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Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
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Dep. 38 T 1 Nr. 1591Archivalieneinheit
1644 März 7 
Johann Sebastian Schenk von Stauffenberg beurkundet, dass er ein Testament beschlossen hat und gibt darin die Bestimmungen über sein Erbe bekannt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1577Archivalieneinheit
1651 Februar 14 
Wolfgang Friedrich Schenk von Stauffenberg und Anna Barbara von Wernau schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1576Archivalieneinheit
1651 Juni 20 
Wolfgang Friedrich Schenk von Stauffenberg und Philipp Albrecht von Lauttern beurkunden eine Übereinkunft wegen des Heiratsgeldes von Margaretha Anna von Lauttern, geborene Schenk von Stauffenberg, der Ehefrau von Philipp Albrecht von Lauttern. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1578Archivalieneinheit
1669 August (Tagesdatum nicht mehr genau lesbar) 
Papst Innozenz XI. beurkundet für den Offizial des Bischofs von Augsburg, dass er Franz Ignaz Schenk von Stauffenberg aus der Diözese Konstanz, und Marie Margerete Crescentia von Freyberg zu Eisenberg auf Raunau aus der Diözese Augsburg auf ihre Bitten hin vom Ehehindernis der Verwandtschaft befreit hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1590Archivalieneinheit
Rißtissen, 1673 November 29 
Katharina Margaretha Schenkin von Stauffenberg verzichtet in Gegenwart ihres Ehemanns Freiherr Georg Ferdinand von Themar, Herr zu Schadenweiler, und ihres erbetenen Vogtes Franz Marx von Bubenhofen zu Leinstetten auf ihr gesamtes väterliches, mütterliches und brüderliches Erve unter Vorbehalt ihrer Ausfertigung und redlichen Abfindung nach dem Heiratsvertrag zugunsten ihres Bruders Franz Ignaz Schenk von Stauffenberg unter der Bedingung, dass ihr Bruder nicht ohne ehelich geborene Erben im Mannesstamm bleibt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1505Archivalieneinheit
Ulm, 1676 Juni 17 
Jakob Otto, Bürger in der freien Stadt des Heiligen Römischen Reichs Ulm, Doktor beider Rechte, Pfalzgraf und Ratskonsulent, beurkundet: Nachdem Kaiser Leopold I. den Aussteller zur Würde und Ehre der Pfalzgrafen erhoben und außerdem durch eine von kaiserlicher Hand unterschriebene und besiegelte Urkunde, die am 26. Februar 1659 in Wien augestellt wurde, mit einigen anderen Privilegien, Freiheiten und Gnaden versehen hat, ist er unter anderem bevollmächtigt, die noch minderjährigen und noch nicht vogtbaren von der noch nicht erreichten Volljährigkeit zu befreien und die Verträge, Veränderungen und Veräußerungen der Minderjährigen, ihrer Vormünder, Pfleger und aller anderen Personen zu bestätigen und auch in allen anderen Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit Rechtsmittel einzulegen. Der Aussteller erklärt deshalb kraft seines Amtes den erst 21 Jahre alten und noch minderjährigen Franz Ignaz Schenk von Stauffenberg, Herr zu Rißtissen, der eine schriftliche Zustimmung des Kantons Donau der freien Reichsritterschaft in Schwaben und seines Vetters Obrist Florian von Wessenberg vorgelegt hat, für volljährig, damit er seine eigenen und andere Angelegenheiten selbst übernehmen und auch alle anderen Handlungen ausüben kann. Jeder, der gegen dieses Privileg verstößt, muss eine Strafe von 50 Mark lötigem Gold entrichten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1579Archivalieneinheit
1680 (Tagesdatum ausgelassen) 
Maximilian Gottfried Schenk von Stauffenberg und Maria Jakobine Schenkin Gräfin von Castell schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1580Archivalieneinheit
1680 Dezember 9 
Johann Ludwig Konstantin Freiherr von Ulm und Maria Margaretha Jakobea Schenkin von Stauffenberg, der Tochter von Wolfgang Friedrich Schenk von Stauffenberg, schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1700Archivalieneinheit
Neustadt, 1681 Januar 26 
Kaiser Leopold I. (voller Titel) bestätigt Hans Dietrich Freiherr von Freyberg und Johann Nikolaus von Welden, den Vormündern der von Franz Philipp vom Stain hinterlassenen Kinder, und Hans Jakob vom Stain zu Eberstall die Verabredung über die Teilung der Herrschaft Jettingen: Die stainsche Vormundschaft erhält die Rittergüter Jettingen und Unterwaldbach mit allen Zugehörungen. Hans Jakob vom Stain erhält die Rittergüter Eberstall, Oberwaldbach, Ried und Freihalden mit allen Zugehörungen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1519Archivalieneinheit
Malta, 1683 April 20 (tertio die vigesima mensis Aprilis) 
Bruder Don Gregor Carafa aus dem Fürstengeschlecht Rocella, von Gottes Gnaden Meister des Hospitals Sankt Johannes zu Jerusalem und des Ritterordens vom Heiligen Grab, beurkundet, dass die Aufnahme von Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg in den Johanniterorden durch Karl Philipp Freiherr von Fridlagh, Komtur in Villingen und Affaltrach, bestätigt und ihm das weiße Ordenskleid mit dem achtspitzigen [Johanniter]kreuz verliehen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1523Archivalieneinheit
Malta, 1684 April 8 (die octava mensis Aprilis) 
Bruder Don Gregor Carafa aus dem Fürstengeschlecht Rocella, von Gottes Gnaden Meister des Hospitals Sankt Johannes zu Jerusalem und des Ritterordens vom Heiligen Grab, und der Konvent erlauben Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg, Ritter der Zunge und des Priorates in Deutschland, auf seine Bitte, dass alle Güter, die ihm durch Erbe, Nachfolge, Vermächtnisse oder Schuldigkeiten gehören, vollständig vom Ritterorden getrennt werden und er sie nach seinem Belieben verkaufen, verleihen und übertragen kann. Außerdem wird ihm erlaubt, über diese Güter im Todesfall verfügen und das Geld für die Verkäufe und Verleihungen empfangen zu können. Jedes dieser Güter kann er aber auch mit einer Erklärung an den Ritterorden übergeben. Allen Käufern und Stiftern wie auch ihren Erben und Nachfolgern kann er versprechen, dass sie durch den Ritterorden nicht beeinträchtigt werden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1703Archivalieneinheit
