20. November 1628
Im ländlichen Gebiet östlich Mergentheim war für sog. Malefizsachen die Zent Markelsheim zuständig. Bei jeder Hinrichtung wurden mehrere "Hexen" gleichzeitig verbrannt, in diesem Fall drei Frauen aus Markelsheim und eine aus Neunkirchen. Hierüber stellte der Zentgraf jeweils eine Unkostenrechnung auf. Sie enthält zum einen die Lohnkosten für die Leute, die die Hexen einfingen (Nacheile), den Zentgrafen, den Zentschreiber, den Zentbüttel, den Ankläger (Fiscal) und den Anwalt (Procurator) der Beklagten, zum andern die Sachkosten: Pech, Stricke, Bindschnüre, sog. Brandstöcke, an denen die Verurteilten festgebunden wurden, Feuerholz und Stroh, und zum dritten die Zehrkosten insbesondere für die Zentschöffen, für das Geleit des Zentgrafen: Vorreiter, Musketiere, Spielleute und Trabanten, sowie für den Hauptmann und die Schützenrotte aus Mergentheim.
StAL B 262 Bü 81 Lit. C
1 Heft halbfolio, 6 Blatt, Papier - Titel: Specificatio deren Uncosten, welche den 20ten Novembris Anno etc. 1628 bey gehaltener Execution uffgangen, als nachbeschribene vier WeibsPersohnen wegen der Hexerey zu Markelsheim hingericht worden - Unterschrift: Christoff Hiernstain, Zentgraff
Lit.: Karin Wohlschlegel, in: Hexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten: Eine Ausstellung des Badischen Landesmuseums Karlsruhe. Karlsruhe 1994, Katalogband Nr. 293 S. 180 f.
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