"Tötung in einer Minute."

Zwangssterilisation Erbkranker

Das Reichsgesetzblatt:
"Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933.

RGB, Seite 529: Vergrößerte Ansicht RGB, Seite 530: Vergrößerte Ansicht RGB, Seite 531: Vergrößerte Ansicht RGB, Seite 532: Vergrößerte Ansicht Die Tötung Erbkranker besitzt eine bis ins 19. Jahrhundert zurückreichende Vorgeschichte. Ausgehend von sozialdarwinistischen Vorstellungen, wurden Ideen der Rassenhygiene und der Eugenik propagiert und dem Staat die Aufgabe zugewiesen, die natürliche Auslese zu steuern und zu verstärken.
Der Nationalsozialismus griff diese Ideen auf und erhob die Forderung, die Träger von "erblicher Minderwertigkeit" an der Fortpflanzung zu hindern. Das Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 schuf die Grundlage für die Zwangssterilisation von rund 500.000 Menschen. Es erzwang die Sterilisation von Männer und Frauen, die an Schwachsinn, Schizophrenie, Epilepsie, Taub- und Blindheit sowie an angeborenen körperlichen Missbildungen litten. Die Zwangssterilisation eskalierte jedoch schon bald in der Forderung nach der "Vernichtung lebensunwerten Lebens".

Staatsarchiv Ludwigsburg, Reichsgesetzblatt von 1933