Wien, 1686 März 12 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) bestätigt Johann Jakob Freiherr vom Stain zu Eberstall als derzeit Ältestem der ganzen Familie vom Stain auf Grund einer vorgelegten Abschrift der Konfirmationsurkunde von Kaiser Ferdinand II. die Befreiung von ausländischen und fremden Gerichten und von den wucherischen Verträgen der Juden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1704Archivalieneinheit
1686 März 23 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) beurkundet, dass er Philipp Ernst Joseph Freiherr vom Stain zu Uttenweiler für volljährig erklärt hat. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1522Archivalieneinheit
Malta, 1686 Mai 27 (die vigesima seprima mensii Maii) 
Bruder Don Gregor Carafa aus dem Fürstengeschlecht Rocella, von Gottes Gnaden Meister des Hospitals Sankt Johannes zu Jerusalem und des Ritterordens vom Heiligen Grab, und der Konvent beurkunden, dass Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg eine jährliche Pension aus der Kommende Tobel erhält. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1521Archivalieneinheit
Malta, 1686 Juni 1 
Bruder Don Gregor Carafa aus dem Fürstengeschlecht Rocella, von Gottes Gnaden Meister des Hospitals Sankt Johannes zu Jerusalem und des Ritterordens vom Heiligen Grab, und der Konvent beurkunden, dass Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg die Übernahme einer Kommende im Fall einer Vakanz in Aussicht gestellt wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1516Archivalieneinheit
Jettingen, 1686 August 10 
Der kaiserliche Notar Johann Günner, derzeit fürstlich-öttingischer Obervogt der Herrschaft Seifriedsberg, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass in der Regierungszeit von Kaiser Leopold I. (voller Titel) am Samstag, den 10. August 1686 vormittags zwischen zehn und elf Uhr zu Jettingen in dem freiherrlichen Schloss im oberen Saal vor ihm und den Zeugen Joseph Hartmann, Studiosus, und Jakob Kreutzer, Organist und Schulmeister, beide zu Jettingen, auf der einen Seite Philipp Ernst Joseph Freiherr vom Stain, Herr auf Jettingen, Eberstall, Ried, Freihalden, Ober- und Unterwaldbach, kurfürstlich-pfälzischer Kämmerer, Johann Dietrich Freiherr von Freyberg von und zu Eisenberg, Herr auf Raunau, Haldenwang, Offingen, Landsrost, Waldkirch, Hürbel und Wäschenbeuren, Erbkämmerer des Domstiftes Augsburg und der Fürstprobstei Ellwangen, kaiserlicher Rat, Direktor des Kantons Donau der Reichsritterschaft und Reichsvogt der Reichsstadt Augsburg, und Johann Friedrich von Rietheim, Herr auf Remshart, Rötenbach, Kaltenburg und Büsingen, als Vormünder von Philipp Ernst Joseph Freiherr vom Stain und auf der anderen Seite die halbe Bürgerschaft und Gemeinde des Marktes Jettingen erschienen sind. Daraufhin wurde dem halben Teil der Bürgerschaft und Gemeinde durch Johann Michael Mayer von und zu Röfingen auf Mühl- und Osterberg, Rat und Syndikus der Reichsritterschaft in Schwaben, mündlich vorgetragen, dass sie bisher mit Eid und Pflichten Johann Dietrich Freiherr von Freyberg von und zu Eisenberg, und Johann Friedrich von Rietheim anstelle des verstorbenen Nikolaus Freiherr von Welden, Herr auf Rietheim und Hochaltingen, Erbmundschenk des Hochstifts Augsburg, kaiserlicher Rat und Ausschussmitglied des Kantons Donau der freien Reichsritterschaft in Schwaben, als Vormünder des von dem verstorbenen Franz Philipp Freiherr vom Stain, Herr auf Jettingen, hinterlassenen Sohnes Philipp Ernst Joseph Freiherr vom Stain zugetan und verbunden waren. Weil Philipp Ernst Joseph Freiherr vom Stain die Volljährigkeit erreicht hatte und die Erbhuldigung von der halben Bürgerschaft und Gemeinde verlangte, wurden sie durch die Vormünder aus ihren bisherigen Eiden und Pflichten entlassen und ihren neuen Erbherren überwiesen. Nachdem Philipp Ernst Joseph Freiherr vom Stain der halben Bürgerschaft und Gemeinde versprochen hatte, sie bei ihren alten Rechte und Gerechtigkeiten nicht nur bleiben zu lassen, sondern auch darin zu unterstützen, verlas Michael Mayer den wörtlich wiedergegebenen Erbhuldigungseid, den die Männer mit zwei erhobenen Fingern und die Frauen mit der rechten Hand auf der linken Brust geleistet haben. Auf Wunsch der Vormünder hat der Aussteller hierüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1524Archivalieneinheit
Malta, 1687 April 28 (die vigesima octava mensis Aprilis) 
Bruder Don Gregor Carafa aus dem Fürstengeschlecht Rocella, von Gottes Gnaden Meister des Hospitals Sankt Johannes zu Jerusalem und des Ritterordens vom Heiligen Grab, und der Konvent beurkunden, dass Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg zum Komtur von Basel und Rheinfelden ernannt wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1584Archivalieneinheit
1687 Dezember 20 
Johann Philipp Schenk von Stauffenberg und Maria Magdalena von Riedheim schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1581Archivalieneinheit
1694 (Tagesdatum wurde ausgelassen) 
Johann Werner Schenk von Stauffenberg und Maria Sophia von Rosenbach schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1622Archivalieneinheit
1694 April 3 
Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie, die mitbelehnten Brüder Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie und Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg als Gewalthaber von Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg wie als Lehensträger des noch minderjährigen Ignaz Eustachius Schenk von Stauffenberg auf Rißtissen beurkunden, dass sie von dem Bischof Lothar Franz [Graf von Schönborn] von Bamberg mit dem Schloss Greifenstein belehnt wurden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1623Archivalieneinheit
