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2/B. Die ortsgeschichtliche Bedeutung der Urkunde

Die Urkunde ist, wie eingangs erwähnt, der älteste Beleg für die Besiedlung des heutigen Karlsruher Stadtgebiets; sie ist daher auch als Magna Charta Karlsruhes bezeichnet worden. Von Bedeutung dabei ist vor allem die genaue Ortsbeschreibung des Klosters Gottesaue: im fränkischen Gebiet des Deutschen Reichs, im Bistum Speyer, im Albgau, in der Grafschaft Forchheim, im Wald Lußhart, am Fluß Alb.
    Darüber hinaus werden in der Besitzliste urkundlich 15 Orte genannt. - Karte - Mit Ausnahme des etwa 25 Kilometer weiter östlich gelegenen Ortes Bauschlott im Enzkreis, wo das Kloster eine einzelne Hufe erhielt, liegen die anderen Orte in der Nähe des Klosters. Außer Gottesaue handelt es sich um die heute noch bestimmbaren Orte Dammerstock, Belertheim, Knittlingen/Knielingen, Staffort, Berghausen, Grötzingen sowie ein Weinberg in Hohenberg; als abgegangene Orte oder Wüstungen werden genannt Hithelinhowa, Novale, Altrichsdorf, Bernsol und Crasingesgeruti.
    Ferner sind als heute noch bestimmbare Grenzpunkte aufgeführt die Gemarkungsgrenze des Dorfes Rintheim, der Verlauf der Kinzig-Murg-Rinne aufwärts bis zur späteren Ödung Dagmaresdung/Dammerstock und die Gemarkungsgrenze Belertheim; der Westteil des Immunitätsbezirks bestand aus einem Waldstück, das von Rintheim in die Mitte des Lußhard reichte.

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen
 
Der Ausstattungsbesitz
des Klosters Gottesaue
nach der Urkunde
von 1110

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen:
 
Es fehlen Bauschlott, Bernsol (+), Novale (+)
----  vermutete Grenze des Klosterbezirks
  Orte mit Gottesauer Besitz
 (+)  Wüstungen
 

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