Anlässlich der am 13. Juni 2004 stattfindenden Europawahl, zeigt das Hauptstaatsarchiv Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Informationszentrum (EIZ) Stuttgart die Sonderpräsentation "25 Jahre Wahlwerbung zur Europawahl".
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Die Europawahlen 2004 sind ein historisches Ereignis für Europa. Etwa 338 Millionen Europäer aus den 25 Staaten der erweiterten Union nehmen an den Wahlen zum Europäischen Parlament teil, das seit 25 Jahren von den Bürgern direkt gewählt wird. Vor den ersten Direktwahlen im Jahre 1979 hatte das Parlament vergleichsweise nur wenige Kompetenzen. Erst nach und nach (vor allem mit den Verträgen von Maastricht 1992 und Amsterdam 1997) konnte es seine Kompetenzen gegenüber Rat und Kommission ausweiten. Der Verfassungsentwurf sieht einen weiteren Ausbau der Befugnisse des Europäischen Parlamentes vor: Es soll in Zukunft den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen.
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Nach dem ersten Mai werden dem Parlament 732 Abgeordnete aus den 25 Ländern der erweiterten Union angehören. Diese werden etwa 450 Millionen Menschen vertreten. Deutschland entsendet mit seinen 99 Parlamentariern die stärkste nationale Gruppe. Ähnlich wie nationale Parlamente erfüllt das Europäische Parlament drei Aufgaben: Mitwirkung an der Gesetzgebung, Kontrolle des Rats und der Kommission und Mitentscheidung über den Haushalt der Union. Die parlamentarische Arbeit findet zum Großteil in den Ausschüssen und den Fraktionen statt. Diese tagen zumeist in Brüssel, um einen engen Kontakt zu Rat und Kommission zu halten. Das Plenum, in dem die Parlamentarier nach Parteizugehörigkeit und nicht nach Nationalität geordnet sitzen, tagt eine Woche pro Monat in Straßburg.
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Die Europäer wählen ihr Parlament auch im Jahr 2004 nach unterschiedlichen Verfahren und an verschiedenen Terminen (10. bis 13. Juni). Zwar konnte bei der Vereinheitlichung der Wahlverfahren schon Fortschritte erzielt werden, doch gibt es noch immer Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. So liegt die Prozenthürde für den Einzug ins Parlament in Deutschland bei 5%, in Österreich liegt sie nur bei 4% und in anderen Ländern fehlt sie teilweise ganz. In Belgien, Griechenland und Luxemburg herrscht zudem Wahlpflicht. Den Auftakt zu den Wahlen bilden die Briten. Sie beginnen am Donnerstag, dem 10. Juni. Die Tschechen wählen gleich an zwei Tagen, nämlich am 11. und am 12. Juni. Die Polen schließlich haben am 13. Juni von 6.00 morgens bis 22.00 abends Zeit, an die Urnen zu gehen. Wahlberechtigt ist in Deutschland jeder Unionsbürger, wenn er sich hier für gewöhnlich aufhält oder seinen Wohnsitz hat. Er muss sich nur in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen.
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Das Hauptstaatsarchiv sammelt bei jeder überregionalen Wahl die Werbemittel der beteiligten Parteien. Die Plakate werden in den Bestand J 153 "Politische Plakate", die sonstigen Druckschriften und Materialien in den Bestand J 152 "Flugschriftensammlung nach 1945" eingeordnet und stehen der interessierten Öffentlichkeit für die Benutzung zur Verfügung.