1694 April 3 
Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie, die mitbelehnten Brüder Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie und Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg als Gewalthaber von Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg wie als Lehensträger des noch minderjährigen Ignaz Eustachius Schenk von Stauffenberg auf Rißtissen beurkunden, dass sie von dem Bischof Lothar Franz [Graf von Schönborn] von Bamberg mit dem Schloss Burggrub belehnt wurden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1624Archivalieneinheit
1694 April 3 
Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie, die mitbelehnten Brüder Johann Wilhelm Schenk und Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie und Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg als Gewalthaber von Johann Werner Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg wie als Lehensträger des noch minderjährigen Ignaz Eustachius Schenk von Stauffenberg auf Rißtissen beurkunden, dass sie von dem Bischof Lothar Franz [Graf von Schönborn] von Bamberg mit dem Heiligenlehen zu Heiligenstadt belehnt wurden. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1504Archivalieneinheit
Laxenburg, 1695 Mai 10 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) bestätigt nach dem Tod von Franz Ignaz Schenk und Maria Anna Theresia Schenkin von Stauffenberg, geborene von Westernach, Eustachius Egolf Freiherr von Westernach, Weihbischof des Fürstbistums Augsburg und Kanonikus, Marx Albrecht Freiherr von Freyberg, Domscholaster und Domkapitular des Fürstbistums Augsburg, Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Kanonikus der beiden Domstifte Konstanz und Augsburg, Rudolf Dietrich Freiherr von Roth und Johann Friedrich von Rietheim als Vormünder der noch minderjährigen Kinder Joseph Ignaz Schenk und Maria Ludowika Schenkin von Stauffenberg. Der Aussteller verpflichtet die Vormünder, inner- und außerhalb der Gerichte die Verantwortung für Hab und Gut ihrer Pflegekinder zu übernehmen, ihre Interessen wahrzunehmen und zu gegebener Zeit darüber Rechenschaft abzulegen. Im Namen der Vormünder hat daraufhin Johann Jakob Albrecht von Lauterburg, Rat des Kurfürsten von Trier und anderer Fürsten und Reichsstände und Agent am Kaiserhof, die Vormundschaftspfllicht geleistet. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1506Archivalieneinheit
Wien, 1698 Januar 20 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) beurkundet, dass sich die altadlige und stiftsfähige Familie der Schenken von Stauffenberg seit vielen Jahren und besonders im Schwäbischen Kreis erhalten hat, jederzeit zu allen Erz- und Domstiften fähig war und nach wie vor fähig ist und dem Aussteller und seinen Vorgängern immer treue Dienste geleistet hat. Der Aussteller erhebt deshalb in Anerkennung ihres Wohlverhaltens, ihrer Verdienste, ihrer ungebrochenen Zuneigung und zur Auffrischung in diesem Wandel, Wesen und Wohlverhalten die Gebrüder Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk von Stauffenberg aus der Amerdinger Linie mit ihren ehelich geborenen männlichen und weiblichen Leibeserben und deren Erben in absteigender Linie in den Stand, die Ehre und Würde der Freiherren und Freiinnen des Heiligen Reiches, so dass sie vor ihren vier Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits als rechtmäßig geborene Freiherren und Freiinnen bezeichnet werden können. Mit dem Ehrentitel Freiherren und Freiinnen Schenk von Stauffenberg können sie sich künftig Reichsfreiherren und Reichsfreiinnen nennen und schreiben und sollen vom Aussteller, seinen Nachfolgern und dem Erzhaus und von jedermann hohen und niederen Standes als solche geachtet werden, geehrt und genannt werden. Außerdem sollen sie bei Versammlungen, Ritterspielen, Benefizien in hohen und niederen Domstiften, geistlichen und weltlichen Lehen und Ämtern alle Ehren, Würden, Vorteile, Vorzüge, Rechte und Gerechtigkeiten wie alle anderen Reichsfreiherren und Reichsfreiinnen nach Recht und Gewohnheit erhalten, besitzen und gebrauchen können. Ferner erhalten sie die Freiheit, dass sie sich nach den sich bereits in ihrem Besitz befindenden oder durch Kauf, Erbschaft oder auf anderem Weg künftig in ihren Besitz kommenden Sitzen, Schlössern und Gütern nennen und schreiben und diese Namen in allen ihren Schriften, Titeln, Siegeln, Handlungen und Geschäften gebrauchen können. Zur sichtbaren Bekräftigung dieser kaiserlichen Gnade und Erhebung in den Reichsfreiherrenstand bestätigt der Aussteller nicht nur ihr ererbtes und bisher geführtes altadliges Wappen, sondern erlaubt ihnen auch, dieses Wappen ewig zu führen und zu gebrauchen. Das Wappen besteht aus einem weißen und viereckigen Schild und wird in der Mitte durch einen roten Balken geteilt. Unten und oben steht ein auf allen Vieren laufender blauer Löwe mit aufgeschlagenem doppelten Schwanz, aufgesperrtenm Rachen und ausgestreckter roter Zunge. Auf dem Schild befindet sich ein gelber oder vergoldeter offener Turnierhelm mit auf beiden Seiten abhängenden schwarz-blau vermischten Helmdecken. Auf dem Turnierhelm ist ein Herzogshut, auf dem zwei Schalmeien angebracht sind, von denen die eine vorne und die andere hinten aufgesteckt sind. Die Schalmeien haben in der Mitte rote Knöpfe und oben fünf schwarze Federn. Weiter erhalten sie die Freiheit, dass sie in allen Reden und Briefen, die die Kanzleien des Ausstellers und seiner Nachfolger an sie richten, mit dem Titel, Prädikat und Ehrenwort Wohlgeboren angesprochen werden. Daraufhin befiehlt der Aussteller den Erzbichöfen von Mainz, Trier und Köln als Kurfürsten und Erzkanzlern in Germanien, Gallien, im Königreich Arelat und Italien und allen anderen gegenwärtigen und künftigen Kanzlern, Kanzleiverwaltern und Sekretären, dass