"Tötung in einer Minute."

Die Organisation der "T4 - Aktion"

Seit Sommer 1939 gab es konkrete Planungen für die systematische Ermordung von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen in den deutschen Heil- und Pflegeanstalten. Jedoch war das Ermächtigungsschreiben Hitlers die einzige pseudorechtliche Grundlage für die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". De facto gab es keine gesetzliche Freigabe.

Die zentrale "Tötungsbehörde" (T4), die aus der Kanzlei des Führers der NSDAP hervorgegangen und Hitler direkt untergeordnet war, hatte ihren Sitz in der Tiergartenstraße 4 in Berlin-Charlottenburg und wurde von Reichsleiter Philipp Bouhler und Viktor Brack geleitet.

Ab September 1939 wurden zuerst die Heil- und Pflegeanstalten, danach die Anstaltsbewohner mit Hilfe von zwei Meldebögen und einem Merkblatt erfasst: Die beiden ausgefüllten Meldebogen wurden an die Zentrale der T4 weitergeleitet, wo zwei Gutachter und ein Obergutachter über Leben und Tod tausender Patienten und Heimbewohner entschieden. Die T4-Zentrale schickte die begutachteten Meldebogen den Tötungsanstalten. Von den Innenministerien (in Baden, Bayern und Württemberg) gingen die Verlegungsanordnungen in die Anstalten. Mit den grauen Busse wurden die Opfer schließlich von den Anstalten nach Grafeneck gebracht.

Die Ankunft in Grafeneck

Zitat einer Schwester:
"Die ankommenden Kranken wurden von dem Schwesterpersonal in Empfang genommen, ausgezogen, gemessen, fotografiert, gewogen, und dann zur Untersuchung gebracht. Jeder ankommende Transport wurde ohne Rücksicht auf die Tageszeit sofort untersucht und die zur Euthanasie bestimmten wurden sofort vergast."

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