Die Abteilung Staatsarchiv Freiburg ist zuständig für die allgemeinen und besonderen Verwaltungsbehörden und sonstigen Stellen des Landes mit Sitz im Regierungsbezirk Freiburg, für die Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut sowie für die nachgeordneten Stellen des Bundes (im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988, BGBl I, S. 62), die ihren Sitz im Regierungsbezirk Freiburg haben.
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