sie in den Kanzleien des Ausstellers und seiner Nachfolger die Anrede der beiden Gebrüder Schenk von Stauffenberg und aller ihrer ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlchtes mit dem Titel und Namen Wohlgeboren beachten sollen. Abschließend befiehlt der Aussteller auch allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Knechten, Landmarschällen, Landeshauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitztumen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Am tleuten, Landrichtern, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Wappenkundige, Ehrenholden, Persevanten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Untertanen und Getreuen des Reiches, der Erbkönigreiche, Fürstentümer und Länder des Ausstellers, dass sie die wohlgeborenen Maximilian Gottfried Schenk und Johann Philipp Schenk Freiherren von Stauffenberg, ihre ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben beiderlei Geschlechts für ewige Zeit als Freiherren und Freiinen ansprechen und ehren und alle genannten Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden, Prädikate, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten ungehindert gebrauchen und genießen lassen. Jeder, der dagegen verstößt, muss eine Strafe von 200 Mark lötigem Gold bezahlen, die zur einen Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur anderen Hälfte an die beiden Gebrüder Schenk von Stauffenberg, ihre ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben zu bezahlen sind. Von dieser Erhebung bleiben Ehre, Wappen, Namen, Rechte und Gerechtigkeiten derer unberührt, die das gleiche Wappen und den gleichen Namen führen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1507Archivalieneinheit
Wien, 1698 Januar 20 
Kaiser Leopold [I.] (voller Titel) beurkundet, dass sich die altadlige und stiftsfähige Familie der Schenken von Stauffenberg seit vielen Jahren und besonders im Schwäbischen Kreis erhalten hat, jederzeit zu allen Erz- und Domstiften fähig war und nach wie vor fähig ist und dem Aussteller und seinen Vorgängern immer treue Dienste geleistet hat. Der Aussteller erwähnt besonders, dass die Familie über viele Jahre die Kommandantenstelle in Konstanz und die Statthalterstelle in Ehingen an der Donau versehen hat. Der kürzlich verstorbene Bischof von Bamberg, Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg, während seiner zehnjährigen Regierungszeit dem Aussteller und dem Heiligen Reich als Direktor des Fränkischen Reichskreises hauptsächlich bei der Belagerung der Stadt Wien im Jahr 1683 mit eigenen Truppen gute Dienste geleistet. Außerdem haben sich Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg, derzeit kurfürstlich-mainzischer und bambergischer Geheimer Rat, bambergischer Oberstallmeister und Pfleger ob Giech, Johann Werner Schenk von Stauffenberg, Obrist und fürstlich-würzburgischer Obriststallmeister und Oberamtmann zu Mainberg, Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg, kurmainzischer Kämmerer und fürstlich-bambergischer Hofrat, Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Kapitular der beiden Domstifte Würzburg und Augsburg und Domsänger zu Konstanz, und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg, Malteserritter, Komthur zu Basel und Rheinfelden, Generalwachtmeister und Obrist über ein Regiment zu Pferd des Schwäbischen Kreises und in ihren jeweiligen Berufen und Funktionen hervorgetan. Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg wurde bei der Eroberung der Festung Belgrad schwer verwundet. Johann Werner Schenk von Stauffenberg hat sich als Obrist über ein Regiment würzburgischer Dragoner im Krieg gegen Frankreich und als Gesandter an verschiedene kurfürstliche und fürstliche Höfe bewährt. Der Aussteller erhebt deshalb in Anerkennung ihres Wohlverhaltens, ihrer Verdienste, ihrer ungebrochenen Zuneigung und zur Auffrischung in diesem Wandel, Wesen und Wohlverhalten die fünf Gebrüder Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg aus der Lautlinger Linie mit ihren ehelich geborenen männlichen und weiblichen Leibeserben und deren Erben in absteigender Linie in den Stand, die Ehre und Würde der Freiherren und Freiinnen des Heiligen Reiches, so dass sie vor ihren vier Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits als rechtmäßig geborene Freiherren und Freiinnen bezeichnet werden können. Mit dem Ehrentitel Freiherren und Freiinnen Schenk von Stauffenberg können sie sich künftig Reichsfreiherren und Reichsfreiinnen nennen und schreiben und sollen vom Aussteller, seinen Nachfolgern und dem Erzhaus und von jedermann hohen und niederen Standes als solche geachtet werden, geehrt und genannt werden. Außerdem sollen sie bei Versammlungen, Ritterspielen, Benefizien in hohen und niederen Domstiften, geistlichen und weltlichen Lehen und Ämtern alle Ehren, Würden, Vorteile, Vorzüge, Rechte und Gerechtigkeiten wie alle anderen Reichsfreiherren und Reichsfreiinnen nach Recht und Gewohnheit erhalten, besitzen und gebrauchen können. Ferner erhalten sie die Freiheit, dass sie sich nach den sich bereits in ihrem Besitz befindenden oder durch Kauf, Erbschaft oder auf anderem Weg künftig in ihren Besitz kommenden Sitzen, Schlössern und Gütern nennen und schreiben und diese Namen in allen ihren Schriften, Titeln, Siegeln, Handlungen und Geschäften gebrauchen können. Zur sichtbaren Bekräftigung dieser kaiserlichen Gnade und Erhebung in den Reichsfreiherrenstand bestätigt der Aussteller nicht nur ihr ererbtes und bisher geführtes altadliges Wappen, sondern erlaubt ihnen auch, dieses Wappen ewig zu führen und zu gebrauchen. Das Wappen besteht aus einem weißen und viereckigen Schild und wird in der Mitte durch einen roten Balken geteilt. Unten und oben steht ein auf allen Vieren laufender blauer Löwe mit aufgeschlagenem doppelten Schwanz, aufgesperrtenm Rachen und ausgestreckter roter