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1/C. Vernetzung von Adels- und Klosterinteressen

Trotz gegenteiliger Interessen blieben Adel und Mönchtum in dieser Zeit weltlicher sowie geistlicher Umorientierung aufeinander angewiesen.
    Die Klöster bedurften nach wie vor sowohl der ideellen als auch materiellen und vor allem personellen Unterstützung des zeitgenössischen Adels.
    Für den Adel wiederum erwiesen sich Klostergründungen als günstige Gelegenheiten, das gewachsene Selbstverständnis und Herrschaftsbewußtsein auch nach außen hin zu repräsentieren, was zu einem regelrechten Wettrennen der Adligen um eigene Hausklöster führte. Dabei sah sich der Adel allerdings konfrontiert mit der Forderung nach Freiheitsprivilegien, die die Klöster zu erstreben suchten. Da die Adligen zudem auf die Mönchsgemeinschaften insofern angewiesen waren, als sie des fürbittenden Gebets der Mönche bedurften, um sich und ihren Angehörigen das ewige Seelenheil zu sichern, konnten sie bei ihren Hausklöstern die monastischen Autonomiewünsche nicht völlig übergehen. Andererseits waren sie bestrebt, sich die Möglichkeit zu sichern, durch Angehörige des eigenen Verwandtenkreises, die in die Klöster eintraten und dort in der Regel die Abtstellen besetzten, beziehungsweise durch Übernahme der Vogtei die Klöster für den Aufbau ihrer königsunabhängigen Herrschaften nutzbar zu machen.
    Diese enge Vernetzung von Adels- und Klosterinteressen hatte das Ziel der monastischen Erneuerungsbestrebungen nach weltlicher Unabhängigkeit beziehungsweise nach dem Primat des Geistlichen in der Welt in ihrer idealen Ausformung verhindert und gegen Ende des 11. Jahrhunderts einen Ausgleich zwischen geistlichem Autonomiestreben und weltlicher Herrschaftsbehauptung herbeigeführt.