In den Jahren 1870-1876 wurden in Baden (1870), Hohenzollern (1874) und Württemberg (1876) nacheinander die amtlichen Personenstandsregister eingeführt. Die Personenstandsregister werden seitdem bei den Standesämtern der Gemeinden und Städte geführt. Sie enthalten Eintragungen zu Geburten, Eheschließungen (seit 2001 auch Lebenspartnerschaften) und Todesfällen und ggf. Informationen über die Eltern/Ehepartner/Kinder der gesuchten Person. Seit der Einführung der Personenstandsregister sind diese die zentrale, amtliche Informationsquelle zu Lebensdaten der gesamten Bevölkerung. |
Sie benötigen zu der gesuchten Person
Die älteren Personenstandsregister ab 1870/74/76 befinden sich normalerweise in den Kommunalarchiven, die jüngeren Personenstandsregister sind noch in den Standesämtern der jeweiligen Gemeinde/Stadt. Die Erteilung von Auskünften durch Kommunalarchive und Standesämter kann gebührenpflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei dem jeweiligen Archiv oder Standesamt. Das Landesarchiv verwahrt keine Personenstandsregister.
Kommunalarchive in Baden-Württemberg: http://www.archive-bw.de
Wussten Sie schon?Die Standesämter geben nicht nur Auskunft über Lebensdaten einer Person, sondern stellen auch gegen Gebühren beglaubigte Kopien von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus. |
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