Zunge. Auf dem Schild befindet sich ein gelber oder vergoldeter offener Turnierhelm mit auf beiden Seiten abhängenden schwarz-blau vermischten Helmdecken. Auf dem Turnierhelm ist ein Herzogshut, auf dem zwei Schalmeien angebracht sind, von denen die eine vorne und die andere hinten aufgesteckt sind. Die Schalmeien haben in der Mitte rote Knöpfe und oben fünf schwarze Federn. Weiter erhalten sie die Freiheit, dass sie in allen Reden und Briefen, die die Kanzleien des Ausstellers und seiner Nachfolger an sie richten, mit dem Titel, Prädikat und Ehrenwort Wohlgeboren angesprochen werden. Daraufhin befiehlt der Aussteller den Erzbichöfen von Mainz, Trier und Köln als Kurfürsten und Erzkanzlern in Germanien, Gallien, im Königreich Arelat und Italien und allen anderen gegenwärtigen und künftigen Kanzlern, Kanzleiverwaltern und Sekretären, dass sie in den Kanzleien des Ausstellers und seiner Nachfolger die Anrede der fünf Gebrüder Schenk von Stauffenberg und aller ihrer ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlchtes mit dem Titel und Namen Wohlgeboren beachten sollen. Abschließend befiehlt der Aussteller auch allen Kurfürsten, geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Knechten, Landmarschällen, Landeshauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitztumen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Landrichtern, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Wappenkundige, Ehrenholden, Persevanten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Untertanen und Getreuen des Reiches, der Erbkönigreiche, Fürstentümer und Länder des Ausstellers, dass sie die fünf Gebrüder Johann Wilhelm Schenk, Johann Werner Schenk, Johann Albrecht Schenk, Johann Franz Schenk und Johann Friedrich Schenk Freiherren von Stauffenberg, ihre ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben beiderlei Geschlechts für ewige Zeit als Freiherren und Freiinnen ansprechen und ehren und alle genannten Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden, Prädikate, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten ungehindert gebrauchen und genießen lassen. Jeder, der dagegen verstößt, muss eine Strafe von 200 Mark lötigem Gold bezahlen, die zur einen Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur anderen Hälfte an die beiden Gebrüder Schenk von Stauffenberg, ihre ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben zu bezahlen sind. Von dieser Erhebung bleiben Ehre, Wappen, Namen, Rechte und Gerechtigkeiten derer unberührt, die das gleiche Wappen und den gleichen Namen führen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1601Archivalieneinheit
1699 März 1 
Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg beurkundet, dass er Georg Zechen, fürstlich-ellwangischer Geheimer Rat, 3000 fl gegen 150 fl Zins schuldig ist. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1525Archivalieneinheit
Malta, 1700 Juli 13 (die decima tertia mensis Julii) 
Bruder Don Raymund de Perellos Rocafull, Großmeister des Ordens vom Hospital des heiligen Johannes zu Jerusalem und des Ritterordens vom heiligen Grab, und der Konvent beurkunden, dass der Komtur von Basel und Rheinfelden, Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg, in der Nachfolge von Graf Johann Philipp von Schönborn zum Komtur von Hemmendorf und Rexingen ernannt wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1585Archivalieneinheit
1711 Februar 8 
Johann Anton Franz von und zu Ratzenried und Maria Katharina Franziska Charlotte Schenkin von Stauffenberg, die Tochter von Johann Philipp Schenk von Stauffenberg, schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1534Archivalieneinheit
Rom, 1712 Juni 4 (die quarta Junii) 
Papst Clemens XI. beurkundet, dass sich der von Johann Franz [Schenk von Stauffenberg], Bischof von Konstanz, nach Rom entsandte Kanoniker und Offizial Michael Waibel den ihm erteilten Auftrag mit großer Treue und Klugheit ausgeführt hat und erteilt hierzu seinen apostolischen Segen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1535Archivalieneinheit
Rom, 1714 April 9 (die IV. Aprilis) 
Papst Clemens XI. befiehlt Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Bischof von Konstanz, sich gemäß der schon lange bestehenden Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und der deutschen Nation über die Einsetzung einer für das Bischofsamt geeigneten Person durch die Kanoniker und das Domkapitel zum Bischof der derzeit vakanten Diözese Augsburg wählen zu lassen und dessen Leitung zu übernehmen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1536Archivalieneinheit
Rom, 1714 September 21 (die XXI Septembris) 
Papst Clemens XI. wünscht Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Bischof von Konstanz, der ihm vom Kapitel und den Kanonikern der Kirche zu Augsburg zum Koadjutor des Bischofs Alexander Sigismund von Pfalz-Neuburg von Augsburg mit dem Recht der Nachfolge vorgeschlagen worden ist, Erfolg bei der Verwaltung des neuen Amtes und verleiht ihm den apostolischen Segen. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1529Archivalieneinheit
Rom, 1714 September 24 (die XXIV Septembris) 
Papst Clemens XI. beurkundet, dass er Johann Franz Schenk von Stauffenberg zum ständigen und unwiderrufbaren Koadjutor der Diözese Augsburg ernannt hat, nachdem die Domherren und Kanoniker der Diözese Augsburg gemäß der schon lange bestehenden Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und der deutschen Nation um die Einsetzung einer dazu geeigneten Personen wegen der andauernden Erkrankung des Bischofs Alexander Sigismund von Pfalz-Neuburg gebeten hatten, um zu verhindern, dass sich in der Diözese Augsburg Gefahren und Schäden verbreiten. Johann Franz Schenk von Stauffenberg soll künftig der Diözese Augsburg in allen geistlichen und weltlichen Angelegenheiten mit aller Kraft und voller Macht vorstehen, alle bischöflichen Amtsgeschäfte ausführen, alle Einkünfte von Gütern und Früchten einziehen und andere nur mit Zustimmung des Bischofs Alexander Sigismund von Pfalz-Neuburg daran teihaben lassen kann. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1520Archivalieneinheit
