keine Verjährungsfristen mehr kennt.

Das Bild ubiquitären Versagens der deutschen Justiz ist fest etabliert. Edith Raim stellt es nicht ganz auf den Kopf, sie relativiert die gängige Deutung aber in vielerlei Hinsicht. Ausgangspunkt ist die facettenreiche Sozialgeschichte der westdeutschen Justiz nach 1945, wobei auch die leidenschaftlichen deutsch–alliierten Diskussionen über die nationalsozialistischen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" untersucht werden. Im Mittelpunkt aber stehen zahlreiche deutsche Gerichtsverfahren, die brisanten Themen wie etwa der "Reichskristallnacht", der "Arisierung" und der "Euthanasie" gewidmet waren. Auch die deutsche Justiz blieb in der Besatzungszeit nicht untätig. Nie wieder wurde so intensiv ermittelt wie damals. Dass die Gerichte dabei Beachtliches leisteten, ist im vergangenheitspolitischen Diskurs kaum präsent. Edith Raim, Mitarbeiterin am Institut für Zeitgeschcihte in München und Lehrbeauftragte an der Universität Augsburg, hebt es auf beeindruckende Weise in unser Bewusstsein.

Eintritt: 5 € (ermäßigt 3 €)

In Zusammenarbeit mit dem Förderverein Zentrale Stelle.