Malta, 1714 Oktober 5 (die V. mensis 8bris) 
Bruder Don Raymund de Perellos Rocafull, Großmeister des Ordens vom Hospital des heiligen Johannes zu Jerusalem und des Ritterordens vom heiligen Grab, und der Konvent beurkunden, dass Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg zum Generalrezeptor des Johanniterordens in Oberdeutschland ernannt wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1537Archivalieneinheit
Rom, 1716 Januar 9 (die nona Januarii) 
Papst Clemens XI. beauftragt die Bischöfe zu Augsburg und Konstanz oder deren Offiziale, die Streitigkeiten zwischen Tiberius Mangold, dem zurückgetretenen Abt des Klosters Schussenried in der Diözese Basel oder in einer anderen Diözese und derzeitigem Pfarrer von Eggmansried, und dem jetzigen Abt und den Mönchen über die Pfarrgefälle und die ihm bei seinem Rücktritt zugewiesenen Gefälle zu untersuchen und verleiht dazu entsprechende Vollmachten. Der jetzige Abt hatte sich an den päpstlichen Nuntius in der Schweiz gewandt, worauf Tiberius Mangold an den Aussteller appelliert hatte. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1553Archivalieneinheit
Bamberg, 1717 März 10 
Die Brüder Adam (Philipp Adam Sigmund) Schenk und Karl Christof (Karl Sebastian Christoph) Schenk Freiherren von Stauffenberg vereinbaren nach dem Tod ihres Vaters Johann Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg einen Erbteilungsrezess. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1554Archivalieneinheit
Bamberg, 1717 März 10 
Die Brüder Adam (Philipp Adam Sigmund) Schenk und Karl Christof Schenk Freiherren von Stauffenberg vereinbaren nach dem Tod ihres Vaters Johann Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg einen Erbteilungsrezess. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1551Archivalieneinheit
Geislingen, 1717 Oktober 15 
Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg beurkundet, dass er ein Testament beschlossen hat und gibt darin die Bestimmungen über sein Erbe bekannt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1592Archivalieneinheit
1717 Oktober 30 
Die Gebrüder Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Bischof zu Konstanz und Koadjutor des Bistums Augsburg, Johann Wilhelm Schenk von Stauffenberg, Herr zu Geislingen, Baisingen, Rißtissen und Horn, Johann Werner Schenk von Stauffenberg zu Lautlingen und Margrethausen, Rißtissen und Horn, Johann Albrecht Schenk von Stauffenberg zu Ober- und Unterwaldbach, Ried, Rißtissen und Horn und Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen, Egelfingen, Rißtissen und Horn aus der Wilflinger Linie der Schenken von Stauffenberg errichten einen Familienfideikomiss. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1518Archivalieneinheit
Malta, 1718 Februar 25 (Die XXVa mensis Februarii) 
Bruder Don Raymund Despuig, Bailli des Ordens vom Hospital des heiligen Johannes zu Jerusalem am Schwarzen Meer, Statthalter und Seneschall des ehrwürdigen Herren und Bruders Raymund de Perello, Großmeister dieses Ordens und des Ritterordens vom Heiligen Grab, und die Herren dieses Konventes beurkunden, dass Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg, der sich als Komtur von Hemmendorf ausgezeichnet hat, die durch den Tod des bisherigen Komturs Graf Johann Sigismund von Schaesberg vakante Kommende Lage übertragen wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1582Archivalieneinheit
1721 August 10 
Karl Christof Schenk von Stauffenberg und Maria Theresia Schenk Gräfin von Castell schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1538Archivalieneinheit
Rom, 1723 Januar 16 (die XVI Januarii) 
Papst Innozenz XIII. bestätigt Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Bischof von Konstanz, den Erhalt seines Briefes, dankt für seine Gebete und erteilt ihm den apostolischen Segen. 
Papier - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1540Archivalieneinheit
Rom, 1726 September 17 (anno incarnacionis millesimo septuagesimo vigesimo sexto septedecimo Septembris) 
Papst Bendedikt [XIII.] bestätigt dem Wilhelm (Franz Wilhelm) Schenk Freiherrn von Stauffenberg (Francisco Wilhelmo de Schenck libero baroni de Stauffenberg) eine frühere Provision für ein Kanonikat und eine Pfründe der Augsburger Kirche, Mainzer Provinz. Wilhelm Schenk von Stauffenberg hatte auf seine Bitte hin die Provision für die Kanonikatspfründe erhalten, die durch freiwillige Resignation des Klerikers Lothar (Lothar Philipp Ludwig Hermann) Schenk Freiherr von Stauffenberg (Lotharii Philippi Ludovici Harmanni dicti de Schenck liberi baronis de Stauffenberg clerici) frei war, ohne Einkünfte daraus bezogen zu haben. Wie in seiner Bitte erwähnt, hatte er zur Zeit dieser Provision den Rechtsanspruch auf ein Kanonikat und eine Pfründe der Würzburger Kirche und hat ihn noch. Davon geschah in der päpstlichen Provisionsurkunde jedoch keine Erwähnung. Er befürchtet deshalb, die Urkunde werde ihm nichts nützen, weil man sie wegen Erschleichung für ungültig erklären könnte, und er sogar Ärger bekommen könnte. Der Aussteller erklärt deshalb, dass die Bestimmungen der früheren Provisionsurkunde in Kraft bleiben, wie wenn darin ein päpstlicher Dispens über die andere Kanonikatspfründe erteilt worden wäre. Etwaige Einsprüche dagegen sollen ungültig sein. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1583Archivalieneinheit
1732 September 17 
Philipp Hartmann Lothar Schenk Freiherr von Stauffenberg und Johanna Clara Schenkin Gräfin von Castell schließen einen Heiratsvertrag über Heiratsgut, Widerlegung, Morgengabe und die Erbregelung bei Todesfällen. 
Pergament - Ausfertigung 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1552Archivalieneinheit
Meersburg, 1734 Oktober 24 
Johann Franz Schenk von Stauffenberg, Fürstbischof von Konstanz, beurkundet, dass er ein Testament beschlossen hat und gibt darin die Bestimmungen über sein Erbe bekannt. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1530Archivalieneinheit
Wien, 1759 Mai 10 
Kaiser Franz [I.] (voller Titel) beurkundet, dass ihm Anton (Damian Friedrich Anton) Schenk Reichsfreiherr von Stauffenberg über den Tod seines im letzten Jahr verstorbenen Vaters Lothar (Lothar Philipp) Schenk von Stauffenberg berichtet und um die Erklärung seiner vorzeitigen Volljährigkeit gebeten hat. Als Obervormund wurden im Testament seines Vaters seine Mutter Maria Johanna Schenkin von Stauffenberg, geborene Gräfin Schenk von Castell, und als Mitvormünder Franz Xaver Graf Schenk von Castell, Domkapitular zu Augsburg und Eichstätt, und Marquard Giel von Gielsberg ernannt. Zur Unterstützung seines Gesuches erklärte Anton Schenk von Stauffenberg, dass die Vormundschaft seiner Mutter und ihren Mitvormündern immer schwerer falle, da sie sich um mehrere noch minderjährige Geschwister und um weit verstreute Güter kümmern müssten. Außerdem stehe er mit 24 Jahren der Volljährigkeit bereits sehr nahe und halte sich für befähigt, seinen ihm anvertrauten Gütern und Untergebenen selbst vorzustehen. Hierzu legte er verschiedene Zeugnisse des Fürstbischofs von Augsburg, des Kantons Donau der Reichsritterschaft in Schwaben und der Vormundschaft vor. Daraufhin erteilt der Aussteller Anton Schenk von Stauffenberg die Volljährigkeitserklärung (veniam aetatis). Jeder, der gegen dieses Privileg verstößt, muss eine Strafe von 20 Mark lötigem Gold jeweils zur Hälfe an die kaiserliche Kammer und an Anton Schenk von Stauffenberg entrichten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1511Archivalieneinheit
Wien, 1791 August 15 
Kaiser Leopold II. (voller Titel) beurkundet für sich und seine Nachkommen: Obwohl die Höhe der römisch-kaiserlichen Würde bereits mit vielen gräflichen, freiherrlichen, edlen und adligen Geschlechtern geziert ist, ist er dennoch bereit, diejenigen Namen und Stämme in höhere Ehre und Würde zu erheben und mit kaiserlichen Gnaden zu bedenken, deren Vorfahren und die sich selbst mit gehorsamen Diensten gegenüber dem Heiligen Reich und ihm hervorgetan und sich in untertäniger Ergebenheit wohl verhalten haben, damit noch mehr durch diese Belohnungen zur Nachfolge im guten Verhalten und zur Ausübungen adliger und redlicher Taten bewegt und ermuntert werden. Von Anton (Damian Hugo Friedrich Anton) Schenk Reichsfreiherr von Stauffenberg wurde dem Aussteller vorgetragen, dass er von dem uralten, reichsritterbürtigen und stiftsmäßigen Geschlecht der Schenken von Stauffenberg abstamme, die als Ritter schon im 10. Jahrhundert in Sachsen und Oberdeutschland mit großem Ruhm bekannt gewesen seien. Bereits damals hätten sie an verschiedenen Höfen große Ehrenämter bekleidet und sich von Zeit zu Zeit im militärischen, zivilen und geistlichen Stand um das Heilige Römische Reich verdient gemacht. Gegen des 11. Jahrhunderts habe sich Berthold von Stauffenberg in dem Fränkischen Krieg vor anderen Rittern vorzüglich ausgezeichnet. Als am Ende des 11. Jahrhunderts das Haus Hohenstauffen das Herzogtum Schwaben erbte, habe sein Sohn Eberhard die Würde des herzoglich-hohenstauffischen Erbschenkenamtes und die Gnade erhalten, für sich selbst und seine Nachkommen den hohenstauffischen Herzogshut in seinem Wappen auf dem Helm führen zu können, der bis jetzt beibehalten worden sei. Ferner hätten sich Heinrich und Richard Schenk von Stauffenberg im 12. Jahrhundert im niederländischen und in anderen Kriegen und Johann Jakob Schenk von Stauffenberg gegen Ende des 16. Jahrhunderts im Krieg sehr rühmlich hervorgetan. Außerdem seien im 16. Jahrhundert Georg Freiherr Schenk von Stauffenberg [sic!] Truchsess bei Kaiser Maximilian II., Sebastian [Schenk] Freiherr von Stauffenberg [sic!] kaiserlicher Rat und Landvogt zu Burgau, Wilhelm Schenk von Stauffenberg Stadthauptmann zu Konstanz und Maximilian Schenk von Stauffenberg kaiserlicher und österreichischer Geheimer Rat bei Kaiser Rudolf II. und oberster Stadthauptmann zu Konstanz, gleich am Anfang des 18. Jahrhunderts Friedrich Schenk von Stauffenberg, Maltesterkomtur zu Hemmendorf und Rexingen, General des Schwäbischen Kreises und Inhaber eines Kürassierregiments und Johann Franz [Schenk von Stauffenberg] dagegen von 1720 bis 1740 Fürstbischof zu Konstanz und Augsburg, gewesen. Anton Schenk von Stauffenberg trug dem Aussteller außerdem vor, dass sein Bruder Johann Franz Schenk von Stauffenberg Domkapitular zu Augsburg und Würzburg sowie Generalvikar und geistlicher Regierungspräsident in Würzburg und sein jüngster Sohn Clemens (Klemenz Wenzeslaus) [Schenk von Stauffenberg] Domizellar in Würzburg. Sein Vater Lothar (Lotharius Philippus) Schenk von Stauffenberg habe die Stelle eines fürstlich-augsburgischen Geheimen Rates und Obriststallmeisters mit viel Ruhm innegehabt, die auch er selbst versehen habe, bis er kurmainzischer Geheimer Rat geworden sei. Seine Finanzen und sämtliche im Römischen Reich liegende Familiengüter habe er in gute Verfassung gebracht, um für sich selbst und seine Nachkommen den Grafenstand mit gebührendem Anstand führen zu können. Nicht weniger sei er voller Eifer, sein Verhalten bei allen vorfallenden Ereignissen dem Dienst des Ausstellers und des Reiches zu widmen. Deshalb bitte er darum, ihn und seine eheliche Nachkommenschaft in den Grafenstand des Heiligen Römischen Reiches zu erheben. Der Aussteller erteilt daraufhin Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg die kaiserliche Gnade, ihn mit sei nen ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben beiderlei Geschlechtes in absteigender Linie in den Stand, die Ehre und die Würde der Grafen und Gräfinnen des Heiligen Römischen Reiches zu erheben und derselben Schar, Gesell- und Gemeinschaft hinzuzufügen. Sie können sich künftig Titel und Namen Grafen und Gräfinnen des Heiligen Römischen Reiches führen und erhalten jede Gnade, Ehre, Würde, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten, Vorzüge und Herrlichkeiten in Reichs- und anderen Versammlungen und Ritterspielen. Außerdem können sie Benefizien in Erz- und Domstiften und geistliche und weltliche Ämter und Lehen annehmen und innehaben. Zur Erinnerung an diese kaiserliche Gnade verleiht der Aussteller Anton Schenk Reichsgraf von Stauffenberg, seinen ehelichen Leibeserben und deren Erbenserben beiderlei Geschlecht folgendes gräfliches Wappen: Einen deutschen, silbernen Schild, belegt mit einem schmalen roten Querbalken, über und unter dem ein blauer Löwe mit doppelt übereinander gewundenem Schwanze gegen die Linke fortschreitet. Den ganzen Schild bedeckt eine mit Edelsteinen und Perlen besetzte reichsgräfliche Krone, auf der ein frei-offener, gerade vorwärts gestellter, blau angelaufener, rot gefütterter, mit einem goldenen Kleinod und auf beiden Seiten herab hängenden Decken gezierter Turnierhelm ruht. Auf dem Turnierhelm befindet sich ein mit Hermelin vorgeschossener, purpurfarbener Hut mit einem schwarzen Büschel in der Mitte, hinter dem zwei verkehrte, jeweils mit einem schmalen, roten Querbalken belegte silberne Schalmeien angebracht sind, aus deren Becher sechs schwarze Federn hervor ragen. Der Aussteller erteilt Anton Schenk Reichsgraf von Stauffenberg, seinen ehelichen Leibeserben und deren Nachkommenschaft beiderlei Geschlechts ferner die kaiserliche Gnade und Freiheit, dass sie künftig durch ihn, seine Nachfolger und die kaiserlichen Kanzleien in allen an sie ergehenden Schriften, Briefen und Missiven mit dem Titel und Ehrenwort Hoch- und Wohlgeboren angesprochen werden, wie es bereits den Kanzleien befohlen wurde. Die Erzbischöfe zu Mainz, Trier und Köln als Erzkanzler in Germanien, Gallien, im Königreich Arelat und Italien und alle anderen derzeitigen und zukünftigen Kanzler, Kanzleien, Verwalter und Sekretäre erhalten den Befehl, dass Anton Schenk Reichsgraf von Stauffenberg, seine ehelichen Erben und Nachkommen beiderlei Geschlechts immer das Prädikat Hoch- und Wohlgeboren gegeben wird. Jeder, der gegen dieses Privileg verstößt, muss eine Strafe von 200 Mark lötigem Gold bezahlen, die zu einen Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur anderen Hälfte an Anton Schenk Reichsgraf von Stauffenberg oder seine ehelichen Erben und Nachkommen zu bezahlen sind. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1586Archivalieneinheit
1795 November 24 
Adam Friedrich Schenk von Stauffenberg und Charlotte Freiin von Harff schließen einen Heiratsvertrag. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1533Archivalieneinheit
Wien, 1797 Juli 24 
Kaiser Franz II. (voller Titel) beurkundet, dass ihm Philipp (Johann Philipp Carl) Schenk Reichsfreiherr von Stauffenberg über den Tod seines Vaters berichtet und um die Erklärung vorzeitiger Volljährigkeit gebeten hat. Die Gründe, die sein Gesuch unterstützten, hatte er dem Kanton Gebirg der Reichsritterschaft in Franken als der zuständigen Obervormundschaft vorgelegt und dessen Zustimmung erhalten. Der Kanton Gebirg erklärte in seiner Zustimmung, dass er erstens am 3. März 1797 das 24. Lebensjahr zurückgelegt habe und zur Volljährigkeit nur noch wenige Monate fehlen würden, dass er zweitens bereits seit dem 1. November 1795 Domkapitular in Augsburg sei, dass drittens zwischen ihm und seinem bereits volljährigen Bruder keine Meinungsverschiedenheiten zu erwarten seien und dass viertens niemand seine Fähigkeiten bezweifle, die Regeln guter Hauswirtschaft und nutzbarer Verwaltung seines Vermögens zu beachten. Daraufhin erteilt der Aussteller Philipp Schenk von Stauffenberg die Volljährigkeitserklärung (veniam aetatis). Jeder, der gegen dieses Privileg verstößt, muss eine Strafe von 20 Mark lötigem Gold jeweils zur Hälfe an die kaiserliche Kammer und an Johann Philipp Schenk von Stauffenberg entrichten. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1512Archivalieneinheit
München, 1818 Dezember 26 
König Maximilian [I.] Joseph von Bayern ernennt Klemens (Clemens Wenzeslaus) Graf Schenk von Stauffenberg zum Reichsrat der Krone Bayerns, um in der Ständeversammlung über das Wohl und Beste des Reiches zu beraten. Die Ernennung erfolgt unter der Bedingung, dass der Ernannte nach Titel VI § 3 der Verfassungsurkunde und seiner bereits übergebenen Erklärung einen nach der Verfassungsurkunde erforderlichen Fideikommiss mit agnatisch-linearer Erbfolge im Zeitraum der nächsten drei Jahre einrichten wird. 
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Dep. 38 T 1 Nr. 1539Archivalieneinheit
München, 1835 März 19 
König Ludwig [I.] von Bayern ernennt Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg zu Würzburg, Kämmerer, Major à la suite und Kommandant der Landwehr des Untermainkreises, unter Bezugnahme auf Titel VI § 3 der Verfassungsurkunde und Artikel II des Gesetzes vom 9. März 1828 über die Bildung der Kammer der Reichsräte zum erblichen Reichsrat der Krone von Bayern, um nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde in der Ständeversammlung an den Beratungen über das allgemeine Wohl des Königreiches teilnehmen zu können. Der Aussteller bestimmt, dass alle von Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg nach der agnatisch-linealischen Erbfolge und dem Recht der Erstgeburt abstammenden Nachfolger in dem von ihm innegehabten Fideikommiss als erbliche Reichsräte mit allen damit verbundenen Eigenschaften anerkannt und geachtet werden sollen. 
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